Zürich (awp) - Der Asset Manager GAM akzeptiert einen Sanktionsentscheid der Schweizer Börse SIX wegen der nicht korrekten Verbuchung einer finanziellen Verbindlichkeit im Jahr 2016. GAM werde nun die Verbindlichkeit zum Fair Value bilanzieren und bezahlt die damit verbundene Geldstrafe von 400'000 Franken sowie Kosten von rund 100'000 Franken.

GAM hatte im vergangenen Dezember den Sanktionsentscheid der SIX zunächst noch abgelehnt: Man habe in diesem buchhalterischen Sachverhalt "in gutem Glauben einen anderen Standpunkt" vertreten, schreibt GAM in einer Mitteilung vom Donnerstag. Nun habe sich das Unternehmen aber entschieden, den Entscheid der SIX-Sanktionskommission zu akzeptieren.

Als Folge des Entscheids sei GAM verpflichtet, die finanzielle Verbindlichkeit zum "Fair Value" zu bilanzieren und die betroffenen historischen Vergleichswerte in der nächsten konsolidierten Jahresrechnung vom 20. Februar 2020 anzupassen, schreibt das Unternehmen. Den "Fair Value" der zu verbuchenden finanziellen Verbindlichkeit schätzt GAM per Ende Dezember 2019 auf rund 35 Millionen Franken.

Diese Verbindlichkeit entstehe aber erst, falls GAM die entsprechenden Performance Fees erhalten würde, heisst es weiter. Der Asset Manager geht weiterhin davon aus, dass sich der operative Gewinn vor Steuern für das gesamte Jahr 2019 auf etwa 10 Millionen Franken belaufen wird.

GAM betont zudem in der Mitteilung, dass sich dieser "buchhalterische Sachverhalt" lediglich auf die konsolidierte Jahresrechnung der GAM Holding bezieht und weder die Investmentfonds noch Kunden von GAM betreffe.

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