DGAP Zulassungsfolgepflichtmitteilung: FUCHS PETROLUB SE / Rechtsänderung bei Wertpapieren nach § 50 Abs. 1, Nr. 1 WpHG
FUCHS PETROLUB SE: Veröffentlichung gemäß § 50 WpHG mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung

30.07.2021 / 15:00
Veröffentlichung einer Zulassungsfolgepflichtmitteilung nach § 50 Abs. 1, Nr. 1 WpHG übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG.
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FUCHS PETROLUB SE

Mannheim

Bekanntmachung über die Umstellung von auf den Inhaber lautenden Stückaktien in auf den Namen lautende Stückaktien und die Umstellung der Börsennotierung

ISIN: DE0005790406 und DE0005790430 / WKN: 579040 und 579043 (alt)
ISIN: DE000A3E5D56 und DE000A3E5D64 / WKN: A3E5D5 und A3E5D6 (neu)

Die ordentliche Hauptversammlung der FUCHS PETROLUB SE, Mannheim, (die "Gesellschaft") hat am 4. Mai 2021 unter Tagesordnungspunkt 8 die Umstellung der auf den Inhaber lautenden Stückaktien in auf den Namen lautende Stückaktien und die entsprechenden Änderungen der Satzung der Gesellschaft beschlossen. Die Umstellung betrifft sowohl die Stamm- als auch die Vorzugsaktien der Gesellschaft.

Die mit der Umstellung verbundenen Satzungsänderungen wurden am 24. Juni 2021 in das Handelsregister der Gesellschaft beim Amtsgericht Mannheim (HRB 717394) eingetragen und sind damit wirksam worden. Das Grundkapital der Gesellschaft in Höhe von EUR 139.000.000 ist nunmehr in insgesamt 69.500.000 auf den Namen lautende Stammaktien und 69.500.000 auf den Namen lautende Vorzugsaktien eingeteilt, auf die ein rechnerischer Anteil am Grundkapital von jeweils EUR 1,00 entfällt.

Der letzte Handelstag der Inhaber-Stammaktien und der Inhaber-Vorzugsaktien ist der 13. August 2021. Laufende Handelsaufträge, die am 13. August 2021 noch nicht ausgeführt sind, erlöschen infolge der Umstellung. Ab dem 16. August 2021 werden die Stammaktien der Gesellschaft unter der neuen ISIN DE000A3E5D56 und die Vorzugsaktien der Gesellschaft unter der neuen ISIN DE000A3E5D64 als auf den Namen lautende Stückaktien der Gesellschaft gehandelt.

Die depotmäßige Umstellung auf die Namensaktie wird am 17. August 2021 abends (Record-Tag) vorgenommen. Dazu werden die bei Kreditinstituten depotverwahrten Bestände an auf den Inhaber lautenden Stückaktien der Gesellschaft jeweils im Verhältnis 1:1 in auf den Namen lautende Stückaktien der Gesellschaft umgestellt. Vom 18. August 2021 an (Zahlbarkeitstag) erfolgt die Verbuchung als Namens-Stammaktien unter der neuen ISIN DE000A3E5D56 und der Namens-Vorzugsaktien unter der neuen ISIN DE000A3E5D64.

Das in auf den Namen lautende Stamm- und Vorzugsaktien eingeteilte Grundkapital wird durch jeweils eine Globalurkunde für die jeweilige Aktiengattung verbrieft, die bei der Clearstream Banking AG, Frankfurt am Main, hinterlegt wird. Die Aktionäre der Gesellschaft werden an dem bei der Clearstream Banking AG gehaltenen Sammelbestand an Stamm- und Vorzugsaktien der Gesellschaft entsprechend ihrem Anteil als Miteigentümer beteiligt.

Bei Namensaktien gilt im Verhältnis zu der Gesellschaft als Aktionär nur, wer als solcher im Aktienregister eingetragen ist. Damit ist nur der in das Aktienregister eingetragene Aktionär zur Teilnahme an und zur Stimmrechtsausübung in der Hauptversammlung berechtigt. Dabei gewähren grundsätzlich nur die von der Gesellschaft ausgegebenen Stammaktien ein Stimmrecht, während die Vorzugsaktien grundsätzlich kein Stimmrecht vermitteln. Die Umwandlung in Namensaktien erfordert daher die Einrichtung eines Aktienregisters. Dafür müssen die Aktionäre, soweit sie natürliche Personen sind, ihren Namen, ihr Geburtsdatum und ihre Postanschrift, soweit sie juristische Personen oder (teil)rechtsfähige Gesellschaften sind, ihre Firma, ihren Sitz und ihre Geschäftsanschrift, sowie in jedem Fall eine elektronische Adresse sowie die Stückzahl der gehaltenen Aktien angeben.

Die Rechtsstellung der Aktionäre der Gesellschaft, die in das Aktienregister eingetragen sind, wird durch die Umstellung der Inhaberaktien in Namensaktien nicht beeinträchtigt. Ihre Beteiligung an der Gesellschaft bleibt ebenso unverändert wie die mit ihren Aktien verbundenen Rechte. Zudem wird das Recht der Aktionäre zur Veräußerung ihrer Aktien nicht eingeschränkt oder erschwert; insbesondere bedarf die Übertragung der Namensaktien der Gesellschaft nicht der Zustimmung der Gesellschaft.

Als Abwicklungsstelle fungiert die DZ BANK AG.

Mannheim, im Juli 2021

Fuchs Petrolub SE

Der Vorstand



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Sprache: Deutsch
Unternehmen: FUCHS PETROLUB SE
Friesenheimer Str. 17
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