ZUG (dpa-AFX) - Die verschuldete Betreiberin der russischen Gas-Pipeline Nord Stream 2 stemmt sich weiter gegen einen drohenden Konkurs nach Schweizer Recht. Der gerichtlich eingesetzte Sachwalter der Nord Stream 2 AG, die Firma Transliq, hat am Freitag eine definitive Nachlassstundung für sechs Monate beantragt, wie ein Mitarbeiter der Deutschen Presse-Agentur sagte. Der Richter am Sitz der Firma im Schweizer Kanton Zug will seine Entscheidung bis spätestens 10. Januar fällen. An dem Tag läuft die eine provisorische Nachlassstundung aus. Während einer Nachlassstundung können Gläubiger kein Geld eintreiben.

Die Nord Stream 2 AG ist eine Tochtergesellschaft des russischen Gaskonzerns Gazprom. Sie hat ihren Hauptsitz in Zug gut 30 Kilometer südlich von Zürich. Die durch die Ostsee verlegte Pipeline Nord Stream 2 sollte russisches Gas nach Deutschland bringen. Die Bundesregierung hatte das Genehmigungsverfahren vor dem Hintergrund des eskalierenden Russland-Ukraine Konflikts im Februar aber auf Eis gelegt. Die USA hatten kurz vor dem russischen Überfall Sanktionen gegen die Nord Stream 2 AG verhängt. Das machte alle Geschäfte mit dem Unternehmen unmöglich und führte zu Zahlungsschwierigkeiten.

Im Fall von Nord Stream 2 könnte geprüft werden, ob im Fall einer politischen Entspannung doch noch Aussicht auf die Erteilung einer Betriebsbewilligung besteht. Wenn das nicht der Fall ist, muss nach Schweizer Recht ein Konkursverfahren eröffnet werden. Die Pipeline ist aber ebenso wie das frühere Projekt Nord Stream 1 im September bei Explosionen schwer beschädigt worden. Die EU und die Nato gehen von Sabotage aus. Die Pipelines waren zu dem Zeitpunkt zwar nicht in Betrieb, enthielten aber Gas, das tagelang ausströmte.

Eine Nachlassstundung wird in der Regel gewährt, wenn die laufenden Kosten des Unternehmens gedeckt sind und Aussicht auf eine Sanierung oder Verständigung mit Gläubigern besteht. Bei Nord Stream 2 sind noch rund 40 Mitarbeiter mit technischen und administrativen Aufgaben beschäftigt. Die Kosten deckt Gazprom./oe/DP/stw