ZUG (dpa-AFX) - Der drohende Konkurs der verschuldeten Betreiberin der russischen Gas-Pipeline Nord Stream 2 ist vorerst abgewendet. Das Kantonsgericht im schweizerischen Zug hat nach Angaben vom Mittwoch eine Nachlassstundung über sechs Monate bis zum 10. Juli 2023 gewährt. Während dieser Zeit können Gläubiger kein Geld eintreiben. Die Maßnahme hatte der gerichtlich eingesetzte Sachwalter der Nord Stream 2 AG, die Firma Transliq, beantragt.

Die Nord Stream 2 AG ist eine Tochtergesellschaft des russischen Gaskonzerns Gazprom. Sie hat ihren Hauptsitz in Zug gut 30 Kilometer südlich von Zürich. Die durch die Ostsee verlegte Pipeline Nord Stream 2 sollte russisches Gas nach Deutschland bringen. Die Bundesregierung hatte das Genehmigungsverfahren vor dem Hintergrund des eskalierenden Russland-Ukraine-Konflikts im Februar aber auf Eis gelegt. Die Pipeline ist ebenso wie das frühere Projekt Nord Stream 1 im September bei Explosionen schwer beschädigt worden. Die EU und die Nato gehen von Sabotage aus. Die Pipelines waren zu dem Zeitpunkt zwar nicht in Betrieb, enthielten aber Gas, das tagelang ausströmte.

Eine Nachlassstundung wird in der Regel gewährt, wenn die laufenden Kosten des Unternehmens gedeckt sind und Aussicht auf eine Sanierung oder Verständigung mit Gläubigern besteht. Bei Nord Stream 2 sind noch rund 40 Mitarbeiter mit technischen und administrativen Aufgaben beschäftigt. Die Kosten deckt Gazprom./mrd/DP/mis