Inhalt

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  • 3 Bericht des Aufsichtsrats

    • 23 Zusammengefasster Lagebericht des FRIWO-Konzerns und der FRIWO AG

  • 9 Einzelabschluss der FRIWO AG

  • 10 Bilanz der FRIWO AG

  • 12 Gewinn- und Verlustrechnung der FRIWO AG

  • 13 Anhang

  • 21 Organe der Gesellschaft

  • 24 Grundlagen des Konzerns

  • 27 Wirtschaftsbericht

  • 36 Umweltbericht

  • 38 Prognosebericht

  • 40 Risikobericht

  • 45 Chancenbericht

  • 47 Beschreibung des internen Kontroll- und Risikomanagementsystems

  • 48 Übernahmerechtliche Angaben

  • 50 Erklärung zur Unternehmensführung

  • 59 Vergütungsbericht

  • 60 Bericht des Vorstands über Beziehungen zu verbundenen Unternehmen

  • 60 Nichtfinanzielle Konzernerklärung

  • 69 Bestätigungsvermerk der Abschlussprüfer

  • 80 Versicherung der gesetzlichen Vertreter der FRIWO AG

  • 81 Adressen und Termine

FRIWO Geschäftsbericht 2020

Bericht des Aufsichtsrats

Der Aufsichtsrat der FRIWO AG berichtet im Folgenden über seine Tätigkeit im Berichtszeitraum, insbesondere über seine Beratungen im Plenum, die Berücksichtigung des Deutschen Corporate Governance Kodex, die Prüfung der nichtfinanziellen Erklärung sowie der Abschlüsse der FRIWO AG und des Konzerns.

Zusammenwirken von Vorstand und Aufsichtsrat

Der Aufsichtsrat der FRIWO AG hat im Berichtszeitraum die ihm nach Gesetz und Satzung obliegenden Aufgaben mit großer Sorgfalt wahrgenommen. Er hat den Vorstand bei der Leitung des Unternehmens regelmäßig beraten und die Geschäftsführung der Gesellschaft überwacht. In allen Entscheidungen, die für das Unternehmen von grundlegender Bedeutung waren, wurde der Aufsichtsrat unmittelbar und frühzeitig einbezogen. Der Aufsichtsrat hat in seinen Präsenzsitzungen wie auch telefonisch, schriftlich oder in Textform im Umlaufverfahren die nach Gesetz oder Satzung erforderlichen Be-schlüsse gefasst.

Der Vorstand hat den Aufsichtsrat im Rahmen seiner Sitzungen sowie zwischen diesen Terminen re-gelmäßig durch schriftliche und mündliche Berichte zeitnah und umfassend über alle relevanten As-pekte der aktuellen Geschäftsentwicklung, über wesentliche Geschäftsvorfälle sowie über die Lage des Konzerns unterrichtet. Bedeutende Vorgänge, aber auch Abweichungen von Plänen und Zielen wurden dem Aufsichtsrat im Einzelnen erläutert und anhand der vorgelegten Unterlagen eingehend geprüft.

Sitzungen des Aufsichtsrats

Im Geschäftsjahr 2020 fanden vier ordentliche Sitzungen des Aufsichtsrats statt, zwei davon CO-VID-19-bedingt per Videokonferenz. Die ordentliche Sitzung, die im März 2020 stattfand, behandelte auch Themen, die das Geschäftsjahr 2019 betrafen.

Daneben hat der Aufsichtsrat im Geschäftsjahr 2020 insgesamt neun Beschlüsse durch schriftliche oder telefonische Stimmabgabe oder durch Stimmabgabe in Textform gefasst. Diese Beschlüsse be-treffen: den vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss sowie den Konzernabschluss, die Entspre-chenserklärung des Geschäftsjahres 2020, die Neuorganisation der FRIWO Gerätebau GmbH, die Einführung von SAP, die Beauftragung zur Planung eines Standortkonzepts für Vietnam, das die drei bisherigen Produktionswerke in einem Produktionswerk zusammenfasst, das Budget 2021, Perso-nalentscheidungen sowie Anträge des Vorstands auf Erteilung der Zustimmung des Aufsichtsrats zu Geschäften, die zustimmungspflichtig sind.

Bei allen vier Aufsichtsratssitzungen des Berichtsjahres war der Aufsichtsrat vollständig vertreten. Auch an den Umlaufbeschlüssen nahmen dessen Mitglieder vollzählig teil.

Schwerpunkte der Tätigkeit

Der Aufsichtsrat befasste sich in allen Beratungen mit der Umsatz-, Ergebnis- und Beschäftigungs-entwicklung sowie der Finanzlage der FRIWO AG und des Konzerns, verschiedenen Personalthemen, dem Risikomanagement, der COVID-19-Pandemie und den damit verbundenen Auswirkungen auf die Geschäftsentwicklung, der Unternehmens-Compliance sowie Fragen der Nachhaltigkeit. Daneben be-trafen die Beratungen im besonderen Maße die internationalen Aktivitäten, die mittelfristige strategi-sche Ausrichtung des Unternehmens sowie den Stand der im Rahmen der Transformation beschlos-senen Verlagerung von Teilen der Fertigung nach Vietnam.

Im Einzelnen wurden in den Sitzungen des Aufsichtsrats insbesondere die folgenden Themen erörtert:

In seiner Sitzung im März 2020, an der auch die Abschlussprüfer teilnahmen, hat sich der Aufsichtsrat intensiv mit dem von der Rödl & Partner GmbH, Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesell-schaft, jeweils mit einem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehenen Jahres- und Konzern-abschluss 2019, mit dem zusammengefassten Lagebericht für die FRIWO AG und den Konzern sowie dem Bericht über die Beziehungen zu verbundenen Unternehmen befasst und diese Berichte geprüft. Der Bericht des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2019 wurde einstimmig genehmigt. Des Weiteren wurde die Lage des Unternehmens und der Ausblick für 2020 erläutert sowie die Wahl des Abschluss-prüfers für den Konzernabschluss 2020 durchgeführt.

Im Mai 2020 fand die Aufsichtsratssitzung aufgrund der COVID-19-Pandemie per Videokonferenz statt. Neben der wirtschaftlichen Lage des Konzerns und der Planung für das laufende Jahr standen Gegenmaßnahmen zu den Auswirkungen der COVID-19-Pandemie sowie die künftige Marketing- und Vertriebsstrategie im Vordergrund. Außerdem befasste sich der Aufsichtsrat mit der Verschiebung der ordentlichen Hauptversammlung aufgrund der Pandemie.

Wesentliche Themen in der September-Sitzung 2020 waren die aktuelle Umsatz- und Ertragsent-wicklung des Konzerns sowie der Status des Verlagerungsprozesses der Fertigung im Rahmen des Transformationsprogramms. Darüber hinaus wurden die Neuorganisation der FRIWO-Gruppe, die Ent-wicklung des E-Mobility-Bereichs in Indien sowie Corporate Governance- und CSR-Themen erörtert.

Die Sitzung im Dezember 2020 beschäftigte sich im Schwerpunkt neben der Jahresabschlussprüfung 2020 und der Jahresplanung 2021 vor allem mit der wirtschaftlichen Lage von AG und Konzern. Fer-ner standen Änderungen hinsichtlich des Deutschen Corporate Governance Codex, die Einführung der Standardisierung und Digitalisierung der Jahresfinanzberichte (European Single Electronic Format) ab dem Jahresabschluss 2020, die Beauftragung zur Planung eines Standortkonzepts für Vietnam zur Zusammenführung der bisherigen drei Fabriken zu einem Produktionswerk sowie die virtuell durchge-führte ordentliche Hauptversammlung am 11. Dezember 2020 auf der Agenda.

Corporate Governance

Nach Einschätzung des Aufsichtsrats ist eine ausreichende Personenzahl des Gremiums als unabhän-gig einzustufen, da kein Mitglied des Aufsichtsrats in wesentlichen geschäftlichen oder persönlichen Beziehungen zu der Gesellschaft oder dem Vorstand steht, abgesehen von der Eigenschaft als Akti-onär bzw. dem Näheverhältnis zu einem Aktionär der Gesellschaft. Gegenwärtig ist im Aufsichtsrat eine Frau vertreten. Das Gremium hat umfassende Branchenkenntnisse und ist aufgrund der unter-schiedlichen Werdegänge seiner Mitglieder durch zahlreiche international geprägte Erfahrungen und Fähigkeiten gekennzeichnet.

Künftige Vorschläge an die Hauptversammlung zur Wahl der Vertreter der Aktionäre im Aufsichtsrat sollen auch unter Berücksichtigung der gesetzlichen Fortentwicklungen weiterhin sicherstellen, dass bei der Zusammensetzung des Aufsichtsrats die folgenden Ziele erreicht werden:

  • • Umfassende Branchenkenntnisse,

  • • Internationalität und

  • • Vielfalt (Diversity), u. a. in Bezug auf Alter, Geschlecht, Bildungs- und Berufshintergrund.

Bei der Umsetzung zum "Gesetz für die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen und Männern an Füh-rungspositionen in der Privatwirtschaft und im öffentlichen Dienst" hat der Aufsichtsrat für den Frau-enanteil in seiner Besetzung wie auch in der Besetzung des Vorstands jeweils die formulierte Zielgrö-ße, die dem aktuellen Status entspricht, erreicht. Diese Ziele gelten entsprechend einem im Jahr 2017 gefassten Aufsichtsratsbeschluss für den Aufsichtsrat bis zum 10. Mai 2021 und für den Vorstand bis zum 31. Dezember 2021.

Der Aufsichtsrat hat sich für das Geschäftsjahr 2020 davon überzeugt, dass die FRIWO AG die Emp-fehlungen des Deutschen Corporate Governance Kodex gemäß ihrer Entsprechenserklärung von De-zember 2020 erfüllt hat. Die aktuelle Entsprechenserklärung findet sich im Lagebericht des Geschäfts-berichts sowie auf der Internetseite der Gesellschaft, wo sie der Öffentlichkeit dauerhaft zugänglich gemacht wird.

Prüfung der nichtfinanziellen Konzernerklärung

Der Aufsichtsrat hat gemäß § 171 Abs. 1 Satz 4 AktG auch die nach dem CSR-Richtlinie-Umsetzungs-gesetz verpflichtende, den Lagebericht ergänzende nichtfinanzielle Konzernerklärung geprüft. Auf die Beauftragung einer darüber hinausgehenden externen Prüfung hat er wie schon im Vorjahr verzichtet. Nach eingehender Prüfung und Diskussion kommt der Aufsichtsrat zu dem Ergebnis, dass Einwen-dungen gegen die vom Vorstand erstellte nichtfinanzielle Konzernerklärung nicht zu erheben sind. Auf dieser Grundlage wurde die nichtfinanzielle Konzernerklärung vom Aufsichtsrat verabschiedet.

Jahres- und Konzernabschlussprüfung 2020

Der vom Vorstand für das Geschäftsjahr 2020 aufgestellte Jahresabschluss der FRIWO AG und der Konzernabschluss 2020 sowie der Lagebericht, der für die FRIWO AG und den Konzern zusammenge-fasst wurde, sind von Rödl & Partner geprüft und jeweils mit dem uneingeschränkten Bestätigungs-vermerk versehen worden. Die Prüfung des Abschlussprüfers nach § 317 Abs. 4 HGB ergab, dass der Vorstand die Maßnahmen nach § 91 Abs. 2 AktG in der geeigneten Form getroffen hat und das Risi-koüberwachungssystem seine Aufgaben erfüllt. Die Abschlussunterlagen und die Berichte des Ab-schlussprüfers über die Prüfung des Jahresabschlusses sowie die Prüfung des Konzernabschlusses lagen allen Mitgliedern des Aufsichtsrats rechtzeitig vor. Der Aufsichtsrat hat sich in der gemeinsamen Sitzung mit dem Abschlussprüfer ausführlich über den Jahresabschluss und den Konzernabschluss sowie die Prüfungsergebnisse unterrichten lassen und sich über die wesentlichen Sachverhalte des Jahresabschlusses der FRIWO AG sowie des Konzernabschlusses umfassend informiert. Der Auf-sichtsrat hat den Jahresabschluss, den Konzernabschluss und den für die FRIWO AG und den Konzern zusammengefassten Lagebericht geprüft. Das Ergebnis der Prüfung hat keinen Anlass zu Einwen-dungen ergeben. Der Aufsichtsrat stimmt mit dem Ergebnis der Abschlussprüfung überein und hat in Anwesenheit des Abschlussprüfers den vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss sowie den Kon-zernabschluss durchgesprochen und anschließend im Umlaufverfahren gebilligt. Der Jahresabschlussist damit nach § 172 AktG festgestellt. Der Aufsichtsrat hat die Angaben im Lagebericht gemäß § 289a Abs. 1 sowie § 315a Abs. 1 HGB eingehend geprüft. Es werden sowohl zu den auf die Gesellschaft zu-treffenden Punkten Angaben gemacht als auch negativ erklärt, wenn Angaben nicht möglich sind. Der Aufsichtsrat ist mit dem Lagebericht des Vorstands einverstanden.

Der Vorstand hat gemäß § 312 AktG zudem einen Bericht über die Beziehungen zu verbundenen Un-ternehmen erstellt. Rödl & Partner hat den Bericht geprüft und folgenden Bestätigungsvermerk erteilt:

"Nach unserer pflichtmäßigen Prüfung und Beurteilung bestätigen wir, dass

  • 1. die tatsächlichen Angaben des Berichts richtig sind,

  • 2. bei den im Bericht aufgeführten Rechtsgeschäften die Leistung der Gesell-schaft nicht unangemessen hoch war oder Nachteile ausgeglichen worden sind,

  • 3. bei den im Bericht aufgeführten Maßnahmen keine Umstände für eine wesentlich andere Beurteilung als die durch den Vorstand sprechen."

Der Aufsichtsrat, der den Bericht ebenfalls geprüft hat, stimmt mit dem Ergebnis der Prüfung durch Rödl & Partner überein und erhebt gegen den Bericht des Vorstands über die Beziehungen zu verbun-denen Unternehmen einschließlich der am Schluss des Berichts vom Vorstand abgegebenen Erklärung keine Einwendungen.

Der Aufsichtsrat schlägt der Hauptversammlung 2021 vor, die Rödl & Partner GmbH, Wirtschafts-prüfungsgesellschaft, Steuerberatungsgesellschaft, Bielefeld, erneut als Abschlussprüfer für das Ge-schäftsjahr 2021 zu wählen.

Das Geschäftsjahr 2020 stellte FRIWO vor ganz besondere Herausforderungen. Neben der Ende 2019 eingeleiteten Transformation der FRIWO-Gruppe für nachhaltiges profitables Wachstum war eine Reihe von Beeinträchtigungen im operativen Geschäft durch die weltweite COVID-19-Pandemie zu bewältigen. Dennoch ist der Aufsichtsrat überzeugt, dass mit der in Umsetzung befindlichen Transfor-mation wesentliche Voraussetzungen für einen nachhaltigen und profitablen Wachstumskurs gelegt sind. Der Aufsichtsrat dankt dem Vorstand und allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Konzerns herzlich für ihren außerordentlichen, engagierten Einsatz in diesem alles andere als einfachen Umfeld.

Ostbevern, im März 2021

Richard G. Ramsauer Vorsitzender des Aufsichtsrats

Einzelabschluss der FRIWO AG

Bilanz der FRIWO AG

zum 31. Dezember 2020

Aktiva

in T Euro Anlagevermögen Finanzanlagen

Sonstige Vermögensgegenstände Guthaben bei Kreditinstituten

Umlaufvermögen

Summe Aktiva

Anhang

(3)

(2)

31.12.20

31.12.19

28.255

28.255

28.255

28.255

395

60

54

16

449

76

28.704

28.331

Passiva

in T Euro Eigenkapital Gezeichnetes Kapital Kapitalrücklage Gewinnrücklagen BilanzverlustRückstellungen Rückstellungen für Pensionen 1) Sonstige RückstellungenVerbindlichkeiten Aktionärsdarlehen 2)

Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen Sonstige Verbindlichkeiten

(davon aus Steuern)

(davon im Rahmen der sozialen Sicherheit)

Summe Passiva

Anhang

(4)

(5)

(6)

31.12.20

31.12.19

20.020

20.020

2.002

2.002

17.016

17.016

-21.328

-15.323

17.710

23.715

2.157

2.184

463

385

2.620

2.569

2.722

0

103

77

5.509

1.733

40

237

(37)

(226)

(3)

(4)

8.374

2.047

28.704

28.331

1) Unterschiedsbetrag gem. § 253 Abs. 6 HGB: 139 T Euro

1) Darlehen des Großaktionärs Cardea Holding GmbH, Grünwald

Gewinn- und Verlustrechnung der FRIWO AG

für das Geschäftsjahr 2020

in T Euro Umsatzerlöse

Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens und Sachanlagen

Sonstige betriebliche Aufwendungen Aufwendungen aus Ergebnisabführung Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge Zinsen und ähnliche Aufwendungen Zinsergebnis

Steuern vom Einkommen und vom Ertrag Ergebnis nach Steuern

Ergebnisvortrag Bilanzverlust

Ergebnis vor Ertragsteuern

  • b) soziale Abgaben und Aufwendungen für Altersversorgung und für Unterstützung

  • a) Löhne und Gehälter

    Sonstige betriebliche Erträge Personalaufwand

  • (davon für Altersversorgung)

Anhang

(10)

(12)

(11)

(11)

(11)

(9)

(8)

2020

2019

942

495

26

45

984

750

860

593

124

157

(99)

(136)

0

0

1.024

1.331

-4.791

-16.164

0

839

173

67

-173

772

-6.004

-16.933

0

-158

-6.004

-16.775

-15.323

1.452

-21.327

-15.323

Anhang für das Geschäftsjahr 2020

Jahresabschluss der FRIWO AG

Die am geregelten Markt notierte FRIWO AG mit Sitz in Ost-bevern, Deutschland, fungiert als Holding der Unternehmen des FRIWO-Konzerns. Die Adresse lautet:

FRIWO AG

Von-Liebig-Straße 11, D-48346 Ostbevern Sitz: Ostbevern

Amtsgericht Münster, HRB 11727

Der Jahresabschluss und der Bericht über die Lage der Ge-sellschaft und des Konzerns der FRIWO AG, Ostbevern, für das Geschäftsjahr 2020 werden im Bundesanzeiger veröf-fentlicht.

Die Jahresabschlüsse der FRIWO AG und ihrer direkten und indirekten Tochtergesellschaften werden in den Konzern-abschluss der VTC Industriebeteiligungen GmbH & Co. KG, München, einbezogen, der im Bundesanzeiger veröffent-licht wird. Die VTC Industriebeteiligungen GmbH & Co. KG, München, (VTC) stellt den Konzernabschluss für den größ-ten Kreis von Unternehmen auf, in den die FRIWO AG ein-bezogen wird. Damit ist die Gesellschaft ein verbundenes Unternehmen zur VTC und deren unmittelbaren und mittel-baren Tochterunternehmen.

Nach Auskunft der VTC Industriebeteiligungen GmbH & Co. KG, München, hielt deren Tochtergesellschaft, die Car-dea Holding GmbH, Grünwald, zum 31. Dezember 2020 85,37 Prozent der Aktien der FRIWO AG.

Der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2020 wurde nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuches über die Rech-nungslegung von Kapitalgesellschaften, den ergänzenden Vorschriften des Aktiengesetzes sowie den Regelungen der Satzung aufgestellt.

Auf die Rechnungslegung der Gesellschaft finden aufgrund der Kapitalmarktorientierung die Vorschriften für große Ka-pitalgesellschaften im Sinne des § 267 Abs. 3 HGB Anwen-dung.

Der Jahresabschluss wird unter der Annahme der Fortfüh-rung der Unternehmenstätigkeit aufgestellt. Im Geschäfts-jahr 2019 wurde ein umfassendes Transformationspro-gramm gestartet, mit dem sich der Konzern zukünftig auf Wachstum und nachhaltige Profitabilität ausrichtet. Das laufende Maßnahmenpaket soll bis Ende 2021 realisiert sein und führte im Geschäftsjahr 2019 zu wesentlichen Aufwendungen, im Wesentlichen bei der FRIWO Gerätebau GmbH.

Im Zuge des Transformationsprozesses war es notwendig, ebenfalls ein neues Finanzierungskonzept zu erstellen und mit den finanzierenden Banken zu vereinbaren.

Im März 2020 vereinbarte FRIWO ein neues langfristiges Finanzierungskonzept. Dabei wurden die bisher bilateralen Kreditlinien der deutschen Banken in einen Konsortialkredit überführt, der eine Laufzeit bis Ende 2022 hat. Der Kon-sortialkredit wurde mit der FRIWO Gerätebau GmbH abge-schlossen, die eine hundertprozentige Tochter der FRIWO AG ist.

Für den Konsortialkredit wurden neue Finanzkennzah-len definiert (Covenants), bei denen Wechselkurse und Einmaleffekte, etwa im Zusammenhang mit COVID-19 und mit der laufenden Transformation der Gruppe, eli-miniert werden, und erweiterte Reporting- und Doku-mentationspflichten vereinbart. Die Kreditvereinbarung sieht zudem den Verzicht auf Dividendenzahlungen der FRIWO AG während des Sanierungszeitraums vor.

Die FRIWO-Tochtergesellschaft in Vietnam hält darüber hinaus weiterhin eine bilaterale Kreditlinie mit einer loka-len Bank. Ein weiterer Beitrag zur Liquiditätssicherung des FRIWO-Konzerns war ein zeitgleich vereinbartes, nachran-giges Aktionärsdarlehen des Großaktionärs Cardea Holding GmbH, Grünwald, in Höhe von 2,7 Mio. Euro (inklusive Zin-sabgrenzung bis zum Jahresende) mit einer Laufzeit bis zum 31. März 2023.

Das neue Finanzierungskonzept sichert den eingeleiteten Konzernumbau ab und die Finanzierung ist damit über den Transformationszeitraums bis Ende 2022 gesichert, soweit die vom Vorstand erwartete positive Ergebnisentwicklung einsetzt.

Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze

Der Jahresabschluss wurde unter Beachtung der generellen Ansatzvorschriften §§ 246-251 HGB unter Berücksichti-gung der besonderen Ansatzvorschriften für Kapitalgesell-schaften, §§ 268-274a, 276-277 HGB, erstellt.

Auf die Bewertung finden die generellen Bewertungsvor-schriften der §§ 252-256a HGB Anwendung.

Die Gliederung der Bilanz sowie der Gewinn- und Verlust-rechnung entspricht den §§ 266 und 275 HGB, wobei für die Gewinn- und Verlustrechnung das Gesamtkostenverfahren Anwendung findet.

Entgeltlich von Dritten erworbene immaterielle Vermögens-gegenstände des Anlagevermögens werden zu Anschaf-fungskosten aktiviert und über den Zeitraum der Nutzung (längstens über 5 Jahre) planmäßig linear abgeschrieben.

Das Sachanlagevermögen wird zu Anschaffungskosten, soweit abnutzbar vermindert um planmäßige Abschreibun-gen, bewertet. Soweit erforderlich, werden außerplanmä-ßige Abschreibungen vorgenommen. Geringwertige Wirt-schaftsgüter mit Anschaffungskosten bis zu 800,00 Euro werden im Jahr des Zugangs voll abgeschrieben.

Die Abschreibungen auf abnutzbare Anlagegüter werden unter Zugrundelegung der betriebsgewöhnlichen Nut-zungs- bzw. Restnutzungsdauer nach der linearen Methode vorgenommen. Im Jahr des Zugangs werden zeitanteilige Abschreibungen berücksichtigt.

Anteile an verbundenen Unternehmen werden zu Anschaf-fungskosten bilanziert; soweit erforderlich, werden außer-planmäßige Abschreibungen vorgenommen. Bestehen die Gründe, die zu einer außerplanmäßigen Abschreibung ge-führt haben, nicht mehr, wird eine entsprechende Zuschrei-bung auf den beizulegenden Wert vorgenommen.

Die Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände werden mit dem Nennwert bzw. mit dem am Bilanzstichtag beizulegenden niedrigeren Wert angesetzt.

Die flüssigen Mittel sind zum Nennbetrag am Bilanzstichtag angesetzt.

Die Restlaufzeiten der Forderungen und Verbindlichkeiten werden aus Gründen der Übersichtlichkeit im Anhang und nicht in der Bilanz ausgewiesen.

Die Bewertung der Pensionsverpflichtungen wurde auf Ba-sis des HGB durchgeführt. Als Bewertungsmethode wurde in Anlehnung an internationale Standards die sogenannte Projected-Unit-Credit-Method (PUC-Methode) verwendet. Bei der Berechnung ist der in der Rückstellungsabzinsungs-verordnung (RückAbzinsV) festgelegte Rechnungszins für den Bilanzstichtag anzusetzen. Zum 31. Dezember 2020 beträgt der durchschnittliche Zinssatz der letzten 10 Jah-re 2,31 Prozent bei einer angenommenen Restlaufzeit von 15 Jahren. Ebenso sind künftige Gehalts- und Rentenanpas-sungen mit einem Schätzwert in die Bewertung einzubezie-hen. Der Gehaltstrend ist mit 2,00 Prozent berücksichtigt und der Anstieg der Pensionen, neben individuell vereinbar-te Rentenanpassungen, mit 1,50 Prozent einkalkuliert. Als biometrische Rechnungsgrundlagen wurden die Richttafeln 2018 G von Dr. Klaus Heubeck verwendet.

Steuerrückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Ri-siken und ungewissen Verbindlichkeiten und sind in Höhe des voraussichtlichen Anfalls aufgrund des steuerlichen Ge-winns dotiert.

Die sonstigen Rückstellungen werden in Höhe des Betrags angesetzt, der nach vernünftiger kaufmännischer Beurtei-lung notwendig ist, um alle zum Bilanzstichtag drohenden Verluste und ungewissen Verbindlichkeiten abzudecken.

Der Beteiligungsbuchwert der FRIWO Gerätebau GmbH, Ostbevern, wird jährlich nach Maßgabe des IDW RS HFA 10 überprüft.

Die Verbindlichkeiten werden mit ihrem Erfüllungsbetrag angesetzt.

1 Anlagevermögen

Immaterielle Vermögensgegenstände

Sachanlagen

Betriebs- und

in T Euro

Software

in T Euro

Geschäfts-

ausstattung

Anschaffungs- oder Herstellungskosten

Anschaffungs- oder Herstellungskosten

Anfangsbestand 01.01.2020

18

Anfangsbestand 01.01.2020

68

Zugänge

0

Zugänge

0

Abgänge

0

Abgänge

0

Endbestand 31.12.2020

18

Endbestand 31.12.2020

68

Abschreibungen

Abschreibungen

Anfangsbestand 01.01.2020

18

Anfangsbestand 01.01.2020

68

Zugänge

0

Zugänge

0

Abgänge

0

Abgänge

0

Endbestand 31.12.2020

18

Endbestand 31.12.2020

68

Buchwert 31.12.2020

0

Buchwert 31.12.2020

0

Buchwert 31.12.2019

0

Buchwert 31.12.2019

0

2 Finanzanlagen

Anteile an

in T Euro

verbundenen

Unternehmen

Anschaffungskosten

Anfangsbestand 01.01.2020

28.255

Zugänge

0

Abgänge

0

Endbestand 31.12.2020

28.255

Abschreibungen

Anfangsbestand 01.01.2020

0

Zugänge

0

Abgänge

0

Endbestand 31.12.2020

0

Buchwert 31.12.2020

28.255

Buchwert 31.12.2019

28.255

3 Sonstige Vermögensgegenstände

Die sonstigen Vermögensgegenstände enthalten Forderun-gen aus Ertrag- und Umsatzsteuern sowie Rechnungsab-grenzungsposten.

Sämtliche Forderungen haben eine Restlaufzeit von unter einem Jahr.

4 Eigenkapital

Das Grundkapital der FRIWO AG in Höhe von 20,0 Mio. Euro ist in 7,7 Mio. gleichberechtigte Inhaberaktien ohne Nenn-betrag eingeteilt. Damit repräsentiert jede Aktie einen Anteil am gezeichneten Kapital von 2,60 Euro. Die Zahl der ausge-gebenen Aktien hat sich im Geschäftsjahr sowie im Vorjahr nicht verändert. Die Einlagen auf das Grundkapital sind in voller Höhe geleistet. Eigene Aktien werden weder direktnoch indirekt von der FRIWO AG gehalten. Die Kapitalrück-lage steht zur Verrechnung etwaiger zukünftiger Verluste, jedoch nicht für Ausschüttungen zur Verfügung.

Gemäß Hauptversammlungsbeschluss vom 15. Mai 2018 wurde der Vorstand der FRIWO AG ermächtigt, bis zum 14. Mai 2023 das Grundkapital der Gesellschaft mit Zustim-mung des Aufsichtsrats durch einmalige oder mehrmalige Ausgabe neuer, auf den Inhaber lautende Stückaktien gegen Bar- und/oder Sacheinlagen und mit der Möglichkeit zum Bezugsrechtsausschluss, um bis zu 10.010 T Euro zu erhö-hen (genehmigtes Kapital).

Bei den Gewinnrücklagen handelt es sich wie im Vorjahr um andere Gewinnrücklagen.

Der Verlust des laufenden Jahres von -6.004 T Euro führt zusammen mit dem Ergebnisvortrag von -15.323 T Euro zu einem Bilanzverlust von -21.327 T Euro.

5 Rückstellungen

Die sonstigen Rückstellungen betreffen im Wesentlichen Personalverpflichtungen, Aufsichtsratvergütungen, aus-stehende Eingangsrechnungen und sonstige ungewisse Verbindlichkeiten. Die im Vorjahr gebildete Rückstellung für Restrukturierungskosten im Zusammenhang mit dem bei der FRIWO Gerätebau GmbH gestarteten Transformations-programm wurde zum überwiegenden Teil in Anspruch ge-nommen. Der verbliebene Restbetrag von 26 T Euro wurde ergebniswirksam aufgelöst.

6 Verbindlichkeiten

Im Mai 2020 wurde zur Finanzierung der Tochtergesellschaf-ten beim Großaktionär Cardea Holding GmbH, Grünwald, ein nachrangiges Aktionärsdarlehen mit einer Fälligkeit zum 31. Dezember 2023 aufgenommen. Zum Jahresende weist dieses Darlehen (inklusive Zinsabgrenzung zum Jahresende) einen Saldo von Höhe von 2,7 Mio. Euro aus.

Die übrigen Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Un-ternehmen der FRIWO AG betreffen die FRIWO Gerätebau

GmbH. Sie enthalten Ansprüche bzw. Verbindlichkeiten aus kurzfristigen Darlehen, Organschaftsabrechnungen und Er-gebnisabführungsverträgen.

Mit Ausnahme des Aktionärsdarlehen sind alle anderen Ver-bindlichkeiten wie im Vorjahr innerhalb eines Jahres fällig.

in T Euro

Sonstige finanzielle Verpflichtungenmit Fälligkeit bis zu 1 Jahr mit Fälligkeit über 1 Jahr

31.12.20

31.12.19

13

16

11

24

Zum Stichtag waren keine Verbindlichkeiten durch Pfandrechte oder ähnliche Rechte gesichert.

Die sonstigen finanziellen Verpflichtungen betreffen Miet-und Leasingverpflichtungen.

7 Haftungsverhältnisse und sonstige finanzielle Verpflichtungen

Die FRIWO AG hat in 2020 zugunsten ihrer Tochtergesell-schaft, der FRIWO Gerätebau GmbH, Ostbevern, eine Garan-tieerklärung gegenüber den am Konsortialkredit beteiligten Banken abgegeben, demnach sie die Tochtergesellschaft jederzeit finanziell so ausgestattet hält, dass sie sämtliche Verpflichtungen aus dem Konsortialkredit vollständig und termingerecht erfüllen kann.

8 Umsatzerlöse

in T Euro Umsatzerlöse

2020

2019

942

495

Die Umsatzerlöse enthalten Erlöse aus Dienstleistungen für Tochterunternehmen.

Die vorherige Partronatserklärung in Höhe von 9.726 T Euro ist durch den Abschluss des Konsortialkredites erloschen.

Darüber hinaus hat die FRIWO AG zusammen mit ihrer Tochtergesellschaft der FRIWO Gerätebau GmbH eine Ga-rantieerklärung zugunsten der vietnamesischen Tochter-gesellschaft in Höhe von 7,0 Mio. USD zur Deckung deren lokalen Finanzierung abgegeben.

Das Risiko der Inanspruchnahme aus der gegenüber der Tochtergesellschaft und der vietnamesischen Gesellschaft abgegebenen Garantieerklärung wird als gering einge-schätzt, da die Verpflichtungen aus dem Konsortialkredit-vertrag und der bilateralen Kreditlinie der vietnamesischen Gesellschaft durch die beiden Gesellschaften voraussicht-lich erfüllt werden kann und daher mit einer Inanspruch-nahme nicht zu rechnen ist. Erkennbare Anhaltspunkte, die eine andere Beurteilung erforderlich machen würden, liegen nicht vor.

9 Sonstige betriebliche Aufwendungen

Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen enthalten im Wesentlichen Aufwendungen aus der Weiterbelastung im Konzern, die Sachkosten des Verwaltungsbereichs sowie Rechts- und Beratungskosten, Aufwendungen für Öffent-lichkeitsarbeit, Aufsichtsratsvergütungen und Jahresab-schlusskosten sowie Restrukturierungskosten im Zusam-menhang mit dem Transformationsprogramm der FRIWO Gerätebau GmbH.

10 Aufwendungen bzw. Erträge aus

Ergebnisabführungsverträgen

in T Euro

Aufwendungen aus Ergebnisabführungsverträgen

2020

2019

-4.791

-16.164

Die Ergebnisabführung betrifft die FRIWO Gerätebau GmbH, Ostbevern.

11 Zinsergebnis

(davon gegenüber verbundenen Unternehmen)

Zinsen und ähnliche Aufwendungen (davon aus Aufzinsung)

(davon aus verbundenen Unternehmen)

Sonstige Zinsen und ähnliche Erträgein T Euro

2020

2019

0

839

(0)

(839)

173

67

(67)

(67)

(23)

(0)

-173

772

12 Steuern vom Einkommen und vom Ertrag

in T Euro

Ertragsteuern

2020

2019

0

-158

Im Vorjahr wurden aufgrund des bei der FRIWO AG entstan-denen Verlustes 1,0 Mio. Euro als Verlustrücktrag bei der Körperschaftsteuer geltend gemacht.

Zum Abschlussstichtag 31. Dezember 2020 bestehen Un-terschiede zwischen den Handelsbilanzwerten und den Steuerbilanzwerten, die sich in späteren Geschäftsjahren abbauen.

Aktive latente Steuern betreffen überwiegend die Pensi-ons- und sonstigen Rückstellungen sowie Steuerguthaben aus Verlustvorträgen.

Passive latente Steuern ergeben sich im Wesentlichen aus der Bewertung der Forderungen und Verbindlichkeiten.

Der Steuersatz zur Berechnung der latenten Steuern be-trägt 30 Prozent.

In Summe ergibt sich ein aktiver Überhang, der in der Bilanz nicht angesetzt wurde (§ 274 Abs. 1 HGB).

13 Arbeitnehmer

Bei der FRIWO AG waren im Geschäftsjahr keine Angestell-ten beschäftigt (Vorjahr: im Durchschnitt 1 Angestellte).

14 Gesamtbezüge des Aufsichtsrats und des Vorstands

Die fixe Vergütung je Aufsichtsratsmitglied beläuft sich auf 10 T Euro pro Jahr. Die variable Vergütung richtet sich nach der Höhe der beschlossenen Dividenden. Die Gesamthöhe der Aufsichtsratsvergütung ist auf das Dreifache des festen Betrags begrenzt. Der Vorsitzende des Aufsichtsrats erhält das Doppelte, der Stellvertreter das Anderthalbfache. Aus-schussmitglieder erhalten jeweils eine weitere Vergütung von 1 T Euro. Davon ausgenommen sind der Aufsichtsrats-vorsitzende und sein Stellvertreter. Die fixe Vergütung für die Mitglieder des Aufsichtsrats beträgt für das Geschäfts-jahr 2020 75 T Euro (Vorjahr: 75 T Euro). Für das Geschäfts-jahr 2019 erhielten die Mitglieder des Aufsichtsrats keine variable Vergütung (Vorjahr: 43 T Euro).

Hinsichtlich der Bezüge des Vorstands ist zu beachten, dass die ordentliche Hauptversammlung der FRIWO AG am 11. Mai 2016 beschlossen hat, dass Angaben im Hinblick auf eine individualisierte Vergütung gemäß § 285 Satz 1 Nr. 9 HGB und § 314 Abs. 1 Nr. 6 HGB für die Jahres- und Konzernabschlüsse der Gesellschaft für die Geschäftsjahre 2016 bis einschließlich 2020 unterbleiben.

Die Gesamtbezüge des Vorstands belaufen sich für das Geschäftsjahr 2020 auf 883 T Euro (Vorjahr: 566 T Euro), davon 654 T Euro fix (Vorjahr: 513 T Euro) und 229 T Euro variabel (Vorjahr: 53 T Euro).

Von dem variablen Teil entfallen 0 T Euro (Vorjahr: 0 T Euro) auf das Long-Term Incentive (LTI)-Programm. In dessen Rahmen wird den Mitgliedern des Vorstands in jedem Ge-schäftsjahr unter dem Vorbehalt und in Abhängigkeit von der Unternehmenswertsteigerung der FRIWO AG ein LTI in Aussicht gestellt, der auf einem im Dienstvertrag fest-gelegten Prozentsatz zur Unternehmenswertsteigerung basiert. Die Berechnung der Unternehmenswertsteigerung erfolgt nach einer bestimmten Formel unter Berücksich-tigung von Nettoverschuldung, EBITDA und Dividenden-ausschüttung. Nach Ablauf eines jeden Geschäftsjahres wird der auszuzahlende Bruttobetrag als Prozentsatz der Unternehmenswertsteigerung ermittelt, wobei 50 Prozent ausgezahlt und 50 Prozent in eine virtuelle Bonusbank ein-gestellt werden. Die Bonusbank kommt im Folgejahr nur zur Auszahlung, wenn der Unternehmenswert nicht rückläufig ist. Ist dies jedoch der Fall, so wird dieser Verlust mit der Bonusbank verrechnet. Ist der Saldo der Bonusbank nega-tiv, erfolgt keine Auszahlung aus der Bonusbank. Beim Aus-scheiden eines Vorstandsmitglieds ist ein negativer Saldo der Bonusbank nicht auszugleichen. Bis auf den auf die Bo-nusbank entfallenden Betrag der variablen Vergütung sind alle Vergütungsbestandteile kurzfristig fällig.

Frühere Vorstandsmitglieder und ihre Hinterbliebenen er-hielten in 2020 Pensionsbezüge von 177 T Euro (Vorjahr: 177 T Euro). Für die Pensionsverpflichtungen gegenüber früheren Mitgliedern des Vorstands und ihren Hinterblie-benen sind insgesamt 2.157 T Euro (Vorjahr: 2.184 T Euro) zurückgestellt.

Bezugsrechte oder sonstige aktienbasierte Vergütungen sind den Geschäftsführungs- und Aufsichtsorganen nicht eingeräumt worden.

16 Corporate Governance-Erklärung

Die Erklärung nach § 161 AktG wurde von Vorstand und Aufsichtsrat abgegeben und der Öffentlichkeit auf der In-ternetseite des Unternehmens unter:

https:/www.friwo.com/de/about/investor-relations/ dauerhaft zugänglich gemacht.

17 Ereignisse nach dem Bilanzstichtag

Zu Beginn des Jahres 2021 wurde das Aktionärsdarlehen um weitere 3,8 Mio. Euro erhöht.

Die COVID-19-Pandemie hat das Weltgeschehen auch in 2021 immer noch fest im Griff. So waren die Auswirkungen auch im FRIWO-Konzern weiterhin spürbar. Verzögerung in der Lieferkette und fehlende Logistikkapazitäten führten auch in den ersten Wochen in 2021 zu Produktionsein-schränkungen und damit zu leichten Umsatzverschiebun-gen. Soweit wie möglich wird auf alternative Komponenten, Lieferanten und Prozesse umgestellt, um Produktions- und Umsatzverschiebungen entgegenzuwirken. Die fehlende Material- und Containerverfügbarkeit auf der einen Seite und die weitaus höhere Nachfrage auf der anderen Seite führte darüber hinaus zum Anstieg der Preise für elektro-nische Komponenten, Rohstoffe (insbesondere Kupfer und Kunststoffgranulat) und erhöhten Frachtraten. Inwieweit die erhöhten Kosten an die Kunden weitergegeben werden können, lässt sich noch nicht abschätzen.

Nach aktuellem Stand können damit Aussagen zu den fi-nanziellen Auswirkungen nur bedingt verlässlich getroffen werden. Insgesamt steht das Thema COVID-19 weiterhin im Fokus und mögliche Risiken für FRIWO werden eng über-wacht und Gegenmaßnahmen eingeleitet.

15 Honorar des Abschlussprüfers

Die Angaben zum Abschlussprüferhonorar sind im Konzern-abschluss der FRIWO AG, Ostbevern, enthalten. Auf die Ver-öffentlichung an dieser Stelle wird daher aufgrund der be-freienden Konzernklausel des § 285 Nr. 17 HGB verzichtet.

Weitere Vorgänge von besonderer Bedeutung für die Ver-mögens-, Finanz- und Ertragslage des FRIWO-Konzerns sind nach Abschluss des Geschäftsjahres 2020 bis zum Tag der Freigabe des Jahresabschlusses nicht eingetreten.

18 Anteilsbesitz

An den unten aufgeführten Firmen ist die FRIWO AG un-mittelbar oder mittelbar über die Beteiligung an der FRIWO Gerätebau GmbH, Ostbevern, beteiligt.

Die FRIWO Gerätebau GmbH, Ostbevern, ist durch Ergeb-nisabführungsvertrag mit der FRIWO AG verbunden und nimmt die Erleichterung gem. § 264 Abs. 3 HGB in Anspruch.

Das von der FRIWO AG erzielte Ergebnis ist damit auch zu-künftig beeinflusst durch die vereinnahmten Gewinne bzw. übernommenen Verluste der FRIWO Gerätebau GmbH, Ost-bevern.

Ostbevern, 11. März 2021

Der Vorstandin T Euro

FRIWO Gerätebau GmbH, Ostbevern, Deutschland

FRIWO Power Solutions Technology (Shenzhen) Co. Ltd., Shenzhen, China

FRIWO Vietnam Co., Ltd., Bien Hoa City, Vietnam

FRIEMANN & WOLF INDIA PRIVATE LIMITED, Banga-lore, Karnataka, Indien

Kapital-anteil

Eigen-kapital

Ergebnis 2020

100 %

6.534

-4.791 1)

100 %

1.079

2 2) 3) 4)

100 %

4.436

638 2) 3) 5)

100 %

56

-62 2) 3) 6)

  • 1) vor Ergebnisabführung

  • 2) gem. IFRS

  • 3) mittelbar über FRIWO Gerätebau GmbH, Ostbevern

  • 4) Umrechnung des Eigenkapitals mit dem Stichtagskurs zum 31. Dezember 2020 (1 Euro =

    8,0225 CNY) und des Ergebnisses mit dem Durchschnittskurs 2020 (1 Euro = 7,8745 CNY)

  • 5) Umrechnung des Eigenkapitals mit dem Stichtagskurs zum 31. Dezember 2020 (1 Euro =

    27.872,20 VND) und des Ergebnisses mit dem Durchschnittskurs 2020 (1 Euro =

    25.991,90 VND)

  • 6) Umrechnung des Eigenkapitals mit dem Stichtagskurs zum 31. Dezember 2020

    (1 Euro = 89,6605 INR) und des Ergebnisses mit dem Durchschnittskurs 2020 (1 Euro =

    84,6219 INR)

Rolf Schwirz Vorstandsvorsitzender

Organe der Gesellschaft

Organe der Gesellschaft

Aufsichtsrat

Mandate

Richard G. Ramsauer Vorsitzender

Geschäftsführer VTC Industriebeteiligungen GmbH & Co. KG

  • • Keine

Jürgen Max Leuze stellv. Vorsitzender

Geschäftsführer VTC Industriebeteiligungen GmbH & Co. KG

  • • Keine

Rita Brehm

(bis 30.04.2020) Personalreferentin bei FRIWO

  • • Keine

Nadia Slouma

(ab 01.05.2020)

Manager Global Operation Projects bei FRIWO

  • • Keine

Johannes Feldmayer Generalbevollmächtigter Heitec AG

  • • TGW Logistics Group GmbH, A-4614 Marchtrenk

    Uwe Leifken

    Freigestellter Betriebsratsvorsitzender

  • • Keine

Bain & Company Germany, Inc.

Senior Advisor

Dr. Gregor Matthies

  • • Ubitricity Gesellschaft für verteilte Energiesysteme mbH, Berlin Vorsitzender des Aufsichtsrats

Vorstand

Mandate

Rolf Schwirz (Vorstandsvorsitzender)

  • • FRIWO Power Solutions Technology (Shenzhen) Co. Ltd., China

  • • FRIWO Vietnam Co. Ltd., Vietnam

  • • Beirat der GUS Holding GmbH, Köln

  • • Beirat der PCO GmbH & Co. KG, Osnabrück

Ulrich Lammers (Mitglied des Vorstands)

  • • Keine

Zusammengefasster Lagebericht des FRIWO-Konzerns und der FRIWO AG

Grundlagen des Konzerns

Geschäftsmodell und Konzernstruktur

Die im General Standard der Frankfurter Wertpapierbörse notierte FRIWO AG mit Sitz im westfälischen Ostbevern ist mit ihren Tochterunternehmen (im Folgenden FRI-WO) ein internationaler Produkt- und Systemanbieter von Stromversorgungen, Ladetechnik sowie digital steuerba-ren Antriebslösungen. Die Produktpalette umfasst neben technologisch hochwertigen Ladegeräten, Akkupacks und Stromversorgungen auch intelligente Komponenten und Systeme für elektrische Antriebe. Dabei bietet FRIWO sämtliche Bestandteile eines modernen Antriebsstranges aus einer Hand: Vom Display über Motorsteuerung und An-triebseinheit bis hin zur Steuerungssoftware.

Die im Dezember 2018 akquirierte Emerge-Engineering GmbH, Kornwestheim, ein Entwickler und Hersteller von Komponenten für elektrische Antriebe, wurde 2019 mit der FRIWO Gerätebau GmbH verschmolzen.

Die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der FRIWO AG ist aufgrund der Struktur des Konzerns wesentlich durch die wirtschaftliche Entwicklung der Tochtergesellschaften geprägt. Der folgende Lagebericht der Gesellschaft und des Konzerns gibt insofern auch einen vollständigen Überblick über die Lage der FRIWO AG.

Die Marke FRIWO steht weltweit für Innovationskraft, Sicherheit,

Mit seinen Produkten deckt das Unternehmen zahlreiche Qualität und Effizienz.

Anwendungen ab. So wird das Know-how im Bereich La-

detechnik vor allem von Kunden in den anspruchsvollen Märkten der Elektromobilität, der mobilen Werkzeuge und Rasenroboter geschätzt. Bei Stromversorgungen liegt der Fokus hauptsächlich auf Anwendungen in den Branchen Medizintechnik und Gesundheit, Industrieautomatisierung und Maschinenbau sowie hochwertiger Konsumelektronik. Die Komponenten für elektrische Antriebe werden vor allem im Bereich Elektromobilität eingesetzt, etwa in akkubetrie-benen Rollern. Zum Kundenkreis zählen namhafte Unter-nehmen mit zumeist internationaler, teilweise weltweiter Geschäftstätigkeit.

Die FRIWO AG ist die Managementholding der Gruppe und für die strategische Steuerung, das Risikomanagement und die Investor Relations zuständig. Sie hält direkt oder indirekt sämtliche Anteile an den FRIWO-Gesellschaften. Zentra-le operative Gesellschaft ist die FRIWO Gerätebau GmbH, ebenso mit Sitz in Ostbevern. Zum FRIWO-Konzern gehö-ren ferner eine Produktionsgesellschaft in Vietnam, eine Servicegesellschaft in China, die vor allem für die Beschaf-fung von Komponenten von großer Bedeutung ist, sowie seit 2020 eine Tochtergesellschaft in Indien zur Erschlie-ßung des dortigen E-Mobility-Marktes.

Das Unternehmen ist nach der DIN ISO 9001 (Qualitätsma-nagement), der DIN ISO 14001 (Umweltmanagement) und der DIN ISO 13485 (Qualitätsmanagement für Medizinpro-dukte) zertifiziert. Motivation, technisches Know-how und Begeisterung für Produkte und Lösungen bilden die Grund-lage des täglichen Handelns, verbunden mit einer familien-bewussten Personalpolitik. Oberstes Ziel ist es, nachhaltige Werte für Kunden, Aktionäre und Mitarbeiter zu schaffen.

Am Stammsitz des Unternehmens im westfälischen Ost-bevern befindet sich neben Administration, Verwaltung und Vertrieb der Bereich Forschung und Entwicklung so-wie Kapazitäten für die Herstellung von Prototypen und Kleinserien. Damit verfügt FRIWO als eines der wenigen Unternehmen der Branche über einen Entwicklungs- und Fertigungsstandort in Deutschland mit Produktionsanla-gen von höchstem Automatisierungsgrad. Dies ermöglicht die Last-Minute-Konfektionierung von Standardprodukten, welche den Kunden kürzeste Lieferzeiten bietet.

Der Großteil der Produktion mit dem Fokus auf hohe Stück-zahlen findet in einer 2015 gegründeten, hochmoder-nen Fertigungsstätte in einem Industriepark nahe Ho Chi Minh-Stadt (Vietnam) statt. Der Standort paart deutsches Fertigungs-Know-how für flexible Produktionsabläufe mit

attraktiven Produktionsbedingungen in Asien. Im Rahmen des laufenden Transformationsprozesses von FRIWO für nachhaltiges und profitables Wachstum werden Teile der Produktion von Ostbevern nach Vietnam verlagert, um die dortigen Produktionskostenvorteile konsequent zu nutzen. Dieser Prozess soll im Jahr 2021 abgeschlossen werden.

Im Zuge der vertikalen Integration umfasst der Standort Vietnam neben dem Hauptwerk auch zwei Zulieferwerke, in denen Wickelgüter, Kabel, Kunststoff- und Metallstanzteile für die Endgeräte von FRIWO selbst produziert werden.

Einen kleinen Teil seiner Produkte bezieht FRIWO von zwei ausgewählten Auftragsfertigern mit Produktionsstandor-ten in China und Vietnam. Im Geschäftsjahr 2020 wurde zu-dem noch ein Teil der Produkte durch einen Auftragsfertiger in Polen hergestellt. Darüber hinaus hat FRIWO mit Blick auf die geplante Belieferung des indischen Marktes mit Steu-erungssystemen für E-Roller eine Kooperation mit einem lokalen Fertigungsunternehmen vereinbart.

Besondere Ereignisse im Berichtszeitraum

Im Januar 2020 gründete die FRIWO AG eine Tochter-gesellschaft in Bangalore, dem Zentrum der indischen High-Tech-Industrie, zur sukzessiven Erschließung des größten asiatischen Wachstumsmarktes für elektrische Zweiräder. Aufgabe der neuen Gesellschaft ist die Betreu-ung und das Projektmanagement für lokale Kunden sowie die Koordination der dortigen Fertigung über Partnerunter-nehmen. Das Leistungsangebot der FRIWO stieß in Indien auf eine positive Resonanz: Noch im ersten Quartal 2020 konnten mehrere Entwicklungsaufträge vereinbart werden. Die Umsatzwirksamkeit der Projekte wird sich aufgrund der starken Auswirkungen der COVID-19-Pandemie in Indien aber verschieben.

Im März 2020 vereinbarte FRIWO ein neues langfristiges Finanzierungskonzept. Dabei wurden die bisher bilatera-len Kreditlinien der deutschen Banken in einen Konsortial-kredit überführt, der eine Laufzeit bis Ende 2022 hat. Die FRIWO-Tochtergesellschaft in Vietnam hält darüber hinaus weiterhin eine bilaterale Kreditlinie mit einer lokalen Bank. Das neue Finanzierungskonzept, das zudem den Verzicht auf Dividendenzahlungen bis Ende 2022 vorsieht, sichert den eingeleiteten Konzernumbau ab. Ein weiterer Beitragzur Liquiditätssicherung des FRIWO-Konzerns war ein zeit-gleich vereinbartes, nachrangiges Gesellschafterdarlehen des Großaktionärs Cardea Holding GmbH, Grünwald, in Höhe eines niedrigen einstelligen Millionenbetrags und mit einer Laufzeit bis zum 31. März 2023.

Am 3. April 2020 beschlossen Vorstand und Aufsichtsrat, die für den 12. Mai 2020 in Ostbevern geplante ordentliche Hauptversammlung der Gesellschaft zu verschieben und zu einem späteren Zeitpunkt durchzuführen. Grund waren die erheblichen Einschränkungen des öffentlichen Lebens in Deutschland zur Bekämpfung der COVID-19-Pandemie. Die Hauptversammlung fand nach nochmaliger Verschiebung schließlich am 11. Dezember 2020 als virtuelle Versamm-lung im Internet statt.

Am 12. August 2020 gab die FRIWO AG die Zahlen für die ersten sechs Monate bekannt. Nach einer positiven Um-satzentwicklung im zweiten Quartal ging der Vorstand von einer weiteren Belebung im weiteren Jahresverlauf aus, rechnete aber auch mit der Verschiebung von Aufträgen und Projekten. Die Prognose eines leichten Wachstums des Konzernumsatzes im Gesamtjahr wurde bestätigt, die Er-wartung an das Konzern-EBIT auf ein ausgeglichenes bis leicht negatives Ergebnis leicht nach unten angepasst.

Am 11. Dezember 2020 berichtete der Vorstand auf der virtuellen ordentlichen Hauptversammlung der Gesell-schaft für das Geschäftsjahr 2019 über die aktuelle Ge-schäftsentwicklung unter dem Einfluss der weltweiten COVID-19-Pandemie und über die weitere strategische Ausrichtung des FRIWO-Konzerns. Alle zur Abstimmung stehenden Tagesordnungspunkte wurden bei einer Präsenz von 86,62 Prozent des Grundkapitals nahezu einstimmig angenommen.

Steuerungssysteme

Die kennzahlenbasierte Steuerung des Geschäfts hat im FRIWO-Konzern einen hohen Stellenwert. Zur finanziellen Steuerung des Konzerns wird ein in allen Gesellschaften einheitliches Reportingsystem genutzt, das als grundle-gende Steuerungsparameter den Umsatz, das operative Ergebnis (definiert als Bruttoergebnis abzüglich Vertriebs-und Verwaltungskosten) sowie das Ergebnis vor Zinsen und Steuern (EBIT bzw. EBIT-Rendite) verwendet.

Darüber hinaus ist das Erreichen eines angemessenen Zah-lungsmittelüberschusses ein wichtiges Kriterium bei allen operativen Entscheidungen.

Diese finanziellen Leistungsindikatoren werden ergänzt durch weitere quantifizierbare Kennzahlen, die allerdings keinen direkten finanziellen Ursprung haben (nichtfinan-zielle Leistungsindikatoren). Hierbei handelt es sich um Kennzahlen, die als feste Bestandteile des regelmäßigen internen Reportings Aussagen zur operativen Performance ermöglichen und so eine faktenbasierte Grundlage für ope-rative Entscheidungen bieten. Zu diesen nichtfinanziellen Leistungsindikatoren zählen die Book-to-Bill Ratio (Ver-hältnis von Auftragseingang zum fakturierten Umsatz) als Kennzahl für das Geschäftswachstum, OTIF ("On Time and In Full") als Kennzahl zur Messung der Termintreue, Materi-aleinsparungen oder die Kapazitätsauslastung der Produk-tionsstätten.

Forschung und Entwicklung

Das Berichtsjahr stand ganz im Zeichen von COVID-19 und wurde durch die Gegenmaßnahmen zur Eindämmung derIn Vietnam eröffnete FRIWO im Januar 2020 ein neues Ent-wicklungsbüro, das durch seine Nähe zur Innenstadt von Ho Chi Minh-Stadt besonders attraktiv für junge und gut ausgebildete Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ist. Dadurch war FRIWO Vietnam in der Lage, weitere hochqualifizierte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter anzuwerben und die Ka-pazitäten für die eigenständige Produktentwicklung zu er-höhen. Zum Stichtag 31. Dezember 2020 waren 40 Mitar-beiterinnen und Mitarbeiter (Vorjahreswert: 21) in Vietnam beschäftigt.

Der laufende Wandel vom reinen Produkt- zum Produkt-und Systemanbieter wurde auch 2020 konsequent verfolgt. Eine umfangreiche, mit einem Beratungsunternehmen er-arbeitete Marktstudie über das E-Mobility-Produktport-folio, bestehend aus hochqualitativen Motorsteuerungen für Elektromotoren, Batteriemanagement-Systemen und Ladegeräten für Lithium-Ionen-Batterien, bewertete den indischen Markt als besonders aussichtsreich.

Ganz oben auf der Agenda stand weiterhin das Produkt- und Inno-vationsmanagement. So wurde im

Pandemiefolgen maßgeblich beeinflusst. Die Mitarbeite- Berichtsjahr ein 500 W-Ladegerätrinnen und Mitarbeiter der Entwicklungsabteilungen des FRIWO-Konzerns mit Standorten in Deutschland, Vietnam

zur Marktreife geführt, welches im

und Indien meisterten die Herausforderungen mit großer Jahr 2021 in Serie gehen wird.

Eigeninitiative und Kooperationswillen durch die umfangrei-che Nutzung von Homeoffice-Regelungen und die Digitali-sierung von Arbeitsabläufen, etwa durch den regelmäßigen Austausch über Videokonferenzen.

Trotz des schwierigen Umfelds weitete FRIWO im Berichts-jahr die Forschungs- und Entwicklungskapazitäten strate-giekonform aus. Zum 31. Dezember 2020 waren weltweit 78 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der Produktentwick-lung beschäftigt, 15 Personen mehr als am gleichen Vorjah-resstichtag.

Das Ladegerät verfügt über die Fähigkeit, via CAN-BUS (System zum Datenaustausch zwischen Steuerungsge-räten) mit Batteriemanagement-Systemen zu kommuni-zieren, um dadurch einen abgestimmten Ladevorgang zu erreichen. Neben einem hochmodernen Industrie-Design ermöglicht es dank hoher Effizienz eine kompakte Bauform und gleichzeitig eine rein passive Kühlung.

Im Geschäftsjahr 2020 beliefen sich die Ausgaben für For-schung und Entwicklung konzernweit auf 5,1 Mio. Euro (Vorjahr: 4,7 Mio. Euro).

Wirtschaftsbericht

Gesamtwirtschaftliche RahmenbedingungenBranchenspezifische Rahmenbedingungen

Die COVID-19-Pandemie hielt die Weltwirtschaft im Jahr 2020 in Atem. In der ersten Jahreshälfte 2020 brach das globale Bruttoinlandsprodukt nach Berechnungen des Münchner ifo-Instituts um knapp 10 Prozent gegenüber dem Schlussquartal 2019 ein. Im Sommer 2020 zog die ge-samtwirtschaftliche Produktion dann wieder stark an. Dies war eine Folge der Rücknahme der Infektionsschutzmaß-nahmen zur Bekämpfung des Virus, wodurch Unternehmen wieder verstärkt produzieren konnten und die Haushalte ihre Ausgaben deutlich erhöhten. Der Produktionseinbruch fiel in den Schwellenländern in der ersten Jahreshälfte ins-gesamt deutlich moderater aus als in den fortgeschrittenen Volkswirtschaften, vor allem bedingt durch die schnelle Er-holung in China. Im Verlauf des Sommers übertrafen aber auch andere asiatische Länder aufgrund einer erfolgreichen Pandemiebekämpfung wieder das Vorkrisenniveau. Mit dem Anstieg der Infektionszahlen im vierten Quartal und dem neuerlichen Lockdown des öffentlichen Lebens, vor allem in zahlreichen Staaten Europas, verzeichnete die Nor-malisierung der Wirtschaftsleistungen gegen Jahresende einen deutlichen Rückschlag.

Das ifo-Institut prognostizierte für das Gesamtjahr 2020 einen Rückgang des weltweiten Bruttoinlandsprodukts um 3,6 Prozent gegenüber dem Jahr 2019, für den Euroraum allerdings ein Minus von 7,4 Prozent. Auch in Deutschland bremste die zweite Corona-Welle und der erneute Lock-down im Schlussquartal die wirtschaftliche Erholung. Da-von war besonders der private Konsum betroffen, während die Warenexporte und die Bauinvestitionen die Wirtschaft stützten. Das Statistische Bundesamt gab nach ersten Be-rechnungen einen Rückgang des Bruttoinlandsprodukts für das gesamte Jahr 2020 um 5,0 Prozent zum Vorjahr be-kannt.

Quellen: ifo-Institut, München: Ifo-Schnelldienst. Sonderausgabe, Dezember 2020 Statistisches Bundesamt, Presseinformation, 29. Januar 2021

Mit seinen Produkten ist der FRIWO-Konzern vor allem auf den globalen Märkten für Stromversorgungen und La-detechnik präsent. Das Marktforschungsunternehmen Transparency Market Research (TMR) prognostiziert für den Weltmarkt für Stromversorgungen im Jahr 2030 ein Gesamtvolumen von 40,9 Mrd. US-Dollar, ausgehend von 29,2 Mrd. US-Dollar im Jahr 2018. Dies entspricht einer durchschnittlichen jährlichen Wachstumsrate (CAGR) von 4,4 Prozent. Für den Weltmarkt für Ladegeräte sieht TMR im Jahr 2030 ein Gesamtvolumen von 42,9 Mrd. US-Dollar, ausgehend von 24,5 Mrd. US-Dollar im Jahr 2018, was ei-nem CAGR von 5,8 Prozent entspricht.

Die globalen Auswirkungen der COVID-19-Pandemie wer-den auch im Jahr 2021 zu einem verringerten Wachstum der Branche führen. Marktstudien zufolge wird ab 2022 wieder ein sukzessives Wachstum erwartet.

Da FRIWO als Hersteller von Ladegeräten, Akkupacks und Stromversorgungen unterschiedliche Branchen und An-wendungen bedient, ist die Entwicklung des Gesamtmark-tes für Stromversorgungen und Ladetechnik für das Un-ternehmen nur bedingt aussagekräftig. Relevanter für die künftige Entwicklung von FRIWO ist dagegen die Betrach-tung einzelner Teilmärkte.

Von großer strategischer Bedeutung ist der Markt für me-dizinische Stromversorgungen, für den die Experten des Marktforschungsunternehmens Data Bridge Market Re-search im Zeitraum von 2017 bis 2024 ein jährliches Wachstum von durchschnittlich 7,5 Prozent erwarten. Treibende Einflussfaktoren sind neben dem steten Fort-schritt in der Medizintechnik vor allem auch die zunehmend bessere medizinische Versorgung in Entwicklungs- und Schwellenländern sowie der steigende Bedarf an mobilen Lösungen und Medizingeräten für den Hausgebrauch. Diese Trends werden von den Marktforschern des Unternehmens Mordor Intelligence (mit einer durchschnittlichen jährli-chen Wachstumserwartung von 6,5 Prozent von 2021 bis 2026) und Zion Market Research (durchschnittliche jährliche Wachstumserwartung von 6,1 Prozent von 2018 bis 2025)

grundsätzlich bestätigt. Entgegen der größtenteils negati-ven Auswirkung der COVID-19-Pandemie auf die relevan-ten Teilmärkte für FRIWO in den Jahren 2020 und 2021 wird der Markt für medizinische Stromversorgungen aufgrund einer erhöhten Nachfrage z.B. nach Beatmungsgeräten po-sitiv beeinflusst.

Für die künftige Entwicklung von FRIWO sind darüber hin-aus auch die Teilmärkte für Ladetechnik sehr bedeutsam. Das Know-how des Unternehmens wird seit geraumer Zeit vor allem von Kunden aus den Bereichen akkubetriebene Werkzeuge und akkubetriebene Gartenwerkzeuge wert-geschätzt. Bei Elektrowerkzeugen wird erwartet, dass die akkubetriebenen Geräte auf Basis einer besser werdenden Batterietechnik mit kürzeren Ladezyklen und längeren Lauf-zeiten zunehmenden Absatz finden werden. Goldstein Re-search etwa beziffert die durchschnittliche jährliche Wachs-tumsrate für den Weltmarkt kabelloser Elektrowerkzeuge von 2016 bis 2024 auf 4,8 Prozent. Zion Market Research prognostiziert mit durchschnittlichen jährlichem Wachs-tumsraten von 4,1 Prozent von 2018 bis 2025 für den welt-weiten Power Tool-Markt auf einem ähnlichen Niveau.

zum Auto, insbesondere in dichten städtischen Gebieten in Asien und den USA. Grand View Research prognosti-ziert dem Weltmarkt für E-Scooter-Motoren von 2019 bis 2030 eine durchschnittliche jährliche Wachstumsrate von 8,5 Prozent. Insbesondere im Wirtschaftsraum Asien-Pa-zifik entwickelt sich der Markt für diese Elektrofahrzeuge immens: Im Zeitraum von 2017 bis 2025 rechnet Prescient & Strategic Intelligence mit einer deutlichen Steigerung der jährlichen Volumina von 17,3 Millionen auf 31,2 Millionen Stück (im Schnitt + 8,7 Prozent pro Jahr). Für Europa kalku-lieren die Experten eine jährliche Zuwachsrate für E-Scoo-ter- und Elektromotorrad-Motoren bis zum Jahr 2025 von 26,2 Prozent.

Auch abseits der E-Scooter finden immer mehr Elektromo-toren in den unterschiedlichsten Fahrzeugen Verwendung. Mordor Intelligence beziffert das jährliche Wachstum von Elektromotoren für Electric Vehicles von 2019 bis 2024 auf 15,4 Prozent, das Marktforschungsunternehmen Mar-ket Research Future sieht sogar eine Wachstumsrate von 20 Prozent.

Einer der stärksten Wachstumsmärkte unserer Zeit ist die Elektromobilität. Die Marktexperten von Persistence Mar-ket Research rechnen für den Weltmarkt für E-Bike-Moto-ren im Zeitraum 2017 bis 2025 mit durchschnittlichen jähr-lichen Zuwachsraten von 6,3 Prozent. Da die Motoren den Fahrradherstellern in der Regel zusammen mit Bordcompu-ter, Batterie und Ladegerät als Gesamtsystem zugeliefert werden, dient diese Prognose auch als gute Indikation für die Entwicklung des Ladegeräte-Marktes in diesem Bereich.

Neben der Ladetechnik für E-Bikes liefert FRIWO auch Mo-torsteuerungen und alle weiteren Komponenten für elekt-rische Antriebsstränge als Gesamtsystem aus einer Hand. Die Systemlösungen der FRIWO werden derzeit vornehm-lich bei E-Scootern eingesetzt, für welche eine sehr starke Marktentwicklung erwartet wird. Die Entwicklung wird ge-trieben von der wachsenden Mikromobilität, d.h. der Ver-wendung billigerer und umweltfreundlicherer Alternativen

Quellen:

  • • Transparency Market Research: Power Supply Market 2020-2030

  • • Transparency Market Research: Global Charger Market 2020-2030

  • • Fatpos Global: Medical Supplies Market

  • • Regal Intelligence: 2020-2029 Report on Global Switch Mode Power Supply Transformers Market

  • • Data Bridge Market Research: Global Medical Power Supply Market - Industry Trends and Forecast to 2024

  • • Mordor Intelligence: Medical Power Supply Market - Growth, Trends, COVID-19 Impact, and Forecasts (2021-2026)

  • • Zion Market Research: Medical Power Supply 2018-2025

  • • Goldstein Research: Global Cordless Power Tools Market Outlook 2024: Global Opportunity and Demand Analysis, Market Forecast

  • • Zion Market Research: Power Tools Market 2018-2025

  • • Persistence Market Research: Electric Bicycle Motors Market - Global Growth, & Forecast to 2025

  • • Statista: In-depth: eMobility 2020

  • • Grand View Research: Electric Scooters Market, 2019-2030

  • • Prescient & Strategic (P&S) Intelligence: Europe Electric Scooters and Motorcycles Market, Forecast to 2025

  • • Mordor Intelligence: Electric Motors for Electric Vehicle Market 2019-2024

  • • Market Research Future Electric Vehicle Motor Market Research Report - Forecast 2023

Allgemeiner Geschäftsverlauf

Der FRIWO-Konzern hat im Jahr 2020 sein Umsatzziel nach einem klaren Aufwärtstrend ab dem zweiten Quartal erreicht. Die Konzernerlöse nahmen von 95,8 Mio. Euro im Vorjahr um 3,8 Prozent auf 99,4 Mio. Euro zu und erreichten damit das prognostizierte leichte Wachstum. Die Geschäfts-entwicklung war vor allem gegen Jahresende aufgrund der weltweiten Auswirkungen der COVID-19-Pandemie durch erneute Lieferengpässe für elektronische Komponenten, stark begrenzte Logistik- und Frachtkapazitäten sowie in der Folge durch deutlich höhere Material- und Frachtkosten beeinflusst. Dadurch mussten Lieferungen an Kunden teil-weise ins Jahr 2021 verschoben werden.

Das bereinigte Konzernergebnis vor Zinsen und Steuern (EBIT), bei dem Wechselkurs- und Einmaleffekte, etwa im Zusammenhang mit COVID-19 und mit der laufenden Transformation der Gruppe eliminiert wurden, war in etwa ausgeglichen. Das ausgewiesene EBIT erreichte -3,8 Mio. Euro (2019: -15,6 Mio. Euro) und lag damit leicht unter der angekündigten Spanne eines ausgeglichenen bis leicht ne-gativen Ergebnisses. Das Ende 2019 beschlossene Maß-nahmenpaket für nachhaltiges profitables Wachstum des FRIWO-Konzerns wurde trotz der schwierigen Rahmenbe-dingungen im Berichtsjahr weitgehend plangemäß umge-setzt.

Auftragsentwicklung

Der Auftragseingang des FRIWO-Konzerns lag 2020 um 16,9 Prozent über dem Niveau des Vorjahres. Die Book-to-Bill Ratio, also das Verhältnis des Auftragseingangs zum Umsatz, bewegte sich im Gesamtjahr mit 1,07 deutlich über dem Vorjahresniveau (0,95) und indiziert weiteres Umsatz-wachstum. Dabei war das 1. Quartal - vor dem weltweiten Ausbruch der COVID-19-Pandemie - das beste Quartal mit einer außergewöhnlich hohen Ratio von 1,63. Während die Auftragsentwicklung im 2. Quartal dann eher verhalten war, erholte sie sich seit dem Sommer 2020 wieder leicht. Re-gional entwickelte sich der Auftragseingang heterogen: In den Segmenten "Asien" und dem "Rest der Welt" wurde der Auftragseingang mehr als verdoppelt, das Segment "Übri-ges Europa" verzeichnete einen Zuwachs von 10,4 Prozent gegenüber dem Vorjahr und das Segment "Deutschland" blieb mit einem Zuwachs von 1,1 Prozent nahezu auf Vor-jahresniveau. Die Zuwächse in Asien und dem Rest der Weltsind auf das E-Mobility-Geschäft in Vietnam und Indien so-wie auf eine wachsende Nachfrage von Medizinkunden in den USA zurückzuführen.

Der Auftragsbestand des Konzerns lag per 31. Dezember 2020 um 13,5 Prozent über dem entsprechenden Vorjah-reswert.

Umsatzentwicklung

Der FRIWO-Konzern konnte im Jahr 2020 trotz der Belas-tungen durch die COVID-19-Pandemie den Konzernumsatz um 3,8 Prozent auf 99,4 Mio. Euro (Vorjahr: 95,8 Mio. Euro) steigern und erreichte damit wie angekündigt eine leichte Umsatzerhöhung. Im Umsatz enthalten ist ein positiver Ef-fekt von 0,8 Mio. Euro aus der Veränderung der Vertrags-vermögenswerte. Die Umsatzentwicklung zeigte dabei unterjährig eine klare Aufwärtstendenz; so lagen die Kon-zernerlöse nach dem ersten Halbjahr noch um 10,1 Prozent unter dem entsprechenden Vorjahreswert.

Währungsbereinigt, also zu Vorjahres-Wechselkursen, lag der Konzernumsatz im Jahr 2020 bei 100,9 Mio. Euro, ein Zuwachs um 5,4 Prozent zum Vorjahr.

Auf hohem Niveau blieb 2020 der Bereich Elektromobilität mit einem Umsatzplus von 6,5 Prozent. FRIWO profitierte dabei von der Weiterentwicklung der Produktpalette durch die erfolgreiche Integration der Emerge Engineering GmbH sowie durch neue Kunden in Europa und Asien.

Dagegen lagen die Erlöse im Bereich Werkzeuge und Gar-tengeräte um 8,0 Prozent unter Vorjahresniveau. Kurzarbeit und Produktionsdrosselungen aufgrund von COVID-19 bei einigen Toolherstellern sowie ein hoher Lagerbestand an Gartengeräten bei Kunden als Folge des sehr heißen Som-mers 2019 führten zu dem Umsatzrückgang. Zusätzlich ist zu beobachten, dass die Kunden zur Risikominimierung zu-nehmend eine Mehr-Lieferanten-Strategie nutzen.

Der Bereich Industrie erreichte ein Umsatzplus von 13,8 Prozent und konnte damit den Erlösrückgang aus dem Vorjahr fast wieder ausgleichen.

Produkte für die Medizinindustrie verzeichneten, auch als Folge der COVID-19-Pandemie, einen Zuwachs von 33,6 Prozent.

Der Umsatzrückgang im Bereich Distribution (-27,8 Pro-zent) ist zum einen auf Kundenverluste bei den Distributoren und zum anderen auf den wachsenden Direktvertrieb von FRIWO an einzelne Kunden ohne Nutzung von Distributoren zurückzuführen. Im margenschwächeren Bereich Konsu-mentenprodukte nahmen die Erlöse - im Einklang mit der Konzernstrategie - weiter deutlich ab (-19,7 Prozent).

Der Hauptanteil der FRIWO-Geschäfte lag auch 2020 auf dem europäischen Markt. Der Anteil am Gesamtumsatz sank leicht von 90,3 Prozent im Vorjahr auf 86,7 Prozent. Das Segment "Deutschland" verzeichnete ein Umsatzplus um 7,3 Prozent auf 45,7 Mio. Euro (Vorjahr: 42,6 Mio. Euro). Die Erlöse im Segment "Übriges Europa" (Europa ohne Deutschland) nahmen um 7,7 Prozent auf 40,5 Mio. Euro ab (Vorjahr: 43,9 Mio. Euro). Im Segment Asien erhöhte sich der Umsatz auf 6,9 Mio. Euro (Vorjahr: 5,0 Mio. Euro), vor allem durch neue Aufträge im Bereich E-Mobility. In den übrigen Regionen erhöhte sich der Umsatz zum Vorjahr um 47,7 Prozent auf 6,3 Mio. Euro.

Betrachtet man den Konzernumsatz (ohne Umsatz aus Weiterbelastung von Entwicklungsleistungen, Werkzeug-kosten, Approbationskosten, Frachtkosten) nach Produk-tionsland, so nahm der Anteil Vietnams weiter signifikant zu und erreichte im Berichtsjahr 66,0 Prozent (Vorjahr: 51,9 Prozent). Dabei wirkten sich die 2020 vollzogenen Produkti-onsverlagerungen von Europa nach Vietnam entsprechend aus. Der Anteil Chinas am Gesamtumsatz nahm hingegen weiter auf 1,2 Prozent ab (Vorjahr: 1,6 Prozent). Aus eu-ropäischer Produktion (Standort Ostbevern und polnische Zulieferer) stammten 32,7 Prozent des Umsatzes (Vorjahr: 46,5 Prozent).

Ertragslage

Mit der unterjährig positiven Umsatzentwicklung belebte sich im Jahresverlauf auch die Ertragslage. Konzernergeb-nis und Profitabilität konnten im Gesamtjahr 2020 gegen-über dem Vorjahr verbessert werden. Die Ertragslage war aber durch Mehraufwendungen aufgrund der weltweiten COVID-19-Pandemie belastet, die durch unverzüglich ein-geleitete Gegenmaßnahmen (u.a. Stundung der Einfuhr-umsatzsteuer, Kurzarbeit) nicht ganz kompensiert werden konnten.

Das Bruttoergebnis stieg von 3,3 Mio. Euro im Vorjahr auf 6,9 Mio. Euro. Entsprechend verdoppelte sich die Brutto-marge vom Umsatz von 3,5 Prozent auf 7,0 Prozent. Der Anstieg resultierte im Wesentlichen aus dem leicht gestie-genen Umsatz bei gesunkenen Aufwendungen für die Pro-duktionskapazitäten in Asien und in Deutschland.

Die Vertriebskosten sanken 2020 leicht um 0,2 Mio. Euro auf 3,9 Mio. Euro (Vorjahr: 4,1 Mio. Euro). Die allgemeinen Verwaltungskosten blieben mit 6,5 Mio. Euro nahezu auf dem Niveau des Vorjahres (Vorjahr: 6,4 Mio. Euro).

Das operative Ergebnis, also das Bruttoergebnis des Um-satzes abzüglich der Vertriebs- und allgemeinen Verwal-tungskosten, verbesserte sich von -7,1 Mio. Euro im Vorjahr um 3,7 Mio. Euro auf -3,4 Mio. Euro.

Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen und Erträge enthalten im Wesentlichen die Währungsaufwendungen und -erträge. In diesem Zusammenhang wird auf Ziffer 14 des Konzernanhangs verwiesen.

Das Konzernergebnis vor Zinsen und Steuern (EBIT) betrug -3,8 Mio. Euro nach -15,6 Mio. Euro im Vorjahr. Es lag da-mit leicht unterhalb der Prognose eines ausgeglichenen bis leicht negativen EBIT.

Im Vorjahr war die Ertragslage des Konzerns maßgeblich durch die Aufwendungen für das Transformationspro-gramm belastet gewesen. Dabei handelte es sich um Rück-stellungen für den Personalabbau und für sonstige Reorga-nisationsaufwendungen sowie weitere Einmalkosten (rund 11 Mio. Euro).

Die EBIT-Rendite (bezogen auf den Umsatz) lag 2020 bei -3,9 Prozent (2019: -16,3 Prozent).

Das Finanzergebnis war im Wesentlichen geprägt durch die höheren Zinsaufwendungen für den im ersten Quartal neu abgeschlossenen Konsortialkredit und für das Gesell-schafterdarlehen; es erhöhte sich auf -1,4 Mio. Euro nach -0,8 Mio. Euro im Vorjahr.

Das Ergebnis vor Steuern (PBT) verbesserte sich im Vergleich zum Vorjahr deutlich von -16,4 Mio. Euro auf -5,2 Mio. Euro.

Der im Vorjahr gebildete latente Steueranspruch in Höhe von 4,8 Mio. Euro, der mit 5,0 Mio. Euro auf den Verlust-vortrag des Jahres 2019 zurückzuführen ist, hat sich um 0,3 Mio. Euro auf 4,5 Mio. Euro verringert.

Nach Steuern betrug das Konzernergebnis -5,5 Mio. Euro nach einem negativen Vorjahresergebnis von -11,3 Mio. Euro. Das entspricht einem Ergebnis je Aktie von -0,72 Euro nach -1,47 Euro im Jahr 2019 (siehe Ziffer 18 des Konzern-anhangs).

Finanzlage

Kapitalstruktur

Das Finanzmanagement des FRIWO-Konzerns ist maßgeb-lich auf die Steuerung der benötigten Liquidität sowie eine angemessene Kapitalausstattung des Unternehmens aus-gerichtet.

Die FRIWO Gerätebau GmbH verkauft einen Teil ihrer For-derungen in Form eines echten Factorings, bei dem das Ausfallrisiko von der Factoring-Gesellschaft getragen wird. Der Anteil der verkauften Forderungen am Forderungsbe-stand erhöhte sich im Berichtszeitraum um 3,1 Prozent-punkte und lag zum Stichtag 31. Dezember 2020 bei rund 76,7 Prozent (Ende 2019: 73,6 Prozent). Im Zuge des neuen Finanzierungskonzeptes hat die FRIWO Gerätebau GmbH den Factoringvertrag bis zum Ende 2022 prolongiert.

Zur Absicherung des Ende 2019 eingeleiteten Transforma-tionsprozesses war es notwendig, ein neues Finanzierungs-konzept zu erstellen. Die im März 2020 mit den Banken vereinbarte neue Konzernfinanzierung beinhaltete, dass die bisherigen bilateralen Kreditlinien mit den deutschen Kre-ditgebern in einen Konsortialkredit überführt wurden. Die Kreditfinanzierung besteht aus einer 10,4 Mio. Euro amorti-sierenden Laufzeitkreditlinie sowie zwei weiteren Betriebs-mittellinien in Höhe von 8,3 Mio. Euro bzw. 2,0 Mio. Euro. Für alle drei Tranchen wurde eine Laufzeit bis zum 31. De-zember 2022 vereinbart. Die Betriebsmittellinien sind bis zum Ende 2020 tilgungsfrei, ab 2021 sind quartalsweise Tilgungszahlungen in Höhe von insgesamt 1,0 Mio. Euro auf die amortisierende Laufzeitkreditlinie vereinbart worden. Im Jahr 2022 erhöhen sich die Tilgungen auf insgesamt 2,7 Mio. Euro und die Resttilgung ist zum Laufzeitende fällig.

Zudem hat die vietnamesische Tochtergesellschaft eine bi-laterale Kreditlinie mit der lokalen Bank in Vietnam behalten. Für beide Kreditvereinbarungen bestehen verschiedene, von FRIWO gestellte Garantien und Sicherheiten. Darüber hinaus wurden für den Konsortialkredit neue Finanzkenn-zahlen definiert (Covenants) und erweiterte Reporting- und Dokumentationspflichten vereinbart. Die Kreditvereinba-rung sieht zudem den Verzicht auf Dividendenzahlungen der FRIWO AG während des Sanierungszeitraums vor.

Ein weiterer Beitrag zur Liquiditätssicherung des FRIWO-Konzerns ist ein nachrangiges Gesellschafterdarlehen des Großaktionärs Cardea Holding GmbH, Grünwald, in Höhe von 2,7 Mio. Euro (inklusive Zinsabgrenzung zum Jahres-ende), welches im Mai 2020 zur Auszahlung kam und eine Laufzeit bis zum 31. März 2023 hat.

Der FRIWO-Konzern war auch im Geschäftsjahr 2020 durchgehend selbstständig finanziert und verfügte jederzeit über eine ausreichende Liquidität.

Liquidität

Der Cashflow aus der betrieblichen Geschäftstätigkeit be-trug im Berichtsjahr -3,1 Mio. Euro nach einem positiven Cashflow von 1,5 Mio. Euro im Vorjahr. Er lag damit deutlich unter den Erwartungen. Wesentliche Einflussfaktoren wa-ren das negative operative Ergebnis und der Abbau der im Vorjahr gebildeten Restrukturierungsrückstellungen.

Aus der Investitionstätigkeit resultierte ein Mittelabfluss von 2,7 Mio. Euro (2019: Mittelabfluss von 1,4 Mio. Euro).

Investitionen

Die konzernweiten Investitionen im Geschäftsjahr betru-gen 3,1 Mio. Euro, eine Erhöhung um 1,4 Mio. Euro bzw. 85,7 Prozent im Vergleich zum Vorjahr (1,7 Mio. Euro). Diese Erhöhung ist im Wesentlichen auf die Investition in Vietnam in den Maschinenpark und in die Anschaffung von Werk-zeugen, die im Zusammenhang mit den Produktionsverla-gerungen standen, sowie auf den Erwerb von SAP-Lizenzen zurückzuführen.

Die Investitionen bezogen auf den Umsatz erhöhten sich von 1,7 Prozent im Vorjahr auf 3,1 Prozent im Geschäfts-jahr 2020.

Von den gesamten Investitionen entfielen 2,6 Mio. Euro auf Sachanlagen (Vorjahr: 1,6 Mio. Euro) und 0,5 Mio. Euro auf immaterielle Vermögenswerte (Vorjahr: 0,1 Mio. Euro).

Der Netto-Cashflow war -5,8 Mio. Euro nach einem ausge-glichenen Netto-Cashflow im Vorjahr.

Die Finanzierungstätigkeit führte insgesamt zu einem Mit-telzufluss von 4,1 Mio. Euro (Vorjahr: Mittelzufluss von 3,4 Mio. Euro). Darin berücksichtigt ist das Gesellschafter-darlehen (inklusive Zinsabgrenzung zum Jahresende) mit 2,7 Mio. Euro. Der Konzern verfügte zum 31. Dezember 2020 über Zahlungsmittel in Höhe von 4,2 Mio. Euro nach einem Finanzmittelbestand von 5,9 Mio. Euro zu Jahresbe-ginn.

Im Berichtsjahr konnten die Gesellschaften des Konzerns ihre fälligen Zahlungsverpflichtungen jederzeit bedienen. Aus aktueller Sicht und auf Basis der neu gesicherten Fi-nanzierung ist die Liquidität auch für das Jahr 2021 und die Folgejahre gesichert.

Vermögenslage

Die Bilanzsumme des FRIWO-Konzerns per 31. Dezem-ber 2020 belief sich auf 61,3 Mio. Euro und lag damit um 1,1 Mio. Euro unter dem Wert am gleichen Stichtag 2019 (62,4 Mio. Euro).

Der Wert der langfristigen Vermögenswerte ging in Sum-me von 20,5 Mio. Euro zum Jahresende 2019 auf 19,4 Mio. Euro zurück (-5,3 Prozent). Darin enthalten sind mit 2,1 Mio. Euro die Nutzungsrechte aus Leasingfinanzierungen (Vor-jahr: 1,6 Mio. Euro) und die Abgrenzung der aktiven latenten Steuern in Höhe von 4,5 Mio. Euro (Vorjahr: 4,8 Mio. Euro).

Die langfristigen Verbindlichkeiten erhöhten sich im Stich-tagsvergleich auf 16,5 Mio. Euro zum Jahresende 2020 (31. Dezember 2019: 4,9 Mio. Euro). Der starke Anstieg ist in erster Linie auf die erstmalige Berücksichtigung der neu-en, bis 2022 laufenden Konzernfinanzierung zurückzufüh-ren. So standen die langfristigen Finanzverbindlichkeiten mit 9,4 Mio. Euro zu Buche nach 0,6 Mio. Euro am gleichen Vorjahresstichtag. In den langfristigen Verbindlichkeiten ist ebenfalls ein Gesellschafterdarlehen in Höhe von 2,7 Mio. Euro (inklusive Zinsabgrenzung zum Jahresende) enthalten. Die lang- und kurzfristigen Leasingverbindlichkeiten nach IFRS16 stiegen auf 2,2 Mio. Euro (davon 0,9 Mio. Euro kurz-fristig; 1,3 Mio. Euro langfristig).

Die kurzfristigen Vermögenswerte lagen mit 41,9 Mio. Euro auf dem Niveau des Vorjahres. Die Vorräte nahmen um 6,2 Prozent auf 20,9 Mio. Euro ab (31. Dezember 2019: 22,3 Mio. Euro). Trotz eines strikten Bestandsmanage-ment baute der FRIWO-Konzern seinen Vorratsbestand um 0,6 Mio. Euro auf. Gegenläufig mit -1,4 Mio. Euro gegenüber dem Vorjahr wirkte sich jedoch die Reduzierung der geleis-teten Anzahlungen auf Vorräte aus. FRIWO hatte im Vorjahr ein wichtiges elektronisches Bauteil zur Sicherstellung der Lieferfähigkeit bevorratet, der Bestand wurde im Jahres-verlauf 2020 sukzessive abgebaut. Die zeitraumbezogene Umsatzrealisierung nach IFRS 15 hatte einen Effekt von -0,5 Mio. Euro gegenüber dem Vorjahr auf die Vorräte.

Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen stiegen auf 4,1 Mio. Euro (Vorjahresstichtag: 3,4 Mio. Euro). Hierbei wirkten sich das höhere Geschäftsvolumen zum Jahresende im Vergleich zum schwächeren vierten Quartal des Vorjah-res sowie eine erhöhte Factoring-Quote von 76,7 Prozent aus (Vorjahr: 73,6 Prozent). Die durch zeitraumbezogene Umsatzrealisierung nach IFRS 15 entstandenen Vertrags-vermögenswerte stiegen von 7,6 Mio. Euro um 0,8 Mio. Euro auf 8,4 Mio. Euro.

Die Zahlungsmittel lagen zum Jahresende bei 4,2 Mio. Euro (31. Dezember 2019: 5,9 Mio. Euro).

Auf der Passivseite der Bilanz sank das Eigenkapital des FRIWO-Konzerns durch den Konzernverlust (-5,5 Mio. Euro) von 10,9 Mio. Euro per 31. Dezember 2019 auf 4,8 Mio. Euro zum Ende des Berichtsjahres. Die Eigenkapitalquote sank entsprechend im Stichtagsvergleich von 17,5 Prozent auf 7,7 Prozent und lag damit auf einem nicht zufrieden-stellenden Niveau.

Die kurzfristigen Verbindlichkeiten sanken im Stichtagsver-gleich in Summe von 46,6 Mio. Euro per Ende 2019 um 6,5 Mio. Euro auf 40,1 Mio. Euro zum 31. Dezember 2020. Dabei nahmen die kurzfristigen Finanzverbindlichkeiten im Zuge der Neufinanzierung des Konzerns ebenfalls um 6,5 Mio. Euro auf 14,7 Mio. Euro ab (31. Dezember 2019: 21,2 Mio. Euro). Die kurzfristigen Rückstellungen nahmen mit der Umsetzung der Strukturmaßnahmen aus dem Transfor-mationsprogramm von 9,0 Mio. Euro um 4,9 Mio. Euro auf 4,1 Mio. Euro ab. Die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen lagen mit 12,4 Mio. Euro um 1,3 Mio. Euro über Vorjahresniveau (11,1 Mio. Euro), vor allem bedingt durch das höhere Geschäftsvolumen zum Ende des Berichtsjah-res im Vergleich zum Vorjahr.

Das Working Capital im Verhältnis zum Umsatz verbesserte sich im Berichtsjahr weiter auf 20,9 Prozent nach 22,8 Pro-zent Ende 2019.

Die sonstigen kurzfristigen Verbindlichkeiten einschließlich sonstiger nicht finanzieller Verbindlichkeiten stiegen um 3,4 Mio. Euro auf 7,1 Mio. Euro. Der Anstieg resultierte im Wesentlichen aus der Stundung der Einfuhrumsatzsteuer in Höhe von 2,4 Mio. Euro.

Insgesamt beurteilt der Vorstand die Ertrags-, Vermögens-und Finanzlage des Konzerns zum Jahresende 2020 als angespannt, aber beherrschbar, vor allem unter Berück-sichtigung der im ersten Quartal 2020 neu ausgehandelten Finanzierung des Unternehmens für die nächsten zwei Jah-re.

Wirtschaftliche Lage der FRIWO AG

Die FRIWO AG fungiert als Holding des FRIWO-Konzerns. Sie erzielt ihr Ergebnis im Einzelabschluss nach HGB-Rech-nungslegung im Wesentlichen aus den vereinnahmten Gewinnen bzw. den übernommenen Verlusten der Toch-tergesellschaft FRIWO Gerätebau GmbH, mit der ein Ergeb-nisabführungs- und Beherrschungsvertrag besteht.

Das neue Finanzierungskonzept sichert den eingeleiteten Konzernumbau ab. Die Finanzierung ist damit über den Transformationszeitraum bis Ende 2022 gesichert, sofern die vom Vorstand erwartete positive Ergebnisentwicklung einsetzt.

Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter

Darüber hinaus fallen bei der Holding eigene Aufwendungen an, die sich 2020 auf Vorjahresniveau bewegten.

Zusammen mit dem negativen Beteiligungsergebnis von -4,8 Mio. Euro (Vorjahr: -16,2 Mio. Euro) verzeichnete die FRIWO AG im Berichtsjahr ein handelsrechtliches Ergebnis von -6,0 Mio. Euro (Vorjahr: -16,9 Mio. Euro).

Zusammen mit dem Ergebnisvortrag des Vorjahres von -15,3 Mio. Euro beträgt der Bilanzverlust nun -21,3 Mio. Euro. Das Eigenkapital sank von 23,7 Mio. Euro auf 17,7 Mio. Euro.

Zusammenfassend war die Ertragslage der Gesellschaft angesichts des Jahresverlustes weiterhin unbefriedigend.

Die Beteiligung an der FRIWO Gerätebau GmbH ist der wesentliche Vermögensgegenstand der FRIWO AG. Diese Beteiligung wurde zum 31. Dezember 2020 unverändert mit ihren historischen Anschaffungskosten von 28,3 Mio. Euro ausgewiesen. Der Wertansatz wurde zum Abschluss-stichtag erneut bestätigt. Der Bewertung lag eine aktuelle Mehrjahres-Ergebnisplanung mittels des Discounted-Cashflow-Verfahrens zugrunde, bei der Annahmen und Schätzungen über die künftige Umsatz- und Ergebnis-entwicklung der FRIWO Gerätebau GmbH unter Berück-sichtigung der erwarteten Auswirkungen des eingeleiteten Transformationsprogramms getroffen wurden.

Die Bilanzsumme der FRIWO AG stieg leicht auf 28,7 Mio. Euro (Vorjahr: 28,3 Mio. Euro). Die Eigenkapitalquote sank auf 61,7 Prozent (Vorjahresstichtag: 83,7 Prozent).

Im Mai 2020 wurde zur Finanzierung der Tochtergesell-schaften ein Gesellschafterdarlehen in Höhe von 2,7 Mio. Euro (inklusive Zinsabgrenzung zum Jahresende) aufge-nommen.

Entwicklung der Belegschaftsstärke

Der FRIWO-Konzern beschäftigte Ende 2020 weltweit 2.608 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter (Vorjahresstichtag: 1.708). In Deutschland waren 200 Mitarbeiter in den Be-reichen Produktentwicklung, Produktion, Vertrieb und Ver-waltung tätig (Vorjahresstichtag: 271). Dies entsprach zum Bilanzstichtag einem Anteil an der Konzernbelegschaft von 7,7 Prozent (Vorjahresstichtag: 15,9 Prozent). Der Rück-gang ist Folge der Verlagerung eines Teils der Produktion nach Vietnam und der Straffung von Zentralfunktionen im Rahmen des Transformationsprogramms, das auch in 2021 noch weiteren Stellenabbau vorsieht. Im Ausland arbeiteten zum Jahresende 2.408 Personen (Vorjahresstichtag: 1.437), davon 2.394 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter an den Standorten in Vietnam (Vorjahresstichtag: 1.417), 10 Per-sonen in China (Vorjahresstichtag: 20) und 4 Personen bei der neuen Tochtergesellschaft in Indien (Vorjahresstichtag: 0). Der starke Personalaufbau in Vietnam korrespondiert mit dem erhöhten Produktionsanteil.

Förderung junger Talente

Die Ausbildung von jungen Menschen zählt ebenso zu den zentralen Aufgaben der FRIWO-Gruppe wie die Suche nach qualifizierten Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern. Am Jahres-stichtag 2020 beschäftigte der Konzern 15 Auszubildende (Vorjahr:16) in verschiedenen Fachrichtungen wie Mechanik, Elektronik, IT oder im kaufmännischen Bereich. Es befanden sich zudem drei duale Studenten in der Ausbildung (2019: fünf). Darüber hinaus ermöglichte FRIWO im Geschäftsjahr 2020 erneut mehreren externen Studenten, ihre Bache-lor- oder Masterarbeit im Unternehmen zu schreiben. Alle Studenten wurden umfassend und praxisorientiert in die je-weiligen Aufgabengebiete eingearbeitet. FRIWO übernahm einen Teil dieser Absolventen im Anschluss in ein Arbeits-verhältnis. Im Jahr 2020 wurde erstmals ein sogenannter Round Table abgehalten, bei dem die Auszubildenden die Möglichkeit hatten, sich mit der Geschäftsführung zu ver-

schiedenen Themen auszutauschen und ihre Wünsche und Fragen zu äußern.

Gesundheitsmanagement

Betriebliches Gesundheitsmanagement ist heute ein wich-tiger Faktor, um durch Krankheit entstehende Kosten zu reduzieren. Deshalb ist das Gesundheitsmanagement auch für FRIWO eine zentrale Aufgabe. Im Berichtsjahr wurden zusätzliche Maßnahmen zur Fehlzeitminimierung durch ein mitarbeiterorientierteres Fehlzeitenmeldesystem ergriffen. Darüber hinaus lag der Fokus auf Gesundheitsförderungs-programmen, auf der Bezuschussung solcher Maßnahmen, auf einer besseren Kommunikation in Gesundheitsfragen und dem Coaching in Sachen Arbeitsbewältigung. Mit Blick auf die COVID-19-Infektion wurden 2020 angemessene Regeln aufgestellt und Veränderungen in der Arbeitsorga-nisation vorgenommen. Dazu gehörten eine Maskenpflicht, die Verringerung der Zahl der Dienstreisen, die Einführung von Homeoffice, wo immer dieses möglich war, und zeit-versetzte Arbeitszeiten. Zudem wurden in den Büros Trenn-wände aufgestellt und Luftreiniger für frequentierte Räume angeschafft.

Kurzarbeit

In den Monaten Mai bis Juli gab es COVID-19-bedingt Kurz-arbeit in einigen Bereichen der FRIWO. Die betroffenen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter reduzierten dabei die Ar-beitszeit um rund 20 Prozent. Zudem wurden von allen Be-schäftigten viele Überstunden abgebaut.

Personalentwicklung

Der wirtschaftliche Erfolg von FRIWO basiert nicht zuletzt auf dem Engagement und der Kompetenz der Mitarbeite-rinnen und Mitarbeiter. Im Jahr 2020 nahmen diese ebenso wie die Führungskräfte COVID-19-bedingt an nur wenigen Schulungen teil. Dennoch fand das jährliche Mitarbeiter-gespräch im Rahmen der Entgelt-Rahmenabkommen-Ge-spräche, kurz ERA-Gespräche, statt. Anfang des Jahres nahm der Vertrieb an einer teambildenden Maßnahme über zwei Tage statt, um die Zusammenarbeit noch weiter zu stärken. Erneut führte FRIWO auch E-Learning-Schulungen zur englischen Sprache in allen Unternehmensbereichen durch. Es wurde ein Führungskräftetraining erarbeitet, das allerdings aufgrund COVID-19 auf 2021 verschoben wurde.

Arbeitszeitgestaltung

Vor dem Hintergrund der demografischen Entwicklung und der sich verändernden Sozialgesetzgebung zum Ren-tenniveau und Renteneintrittsalter hatte sich FRIWO ent-schlossen, in zukunftsorientierte Konzepte zur flexiblen Gestaltung der Lebensarbeitszeit zu investieren. Das im Berichtsjahr 2016 zu diesem Zweck eingeführte Langzeit-kontenmodell bleibt weiterhin bestehen. Durch COVID-19 unternahm FRIWO erste Schritte zum Arbeiten im Home-office und machte damit positive Erfahrungen.

Umweltbericht

FRIWO verpflichtet sich mit dem weltweit gültigen Um-weltmanagementsystem gemäß DIN EN ISO 14001 zum Schutz der Umwelt und des Prinzips der Nachhaltigkeit an allen Produktionsstandorten. In allen Wertschöpfungsstu-fen unterliegen die Produktionsprozesse der kontinuier-lichen Überwachung. Die Umweltauswirkungen und -as-pekte werden systematisch bewertet. Daraus resultierende Maßnahmen werden dem kontinuierlichen Verbesserungs-prozess zugeführt und garantieren somit die Weiterent-wicklung des Umweltmanagements und die Erfüllung der umweltrechtlichen Auflagen.

Die europäische Richtlinie 2011/65/EU "RoHS" (Restriction of certain Hazardous Substances) dient dazu, die Verwen-dung bestimmter einzelner gefährlicher Stoffe in Elektro-und Elektronikgeräten zu beschränken. Die Umsetzung der Richtlinie erfolgt durch das Elektrogesetz (ElektroG), das die Markteinführung, die Rücknahme und die umweltver-trägliche Entsorgung von Elektro- und Elektronikgeräten regelt. Dieses Gesetz erfasst auch die Richtlinie 2012/19/ EU "WEEE" (Waste of Electrical and Electronic Equipment) und beschreibt die Vermeidung von Abfällen von Elek-tro- und Elektronikgeräten und die Reduzierung solcher Abfälle durch Wiederverwendung. FRIWO hat bereits vor der Einführung der beiden europäischen Richtlinien die ge-setzlichen Anforderungen umgesetzt und erfüllt somit die Einhaltung der Rechtskonformität zum Schutz von Mensch und Umwelt.

Die EU-rechtliche Grundlage für das Inverkehrbringen von Batterien und Akkumulatoren sowie für deren Entsorgung ist die Richtlinie 2006/66/EG des Europäischen Parlaments und des Rates über Batterien und Akkumulatoren sowie Altbatterien und Altakkumulatoren (sogenannte Batte-rie-Richtlinie). Die Richtlinie wurde zum 1. Dezember 2009 durch das Gesetz über das Inverkehrbringen, die Rücknah-me und die umweltverträgliche Entsorgung von Batterien und Akkumulatoren (Batteriegesetz - BattG) in nationales Recht umgesetzt. Ziel ist, den Umwelteintrag von Schad-stoffen in Abfällen durch Batterien auf ein Mindestmaß zu reduzieren. Hierfür sieht die Richtlinie - neben strikten Stoffbeschränkungen für die Schwermetalle Quecksilber und Cadmium - vor, dass möglichst alle Batterien getrennt gesammelt und stofflich verwertet werden. Das erste Ge-setz zur Änderung des Batteriegesetzes trat am 1. Januar 2021 in Kraft und betrifft auch FRIWO als Hersteller von Battery-Packs. Die bisherige Anzeigepflicht beim Umwelt-bundesamt (UBA) entfällt. Bevor ein Hersteller Batterien in Umlauf bringt, ist er verpflichtet, sich bei der Stiftung Elek-tro Altgeräte Register (EAR), die vom Umweltbundesamt mit der Wahrnehmung hoheitlicher Aufgaben betraut ist, mit der Marke und der jeweiligen Batterieart registrieren zu lassen. FRIWO verfügt bereits über einen Account bei der Stiftung und kann diesen auch für die Beantragung der BattG-Registrierung nutzen. Für die Rückholung der in Um-lauf gebrachten Mengen hat FRIWO ein zertifiziertes Rück-nahmesystem beauftragt.

In der europäischen Verordnung 1907/2006 "REACH" (Re-gistration, Evaluation, Authorisation and Restriction of Che-micals) wird die Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung chemischer Stoffe gefordert. Die Verordnung richtet sich an jeden Erzeuger und Nutzer von Chemikalien, die verwendeten Chemikalien hinsichtlich Verwendungs-und Einsatzzweck testen, dokumentieren und registrieren zu lassen. Die Beweislast für die vorzulegenden Daten (z. B. mit Blick auf Unbedenklichkeit, Toxizität oder Abbaubarkeit) liegt auf Seiten der Erzeuger und Nutzer. FRIWO bezieht bei der Umsetzung der Verordnung alle Lieferanten mit ein und fordert ihre entsprechende REACH-Konformitätsnachwei-se.

Nach dem Dodd Frank Wall Street Reform and Consumer Protection Act (Dodd-Frank Act) der USA müssen Unter-nehmen offenlegen, inwiefern ihre Produkte Konfliktmine-ralien enthalten. "Konfliktmineralien" sind Rohstoffe wie Tantal, Zinn, Gold und Wolfram, sofern ihre Gewinnung und der Handel mit diesen Rohstoffen zur Finanzierung bewaff-neter Gruppen in der Demokratischen Republik Kongo oder ihren Nachbarstaaten beitragen. FRIWO verpflichtet sich, die Vorschriften der Konfliktmineralienregelung einzuhalten und verfolgt das Ziel, Gewalt, Menschenrechtsverletzungen und die ökologische Verwüstung in den betroffenen Län-dern zu beenden. FRIWO fordert dazu jährlich alle Lieferan-ten auf, aktuelle Berichte im Rahmen der EICC/GeSI-Mel-dungsvorlage "Conflict Minerals Report" bereitzustellen und unterstützt die Kunden bei der Umsetzung ihres Konfliktmi-neralienprogramms.

Die europäische Ökodesign-Richtlinie, ErP-Richtlinie 2009/125/EG (Energy-related Products) definiert spezi-fische Anforderungen an die umweltgerechte Gestaltung energieverbrauchs-relevanter Produkte. Für Netzteile sind dies Grenzwerte für den Wirkungsgrad und die Stand-by-Verlustleistung in Abhängigkeit von der Ausgangsleis-tung. Seit dem 1. April 2020 müssen neue Ökodesign-An-forderungen an externe Netzteile erfüllt werden.

Das USA-Energieministerium, Department of Energy (DoE) definierte am 10. Februar 2014 weitere Einsparungsstan-dards für externe Stromversorgungen. Diese Anforderungen an die Energieeffizienz hatte FRIWO bereits vor Inkrafttre-ten der Richtlinie am 10. Februar 2016 umgesetzt und liegt bis heute bei seinen Produkten weit unter den spezifizier-ten Grenzwerten. Die US-Richtlinie stellt deutlich strengere Anforderungen an den Wirkungsgrad und die Standby-Ver-luste von Stromversorgungen. Eine Anpassung der europä-ischen Grenzwerte an den US-Standard wurde mit der Ver-ordnung (EU) 2019/1782 der Kommission vom 1. Oktober 2019 umgesetzt. FRIWO bietet den Kunden bereits heute Geräte, welche die gesetzlichen Anforderungen übertreffen.

Prognosebericht

Gesamtwirtschaftliche RahmenbedingungenUnternehmensbezogene Rahmenbedingungen

Zu Beginn des Jahres 2021 ist die gesamtwirtschaftliche Entwicklung in weiten Teilen der Welt aufgrund der anhal-tenden COVID-19-Pandemie mit großen Unsicherheiten behaftet. Positiv bewertet der Internationale Währungs-fonds (IWF) den Start der Impfkampagnen in einigen Indus-trie- und Schwellenländern; zudem rechnen die Experten mit weiteren staatlichen Konjunkturspritzen. In der Folge hob der IWF im Januar die Wachstumserwartung für die Weltwirtschaft im Jahr 2021 sogar um 0,3 Prozentpunkte an und ging von einem Zuwachs von 5,5 Prozent gegenüber dem Vorjahr aus.

Für die Eurozone senkte der Wirtschaftsfonds den erwar-teten Zuwachs der Wirtschaftsleistung jedoch um 1 Pro-zentpunkt auf 4,2 Prozent. Auch in Deutschland soll das Wachstum demnach mit 3,5 Prozent schwächer ausfallen als zuletzt erwartet. Bei allen Projektionen ging der IWF davon aus, dass die Menschen in den westlichen Industrie-ländern und in einigen Schwellenländern bis zur Jahresmitte 2021 breiten Zugang zu Corona-Impfungen haben werden. Zudem wurde an die Regierungen appelliert, weiterhin er-hebliche Mittel in die Gesundheitsversorgung und Armuts-bekämpfung zu investieren, um die sozialen Folgen der Pandemie abzufedern, ohne dabei die Staatsschulden aus den Augen zu verlieren.

Quelle:

  • • IWF, World Economic Outlook, Januar 2021

Grundsätzlich ist FRIWO in Segmenten des weltweiten Power Supply-Marktes tätig, für die langfristig weiterhin stabile Wachstumsprognosen bestehen (vgl. Kapitel Bran-chenspezifische Rahmenbedingungen). Nach Ansicht der Gesellschaft ist damit zu rechnen, dass die Nachfrage der Kunden in allen Anwendungsbereichen im Jahr 2021 noch von den Auswirkungen der weltweiten COVID-19-Pande-mie beeinflusst sein wird. In welchem Ausmaß dies der Fall sein wird, lässt sich mit Blick auf die für FRIWO relevanten Märkte noch nicht abschätzen.

Die künftige Entwicklung des Konzerns hängt darüber hin-aus von der weiterhin erfolgreichen Umsetzung des Ende 2019 begonnenen Transformationsprogramms für nach-haltig profitables Wachstum ab. Darüber hinaus haben einige dem Geschäftsmodell von FRIWO immanente ge-schäftstypische Einflussfaktoren eine hohe Relevanz für die wirtschaftliche Entwicklung.

Diese Faktoren sind für den Vorstand nur schwer ein-schätzbar und können teilweise nicht oder nur sehr einge-schränkt beeinflusst werden. So erwirtschaftet FRIWO ei-nen wesentlichen Teil seiner Umsätze in US-Dollar, woraus grundsätzlich eine Abhängigkeit vom Wertverhältnis des Euro zum US-Dollar entsteht. Da die Volatilität des US-Dol-lar-Kurses nicht vorhersehbar ist, sind Prognosen und dar-auf aufbauende Planungen und Sicherungsmaßnahmen mit entsprechenden Unsicherheiten behaftet.

Zu den weiteren, langfristig den Geschäftserfolg potenziell erheblich beeinflussenden externen Parametern zählen unverändert die Lohnkosten in Vietnam, bei denen FRIWO weitere Erhöhungen erwartet, eine mögliche weitere Ver-knappung von wichtigen Elektronik-Komponenten sowie die Erhöhung der Marktpreise der eingesetzten Rohstoffe. Die genannten Faktoren könnten die geplante wirtschaft-liche Entwicklung des FRIWO-Konzerns kurz-, mittel- und auch langfristig positiv wie negativ beeinflussen.

Voraussichtliche Geschäftsentwicklung

FRIWO wird das laufende Transformationsprogramm für die Gruppe auch im Jahr 2021 weiter konsequent umset-zen. Dabei wird es zu weiteren Verlagerungen von Produk-tionskapazitäten vom Standort Ostbevern nach Vietnam kommen, um die Kostenvorteile des Standortes nahe Ho Chi Minh-Stadt bestmöglich nutzen zu können. Weitere wichtige strategische Vorhaben im laufenden Jahr sind der Start der Einführung von SAP zur Verbesserung der internen Prozesse sowie ein Strategieprojekt zur Neuausrichtung der Vertriebsorganisation der Gruppe.

Um bei der strategischen Weiterentwicklung von FRIWO die Ressourcen so zielgenau wie möglich zu steuern, ist das operative Geschäft seit Januar 2021 in zwei Business Units aufgeteilt. Die Business Unit Power Systems umfasst das angestammte Geschäft bestehend aus Stromversorgungen und Ladegeräten, während die neuen E-Mobility-Aktivitä-ten in einer eigenen Einheit gebündelt sind. Beide Einheiten verfügen über eigene Strukturen für Kernfunktionen wie Forschung und Entwicklung, Vertrieb und Operations (wo-bei die Business Unit Power Systems teilweise noch Fer-tigungsdienstleistungen für die Business Unit E-Mobility erbringt). Kundenferne Funktionen wie Finanzen & Cont-rolling, Personalwesen oder IT sind dagegen weiterhin zen-tral organisiert. Ziel dieser Neuorganisation ist, mit klaren Führungsverantwortlichkeiten schneller und kundennäher agieren zu können.

Für das Geschäftsjahr 2021 ist der Vorstand trotz der an-haltenden Beeinträchtigungen durch COVID-19 verhalten optimistisch, auch wenn neuerliche Störungen in den Pro-duktions- und Lieferketten oder kundenseitige Nachfrage-schwankungen nicht auszuschließen sind. Positiv werden sich Kosteneffekte durch die Verlagerung von Produktions-teilen an den Standort Vietnam auswirken.

Für das Gesamtjahr 2021 geht FRIWO, auch vor dem Hin-tergrund eines guten Auftragsbestands zum Ende des ver-gangenen Jahres, von einem weiteren Wachstum des Kon-zernumsatzes um einen mittleren bis oberen einstelligen Prozentsatz gegenüber dem Vorjahreswert aus. Beim Kon-zern-EBIT wird auf dieser Umsatzbasis ein leicht positives Ergebnis erwartet. Die Prognose steht unter der Vorausset-zung, dass es zu keinen wesentlichen neuen Belastungen durch die anhaltende COVID-19-Pandemie kommt.

Risikobericht

Risikomanagement

Als international agierendes Unternehmen ist FRIWO bei seinen Geschäftsaktivitäten einer Vielzahl von spezifischen Risiken ausgesetzt, die sich gegebenenfalls nachteilig auf die Geschäftsentwicklung sowie auf die Vermögens-, Fi-nanz- und Ertragslage des Konzerns auswirken können. Vor diesem Hintergrund ist ein professionelles und wirkungs-volles Risikomanagementsystem ein unverzichtbarer Be-standteil der Unternehmensführung und -steuerung.

Das Risikomanagementsystem bei FRIWO ist darauf ausge-richtet, die potenziellen Risiken rechtzeitig zu erkennen, ihre Ursachen zu analysieren und die Risiken mit geeigneten Ge-gensteuerungsmaßnahmen im Vorfeld zu vermeiden oder im Fall ihres Eintretens zu minimieren. Das Risikomanage-

Risikomatrix

ment stellt einen standardisierten Prozess dar, der ständig verbessert und verfeinert wird. Das System wird nicht zur Analyse und Bewertung von Chancen eingesetzt.

Die systematische Identifikation, Bewertung und Steuerung der Risiken sowie die entsprechende Berichterstattung sind in einer Richtlinie niedergelegt, welche konzernweit die Grundlage für ein effizientes Risikomanagementsystem bildet.

Die Risikobewertung wird dreimal im Jahr durch Einschät-zung von Risikopotenzial (in Euro) und Eintrittswahrschein-lichkeit (in Prozent) von den zuständigen "Risk-Ownern" (dabei handelt es sich um Führungskräfte in allen wesentli-chen Bereichen des Konzerns) vorgenommen.

Eintrittswahrscheinlichkeit(w)inProzent

mittel 25%<>

hoch 50%<>

gering 5%<_w3c_2525_ sehr="" gering="">

sehr hoch w>= 80%

sehr gering < 0,1

gering 0,1 bis 0,5

mittel 0,5 bis 1

hoch 1 bis 2

Risikopotenzial (in Mio. Euro)sehr hoch

>= 2

"Risk Controller" unterstützen sie dabei und stellen sicher, dass bei Überschreitung von bestimmten Schwellenwerten Risiken an höhere Führungsebenen und an den Aufsichts-rat kommuniziert werden. Dabei ist die Risikoberichter-stattung vollständig in die standardisierten Planungs- und Forecast-Prozesse integriert. Dieses System gewährleistet, dass alle identifizierten Risiken ihrer Wesentlichkeit ent-sprechend berücksichtigt werden. Durch die Einbeziehung aller relevanten Managementebenen wird im Unternehmen das Risikobewusstsein stetig geschärft.

Nachfolgend werden Risiken beschrieben, die erhebliche negative Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des FRIWO-Konzerns haben können. Die nach-stehende Übersicht enthält die derzeitige Einschätzung der im Folgenden beschriebenen Unternehmensrisiken.

Materialbeschaffung

mittel

mittel

Beschaffung von Fertigprodukten und Handelswaren

mittel

mittel

Finanzrisiken

Währungsrisiken

gering

hoch

Liquiditätsrisiken

hoch

mittel

Zinsrisiken

gering

gering

Ausfallrisiken

gering

gering

Risikoart

Risiko-

Eintrittswahr-

potenzial

scheinlichkeit

Beschaffungs-, Pro-

duktions- und Preis-

änderungsrisiken

Marktrisiken

Wettbewerbsrisiken

mittel

mittel

Rechtsrisiken

mittel

gering

Personalrisiken

gering

mittel

IT-Risiken

mittel

gering

Weitere Informationen zu Risiken in Bezug auf die Verwen-dung von Finanzinstrumenten und zum Finanzrisikoma-nagement sind dem Konzernanhang unter Ziffer 38 zu ent-nehmen. Auch Risiken, die dem Konzern derzeit noch nicht bekannt sind, oder Risiken, die derzeit noch als unwesent-lich eingeschätzt werden, könnten die Geschäftsaktivitäten des Unternehmens negativ beeinträchtigen.

Risikoarten

Gesamtwirtschaftliche Risiken und spezifische Risiken des FRIWO-Konzerns

Eine in relevanten Teilmärkten geringere konjunkturelle Dy-namik könnte sich belastend auf die Nachfrage in den von FRIWO bedienten Marktsegmenten auswirken. Dies hätte je nach Intensität und Dauer eine unmittelbare Auswirkung auf die finanzielle Lage des Konzerns.

Die wachsende Bedeutung von Energieeffizienz und Ver-braucherschutz führt unverändert zu immer mehr gesetz-lichen Regulierungen. Ein Erfolgsfaktor für FRIWO ist daher die frühzeitige und zügige Erkennung und Umsetzung der relevanten technischen Anforderungen und Normen.

Ferner bestehen länderspezifische Risiken an einzelnen FRIWO-Standorten oder an denen ihrer Lieferanten. Insbe-sondere ist das Risiko einer uneinheitlichen Auslegung und Anwendung von Rechtsquellen zu nennen, das speziell das Arbeitsrecht sowie Steuer- und Zollregelungen in China und Vietnam betrifft.

Nach dem Austritt Großbritanniens aus der EU zum 1. Fe-bruar 2020 wurde zwischen den Parteien ein Wirtschafts-abkommen mit Wirkung zum 1. Januar 2021 ausgehandelt. Das Abkommen über die zukünftigen Beziehungen be-gründet unter anderem eine umfassende Wirtschaftspart-nerschaft. Diese beruht im Kern auf einem Freihandels-abkommen, das weder Zölle noch Quoten vorsieht und damit bedeutende Handelshemmnisse abwendet. Weiter-hin bleibt Großbritannien in mehreren Bereichen an euro-päische Standards gebunden. FRIWO generiert rund vier Prozent des Konzernumsatzes in Großbritannien. Dass sich das Ausscheiden von Großbritannien aus EU-Binnenmarkt und Zollunion als Risiko auf die Geschäftslage von FRIWO negativ auswirkt, wird von der Eintrittswahrscheinlichkeit und vom Risikopotenzial als gering erachtet.

Die COVID-19-Pandemie hat im Jahr 2020 die wirtschaftli-che Entwicklung des FRIWO-Konzerns negativ beeinflusst. Während die Auswirkungen zu Beginn des Jahres noch mo-derat waren, wurden sie in Folgequartalen deutlich stärker spürbar. FRIWO gelang es, durch konsequente Gegenmaß-nahmen auf der Kosten- und Liquiditätsseite die Beein-trächtigungen, etwa die kundenseitige Verschiebung von Aufträgen, zu einem wesentlichen Teil zu kompensieren.

Angesichts der anhaltenden erheblichen Einschränkun-gen des öffentlichen Lebens und des Reiseverkehrs in zahlreichen Ländern zu Beginn des Jahres 2021 kann nicht ausgeschlossen werden, dass die Pandemie wei-terhin negative Auswirkungen auf Beschaffung, Produk-tion und Lieferung bei FRIWO oder auf die Nachfrage der FRIWO-Kunden haben kann.

Um einer Unterbrechung der Lieferkette entgegenzuwir-ken und die Lieferpünktlichkeit gegenüber den Kunden si-cherzustellen, hat FRIWO bei der Materialbeschaffung nach Möglichkeit auf Alternativlieferanten, -komponenten und -prozesse (u. a. Umstellung auf Luftfracht) umgestellt. Dies und die erhöhten Frachtraten führten 2020 zu Mehrkosten in Höhe von 1,0 Mio. Euro.

Sollten an einem der FRIWO-Standorte COVID-19-Infi-zierte bestätigt werden, wäre FRIWO unter Umständen gezwungen, die Produktion für einen gewissen Zeitraum einzustellen oder die Standorte ganz zu schließen. Inner-halb der FRIWO-Standorte gab es per 31. Dezember 2020 nur in Deutschland zwei COVID-19-Infizierte, die sofort identifiziert werden konnten, sodass in beiden Fälle keine Folgeinfektionen entstanden. Insbesondere mit Blick auf die Kapazitäten am größten Produktionsstandort Vietnam wirkten sich die umfangreichen und frühzeitig eingeleite-ten Maßnahmen der vietnamesischen Regierung gegen die Ausbreitung des COVID-19-Virus positiv aus. So war insge-samt die Zahl der im Land infizierten Personen sehr gering. Am Standort Ostbevern wurden in Zusammenarbeit mit den Gesundheitsbehörden Maßnahmen zum Schutz der Beleg-schaft getroffen. Aktuell wird mit Blick auf COVID-19-Infek-tionen von einem hohen Risikopotenzial und einer mittleren Eintrittswahrscheinlichkeit ausgegangen.

Beschaffungs-, Produktions- und Preisänderungsrisiken

Bei FRIWO bestehen Beschaffungs-, Produktions- sowie Mengen- und Auslastungsrisiken, die zu wirtschaftlichen Belastungen des Konzerns führen können.

Das Transformationsprogramm für die FRIWO-Gruppe sieht vor, bis Ende 2021 wesentliche Teile der Produkte, die bis-her in Ostbevern und von Auftragsfertigern in Polen herge-stellt werden, in die FRIWO-Werke in Vietnam zu verlagern und die Kostenstrukturen in Ostbevern deutlich zu straffen. Sowohl die für 2020 geplanten Produktverlagerungen zwi-schen den Werken als auch die Kostenanpassungsmaß-nahmen konnten zeitlich und inhaltlich bis auf einige kleine Verschiebungen umgesetzt werden. FRIWO geht bei diesem Vorgang von einem geringen Risikopotenzial und einer ge-ringen Eintrittswahrscheinlichkeit aus.

Bei der Fertigung von Produkten verarbeitet FRIWO auch Vorprodukte oder Komponenten anderer Hersteller, von de-nen einige ein Alleinstellungsmerkmal haben. Um Versor-gungsengpässe zu vermeiden, arbeitet FRIWO mit diesen Lieferanten eng zusammen. Es kann unter Umständen nicht immer garantiert werden, dass eine quantitativ und/oder qualitativ ausreichende Produktions- bzw. Liefermenge ge-sichert ist, insbesondere, falls bei kritischen Komponenten eine Ein-Lieferanten-Strategie genutzt wird. In diesem Fall könnten Liefer- und Versorgungsengpässe auftreten, die die Geschäftsentwicklung negativ beeinflussen würden.

Die Verknappung von wichtigen elektrischen Bauteilen auf dem Weltmarkt, wie sie gegen Jahresende 2020 erneut auf-trat und weiter anhält, könnte für FRIWO und die gesamte Branche eine große Herausforderung darstellen. Es besteht weiterhin grundsätzlich das Risiko von höheren Beschaf-fungskosten. Auch Lieferverzögerungen bei der Belieferung der FRIWO-Kunden können nicht ausgeschlossen werden. FRIWO versucht, durch langfristiges Disponieren, die Ver-breiterung der Hersteller- und Lieferantenbasis, die Ver-wendung von anderen Baugruppen und Ausführungen von Bauteilen sowie durch ein effizienteres Prozessmanage-ment diesem Risiko entgegenzuwirken.

Auch Preissteigerungen bei Komponenten und Rohmate-rialien aufgrund von Marktengpässen oder aus anderen Gründen könnten die wirtschaftliche Lage des FRIWO-Kon-zerns beeinträchtigen. Es ist angesichts des unverändert intensiven Wettbewerbs im Markt für Stromversorgungen nicht gesichert, dass FRIWO solche Preiserhöhungen an die Kunden ganz oder zumindest teilweise weitergeben kann.

Nach wie vor stellt die Dynamik der Lohnkostensteigerun-gen am Fertigungsstandort Vietnam ein Risiko für FRIWO dar. Auch 2020 wurden die gesetzlichen Mindestlöhne in diesen Ländern signifikant erhöht. Dies führte für FRIWO zu Mehrkosten bei der eigenen Herstellung der Produkte und in Form erhöhter Einkaufspreise für extern hergestellte Fertiggeräte. Es ist davon auszugehen, dass auch in Zukunft regelmäßige Lohnerhöhungen an den Fertigungsstandor-ten zu bewältigen sein werden, die nicht oder nur teilwei-se durch Produktivitätssteigerungen kompensiert werden

können. Hierbei ist nicht gesichert, dass FRIWO die daraus resultierenden Mehrkosten durch Anpassung der Verkaufs-preise ohne Zeitverzug an die Kunden weitergeben kann.

Wettbewerbsrisiken

Der FRIWO-Konzern hat ein breites Kunden- und Produkt-portfolio. Bei einigen Kunden ist FRIWO insgesamt oder für einzelne Produktgruppen Alleinlieferant. In der Vergangen-heit haben einzelne Kunden durch Aufbau einer Mehr-Lie-feranten-Strategie den Geschäftsumfang mit FRIWO redu-ziert. FRIWO konnte durch entsprechende Maßnahmen wie der Gewinnung von Neukunden und der Erweiterung des Produktportfolios einer negativen Auswirkung auf Umsatz und Ergebnis entgegensteuern.

Sollten weitere Kunden den Aufbau einer Mehrlieferan-ten-Strategie verstärkt vorantreiben, könnte sich dies ne-gativ auf die Geschäftsentwicklung des Konzerns auswir-ken.

CNY (Chinesischer Renminbi) sowie der Währungen USD (US-Dollar) und VND (Vietnamesische Dong) zueinander werden nicht abgesichert. Den Risiken aus künftigen Trans-aktionen begegnet FRIWO dadurch, dass Geschäfte bevor-zugt in der Währung der entstandenen Herstellkosten ab-geschlossen werden.

Dennoch könnten aus veränderten Währungsrelationen, aus den zum größten Teil in US-Dollar fakturierten Transak-tionen sowie aus der Umrechnung auf die Konzernwährung Euro, Risiken für die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns entstehen.

Da sich drei operativ tätige FRIWO-Gesellschaften im asia-tischen Raum befinden, ist der Konzern außer den beschrie-benen Transaktionsrisiken auch den Einflüssen aus der Umrechnung der Gewinn- und Verlustrechnungen dieser Gesellschaften in die Berichtswährung Euro des Konzern-abschlusses ausgesetzt.

Währungsrisiken

Da FRIWO als global orientiertes Unternehmen einen we-sentlichen Teil des Geschäftes in Fremdwährungen (insbe-sondere US-Dollar) abwickelt, entstehen im Konzern Trans-aktionsrisiken.

Fremdwährungsrisiken resultieren aus Bilanzpositionen in Fremdwährungen sowie künftigen Transaktionen, bei de-nen Einzahlungen und Auszahlungen in unterschiedlicher Währung geleistet werden. Das Fremdwährungsrisiko wird aus der Sicht der jeweiligen Gesellschaft und ihrer Heimat-währung gegenüber allen Fremdwährungen betrachtet. Dabei ergibt sich zunächst zumindest teilweise eine natür-liche Absicherung bei jenen Fremdwährungspositionen, die sowohl im debitorischen als auch im kreditorischen Bereich in gleicher Währung auftreten.

Verbleibende Fremdwährungsrisiken werden bei FRIWO durch gezieltes Währungsmanagement verringert. Die Fi-nanzierung der Gesellschaften erfolgt bevorzugt in der jeweiligen Heimatwährung oder weitestgehend auf wäh-rungsgesicherter Basis. Mittelaufnahmen oder Mittelan-lagen in Fremdwährungen zu Spekulationszwecken sind nicht gestattet. Der Konzern unterhält eine Treasury-Funk-tion, die regelmäßig die bilanziellen Währungsrisiken erhebt und im Fall eines wesentlichen konsolidierten Risikos ent-sprechende Absicherungen durch Devisentermingeschäf-te vornimmt. Risiken der Währungen USD (US-Dollar) und

Liquiditätsrisiken

Einige europäische Staaten befinden sich nach wie vor in einer strukturellen Schuldenkrise, die die Finanzmärkte be-lastet. Die weiteren Entwicklungen aufgrund der Ausbrei-tung des COVID-19-Virus und die Auswirkungen der Pan-demie auf die Weltwirtschaft sind nur schwer abschätzbar. Die Europäische Zentralbank (EZB) hat ihre langanhaltende expansive Geldmarktpolitik durch zusätzliche Maßnahmen nochmals verstärkt, um die bestehenden Unsicherheiten der Kapital- und Finanzmärkte zu vermindern. Zudem ge-währte die Bundesregierung finanzielle Hilfen und staatli-che Garantien in erheblichem Ausmaß, um die Liquidität und Finanzierung von Unternehmen und Betrieben sicherzu-stellen. Trotz dieser umfassenden staatlichen Maßnahmen ist nicht ausgeschlossen, dass die Banken ihre Kreditver-gabepolitik verschärfen. Dies würde zu erhöhten Finanzie-rungskosten für die Kreditnehmer führen und würde den finanziellen Handlungsspielraum der Unternehmen ein-schränken. Beim Fortbestehen der restriktiven Kreditverga-bepolitik der Kreditwirtschaft über einen längeren Zeitraum ist nicht ausgeschlossen, dass davon auch FRIWO betroffen wäre.

Die im März 2020 vereinbarte neue Konzernfinanzierung für den FRIWO-Konzern beinhaltet branchenübliche Klauseln, die den Banken im Falle einer eintretenden wesentlichen Verschlechterung der Vermögens-, Finanz- und Ertragsla-ge des Unternehmens ein Kündigungsrecht einräumen. Bei

diesen sogenannten Covenants handelt es sich um Finanz-kennzahlen, die Relationen der Vermögens- und Ertragsla-ge darstellen, die sich aus der Bilanz und aus der Gewinn-und Verlustrechnung ergeben.

Zum Stichtag 31. Dezember 2020 wurden die vereinbarten Covenants eingehalten. Durch das neue Finanzierungskon-zept ist die Finanzierung der FRIWO-Gruppe mittelfristig gesichert und zudem hat der Hauptaktionär, die Cardea Holding GmbH, Grünwald, weitere Finanzierungshilfen bei Bedarf in Aussicht gestellt; das Liquiditätsrisiko wird mit der Eintrittswahrscheinlichkeit "mittel" bewertet.

Zinsrisiken

Das Zinsrisiko des FRIWO-Konzerns resultierte 2020 hauptsächlich aus dem neu abgeschlossenen Konsortial-kredit und der lokalen Finanzierung in Vietnam. Bei dem Gesellschafterdarlehen wurde eine Festzinszahlung verein-bart. Der Konsortialkredit ist variabel verzinst und unterliegt damit dem Zinsänderungsrisiko. Zudem haben die finanzie-renden Banken im Rahmen des neuen Konzeptes ihre Zins-sätze erhöht, was zu einem erhöhten Zinsaufwand geführt hat.

Ausfallrisiken

Ausfallrisiken ergeben sich hauptsächlich aufgrund von For-derungen aus Lieferungen und Leistungen sowie aus ver-traglichen finanziellen Verpflichtungen mit den Geschäfts-partnern. FRIWO verzeichnete 2020 keine nennenswerten Forderungsausfälle. Jedoch können trotz großer Sorgfalt bei der Auswahl der Neukunden Forderungsausfälle grund-sätzlich nicht ausgeschlossen werden.

Zur Steuerung des Kreditrisikos des zum Bilanzstichtag ge-genüber den FRIWO-Kunden ausgewiesenen Forderungs-bestands wird auf die Angabe unter Ziffer 25 und Ziffer 38 des Konzernanhangs verwiesen.

Rechtsrisiken

FRIWO ist im Rahmen der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit Risiken aus Rechtsstreitigkeiten oder Verfahren ausgesetzt,beispielsweise in Bezug auf Lieferungen, Produkthaftung, Produktmängel oder Qualitätsprobleme.

Derzeit sind keine Verfahren anhängig, die nach Auffassung des Vorstands wesentliche Auswirkungen auf die Vermö-gens-, Ertrags- und Finanzlage des Konzerns haben könn-ten. Es ist aber nicht ausgeschlossen, dass künftige Rechts-streitigkeiten und Verfahren negative Auswirkungen haben könnten.

Personalrisiken

FRIWO hat einen kontinuierlichen Bedarf an hochqualifizier-ten Fach- und Führungskräften.

Eine nicht ausreichende Besetzung offener Stellen oder das Fehlen einer langfristigen Bindung von qualifizierten Mitar-beiterinnen und Mitarbeitern könnte die künftige Entwick-lung des Konzerns beeinträchtigen. FRIWO versucht, durch gezielte Rekrutierung qualifizierter Fach- und Führungs-kräfte und einer frühzeitigen Nachfolgeplanung die Perso-nalrisiken weitgehend zu reduzieren.

IT-Risiken

FRIWO ist aufgrund des hohen Vernetzungsgrades inner-halb der weltweiten Wertschöpfungskette in hohem Maße von der eingesetzten Informationstechnologie abhängig. Es bestehen Risiken durch unbefugten Zugriff auf sensible Unternehmensdaten sowie die mangelnde Verfügbarkeit der Systeme infolge von Störungen. Den Risiken begegnet FRIWO durch umfangreiche Maßnahmen wie Einsatz von Virenscannern und Firewall-Systemen, restriktive Vergabe von Zugriffsberechtigungen auf Systeme und redundante Auslegung der IT-Infrastrukturen.

Das Risiko der fehlenden Vernetzung der logistischen Pro-zesse im aktuellen ERP-System begegnet FRIWO mit der Maßnahme einer globalen Einführung des aktuellen SAP S/4HANA ERP-Systems, um die gesamte Prozessland-schaft nachhaltig zu optimieren und zu automatisieren.

Chancenbericht

Der weltweite Markt für Stromversorgungen eröffnet nach Überzeugung des Vorstands für die kommenden Jahre at-traktive Wachstumschancen. Ungeachtet der Beeinträch-tigungen infolge der COVID-19-Pandemie und üblicher Nachfrageschwankungen bei Kunden sind die generellen langfristigen Wachstumstreiber für die Branche weiterhin intakt.

Chancen ergeben sich für den FRIWO-Konzern insbesondere aus der Fokussierung auf Marktseg-

Einen Technologiesprung erzielte FRIWO durch die Inte-gration der Ende 2018 akquirierten Emerge-Engineering GmbH. Dadurch kann das Unternehmen intelligente Kom-ponenten für elektrische Antriebe entwickeln und pro-duzieren, deren Kennzeichen eine individuell an die Kun-denbedürfnisse anpassbare Steuerungssoftware ist. Der FRIWO-Konzern entwickelt sich auf diese Weise zum Sys-temanbieter von digital steuerbaren Stromversorgungs-und Antriebslösungen.

Weiterhin große Chancen sieht FRIWO in Indien mit einem Potenzial von rund 25 Millionen Elektrorollern pro Jahr der

mente, die von hohen technolo- stärkste Wachstumsmarkt in Asien für elektrische Zweirä-

gischen Anforderungen gekenn-

der. Die gute Resonanz potenzieller Kunden nach der An-fang 2020 erfolgten Gründung einer FRIWO-Tochtergesell-zeichnet sind und in denen die schaft in Indien bestätigt diese Markteinschätzung.

Kunden überdurchschnittliche tech-

Die Anwendungsmöglichkeiten der durch die Emerge-En-nologische Kompetenz, die zu kla- gineering akquirierten Technologie gehen weit über den

ren Mehrwerten führt, honorieren.

FRIWO plant, die Marktanteile in diesen Segmenten durch den weiteren Ausbau der technischen Kernkompetenzen zu erhöhen. Das Geschäftsmodell von FRIWO - insbesondere die Kombination von deutschem Ingenieurs-Know-how und flexiblen Fertigungsmöglichkeiten in Europa und in Asien - stellt eine leistungsfähige und flexible Basis für die erfolg-reiche Bedienung dieser Märkte dar. Die weitgehend bereits umgesetzten Produktionsverlagerungen von Deutschland nach Vietnam werden dazu führen, die Kostenvorteile in Asien noch besser zu nutzen und damit die Wettbewerbs-fähigkeit der FRIWO-Gruppe insgesamt zu erhöhen. Be-sondere Wachstumschancen bestehen nach den FRIWO vorliegenden Marktanalysen weiterhin in Teilmärkten für Elektromobilität, kabellose Elektrowerkzeuge und Garten-geräte sowie medizinische Stromversorgungen. Im Rahmen der strategischen Weiterentwicklung wird FRIWO prüfen, wie die Aufstellung mit den vier Segmenten Tools, Indust-rie, Medizin und E-Mobility mittel- und langfristig sinnvoll erweitert werden kann.

Zielmarkt E-Mobility hinaus: Durch den Einsatz von indivi-duell konfigurierbarer Software kann FRIWO perspektivisch nahezu sämtliche Geräte und Systeme, welche über Akku und Elektroantrieb verfügen, mit neuen Features und Funk-tionen ausstatten. FRIWO sieht die Chance, durch diese strategische Weiterentwicklung künftig eine herausragende Marktposition einzunehmen mit positiven Effekten mit Blick auf Umsatzwachstum, Ertragslage und Wettbewerbsfähig-keit.

Chancen könnten sich zudem aus der weiteren Internati-onalisierung der FRIWO-Geschäfte ergeben. Im Jahr 2020 entfielen rund 86,7 Prozent der Konzernerlöse auf Europa, obwohl die FRIWO-Produkte weltweit vermarktbar sind. Der Vorstand strebt mittel- bis langfristig eine geografisch deutlich breitere Umsatzverteilung an. Dabei stehen die USA und auch der asiatische Markt oben auf der Prioritätenliste.

FRIWO arbeitet laufend durch intensive Forschung und Entwicklung am Ausbau der Kernkompetenzen, da dies ein wettbewerbsdifferenzierendes Kriterium und somit einen zentralen Erfolgsfaktor für den Konzern darstellt. Im Fo-kus der technologischen Entwicklung werden auch künf-tig die Schnell-Ladetechnik für verkürzte Ladezyklen, High

Power-Geräte im Leistungsbereich bis zu 1.000 Watt so-wie kontaktlose (induktive) Lösungen stehen. Ziel ist, neben kundenspezifischen Lösungen verstärkt eigene Innovatio-nen zu entwickeln, die Trends in den jeweiligen Zielmärkten setzen und damit ein hohes Vermarktungspotenzial bie-ten. Diesem Ziel dient auch die 2020 erfolgte Einführung einer sogenannten Vorentwicklung, also Forschungs- und Entwicklungsleistungen, die nicht unmittelbar kapitalisiert werden müssen, sondern bereits auf "Produkte von über-morgen" zielen.

Chancen für den FRIWO-Konzern könnten sich zudem in der Abwertung des Euro zum US-Dollar ergeben. Dies wäre dann der Fall, wenn 2020 durch eine unverändert sehr vor-sichtige Politik der EZB im Euroraum weiterhin Negativzin-sen herrschen würden und die US-Notenbank ihre bisherige Zinspolitik weiterverfolgen und die US-Leitzinsen weiter senken würde.

Gesamtaussage zur Chancen- und Risikosituation des Konzerns

Der Vorstand sieht FRIWO insgesamt solide aufgestellt, die oben beschriebenen strategischen Chancen wahrzunehmen und die Position im internationalen Wettbewerb ausbauen zu können. Zum heutigen Datum liegen dem Vorstand keine Hinweise für den konkreten Eintritt von Risiken vor, die den Fortbestand der Gesellschaft und des Konzerns gefährden könnten. Die derzeitige Risikolage wird als beherrschbar angesehen. Insgesamt hat sich die Gesamtchancen- und Gesamtrisikoposition im Vergleich zum Vorjahr nicht we-sentlich verändert. Abzuwarten bleiben jedoch die weitere Entwicklung der COVID-Pandemie und deren mögliche Aus-wirkungen auf FRIWO und seine Geschäftspartner.

Beschreibung des internen Kontroll- und Risikomanagementsystems

Als kapitalmarktorientierte Kapitalgesellschaft im Sin-ne des § 264d HGB ist die FRIWO AG gemäß § 289 Abs. 5 und § 315 Abs. 2 Nr. 5 HGB verpflichtet, die wesentlichen Merkmale des internen Kontroll- und Risikomanagement-systems im Hinblick auf den Rechnungslegungsprozess der Gesellschaft und des Konzerns zu beschreiben.

Das interne Kontroll- und Risikomanagementsystem im Hinblick auf den Rechnungslegungsprozess ist gesetzlich nicht definiert. FRIWO versteht das interne Kontroll- und Risikomanagementsystem als umfassendes System und lehnt sich an die Definitionen des Instituts der Wirtschafts-prüfer in Deutschland e. V. zum rechnungslegungsbezo-genen internen Kontrollsystem (IDW PS 261 Tz. 19 f.) und zum Risikomanagementsystem (IDW PS 340, Tz. 4) an. Un-ter einem internen Kontrollsystem werden danach die vom Management im Unternehmen eingeführten Grundsätze, Verfahren und Maßnahmen verstanden, die auf die orga-nisatorische Umsetzung der Entscheidungen des Manage-ments gerichtet sind. Dabei geht es um

  • • die Sicherung der Wirksamkeit und Wirtschaftlichkeit der Geschäftstätigkeit (hierzu gehört auch der Schutz des Vermögens, einschließlich der Verhinderung und Auf-deckung von Vermögensschädigungen),

  • • die Ordnungsmäßigkeit und Verlässlichkeit der internen und externen Rechnungslegung sowie

  • • die Einhaltung der für das Unternehmen maßgeblichen rechtlichen Vorschriften.

Das Risikomanagementsystem beinhaltet die Gesamtheit aller organisatorischen Regelungen und Maßnahmen zur Risikoerkennung und zum Umgang mit den Risiken aus un-ternehmerischer Betätigung.

Für die Rechnungslegungsprozesse sind im Konzern folgen-de Strukturen und Prozesse implementiert:

Der Vorstand trägt die Gesamtverantwortung für das inter-ne Kontroll- und Risikomanagementsystem im Hinblick auf die Rechnungslegungsprozesse der Gesellschaft und ihrer Tochtergesellschaften. Über eine klar definierte Führungs-

und Berichtsorganisation sind alle in den Konzernabschluss einbezogenen Gesellschaften eingebunden.

Die wesentlichen Geschäftsprozesse der Gruppe werden regelmäßig auf ihre Risikorelevanz in Bezug auf die Rech-nungslegung überprüft. Alle als risikorelevant identifizierten Prozesse sind konzernweit in verbindlich anzuwendenden Richtlinien und Organisationsanweisungen niedergelegt. Diese werden mindestens einmal jährlich an aktuelle exter-ne und interne Entwicklungen angepasst.

Bei den Rechnungslegungsprozessen erachtet FRIWO jene Merkmale des internen Kontroll- und Risikomanagement-systems als wesentlich, die die Bilanzierung und die Ge-samtaussage des Konzernabschlusses einschließlich Kon-zernlagebericht maßgeblich beeinflussen können. Dies sind insbesondere die folgenden Elemente:

  • • Identifikation der wesentlichen Risikofelder und Kont-rollbereiche mit Relevanz für den Konzernrechnungsle-gungsprozess,

  • • Monitoring-Kontrollen zur Überwachung des Konzern-rechnungslegungsprozesses und deren Ergebnisse auf Ebene des Vorstands und auf Ebene der in den Konzern-abschluss einbezogenen Gesellschaften,

  • • präventive Kontrollen im Finanz- und Rechnungswesen des Konzerns und in den Konzernabschluss einbezogenen Gesellschaften. Dazu gehören auch operative, leistungs-wirtschaftliche Unternehmensprozesse, die wesentliche Informationen für die Aufstellung des Konzernabschlus-ses einschließlich Konzernlagebericht generieren, inklusi-ve einer Funktionstrennung und vordefinierter Genehmi-gungsprozesse in relevanten Bereichen,

  • • Maßnahmen, die die ordnungsmäßige EDV-gestützte Verarbeitung von rechnungslegungsbezogenen Sachver-halten und Daten im Konzern und seinen Tochtergesell-schaften sicherstellen und

  • • Maßnahmen zur Überwachung des rechnungslegungs-bezogenen internen Kontroll- und Risikomanagement-systems, auch durch interne Revision.

Übernahmerechtliche Angaben

Nachfolgend werden die übernahmerechtlichen Angaben gemäß §§ 289a Abs. 1 und 315a Abs. 1 HGB dargestellt. Die FRIWO AG ist als börsennotierte Gesellschaft, deren stimmberechtigte Aktien an einem organisierten Markt im Sinne des § 2 Abs. 7 Wertpapierübernahmegesetz (WpÜG) notiert sind, verpflichtet, in den Lage- und Konzernlage-bericht die in §§ 289a Abs. 1, 315a Abs. 1 HGB näher be-zeichneten Angaben aufzunehmen. Sie sollen einen Dritten, der an der Übernahme einer börsennotierten Gesellschaft interessiert ist, in die Lage versetzen, sich ein Bild von der Gesellschaft, ihrer Struktur und etwaigen Übernahmehin-dernissen machen zu können.

Das Grundkapital der FRIWO AG beträgt 20,02 Mio. Euro und ist in 7,7 Mio. gleichberechtigte Inhaberstückaktien ein-geteilt. Auf jede Aktie entfällt somit ein Anteil am gezeich-neten Kapital in Höhe von je 2,60 Euro. Die Zahl der ausge-gebenen Aktien hat sich im Geschäftsjahr 2020 wie auch im Vorjahr nicht verändert. Die Einlagen auf das Grundkapital sind in voller Höhe geleistet. Eigene Aktien werden weder direkt noch indirekt von der FRIWO AG gehalten. Dem Vor-stand der FRIWO AG sind keinerlei Beschränkungen, die Stimmrechte oder die Übertragung von Aktien betreffend, bekannt.

Nach Kenntnis der Gesellschaft bestanden zum 31. De-zember 2020 folgende direkte oder indirekte Beteiligungen von mehr als 10 Prozent der Stimmrechte am Kapital der FRIWO AG:

Direkter Anteil der Stimmrechte in Prozent

Indirekter Anteil der Stimmrechte in Prozent

Cardea Holding GmbH, D-Grünwald

85,37

VTC Industriebeteili-gungen GmbH & Co. KG, D-München

85,37

Bei den genannten Stimmrechtsanteilen handelt es sich um freiwillige Angaben der Aktionäre zum Stichtag 31. De-zember 2020. Bei diesen Stimmrechtsanteilen können sich nach dem angegebenen Zeitpunkt Veränderungen ergeben haben, die der Gesellschaft gegenüber nicht meldepflichtig waren. Da die Aktien der Gesellschaft Inhaberstückaktien sind, werden der Gesellschaft Veränderungen beim Aktien-besitz grundsätzlich nur bekannt, soweit sie Meldepflichten unterliegen.

Die ausgegebenen Aktien gewähren keine Sonderrechte, die Kontrollbefugnisse verleihen. Den Arbeitnehmern der FRIWO AG steht keine Stimmrechtskontrolle zu.

Gemäß § 4 Abs. 4 der Satzung ist der Vorstand mit Zustim-mung des Aufsichtsrats bis zum 14. Mai 2023 ermächtigt, das Grundkapital durch einmalige oder mehrmalige Ausga-be neuer Inhaberstückaktien gegen Bar- und/oder Sachein-lagen um bis zu 10,01 Mio. Euro zu erhöhen (Genehmigtes Kapital). Mit Zustimmung des Aufsichtsrats kann der Vor-stand das Bezugsrecht der Aktionäre für bestimmte Zwe-cke ausschließen. Der Vorstand hat von der Ermächtigung im Geschäftsjahr 2020 keinen Gebrauch gemacht.

Durch Beschlussfassung der Hauptversammlung vom 11. Mai 2016 wurde der Vorstand ermächtigt, namens der Gesellschaft einmalig oder mehrmalig eigene Aktien von bis zu insgesamt 10 Prozent des Grundkapitals der Gesell-schaft zu erwerben. Die Ermächtigung gilt bis zum 10. Mai 2021. Der Vorstand hat von dieser Ermächtigung bisher kei-nen Gebrauch gemacht.

Gemäß § 7 Abs. 1 der Satzung der Gesellschaft besteht der Vorstand aus einer Person oder mehreren Personen. Die Bestellung von stellvertretenden Mitgliedern des Vor-stands, die bei der Vertretung der Gesellschaft nach außen dieselben Rechte wie die ordentlichen Mitglieder des Vor-stands haben, ist zulässig.

Nach § 7 Abs. 2 erfolgen sowohl die Bestimmung der Anzahl als auch die Bestellung bzw. der Widerruf der Bestellung der

ordentlichen Vorstandsmitglieder und der stellvertretenden Vorstandsmitglieder durch den Aufsichtsrat. Ebenso kann dieser ein Mitglied des Vorstands zum Vorstandsvorsitzen-den sowie weitere Vorstandsmitglieder zu stellvertreten-den Vorstandsvorsitzenden ernennen. Derzeit besteht der Vorstand der Gesellschaft aus zwei Vorstandsmitgliedern, mit einem Vorstandsvorsitzenden; eine Ernennung zum stellvertretenden Vorstandsvorsitzenden ist bisher nicht erfolgt. Über Satzungsänderungen entscheidet gemäß §§ 119 Abs. 1 Ziff. 5, 179 AktG die Hauptversammlung. Der Aufsichtsrat ist gemäß § 12 Abs. 2 der Satzung der FRIWO

AG zu Satzungsänderungen berechtigt, die nur die Fassung betreffen.

Es gibt keine wesentliche Vereinbarung der Gesellschaft, die unter der Bedingung des Kontrollwechsels infolge eines Übernahmeangebots steht. Ebenso wenig bestehen Ent-schädigungsvereinbarungen der Gesellschaft, die für den Fall eines Übernahmeangebots mit Mitgliedern des Vor-stands oder mit Arbeitnehmern getroffen wurden. Im Übri-gen wird auf die Angaben im Vergütungsbericht verwiesen.

Erklärung zur Unternehmensführung

Entsprechenserklärung gemäß § 161 AktG

Vorstand und Aufsichtsrat der FRIWO AG erklären gemäß § 161 AktG:

"Der Vorstand und Aufsichtsrat der FRIWO AG erklären ge-mäß § 161 AktG, dass die Gesellschaft den Empfehlungen des Deutschen Corporate Governance Kodex (DCGK) in der Fassung vom 7. Februar 2017 ("DCGK 2017") seit der letz-ten Abgabe der Entsprechenserklärung im Dezember 2019 bis zum 19. März 2020 mit Ausnahme der dargelegten Ab-weichungen entsprochen hat:"

1.

Entgegen der Empfehlung in Ziffer 3.8, Absatz 3 des DCGK 2017 sieht die bestehende D & O Versicherung für Aufsichtsratsmitglieder keinen Selbstbehalt vor.

Die Gesellschaft hat persönliche Verpflichtungserklä-rungen zur Tragung eines Selbstbehalts durch ihre Auf-sichtsratsmitglieder eingeholt, auch wenn ansonsten Versicherungsschutz aufgrund einer durch die Gesell-schaft abgeschlossenen D & O Versicherung bestehen sollte. Danach tragen Aufsichtsratsmitglieder, die der Gesellschaft oder Dritten durch ihre Aufsichtsratstätig-keit grob fahrlässig Schaden zufügen, alle in einem Jahr verursachten Schäden bis zur Höhe der Hälfte ihrer je-weiligen Jahresgesamtvergütung im Jahr der Schadens-verursachung selbst. Zur Schadensbemessungsgrund-lage zählen Rechts- und sonstige Verteidigungskosten nicht. Eine Einschränkung der Haftung der Aufsichts-ratsmitglieder gegenüber der Gesellschaft oder gegen-über Dritten ist damit nicht verbunden.

2. Entgegen der Empfehlung in Ziffer 3.10 des DCGK 2017 hat die Gesellschaft aus Vereinfachungsgründen darauf verzichtet, einen Corporate Governance Bericht zu erstellen. Daraus folgt, dass sie entgegen der Emp-fehlungen in Ziffer 5.4.1, Abs. 4, Satz 2 und 3 des DCGK 2017 auch darauf verzichtet hat, über den Stand der Umsetzung hinsichtlich der Ausfüllung des Kompetenz-profils für das Gesamtgremium, die nach Einschätzung des Aufsichtsrats angemessene Anzahl unabhängiger Mitglieder der Anteilseigner sowie deren Namen im Corporate Governance Bericht zu berichten. Auch kon-krete Angaben über Aktienoptionsprogramme und ähn-liche wertpapierorientierte Anreizsysteme wurden da-her entgegen der Empfehlung in Ziffer 7.1.3 des DCGK 2017 nicht gemacht

3. Ziel der Gesellschaft ist es immer, die besten Führungs-kräfte bei angemessener und leistungsbezogener Ver-gütung zu verpflichten. Für eine kleine Publikumsgesell-schaft wie die FRIWO AG kann sich dies als schwierig erweisen. Aus diesem Grund möchte sich die Gesell-schaft bei der Gestaltung von Vorstandsverträgen größtmöglichen Handlungsspielraum bewahren und hat (i) auf die Betrachtung des Verhältnisses der Vorstands-vergütung zur Vergütung des oberen Führungskreises und der Belegschaft insgesamt (entgegen der Empfeh-lung in Ziffer 4.2.2, Absatz 2, Satz 3 des DCGK 2017), (ii) auf die Festlegung betragsmäßiger Höchstgrenzen für die Vergütung insgesamt (entgegen der Empfehlung in Ziffer 4.2.3, Absatz 2, Satz 6 des DCGK 2017), (iii) auf eine Regelung, wonach variable Vergütungsbestand-teile eine im Wesentlichen zukunftsbezogene Bemes-sungsgrundlage haben müssen (entgegen der Empfeh-lung in Ziffer 4.2.3, Abs. 2 des DCGK 2017) sowie auch (iv) auf die Vereinbarung eines Abfindungs-Caps (entge-gen der Empfehlungen in Ziffer 4.2.3, Absatz 4 und 5 des DCGK 2017) verzichtet.

4.

Aus dem unter Ziffer 3 genannten Grund wurde auch auf die Festlegung einer Altersgrenze für Mitglieder des Vorstands sowie Selbstbeschränkungen bei der Bestel-lung bzw. Wiederbestellung von Vorständen (entgegen der Empfehlung in Ziffer 5.1.2, Absatz 2 des DCGK

2017) verzichtet.

  • 5. Entgegen der Empfehlung in Ziffer 4.2.3, Absatz 6 des DCGK 2017 hat die Gesellschaft aus Effizienzgründen darauf verzichtet, die Hauptversammlung separat über die Grundzüge des Vergütungssystems des Vorstands zu informieren. Informationen zur Vorstandsvergütung finden sich im Geschäftsbericht.

  • 6. Die Hauptversammlung hat entsprechend den gesetz-lich eröffneten Möglichkeiten im Jahr 2011 und noch-mals im Jahr 2016 jeweils für einen Zeitraum von fünf

Jahren beschlossen, dass eine individualisierte Offen-legung der Vorstandsvergütung unterbleibt. Entgegen der Empfehlung in Ziffer 4.2.5 des DCGK 2017 erfolg-ten aus Gründen des Schutzes der Privatsphäre der Vorstände daher im Vergütungsbericht keine individu-alisierten Angaben zu den den Vorständen gewährten Zuwendungen einschließlich Nebenleistungen, zur Auf-schlüsselung nach Fixvergütung, kurzfristiger variabler Vergütung und langfristiger variabler Vergütung sowie zur Altersversorgung und sonstigen Versorgungsleis-tungen. Auch insoweit finden sich alle gesetzlich er-forderlichen Informationen zur Vorstandsvergütung im Geschäftsbericht.

7. Entgegen der Empfehlung in Ziffer 5.3 des DCGK 2017 hat der Aufsichtsrat keine Ausschüsse gebildet. Eine kleine Publikumsgesellschaft wie die FRIWO AG bietet aufgrund ihrer Größe und Komplexität dem Aufsichtsrat die Möglichkeit, alle Themen ausführlich im Gesamtgre-mium zu diskutieren.

8.

Entgegen der Empfehlungen in Ziffer 5.4.1, Absatz 2 des DCGK 2017 hat der Aufsichtsrat zur Erhaltung der größtmöglichen Flexibilität bei Vorschlägen an die zu-ständigen Wahlgremien sowie aus Effizienzgründen sowohl auf die Festlegung einer Altersgrenze für Auf-sichtsratsmitglieder als auch auf eine Regelgrenze für die Zugehörigkeitsdauer zum Aufsichtsrat verzichtet. Ebenso verzichtet er entgegen der Empfehlungen in Ziffer 5.4.1, Abs. 5 des DCGK 2017 auf die Beifügung von Lebensläufen bei Kandidatenvorschlägen und die Veröffentlichung dieser Informationen auf der Web-seite des Unternehmens. Aus denselben Gründen und unter Berücksichtigung der nach wie vor vorhandenen Rechtsunsicherheit, was unter Zugrundelegung von Kodex Ziffer 5.4.1, Absatz 5 und 6, konkret mit dieser Empfehlung offenzulegen wäre, hat der Aufsichtsrat entgegen den Empfehlungen in Ziffern 5.4.1, Absatz 5 und 6 sowie 5.4.2, Satz 2 des DCGK 2017 zudem auf die Offenlegung von persönlichen und geschäftlichen Beziehungen der zur Wahl vorgeschlagenen Kandidaten zum Unternehmen, den Organen der Gesellschaft und einem wesentlich an der Gesellschaft beteiligten Aktio-när verzichtet.

  • 9. Entgegen der Empfehlung in Ziffer 5.4.6, Absatz 3 des DCGK 2017 wurde die Vergütung der Aufsichtsratsmit-glieder oder Vorteile für persönlich erbrachte Leistun-gen aus Gründen des Schutzes der Privatsphäre nicht individualisiert ausgewiesen.

  • 10. Der Aufsichtsrat hat entgegen der Empfehlung in Ziffer 5.6 des DCGK 2017 auf eine ausdrückliche Effizienz-prüfung verzichtet. Durch die enge und vertrauensvolle Zusammenarbeit und eine "Politik der kurzen Wege" ist aus Sicht des Aufsichtsrats ein höchstes Maß an Effizi-enz gegeben.

  • 11. Um den Abstimmungsprozess so effizient wie möglich zu gestalten, wurde der Halbjahresbericht vor seiner Veröffentlichung entgegen der Empfehlung in Ziffer 7.1.2 des DCGK 2017 nicht mit dem Gesamtaufsichts-rat, sondern nur mit dem Aufsichtsratsvorsitzenden er-örtert.

Aufgrund der Änderung der am 20. März 2020 im amtli-chen Teil des Bundesanzeigers bekannt gemachten Fas-sung vom 16. Dezember 2019 des Deutschen Corporate Governance Codex wurde die Entsprechenserklärung um die Änderung ergänzt.

2. Altersgrenze bei Mitgliedern des Aufsichtsrats (Empfehlung C.2, 1. Halbs. des DCGK 2020)

Gemäß Empfehlung in Ziffer C.2 1. Halbs. DCGK 2020 soll für Aufsichtsratsmitglieder eine Altersgrenze festgelegt werden.

Entsprechenserklärung gemäß § 161 AktG (DCGK 2020)

Vorstand und Aufsichtsrat der FRIWO AG erklären gemäß § 161 AktG:

"Der Vorstand und Aufsichtsrat der FRIWO AG erklären ge-mäß § 161 AktG, dass die Gesellschaft den Empfehlungen des Deutschen Corporate Governance Kodex (DCGK) in der am 20. März 2020 im amtlichen Teil des Bundesanzeigers bekannt gemachten Fassung vom 16. Dezember 2019 ("DCGK 2020") seit deren Bekanntmachung im Bundesan-zeiger mit den nachfolgend genannten Ausnahmen ent-sprochen hat und künftig entsprechen wird:"

1. Besetzung des Vorstands (Empfehlungen B.1 und B.5 des DCGK 2020)

Gemäß Empfehlung in Ziffer B.5 des DCGK 2020 soll für Vor-standsmitglieder eine Altersgrenze festgelegt werden.

Ziel der Gesellschaft ist es immer, die besten Führungs-kräfte zu verpflichten. Für eine kleine Publikumsgesell-schaft wie die FRIWO AG kann sich dies als schwierig er-weisen. Aus diesem Grund möchte sich der Aufsichtsrat bei der Bestellung von Vorstandsmitgliedern größtmöglichen Handlungsspielraum bewahren und hat daher entgegen der Empfehlung B.5 des DCGK 2020 von der Festlegung einer Altersgrenze für Mitglieder des Vorstands abgesehen und beabsichtigt, auch künftig keine Altersgrenze für Vor-standsmitglieder festzulegen.

Es wird daher eine Abweichung von der Empfehlung in Ziffer B.5 des DCGK 2020 erklärt.

Eine Altersgrenze für Aufsichtsratsmitglieder war bislang bei der Gesellschaft nicht festgelegt und soll auch künftig nicht festgelegt werden. Dadurch wurden bzw. wird nach Auffassung des Aufsichtsrates Kontinuität sowie langjähri-ge Expertise im Aufsichtsrat im Interesse der Gesellschaft ermöglicht und die größtmögliche Flexibilität mit Blick auf den Vorschlag fachlich qualifizierter Kandidaten gewahrt. .

Es wird daher eine Abweichung von der Empfehlung in Ziffer C.2 1. Halbs. des DCGK 2020 erklärt.

3. Wahlen zum Aufsichtsrat (Empfehlung C.13 und C.14 des DCGK 2020)

Gemäß Empfehlung in Ziffer C.13 des DCGK 2020 soll der Auf-sichtsrat bei seinen Wahlvorschlägen an die Hauptversammlung die persönlichen und die geschäftlichen Beziehungen eines jeden Kandidaten zum Unternehmen, den Organen der Gesellschaft und einem wesentlich an der Gesellschaft beteiligten Aktionär offenlegen. Die Empfehlung zur Offenlegung beschränkt sich auf solche Umstände, die nach der Einschätzung des Aufsichtsrats ein objektiv urteilender Aktionär für seine Wahlentscheidung als maßgebend ansehen würde. Wesentlich beteiligt im Sinn dieser Empfehlung sind Aktionäre, die direkt oder indirekt mehr als 10 % der stimmberechtigten Aktien der Gesellschaft halten.

Gemäß Empfehlung in Ziffer C.14 des DCGK 2020 soll dem Kandidatenvorschlag ein Lebenslauf beigefügt werden, der über relevante Kenntnisse, Fähigkeiten und fachliche Erfahrungen Auskunft gibt; dieser soll durch eine Übersicht über die wesent-lichen Tätigkeiten neben dem Aufsichtsratsmandat ergänzt und für alle Aufsichtsratsmitglieder jährlich aktualisiert auf der Inter-netseite des Unternehmens veröffentlicht werden.

Den Empfehlungen in Ziffer C.13 und C.14 des DCGK 2020 wurde bislang nicht entsprochen und wird auch künftig nicht entsprochen werden. Die Empfehlungen passen nicht zur Aktionärsstruktur der Gesellschaft und der damit ver-bundene Aufwand steht nicht im Verhältnis zum Informati-onsbedürfnis der Aktionäre. Es wird daher eine Abweichung von den Empfehlungen in Ziffer C.13 und C.14 des DCGK 2020 erklärt.

4. Veröffentlichung der Geschäftsordnung für den Aufsichtsrat (Empfehlung D.1 des DCGK 2020)

Gemäß Ziffer D.1, 2. Halbs. des DCGK 2020 soll sich der Auf-sichtsrat eine Geschäftsordnung geben und diese auf der Inter-netseite der Gesellschaft zugänglich machen.

Hierbei handelt es sich um eine neue Empfehlung des DCGK 2020. Die bei der Gesellschaft vorhandene Geschäftsord-nung für den Aufsichtsrat war bislang nicht auf der Internet-seite der Gesellschaft verfügbar. Eine Veröffentlichung auf der Internetseite ist auch in Zukunft nicht vorgesehen. Bei der Geschäftsordnung handelt es sich um ein internes Do-kument. Aufgaben und Zuständigkeiten des Aufsichtsrats sind bereits durch Gesetz und in der Satzung weitgehend geregelt. Über die Arbeit des Aufsichtsrats wird umfassend im Bericht des Aufsichtsrats berichtet. Aus Sicht von Vor-stand und Aufsichtsrat stellt die Veröffentlichung der Ge-schäftsordnung insofern keinen Mehrwert dar. Es wird da-her eine Abweichung von der Empfehlung in Ziffer D.1, 2. Halbs. des DCGK 2020 erklärt.

5. Bildung von Ausschüssen im Aufsichtsrat (Empfehlungen D.2, D.3, D.4 und D.5 des DCGK 2020)

Gemäß Empfehlung in Ziffer D.2 des DCGK 2020 soll der Auf-sichtsrat abhängig von den spezifischen Gegebenheiten des Unternehmens und der Anzahl seiner Mitglieder fachlich qua-lifizierte Ausschüsse bilden. Die jeweiligen Ausschussmitglieder und der Ausschussvorsitzende sollen namentlich in der Erklä-rung zur Unternehmensführung genannt werden.

Ziffer D.3 DCGK 2020 empfiehlt, dass der Aufsichtsrat einen Prüfungsausschuss einrichten soll, der sich - soweit kein an-derer Ausschuss oder das Plenum damit betraut ist - insbeson-dere mit der Prüfung der Rechnungslegung, der Überwachung des Rechnungslegungsprozesses, der Wirksamkeit des internen Kontrollsystems, des Risikomanagementsystems und des in-ternen Revisionssystems sowie der Abschlussprüfung und der Compliance befasst. Die Rechnungslegung umfasst insbeson-dere den Konzernabschluss und den Konzernlagebericht (ein-schließlich CSR-Berichterstattung), unterjährige Finanzinforma-tionen und den Einzelabschluss nach HGB.

Abschlussprüfung vertraut und unabhängig sein. Der Aufsichts-ratsvorsitzende soll nicht den Vorsitz im Prüfungsausschuss innehaben.

Gemäß Empfehlung in Ziffer D.5 DCGK 2020 soll der Aufsichts-rat einen Nominierungsausschuss bilden, der ausschließlich mit Vertretern der Anteilseigner besetzt ist und dem Aufsichtsrat geeignete Kandidaten für dessen Vorschläge an die Hauptver-sammlung zur Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern benennt.

Der Aufsichtsrat besteht gemäß der Satzung der Gesell-schaft aus sechs Mitgliedern. Alle Aufsichtsratsmitglieder weisen die erforderliche Kompetenz, Eignung und Erfah-rung zur ordnungsgemäßen Wahrnehmung ihres Aufsichts-ratsmandats auf und haben bislang zusammen alle Auf-gaben und Herausforderungen zum Wohl der Gesellschaft durchgeführt und werden dies auch in Zukunft tun. Da ein beschlussfähiger Ausschuss aus mindestens drei Mitglie-dern besteht, würde die Bildung von Ausschüssen aus Sicht des Aufsichtsrates nicht zu einer effizienteren Aufgabener-füllung führen. Um die erfolgreiche und bewährte Arbeit des Aufsichtsrats auch für die Zukunft zu erhalten, vertreten der Vorstand und der Aufsichtsrat gemeinsam die Auffassung, dass eine umfassende Kommunikation und Erörterung im Aufsichtsrat am zweckmäßigsten im Plenum zu erreichen sind. Eine Zersplitterung der Aufsichtsratstätigkeit und der Tätigkeit einzelner Aufsichtsratsmitglieder durch die Einrichtung von Aufsichtsratsausschüssen würde die ver-trauensvolle und effektive Arbeit des Aufsichtsrats lediglich hemmen.

Dementsprechend wurden seit Bekanntmachung des DCGK 2020 und werden auch in Zukunft keine Ausschüsse, insbe-sondere kein Prüfungs- und Nominierungsausschuss, ge-bildet. Es werden daher diesbezüglich Abweichungen vom DCGK 2020 erklärt.

6. Zusammenarbeit mit dem Abschlussprüfer

(Empfehlung D.11 des DCGK 2020)

Gemäß Empfehlung in Ziffer D.11 des DCGK 2020 soll der Prü-fungsausschuss regelmäßig eine Beurteilung der Qualität der Abschlussprüfung vornehmen.

Gemäß Empfehlung in Ziffer D.4 DCGK 2020 soll der Vorsitzen-de des Prüfungsausschusses über besondere Kenntnisse und Erfahrungen in der Anwendung von Rechnungslegungsgrund-sätzen und internen Kontrollverfahren verfügen sowie mit der

Hierbei handelt es sich um eine neue Empfehlung des DCGK 2020. Wie berichtet, gibt es keinen Prüfungsausschuss. Eine formalisierte regelmäßige Beurteilung der Qualität der Abschlussprüfung durch den Aufsichtsrat selbst gab es

nicht. Die formalisierte Beurteilung durch den Aufsichtsrat wird künftig im Rahmen der Bilanzsitzung erfolgen. Für die Vergangenheit wird vorsorglich eine Abweichung erklärt.

7. Aus- und Fortbildungsmaßnahmen der Mitglieder des Aufsichtsrates (Empfehlung D.12 des DCGK 2020)

Gemäß Empfehlung D.12 des DCGK 2020 soll die Gesellschaft die Mitglieder des Aufsichtsrats bei ihrer Amtseinführung sowie den Aus- und Fortbildungsmaßnahmen angemessen unterstüt-zen und über durchgeführte Maßnahmen im Bericht des Auf-sichtsrats berichten.

Der Aufsichtsrat sieht davon ab, im Bericht des Aufsichtsra-tes bezogen auf einzelne Mitglieder über Aus- und Fortbil-dungsmaßnahmen sowie Maßnahmen zur Unterstützung bei ihrer Amtseinführung zu berichten. Bei Aufnahme ihres Amtes werden neue Aufsichtsratsmitglieder entsprechend ihrer Vorkenntnisse in die Aufsichtsratsarbeit intern einge-wiesen und unterstützt. Darüber hinaus nehmen die Auf-sichtsratsmitglieder Aus- und Fortbildungsmaßnahmen eigenverantwortlich wahr.

Es wird daher eine Abweichung von der Empfehlung in Ziffer D.12 des DCGK 2020 erklärt.

8. Selbstbeurteilung des Aufsichtsrats (Empfehlung D.13 Satz 1 des DCGK 2020)

Gemäß Empfehlung in Ziffer D.13 Satz 1 des DCGK 2020 soll der Aufsichtsrat regelmäßig beurteilen, wie wirksam der Auf-sichtsrat insgesamt und seine Ausschüsse ihre Aufgaben erfül-len.

Wie berichtet, sind keine Ausschüsse eingerichtet. Eine for-malisierte regelmäßige Selbstbeurteilung der Wirksamkeit der Aufgabenerfüllung durch den Aufsichtsrat gab es bislang nicht und ist auch künftig nicht beabsichtigt. Angesichts der Größe des Aufsichtsrates und der intensiven Zusammen-arbeit werden Erfolgskontrollen laufend durchgeführt. Die Arbeitsergebnisse des Aufsichtsrates sind sichtbar. Aus die-sem Grund sieht der Aufsichtsrat kein Bedürfnis, zusätzlich formalisierte Selbstbeurteilungen durchzuführen. Es wird daher eine Abweichung von der Empfehlung in Ziffer D.13 Satz 1. des DCGK 2020 erklärt.

9. Vergütung des Vorstands (Empfehlungen in G.1 bis G.16 des DCGK 2020)

Der DCGK 2020 enthält in Ziffern G.1. bis G.16 Empfehlun-gen zur Vergütung von Vorstandsmitgliedern, die sich von den Empfehlungen des DCGK 2017 wesentlich unterschei-den. Zudem haben sich die Regelungen im Aktiengesetz zur Vorstandsvergütung durch das Gesetz zur Umsetzung der zweiten Aktionärsrechterichtlinie (ARUG II) geändert. Der Aufsichtsrat erarbeitet derzeit - in Übereinstimmung mit der Übergangsvorschrift des § 26j EGAktG - ein Vergütungs-system, welches den Anforderung der ARUG II entspricht, und wird dies der Hauptversammlung 2021 zur Billigung vorlegen. Der Aufsichtsrat wird sich im Zusammenhang mit der Erarbeitung des neuen Vorstandsvergütungssystems auch mit den Empfehlungen des DCGK 2020 befassen. Da die Empfehlungen des DCGK 2020 im Zeitpunkt der Aufstel-lung des aktuellen Vergütungssystems sowie des Abschlus-ses der aktuell bestehenden Vorstandsdienstverträge noch keine Berücksichtigung finden konnten, entsprechen die aktuell bestehenden Vorstandsdienstverträge sowie das zugrundeliegende Vorstandsvergütungssystem derzeit noch nicht sämtlichen Empfehlungen DCGK 2020. Über die bislang geltende Vergütungsstruktur wurde im Vergü-tungsbericht berichtet. Die nachstehend aufgeführten Ab-weichungen von den Empfehlungen der DCGK 2020 gehen daher nicht auf eine bewusste und aus bestimmten sach-lichen Gründen vom Aufsichtsrat getroffene Entscheidung zu einer solchen Abweichung zurück, sondern erklären sich allein aus dem zeitlichen Ablauf. Die Angabe einer sachli-chen Begründung für die nachstehend aufgeführten Abwei-chungen ist daher nicht oder nur eingeschränkt möglich. Ob und inwieweit der Aufsichtsrat sich im Zuge der Erarbeitung des neuen Vorstandsvergütungssystems zur Beibehaltung dieser oder anderer Abweichungen von Empfehlungen des DCGK 2020 entscheiden wird, ist derzeit noch offen. Zudem ist zu berücksichtigen, dass Änderungen der aktuell mit den Vorstandsmitgliedern vereinbarten Vergütung bis zum Ende der Laufzeit des jeweiligen Vorstandsvertrages nicht erfor-derlich sind. Die Regierungskommission Deutscher Corpo-rate Governance Kodex verlangt keine Änderung laufender Anstellungsverträge: "Änderungen des Kodex müssen nicht in laufenden Vorstandsverträgen berücksichtigt werden. Soweit den Empfehlungen dieses Abschnitts gefolgt wird, sind damit verbundene Änderungen bestehender Anstel-lungsverträge erst bei deren Verlängerung nach Inkrafttre-ten der Neufassung des Kodex erforderlich." (S. 14 der Be-gründung zum DCGK 2020).

Vorsorglich werden die folgenden Abweichungen von den Empfehlungen des DCGK 2020 erklärt:

  • a) Entgegen der Empfehlungen in Ziffer G.1 DCGK 2020 wird im aktuellen Vergütungssystems nicht festgelegt,

    • f) Gemäß Empfehlung in Ziffer G.11 des DCGK 2020 soll der

      Aufsichtsrat die Möglichkeit haben, außergewöhnlichen Ent-wicklungen in angemessenem Rahmen Rechnung zu tragen. In begründeten Fällen soll eine variable Vergütung einbehal-ten oder zurückgefordert werden können.

  • - wie für die einzelnen Vorstandsmitglieder die Ziel-Gesamt-vergütung bestimmt wird und welche Höhe die Gesamtver-gütung nicht übersteigen darf (Maximalvergütung),

  • - welchen relativen Anteil die Festvergütung einerseits sowie kurzfristig variable und langfristig variable Vergütungsbe-standteile andererseits an der Ziel-Gesamtvergütung haben,

  • b) Entgegen der Empfehlung in Ziffer G.2 DCGK 2020 wird für jedes Vorstandsmitglied keine konkrete Ziel-Gesamtvergü-tung festgelegt, die in einem angemessenen Verhältnis zu den Aufgaben und Leistungen des Vorstandsmitglieds sowie zur Lage des Unternehmens stehen und die übliche Vergü-tung nicht ohne besondere Gründe übersteigen.

  • c) Entgegen der Empfehlung in Ziffer G.3 DCGK 2020 hat der Aufsichtsrat die Zusammensetzung der Vergleichsgruppe nicht offengelegt.

  • d) Entgegen der Empfehlung in Ziffer G.6 des DCGK übersteigt die variable Vergütung, die sich aus dem Erreichen langfristig orientierter Ziele ergibt, nicht den Anteil aus kurzfristig orien-tierten Zielen.

  • e) Entgegen der Empfehlung in Ziffer G.10 des DCGK 2020 wird die den Vorstandsmitgliedern gewährten variablen Ver-gütungsbeträge von ihnen nicht unter Berücksichtigung der jeweiligen Steuerbelastung überwiegend in Aktien der Ge-sellschaft angelegt oder entsprechend aktienbasiert gewährt werden. Über die langfristig variablen Gewährungsbeträge soll das Vorstandsmitglied erst nach vier Jahren verfügen können.

  • Die Dienstverträge der Vorstandsmitglieder enthalten derzeit keine Regelung, wonach die variable Vergütung einbehalten oder zurückgefordert werden kann. Es wird daher eine Abweichung von der Empfehlung in Ziffer G.11 des DCGK 2020 erklärt.

  • g) Gemäß Empfehlung in Ziffer G.13 Satz 1 DCGK 2020 sollen

    Zahlungen an ein Vorstandsmitglied bei vorzeitiger Beendi-gung der Vorstandstätigkeit den Wert von zwei Jahresvergü-tungen nicht überschreiten (Abfindungs-Cap) und nicht mehr als die Restlaufzeit des Anstellungsvertrags vergüten.

    Die bestehenden Vorstandsdienstverträge sehen nicht vor, dass der Abfindungs-Cap den Wert von zwei Jahres-vergütungen nicht überschreiten darf. Allerdings entfällt die Verpflichtung zur Zahlung einer variablen Vergütung nach der vertraglichen Regelung in einem solchen Fall je-doch zeitanteilig. Da eine Abfindungszahlung realistisch nicht nach dem ersten Tag des Beginns der bestehenden Laufzeit des Vorstandsdienstvertrages in Betracht kom-men wird und sie sich bereits nach ungefähr einem Vier-teljahr aufgrund der vertraglich vorgesehenen Reduzie-rung auf die Festvergütung dem nach DCGK zulässigen Abfindungs-Cap annähern würde, hielt der Aufsichtsrat keine ausdrückliche Regelung für notwendig. Es wird da-her eine Abweichung von der Empfehlung in Ziffer G.13 Satz 1 des DCGK 2020 erklärt.

  • h) Entgegen der Empfehlung in Ziffer G.16 des DCGK 2020 entscheidet der Aufsichtsrat bei der Übernahme konzern-fremder Aufsichtsratsmandate nicht, ob und inwieweit die Vergütung anzurechnen ist.

Die derzeitigen Dienstverträge sehen nicht vor, dass die den Vorstandsmitgliedern gewährten variablen Vergü-tungsbeträge aktienbasiert gewährt werden. Die variable Vergütung wird in bar gewährt. Es wird daher eine Ab-weichung von der Empfehlung in Ziffer G.10 des DCGK 2020 erklärt.

Die bestehenden Vorstandsdienstverträge sehen vor, dass die Vorstandsmitglieder Nebentätigkeiten nur aus-üben dürfen, wenn der Aufsichtsrat die vorherige, schrift-liche Zustimmung erteilt hat. Eine Anrechnung bzw. eine Entscheidung des Aufsichtsrats über die Anrechnung von Vergütungszahlungen für die Übernahme von Aufsichts-ratsmandaten ist jedoch nicht ausdrücklich vorgesehen.

10. Neue Empfehlungen des DCGK 2020 zur Verbesse-rung der Corporate Governance-Publizität

Der DCGK 2020 beinhaltet einige neue Empfehlungen, die einer Verbesserung der Corporate Governance-Publizität dienen. Die Regierungskommission Deutscher Corpora-te Governance Kodex hat dabei insbesondere den Ansatz verfolgt, die Erklärung zur Unternehmensführung gemäß § 289f HGB zum zentralen Instrument der Berichterstat-tung über die Corporate Governance zu machen. Die letzte Erklärung zur Unternehmensführung wurde für das Ge-schäftsjahr 2019 abgegeben. Naturgemäß enthält diese noch nicht diejenigen Angaben, die der DCGK 2020 seit seinem Inkrafttreten am 20. März 2020 erstmals als Erklä-rungsinhalt vorsieht. Gleiches gilt, sofern der DCGK 2020 erstmals bestimmte Angaben im Bericht des Aufsichtsrates empfiehlt. Höchst vorsorglich ist daher vergangenheitsbe-zogen eine Abweichung von den nachfolgend genannten Empfehlungen des DCGK 2020 zu erklären, soweit diese bestimmte Angaben oder Informationen in der Erklärung zur Unternehmensführung oder dem Aufsichtsratsbericht vorsehen:

Ostbevern, im Dezember 2020

Richard G. Ramsauer

Vorsitzender des Aufsichtsrats

Ziffer B.2, 2. Halbs. DCGK 2020: […] die Vorgehensweise [zur langfristigen Nachfolgeplanung] soll in der Erklärung zur Unter-nehmensführung beschrieben werden.

Ziffer B.5 DCGK 2020: Für Vorstandsmitglieder soll eine Alters-grenze festgelegt und in der Erklärung zur Unternehmensfüh-rung angegeben werden.

Ziffer C.1 Satz 4 DCGK 2020: Der Stand der Umsetzung [des Kompetenzprofils] soll in der Erklärung zur Unternehmensfüh-rung veröffentlicht werden.

Ziffer C.2, 2. Halbs. DCGK 2020: Für Aufsichtsratsmitglieder soll eine Altersgrenze [festgelegt und] in der Erklärung zur Unter-nehmensführung angegeben werden.

Ziffer C.3 DCGK 2020: Die Dauer der Zugehörigkeit zum Auf-sichtsrat soll offengelegt werden.

Ziffer D.13 Satz 2 DCGK 2020: In der Erklärung zur Unterneh-mensführung soll der Aufsichtsrat berichten, ob und wie eine Selbstbeurteilung durchgeführt wurde.

Rolf Schwirz

Vorstandsvorsitzender

Mitglied des Vorstands

Angaben zu Unternehmenspraktiken

Unternehmenspraktiken, die über die gesetzlichen Anforde-rungen hinausgehen, werden nicht angewandt.

Arbeitsweise des Vorstands

Der Vorstand als Leitungsorgan der FRIWO AG besteht aus zwei Mitgliedern. Er ist dem Unternehmensinteresse ver-pflichtet und orientiert sich dabei an der nachhaltigen Stei-gerung des Unternehmenswertes. Er führt die Geschäfte nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen, der Sat-zung und der Geschäftsordnung für den Vorstand.

Der Vorstand bestand 2020 durchgängig aus Männern, wo-mit der Anteil von Frauen im Vorstand bei 0 Prozent liegt. Eine Änderung ist nicht geplant, sodass der Aufsichtsrat in Fortführung seiner bisherigen Beschlussfassung zum Ge-setz für die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen und Män-nern an Führungspositionen beschlossen hat, den aktuellen Status bis zum 31. Dezember 2021 beizubehalten.

Zu den Vorstandsaufgaben gehören die strategische Aus-richtung des Unternehmens, die Planung und Festlegung des Unternehmensbudgets, die Ressourcenallokation so-wie die Kontrolle der Geschäftsführungen der Tochterunter-nehmen. Der Vorstand ist zuständig für die Aufstellung der Zwischen- und Jahresabschlüsse der Gesellschaft und des Konzerns sowie für die Besetzung von Schlüsselpositionen im Unternehmen.

Besteht der Vorstand aus mehreren Mitgliedern, so sind die-se gemeinschaftlich für die Geschäftsführung verantwort-lich. Gleichwohl führen die einzelnen Mitglieder die ihnen zugeordneten Bereiche in eigener Verantwortung. Die Ver-teilung der Aufgaben auf die Mitglieder des Vorstands ergibt sich bei einem Mehrpersonengremium aus einem schriftlich fixierten Geschäftsverteilungsplan. Als Vorstandsvorsitzen-der wurde Herr Schwirz ernannt. Die Geschäftsordnung des Vorstands regelt die Details der Vorstandsarbeit.

Der Vorstand in seiner Gesamtheit entscheidet in allen An-gelegenheiten von grundsätzlicher und wesentlicher Be-deutung sowie in gesetzlich oder anderweitig verbindlich festgelegten Fällen. Vorstandssitzungen finden regelmä-ßig statt. Die Geschäftsordnung des Vorstands sieht einen

Katalog von Maßnahmen vor, die der Behandlung und Ent-scheidung im Gesamtvorstand bedürfen.

Der Vorstand arbeitet inhaltlich und zeitlich eng mit dem Aufsichtsrat zusammen. Er informiert das Kontrollgremium regelmäßig, zeitnah und umfassend über alle für das Unter-nehmen relevanten Fragen der Strategie und deren Umset-zung, der Geschäftsplanung, der Geschäftsentwicklung und der Finanz- und Ertragslage sowie über unternehmerische Risiken und Compliance-Fragen. Wesentliche Entscheidun-gen sind durch den Katalog zustimmungspflichtiger Ge-schäfte an die Zustimmung des Aufsichtsrats gebunden.

Dem Vorstand obliegt zudem, Zielgrößen zur Erhöhung des Frauenanteils für die beiden Führungsebenen unterhalb des Vorstands innerhalb der FRIWO AG festzulegen. Da das operative Geschäft vollständig in den Tochtergesellschaften der FRIWO AG angesiedelt ist, existieren in der FRIWO AG keine Führungsebenen unterhalb des Vorstands, sodass die Festlegung solcher Zielgrößen nicht möglich war.

Arbeitsweise des Aufsichtsrats

Der Aufsichtsrat der FRIWO AG umfasst sechs Mitglieder. Er ist gemäß dem Gesetz über die Drittelbeteiligung der Ar-beitnehmer im Aufsichtsrat zu zwei Dritteln mit Vertretern der Anteilseigner und zu einem Drittel mit Arbeitnehmer-vertretern besetzt. Die Vertreter der Anteilseigner werden von der Hauptversammlung, die Vertreter der Arbeitnehmer in einem von der Hauptversammlung unabhängigen Wahl-verfahren von Arbeitnehmern gewählt. Die Amtsperiode der Aufsichtsräte beträgt fünf Jahre.

Der Frauenanteil im Aufsichtsrat liegt derzeit bei einem Sechstel, das weibliche Mitglied des Aufsichtsrats wurde von den Arbeitnehmern in den Aufsichtsrat gewählt. Die ak-tuelle Amtszeit der Arbeitnehmervertreter endet mit Ende der Hauptversammlung, die über die Entlastung für das Geschäftsjahr 2020 beschließt. Insofern hat sich der Auf-sichtsrat in Fortsetzung seiner bisherigen Beschlussfas-sung zum Ziel gesetzt, den aktuellen Status bis zum 10. Mai 2021 aufrechtzuerhalten.

Unterjährig tritt der Aufsichtsrat regelmäßig mindestens viermal (zweimal pro Halbjahr) zusammen. Der Aufsichts-rat hat sich eine Geschäftsordnung gegeben, die Aufgaben

und Arbeitsweise des Gremiums festlegt. Der Aufsichtsrat überwacht und berät den Vorstand bei der Führung der Geschäfte. In regelmäßigen Abständen erörtert er die Ge-schäftsentwicklung, die Planung, die Strategie und deren Umsetzung sowie Fragen der Nachhaltigkeit und Complian-ce-Themen. Er verabschiedet die Jahresplanung sowie den Jahresabschluss der FRIWO AG und des Konzerns unter Be-rücksichtigung der Prüfungsberichte des Abschlussprüfers und prüft die nichtfinanzielle Erklärung der Gesellschaft. In seinen Aufgabenbereich fällt darüber hinaus die Bestellung der Mitglieder des Vorstands. Wesentliche Vorstandsent-scheidungen sind an seine Zustimmung gebunden.

Der Aufsichtsrat hat keine Ausschüsse gebildet.

Vergütungsbericht

Der Vergütungsbericht gibt gemäß § 289a Abs. 2 HGB und § 315a Abs. 2 HGB einen Überblick über die Grundzüge des Vergütungssystems der Gesellschaft und des Konzerns. Aufgrund des Beschlusses der ordentlichen Hauptver-sammlung der FRIWO AG vom 11. Mai 2016 unterbleiben Angaben zur individualisierten Vergütung einzelner Vor-standsmitglieder gemäß § 285 Satz 1 Nr. 9 lit. a) Satz 5 bis 8 HGB und § 314 Abs. 1 Nr. 6 lit. a) Satz 5 bis 8 HGB für die Jahres- und Konzernabschlüsse der Gesellschaft.

Zu den Einzelheiten der Vergütungen von Vorstand und Aufsichtsrat der FRIWO AG wird auf die Ziffer 41 des Kon-zernanhangs und auf Ziffer 14 des Anhangs der FRIWO AG verwiesen.

Vorstandsvergütung

Für die Festlegung der Vorstandsvergütung ist der Aufsichts-rat zuständig. Er hat sicherzustellen, dass die Vergütung in einem angemessenen Verhältnis zu den Aufgaben und Leis-tungen des Vorstands sowie zur Lage des Unternehmens steht und sich in einem marktüblichen Rahmen bewegt. Die Vergütungsstruktur der FRIWO AG ist auf eine nachhaltige Unternehmensentwicklung ausgerichtet. Die Möglichkeit, das Vorstandsvergütungssystem durch die Hauptversamm-lung billigen zu lassen, nutzt FRIWO derzeit nicht.

Die Vergütung setzt sich aus drei Komponenten zusammen: einer festen Vergütung, einem jährlichen variablen Teil und einem langfristigen variablen Teil (Long-Term Incentive - LTI). Die feste Vergütung wird monatlich in gleichen Teilen als Gehalt ausgezahlt.

Der jährliche variable Teil ist von der Erreichung bestimm-ter finanzieller und qualitativer Ziele abhängig, die jährlich neu vereinbart werden. Die variable Vergütung sieht für eine außergewöhnliche Unternehmensentwicklung eine Begren-zung vor.

gliedern des Vorstands in jedem Geschäftsjahr in Abhängig-keit von der Unternehmenswertsteigerung der FRIWO AG ein LTI in Aussicht gestellt, der auf einem im Dienstvertrag festgelegten Prozentsatz zur Unternehmenswertsteigerung basiert.

Die Berechnung der Unternehmenswertsteigerung erfolgt nach einer bestimmten Formel unter Berücksichtigung von Nettoverschuldung, EBITDA und Dividendenausschüttung. Nach Ablauf eines jeden Geschäftsjahres wird der auszu-zahlende Bruttobetrag als Prozentsatz der Unternehmens-wertsteigerung ermittelt, wobei 50 Prozent ausgezahlt und 50 Prozent in eine virtuelle Bonusbank eingestellt werden. Die Auszahlung des LTIs im Folgejahr erfolgt nur, wenn eine weitere Unternehmenswertsteigerung stattgefunden hat. Sollte der Unternehmenswert rückläufig sein, so wird dieser Verlust mit dem Guthaben in der Bonusbank verrechnet. Ist der Saldo der Bonusbank negativ, erfolgt keine Auszahlung aus der Bonusbank. Beim Ausscheiden eines Vorstandsmit-glieds ist ein negativer Saldo der Bonusbank nicht auszuglei-chen.

Zusätzlich erhalten Vorstandsmitglieder Nebenleistungen in Form von Sachbezügen, die im Wesentlichen aus Dienst-wagennutzung und Versicherungsprämien bestehen. Der Aufsichtsrat kann darüber hinaus eine Sondervergütung festsetzen. Er hat zudem die Möglichkeit, im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen Aktienoptionen zuzuteilen. Derzeit besteht kein Stock-Option-Programm. Eine Pen-sionsvereinbarung wird den aktiven Vorstandsmitgliedern nicht gewährt.

Der Vorstandsvertrag enthält für den Fall der vorzeitigen Beendigung des Dienstverhältnisses keine Abfindungszusa-gen. Eine Ausgleichsverpflichtung kann sich aber aus einer individuell getroffenen Aufhebungsvereinbarung ergeben.

Aufsichtsratsvergütung

Der langfristige variable Teil schafft einen zusätzlichen An-reiz für den Vorstand, sich für den nachhaltigen Erfolg des Unternehmens einzusetzen. Zu diesem Zweck wird den Mit-

Die Vergütung des Aufsichtsrats erfolgt gemäß § 18 der Satzung der FRIWO AG.

Bericht des Vorstands über Beziehungen zu verbundenen UnternehmenNichtfinanzielle Konzernerklärung

In seinem Bericht über die Beziehungen zu verbundenen Unternehmen im Geschäftsjahr 2020 hat der Vorstand die folgende Erklärung abgegeben:

"Die Gesellschaft hat bei den im Bericht über BeziehungenDie FRIWO AG hat für das Geschäftsjahr 2020 gemäß § 315b, Abs. 1 HGB, eine zusammengefasste, nichtfinan-zielle Konzernerklärung erstellt. Diese Erklärung schließt folgende Konzernunternehmen ein:

zu verbundenen Unternehmen aufgeführten Rechtsge-

FRIWO AG, Ostbevern, Deutschland

schäften nach den Umständen, die uns zu dem Zeitpunkt,

zu dem die Rechtsgeschäfte vorgenommen wurden, be-

FRIWO Gerätebau GmbH, Ostbevern, Deutschland

kannt waren, bei jedem Rechtsgeschäft eine angemessene

Gegenleistung erhalten. Durch getroffene oder unterlasse-

FRIWO Vietnam Co. Ltd., Bien Hoa City, Vietnam

ne Maßnahmen wurde die Gesellschaft nicht benachteiligt."

FRIWO Power Solutions Technology (ShenZhen) Co. Ltd.,

Shenzhen, China

FRIEMANN & WOLF INDIA PRIVATE LIMITED, Bangalore,

Karnataka, Indien

Auf die Prüfung der nichtfinanziellen Konzernerklärung durch den Abschlussprüfer hat die Gesellschaft verzichtet.

Bei der Erstellung der nichtfinanziellen Konzernerklärung hat sich FRIWO an den Vorgaben des Deutschen Nachhal-tigkeitskodex (DNK) orientiert, insbesondere bei der Be-schreibung der Konzepte und der Darstellung verschiedener Key Performance-Indikatoren (KPIs). Dabei wurde der Indi-katorensatz nach den Vorgaben der Global Reporting Initia-tive (GRI) ausgewählt.

Geschäftstätigkeit des FRIWO-Konzerns

Die FRIWO AG mit ihren Tochterunternehmen ist einer der führenden Hersteller hochwertiger Ladegeräte, Stromver-sorgungen, Akkupacks und digital steuerbaren Antriebs-lösungen. Das Geschäftsmodell des FRIWO-Konzerns ist ausführlich im Kapitel "Grundlagen des Konzerns" beschrie-ben.

Bestimmung der wesentlichen nichtfinanziellen Themen und Risiken

Nachhaltigkeitsverständnis von FRIWO

Nachhaltiges Wirtschaften heißt für FRIWO, alle Perspek-tiven der Nachhaltigkeit bei der Ausrichtung des unterneh-merischen Handelns zu berücksichtigen. Als börsennotier-tes Unternehmen strebt FRIWO profitables Wachstum an, das die Inanspruchnahme von Ressourcen und negative Auswirkungen auf die Umwelt auf ein Mindestmaß redu-ziert und dabei die Mitarbeiterbelange bestmöglich berück-sichtigt. Der Fokus der strategischen Ausrichtung liegt dabei auf dem Vierklang aus Produkteffizienz, Umweltschutz, un-ternehmerischer Integrität sowie der Förderung von Mitar-beiterinnen und Mitarbeiter.

FRIWOs ausführliches Nachhaltigkeitsverständnis wird im Internet unter folgender Adresse öffentlich zugänglich ge-macht: https:/www.friwo.com/de/about/unsere-philosophie/.

Erstellungsprozess der nichtfinanziellen Erklärung

Zur Erstellung der nichtfinanziellen Konzernerklärung hat FRIWO im Berichtsjahr einen internen Prozess durchlau-fen, um relevante Nachhaltigkeitsthemen mit Blick auf die gesetzlichen Anforderungen weiter zu analysieren und zu bewerten. Dabei sind bei den wesentlichen CSR-Themen und den Handlungsfeldern sowie deren Risikopotenzialen keine grundsätzlichen Änderungen zum Vorjahr identifiziert worden.

Bestimmung wesentlicher CSR-Themen und -Handlungsfelder

Die fünf übergeordneten CSR-Themen: Unternehmensfüh-rung, Umwelt, Mitarbeiter, Produkt (Produkteffizienz und Lieferkette) und Gesellschaft finden sich weiterhin in einer Wesentlichkeitsmatrix. Das Thema Gesellschaft war auch im Berichtsjahr sowohl für die Stakeholder als auch für die Geschäftstätigkeit von FRIWO von nachgelagerter Rele-vanz.

Unternehmensführung Umwelt, Produkteffizienz Mitarbeiter

Für FRIWO wesentliche Themen

Abgeleitete Handlungsfelder

Unternehmensführung

Compliance

Umwelt, Produkteffizienz

Umweltbelange

Mitarbeiter

Arbeitnehmerbelange

Gesellschaft Lieferkette

Für FRIWO nachgelagert relevante Themen

Abgeleitete Handlungsfelder

Gesellschaft

Soziales und Gemeinwesen

Lieferkette

Menschenrechte

Bestimmung wesentlicher Risiken

Die Geschäftstätigkeit des Konzerns soll positiv auf die CSR-Themen einwirken und die verbundenen Risiken mi-nimieren. Insbesondere in den wesentlichen Handlungsfel-dern adressiert FRIWO Risiken systematisch und nachhaltig mit verschiedenen Steuerungsansätzen.

Die Bestimmung der wesentlichen Risiken erfolgte durch einen mehrstufigen Prozess. Unter Berücksichtigung von Geschäftsmodell, Produktsortiment und regionaler Auf-stellung wurden mögliche Risiken ermittelt, welche mit den Handlungsfeldern zusammenhängen. Der Austausch mit den Fachabteilungen führte schließlich zur finalen Beschrei-bung und ersten Bewertung der Risiken (Bruttobewertung). Unter Berücksichtigung bereits bestehender Maßnahmen zur Vermeidung dieser Risiken wurde eine erneute Bewer-tung vorgenommen, um das verbleibende Risiko (Nettobe-wertung) zu beurteilen.

Im Ergebnis wurde festgestellt: Es bestehen keine wesent-lichen Netto-Risiken, die mit der Geschäftstätigkeit von FRIWO verknüpft sind und die sehr wahrscheinlich schwer-wiegende negative Auswirkungen auf die in § 289c Absatz 2 HGB genannten Aspekte (Umweltbelange, Arbeitnehmer-belange, Sozialbelange, Achtung der Menschenrechte sowie Bekämpfung von Korruption und Bestechung) haben oder haben werden.

Die Themen wurden in die folgenden Handlungsfelder überführt, welche in den einzelnen Kapiteln ausführlich be-schrieben werden.

Außerdem bestehen keine wesentlichen Netto-Risiken, die mit den Geschäftsbeziehungen von FRIWO oder den Pro-dukten von FRIWO verknüpft sind und die sehr wahrschein-lich schwerwiegende negative Auswirkungen auf die in § 289c Absatz 2 HGB genannten Aspekte haben oder haben werden.

Nachhaltigkeitsprogramm von FRIWO

Zur Weiterentwicklung und Systematisierung der Aktivitäten im Bereich Nachhaltigkeit entstand das folgende Programm.

DNK Abschnitt

DNK Kriterium

Maßnahme

Zeithorizont

Status

Strategie

Tiefe der Wertschöpfungskette

Erweiterung der Wertschöpfungskette

laufend

FRIWO wandelt sich vom reinen Produkt- zum Produkt- und Systemanbieter

Prozess-management

Kontrolle

Verbesserung des Daten-erfassungssystems und der Qualität der Daten für Nachhaltigkeitskennzahlen

laufend

Datenqualität nimmt stetig zu, schrittweise Ausweitung der CO2-Erfassung, im Berichtsjahr wurden CO2-Umrechnungsfak-toren angepasst

Beteiligung von Anspruchsgruppen

Entwicklung eines metho-dischen Ansatzes für einen Stakeholderdialog der alle Anspruchsgruppen an allen Standorten umfasst

12/2021

Zeithorizont wurde verschoben von 12/2019 auf 12/2021

Im Berichtsjahr wurden noch keine Aktionen umgesetzt

Umwelt

Klimarelevante Emissionen

Formulierung einer Kon-zernrichtlinie zur Begren-zung der Emissionen des Fuhrparks

Ziel: Reduzierung um 3 Prozent bis 2020

12/2020

Die Umsetzung der Richtlinie ist erfolgt und wurde durch die An-schaffung von drei PHEV-Fahr-zeugen in der Dienstwagenflotte umgesetzt

Stand 12/2019 Ø 158 CO2 g/km Stand 12/2020 Ø 151 CO2 g/km

(Schätzungen basierend auf WLTP-Werten)

Reduzierung des relativen Verbrauchs HB-Stoffe um 2 Prozent bis 2020; Reduzierung des Wasser-verbrauches um 1 Prozent bis 2020; Reduzierung des relativen Energieverbrauchs um 2 Prozent bis 2020 (am Standort Ostbevern); Reduzierung des Restmülls um 5 Prozent bis 2020

12/2020

Die Einsparungen wurden erreicht, jedoch konnte auf-grund von COVID19 keine valide Auswertung der Maßnahmen vorgenommen werden

Gesellschaft

Menschenrechte

Verbesserung des Konzep-tes, welches die Lieferanten dauerhaft einbezieht

laufend

Weitere Sensibilisierung des Einkaufs für das Thema Men-schenrechte im Beschaffungs-prozess

FRIWO wartet in diesem The-menbereich auf eine mögliche gesetzliche Vorgabe, die im Rah-men eines Lieferkettengesetzes umgesetzt würde

Gesetzes- und richtlinienkonformes Verhalten

Konzernweit Compliance-Schulungen durchführen und weiterentwickeln

laufend

Weiterentwicklung eines konzernweiten Compliance-Managementsystems

Strategie

Tiefe der Wertschöpfungskette

Die Relevanz von Nachhaltigkeitsthemen bei der Lieferkette steigt durch die zunehmend internationale Ausrichtung des Unternehmens mit Gesellschaften in Vietnam, China und seit 2020 auch Indien.

Insgesamt kann FRIWO auf die frühen Stufen der Liefer-kette nur indirekt Einfluss nehmen, da die Komponenten zur Produktion der Endprodukte durch Dritte hergestellt werden. Jedoch kann FRIWO auf bestimmte Risiken im Produktionsprozess aktiv einwirken und diese im Wesent-lichen ausschließen. So durchlaufen neue Lieferanten einen Qualifizierungsprozess, bevor sie für den Bezug von Mate-rialien oder Dienstleistungen freigegeben werden. Neben einer Selbstauskunft anhand eines Fragebogens beinhaltet diese Qualifizierung eine Auditierung vor Ort. Die Zulieferer müssen ihre Sorgfaltspflichten auf Basis des FRIWO-Ver-haltenskodex für Lieferanten einhalten.

Prozessmanagement

Die Entwicklung und Umsetzung von CSR ist bei FRIWO ein zentral gesteuerter Prozess, der durch die Abteilung Cont-rolling koordiniert und überwacht wird. Das Controlling be-richtet dabei direkt an den Vorstand und bildet zusammen mit diesem und der Vertretung für rechtliche Angelegenhei-ten den Steuerungskreis. Es informiert zudem die einzelnen Standorte über konzeptionelle Änderungen und Neuerun-gen. Unterstützt werden die Gesamtverantwortlichen durch Fachverantwortliche aus den jeweiligen CSR-Handlungsfel-dern. Hierbei sind auch Verantwortliche aus Vietnam und China vertreten.

über die Ergebnisse der Steuerungsansätze ad hoc bei be-sonderen Anlässen. Das Datenerfassungssystem für Nach-haltigkeitskennzahlen wurde für alle Standorte ausgebaut und automatisiert, sodass gewährleistet ist, dass die Kenn-zahlen konsistent sind.

Beteiligung von Anspruchsgruppen

FRIWO ist offen für den Austausch mit allen Stakeholdern. Die Gesellschaft analysiert bei Bedarf zentrale Anspruchs-gruppen und identifiziert deren Erwartungen. Als relevante Stakeholder werden die Aktionäre, Mitarbeiter, Kunden, Lie-feranten sowie die Gemeinden, in denen der Konzern tätig ist, betrachtet. Für den Austausch mit den Stakeholdern gibt es aktuell noch keinen etablierten Prozess. Interessenten können ihre Anliegen an folgende E-Mail-Adresse senden:csr@friwo.com.

Anreizsysteme

Nachhaltigkeitsziele spielen bei der Zielvereinbarung mit unseren Führungskräften keine Rolle. Allgemeine Informa-tionen zur Vergütungspolitik können dem Vergütungsbe-richt des Geschäftsberichts entnommen werden.

Umweltbelange

Umweltschutz hat für FRIWO entlang der gesamten Wert-schöpfungskette einen hohen Stellenwert. Als produzie-rendes Unternehmen wirkt der Konzern indirekt und direkt auf die Umwelt ein - unter anderem durch den Verbrauch von Ressourcen und die Verwendung umweltgefährden-der Stoffe. Ziel ist, diese negativen Auswirkungen der Ge-schäftstätigkeit zielgerichtet zu verringern, um die Umwelt zu schonen und den damit verbundenen Risiken für FRIWO zu begegnen.

FRIWO kommuniziert die Regeln und Prozesse zur Steue-rung von Nachhaltigkeit im Intranet zu den einzelnen The-menbereichen und durch ein konzernweites CSR-Repor-tingsystem.

Kontrolle

FRIWO wendet bei den wesentlichen Handlungsfeldern entsprechende Managementsysteme an und verfolgt Steu-erungsansätze, welche über nichtfinanzielle Leistungsindi-katoren kontrolliert werden. Diese Indikatoren finden sich am Ende des nichtfinanziellen Berichts in der Kennzahlen-übersicht. Die Verantwortlichen unterrichten den Vorstand

Zentraler Ansatzpunkt für FRIWO als weiterverarbeitendes Unternehmen ist die Entwicklung von innovativen, hochef-fizienten und damit umweltschonenden Produkten. So leis-tet FRIWO mit seinem Geschäft indirekt einen Beitrag zur Ressourcenschonung.

Bei der Auswahl von Lieferanten berücksichtigt FRIWO, ob die zugelieferten Bauteile mit der REACH-Verordnung und der RoHS-Richtlinie in Einklang stehen (vgl. Umweltbericht). Bei diesem Auswahlprozess werden darüber hinaus auch Ergebnisse von Lieferantenaudits einbezogen. Auch bei der eigenen Geschäftstätigkeit entstehen Abfälle, mit denen

FRIWO gesetzeskonform umgeht. Im Berichtsjahr wurde beispielsweise am Standort Ostbevern ein neues Müllkon-zept umgesetzt, welches eine noch bessere Mülltrennung und Entsorgung vorsieht.

brauch der FRIWO-Gruppe ist zwar gestiegen, Grund hierfür ist aber die Verlagerung von Fremdfertigung in Polen (deren Stromverbrauch nicht reinkalkuliert wird) in das eigene Werk in Vietnam.

Relevante Gesetze für FRIWO beim Umweltschutz sind vor allem die Ökodesign-Richtlinie, die REACH-Verordnung und die RoHS-Richtlinie sowie die EU-Richtlinie über Elek-tro- und Elektronik-Altgeräte (WEEE). Produktseitig folgt FRIWO der Niederspannungsrichtlinie und den strengeren US-amerikanischen Energieeffizienz-Anforderungen für externe Stromversorgungen nach DOE Level VI. Diese for-mulieren die weltweit höchste Energie-Anforderungsstufe. Durch das Design und Stichprobentests in der Fertigung wird die Einhaltung der Vorgaben sichergestellt und stetig verbessert.

Mit dem Umweltmanagementsystem nach DIN EN ISO 14001 verfolgt FRIWO an allen Produktionsstandorten ei-nen übergreifenden Steuerungsansatz. Zu Beginn des Jah-res 2019 wurde ein Energieaudit gemäß DIN EN ISO 16247 durchgeführt. Zudem erfüllt FRIWO seit Dezember 2017 die DIN EN ISO 13485 das Qualitätsmanagementsystem für Medizinprodukte.

Des Weiteren wurden drei Plug-In-Hybrid-Wagen (PHEV) in die Dienstwagenflotte aufgenommen. Wie bereits im Vor-jahr fand die Berechnung des CO2-Flottenwerts auf Basis von offiziellen und geschätzten WLTP-Werten statt. Die COVID-19-Pandemie führte im Berichtsjahr zu erheblichen Emissionseinsparungen, weil Dienstreisen signifikant ver-ringert wurden.

Jede Mitarbeiterin und jeder Mitarbeiter bei FRIWO ist ver-antwortlich für die Durchführung der Maßnahmen zum Um-weltschutz. Die Umsetzung der umweltrelevanten Manage-mentsysteme wird dezentral gesteuert und kontrolliert. In Ostbevern ist hierfür der Umweltbeauftragte zuständig, der den Vorstand jährlich informiert. In Vietnam verantwortet ebenfalls ein Umweltbeauftragter die Umweltbelange des Standorts und berichtet diese an den General Manager vor Ort. Überdies erarbeitet an jedem produzierenden Standort ein Umweltausschuss zwei Mal jährlich Vorschläge zur Ver-besserung der betrieblichen Umweltleistung.

Das Unternehmen konzentriert sich auf die Bereiche des Produktlebenszyklus, die maßgeblich beeinflusst werden können. Das größte Wirkungspotenzial besteht darin, die Emissionen zu reduzieren, die in der Nutzungsphase der verkauften Stromversorgungen und Ladegeräte entstehen. Dieser Aspekt wird somit in der Forschung und Entwicklung besonders berücksichtigt. Grundsätzlich strebt FRIWO die Verwendung von ökologischen Verpackungen mit niedriger Umweltbelastung an, etwa Pendel- oder Mehrwegverpa-ckungen.

Um Umweltauswirkungen, die im Zuge der Geschäftstätig-keit entstehen, zu reduzieren, strebt FRIWO die konsequen-te Senkung des Energiebedarfs an, da dies mit der Reduktion von Emissionen und auch Produktionskosten einhergeht. Durch die Montage von Stromzählern konnte eine noch detailliertere Verbrauchsstatistik ermittelt werden, anhand derer Anpassungen in der Produktion vorgenommen wur-den. Zudem bezieht der Standort Ostbevern ab dem Jahr 2021 Ökostrom von dem lokalen Energieversorger, sodass der Großteil der CO2-Emissionen - verursacht durch den Stromverbrauch - eingespart wird. Der in der nachfolgen-den Kennzahlenübersicht ausgewiesene Gesamtstromver-

Im Berichtsjahr kam es in der FRIWO-Gruppe weder zu Ge-setzesverstößen noch zu Bußgeldern mit Umweltbezug.

Arbeitnehmerbelange

Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind ein entscheiden-der Faktor für die Entwicklung innovativer Produkte und den wirtschaftlichen Erfolg von FRIWO. Das Unternehmen hat direkten Einfluss auf die Arbeitsumgebung und Entwick-lungsmöglichkeiten der Mitarbeiter sowie auf deren Sicher-heit, Gesundheit und Wohlbefinden.

Neben den Risiken für die Belegschaft adressiert FRIWO auch die Herausforderungen des demografischen Wandels.

Dagegen hat FRIWO auf Arbeitnehmerbelange und die da-mit verbundenen Risiken entlang der Wertschöpfungskette lediglich einen eingeschränkten Einfluss. Deshalb werden die Maßnahmen bei Zulieferern auf wesentliche Themen beschränkt, die für die Anspruchsgruppen relevant und für FRIWO beeinflussbar sind.

FRIWO achtet die Arbeitnehmerrechte und unterstützt insbesondere die Diskriminierungsfreiheit und Vereini-gungsfreiheit der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mit verschiedenen Maßnahmen. Mit Blick auf das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz bietet das Unternehmen ein Ar-beitsumfeld, das von Chancengleichheit geprägt ist. In den vergangenen Jahren gab es keine Beschwerden über Ver-stöße gegen das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz.

Der Arbeits- und Gesundheitsschutz der Mitarbeiter ist FRIWO ein besonderes Anliegen. So gibt es an den Stand-orten spezifische Angebote aus Vorsorge- und Nachsor-gemaßnahmen. Gerade im Zuge der COVID-19-Pandemie wurden Homeoffice-Konzepte unbürokratisch ermöglicht und individuelle Lösungen gefunden.

Prinzipiell schaffen die nationalen Gesetzgebungen ver-pflichtende Rahmenbedingungen für das Handeln von FRIWO gegenüber den Arbeitnehmern. Die Einhaltung die-ser mitarbeiterrelevanten Gesetze ist für FRIWO selbstver-ständlich.

Um die Sicherheit und Gesundheit der Mitarbeiter zu ge-währleisten, gibt es am Standort Ostbevern einen Arbeitssi-cherheits-Ausschuss und in Ho Chi Minh-Stadt einen Health and Safety Officer. Darüber hinaus bietet FRIWO ein aktives Gesundheitsmanagement an. Weitere Angebote zum vor-sorglichen Gesundheitsschutz umfassen Zuschüsse für Gesundheitsförderungsmaßnahmen sowie verbesserte Gesundheitskommunikation und das Arbeitsbewältigungs-coaching. Die reibungslose Wiederaufnahme der Tätigkeit nach einem Krankheitsfall wird mit dem betrieblichen Ein-gliederungsmanagement gesichert.

Menschenrechte

Es gehört zum Selbstverständnis von FRIWO, Menschen-rechte zu achten und Verstöße gegen diese nicht zu tolerie-ren. Die internationale Vernetzung mit Lieferanten und Ge-schäftspartnern sowie die Geschäftstätigkeit birgt jedoch grundsätzlich immer ein Risiko mittelbarer und unmittelba-rer Menschenrechtsverstöße.

Die Erfüllung der gesetzlichen Arbeitgeberpflichten über-wacht im Allgemeinen die jeweilige Personalabteilung. In Deutschland informiert sich diese regelmäßig in Seminaren des Arbeitgeberverbandes über neue Entwicklungen und wird dabei gegebenenfalls durch externe Anwälte unter-stützt. Im Speziellen sorgen die Arbeitnehmervertretungen sowie der Beauftragte nach dem Allgemeinen Gleichbe-handlungsgesetz für wirksamen Rechtsschutz der Mitar-beiterinnen und Mitarbeiter.

Gemäß der Materialitäts- und Risikoanalyse ist das Thema Menschenrechte nicht wesentlich für die Geschäftstätig-keit. Durch die Einhaltung der relevanten Gesetze und die Anwendung der FRIWO-spezifischen Einzelmaßnahmen können Menschenrechtsverletzungen im Wesentlichen ausgeschlossen werden. Entsprechend dieser Einschät-zung gibt es keine Due-Diligence-Prozesse. Dennoch sollen im Folgenden die Bemühungen zur Vermeidung von Men-schenrechtsverletzungen kurz dargestellt werden.

Zur Erfüllung der gesetzlichen Vorgaben verfolgt FRIWO standortspezifische Konzepte. Die Maßnahmen sind auf lokale Rahmenbedingungen abgestimmt, verfolgen jedoch ein einheitliches Ziel: die Gewährleistung von Sicherheit und Gesundheit, Diskriminierungsfreiheit, Chancengleichheit und persönlicher Weiterentwicklung für alle Mitarbeiterin-nen und Mitarbeiter.

Es besteht eine enge Zusammenarbeit zwischen der Un-ternehmensführung, dem Betriebsrat, der Schwerbehin-dertenvertretung und der Jugend- und Auszubildenden-vertretung. Damit einher geht auch die Selbstverpflichtung zur Schaffung von Chancengleichheit zwischen Männern und Frauen. Die Mitarbeiter von FRIWO werden nach ihrer Stellenbeschreibung entlohnt, egal welchem Geschlecht sie angehören.

Unmittelbare Menschenrechtsverstöße können poten-ziell unternehmensintern auftreten. Der Vorstand ver-steht es als Teil seiner Sorgfaltspflicht, dieses Umfeld so zu gestalten, dass Toleranz und Gleichbehandlung für alle FRIWO-Mitarbeiter gewährleistet ist.

Mittelbare Menschenrechtsverstöße können auch poten-ziell unternehmensextern, also in den Lieferketten bei Ge-schäftspartnern und Zulieferern auftreten. Sie können bei-spielsweise Kinderarbeit oder andere Verstöße betreffen, die mit der Rohstoffgewinnung und Verarbeitung einherge-hen.

FRIWO verwendet Produktkomponenten, die seltene Erden beinhalten. Einige dieser sogenannten Konfliktmineralien werden in politisch instabilen Regionen Afrikas gewonnen

und stehen im Zusammenhang mit humanitären Missstän-den, Gewalt und ökologischer Verwüstung. FRIWO verurteilt diese von Menschrechtsverletzungen geprägten Zustände in den Herkunftsländern der belasteten Rohstoffe und for-dert jährlich alle Lieferanten auf, vollständige Konfliktmine-ralienberichte im Rahmen der EICC/GeSI "Conflict Minerals Report" Template bereitzustellen.

FRIWO verfolgt verschiedene Einzelmaßnahmen zur Erfül-lung der Sorgfaltspflicht.

Die zentrale Maßnahme zur Begrenzung des Risikos von Menschenrechtsverstößen in der vorgelagerten Wertschöp-fungskette ist der Verhaltenskodex für Lieferanten. Dieser verpflichtet die Zulieferer unter anderem zur Einhaltung der Gesetze, zur Achtung der Grundrechte der Mitarbeiter und zur Unterlassung von Kinderarbeit. Ergänzt wird der Verhal-tenskodex durch einen Fragebogen zu den Themen soziale Verantwortung, Logistik, Kooperation, Qualitätssicherung und Umweltmanagement, der - wie im Nachhaltigkeitspro-gramm beschlossen - erweitert wurde.

Der Vice President Global Procurement verantwortet zen-tral die Steuerung und Kontrolle der Maßnahmen zur Ver-meidung von Menschenrechtsverletzungen in der Lieferket-te. Er koordiniert die Aktivitäten im Rahmen der gegebenen Möglichkeiten dergestalt, dass keine wesentlichen Risiken für mittelbare und unmittelbare Menschenrechtsverletzun-gen verbleiben.

Im Geschäftsjahr 2020 verzeichnete FRIWO weltweit keine Menschenrechtsverletzung.

Gesetzes- und Richtlinienkonformes Verhalten

Soziales/Gemeinwesen

FRIWO will das Gemeinwesen positiv beeinflussen. Im Vergleich zu den anderen Tätigkeitsfeldern wird das En-gagement für die Gesellschaft allerdings als nachgelagert betrachtet, da dieses nur indirekt mit dem Kerngeschäft verknüpft ist.

Durch die Einhaltung der relevanten Gesetze und durch einzelne Aktivitäten können Risiken im Bereich Soziales/ Gemeinwesen im Allgemeinen ausgeschlossen werden, so-dass Due-Diligence-Prozesse und übergreifende Konzepte nicht notwendig sind.

Compliance

FRIWO will seinen Stakeholdern ein verlässlicher und ver-antwortungsvoller Partner sein. Geschäftspartner und die Gemeinden, in denen das Unternehmen tätig ist, erwarten jederzeit gesetzestreues Verhalten. Darüber hinaus beste-hen Verbote und Genehmigungspflichten des Außenwirt-schaftsrechts, welche FRIWO als global agierendes Unter-nehmen beachten muss.

Vor allem in Ländern, in denen Korruption verbreitet ist, birgt die internationale Geschäftstätigkeit des Konzerns jedoch das Risiko von gesetzeswidrigen Geschäftspraktiken. Be-sonders die Bereiche Unternehmensführung, Beschaffung und Vertrieb sind durch die direkte Verbindung zu den dif-fizilen Tätigkeiten der Angebotsverhandlung, Auftragsver-gabe und -abrechnung möglicherweise dem Risiko solcher Verstöße ausgesetzt. So kann es sowohl unternehmens-intern als auch in der vorgelagerten Wertschöpfungskette im Austausch mit Kunden, Lieferanten oder Behörden zu unredlichem Verhalten kommen. Um dem Selbstverständ-nis als integrer Geschäftspartner jederzeit gerecht zu wer-den sowie um Strafen und Reputationsschäden präventiv auszuschließen, ergreift FRIWO vor allem die nachfolgen-den Maßnahmen:

Eine politische Einflussnahme, die von den Mitarbeitern und Geschäftsleitern von FRIWO ausgeht oder auf FRIWO wirkt, ist inakzeptabel. Um eine derartige Beeinflussung wech-selseitig auszuschließen, existieren Maßnahmen zur Kor-ruptions- und Bestechungsprävention.

Darüber hinaus ist das gesetzes- und richtlinienkonforme Verhalten von Mitarbeitern und Geschäftsleitern für die Geschäftstätigkeit essenziell. FRIWO beachtet landesspe-zifische Handelsrestriktionen sowie Verbote und Genehmi-gungspflichten des Außenwirtschaftsrechts.

Die Einhaltung von Gesetzen mit Bezug zum Thema Integ-rität und Compliance ist für FRIWO selbstverständlich. Als verantwortungsvolles Unternehmen kommen wir unserer Sorgfalts- und Rechenschaftspflicht nach - sowohl intern also auch gegenüber dem Gesetzgeber und der Öffentlich-keit im Allgemeinen. Daher nimmt die Geschäftsführung von FRIWO die Verhinderung von Korruption, Bestechung und anderen unredlichen Geschäftspraktiken im Gesamt-konzern sehr ernst und verfolgt einen präventiven Ansatz.

In den vorgelagerten Schritten der Wertschöpfungskette kann FRIWO Compliance- und Gesetzesverstöße nur indi-rekt adressieren und nicht vollständig ausschließen. FRIWO wendet länderspezifische Verhaltenskodizes zur Einhaltung gesetzlicher Vorgaben und standortübergreifenden Richt-linien zur internen Regulierung kritischer Themen an. Die Kodizes und Richtlinien sind Grundlage des Handelns der Mitarbeiter und den Adressaten jederzeit zugänglich.

Generell sind die Führungskräfte dafür verantwortlich, ihren Mitarbeitern die Compliance-Regelungen zu vermitteln. Die Umsetzung der Vorgaben liegt bei jedem Mitarbeiter selbst. Ergänzend erfolgt für alle Bereiche, in denen Verpflichtungs-geschäfte eingegangen oder Risiken übernommen werden, eine konsequente Prüfung der Entscheidungen nach dem Vier-Augen-Prinzip.

FRIWO nimmt mit Blick auf geltende Rechtsvorschriften und Behördenauflagen interne Auditierungen vor. Darüber hinaus finden jährliche Kontrollen an den asiatischen Stand-orten statt, um die Einhaltung der Compliance-Regelungen sicherzustellen.

Der Compliance-Verantwortliche überprüft standortüber-greifend die Aktivitäten. Er ist verantwortlich für die Kon-solidierung der standortspezifischen Informationen und die Umsetzung in diesem Bereich und erstattet dem Vor-stand regelmäßig Bericht. Bei Außenwirtschaftsthemen hat FRIWO einen globalen externen Zollbeauftragten und intern einen Verantwortlichen für den Bereich Außenwirtschaft.

Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von FRIWO können dem Compliance-Beauftragten über die E-Mail-Adressecompliance@friwo.comvertraulich Hinweise zu Rechtsver-letzungen melden und sich bei Fragen zum Verhaltenskodex beraten lassen. Allen Mitarbeitern und Außenstehenden steht neben den etablierten Meldekanälen zudem ein web-basiertes Hinweisgebersystem zur Verfügung.

Im Berichtszeitraum kam es weder zu Gesetzesverstößen noch zu Bußgeldern mit Bezug zu Bestechung, Korruption oder anderen unredlichen Geschäftspraktiken.

Perspektivisch soll der Umgang mit Compliance-Themen standortübergreifend vereinheitlicht werden.

Kennzahlenübersicht

Indikator GRI

Einheit

2020

2019

Verkaufte Geräte

Mio. Stück

8,4

8,3

Umwelt

Energieverbrauch gesamt

SRS 302-1

MWh

7.619

6.848

Strom

SRS 302-1

MWh

6.542

5.838

Heizöl

SRS 302-1

MWh/t

1.076

1.009

Änderung des Energieverbrauchs

SRS 302-4

%

10

-8

CO2 direkt

SRS 305-1

t

299

281

CO2 indirekt

SRS 305-2

t

3.693

3.877

CO2 gesamt

SRS 305-3

t

3.992

4.158

Wasserverbrauch

SRS 303-1

cbm

27.593

40.045

Abfallmenge gesamt

SRS 306-2

t

246

304

Mitarbeiter (Stichtag)

2.608

1.708

Durchschnittsalter

SRS 405-1

29

30

<30 Jahre

SRS 405-1

Anzahl

1.631

940

30 bis 50 Jahre

SRS 405-1

Anzahl

882

648

>50 Jahre

SRS 405-1

Anzahl

95

120

Frauenanteil

SRS 405-1

%

55

67

Mitarbeiter mit Behinderung

SRS 405-1

Anzahl

6

8

Unfälle

SRS 403-2

Anzahl

4

3

Verstöße gegen das AGG

SRS 406-1

Anzahl

0

0

Gesellschaft

Spenden

SRS 201-1

Euro

1.200

3.100

Compliance

Bewiesene Korruptionsfälle

SRS 205-3

Anzahl

0

0

Ostbevern, 11. März 2021

Der Vorstand

Rolf Schwirz (Vorsitzender)

Bestätigungsvermerk des unabhängigen Abschlussprüfers

Der nachfolgend wiedergegebene Bestätigungsvermerk umfasst auch einen "Vermerk über die Prü-fung der für Zwecke der Offenlegung erstellten elektronischen Wiedergaben des Abschlusses und des Lageberichts nach § 317 Abs. 3b HGB" ("ESEF-Vermerk"). Der dem ESEF-Vermerk zugrunde liegende Prüfungsgegenstand (zu prüfende ESEF-Unterlagen) ist nicht beigefügt. Die geprüften ESEF-Unterla-gen können im Bundesanzeiger eingesehen bzw. aus diesem abgerufen werden.

Vermerk über die Prüfung des Konzernabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts

Prüfungsurteile

Wir haben den Jahresabschluss der FRIWO AG, Ostbevern, - bestehend aus der Bilanz zum 31. De-zember 2020 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2020 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Be-wertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den zusammengefassten Lagebericht der FRIWO AG, Ostbevern, für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2020 geprüft. Die in der Anlage genannten Bestandteile des zusammengefassten Lageberichts haben wir in Einklang mit den deutschen gesetzlichen Vorschriften nicht inhaltlich geprüft.

Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse

  • • entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen, für Ka-pitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entspre-chendes Bild der Vermögens- und Finanzlage der Gesellschaft zum 31. Dezember 2020 sowie ihrer Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2020 und

  • • vermittelt der beigefügte zusammengefasste Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft. In allen wesentlichen Belangen steht dieser zusammengefasste Lagebericht in Einklang mit dem Jahresabschluss, entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar. Unser Prüfungsurteil zum zu-sammengefassten Lagebericht erstreckt sich nicht auf den Inhalt der in der Anlage genannten Be-standteile des zusammengefassten Lageberichts.

Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts geführt hat.

Grundlage für die Prüfungsurteile

Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts in Über-einstimmung mit § 317 HGB und der EU-Abschlussprüferverordnung (Nr. 537/2014; im Folgenden "EU-APrVO") unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts" unseres Bestätigungsvermerksweitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den europarechtlichen sowie den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Darüber hinaus erklären wir gemäß Artikel 10 Abs. 2 Buchst. f) EU-APrVO, dass wir keine ver-botenen Nichtprüfungsleistungen nach Artikel 5 Abs. 1 EU-APrVO erbracht haben. Wir sind der Auffas-sung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum zusammengefassten Lagebericht zu dienen.

Besonders wichtige Prüfungssachverhalte in der Prüfung des Jahresabschlusses

Besonders wichtige Prüfungssachverhalte sind solche Sachverhalte, die nach unserem pflichtgemä-ßen Ermessen am bedeutsamsten in unserer Prüfung des Jahresabschlusses für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2020 waren. Diese Sachverhalte wurden im Zusammenhang mit unserer Prüfung des Jahresabschlusses als Ganzem und bei der Bildung unseres Prüfungsurteils hier-zu berücksichtigt; wir geben kein gesondertes Prüfungsurteil zu diesen Sachverhalten ab.

Aus unserer Sicht waren die im Folgenden dargestellten Sachverhalte im Rahmen unserer Prüfung am bedeutsamsten.

1. Werthaltigkeit des Beteiligungsansatzes der FRIWO Gerätebau GmbH

Gründe für die Bestimmung als besonders wichtiger Prüfungssachverhalt

Die Beteiligung an der FRIWO Gerätebau GmbH stellt mit einem Buchwert von TEUR 28.255 und ei-nem Anteil von 98,4 % der Bilanzsumme (Vorjahr: 99,8 %) den wesentlichen Vermögensgegenstand in der Bilanz zum 31. Dezember 2020 dar. Die Werthaltigkeit der Anteile am verbundenen Unternehmen beruht vor allem auf Einschätzungen und Beurteilungen der zukünftigen Ertragskraft der Gesellschaft im Sinne eines Discounted Cash Flows (DCF). Die Einschätzung der Werthaltigkeit ist in besonderem Maße ermessenbehaftet und hängt von Einschätzungen und Annahmen der gesetzlichen Vertreter ab. Es besteht das Risiko, dass Wertberichtigungen auf die Beteiligung nicht in ausreichender Höhe gebildet wurden.

Unsere Vorgehensweise in der Prüfung

Unsere Prüfungshandlungen im Rahmen der Überprüfung der Werthaltigkeit des Unternehmenswer-tes nach der DCF-Methode umfassten insbesondere die Prüfung der Vollständigkeit, rechnerische Richtigkeit und Plausibilität der zugrundeliegenden Planungsannahmen sowie die Beurteilung der weiteren von den gesetzlichen Vertretern getroffenen Einschätzungen. Wir haben die Vorgehensweise mit den bei der Gesellschaft angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden abgeglichen.

Verweis auf zugehörige Angaben

Zu den angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsgrundlagen verweisen wir auf den Anhang, Ab-schnitt "Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden". Angaben zu den Tochterunternehmen finden sich im Anhang, Abschnitt "Anteilsbesitz".

2. Umsetzung des Transformationsprogramms

Gründe für die Bestimmung als besonders wichtiger Prüfungssachverhalt

Die FRIWO AG hat im Vorjahr ein Effizienz- und Transformationsprogramm initiiert. Durch das Trans-formationsprogramm werden bis Ende 2021 Restrukturierungsaufwendungen in Höhe von rund EUR 9 Mio. erwartet, die im Konzernabschluss zum 31. Dezember 2019 bereits vollständig im Rahmen einer entsprechenden Rückstellungsbildung berücksichtigt wurden. Im Rahmen des Transformati-onskonzepts wurde zudem ein neues Finanzierungskonzept vereinbart. Im Zuge der Erstellung dieses Finanzierungskonzeptes durch die FRIWO AG wurde ein Sanierungsgutachten erstellt, welches die Sa-nierungs- und Fortführungsfähigkeit der Gruppe bestätigt, sofern die Finanzierung über den Transfor-mationszeitraums hinaus bis Ende 2022 gesichert ist. Die durch den Vorstand der FRIWO AG aktuali-sierte Ergebnis- und Liquiditätsentwicklung im Transformationszeitraum wird fortlaufend überwacht und durch den Sanierungsgutachter im Rahmen einer Plausibilitätsbeurteilung begleitet.

Das eingeleitete Transformationsprogramm verläuft nach Einschätzung des Vorstandes planmäßig und soll bis Ende 2021 abgeschlossen werden. Die im Vorjahr gebildete Rückstellung für Restruk-turierungsaufwendungen wurde im Berichtsjahr in Höhe von EUR 4,9 Mio. verbraucht und beträgt zum Stichtag noch EUR 4,1 Mio. Der Vorstand kommt im Rahmen seiner Würdigung zum Ergebnis, dass keine Hinweise auf den Eintritt von Risiken vorliegen, die den Fortbestand der Gruppe gefährden könnten. Die im Laufe der Umsetzung des Transformationsprozesses diskutierten und seitens des Vorstands gewürdigten Herausforderungen und Unsicherheiten für eine erfolgreiche Umsetzung des Transformationsprogramms werden als bedeutsamstes Risiko einer wesentlichen falschen Darstel-lung im Jahresabschluss oder im zusammengefassten Lagebericht angesehen.

Unsere Vorgehensweise in der Prüfung

Wir haben die vom Vorstand aufgestellte Ergebnis- und Liquiditätsplanung über den Transforma-tionszeitraum hinaus (Geschäftsjahre 2020 bis 2022) unter Berücksichtigung der aktuellen Ergeb-nis- und Liquiditätsentwicklung nachvollzogen und die zugrunde liegenden Annahmen plausibilisiert. Dabei haben wir insbesondere berücksichtigt, inwieweit es der FRIWO-Gruppe im vergangenen Jahr gelungen ist, die geplanten Maßnahmen aus dem Transformationsprogramm umzusetzen und ob die wirtschaftlichen Ziele des Geschäftsjahres erreicht wurden. Die der weiteren Umsetzung des Transfor-mationsprogramms innewohnenden Unsicherheiten haben wir auf Basis von Szenario Rechnungen in der Unternehmensplanung des Vorstandes gewürdigt. Darüber hinaus haben wir die von einem exter-nen Gutachter durchgeführten Plausibilitätsbeurteilungen der aktuellen Ergebnis- und Liquiditätsent-wicklung ausgewertet, auf Konsistent überprüft und uns davon überzeugt, dass der Gutachter über die notwendige fachliche Qualifikation und berufliche Unabhängigkeit verfügt.

Verweis auf zugehörige Angaben

Die Angaben der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit sind im Abschnitt "Jahres-abschluss der FRIWO AG" des Anhangs sowie zum Transformationsprogramm in den Abschnitten "Wirtschaftliche Lage der Friwo AG", "Voraussichtliche Geschäftsentwicklung" und "Risikobericht" des zusammengefassten Lageberichts enthalten.

Sonstige Informationen

Die gesetzlichen Vertreter bzw. der Aufsichtsrat sind für die sonstigen Informationen verantwortlich. Die sonstigen Informationen umfassen

  • • den Bericht des Aufsichtsrats

  • • die in der Anlage zum Bestätigungsvermerk genannten, nicht inhaltlich geprüften Bestandteile des zusammengefassten Lageberichts,

  • • die übrigen Teile des Geschäftsberichts, mit Ausnahme des geprüften Jahresabschlusses und zu-sammengefassten Lageberichts sowie unseres Bestätigungsvermerks,

  • • die Versicherung nach § 264 Abs. 2 Satz 3 HGB zum Jahresabschluss und die Versicherung nach § 289 Abs. 1 Satz 5 HGB zum zusammengefassten Lagebericht.

Der Aufsichtsrat ist für den Bericht des Aufsichtsrats verantwortlich. Für die Erklärung nach § 161 AktG zum Deutschen Corporate Governance Kodex, die Bestandteil der in Abschnitt "Erklärung zur Unternehmensführung" des zusammengefassten Lageberichts enthaltenen Konzernerklärung zur Unternehmensführung ist, sind die gesetzlichen Vertreter und der Aufsichtsrat verantwortlich. Im Üb-rigen sind die gesetzlichen Vertreter für die sonstigen Informationen verantwortlich.

Unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum zusammengefassten Lagebericht erstrecken sich nicht auf die sonstigen Informationen, und dementsprechend geben wir weder ein Prüfungsurteil noch irgendeine andere Form von Prüfungsschlussfolgerung hierzu ab.

Im Zusammenhang mit unserer Prüfung haben wir die Verantwortung, die oben genannten sonstigen Informationen zu lesen und dabei zu würdigen, ob die sonstigen Informationen

  • • wesentliche Unstimmigkeiten zum Jahresabschluss, zu den inhaltlich geprüften Angaben im zusam-mengefassten Lagebericht oder zu unseren bei der Prüfung erlangten Kenntnissen aufweisen oder

  • • anderweitig wesentlich falsch dargestellt erscheinen.

Falls wir auf Grundlage der von uns durchgeführten Arbeiten zu dem Schluss gelangen, dass eine we-sentliche falsche Darstellung dieser sonstigen Informationen vorliegt, sind wir verpflichtet, über diese Tatsache zu berichten. Wir haben in diesem Zusammenhang nichts zu berichten.

Verantwortung der gesetzlichen Vertreter und des Aufsichtsrats für den Konzernabschluss und den zusammengefassten Lagebericht

Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsät-ze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Ver-mögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzenordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresab-schlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - fal-schen Darstellungen ist.

Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fä-higkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätig-keit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen.

Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des zusammengefassten Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Syste-me), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines zusammengefassten Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im zusammengefassten Lagebericht er-bringen zu können.

Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses der Gesell-schaft zur Aufstellung des Jahresabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts.

Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Konzernabschlusses und des zusammen-gefassten Lageberichts

Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist, und ob der zusammengefasste Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft ver-mittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungs-vermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum zusammengefassten Lagebericht beinhaltet.

Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Über-einstimmung mit § 317 HGB und der EU-APrVO unter Beachtung der vom Institut der Wirtschafts-prüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus Ver-stößen oder Unrichtigkeiten resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftiger-weise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahres-abschlusses und zusammengefassten Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen.

Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhal-tung. Darüber hinaus

  • • identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher - beabsichtigter oder unbeabsichtigter - falscher Darstellungen im Jahresabschluss und im zusammengefassten Lagebericht, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachwei-se, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist bei Verstößen höher als bei Unrichtigkeiten, da Verstöße betrügerisches Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen be-inhalten können.

  • • gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Jahresabschlusses relevanten internen Kontrollsystem und den für die Prüfung des zusammengefassten Lageberichts relevanten Vorkeh-rungen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Systeme der Gesellschaft abzugeben.

  • • beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungs-legungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten ge-schätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben.

  • • ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von den gesetzlichen Vertretern an-gewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammen-hang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit der Ge-sellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss und im zusammengefassten Lagebericht auf-merksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum un-seres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegeben-heiten können jedoch dazu führen, dass die Gesellschaft ihre Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann.

  • • beurteilen wir die Gesamtdarstellung, den Aufbau und den Inhalt des Jahresabschlusses einschließ-lich der Angaben sowie ob der Jahresabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereig-nisse so darstellt, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungs-mäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt.

  • • beurteilen wir den Einklang des zusammengefassten Lageberichts mit dem Jahresabschluss, seine Gesetzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage der Gesellschaft.

  • • führen wir Prüfungshandlungen zu den von den gesetzlichen Vertretern dargestellten zukunftsori-entierten Angaben im zusammengefassten Lagebericht durch. Auf Basis ausreichender geeigneter Prüfungsnachweise vollziehen wir dabei insbesondere die den zukunftsorientierten Angaben von den gesetzlichen Vertretern zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach und beurteilen die sachgerechte Ableitung der zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein eigenständi-ges Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zugrunde liegenden Annah-men geben wir nicht ab. Es besteht ein erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künftige Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben abweichen.

Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.

Wir geben gegenüber den für die Überwachung Verantwortlichen eine Erklärung ab, dass wir die re-levanten Unabhängigkeitsanforderungen eingehalten haben, und erörtern mit ihnen alle Beziehungen und sonstigen Sachverhalte, von denen vernünftigerweise angenommen werden kann, dass sie sich auf unsere Unabhängigkeit auswirken, und die hierzu getroffenen Schutzmaßnahmen.

Wir bestimmen von den Sachverhalten, die wir mit den für die Überwachung Verantwortlichen erör-tert haben, diejenigen Sachverhalte, die in der Prüfung des Jahresabschlusses für den aktuellen Be-richtszeitraum am bedeutsamsten waren und daher die besonders wichtigen Prüfungssachverhalte sind. Wir beschreiben diese Sachverhalte im Bestätigungsvermerk, es sei denn, Gesetze oder andere Rechtsvorschriften schließen die öffentliche Angabe des Sachverhalts aus.

Sonstige gesetzliche und andere rechtliche Anforderungen

Vermerk über die Prüfung der für Zwecke der Offenlegung erstellten elektronischen Wiedergaben des Jahresabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts nach § 317 Abs. 3b HGB

Prüfungsurteil

Wir haben gemäß § 317 Abs. 3b HGB eine Prüfung mit hinreichender Sicherheit durchgeführt, ob die in der beigefügten Datei [Friwo_AG_EA+LB_ESEF_2020-12-31.zip (SHA256-Hashwert: e3202cc5b-fa20614d8adebf771d51a0d5019f80b4bb1402108bd11bd90c168b9)] enthaltenen und für Zwecke der Offenlegung erstellten Wiedergaben des Jahresabschlusses und des zusammengefassten Lage-berichts (im Folgenden auch als "ESEF-Unterlagen" bezeichnet) den Vorgaben des § 328 Abs. 1 HGB an das elektronische Berichtsformat ("ESEF-Format") in allen wesentlichen Belangen entsprechen. In Einklang mit den deutschen gesetzlichen Vorschriften erstreckt sich diese Prüfung nur auf die Über-führung der Informationen des Jahresabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts in das ESEF-Format und daher weder auf die in diesen Wiedergaben enthaltenen noch auf andere in der oben genannten Datei enthaltene Informationen.

Nach unserer Beurteilung entsprechen die in der oben genannten beigefügten Datei enthaltenen und für Zwecke der Offenlegung erstellten Wiedergaben des Jahresabschlusses und des zusammenge-fassten Lageberichts in allen wesentlichen Belangen den Vorgaben des § 328 Abs. 1 HGB an das elektronische Berichtsformat. Über dieses Prüfungsurteil sowie unsere im voranstehenden "Vermerk über die Prüfung des Jahresabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts" enthaltenen Prü-fungsurteile zum beigefügten Jahresabschluss und zum beigefügten zusammengefassten Lagebericht für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2020 hinaus geben wir keinerlei Prüfungs-urteil zu den in diesen Wiedergaben enthaltenen Informationen sowie zu den anderen in der oben genannten Datei enthaltenen Informationen ab.

Grundlage für das Prüfungsurteil

Wir haben unsere Prüfung der in der oben genannten beigefügten Datei enthaltenen Wiedergaben des Jahresabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 Abs. 3b HGB unter Beachtung des Entwurfs des IDW Prüfungsstandards: Prüfung der für Zwecke der Offen-legung erstellten elektronischen Wiedergaben von Abschlüssen und Lageberichten nach § 317 Abs. 3b HGB (IDW EPS 410) durchgeführt. Unsere Verantwortung danach ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung der ESEF-Unterlagen" weitergehend beschrieben. Unsere Wirt-schaftsprüferpraxis hat die Anforderungen an das Qualitätssicherungssystem des IDW Qualitätssi-cherungsstandards: Anforderungen an die Qualitätssicherung in der Wirtschaftsprüferpraxis (IDW QS 1) angewendet.

Verantwortung der gesetzlichen Vertreter und des Aufsichtsrats für die ESEF-Unterlagen

Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Erstellung der ESEF-Unterlagen mit den elektro-nischen Wiedergaben des Jahresabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts nach Maß-gabe des § 328 Abs. 1 Satz 4 Nr. 1 HGB und für die Auszeichnung des Jahresabschlusses nach Maßga-be des § 328 Abs. 1 Satz 4 Nr. 2 HGB.

Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie als notwendig erachten, um die Erstellung der ESEF-Unterlagen zu ermöglichen, die frei von wesentlichen - beab-sichtigten oder unbeabsichtigten - Verstößen gegen die Vorgaben des § 328 Abs. 1 HGB an das elek-tronische Berichtsformat sind.

Die gesetzlichen Vertreter sind zudem verantwortlich für die Einreichung der ESEF-Unterlagen zusam-men mit dem Bestätigungsvermerk und dem beigefügten geprüften Jahresabschluss und geprüften zusammengefassten Lagebericht sowie weiteren offenzulegenden Unterlagen beim Betreiber des Bundesanzeigers.

Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung der Erstellung der ESEF-Unterlagen als Teil des Rechnungslegungsprozesses.

Verantwortung des Konzernabschlussprüfers für die Prüfung der ESEF-Unterlagen

Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob die ESEF-Unterlagen frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - Verstößen gegen die Anforderungen des § 328 Abs. 1 HGB sind. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus

  • • identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher - beabsichtigter oder unbeabsichtigter - Verstöße gegen die Anforderungen des § 328 Abs. 1 HGB, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeig-net sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zu dienen.

  • • gewinnen wir ein Verständnis von den für die Prüfung der ESEF-Unterlagen relevanten internen Kontrollen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Kontrollen abzugeben.

  • • beurteilen wir die technische Gültigkeit der ESEF-Unterlagen, d.h. ob die die ESEF-Unterlagen ent-haltende Datei die Vorgaben der Delegierten Verordnung (EU) 2019/815 in der zum Abschlussstich-tag geltenden Fassung an die technische Spezifikation für diese Datei erfüllt.

  • • beurteilen wir, ob die ESEF-Unterlagen eine inhaltsgleiche XHTML-Wiedergabe des geprüften Jah-resabschlusses und des geprüften zusammengefassten Lageberichts ermöglichen.

Übrige Angaben gemäß Artikel 10 EU-APrVO

Wir wurden von der Hauptversammlung am 11. Dezember 2020 als Abschlussprüfer gewählt. Wir wurden am 11. Dezember 2020 vom Aufsichtsrat beauftragt. Wir sind ununterbrochen seit dem Ge-schäftsjahr 2010 als Abschlussprüfer der FRIWO AG, Ostbevern, tätig.

Wir erklären, dass die in diesem Bestätigungsvermerk enthaltenen Prüfungsurteile mit dem zusätzli-chen Bericht an den Prüfungsausschuss nach Artikel 11 EU-APrVO (Prüfungsbericht) in Einklang ste-hen.

Verantwortlicher Wirtschaftsprüfer

Der für die Prüfung verantwortliche Wirtschaftsprüfer ist Alexander Bickmann.

Bielefeld, den 19. März 2021

Rödl & Partner GmbH

Wirtschaftsprüfungsgesellschaft

Steuerberatungsgesellschaft

gez. Schumacher Wirtschaftsprüfergez. Bickmann Wirtschaftsprüfer

Anlage zum Bestätigungsvermerk: Nicht inhaltlich geprüfte Bestandteile des zusammengefassten Lageberichts

Folgende Bestandteile des zusammengefassten Lageberichts haben wir nicht inhaltlich geprüft:

  • • die im zusammengefassten Lagebericht im Abschnitt "Erklärung zur Unternehmensführung" ent-haltene Erklärung zur Unternehmensführung nach § 289f und §315d HGB und

  • • die im zusammengefassten Lagebericht enthaltene nichtfinanzielle Erklärung

Darüber hinaus haben wir die nachfolgend aufgeführten lageberichtsfremden Angaben nicht inhaltlich geprüft. Lageberichtsfremde Angaben im zusammengefassten Lagebericht sind Angaben, die nicht nach §§ 289, 289a bzw. nach §§ 289b bis 289f HGB vorgeschrieben sind.

  • • die im zusammengefassten Lagebericht unter der Überschrift Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ent-haltenen Angaben

  • • die im zusammengefassten Lagebericht unter der Überschrift Umweltbericht enthaltenen Angaben

Versicherung der gesetzlichen Vertreter

"Wir versichern nach bestem Wissen, dass gemäß den anzuwendenden Rechnungslegungsgrundsät-zen der Jahresabschluss ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der FRIWO AG vermittelt und im zusammengefassten Lage- und Konzernla-gebericht der Geschäftsverlauf einschließlich des Geschäftsergebnisses und die Lage der Gesellschaft und des Konzerns so dargestellt sind, dass ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild vermittelt wird, und dass die wesentlichen Chancen und Risiken der voraussichtlichen Entwicklung der

Gesellschaft und des Konzerns beschrieben sind."

Ostbevern, 11. März 2021

Rolf Schwirz Vorstandsvorsitzender

Adressen und Termine

Adressen und Termine

Finanzkalender 2021

Geschäftsjahr 01.01. - 31.12.

Pressemitteilung zum 1. Quartal 2021

5. Mai 2021

Hauptversammlung

6. Mai 2021

Halbjahresbericht 2021

12. August 2021

Pressemitteilung zum 3. Quartal 2021

11. November 2021

Adressen

FRIWO AG Von-Liebig-Straße 11 D-48346 Ostbevern Deutschland

Telefon: +49 (0) 25 32 / 81 - 0

Fax: +49 (0) 25 32 / 81 - 112

E-Mail:ir@friwo.com

Internet: https:/www.friwo.com

WKN 620110

ISIN DE0006201106

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Friwo AG published this content on 22 March 2021 and is solely responsible for the information contained therein. Distributed by Public, unedited and unaltered, on 25 March 2021 09:02:04 UTC.