FRIWO auf einen Blick Kennzahlen

Veränderung

in Mio. Euro

1-12 / 2020

1-12 / 2019

in Prozent

Umsatz

99,4

95,8

3,8

Ergebnis vor Zinsen und Steuern (EBIT)

-3,8

-15,6

EBIT-Umsatzrendite in Prozent

-3,9

-16,3

Ergebnis vor Ertragsteuern (PBT)

-5,2

-16,4

Ergebnis nach Steuern

-5,5

-11,3

Bilanz

31.12.2020

31.12.2019

Bilanzsumme

61,3

62,4

Eigenkapital

4,8

10,9

Eigenkapitalquote in Prozent

7,7

17,5

Investitionen

3,1

1,7

85,7

Mitarbeiter (Stichtag)

2.608

1.708

Aktie

Ergebnis je Aktie in Euro

-0,72

-1,47

Inhalt

  • 5 Vorwort des Vorstands

    • 15 Zusammengefasster Lagebericht des FRIWO-Konzerns und der FRIWO AG

  • 9 Bericht des Aufsichtsrats

  • 14 Organe der Gesellschaft

  • 16 Grundlagen des Konzerns

  • 16 Geschäftsmodell und Konzernstruktur

  • 17 Besondere Ereignisse im Berichtszeitraum

  • 17 Steuerungssysteme

  • 18 Forschung und Entwicklung

  • 19 Wirtschaftsbericht

  • 19 Gesamtwirtschaftliche Rahmenbedingungen

  • 19 Branchenspezifische Rahmenbedingungen

  • 21 Allgemeiner Geschäftsverlauf

  • 21 Auftragsentwicklung

  • 21 Umsatzentwicklung

  • 22 Ertragslage

  • 23 Finanzlage

  • 25 Vermögenslage

  • 26 Wirtschaftliche Lage der FRIWO AG

  • 26 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter

  • 28 Umweltbericht

  • 30 Prognosebericht

  • 30 Gesamtwirtschaftliche Rahmenbedingungen

  • 30 Unternehmensbezogene Rahmenbedingungen

  • 31 Voraussichtliche Geschäftsentwicklung

Inhalt

  • 32 Risikobericht

  • 32 Risikomanagement

  • 33 Risikoarten

  • 37 Chancenbericht

  • 39 Beschreibung des internen Kontroll- und Risikomanagementsystems

    • 61 Konzernabschluss

    • 63 Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung

    • 64 Konzern-Gesamtergebnisrechnung

    • 65 Konzern-Kapitalflussrechnung

    • 66 Konzern-Bilanz

    • 68 Konzern-Eigenkapitalveränderungsrechnung

  • 40 Übernahmerechtliche Angaben

  • 42 Erklärung zur Unternehmensführung

  • 42 Entsprechenserklärung gemäß § 161 AktG

  • 49 Angaben zu Unternehmenspraktiken

  • 49 Arbeitsweise des Vorstands

  • 49 Arbeitsweise des Aufsichtsrats

  • 51 Vergütungsbericht

  • 51 Vorstandsvergütung

  • 51 Aufsichtsratsvergütung

  • 52 Bericht des Vorstands über Beziehungen zu verbundenen Unternehmen

  • 52 Nichtfinanzielle Konzernerklärung

  • 69 Konzernanhang

  • 110 Versicherung der gesetzlichen Vertreter

  • 111 Bestätigungsvermerk der Abschlussprüfer

  • 122 Adressen und Termine

Vorwort des Vorstands

"Wir haben 2020 wichtige Entwicklungen erfolgreich vorangetrieben, die für den langfristigen Geschäftserfolg von FRIWO von großer Bedeutung sind."

Sehr geehrte Aktionärinnen und Aktionäre, liebe Freunde der FRIWO,

das Jahr 2020 war sicherlich für jeden von uns ein Jahr besonderer Herausforderungen. Die gravieren-den volkswirtschaftlichen Folgen der weltweiten COVID-19-Pandemie haben auch die Geschäfte von FRIWO beeinträchtigt. Im Großen und Ganzen aber ist unser Unternehmen gut durch diese exzeptio-nelle Krise gekommen. Mehr noch: Wir haben 2020 wichtige Entwicklungen erfolgreich vorangetrie-ben, die für den langfristigen Geschäftserfolg von FRIWO von großer Bedeutung sind.

  • • Das Ende 2019 beschlossene Transformationsprogramm für unsere Gruppe befindet sich im Plan und soll unverändert bis Ende 2021 abgeschlossen werden.

  • • Die strategische Weiterentwicklung vom reinen Produkt- zum Produkt- und Systemanbieter schrei-tet weiter voran. Vor allem im Anwendungsbereich E-Mobility adressieren wir mit unseren digital steuerbaren, exakt aufeinander abgestimmten Stromversorgungs-, Lade- und Antriebslösungen einen weltweit wachsenden Zukunftsmarkt mit "state-of-the-art"-Produkten.

FRIWO ist somit zu Beginn des neuen Geschäftsjahres wieder ein Unternehmen im Vorwärtsgang, mit einer klaren Strategie für Wachstum und Profitabilität, mit einer stabilen Finanzierungsbasis durch den 2020 vereinbarten Konsortialkredit und mit einer aufwärts gerichteten Geschäftsentwicklung.

Dass die Geschäftsentwicklung des vergangenen Jahres trotz COVID-19 in etwa die zu Jahresbeginn kommunizierten Ziele erreichte, belegt die Wirksamkeit der unverzüglich eingeleiteten Kostenein-sparungen nach dem Ausbruch der COVID-19-Pandemie. Die Konzernerlöse nahmen von 95,8 Mio. Euro im Vorjahr um 3,8 Prozent auf 99,4 Mio. Euro zu und erreichten damit das prognostizierte leichte Wachstum. Die Geschäftsentwicklung war gegen Jahresende aufgrund der weltweiten Auswirkun-gen der COVID-19-Pandemie durch erneute Lieferengpässe für elektronische Komponenten, stark begrenzte Logistik- und Frachtkapazitäten sowie in der Folge durch deutlich höhere Material- und Frachtkosten beeinflusst. Dadurch mussten Lieferungen an Kunden teilweise ins Jahr 2021 verscho-ben werden. Das bereinigte Konzernergebnis vor Zinsen und Steuern (EBIT), bei dem Wechselkurs-und Einmaleffekte, etwa im Zusammenhang mit COVID-19 und mit der laufenden Transformation der Gruppe, eliminiert wurden, ist in etwa ausgeglichen. Das ausgewiesene EBIT erreichte -3,8 Mio. Euro (2019: -15,6 Mio. Euro) und lag damit leicht unter der angekündigten Spanne eines ausgeglichenen bis leicht negativen Ergebnisses.

Ein Tätigkeitsschwerpunkt im abgelaufenen Geschäftsjahr war die Umsetzung unseres Transformati-onsplans. Die erste Phase der Verlagerung von Produkten, die zuvor in Ostbevern oder von Auftrags-fertigern in Polen hergestellt worden waren, in die FRIWO-Werke in Vietnam konnten wir erfolgreich abschließen. Nur vereinzelt kam es dabei zu - meist COVID-19-bedingten - Verzögerungen. Durchdie Neuordnung verfügen wir jetzt über eine hochflexible Produktionsbasis, die die Kostenvorteile der Standorte nahe Ho Chi Minh-Stadt bestmöglich nutzt und unsere Kapazitäten in Fernost besser aus-lastet. Zugleich haben wir die Voraussetzungen geschaffen, um den Standort Ostbevern langfristig zu sichern. An unserem Firmensitz verbleiben wichtige Zentralfunktionen wie Vertrieb, Engineering, Ein-kauf und Verwaltung sowie die Fertigung von Prototypen und Kleinserien. Viele unserer Kunden haben uns klar signalisiert, dass ihnen die Verwurzelung der FRIWO in Deutschland im Sinne des "German engineering" weiterhin sehr wichtig ist.

Bei der Weiterentwicklung unseres Systemgeschäfts haben wir 2020 daran gearbeitet, unsere einzig-artige Technologie zu einem Leistungsangebot auszubauen, mit dem wir Kunden individuell bedienen können. FRIWO offeriert heute aus einer Hand leistungsstarke Antriebslösungen als Baukastensystem aus Display, Motorsteuerung, Antriebseinheit, Akkupack und Ladegerät mit digitalen Steuerungs- und Überwachungsmöglichkeiten. Jede dieser Komponenten lässt sich dabei individuell konfigurieren. Da-durch können zum Beispiel Fahrzeugproduzenten den Nutzern ihrer Produkte unterschiedliche Fahr-profile zur Verfügung stellen oder die digitalen Anzeigen ihrer Produkte auf das jeweilige Corporate Design einstellen. Die Elektromobilität der Zukunft muss dank FRIWO-Systemlösungen also keine Standardware sein.

Bei der Entwicklung der Systemlösungen profitieren wir von der marktführenden Position, die sich FRIWO bei der Ladetechnik für E-Bikes bereits erarbeitet hat. Gerade im Anwendungsbereich E-Mo-bility konnten wir 2020 erneut attraktive Neukunden gewinnen und die Geschäftsbeziehung mit be-stehenden Kunden ausweiten. Zudem haben wir mit der Gründung einer Tochtergesellschaft im indi-schen High-Tech-Zentrum Bangalore die Basis geschaffen, um den größten Wachstumsmarkt Asiens für elektrische Zweiräder zusammen mit lokalen Fertigungspartnern nach und nach zu erschließen. Die sehr gute Resonanz auf unser Produktangebot führte zügig zu ersten Entwicklungsaufträgen. Wir gehen von ersten Umsätzen aus der Serienproduktion in Indien im Jahr 2022 aus.

Dass wir diese wichtigen Schritte für künftiges Wachstum neben den Herausforderungen durch die COVID-19-Pandemie und dem Transformationsprogramm so gut bewältigen konnten, zeigt das au-ßerordentliche Engagement all unserer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im FRIWO-Konzern. Ihnen gebührt unser herzlicher Dank für das Geleistete. Sie haben wieder einmal bewiesen, dass FRIWO notwendigen Wandel annimmt und aus eigener Kraft auch konsequent umsetzt. Ein besonderer Dank geht an den Betriebsrat unseres Unternehmens, der diesen Prozess - trotz der damit einhergehenden Verringerung der Personalstärke in Ostbevern - stets konstruktiv und verantwortungsvoll unterstützt hat.

Sehr geehrte Aktionärinnen und Aktionäre,

der wichtigste Schlüssel für den langfristigen Markterfolg unseres Unternehmens liegt - neben der Produktexzellenz - in einem erfolgreichen Innovationsmanagement. Der Name FRIWO steht seit Jahrzehnten im weltweiten Power Supply-Markt für höchste Produktqualität. Es wird in Zukunft aber immer weniger ausreichen, die vom Kunden gewünschten Spezifikationen eines Produkts exakt ab-zubilden. Der Anspruch in unserem hochkompetitiven Marktumfeld muss sein, eigene technologische Trends zu setzen und damit in unserer Branche als "first mover" zu den Innovationsführern zu gehören.

Mit dem Aufbau des Systemgeschäfts sind wir im Bereich E-Mobility bereits auf einem sehr guten Weg, aber unser Anspruch als Trendsetter gilt natürlich auch für alle anderen Anwendungsbereiche der FRIWO-Produkte. Dabei werden wir uns mittelfristig auch mit der Frage befassen, ob unsere Auf-stellung mit den vier etablierten Segmenten Tools, Industrie, Medizin und E-Mobility sinnvoll erweitert werden kann.

Ein gutes Innovationsmanagement braucht zum einen Agilität, um neue Trends und Entwicklungen aufzuspüren, zum anderen einen langen Atem, um nachhaltige und marktfähige Lösungen zu entwi-ckeln. Deshalb werden wir bei FRIWO eine sogenannte Vorentwicklung einführen, also Forschungs-und Entwicklungsleistungen, die auf die Produkte von übermorgen zielen, also nicht unmittelbar kapi-talisiert werden müssen. Die neue Einheit wird nicht in die Forschungs- und Entwicklungsaktivitäten in Ostbevern eingegliedert, sondern in Dresden angesiedelt, einem dank der Technischen Universität anerkannten Forschungsstandort.

Um unsere Ressourcen so zielgenau wie möglich im Sinne der strategischen Weiterentwicklung von FRIWO zu steuern, haben wir seit Januar 2021 unsere Geschäfte in zwei Business Units aufgeteilt. Die Business Unit Power Systems umfasst das angestammte Geschäft bestehend aus Stromversorgun-gen und Ladegeräten, während wir die neuen E-Mobility-Aktivitäten in einer eigenen Einheit bündeln. Beide Einheiten verfügen über eigene Strukturen für Kernfunktionen wie Forschung und Entwicklung, Vertrieb und Operations (wobei die Business Unit Power Systems teilweise noch Fertigungsdienstleis-tungen für die Business Unit E-Mobility erbringt). Kundenferne Funktionen wie Finanzen & Controlling, Personalwesen oder IT bleiben dagegen weiterhin zentral organisiert. Die interne Neuorganisation wird dazu beitragen, dass wir mit klaren Führungsverantwortlichkeiten noch schneller, kundennäher und agiler agieren können.

In das Geschäftsjahr 2021 sind wir, trotz der anhaltenden Beeinträchtigungen durch COVID-19, mit Optimismus gestartet. Natürlich können wir neuerliche Störungen in den Produktions- und Lieferket-ten oder kundenseitige Nachfrageschwankungen nicht ausschließen. Im Grundsatz aber sind die lang-fristigen Wachstumstrends in unseren Zielbranchen weiterhin intakt. Wir haben durch die Weiterent-wicklung unseres Leistungsspektrums und die Optimierung unserer Produktionsstrukturen in Vietnam und Deutschland die internen Voraussetzungen geschaffen, um von diesen Wachstumstrends best-möglich zu profitieren. Für das Jahr 2021 gehen wir deshalb, auch vor dem Hintergrund eines guten Auftragsbestands zum Ende des vergangenen Jahres, von einem Wachstum des Konzernumsatzes um einen mittleren bis oberen einstelligen Prozentsatz gegenüber dem Vorjahreswert aus. Beim Kon-zern-EBIT erwarten wir auf dieser Umsatzbasis ein leicht positives Ergebnis.

Damit würde sich der operative Aufwärtstrend des Vorjahres fortsetzen. Mittelfristig gelten weiterhin jene Ziele, die wir bei der Bekanntgabe des Transformationsprogramms Ende 2019 definiert hatten:Wir wollen einen Konzernumsatz von deutlich über 100 Mio. Euro erzielen und nachhaltig eine EBIT-Marge im höheren einstelligen Prozentbereich erwirtschaften. Die Basis dafür werden eine in-novative Produktpalette mit einem wachsenden Anteil an digitalen Systemlösungen, eine verringerte Fixkostenbasis in der Produktion sowie agile und kundennahe Organisationsstrukturen sein.

Wir würden uns freuen, wenn Sie, verehrte Aktionärinnen und Aktionäre, FRIWO auf diesem Weg wei-terhin begleiten.

Mit freundlichen Grüßen

Der Vorstand

Rolf Schwirz (Vorsitzender)

Bericht des Aufsichtsrats

Der Aufsichtsrat der FRIWO AG berichtet im Folgenden über seine Tätig-keit im Berichtszeitraum, insbesondere über seine Beratungen im Plen-um, die Einhaltung des Corporate Governance Kodex, die Prüfung der nichtfinanziellen Erklärung sowie der Abschlüsse der FRIWO AG und des

Konzerns.

Zusammenwirken von Vorstand und Aufsichtsrat

Der Aufsichtsrat der FRIWO AG hat im Berichtszeitraum die ihm nach Gesetz und Satzung obliegenden Aufgaben mit großer Sorgfalt wahrgenommen. Er hat den Vorstand bei der Leitung des Unternehmens regelmäßig beraten und die Geschäftsführung der Gesellschaft überwacht. In allen Entscheidungen, die für das Unternehmen von grundlegender Bedeutung waren, wurde der Aufsichtsrat unmittelbar und frühzeitig einbezogen. Der Aufsichtsrat hat in seinen Präsenzsitzungen wie auch telefonisch, schriftlich oder in Textform im Umlaufverfahren die nach Gesetz oder Satzung erforderlichen Be-schlüsse gefasst.

Der Vorstand hat den Aufsichtsrat im Rahmen seiner Sitzungen sowie zwischen diesen Terminen re-gelmäßig durch schriftliche und mündliche Berichte zeitnah und umfassend über alle relevanten As-pekte der aktuellen Geschäftsentwicklung, über wesentliche Geschäftsvorfälle sowie über die Lage des Konzerns unterrichtet. Bedeutende Vorgänge, aber auch Abweichungen von Plänen und Zielen wurden dem Aufsichtsrat im Einzelnen erläutert und anhand der vorgelegten Unterlagen eingehend geprüft.

Sitzungen des Aufsichtsrats

Im Geschäftsjahr 2020 fanden vier ordentliche Sitzungen des Aufsichtsrats statt, zwei davon CO-VID-19-bedingt per Videokonferenz. Die ordentliche Sitzung, die im März 2020 stattfand, behandelte auch Themen, die das Geschäftsjahr 2019 betrafen.

Daneben hat der Aufsichtsrat im Geschäftsjahr 2020 insgesamt neun Beschlüsse durch schriftliche oder telefonische Stimmabgabe oder durch Stimmabgabe in Textform gefasst. Diese Beschlüsse be-treffen: den vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss sowie den Konzernabschluss, die Entspre-chenserklärung des Geschäftsjahres 2020, die Neuorganisation der FRIWO Gerätebau GmbH, die Einführung von SAP, die Beauftragung zur Planung eines Standortkonzepts für Vietnam, das die drei bisherigen Produktionswerke in einem Produktionswerk zusammenfasst, das Budget 2021, Perso-nalentscheidungen sowie Anträge des Vorstands auf Erteilung der Zustimmung des Aufsichtsrats zu Geschäften, die zustimmungspflichtig sind.

Bei allen vier Aufsichtsratssitzungen des Berichtsjahres war der Aufsichtsrat vollständig vertreten. Auch an den Umlaufbeschlüssen nahmen dessen Mitglieder vollzählig teil.

Schwerpunkte der Tätigkeit

Der Aufsichtsrat befasste sich in allen Beratungen mit der Umsatz-, Ergebnis- und Beschäftigungs-entwicklung sowie der Finanzlage der FRIWO AG und des Konzerns, verschiedenen Personalthemen, dem Risikomanagement, der COVID-19-Pandemie und den damit verbundenen Auswirkungen auf die Geschäftsentwicklung, der Unternehmens-Compliance sowie Fragen der Nachhaltigkeit. Daneben be-trafen die Beratungen im besonderen Maße die internationalen Aktivitäten, die mittelfristige strategi-sche Ausrichtung des Unternehmens sowie den Stand der im Rahmen der Transformation beschlos-senen Verlagerung von Teilen der Fertigung nach Vietnam.

Im Einzelnen wurden in den Sitzungen des Aufsichtsrats insbesondere die folgenden Themen erörtert:

In seiner Sitzung im März 2020, an der auch die Abschlussprüfer teilnahmen, hat sich der Aufsichtsrat intensiv mit dem von der Rödl & Partner GmbH, Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesell-schaft, jeweils mit einem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehenen Jahres- und Konzern-abschluss 2019, mit dem zusammengefassten Lagebericht für die FRIWO AG und den Konzern sowie dem Bericht über die Beziehungen zu verbundenen Unternehmen befasst und diese Berichte geprüft. Der Bericht des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2019 wurde einstimmig genehmigt. Des Weiteren wurde die Lage des Unternehmens und der Ausblick für 2020 erläutert sowie die Wahl des Abschluss-prüfers für den Konzernabschluss 2020 durchgeführt.

Im Mai 2020 fand die Aufsichtsratssitzung aufgrund der COVID-19-Pandemie per Videokonferenz statt. Neben der wirtschaftlichen Lage des Konzerns und der Planung für das laufende Jahr standen Gegenmaßnahmen zu den Auswirkungen der COVID-19-Pandemie sowie die künftige Marketing- und Vertriebsstrategie im Vordergrund. Außerdem befasste sich der Aufsichtsrat mit der Verschiebung der ordentlichen Hauptversammlung aufgrund der Pandemie.

Wesentliche Themen in der September-Sitzung 2020 waren die aktuelle Umsatz- und Ertragsent-wicklung des Konzerns sowie der Status des Verlagerungsprozesses der Fertigung im Rahmen des Transformationsprogramms. Darüber hinaus wurden die Neuorganisation der FRIWO-Gruppe, die Ent-wicklung des E-Mobility-Bereichs in Indien sowie Corporate Governance- und CSR-Themen erörtert.

Die Sitzung im Dezember 2020 beschäftigte sich im Schwerpunkt neben der Jahresabschlussprüfung 2020 und der Jahresplanung 2021 vor allem mit der wirtschaftlichen Lage von AG und Konzern. Fer-ner standen Änderungen hinsichtlich des Deutschen Corporate Governance Codex, die Einführung der Standardisierung und Digitalisierung der Jahresfinanzberichte (European Single Electronic Format) ab dem Jahresabschluss 2020, die Beauftragung zur Planung eines Standortkonzepts für Vietnam zur Zusammenführung der bisherigen drei Fabriken zu einem Produktionswerk sowie die virtuell durchge-führte ordentliche Hauptversammlung am 11. Dezember 2020 auf der Agenda.

Corporate Governance

Nach Einschätzung des Aufsichtsrats ist eine ausreichende Personenzahl des Gremiums als unabhän-gig einzustufen, da kein Mitglied des Aufsichtsrats in wesentlichen geschäftlichen oder persönlichen Beziehungen zu der Gesellschaft oder dem Vorstand steht, abgesehen von der Eigenschaft als Akti-onär bzw. dem Näheverhältnis zu einem Aktionär der Gesellschaft. Gegenwärtig ist im Aufsichtsrat eine Frau vertreten. Das Gremium hat umfassende Branchenkenntnisse und ist aufgrund der unter-schiedlichen Werdegänge seiner Mitglieder durch zahlreiche international geprägte Erfahrungen und Fähigkeiten gekennzeichnet.

Künftige Vorschläge an die Hauptversammlung zur Wahl der Vertreter der Aktionäre im Aufsichtsrat sollen auch unter Berücksichtigung der gesetzlichen Fortentwicklungen weiterhin sicherstellen, dass bei der Zusammensetzung des Aufsichtsrats die folgenden Ziele erreicht werden:

  • • Umfassende Branchenkenntnisse,

  • • Internationalität und

  • • Vielfalt (Diversity), u. a. in Bezug auf Alter, Geschlecht, Bildungs- und Berufshintergrund.

Bei der Umsetzung zum "Gesetz für die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen und Männern an Füh-rungspositionen in der Privatwirtschaft und im öffentlichen Dienst" hat der Aufsichtsrat für den Frau-enanteil in seiner Besetzung wie auch in der Besetzung des Vorstands jeweils die formulierte Zielgrö-ße, die dem aktuellen Status entspricht, erreicht. Diese Ziele gelten entsprechend einem im Jahr 2017 gefassten Aufsichtsratsbeschluss für den Aufsichtsrat bis zum 10. Mai 2021 und für den Vorstand bis zum 31. Dezember 2021.

Der Aufsichtsrat hat sich für das Geschäftsjahr 2020 davon überzeugt, dass die FRIWO AG die Emp-fehlungen des Deutschen Corporate Governance Kodex gemäß ihrer Entsprechenserklärung von De-zember 2020 erfüllt hat. Die aktuelle Entsprechenserklärung findet sich im Lagebericht des Geschäfts-berichts sowie auf der Internetseite der Gesellschaft, wo sie der Öffentlichkeit dauerhaft zugänglich gemacht wird.

Prüfung der nichtfinanziellen Konzernerklärung

Der Aufsichtsrat hat gemäß § 171 Abs. 1 Satz 4 AktG auch die nach dem CSR-Richtlinie-Umsetzungs-gesetz verpflichtende, den Lagebericht ergänzende nichtfinanzielle Konzernerklärung geprüft. Auf die Beauftragung einer darüber hinausgehenden externen Prüfung hat er wie schon im Vorjahr verzichtet. Nach eingehender Prüfung und Diskussion kommt der Aufsichtsrat zu dem Ergebnis, dass Einwen-dungen gegen die vom Vorstand erstellte nichtfinanzielle Konzernerklärung nicht zu erheben sind. Auf dieser Grundlage wurde die nichtfinanzielle Konzernerklärung vom Aufsichtsrat verabschiedet.

Jahres- und Konzernabschlussprüfung 2020

Der vom Vorstand für das Geschäftsjahr 2020 aufgestellte Jahresabschluss der FRIWO AG und der Konzernabschluss 2020 sowie der Lagebericht, der für die FRIWO AG und den Konzern zusammenge-fasst wurde, sind von Rödl & Partner geprüft und jeweils mit dem uneingeschränkten Bestätigungs-vermerk versehen worden. Die Prüfung des Abschlussprüfers nach § 317 Abs. 4 HGB ergab, dass der Vorstand die Maßnahmen nach § 91 Abs. 2 AktG in der geeigneten Form getroffen hat und das Risi-koüberwachungssystem seine Aufgaben erfüllt. Die Abschlussunterlagen und die Berichte des Ab-schlussprüfers über die Prüfung des Jahresabschlusses sowie die Prüfung des Konzernabschlusses lagen allen Mitgliedern des Aufsichtsrats rechtzeitig vor. Der Aufsichtsrat hat sich in der gemeinsamen Sitzung mit dem Abschlussprüfer ausführlich über den Jahresabschluss und den Konzernabschluss sowie die Prüfungsergebnisse unterrichten lassen und sich über die wesentlichen Sachverhalte des Jahresabschlusses der FRIWO AG sowie des Konzernabschlusses umfassend informiert. Der Auf-sichtsrat hat den Jahresabschluss, den Konzernabschluss und den für die FRIWO AG und den Konzern zusammengefassten Lagebericht geprüft. Das Ergebnis der Prüfung hat keinen Anlass zu Einwen-dungen ergeben. Der Aufsichtsrat stimmt mit dem Ergebnis der Abschlussprüfung überein und hat in Anwesenheit des Abschlussprüfers den vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss sowie den Kon-zernabschluss durchgesprochen und anschließend im Umlaufverfahren gebilligt. Der Jahresabschlussist damit nach § 172 AktG festgestellt. Der Aufsichtsrat hat die Angaben im Lagebericht gemäß § 289a Abs. 1 sowie § 315a Abs. 1 HGB eingehend geprüft. Es werden sowohl zu den auf die Gesellschaft zu-treffenden Punkten Angaben gemacht als auch negativ erklärt, wenn Angaben nicht möglich sind. Der Aufsichtsrat ist mit dem Lagebericht des Vorstands einverstanden.

Der Vorstand hat gemäß § 312 AktG zudem einen Bericht über die Beziehungen zu verbundenen Un-ternehmen erstellt. Rödl & Partner hat den Bericht geprüft und folgenden Bestätigungsvermerk erteilt:

"Nach unserer pflichtmäßigen Prüfung und Beurteilung bestätigen wir, dass

  • 1. die tatsächlichen Angaben des Berichts richtig sind,

  • 2. bei den im Bericht aufgeführten Rechtsgeschäften die Leistung der Gesell-schaft nicht unangemessen hoch war oder Nachteile ausgeglichen worden sind,

  • 3. bei den im Bericht aufgeführten Maßnahmen keine Umstände für eine wesentlich andere Beurteilung als die durch den Vorstand sprechen."

Der Aufsichtsrat, der den Bericht ebenfalls geprüft hat, stimmt mit dem Ergebnis der Prüfung durch Rödl & Partner überein und erhebt gegen den Bericht des Vorstands über die Beziehungen zu verbun-denen Unternehmen einschließlich der am Schluss des Berichts vom Vorstand abgegebenen Erklärung keine Einwendungen.

Der Aufsichtsrat schlägt der Hauptversammlung 2021 vor, die Rödl & Partner GmbH, Wirtschafts-prüfungsgesellschaft, Steuerberatungsgesellschaft, Bielefeld, erneut als Abschlussprüfer für das Ge-schäftsjahr 2021 zu wählen.

Das Geschäftsjahr 2020 stellte FRIWO vor ganz besondere Herausforderungen. Neben der Ende 2019 eingeleiteten Transformation der FRIWO-Gruppe für nachhaltiges profitables Wachstum war eine Reihe von Beeinträchtigungen im operativen Geschäft durch die weltweite COVID-19-Pandemie zu bewältigen. Dennoch ist der Aufsichtsrat überzeugt, dass mit der in Umsetzung befindlichen Transfor-mation wesentliche Voraussetzungen für einen nachhaltigen und profitablen Wachstumskurs gelegt sind. Der Aufsichtsrat dankt dem Vorstand und allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Konzerns herzlich für ihren außerordentlichen, engagierten Einsatz in diesem alles andere als einfachen Umfeld.

Ostbevern, im März 2021

Richard G. Ramsauer Vorsitzender des Aufsichtsrats

Organe der Gesellschaft

Aufsichtsrat

Mandate

Richard G. Ramsauer Vorsitzender

Geschäftsführer VTC Industriebeteiligungen GmbH & Co. KG

  • • Keine

Jürgen Max Leuze stellv. Vorsitzender

Geschäftsführer VTC Industriebeteiligungen GmbH & Co. KG

  • • Keine

Rita Brehm

(bis 30.04.2020) Personalreferentin bei FRIWO

  • • Keine

Nadia Slouma

(ab 01.05.2020)

Manager Global Operation Projects bei FRIWO

  • • Keine

Johannes Feldmayer Generalbevollmächtigter Heitec AG

  • • TGW Logistics Group GmbH, A-4614 Marchtrenk

    Uwe Leifken

    Freigestellter Betriebsratsvorsitzender

  • • Keine

Bain & Company Germany, Inc.

Senior Advisor

Dr. Gregor Matthies

  • • Ubitricity Gesellschaft für verteilte Energiesysteme mbH, Berlin Vorsitzender des Aufsichtsrats

Vorstand

Mandate

Rolf Schwirz (Vorstandsvorsitzender)

  • • FRIWO Power Solutions Technology (Shenzhen) Co. Ltd., China

  • • FRIWO Vietnam Co. Ltd., Vietnam

  • • Beirat der GUS Holding GmbH, Köln

  • • Beirat der PCO GmbH & Co. KG, OsnabrückUlrich Lammers (Mitglied des Vorstands)

  • • Keine

Zusammengefasster Lagebericht des FRIWO-Konzerns und der FRIWO AG

Grundlagen des Konzerns

Geschäftsmodell und Konzernstruktur

Die im General Standard der Frankfurter Wertpapierbörse notierte FRIWO AG mit Sitz im westfälischen Ostbevern ist mit ihren Tochterunternehmen (im Folgenden FRI-WO) ein internationaler Produkt- und Systemanbieter von Stromversorgungen, Ladetechnik sowie digital steuerba-ren Antriebslösungen. Die Produktpalette umfasst neben technologisch hochwertigen Ladegeräten, Akkupacks und Stromversorgungen auch intelligente Komponenten und Systeme für elektrische Antriebe. Dabei bietet FRIWO sämtliche Bestandteile eines modernen Antriebsstranges aus einer Hand: Vom Display über Motorsteuerung und An-triebseinheit bis hin zur Steuerungssoftware.

Die im Dezember 2018 akquirierte Emerge-Engineering GmbH, Kornwestheim, ein Entwickler und Hersteller von Komponenten für elektrische Antriebe, wurde 2019 mit der FRIWO Gerätebau GmbH verschmolzen.

Die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der FRIWO AG ist aufgrund der Struktur des Konzerns wesentlich durch die wirtschaftliche Entwicklung der Tochtergesellschaften geprägt. Der folgende Lagebericht der Gesellschaft und des Konzerns gibt insofern auch einen vollständigen Überblick über die Lage der FRIWO AG.

Die Marke FRIWO steht weltweit für Innovationskraft, Sicherheit,

Mit seinen Produkten deckt das Unternehmen zahlreiche Qualität und Effizienz.

Anwendungen ab. So wird das Know-how im Bereich La-

detechnik vor allem von Kunden in den anspruchsvollen Märkten der Elektromobilität, der mobilen Werkzeuge und Rasenroboter geschätzt. Bei Stromversorgungen liegt der Fokus hauptsächlich auf Anwendungen in den Branchen Medizintechnik und Gesundheit, Industrieautomatisierung und Maschinenbau sowie hochwertiger Konsumelektronik. Die Komponenten für elektrische Antriebe werden vor allem im Bereich Elektromobilität eingesetzt, etwa in akkubetrie-benen Rollern. Zum Kundenkreis zählen namhafte Unter-nehmen mit zumeist internationaler, teilweise weltweiter Geschäftstätigkeit.

Die FRIWO AG ist die Managementholding der Gruppe und für die strategische Steuerung, das Risikomanagement und die Investor Relations zuständig. Sie hält direkt oder indirekt sämtliche Anteile an den FRIWO-Gesellschaften. Zentra-le operative Gesellschaft ist die FRIWO Gerätebau GmbH, ebenso mit Sitz in Ostbevern. Zum FRIWO-Konzern gehö-ren ferner eine Produktionsgesellschaft in Vietnam, eine Servicegesellschaft in China, die vor allem für die Beschaf-fung von Komponenten von großer Bedeutung ist, sowie seit 2020 eine Tochtergesellschaft in Indien zur Erschlie-ßung des dortigen E-Mobility-Marktes.

Das Unternehmen ist nach der DIN ISO 9001 (Qualitätsma-nagement), der DIN ISO 14001 (Umweltmanagement) und der DIN ISO 13485 (Qualitätsmanagement für Medizinpro-dukte) zertifiziert. Motivation, technisches Know-how und Begeisterung für Produkte und Lösungen bilden die Grund-lage des täglichen Handelns, verbunden mit einer familien-bewussten Personalpolitik. Oberstes Ziel ist es, nachhaltige Werte für Kunden, Aktionäre und Mitarbeiter zu schaffen.

Am Stammsitz des Unternehmens im westfälischen Ost-bevern befindet sich neben Administration, Verwaltung und Vertrieb der Bereich Forschung und Entwicklung so-wie Kapazitäten für die Herstellung von Prototypen und Kleinserien. Damit verfügt FRIWO als eines der wenigen Unternehmen der Branche über einen Entwicklungs- und Fertigungsstandort in Deutschland mit Produktionsanla-gen von höchstem Automatisierungsgrad. Dies ermöglicht die Last-Minute-Konfektionierung von Standardprodukten, welche den Kunden kürzeste Lieferzeiten bietet.

Der Großteil der Produktion mit dem Fokus auf hohe Stück-zahlen findet in einer 2015 gegründeten, hochmoder-nen Fertigungsstätte in einem Industriepark nahe Ho Chi Minh-Stadt (Vietnam) statt. Der Standort paart deutsches Fertigungs-Know-how für flexible Produktionsabläufe mit attraktiven Produktionsbedingungen in Asien. Im Rahmen

des laufenden Transformationsprozesses von FRIWO für nachhaltiges und profitables Wachstum werden Teile der Produktion von Ostbevern nach Vietnam verlagert, um die dortigen Produktionskostenvorteile konsequent zu nutzen. Dieser Prozess soll im Jahr 2021 abgeschlossen werden.

Im Zuge der vertikalen Integration umfasst der Standort Vietnam neben dem Hauptwerk auch zwei Zulieferwerke, in denen Wickelgüter, Kabel, Kunststoff- und Metallstanzteile für die Endgeräte von FRIWO selbst produziert werden.

Einen kleinen Teil seiner Produkte bezieht FRIWO von zwei ausgewählten Auftragsfertigern mit Produktionsstandor-ten in China und Vietnam. Im Geschäftsjahr 2020 wurde zu-dem noch ein Teil der Produkte durch einen Auftragsfertiger in Polen hergestellt. Darüber hinaus hat FRIWO mit Blick auf die geplante Belieferung des indischen Marktes mit Steu-erungssystemen für E-Roller eine Kooperation mit einem lokalen Fertigungsunternehmen vereinbart.

Besondere Ereignisse im Berichtszeitraum

Im Januar 2020 gründete die FRIWO AG eine Tochter-gesellschaft in Bangalore, dem Zentrum der indischen High-Tech-Industrie, zur sukzessiven Erschließung des größten asiatischen Wachstumsmarktes für elektrische Zweiräder. Aufgabe der neuen Gesellschaft ist die Betreu-ung und das Projektmanagement für lokale Kunden sowie die Koordination der dortigen Fertigung über Partnerunter-nehmen. Das Leistungsangebot der FRIWO stieß in Indien auf eine positive Resonanz: Noch im ersten Quartal 2020 konnten mehrere Entwicklungsaufträge vereinbart werden. Die Umsatzwirksamkeit der Projekte wird sich aufgrund der starken Auswirkungen der COVID-19-Pandemie in Indien aber verschieben.

Im März 2020 vereinbarte FRIWO ein neues langfristiges Finanzierungskonzept. Dabei wurden die bisher bilatera-len Kreditlinien der deutschen Banken in einen Konsortial-kredit überführt, der eine Laufzeit bis Ende 2022 hat. Die FRIWO-Tochtergesellschaft in Vietnam hält darüber hinaus weiterhin eine bilaterale Kreditlinie mit einer lokalen Bank. Das neue Finanzierungskonzept, das zudem den Verzicht auf Dividendenzahlungen bis Ende 2022 vorsieht, sichert den eingeleiteten Konzernumbau ab. Ein weiterer Beitrag zur Liquiditätssicherung des FRIWO-Konzerns war ein zeit-gleich vereinbartes, nachrangiges Gesellschafterdarlehen des Großaktionärs Cardea Holding GmbH, Grünwald, in Höhe eines niedrigen einstelligen Millionenbetrags und mit einer Laufzeit bis zum 31. März 2023.

Am 3. April 2020 beschlossen Vorstand und Aufsichtsrat, die für den 12. Mai 2020 in Ostbevern geplante ordentliche Hauptversammlung der Gesellschaft zu verschieben und zu einem späteren Zeitpunkt durchzuführen. Grund waren die erheblichen Einschränkungen des öffentlichen Lebens in Deutschland zur Bekämpfung der COVID-19-Pandemie. Die Hauptversammlung fand nach nochmaliger Verschiebung schließlich am 11. Dezember 2020 als virtuelle Versamm-lung im Internet statt.

Am 12. August 2020 gab die FRIWO AG die Zahlen für die ersten sechs Monate bekannt. Nach einer positiven Um-satzentwicklung im zweiten Quartal ging der Vorstand von einer weiteren Belebung im weiteren Jahresverlauf aus, rechnete aber auch mit der Verschiebung von Aufträgen und Projekten. Die Prognose eines leichten Wachstums des Konzernumsatzes im Gesamtjahr wurde bestätigt, die Er-wartung an das Konzern-EBIT auf ein ausgeglichenes bis leicht negatives Ergebnis leicht nach unten angepasst.

Am 11. Dezember 2020 berichtete der Vorstand auf der virtuellen ordentlichen Hauptversammlung der Gesell-schaft für das Geschäftsjahr 2019 über die aktuelle Ge-schäftsentwicklung unter dem Einfluss der weltweiten COVID-19-Pandemie und über die weitere strategische Ausrichtung des FRIWO-Konzerns. Alle zur Abstimmung stehenden Tagesordnungspunkte wurden bei einer Präsenz von 86,62 Prozent des Grundkapitals nahezu einstimmig angenommen.

Steuerungssysteme

Die kennzahlenbasierte Steuerung des Geschäfts hat im FRIWO-Konzern einen hohen Stellenwert. Zur finanziellen Steuerung des Konzerns wird ein in allen Gesellschaften einheitliches Reportingsystem genutzt, das als grundle-gende Steuerungsparameter den Umsatz, das operative Ergebnis (definiert als Bruttoergebnis abzüglich Vertriebs-und Verwaltungskosten) sowie das Ergebnis vor Zinsen und Steuern (EBIT bzw. EBIT-Rendite) verwendet.

Darüber hinaus ist das Erreichen eines angemessenen Zah-lungsmittelüberschusses ein wichtiges Kriterium bei allen operativen Entscheidungen.

Diese finanziellen Leistungsindikatoren werden ergänzt durch weitere quantifizierbare Kennzahlen, die allerdings keinen direkten finanziellen Ursprung haben (nichtfinan-zielle Leistungsindikatoren). Hierbei handelt es sich um Kennzahlen, die als feste Bestandteile des regelmäßigen internen Reportings Aussagen zur operativen Performance ermöglichen und so eine faktenbasierte Grundlage für ope-rative Entscheidungen bieten. Zu diesen nichtfinanziellen Leistungsindikatoren zählen die Book-to-Bill Ratio (Ver-hältnis von Auftragseingang zum fakturierten Umsatz) als Kennzahl für das Geschäftswachstum, OTIF ("On Time and In Full") als Kennzahl zur Messung der Termintreue, Materi-aleinsparungen oder die Kapazitätsauslastung der Produk-tionsstätten.

Forschung und Entwicklung

Das Berichtsjahr stand ganz im Zeichen von COVID-19 und wurde durch die Gegenmaßnahmen zur Eindämmung derIn Vietnam eröffnete FRIWO im Januar 2020 ein neues Ent-wicklungsbüro, das durch seine Nähe zur Innenstadt von Ho Chi Minh-Stadt besonders attraktiv für junge und gut ausgebildete Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ist. Dadurch war FRIWO Vietnam in der Lage, weitere hochqualifizierte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter anzuwerben und die Ka-pazitäten für die eigenständige Produktentwicklung zu er-höhen. Zum Stichtag 31. Dezember 2020 waren 40 Mitar-beiterinnen und Mitarbeiter (Vorjahreswert: 21) in Vietnam beschäftigt.

Der laufende Wandel vom reinen Produkt- zum Produkt-und Systemanbieter wurde auch 2020 konsequent verfolgt. Eine umfangreiche, mit einem Beratungsunternehmen er-arbeitete Marktstudie über das E-Mobility-Produktport-folio, bestehend aus hochqualitativen Motorsteuerungen für Elektromotoren, Batteriemanagement-Systemen und Ladegeräten für Lithium-Ionen-Batterien, bewertete den indischen Markt als besonders aussichtsreich.

Ganz oben auf der Agenda stand weiterhin das Produkt- und Inno-vationsmanagement. So wurde im

Pandemiefolgen maßgeblich beeinflusst. Die Mitarbeite- Berichtsjahr ein 500 W-Ladegerätrinnen und Mitarbeiter der Entwicklungsabteilungen des FRIWO-Konzerns mit Standorten in Deutschland, Vietnam

zur Marktreife geführt, welches im und Indien meisterten die Herausforderungen mit großer Jahr 2021 in Serie gehen wird.

Eigeninitiative und Kooperationswillen durch die umfangrei-sierung von Arbeitsabläufen, etwa durch den regelmäßigen Austausch über Videokonferenzen.

che Nutzung von Homeoffice-Regelungen und die Digitali-

Trotz des schwierigen Umfelds weitete FRIWO im Berichts-jahr die Forschungs- und Entwicklungskapazitäten strate-giekonform aus. Zum 31. Dezember 2020 waren weltweit 78 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der Produktentwick-lung beschäftigt, 15 Personen mehr als am gleichen Vorjah-resstichtag.

Das Ladegerät verfügt über die Fähigkeit, via CAN-BUS (System zum Datenaustausch zwischen Steuerungsge-räten) mit Batteriemanagement-Systemen zu kommuni-zieren, um dadurch einen abgestimmten Ladevorgang zu erreichen. Neben einem hochmodernen Industrie-Design ermöglicht es dank hoher Effizienz eine kompakte Bauform und gleichzeitig eine rein passive Kühlung.

Im Geschäftsjahr 2020 beliefen sich die Ausgaben für For-schung und Entwicklung konzernweit auf 5,1 Mio. Euro (Vorjahr: 4,7 Mio. Euro).

Wirtschaftsbericht

Gesamtwirtschaftliche RahmenbedingungenBranchenspezifische Rahmenbedingungen

Die COVID-19-Pandemie hielt die Weltwirtschaft im Jahr 2020 in Atem. In der ersten Jahreshälfte 2020 brach das globale Bruttoinlandsprodukt nach Berechnungen des Münchner ifo-Instituts um knapp 10 Prozent gegenüber dem Schlussquartal 2019 ein. Im Sommer 2020 zog die ge-samtwirtschaftliche Produktion dann wieder stark an. Dies war eine Folge der Rücknahme der Infektionsschutzmaß-nahmen zur Bekämpfung des Virus, wodurch Unternehmen wieder verstärkt produzieren konnten und die Haushalte ihre Ausgaben deutlich erhöhten. Der Produktionseinbruch fiel in den Schwellenländern in der ersten Jahreshälfte ins-gesamt deutlich moderater aus als in den fortgeschrittenen Volkswirtschaften, vor allem bedingt durch die schnelle Er-holung in China. Im Verlauf des Sommers übertrafen aber auch andere asiatische Länder aufgrund einer erfolgreichen Pandemiebekämpfung wieder das Vorkrisenniveau. Mit dem Anstieg der Infektionszahlen im vierten Quartal und dem neuerlichen Lockdown des öffentlichen Lebens, vor allem in zahlreichen Staaten Europas, verzeichnete die Nor-malisierung der Wirtschaftsleistungen gegen Jahresende einen deutlichen Rückschlag.

Das ifo-Institut prognostizierte für das Gesamtjahr 2020 einen Rückgang des weltweiten Bruttoinlandsprodukts um 3,6 Prozent gegenüber dem Jahr 2019, für den Euroraum allerdings ein Minus von 7,4 Prozent. Auch in Deutschland bremste die zweite Corona-Welle und der erneute Lock-down im Schlussquartal die wirtschaftliche Erholung. Da-von war besonders der private Konsum betroffen, während die Warenexporte und die Bauinvestitionen die Wirtschaft stützten. Das Statistische Bundesamt gab nach ersten Be-rechnungen einen Rückgang des Bruttoinlandsprodukts für das gesamte Jahr 2020 um 5,0 Prozent zum Vorjahr be-kannt.

Quellen: ifo-Institut, München: Ifo-Schnelldienst. Sonderausgabe, Dezember 2020 Statistisches Bundesamt, Presseinformation, 29. Januar 2021

Mit seinen Produkten ist der FRIWO-Konzern vor allem auf den globalen Märkten für Stromversorgungen und La-detechnik präsent. Das Marktforschungsunternehmen Transparency Market Research (TMR) prognostiziert für den Weltmarkt für Stromversorgungen im Jahr 2030 ein Gesamtvolumen von 40,9 Mrd. US-Dollar, ausgehend von 29,2 Mrd. US-Dollar im Jahr 2018. Dies entspricht einer durchschnittlichen jährlichen Wachstumsrate (CAGR) von 4,4 Prozent. Für den Weltmarkt für Ladegeräte sieht TMR im Jahr 2030 ein Gesamtvolumen von 42,9 Mrd. US-Dollar, ausgehend von 24,5 Mrd. US-Dollar im Jahr 2018, was ei-nem CAGR von 5,8 Prozent entspricht.

Die globalen Auswirkungen der COVID-19-Pandemie wer-den auch im Jahr 2021 zu einem verringerten Wachstum der Branche führen. Marktstudien zufolge wird ab 2022 wieder ein sukzessives Wachstum erwartet.

Da FRIWO als Hersteller von Ladegeräten, Akkupacks und Stromversorgungen unterschiedliche Branchen und An-wendungen bedient, ist die Entwicklung des Gesamtmark-tes für Stromversorgungen und Ladetechnik für das Un-ternehmen nur bedingt aussagekräftig. Relevanter für die künftige Entwicklung von FRIWO ist dagegen die Betrach-tung einzelner Teilmärkte.

Von großer strategischer Bedeutung ist der Markt für me-dizinische Stromversorgungen, für den die Experten des Marktforschungsunternehmens Data Bridge Market Re-search im Zeitraum von 2017 bis 2024 ein jährliches Wachstum von durchschnittlich 7,5 Prozent erwarten. Treibende Einflussfaktoren sind neben dem steten Fort-schritt in der Medizintechnik vor allem auch die zunehmend bessere medizinische Versorgung in Entwicklungs- und Schwellenländern sowie der steigende Bedarf an mobilen Lösungen und Medizingeräten für den Hausgebrauch. Diese Trends werden von den Marktforschern des Unternehmens Mordor Intelligence (mit einer durchschnittlichen jährli-chen Wachstumserwartung von 6,5 Prozent von 2021 bis 2026) und Zion Market Research (durchschnittliche jährliche Wachstumserwartung von 6,1 Prozent von 2018 bis 2025)

grundsätzlich bestätigt. Entgegen der größtenteils negati-ven Auswirkung der COVID-19-Pandemie auf die relevan-ten Teilmärkte für FRIWO in den Jahren 2020 und 2021 wird der Markt für medizinische Stromversorgungen aufgrund einer erhöhten Nachfrage z.B. nach Beatmungsgeräten po-sitiv beeinflusst.

Für die künftige Entwicklung von FRIWO sind darüber hin-aus auch die Teilmärkte für Ladetechnik sehr bedeutsam. Das Know-how des Unternehmens wird seit geraumer Zeit vor allem von Kunden aus den Bereichen akkubetriebene Werkzeuge und akkubetriebene Gartenwerkzeuge wert-geschätzt. Bei Elektrowerkzeugen wird erwartet, dass die akkubetriebenen Geräte auf Basis einer besser werdenden Batterietechnik mit kürzeren Ladezyklen und längeren Lauf-zeiten zunehmenden Absatz finden werden. Goldstein Re-search etwa beziffert die durchschnittliche jährliche Wachs-tumsrate für den Weltmarkt kabelloser Elektrowerkzeuge von 2016 bis 2024 auf 4,8 Prozent. Zion Market Research prognostiziert mit durchschnittlichen jährlichem Wachs-tumsraten von 4,1 Prozent von 2018 bis 2025 für den welt-weiten Power Tool-Markt auf einem ähnlichen Niveau.

zum Auto, insbesondere in dichten städtischen Gebieten in Asien und den USA. Grand View Research prognosti-ziert dem Weltmarkt für E-Scooter-Motoren von 2019 bis 2030 eine durchschnittliche jährliche Wachstumsrate von 8,5 Prozent. Insbesondere im Wirtschaftsraum Asien-Pa-zifik entwickelt sich der Markt für diese Elektrofahrzeuge immens: Im Zeitraum von 2017 bis 2025 rechnet Prescient & Strategic Intelligence mit einer deutlichen Steigerung der jährlichen Volumina von 17,3 Millionen auf 31,2 Millionen Stück (im Schnitt + 8,7 Prozent pro Jahr). Für Europa kalku-lieren die Experten eine jährliche Zuwachsrate für E-Scoo-ter- und Elektromotorrad-Motoren bis zum Jahr 2025 von 26,2 Prozent.

Auch abseits der E-Scooter finden immer mehr Elektromo-toren in den unterschiedlichsten Fahrzeugen Verwendung. Mordor Intelligence beziffert das jährliche Wachstum von Elektromotoren für Electric Vehicles von 2019 bis 2024 auf 15,4 Prozent, das Marktforschungsunternehmen Mar-ket Research Future sieht sogar eine Wachstumsrate von 20 Prozent.

Einer der stärksten Wachstumsmärkte unserer Zeit ist die Elektromobilität. Die Marktexperten von Persistence Mar-ket Research rechnen für den Weltmarkt für E-Bike-Moto-ren im Zeitraum 2017 bis 2025 mit durchschnittlichen jähr-lichen Zuwachsraten von 6,3 Prozent. Da die Motoren den Fahrradherstellern in der Regel zusammen mit Bordcompu-ter, Batterie und Ladegerät als Gesamtsystem zugeliefert werden, dient diese Prognose auch als gute Indikation für die Entwicklung des Ladegeräte-Marktes in diesem Bereich.

Neben der Ladetechnik für E-Bikes liefert FRIWO auch Mo-torsteuerungen und alle weiteren Komponenten für elekt-rische Antriebsstränge als Gesamtsystem aus einer Hand. Die Systemlösungen der FRIWO werden derzeit vornehm-lich bei E-Scootern eingesetzt, für welche eine sehr starke Marktentwicklung erwartet wird. Die Entwicklung wird ge-trieben von der wachsenden Mikromobilität, d.h. der Ver-wendung billigerer und umweltfreundlicherer Alternativen

Quellen:

  • • Transparency Market Research: Power Supply Market 2020-2030

  • • Transparency Market Research: Global Charger Market 2020-2030

  • • Fatpos Global: Medical Supplies Market

  • • Regal Intelligence: 2020-2029 Report on Global Switch Mode Power Supply Transformers Market

  • • Data Bridge Market Research: Global Medical Power Supply Market - Industry Trends and Forecast to 2024

  • • Mordor Intelligence: Medical Power Supply Market - Growth, Trends, COVID-19 Impact, and Forecasts (2021-2026)

  • • Zion Market Research: Medical Power Supply 2018-2025

  • • Goldstein Research: Global Cordless Power Tools Market Outlook 2024: Global Opportunity and Demand Analysis, Market Forecast

  • • Zion Market Research: Power Tools Market 2018-2025

  • • Persistence Market Research: Electric Bicycle Motors Market - Global Growth, & Forecast to 2025

  • • Statista: In-depth: eMobility 2020

  • • Grand View Research: Electric Scooters Market, 2019-2030

  • • Prescient & Strategic (P&S) Intelligence: Europe Electric Scooters and Motorcycles Market, Forecast to 2025

  • • Mordor Intelligence: Electric Motors for Electric Vehicle Market 2019-2024

  • • Market Research Future Electric Vehicle Motor Market Research Report - Forecast 2023

Allgemeiner Geschäftsverlauf

Der FRIWO-Konzern hat im Jahr 2020 sein Umsatzziel nach einem klaren Aufwärtstrend ab dem zweiten Quartal erreicht. Die Konzernerlöse nahmen von 95,8 Mio. Euro im Vorjahr um 3,8 Prozent auf 99,4 Mio. Euro zu und erreichten damit das prognostizierte leichte Wachstum. Die Geschäfts-entwicklung war vor allem gegen Jahresende aufgrund der weltweiten Auswirkungen der COVID-19-Pandemie durch erneute Lieferengpässe für elektronische Komponenten, stark begrenzte Logistik- und Frachtkapazitäten sowie in der Folge durch deutlich höhere Material- und Frachtkosten beeinflusst. Dadurch mussten Lieferungen an Kunden teil-weise ins Jahr 2021 verschoben werden.

Das bereinigte Konzernergebnis vor Zinsen und Steuern (EBIT), bei dem Wechselkurs- und Einmaleffekte, etwa im Zusammenhang mit COVID-19 und mit der laufenden Transformation der Gruppe eliminiert wurden, war in etwa ausgeglichen. Das ausgewiesene EBIT erreichte -3,8 Mio. Euro (2019: -15,6 Mio. Euro) und lag damit leicht unter der angekündigten Spanne eines ausgeglichenen bis leicht ne-gativen Ergebnisses. Das Ende 2019 beschlossene Maß-nahmenpaket für nachhaltiges profitables Wachstum des FRIWO-Konzerns wurde trotz der schwierigen Rahmenbe-dingungen im Berichtsjahr weitgehend plangemäß umge-setzt.

Auftragsentwicklung

Der Auftragseingang des FRIWO-Konzerns lag 2020 um 16,9 Prozent über dem Niveau des Vorjahres. Die Book-to-Bill Ratio, also das Verhältnis des Auftragseingangs zum Umsatz, bewegte sich im Gesamtjahr mit 1,07 deutlich über dem Vorjahresniveau (0,95) und indiziert weiteres Umsatz-wachstum. Dabei war das 1. Quartal - vor dem weltweiten Ausbruch der COVID-19-Pandemie - das beste Quartal mit einer außergewöhnlich hohen Ratio von 1,63. Während die Auftragsentwicklung im 2. Quartal dann eher verhalten war, erholte sie sich seit dem Sommer 2020 wieder leicht. Re-gional entwickelte sich der Auftragseingang heterogen: In den Segmenten "Asien" und dem "Rest der Welt" wurde der Auftragseingang mehr als verdoppelt, das Segment "Übri-ges Europa" verzeichnete einen Zuwachs von 10,4 Prozent gegenüber dem Vorjahr und das Segment "Deutschland" blieb mit einem Zuwachs von 1,1 Prozent nahezu auf Vor-jahresniveau. Die Zuwächse in Asien und dem Rest der Weltsind auf das E-Mobility-Geschäft in Vietnam und Indien so-wie auf eine wachsende Nachfrage von Medizinkunden in den USA zurückzuführen.

Der Auftragsbestand des Konzerns lag per 31. Dezember 2020 um 13,5 Prozent über dem entsprechenden Vorjah-reswert.

Umsatzentwicklung

Der FRIWO-Konzern konnte im Jahr 2020 trotz der Belas-tungen durch die COVID-19-Pandemie den Konzernumsatz um 3,8 Prozent auf 99,4 Mio. Euro (Vorjahr: 95,8 Mio. Euro) steigern und erreichte damit wie angekündigt eine leichte Umsatzerhöhung. Im Umsatz enthalten ist ein positiver Ef-fekt von 0,8 Mio. Euro aus der Veränderung der Vertrags-vermögenswerte. Die Umsatzentwicklung zeigte dabei unterjährig eine klare Aufwärtstendenz; so lagen die Kon-zernerlöse nach dem ersten Halbjahr noch um 10,1 Prozent unter dem entsprechenden Vorjahreswert.

Währungsbereinigt, also zu Vorjahres-Wechselkursen, lag der Konzernumsatz im Jahr 2020 bei 100,9 Mio. Euro, ein Zuwachs um 5,4 Prozent zum Vorjahr.

Auf hohem Niveau blieb 2020 der Bereich Elektromobilität mit einem Umsatzplus von 6,5 Prozent. FRIWO profitierte dabei von der Weiterentwicklung der Produktpalette durch die erfolgreiche Integration der Emerge Engineering GmbH sowie durch neue Kunden in Europa und Asien.

Dagegen lagen die Erlöse im Bereich Werkzeuge und Gar-tengeräte um 8,0 Prozent unter Vorjahresniveau. Kurzarbeit und Produktionsdrosselungen aufgrund von COVID-19 bei einigen Toolherstellern sowie ein hoher Lagerbestand an Gartengeräten bei Kunden als Folge des sehr heißen Som-mers 2019 führten zu dem Umsatzrückgang. Zusätzlich ist zu beobachten, dass die Kunden zur Risikominimierung zu-nehmend eine Mehr-Lieferanten-Strategie nutzen.

Der Bereich Industrie erreichte ein Umsatzplus von 13,8 Prozent und konnte damit den Erlösrückgang aus dem Vorjahr fast wieder ausgleichen.

Produkte für die Medizinindustrie verzeichneten, auch als Folge der COVID-19-Pandemie, einen Zuwachs von 33,6 Prozent.

Der Umsatzrückgang im Bereich Distribution (-27,8 Pro-zent) ist zum einen auf Kundenverluste bei den Distributoren und zum anderen auf den wachsenden Direktvertrieb von FRIWO an einzelne Kunden ohne Nutzung von Distributoren zurückzuführen. Im margenschwächeren Bereich Konsu-mentenprodukte nahmen die Erlöse - im Einklang mit der Konzernstrategie - weiter deutlich ab (-19,7 Prozent).

Der Hauptanteil der FRIWO-Geschäfte lag auch 2020 auf dem europäischen Markt. Der Anteil am Gesamtumsatz sank leicht von 90,3 Prozent im Vorjahr auf 86,7 Prozent. Das Segment "Deutschland" verzeichnete ein Umsatzplus um 7,3 Prozent auf 45,7 Mio. Euro (Vorjahr: 42,6 Mio. Euro). Die Erlöse im Segment "Übriges Europa" (Europa ohne Deutschland) nahmen um 7,7 Prozent auf 40,5 Mio. Euro ab (Vorjahr: 43,9 Mio. Euro). Im Segment Asien erhöhte sich der Umsatz auf 6,9 Mio. Euro (Vorjahr: 5,0 Mio. Euro), vor allem durch neue Aufträge im Bereich E-Mobility. In den übrigen Regionen erhöhte sich der Umsatz zum Vorjahr um 47,7 Prozent auf 6,3 Mio. Euro.

Betrachtet man den Konzernumsatz (ohne Umsatz aus Weiterbelastung von Entwicklungsleistungen, Werkzeug-kosten, Approbationskosten, Frachtkosten) nach Produk-tionsland, so nahm der Anteil Vietnams weiter signifikant zu und erreichte im Berichtsjahr 66,0 Prozent (Vorjahr: 51,9 Prozent). Dabei wirkten sich die 2020 vollzogenen Produkti-onsverlagerungen von Europa nach Vietnam entsprechend aus. Der Anteil Chinas am Gesamtumsatz nahm hingegen weiter auf 1,2 Prozent ab (Vorjahr: 1,6 Prozent). Aus eu-ropäischer Produktion (Standort Ostbevern und polnische Zulieferer) stammten 32,7 Prozent des Umsatzes (Vorjahr: 46,5 Prozent).

Ertragslage

Mit der unterjährig positiven Umsatzentwicklung belebte sich im Jahresverlauf auch die Ertragslage. Konzernergeb-nis und Profitabilität konnten im Gesamtjahr 2020 gegen-über dem Vorjahr verbessert werden. Die Ertragslage war aber durch Mehraufwendungen aufgrund der weltweiten COVID-19-Pandemie belastet, die durch unverzüglich ein-geleitete Gegenmaßnahmen (u.a. Stundung der Einfuhr-umsatzsteuer, Kurzarbeit) nicht ganz kompensiert werden konnten.

Das Bruttoergebnis stieg von 3,3 Mio. Euro im Vorjahr auf 6,9 Mio. Euro. Entsprechend verdoppelte sich die Brutto-marge vom Umsatz von 3,5 Prozent auf 7,0 Prozent. Der Anstieg resultierte im Wesentlichen aus dem leicht gestie-genen Umsatz bei gesunkenen Aufwendungen für die Pro-duktionskapazitäten in Asien und in Deutschland.

Die Vertriebskosten sanken 2020 leicht um 0,2 Mio. Euro auf 3,9 Mio. Euro (Vorjahr: 4,1 Mio. Euro). Die allgemeinen Verwaltungskosten blieben mit 6,5 Mio. Euro nahezu auf dem Niveau des Vorjahres (Vorjahr: 6,4 Mio. Euro).

Das operative Ergebnis, also das Bruttoergebnis des Um-satzes abzüglich der Vertriebs- und allgemeinen Verwal-tungskosten, verbesserte sich von -7,1 Mio. Euro im Vorjahr um 3,7 Mio. Euro auf -3,4 Mio. Euro.

Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen und Erträge enthalten im Wesentlichen die Währungsaufwendungen und -erträge. In diesem Zusammenhang wird auf Ziffer 14 des Konzernanhangs verwiesen.

Das Konzernergebnis vor Zinsen und Steuern (EBIT) betrug -3,8 Mio. Euro nach -15,6 Mio. Euro im Vorjahr. Es lag da-mit leicht unterhalb der Prognose eines ausgeglichenen bis leicht negativen EBIT.

Im Vorjahr war die Ertragslage des Konzerns maßgeblich durch die Aufwendungen für das Transformationspro-gramm belastet gewesen. Dabei handelte es sich um Rück-stellungen für den Personalabbau und für sonstige Reorga-nisationsaufwendungen sowie weitere Einmalkosten (rund 11 Mio. Euro).

Die EBIT-Rendite (bezogen auf den Umsatz) lag 2020 bei -3,9 Prozent (2019: -16,3 Prozent).

Das Finanzergebnis war im Wesentlichen geprägt durch die höheren Zinsaufwendungen für den im ersten Quartal neu abgeschlossenen Konsortialkredit und für das Gesell-schafterdarlehen; es erhöhte sich auf -1,4 Mio. Euro nach -0,8 Mio. Euro im Vorjahr.

Das Ergebnis vor Steuern (PBT) verbesserte sich im Vergleich zum Vorjahr deutlich von -16,4 Mio. Euro auf -5,2 Mio. Euro.

Der im Vorjahr gebildete latente Steueranspruch in Höhe von 4,8 Mio. Euro, der mit 5,0 Mio. Euro auf den Verlust-vortrag des Jahres 2019 zurückzuführen ist, hat sich um 0,3 Mio. Euro auf 4,5 Mio. Euro verringert.

Nach Steuern betrug das Konzernergebnis -5,5 Mio. Euro nach einem negativen Vorjahresergebnis von -11,3 Mio. Euro. Das entspricht einem Ergebnis je Aktie von -0,72 Euro nach -1,47 Euro im Jahr 2019 (siehe Ziffer (18)).

Finanzlage

Kapitalstruktur

Das Finanzmanagement des FRIWO-Konzerns ist maßgeb-lich auf die Steuerung der benötigten Liquidität sowie eine angemessene Kapitalausstattung des Unternehmens aus-gerichtet.

Die FRIWO Gerätebau GmbH verkauft einen Teil ihrer For-derungen in Form eines echten Factorings, bei dem das Ausfallrisiko von der Factoring-Gesellschaft getragen wird. Der Anteil der verkauften Forderungen am Forderungsbe-stand erhöhte sich im Berichtszeitraum um 3,1 Prozent-punkte und lag zum Stichtag 31. Dezember 2020 bei rund 76,7 Prozent (Ende 2019: 73,6 Prozent). Im Zuge des neuen Finanzierungskonzeptes hat die FRIWO Gerätebau GmbH den Factoringvertrag bis zum Ende 2022 prolongiert.

Zur Absicherung des Ende 2019 eingeleiteten Transforma-tionsprozesses war es notwendig, ein neues Finanzierungs-konzept zu erstellen. Die im März 2020 mit den Banken vereinbarte neue Konzernfinanzierung beinhaltete, dass die bisherigen bilateralen Kreditlinien mit den deutschen Kre-ditgebern in einen Konsortialkredit überführt wurden. Die Kreditfinanzierung besteht aus einer 10,4 Mio. Euro amorti-sierenden Laufzeitkreditlinie sowie zwei weiteren Betriebs-mittellinien in Höhe von 8,3 Mio. Euro bzw. 2,0 Mio. Euro. Für alle drei Tranchen wurde eine Laufzeit bis zum 31. De-zember 2022 vereinbart. Die Betriebsmittellinien sind bis zum Ende 2020 tilgungsfrei, ab 2021 sind quartalsweise Tilgungszahlungen in Höhe von insgesamt 1,0 Mio. Euro auf die amortisierende Laufzeitkreditlinie vereinbart worden. Im Jahr 2022 erhöhen sich die Tilgungen auf insgesamt 2,7 Mio. Euro und die Resttilgung ist zum Laufzeitende fällig.

Zudem hat die vietnamesische Tochtergesellschaft eine bi-laterale Kreditlinie mit der lokalen Bank in Vietnam behalten. Für beide Kreditvereinbarungen bestehen verschiedene, von FRIWO gestellte Garantien und Sicherheiten. Darüber hinaus wurden für den Konsortialkredit neue Finanzkenn-zahlen definiert (Covenants) und erweiterte Reporting- und Dokumentationspflichten vereinbart. Die Kreditvereinba-rung sieht zudem den Verzicht auf Dividendenzahlungen der FRIWO AG während des Sanierungszeitraums vor.

Ein weiterer Beitrag zur Liquiditätssicherung des FRIWO-Konzerns ist ein nachrangiges Gesellschafterdarlehen des Großaktionärs Cardea Holding GmbH, Grünwald, in Höhe von 2,7 Mio. Euro (inklusive Zinsabgrenzung zum Jahres-ende), welches im Mai 2020 zur Auszahlung kam und eine Laufzeit bis zum 31. März 2023 hat.

Der FRIWO-Konzern war auch im Geschäftsjahr 2020 durchgehend selbstständig finanziert und verfügte jederzeit über eine ausreichende Liquidität.

Liquidität

Der Cashflow aus der betrieblichen Geschäftstätigkeit be-trug im Berichtsjahr -3,1 Mio. Euro nach einem positiven Cashflow von 1,5 Mio. Euro im Vorjahr. Er lag damit deutlich unter den Erwartungen. Wesentliche Einflussfaktoren wa-ren das negative operative Ergebnis und der Abbau der im Vorjahr gebildeten Restrukturierungsrückstellungen.

Aus der Investitionstätigkeit resultierte ein Mittelabfluss von 2,7 Mio. Euro (2019: Mittelabfluss von 1,4 Mio. Euro).

Investitionen

Die konzernweiten Investitionen im Geschäftsjahr betru-gen 3,1 Mio. Euro, eine Erhöhung um 1,4 Mio. Euro bzw. 85,7 Prozent im Vergleich zum Vorjahr (1,7 Mio. Euro). Diese Erhöhung ist im Wesentlichen auf die Investition in Vietnam in den Maschinenpark und in die Anschaffung von Werk-zeugen, die im Zusammenhang mit den Produktionsverla-gerungen standen, sowie auf den Erwerb von SAP-Lizenzen zurückzuführen.

Die Investitionen bezogen auf den Umsatz erhöhten sich von 1,7 Prozent im Vorjahr auf 3,1 Prozent im Geschäfts-jahr 2020.

Von den gesamten Investitionen entfielen 2,6 Mio. Euro auf Sachanlagen (Vorjahr: 1,6 Mio. Euro) und 0,5 Mio. Euro auf immaterielle Vermögenswerte (Vorjahr: 0,1 Mio. Euro).

Der Netto-Cashflow war -5,8 Mio. Euro nach einem ausge-glichenen Netto-Cashflow im Vorjahr.

Die Finanzierungstätigkeit führte insgesamt zu einem Mit-telzufluss von 4,1 Mio. Euro (Vorjahr: Mittelzufluss von 3,4 Mio. Euro). Darin berücksichtigt ist das Gesellschafter-darlehen (inklusive Zinsabgrenzung zum Jahresende) mit 2,7 Mio. Euro. Der Konzern verfügte zum 31. Dezember 2020 über Zahlungsmittel in Höhe von 4,2 Mio. Euro nach einem Finanzmittelbestand von 5,9 Mio. Euro zu Jahresbe-ginn.

Im Berichtsjahr konnten die Gesellschaften des Konzerns ihre fälligen Zahlungsverpflichtungen jederzeit bedienen. Aus aktueller Sicht und auf Basis der neu gesicherten Fi-nanzierung ist die Liquidität auch für das Jahr 2021 und die Folgejahre gesichert.

Vermögenslage

Die Bilanzsumme des FRIWO-Konzerns per 31. Dezem-ber 2020 belief sich auf 61,3 Mio. Euro und lag damit um 1,1 Mio. Euro unter dem Wert am gleichen Stichtag 2019 (62,4 Mio. Euro).

Der Wert der langfristigen Vermögenswerte ging in Sum-me von 20,5 Mio. Euro zum Jahresende 2019 auf 19,4 Mio. Euro zurück (-5,3 Prozent). Darin enthalten sind mit 2,1 Mio. Euro die Nutzungsrechte aus Leasingfinanzierungen (Vor-jahr: 1,6 Mio. Euro) und die Abgrenzung der aktiven latenten Steuern in Höhe von 4,5 Mio. Euro (Vorjahr: 4,8 Mio. Euro).

Die langfristigen Verbindlichkeiten erhöhten sich im Stich-tagsvergleich auf 16,5 Mio. Euro zum Jahresende 2020 (31. Dezember 2019: 4,9 Mio. Euro). Der starke Anstieg ist in erster Linie auf die erstmalige Berücksichtigung der neu-en, bis 2022 laufenden Konzernfinanzierung zurückzufüh-ren. So standen die langfristigen Finanzverbindlichkeiten mit 9,4 Mio. Euro zu Buche nach 0,6 Mio. Euro am gleichen Vorjahresstichtag. In den langfristigen Verbindlichkeiten ist ebenfalls ein Gesellschafterdarlehen in Höhe von 2,7 Mio. Euro (inklusive Zinsabgrenzung zum Jahresende) enthalten. Die lang- und kurzfristigen Leasingverbindlichkeiten nach IFRS16 stiegen auf 2,2 Mio. Euro (davon 0,9 Mio. Euro kurz-fristig; 1,3 Mio. Euro langfristig).

Die kurzfristigen Vermögenswerte lagen mit 41,9 Mio. Euro auf dem Niveau des Vorjahres. Die Vorräte nahmen um 6,2 Prozent auf 20,9 Mio. Euro ab (31. Dezember 2019: 22,3 Mio. Euro). Trotz eines strikten Bestandsmanage-ment baute der FRIWO-Konzern seinen Vorratsbestand um 0,6 Mio. Euro auf. Gegenläufig mit -1,4 Mio. Euro gegenüber dem Vorjahr wirkte sich jedoch die Reduzierung der geleis-teten Anzahlungen auf Vorräte aus. FRIWO hatte im Vorjahr ein wichtiges elektronisches Bauteil zur Sicherstellung der Lieferfähigkeit bevorratet, der Bestand wurde im Jahres-verlauf 2020 sukzessive abgebaut. Die zeitraumbezogene Umsatzrealisierung nach IFRS 15 hatte einen Effekt von -0,5 Mio. Euro gegenüber dem Vorjahr auf die Vorräte.

Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen stiegen auf 4,1 Mio. Euro (Vorjahresstichtag: 3,4 Mio. Euro). Hierbei wirkten sich das höhere Geschäftsvolumen zum Jahresende im Vergleich zum schwächeren vierten Quartal des Vorjah-res sowie eine erhöhte Factoring-Quote von 76,7 Prozent aus (Vorjahr: 73,6 Prozent). Die durch zeitraumbezogene Umsatzrealisierung nach IFRS 15 entstandenen Vertrags-vermögenswerte stiegen von 7,6 Mio. Euro um 0,8 Mio. Euro auf 8,4 Mio. Euro.

Die Zahlungsmittel lagen zum Jahresende bei 4,2 Mio. Euro (31. Dezember 2019: 5,9 Mio. Euro).

Auf der Passivseite der Bilanz sank das Eigenkapital des FRIWO-Konzerns durch den Konzernverlust (-5,5 Mio. Euro) von 10,9 Mio. Euro per 31. Dezember 2019 auf 4,8 Mio. Euro zum Ende des Berichtsjahres. Die Eigenkapitalquote sank entsprechend im Stichtagsvergleich von 17,5 Prozent auf 7,7 Prozent und lag damit auf einem nicht zufrieden-stellenden Niveau.

Die kurzfristigen Verbindlichkeiten sanken im Stichtagsver-gleich in Summe von 46,6 Mio. Euro per Ende 2019 um 6,5 Mio. Euro auf 40,1 Mio. Euro zum 31. Dezember 2020. Dabei nahmen die kurzfristigen Finanzverbindlichkeiten im Zuge der Neufinanzierung des Konzerns ebenfalls um 6,5 Mio. Euro auf 14,7 Mio. Euro ab (31. Dezember 2019: 21,2 Mio. Euro). Die kurzfristigen Rückstellungen nahmen mit der Umsetzung der Strukturmaßnahmen aus dem Transfor-mationsprogramm von 9,0 Mio. Euro um 4,9 Mio. Euro auf 4,1 Mio. Euro ab. Die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen lagen mit 12,4 Mio. Euro um 1,3 Mio. Euro über Vorjahresniveau (11,1 Mio. Euro), vor allem bedingt durch das höhere Geschäftsvolumen zum Ende des Berichtsjah-res im Vergleich zum Vorjahr.

Das Working Capital im Verhältnis zum Umsatz verbesserte sich im Berichtsjahr weiter auf 20,9 Prozent nach 22,8 Pro-zent Ende 2019.

Die sonstigen kurzfristigen Verbindlichkeiten einschließlich sonstiger nicht finanzieller Verbindlichkeiten stiegen um 3,4 Mio. Euro auf 7,1 Mio. Euro. Der Anstieg resultierte im Wesentlichen aus der Stundung der Einfuhrumsatzsteuer in Höhe von 2,4 Mio. Euro.

Insgesamt beurteilt der Vorstand die Ertrags-, Vermögens-und Finanzlage des Konzerns zum Jahresende 2020 als angespannt, aber beherrschbar, vor allem unter Berück-sichtigung der im ersten Quartal 2020 neu ausgehandelten Finanzierung des Unternehmens für die nächsten zwei Jah-re.

Wirtschaftliche Lage der FRIWO AG

Die FRIWO AG fungiert als Holding des FRIWO-Konzerns. Sie erzielt ihr Ergebnis im Einzelabschluss nach HGB-Rech-nungslegung im Wesentlichen aus den vereinnahmten Gewinnen bzw. den übernommenen Verlusten der Toch-tergesellschaft FRIWO Gerätebau GmbH, mit der ein Ergeb-nisabführungs- und Beherrschungsvertrag besteht.

Das neue Finanzierungskonzept sichert den eingeleiteten Konzernumbau ab. Die Finanzierung ist damit über den Transformationszeitraum bis Ende 2022 gesichert, sofern die vom Vorstand erwartete positive Ergebnisentwicklung einsetzt.

Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter

Darüber hinaus fallen bei der Holding eigene Aufwendungen an, die sich 2020 auf Vorjahresniveau bewegten.

Zusammen mit dem negativen Beteiligungsergebnis von -4,8 Mio. Euro (Vorjahr: -16,2 Mio. Euro) verzeichnete die FRIWO AG im Berichtsjahr ein handelsrechtliches Ergebnis von -6,0 Mio. Euro (Vorjahr: -16,9 Mio. Euro).

Zusammen mit dem Ergebnisvortrag des Vorjahres von -15,3 Mio. Euro beträgt der Bilanzverlust nun -21,3 Mio. Euro. Das Eigenkapital sank von 23,7 Mio. Euro auf 17,7 Mio. Euro.

Zusammenfassend war die Ertragslage der Gesellschaft angesichts des Jahresverlustes weiterhin unbefriedigend.

Die Beteiligung an der FRIWO Gerätebau GmbH ist der wesentliche Vermögensgegenstand der FRIWO AG. Diese Beteiligung wurde zum 31. Dezember 2020 unverändert mit ihren historischen Anschaffungskosten von 28,3 Mio. Euro ausgewiesen. Der Wertansatz wurde zum Abschluss-stichtag erneut bestätigt. Der Bewertung lag eine aktuelle Mehrjahres-Ergebnisplanung mittels des Discounted-Cashflow-Verfahrens zugrunde, bei der Annahmen und Schätzungen über die künftige Umsatz- und Ergebnis-entwicklung der FRIWO Gerätebau GmbH unter Berück-sichtigung der erwarteten Auswirkungen des eingeleiteten Transformationsprogramms getroffen wurden.

Die Bilanzsumme der FRIWO AG stieg leicht auf 28,7 Mio. Euro (Vorjahr: 28,3 Mio. Euro). Die Eigenkapitalquote sank auf 61,7 Prozent (Vorjahresstichtag: 83,7 Prozent).

Im Mai 2020 wurde zur Finanzierung der Tochtergesell-schaften ein Gesellschafterdarlehen in Höhe von 2,7 Mio. Euro (inklusive Zinsabgrenzung zum Jahresende) aufge-nommen.

Entwicklung der Belegschaftsstärke

Der FRIWO-Konzern beschäftigte Ende 2020 weltweit 2.608 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter (Vorjahresstichtag: 1.708). In Deutschland waren 200 Mitarbeiter in den Be-reichen Produktentwicklung, Produktion, Vertrieb und Ver-waltung tätig (Vorjahresstichtag: 271). Dies entsprach zum Bilanzstichtag einem Anteil an der Konzernbelegschaft von 7,7 Prozent (Vorjahresstichtag: 15,9 Prozent). Der Rück-gang ist Folge der Verlagerung eines Teils der Produktion nach Vietnam und der Straffung von Zentralfunktionen im Rahmen des Transformationsprogramms, das auch in 2021 noch weiteren Stellenabbau vorsieht. Im Ausland arbeiteten zum Jahresende 2.408 Personen (Vorjahresstichtag: 1.437), davon 2.394 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter an den Standorten in Vietnam (Vorjahresstichtag: 1.417), 10 Per-sonen in China (Vorjahresstichtag: 20) und 4 Personen bei der neuen Tochtergesellschaft in Indien (Vorjahresstichtag: 0). Der starke Personalaufbau in Vietnam korrespondiert mit dem erhöhten Produktionsanteil.

Förderung junger Talente

Die Ausbildung von jungen Menschen zählt ebenso zu den zentralen Aufgaben der FRIWO-Gruppe wie die Suche nach qualifizierten Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern. Am Jahres-stichtag 2020 beschäftigte der Konzern 15 Auszubildende (Vorjahr:16) in verschiedenen Fachrichtungen wie Mechanik, Elektronik, IT oder im kaufmännischen Bereich. Es befanden sich zudem drei duale Studenten in der Ausbildung (2019: fünf). Darüber hinaus ermöglichte FRIWO im Geschäftsjahr 2020 erneut mehreren externen Studenten, ihre Bache-lor- oder Masterarbeit im Unternehmen zu schreiben. Alle Studenten wurden umfassend und praxisorientiert in die je-weiligen Aufgabengebiete eingearbeitet. FRIWO übernahm einen Teil dieser Absolventen im Anschluss in ein Arbeits-verhältnis. Im Jahr 2020 wurde erstmals ein sogenannter Round Table abgehalten, bei dem die Auszubildenden die Möglichkeit hatten, sich mit der Geschäftsführung zu ver-

schiedenen Themen auszutauschen und ihre Wünsche und Fragen zu äußern.

Gesundheitsmanagement

Betriebliches Gesundheitsmanagement ist heute ein wich-tiger Faktor, um durch Krankheit entstehende Kosten zu reduzieren. Deshalb ist das Gesundheitsmanagement auch für FRIWO eine zentrale Aufgabe. Im Berichtsjahr wurden zusätzliche Maßnahmen zur Fehlzeitminimierung durch ein mitarbeiterorientierteres Fehlzeitenmeldesystem ergriffen. Darüber hinaus lag der Fokus auf Gesundheitsförderungs-programmen, auf der Bezuschussung solcher Maßnahmen, auf einer besseren Kommunikation in Gesundheitsfragen und dem Coaching in Sachen Arbeitsbewältigung. Mit Blick auf die COVID-19-Infektion wurden 2020 angemessene Regeln aufgestellt und Veränderungen in der Arbeitsorga-nisation vorgenommen. Dazu gehörten eine Maskenpflicht, die Verringerung der Zahl der Dienstreisen, die Einführung von Homeoffice, wo immer dieses möglich war, und zeit-versetzte Arbeitszeiten. Zudem wurden in den Büros Trenn-wände aufgestellt und Luftreiniger für frequentierte Räume angeschafft.

Kurzarbeit

In den Monaten Mai bis Juli gab es COVID-19-bedingt Kurz-arbeit in einigen Bereichen der FRIWO. Die betroffenen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter reduzierten dabei die Ar-beitszeit um rund 20 Prozent. Zudem wurden von allen Be-schäftigten viele Überstunden abgebaut.

Personalentwicklung

Der wirtschaftliche Erfolg von FRIWO basiert nicht zuletzt auf dem Engagement und der Kompetenz der Mitarbeite-rinnen und Mitarbeiter. Im Jahr 2020 nahmen diese ebenso wie die Führungskräfte COVID-19-bedingt an nur wenigen Schulungen teil. Dennoch fand das jährliche Mitarbeiter-gespräch im Rahmen der Entgelt-Rahmenabkommen-Ge-spräche, kurz ERA-Gespräche, statt. Anfang des Jahres nahm der Vertrieb an einer teambildenden Maßnahme über zwei Tage statt, um die Zusammenarbeit noch weiter zu stärken. Erneut führte FRIWO auch E-Learning-Schulungen zur englischen Sprache in allen Unternehmensbereichen durch. Es wurde ein Führungskräftetraining erarbeitet, das allerdings aufgrund COVID-19 auf 2021 verschoben wurde.

Arbeitszeitgestaltung

Vor dem Hintergrund der demografischen Entwicklung und der sich verändernden Sozialgesetzgebung zum Ren-tenniveau und Renteneintrittsalter hatte sich FRIWO ent-schlossen, in zukunftsorientierte Konzepte zur flexiblen Gestaltung der Lebensarbeitszeit zu investieren. Das im Berichtsjahr 2016 zu diesem Zweck eingeführte Langzeit-kontenmodell bleibt weiterhin bestehen. Durch COVID-19 unternahm FRIWO erste Schritte zum Arbeiten im Home-office und machte damit positive Erfahrungen.

Umweltbericht

FRIWO verpflichtet sich mit dem weltweit gültigen Um-weltmanagementsystem gemäß DIN EN ISO 14001 zum Schutz der Umwelt und des Prinzips der Nachhaltigkeit an allen Produktionsstandorten. In allen Wertschöpfungsstu-fen unterliegen die Produktionsprozesse der kontinuier-lichen Überwachung. Die Umweltauswirkungen und -as-pekte werden systematisch bewertet. Daraus resultierende Maßnahmen werden dem kontinuierlichen Verbesserungs-prozess zugeführt und garantieren somit die Weiterent-wicklung des Umweltmanagements und die Erfüllung der umweltrechtlichen Auflagen.

Die europäische Richtlinie 2011/65/EU "RoHS" (Restriction of certain Hazardous Substances) dient dazu, die Verwen-dung bestimmter einzelner gefährlicher Stoffe in Elektro-und Elektronikgeräten zu beschränken. Die Umsetzung der Richtlinie erfolgt durch das Elektrogesetz (ElektroG), das die Markteinführung, die Rücknahme und die umweltver-trägliche Entsorgung von Elektro- und Elektronikgeräten regelt. Dieses Gesetz erfasst auch die Richtlinie 2012/19/ EU "WEEE" (Waste of Electrical and Electronic Equipment) und beschreibt die Vermeidung von Abfällen von Elek-tro- und Elektronikgeräten und die Reduzierung solcher Abfälle durch Wiederverwendung. FRIWO hat bereits vor der Einführung der beiden europäischen Richtlinien die ge-setzlichen Anforderungen umgesetzt und erfüllt somit die Einhaltung der Rechtskonformität zum Schutz von Mensch und Umwelt.

Die EU-rechtliche Grundlage für das Inverkehrbringen von Batterien und Akkumulatoren sowie für deren Entsorgung ist die Richtlinie 2006/66/EG des Europäischen Parlaments und des Rates über Batterien und Akkumulatoren sowie Altbatterien und Altakkumulatoren (sogenannte Batte-rie-Richtlinie). Die Richtlinie wurde zum 1. Dezember 2009 durch das Gesetz über das Inverkehrbringen, die Rücknah-me und die umweltverträgliche Entsorgung von Batterien und Akkumulatoren (Batteriegesetz - BattG) in nationales Recht umgesetzt. Ziel ist, den Umwelteintrag von Schad-stoffen in Abfällen durch Batterien auf ein Mindestmaß zu reduzieren. Hierfür sieht die Richtlinie - neben strikten Stoffbeschränkungen für die Schwermetalle Quecksilber und Cadmium - vor, dass möglichst alle Batterien getrennt gesammelt und stofflich verwertet werden. Das erste Ge-setz zur Änderung des Batteriegesetzes trat am 1. Januar 2021 in Kraft und betrifft auch FRIWO als Hersteller von Battery-Packs. Die bisherige Anzeigepflicht beim Umwelt-bundesamt (UBA) entfällt. Bevor ein Hersteller Batterien in Umlauf bringt, ist er verpflichtet, sich bei der Stiftung Elek-tro Altgeräte Register (EAR), die vom Umweltbundesamt mit der Wahrnehmung hoheitlicher Aufgaben betraut ist, mit der Marke und der jeweiligen Batterieart registrieren zu lassen. FRIWO verfügt bereits über einen Account bei der Stiftung und kann diesen auch für die Beantragung der BattG-Registrierung nutzen. Für die Rückholung der in Um-lauf gebrachten Mengen hat FRIWO ein zertifiziertes Rück-nahmesystem beauftragt.

In der europäischen Verordnung 1907/2006 "REACH" (Re-gistration, Evaluation, Authorisation and Restriction of Che-micals) wird die Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung chemischer Stoffe gefordert. Die Verordnung richtet sich an jeden Erzeuger und Nutzer von Chemikalien, die verwendeten Chemikalien hinsichtlich Verwendungs-und Einsatzzweck testen, dokumentieren und registrieren zu lassen. Die Beweislast für die vorzulegenden Daten (z. B. mit Blick auf Unbedenklichkeit, Toxizität oder Abbaubarkeit) liegt auf Seiten der Erzeuger und Nutzer. FRIWO bezieht bei der Umsetzung der Verordnung alle Lieferanten mit ein und fordert ihre entsprechende REACH-Konformitätsnachwei-se.

Nach dem Dodd Frank Wall Street Reform and Consumer Protection Act (Dodd-Frank Act) der USA müssen Unter-nehmen offenlegen, inwiefern ihre Produkte Konfliktmine-ralien enthalten. "Konfliktmineralien" sind Rohstoffe wie Tantal, Zinn, Gold und Wolfram, sofern ihre Gewinnung und der Handel mit diesen Rohstoffen zur Finanzierung bewaff-neter Gruppen in der Demokratischen Republik Kongo oder ihren Nachbarstaaten beitragen. FRIWO verpflichtet sich, die Vorschriften der Konfliktmineralienregelung einzuhalten und verfolgt das Ziel, Gewalt, Menschenrechtsverletzungen und die ökologische Verwüstung in den betroffenen Län-dern zu beenden. FRIWO fordert dazu jährlich alle Lieferan-ten auf, aktuelle Berichte im Rahmen der EICC/GeSI-Mel-dungsvorlage "Conflict Minerals Report" bereitzustellen und unterstützt die Kunden bei der Umsetzung ihres Konfliktmi-neralienprogramms.

Die europäische Ökodesign-Richtlinie, ErP-Richtlinie 2009/125/EG (Energy-related Products) definiert spezi-fische Anforderungen an die umweltgerechte Gestaltung energieverbrauchs-relevanter Produkte. Für Netzteile sind dies Grenzwerte für den Wirkungsgrad und die Stand-by-Verlustleistung in Abhängigkeit von der Ausgangsleis-tung. Seit dem 1. April 2020 müssen neue Ökodesign-An-forderungen an externe Netzteile erfüllt werden.

Das USA-Energieministerium, Department of Energy (DoE) definierte am 10. Februar 2014 weitere Einsparungsstan-dards für externe Stromversorgungen. Diese Anforderungen an die Energieeffizienz hatte FRIWO bereits vor Inkrafttre-ten der Richtlinie am 10. Februar 2016 umgesetzt und liegt bis heute bei seinen Produkten weit unter den spezifizier-ten Grenzwerten. Die US-Richtlinie stellt deutlich strengere Anforderungen an den Wirkungsgrad und die Standby-Ver-luste von Stromversorgungen. Eine Anpassung der europä-ischen Grenzwerte an den US-Standard wurde mit der Ver-ordnung (EU) 2019/1782 der Kommission vom 1. Oktober 2019 umgesetzt. FRIWO bietet den Kunden bereits heute Geräte, welche die gesetzlichen Anforderungen übertreffen.

Prognosebericht

Gesamtwirtschaftliche RahmenbedingungenUnternehmensbezogene Rahmenbedingungen

Zu Beginn des Jahres 2021 ist die gesamtwirtschaftliche Entwicklung in weiten Teilen der Welt aufgrund der anhal-tenden COVID-19-Pandemie mit großen Unsicherheiten behaftet. Positiv bewertet der Internationale Währungs-fonds (IWF) den Start der Impfkampagnen in einigen Indus-trie- und Schwellenländern; zudem rechnen die Experten mit weiteren staatlichen Konjunkturspritzen. In der Folge hob der IWF im Januar die Wachstumserwartung für die Weltwirtschaft im Jahr 2021 sogar um 0,3 Prozentpunkte an und ging von einem Zuwachs von 5,5 Prozent gegenüber dem Vorjahr aus.

Für die Eurozone senkte der Wirtschaftsfonds den erwar-teten Zuwachs der Wirtschaftsleistung jedoch um 1 Pro-zentpunkt auf 4,2 Prozent. Auch in Deutschland soll das Wachstum demnach mit 3,5 Prozent schwächer ausfallen als zuletzt erwartet. Bei allen Projektionen ging der IWF davon aus, dass die Menschen in den westlichen Industrie-ländern und in einigen Schwellenländern bis zur Jahresmitte 2021 breiten Zugang zu Corona-Impfungen haben werden. Zudem wurde an die Regierungen appelliert, weiterhin er-hebliche Mittel in die Gesundheitsversorgung und Armuts-bekämpfung zu investieren, um die sozialen Folgen der Pandemie abzufedern, ohne dabei die Staatsschulden aus den Augen zu verlieren.

Quelle:

  • • IWF, World Economic Outlook, Januar 2021

Grundsätzlich ist FRIWO in Segmenten des weltweiten Power Supply-Marktes tätig, für die langfristig weiterhin stabile Wachstumsprognosen bestehen (vgl. Kapitel "Bran-chenspezifische Rahmenbedingungen"). Nach Ansicht der Gesellschaft ist damit zu rechnen, dass die Nachfrage der Kunden in allen Anwendungsbereichen im Jahr 2021 noch von den Auswirkungen der weltweiten COVID-19-Pande-mie beeinflusst sein wird. In welchem Ausmaß dies der Fall sein wird, lässt sich mit Blick auf die für FRIWO relevanten Märkte noch nicht abschätzen.

Die künftige Entwicklung des Konzerns hängt darüber hin-aus von der weiterhin erfolgreichen Umsetzung des Ende 2019 begonnenen Transformationsprogramms für nach-haltig profitables Wachstum ab. Darüber hinaus haben einige dem Geschäftsmodell von FRIWO immanente ge-schäftstypische Einflussfaktoren eine hohe Relevanz für die wirtschaftliche Entwicklung.

Diese Faktoren sind für den Vorstand nur schwer ein-schätzbar und können teilweise nicht oder nur sehr einge-schränkt beeinflusst werden. So erwirtschaftet FRIWO ei-nen wesentlichen Teil seiner Umsätze in US-Dollar, woraus grundsätzlich eine Abhängigkeit vom Wertverhältnis des Euro zum US-Dollar entsteht. Da die Volatilität des US-Dol-lar-Kurses nicht vorhersehbar ist, sind Prognosen und dar-auf aufbauende Planungen und Sicherungsmaßnahmen mit entsprechenden Unsicherheiten behaftet.

Zu den weiteren, langfristig den Geschäftserfolg potenziell erheblich beeinflussenden externen Parametern zählen unverändert die Lohnkosten in Vietnam, bei denen FRIWO weitere Erhöhungen erwartet, eine mögliche weitere Ver-knappung von wichtigen Elektronik-Komponenten sowie die Erhöhung der Marktpreise der eingesetzten Rohstoffe. Die genannten Faktoren könnten die geplante wirtschaft-liche Entwicklung des FRIWO-Konzerns kurz-, mittel- und auch langfristig positiv wie negativ beeinflussen.

Voraussichtliche Geschäftsentwicklung

FRIWO wird das laufende Transformationsprogramm für die Gruppe auch im Jahr 2021 weiter konsequent umset-zen. Dabei wird es zu weiteren Verlagerungen von Produk-tionskapazitäten vom Standort Ostbevern nach Vietnam kommen, um die Kostenvorteile des Standortes nahe Ho Chi Minh-Stadt bestmöglich nutzen zu können. Weitere wichtige strategische Vorhaben im laufenden Jahr sind der Start der Einführung von SAP zur Verbesserung der internen Prozesse sowie ein Strategieprojekt zur Neuausrichtung der Vertriebsorganisation der Gruppe.

Um bei der strategischen Weiterentwicklung von FRIWO die Ressourcen so zielgenau wie möglich zu steuern, ist das operative Geschäft seit Januar 2021 in zwei Business Units aufgeteilt. Die Business Unit Power Systems umfasst das angestammte Geschäft bestehend aus Stromversorgungen und Ladegeräten, während die neuen E-Mobility-Aktivitä-ten in einer eigenen Einheit gebündelt sind. Beide Einheiten verfügen über eigene Strukturen für Kernfunktionen wie Forschung und Entwicklung, Vertrieb und Operations (wo-bei die Business Unit Power Systems teilweise noch Fer-tigungsdienstleistungen für die Business Unit E-Mobility erbringt). Kundenferne Funktionen wie Finanzen & Cont-rolling, Personalwesen oder IT sind dagegen weiterhin zen-tral organisiert. Ziel dieser Neuorganisation ist, mit klaren Führungsverantwortlichkeiten schneller und kundennäher agieren zu können.

Für das Geschäftsjahr 2021 ist der Vorstand trotz der an-haltenden Beeinträchtigungen durch COVID-19 verhalten optimistisch, auch wenn neuerliche Störungen in den Pro-duktions- und Lieferketten oder kundenseitige Nachfrage-schwankungen nicht auszuschließen sind. Positiv werden sich Kosteneffekte durch die Verlagerung von Produktions-teilen an den Standort Vietnam auswirken.

Für das Gesamtjahr 2021 geht FRIWO, auch vor dem Hin-tergrund eines guten Auftragsbestands zum Ende des ver-gangenen Jahres, von einem weiteren Wachstum des Kon-zernumsatzes um einen mittleren bis oberen einstelligen Prozentsatz gegenüber dem Vorjahreswert aus. Beim Kon-zern-EBIT wird auf dieser Umsatzbasis ein leicht positives Ergebnis erwartet. Die Prognose steht unter der Vorausset-zung, dass es zu keinen wesentlichen neuen Belastungen durch die anhaltende COVID-19-Pandemie kommt.

Risikobericht

Risikomanagement

Als international agierendes Unternehmen ist FRIWO bei seinen Geschäftsaktivitäten einer Vielzahl von spezifischen Risiken ausgesetzt, die sich gegebenenfalls nachteilig auf die Geschäftsentwicklung sowie auf die Vermögens-, Fi-nanz- und Ertragslage des Konzerns auswirken können. Vor diesem Hintergrund ist ein professionelles und wirkungs-volles Risikomanagementsystem ein unverzichtbarer Be-standteil der Unternehmensführung und -steuerung.

Das Risikomanagementsystem bei FRIWO ist darauf ausge-richtet, die potenziellen Risiken rechtzeitig zu erkennen, ihre Ursachen zu analysieren und die Risiken mit geeigneten Ge-gensteuerungsmaßnahmen im Vorfeld zu vermeiden oder im Fall ihres Eintretens zu minimieren. Das Risikomanage-

Risikomatrix

ment stellt einen standardisierten Prozess dar, der ständig verbessert und verfeinert wird. Das System wird nicht zur Analyse und Bewertung von Chancen eingesetzt.

Die systematische Identifikation, Bewertung und Steuerung der Risiken sowie die entsprechende Berichterstattung sind in einer Richtlinie niedergelegt, welche konzernweit die Grundlage für ein effizientes Risikomanagementsystem bildet.

Die Risikobewertung wird dreimal im Jahr durch Einschät-zung von Risikopotenzial (in Euro) und Eintrittswahrschein-lichkeit (in Prozent) von den zuständigen "Risk-Ownern" (dabei handelt es sich um Führungskräfte in allen wesentli-chen Bereichen des Konzerns) vorgenommen.

Eintrittswahrscheinlichkeit(w)inProzent

mittel 25%<>

hoch 50%<>

gering 5%<_w3c_2525_ sehr="" gering="">

sehr hoch w>= 80%

sehr gering < 0,1

gering 0,1 bis 0,5

mittel 0,5 bis 1

hoch 1 bis 2

Risikopotenzial (in Mio. Euro)sehr hoch

>= 2

"Risk Controller" unterstützen sie dabei und stellen sicher, dass bei Überschreitung von bestimmten Schwellenwerten Risiken an höhere Führungsebenen und an den Aufsichts-rat kommuniziert werden. Dabei ist die Risikoberichter-stattung vollständig in die standardisierten Planungs- und Forecast-Prozesse integriert. Dieses System gewährleistet, dass alle identifizierten Risiken ihrer Wesentlichkeit ent-sprechend berücksichtigt werden. Durch die Einbeziehung aller relevanten Managementebenen wird im Unternehmen das Risikobewusstsein stetig geschärft.

Nachfolgend werden Risiken beschrieben, die erhebliche negative Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des FRIWO-Konzerns haben können. Die nach-stehende Übersicht enthält die derzeitige Einschätzung der im Folgenden beschriebenen Unternehmensrisiken.

Materialbeschaffung

mittel

mittel

Beschaffung von Fertigprodukten und Handelswaren

mittel

mittel

Finanzrisiken

Währungsrisiken

gering

hoch

Liquiditätsrisiken

hoch

mittel

Zinsrisiken

gering

gering

Ausfallrisiken

gering

gering

Risikoart

Risiko-

Eintrittswahr-

potenzial

scheinlichkeit

Beschaffungs-, Pro-

duktions- und Preis-

änderungsrisiken

Marktrisiken

Wettbewerbsrisiken

mittel

mittel

Rechtsrisiken

mittel

gering

Personalrisiken

gering

mittel

IT-Risiken

mittel

gering

Weitere Informationen zu Risiken in Bezug auf die Verwen-dung von Finanzinstrumenten und zum Finanzrisikoma-nagement sind dem Konzernanhang unter Ziffer 38 zu ent-nehmen. Auch Risiken, die dem Konzern derzeit noch nicht bekannt sind, oder Risiken, die derzeit noch als unwesent-lich eingeschätzt werden, könnten die Geschäftsaktivitäten des Unternehmens negativ beeinträchtigen.

Risikoarten

Gesamtwirtschaftliche Risiken und spezifische Risiken des FRIWO-Konzerns

Eine in relevanten Teilmärkten geringere konjunkturelle Dy-namik könnte sich belastend auf die Nachfrage in den von FRIWO bedienten Marktsegmenten auswirken. Dies hätte je nach Intensität und Dauer eine unmittelbare Auswirkung auf die finanzielle Lage des Konzerns.

Die wachsende Bedeutung von Energieeffizienz und Ver-braucherschutz führt unverändert zu immer mehr gesetz-lichen Regulierungen. Ein Erfolgsfaktor für FRIWO ist daher die frühzeitige und zügige Erkennung und Umsetzung der relevanten technischen Anforderungen und Normen.

Ferner bestehen länderspezifische Risiken an einzelnen FRIWO-Standorten oder an denen ihrer Lieferanten. Insbe-sondere ist das Risiko einer uneinheitlichen Auslegung und Anwendung von Rechtsquellen zu nennen, das speziell das Arbeitsrecht sowie Steuer- und Zollregelungen in China und Vietnam betrifft.

Nach dem Austritt Großbritanniens aus der EU zum 1. Fe-bruar 2020 wurde zwischen den Parteien ein Wirtschafts-abkommen mit Wirkung zum 1. Januar 2021 ausgehandelt. Das Abkommen über die zukünftigen Beziehungen be-gründet unter anderem eine umfassende Wirtschaftspart-nerschaft. Diese beruht im Kern auf einem Freihandels-abkommen, das weder Zölle noch Quoten vorsieht und damit bedeutende Handelshemmnisse abwendet. Weiter-hin bleibt Großbritannien in mehreren Bereichen an euro-päische Standards gebunden. FRIWO generiert rund vier Prozent des Konzernumsatzes in Großbritannien. Dass sich das Ausscheiden von Großbritannien aus EU-Binnenmarkt und Zollunion als Risiko auf die Geschäftslage von FRIWO negativ auswirkt, wird von der Eintrittswahrscheinlichkeit und vom Risikopotenzial als gering erachtet.

Die COVID-19-Pandemie hat im Jahr 2020 die wirtschaftli-che Entwicklung des FRIWO-Konzerns negativ beeinflusst. Während die Auswirkungen zu Beginn des Jahres noch mo-derat waren, wurden sie in Folgequartalen deutlich stärker spürbar. FRIWO gelang es, durch konsequente Gegenmaß-nahmen auf der Kosten- und Liquiditätsseite die Beein-trächtigungen, etwa die kundenseitige Verschiebung von Aufträgen, zu einem wesentlichen Teil zu kompensieren.

Angesichts der anhaltenden erheblichen Einschränkun-gen des öffentlichen Lebens und des Reiseverkehrs in zahlreichen Ländern zu Beginn des Jahres 2021 kann nicht ausgeschlossen werden, dass die Pandemie wei-terhin negative Auswirkungen auf Beschaffung, Produk-tion und Lieferung bei FRIWO oder auf die Nachfrage der FRIWO-Kunden haben kann.

Um einer Unterbrechung der Lieferkette entgegenzuwirken und die Lieferpünktlichkeit gegenüber den Kunden sicher-zustellen, hat FRIWO bei der Materialbeschaffung nach Möglichkeit auf Alternativlieferanten, -komponenten und -prozesse (u. a. Umstellung auf Luftfracht) umgestellt. Dies und die erhöhten Frachtraten führten 2020 zu Mehrkosten in Höhe von 1,0 Mio. Euro.

Sollten an einem der FRIWO-Standorte COVID-19-Infizierte bestätigt werden, wäre FRIWO unter Umständen gezwun-gen, die Produktion für einen gewissen Zeitraum einzu-stellen oder die Standorte ganz zu schließen. Innerhalb der FRIWO-Standorte gab es per 31. Dezember 2020 nur in Deutschland zwei COVID-19-Infizierte, die sofort identifi-ziert werden konnten, sodass in beiden Fälle keine Folgein-fektionen entstanden. Insbesondere mit Blick auf die Kapa-zitäten am größten Produktionsstandort Vietnam wirkten sich die umfangreichen und frühzeitig eingeleiteten Maß-nahmen der vietnamesischen Regierung gegen die Aus-breitung des COVID-19-Virus positiv aus. So war insgesamt die Zahl der im Land infizierten Personen sehr gering. Am Standort Ostbevern wurden in Zusammenarbeit mit den Gesundheitsbehörden Maßnahmen zum Schutz der Beleg-schaft getroffen. Aktuell wird mit Blick auf COVID-19-Infek-tionen von einem hohen Risikopotenzial und einer mittleren Eintrittswahrscheinlichkeit ausgegangen.

Beschaffungs-, Produktions- und Preisänderungsrisiken

Bei FRIWO bestehen Beschaffungs-, Produktions- sowie Mengen- und Auslastungsrisiken, die zu wirtschaftlichen Belastungen des Konzerns führen können.

Das Transformationsprogramm für die FRIWO-Gruppe sieht vor, bis Ende 2021 wesentliche Teile der Produkte, die bis-her in Ostbevern und von Auftragsfertigern in Polen herge-stellt werden, in die FRIWO-Werke in Vietnam zu verlagern und die Kostenstrukturen in Ostbevern deutlich zu straffen. Sowohl die für 2020 geplanten Produktverlagerungen zwi-schen den Werken als auch die Kostenanpassungsmaß-nahmen konnten zeitlich und inhaltlich bis auf einige kleine Verschiebungen umgesetzt werden. FRIWO geht bei diesem Vorgang von einem geringen Risikopotenzial und einer ge-ringen Eintrittswahrscheinlichkeit aus.

Bei der Fertigung von Produkten verarbeitet FRIWO auch Vorprodukte oder Komponenten anderer Hersteller, von de-nen einige ein Alleinstellungsmerkmal haben. Um Versor-gungsengpässe zu vermeiden, arbeitet FRIWO mit diesen Lieferanten eng zusammen. Es kann unter Umständen nicht immer garantiert werden, dass eine quantitativ und/oder qualitativ ausreichende Produktions- bzw. Liefermenge ge-sichert ist, insbesondere, falls bei kritischen Komponenten eine Ein-Lieferanten-Strategie genutzt wird. In diesem Fall könnten Liefer- und Versorgungsengpässe auftreten, die die Geschäftsentwicklung negativ beeinflussen würden.

Die Verknappung von wichtigen elektrischen Bauteilen auf dem Weltmarkt, wie sie gegen Jahresende 2020 erneut auf-trat und weiter anhält, könnte für FRIWO und die gesamte Branche eine große Herausforderung darstellen. Es besteht weiterhin grundsätzlich das Risiko von höheren Beschaf-fungskosten. Auch Lieferverzögerungen bei der Belieferung der FRIWO-Kunden können nicht ausgeschlossen werden. FRIWO versucht, durch langfristiges Disponieren, die Ver-breiterung der Hersteller- und Lieferantenbasis, die Ver-wendung von anderen Baugruppen und Ausführungen von Bauteilen sowie durch ein effizienteres Prozessmanage-ment diesem Risiko entgegenzuwirken.

Auch Preissteigerungen bei Komponenten und Rohmate-rialien aufgrund von Marktengpässen oder aus anderen Gründen könnten die wirtschaftliche Lage des FRIWO-Kon-zerns beeinträchtigen. Es ist angesichts des unverändert intensiven Wettbewerbs im Markt für Stromversorgungen nicht gesichert, dass FRIWO solche Preiserhöhungen an die Kunden ganz oder zumindest teilweise weitergeben kann.

Nach wie vor stellt die Dynamik der Lohnkostensteigerun-gen am Fertigungsstandort Vietnam ein Risiko für FRIWO dar. Auch 2020 wurden die gesetzlichen Mindestlöhne in diesen Ländern signifikant erhöht. Dies führte für FRIWO zu Mehrkosten bei der eigenen Herstellung der Produkte und in Form erhöhter Einkaufspreise für extern hergestellte Fertiggeräte. Es ist davon auszugehen, dass auch in Zukunft regelmäßige Lohnerhöhungen an den Fertigungsstandor-ten zu bewältigen sein werden, die nicht oder nur teilwei-se durch Produktivitätssteigerungen kompensiert werden

können. Hierbei ist nicht gesichert, dass FRIWO die daraus resultierenden Mehrkosten durch Anpassung der Verkaufs-preise ohne Zeitverzug an die Kunden weitergeben kann.

Wettbewerbsrisiken

Der FRIWO-Konzern hat ein breites Kunden- und Produkt-portfolio. Bei einigen Kunden ist FRIWO insgesamt oder für einzelne Produktgruppen Alleinlieferant. In der Vergangen-heit haben einzelne Kunden durch Aufbau einer Mehr-Lie-feranten-Strategie den Geschäftsumfang mit FRIWO redu-ziert. FRIWO konnte durch entsprechende Maßnahmen wie der Gewinnung von Neukunden und der Erweiterung des Produktportfolios einer negativen Auswirkung auf Umsatz und Ergebnis entgegensteuern.

Sollten weitere Kunden den Aufbau einer Mehrlieferan-ten-Strategie verstärkt vorantreiben, könnte sich dies ne-gativ auf die Geschäftsentwicklung des Konzerns auswir-ken.

CNY (Chinesischer Renminbi) sowie der Währungen USD (US-Dollar) und VND (Vietnamesische Dong) zueinander werden nicht abgesichert. Den Risiken aus künftigen Trans-aktionen begegnet FRIWO dadurch, dass Geschäfte bevor-zugt in der Währung der entstandenen Herstellkosten ab-geschlossen werden.

Dennoch könnten aus veränderten Währungsrelationen, aus den zum größten Teil in US-Dollar fakturierten Transak-tionen sowie aus der Umrechnung auf die Konzernwährung Euro, Risiken für die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns entstehen.

Da sich drei operativ tätige FRIWO-Gesellschaften im asia-tischen Raum befinden, ist der Konzern außer den beschrie-benen Transaktionsrisiken auch den Einflüssen aus der Umrechnung der Gewinn- und Verlustrechnungen dieser Gesellschaften in die Berichtswährung Euro des Konzern-abschlusses ausgesetzt.

Währungsrisiken

Da FRIWO als global orientiertes Unternehmen einen we-sentlichen Teil des Geschäftes in Fremdwährungen (insbe-sondere US-Dollar) abwickelt, entstehen im Konzern Trans-aktionsrisiken.

Fremdwährungsrisiken resultieren aus Bilanzpositionen in Fremdwährungen sowie künftigen Transaktionen, bei de-nen Einzahlungen und Auszahlungen in unterschiedlicher Währung geleistet werden. Das Fremdwährungsrisiko wird aus der Sicht der jeweiligen Gesellschaft und ihrer Heimat-währung gegenüber allen Fremdwährungen betrachtet. Dabei ergibt sich zunächst zumindest teilweise eine natür-liche Absicherung bei jenen Fremdwährungspositionen, die sowohl im debitorischen als auch im kreditorischen Bereich in gleicher Währung auftreten.

Verbleibende Fremdwährungsrisiken werden bei FRIWO durch gezieltes Währungsmanagement verringert. Die Fi-nanzierung der Gesellschaften erfolgt bevorzugt in der jeweiligen Heimatwährung oder weitestgehend auf wäh-rungsgesicherter Basis. Mittelaufnahmen oder Mittelan-lagen in Fremdwährungen zu Spekulationszwecken sind nicht gestattet. Der Konzern unterhält eine Treasury-Funk-tion, die regelmäßig die bilanziellen Währungsrisiken erhebt und im Fall eines wesentlichen konsolidierten Risikos ent-sprechende Absicherungen durch Devisentermingeschäf-te vornimmt. Risiken der Währungen USD (US-Dollar) und

Liquiditätsrisiken

Einige europäische Staaten befinden sich nach wie vor in einer strukturellen Schuldenkrise, die die Finanzmärkte be-lastet. Die weiteren Entwicklungen aufgrund der Ausbrei-tung des COVID-19-Virus und die Auswirkungen der Pan-demie auf die Weltwirtschaft sind nur schwer abschätzbar. Die Europäische Zentralbank (EZB) hat ihre langanhaltende expansive Geldmarktpolitik durch zusätzliche Maßnahmen nochmals verstärkt, um die bestehenden Unsicherheiten der Kapital- und Finanzmärkte zu vermindern. Zudem ge-währte die Bundesregierung finanzielle Hilfen und staatli-che Garantien in erheblichem Ausmaß, um die Liquidität und Finanzierung von Unternehmen und Betrieben sicherzu-stellen. Trotz dieser umfassenden staatlichen Maßnahmen ist nicht ausgeschlossen, dass die Banken ihre Kreditver-gabepolitik verschärfen. Dies würde zu erhöhten Finanzie-rungskosten für die Kreditnehmer führen und würde den finanziellen Handlungsspielraum der Unternehmen ein-schränken. Beim Fortbestehen der restriktiven Kreditverga-bepolitik der Kreditwirtschaft über einen längeren Zeitraum ist nicht ausgeschlossen, dass davon auch FRIWO betroffen wäre.

Die im März 2020 vereinbarte neue Konzernfinanzierung für den FRIWO-Konzern beinhaltet branchenübliche Klauseln, die den Banken im Falle einer eintretenden wesentlichen Verschlechterung der Vermögens-, Finanz- und Ertragsla-ge des Unternehmens ein Kündigungsrecht einräumen. Bei

diesen sogenannten Covenants handelt es sich um Finanz-kennzahlen, die Relationen der Vermögens- und Ertragsla-ge darstellen, die sich aus der Bilanz und aus der Gewinn-und Verlustrechnung ergeben.

Zum Stichtag 31. Dezember 2020 wurden die vereinbarten Covenants eingehalten. Durch das neue Finanzierungskon-zept ist die Finanzierung der FRIWO-Gruppe mittelfristig gesichert und zudem hat der Hauptaktionär, die Cardea Holding GmbH, Grünwald, weitere Finanzierungshilfen bei Bedarf in Aussicht gestellt; das Liquiditätsrisiko wird mit der Eintrittswahrscheinlichkeit "mittel" bewertet.

Zinsrisiken

Das Zinsrisiko des FRIWO-Konzerns resultierte 2020 hauptsächlich aus dem neu abgeschlossenen Konsortial-kredit und der lokalen Finanzierung in Vietnam. Bei dem Gesellschafterdarlehen wurde eine Festzinszahlung verein-bart. Der Konsortialkredit ist variabel verzinst und unterliegt damit dem Zinsänderungsrisiko. Zudem haben die finanzie-renden Banken im Rahmen des neuen Konzeptes ihre Zins-sätze erhöht, was zu einem erhöhten Zinsaufwand geführt hat.

Ausfallrisiken

Ausfallrisiken ergeben sich hauptsächlich aufgrund von For-derungen aus Lieferungen und Leistungen sowie aus ver-traglichen finanziellen Verpflichtungen mit den Geschäfts-partnern. FRIWO verzeichnete 2020 keine nennenswerten Forderungsausfälle. Jedoch können trotz großer Sorgfalt bei der Auswahl der Neukunden Forderungsausfälle grund-sätzlich nicht ausgeschlossen werden.

Zur Steuerung des Kreditrisikos des zum Bilanzstichtag ge-genüber den FRIWO-Kunden ausgewiesenen Forderungs-bestands wird auf die Angabe unter Ziffer 25 und Ziffer 38 des Konzernanhangs verwiesen.

Rechtsrisiken

FRIWO ist im Rahmen der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit Risiken aus Rechtsstreitigkeiten oder Verfahren ausgesetzt,beispielsweise in Bezug auf Lieferungen, Produkthaftung, Produktmängel oder Qualitätsprobleme.

Derzeit sind keine Verfahren anhängig, die nach Auffassung des Vorstands wesentliche Auswirkungen auf die Vermö-gens-, Ertrags- und Finanzlage des Konzerns haben könn-ten. Es ist aber nicht ausgeschlossen, dass künftige Rechts-streitigkeiten und Verfahren negative Auswirkungen haben könnten.

Personalrisiken

FRIWO hat einen kontinuierlichen Bedarf an hochqualifizier-ten Fach- und Führungskräften.

Eine nicht ausreichende Besetzung offener Stellen oder das Fehlen einer langfristigen Bindung von qualifizierten Mitar-beiterinnen und Mitarbeitern könnte die künftige Entwick-lung des Konzerns beeinträchtigen. FRIWO versucht, durch gezielte Rekrutierung qualifizierter Fach- und Führungs-kräfte und einer frühzeitigen Nachfolgeplanung die Perso-nalrisiken weitgehend zu reduzieren.

IT-Risiken

FRIWO ist aufgrund des hohen Vernetzungsgrades inner-halb der weltweiten Wertschöpfungskette in hohem Maße von der eingesetzten Informationstechnologie abhängig. Es bestehen Risiken durch unbefugten Zugriff auf sensible Unternehmensdaten sowie die mangelnde Verfügbarkeit der Systeme infolge von Störungen. Den Risiken begegnet FRIWO durch umfangreiche Maßnahmen wie Einsatz von Virenscannern und Firewall-Systemen, restriktive Vergabe von Zugriffsberechtigungen auf Systeme und redundante Auslegung der IT-Infrastrukturen.

Das Risiko der fehlenden Vernetzung der logistischen Pro-zesse im aktuellen ERP-System begegnet FRIWO mit der Maßnahme einer globalen Einführung des aktuellen SAP S/4HANA ERP-Systems, um die gesamte Prozessland-schaft nachhaltig zu optimieren und zu automatisieren.

Chancenbericht

Der weltweite Markt für Stromversorgungen eröffnet nach Überzeugung des Vorstands für die kommenden Jahre at-traktive Wachstumschancen. Ungeachtet der Beeinträch-tigungen infolge der COVID-19-Pandemie und üblicher Nachfrageschwankungen bei Kunden sind die generellen langfristigen Wachstumstreiber für die Branche weiterhin intakt.

Chancen ergeben sich für den FRIWO-Konzern insbesondere aus der Fokussierung auf Marktseg-mente, die von hohen technolo-gischen Anforderungen gekenn-zeichnet sind und in denen die Kunden überdurchschnittliche tech- nologische Kompetenz, die zu kla-ren Mehrwerten führt, honorieren.

FRIWO plant, die Marktanteile in diesen Segmenten durch den weiteren Ausbau der technischen Kernkompetenzen zu erhöhen. Das Geschäftsmodell von FRIWO - insbesondere die Kombination von deutschem Ingenieurs-Know-how und flexiblen Fertigungsmöglichkeiten in Europa und in Asien - stellt eine leistungsfähige und flexible Basis für die erfolg-reiche Bedienung dieser Märkte dar. Die weitgehend bereits umgesetzten Produktionsverlagerungen von Deutschland nach Vietnam werden dazu führen, die Kostenvorteile in Asien noch besser zu nutzen und damit die Wettbewerbs-fähigkeit der FRIWO-Gruppe insgesamt zu erhöhen. Be-sondere Wachstumschancen bestehen nach den FRIWO vorliegenden Marktanalysen weiterhin in Teilmärkten für Elektromobilität, kabellose Elektrowerkzeuge und Garten-geräte sowie medizinische Stromversorgungen. Im Rahmen der strategischen Weiterentwicklung wird FRIWO prüfen, wie die Aufstellung mit den vier Segmenten Tools, Indust-rie, Medizin und E-Mobility mittel- und langfristig sinnvoll erweitert werden kann.

Einen Technologiesprung erzielte FRIWO durch die Inte-gration der Ende 2018 akquirierten Emerge-Engineering GmbH. Dadurch kann das Unternehmen intelligente Kom-ponenten für elektrische Antriebe entwickeln und pro-duzieren, deren Kennzeichen eine individuell an die Kun-denbedürfnisse anpassbare Steuerungssoftware ist. Der FRIWO-Konzern entwickelt sich auf diese Weise zum Sys-temanbieter von digital steuerbaren Stromversorgungs-und Antriebslösungen.

Weiterhin große Chancen sieht FRIWO in Indien mit einem Potenzial von rund 25 Millionen Elektrorollern pro Jahr der stärkste Wachstumsmarkt in Asien für elektrische Zweirä-der. Die gute Resonanz potenzieller Kunden nach der An-fang 2020 erfolgten Gründung einer FRIWO-Tochtergesell-schaft in Indien bestätigt diese Markteinschätzung.

Die Anwendungsmöglichkeiten der durch die Emerge-En-gineering akquirierten Technologie gehen weit über den Zielmarkt E-Mobility hinaus: Durch den Einsatz von indivi-duell konfigurierbarer Software kann FRIWO perspektivisch nahezu sämtliche Geräte und Systeme, welche über Akku und Elektroantrieb verfügen, mit neuen Features und Funk-tionen ausstatten. FRIWO sieht die Chance, durch diese strategische Weiterentwicklung künftig eine herausragende Marktposition einzunehmen mit positiven Effekten mit Blick auf Umsatzwachstum, Ertragslage und Wettbewerbsfähig-keit.

Chancen könnten sich zudem aus der weiteren Internati-onalisierung der FRIWO-Geschäfte ergeben. Im Jahr 2020 entfielen rund 86,7 Prozent der Konzernerlöse auf Europa, obwohl die FRIWO-Produkte weltweit vermarktbar sind. Der Vorstand strebt mittel- bis langfristig eine geografisch deutlich breitere Umsatzverteilung an. Dabei stehen die USA und auch der asiatische Markt oben auf der Prioritätenliste.

FRIWO arbeitet laufend durch intensive Forschung und Entwicklung am Ausbau der Kernkompetenzen, da dies ein wettbewerbsdifferenzierendes Kriterium und somit ei-nen zentralen Erfolgsfaktor für den Konzern darstellt. Im

Fokus der technologischen Entwicklung werden auch künf-tig die Schnell-Ladetechnik für verkürzte Ladezyklen, High Power-Geräte im Leistungsbereich bis zu 1.000 Watt so-wie kontaktlose (induktive) Lösungen stehen. Ziel ist, neben kundenspezifischen Lösungen verstärkt eigene Innovatio-nen zu entwickeln, die Trends in den jeweiligen Zielmärkten setzen und damit ein hohes Vermarktungspotenzial bie-ten. Diesem Ziel dient auch die 2020 erfolgte Einführung einer sogenannten Vorentwicklung, also Forschungs- und Entwicklungsleistungen, die nicht unmittelbar kapitalisiert werden müssen, sondern bereits auf "Produkte von über-morgen" zielen.

Chancen für den FRIWO-Konzern könnten sich zudem in der Abwertung des Euro zum US-Dollar ergeben. Dies wäre dann der Fall, wenn 2020 durch eine unverändert sehr vor-sichtige Politik der EZB im Euroraum weiterhin Negativzin-sen herrschen würden und die US-Notenbank ihre bisherige

Zinspolitik weiterverfolgen und die US-Leitzinsen weiter senken würde.

Gesamtaussage zur Chancen- und Risikosituation des Konzerns

Der Vorstand sieht FRIWO insgesamt solide aufgestellt, die oben beschriebenen strategischen Chancen wahrzunehmen und die Position im internationalen Wettbewerb ausbauen zu können. Zum heutigen Datum liegen dem Vorstand keine Hinweise für den konkreten Eintritt von Risiken vor, die den Fortbestand der Gesellschaft und des Konzerns gefährden könnten. Die derzeitige Risikolage wird als beherrschbar angesehen. Insgesamt hat sich die Gesamtchancen- und Gesamtrisikoposition im Vergleich zum Vorjahr nicht we-sentlich verändert. Abzuwarten bleiben jedoch die weitere Entwicklung der COVID-Pandemie und deren mögliche Aus-wirkungen auf FRIWO und seine Geschäftspartner.

Beschreibung des internen Kontroll- und Risikomanagementsystems

Als kapitalmarktorientierte Kapitalgesellschaft im Sinne des § 264d HGB ist die FRIWO AG gemäß § 289 Abs. 5 und § 315 Abs. 2 Nr. 5 HGB verpflichtet, die wesentlichen Merkmale des internen Kontroll- und Risikomanagement-systems im Hinblick auf den Rechnungslegungsprozess der Gesellschaft und des Konzerns zu beschreiben.

Das interne Kontroll- und Risikomanagementsystem im Hinblick auf den Rechnungslegungsprozess ist gesetzlich nicht definiert. FRIWO versteht das interne Kontroll- und Risikomanagementsystem als umfassendes System und lehnt sich an die Definitionen des Instituts der Wirtschafts-prüfer in Deutschland e. V. zum rechnungslegungsbezo-genen internen Kontrollsystem (IDW PS 261 Tz. 19 f.) und zum Risikomanagementsystem (IDW PS 340, Tz. 4) an. Un-ter einem internen Kontrollsystem werden danach die vom Management im Unternehmen eingeführten Grundsätze, Verfahren und Maßnahmen verstanden, die auf die orga-nisatorische Umsetzung der Entscheidungen des Manage-ments gerichtet sind. Dabei geht es um

  • • die Sicherung der Wirksamkeit und Wirtschaftlichkeit der Geschäftstätigkeit (hierzu gehört auch der Schutz des Vermögens, einschließlich der Verhinderung und Auf-deckung von Vermögensschädigungen),

  • • die Ordnungsmäßigkeit und Verlässlichkeit der internen und externen Rechnungslegung sowie

  • • die Einhaltung der für das Unternehmen maßgeblichen rechtlichen Vorschriften.

Das Risikomanagementsystem beinhaltet die Gesamtheit aller organisatorischen Regelungen und Maßnahmen zur Risikoerkennung und zum Umgang mit den Risiken aus un-ternehmerischer Betätigung.

Für die Rechnungslegungsprozesse sind im Konzern folgen-de Strukturen und Prozesse implementiert:

Der Vorstand trägt die Gesamtverantwortung für das inter-ne Kontroll- und Risikomanagementsystem im Hinblick auf die Rechnungslegungsprozesse der Gesellschaft und ihrer Tochtergesellschaften. Über eine klar definierte Führungs-

und Berichtsorganisation sind alle in den Konzernabschluss einbezogenen Gesellschaften eingebunden.

Die wesentlichen Geschäftsprozesse der Gruppe werden regelmäßig auf ihre Risikorelevanz in Bezug auf die Rech-nungslegung überprüft. Alle als risikorelevant identifizierten Prozesse sind konzernweit in verbindlich anzuwendenden Richtlinien und Organisationsanweisungen niedergelegt. Diese werden mindestens einmal jährlich an aktuelle exter-ne und interne Entwicklungen angepasst.

Bei den Rechnungslegungsprozessen erachtet FRIWO jene Merkmale des internen Kontroll- und Risikomanagement-systems als wesentlich, die die Bilanzierung und die Ge-samtaussage des Konzernabschlusses einschließlich Kon-zernlagebericht maßgeblich beeinflussen können. Dies sind insbesondere die folgenden Elemente:

  • • Identifikation der wesentlichen Risikofelder und Kont-rollbereiche mit Relevanz für den Konzernrechnungsle-gungsprozess,

  • • Monitoring-Kontrollen zur Überwachung des Konzern-rechnungslegungsprozesses und deren Ergebnisse auf Ebene des Vorstands und auf Ebene der in den Konzern-abschluss einbezogenen Gesellschaften,

  • • präventive Kontrollen im Finanz- und Rechnungswesen des Konzerns und in den Konzernabschluss einbezogenen Gesellschaften. Dazu gehören auch operative, leistungs-wirtschaftliche Unternehmensprozesse, die wesentliche Informationen für die Aufstellung des Konzernabschlus-ses einschließlich Konzernlagebericht generieren, inklusi-ve einer Funktionstrennung und vordefinierter Genehmi-gungsprozesse in relevanten Bereichen,

  • • Maßnahmen, die die ordnungsmäßige EDV-gestützte Verarbeitung von rechnungslegungsbezogenen Sachver-halten und Daten im Konzern und seinen Tochtergesell-schaften sicherstellen und

  • • Maßnahmen zur Überwachung des rechnungslegungs-bezogenen internen Kontroll- und Risikomanagement-systems, auch durch interne Revision.

Übernahmerechtliche Angaben

Nachfolgend werden die übernahmerechtlichen Angaben gemäß §§ 289a Abs. 1 und 315a Abs. 1 HGB dargestellt. Die FRIWO AG ist als börsennotierte Gesellschaft, deren stimm-berechtigte Aktien an einem organisierten Markt im Sinne des § 2 Abs. 7 Wertpapierübernahmegesetz (WpÜG) notiert sind, verpflichtet, in den Lage- und Konzernlagebericht die in §§ 289a Abs. 1, 315a Abs. 1 HGB näher bezeichneten Angaben aufzunehmen. Sie sollen einen Dritten, der an der Übernahme einer börsennotierten Gesellschaft interessiert ist, in die Lage versetzen, sich ein Bild von der Gesellschaft, ihrer Struktur und etwaigen Übernahmehindernissen ma-chen zu können.

Das Grundkapital der FRIWO AG beträgt 20,02 Mio. Euro und ist in 7,7 Mio. gleichberechtigte Inhaberstückaktien ein-geteilt. Auf jede Aktie entfällt somit ein Anteil am gezeich-neten Kapital in Höhe von je 2,60 Euro. Die Zahl der ausge-gebenen Aktien hat sich im Geschäftsjahr 2020 wie auch im Vorjahr nicht verändert. Die Einlagen auf das Grundkapital sind in voller Höhe geleistet. Eigene Aktien werden weder direkt noch indirekt von der FRIWO AG gehalten. Dem Vor-stand der FRIWO AG sind keinerlei Beschränkungen, die Stimmrechte oder die Übertragung von Aktien betreffend, bekannt.

Nach Kenntnis der Gesellschaft bestanden zum 31. Dezem-ber 2020 folgende direkte oder indirekte Beteiligungen von mehr als 10 Prozent der Stimmrechte am Kapital der FRIWO AG:

Direkter Anteil der Stimmrechte in Prozent

Indirekter Anteil der Stimmrechte in Prozent

Cardea Holding GmbH, D-Grünwald

85,37

VTC Industriebeteili-gungen GmbH & Co. KG, D-München

85,37

Bei den genannten Stimmrechtsanteilen handelt es sich um freiwillige Angaben der Aktionäre zum Stichtag 31. De-zember 2020. Bei diesen Stimmrechtsanteilen können sich nach dem angegebenen Zeitpunkt Veränderungen ergeben haben, die der Gesellschaft gegenüber nicht meldepflichtig waren. Da die Aktien der Gesellschaft Inhaberstückaktien sind, werden der Gesellschaft Veränderungen beim Aktien-besitz grundsätzlich nur bekannt, soweit sie Meldepflichten unterliegen.

Die ausgegebenen Aktien gewähren keine Sonderrechte, die Kontrollbefugnisse verleihen. Den Arbeitnehmern der FRIWO AG steht keine Stimmrechtskontrolle zu.

Gemäß § 4 Abs. 4 der Satzung ist der Vorstand mit Zustim-mung des Aufsichtsrats bis zum 14. Mai 2023 ermächtigt, das Grundkapital durch einmalige oder mehrmalige Ausga-be neuer Inhaberstückaktien gegen Bar- und/oder Sachein-lagen um bis zu 10,01 Mio. Euro zu erhöhen (Genehmigtes Kapital). Mit Zustimmung des Aufsichtsrats kann der Vor-stand das Bezugsrecht der Aktionäre für bestimmte Zwe-cke ausschließen. Der Vorstand hat von der Ermächtigung im Geschäftsjahr 2020 keinen Gebrauch gemacht.

Durch Beschlussfassung der Hauptversammlung vom 11. Mai 2016 wurde der Vorstand ermächtigt, namens der Gesellschaft einmalig oder mehrmalig eigene Aktien von bis zu insgesamt 10 Prozent des Grundkapitals der Gesell-schaft zu erwerben. Die Ermächtigung gilt bis zum 10. Mai 2021. Der Vorstand hat von dieser Ermächtigung bisher kei-nen Gebrauch gemacht.

Gemäß § 7 Abs. 1 der Satzung der Gesellschaft besteht der Vorstand aus einer Person oder mehreren Personen. Die Bestellung von stellvertretenden Mitgliedern des Vor-stands, die bei der Vertretung der Gesellschaft nach außen dieselben Rechte wie die ordentlichen Mitglieder des Vor-stands haben, ist zulässig.

Nach § 7 Abs. 2 erfolgen sowohl die Bestimmung der Anzahl als auch die Bestellung bzw. der Widerruf der Bestellung der

ordentlichen Vorstandsmitglieder und der stellvertretenden Vorstandsmitglieder durch den Aufsichtsrat. Ebenso kann dieser ein Mitglied des Vorstands zum Vorstandsvorsitzen-den sowie weitere Vorstandsmitglieder zu stellvertreten-den Vorstandsvorsitzenden ernennen. Derzeit besteht der Vorstand der Gesellschaft aus zwei Vorstandsmitgliedern, mit einem Vorstandsvorsitzenden; eine Ernennung zum stellvertretenden Vorstandsvorsitzenden ist bisher nicht erfolgt. Über Satzungsänderungen entscheidet gemäß §§ 119 Abs. 1 Ziff. 5, 179 AktG die Hauptversammlung. Der Aufsichtsrat ist gemäß § 12 Abs. 2 der Satzung der FRIWO

AG zu Satzungsänderungen berechtigt, die nur die Fassung betreffen.

Es gibt keine wesentliche Vereinbarung der Gesellschaft, die unter der Bedingung des Kontrollwechsels infolge eines Übernahmeangebots steht. Ebenso wenig bestehen Ent-schädigungsvereinbarungen der Gesellschaft, die für den Fall eines Übernahmeangebots mit Mitgliedern des Vor-stands oder mit Arbeitnehmern getroffen wurden. Im Übri-gen wird auf die Angaben im Vergütungsbericht verwiesen.

Erklärung zur Unternehmensführung

Entsprechenserklärung gemäß § 161 AktG

Vorstand und Aufsichtsrat der FRIWO AG erklären gemäß § 161 AktG:

"Der Vorstand und Aufsichtsrat der FRIWO AG erklären ge-mäß § 161 AktG, dass die Gesellschaft den Empfehlungen des Deutschen Corporate Governance Kodex (DCGK) in der Fassung vom 7. Februar 2017 ("DCGK 2017") seit der letz-ten Abgabe der Entsprechenserklärung im Dezember 2019 bis zum 19. März 2020 mit Ausnahme der dargelegten Ab-weichungen entsprochen hat:"

1. Entgegen der Empfehlung in Ziffer 3.8, Absatz 3 des

DCGK 2017 sieht die bestehende D & O Versicherung für Aufsichtsratsmitglieder keinen Selbstbehalt vor.

Die Gesellschaft hat persönliche Verpflichtungserklä-rungen zur Tragung eines Selbstbehalts durch ihre Auf-sichtsratsmitglieder eingeholt, auch wenn ansonsten Versicherungsschutz aufgrund einer durch die Gesell-schaft abgeschlossenen D & O Versicherung bestehen sollte. Danach tragen Aufsichtsratsmitglieder, die der Gesellschaft oder Dritten durch ihre Aufsichtsratstätig-keit grob fahrlässig Schaden zufügen, alle in einem Jahr verursachten Schäden bis zur Höhe der Hälfte ihrer je-weiligen Jahresgesamtvergütung im Jahr der Schadens-verursachung selbst. Zur Schadensbemessungsgrund-lage zählen Rechts- und sonstige Verteidigungskosten nicht. Eine Einschränkung der Haftung der Aufsichts-ratsmitglieder gegenüber der Gesellschaft oder gegen-über Dritten ist damit nicht verbunden.

2.

Entgegen der Empfehlung in Ziffer 3.10 des DCGK 2017 hat die Gesellschaft aus Vereinfachungsgründen darauf verzichtet, einen Corporate Governance Bericht zu er-stellen. Daraus folgt, dass sie entgegen der Empfeh-lungen in Ziffer 5.4.1, Abs. 4, Satz 2 und 3 des DCGK 2017 auch darauf verzichtet hat, über den Stand der Umsetzung hinsichtlich der Ausfüllung des Kompetenz-profils für das Gesamtgremium, die nach Einschätzung des Aufsichtsrats angemessene Anzahl unabhängiger Mitglieder der Anteilseigner sowie deren Namen im Corporate Governance Bericht zu berichten. Auch kon-krete Angaben über Aktienoptionsprogramme und ähn-liche wertpapierorientierte Anreizsysteme wurden da-her entgegen der Empfehlung in Ziffer 7.1.3 des DCGK 2017 nicht gemacht

3. Ziel der Gesellschaft ist es immer, die besten Führungs-kräfte bei angemessener und leistungsbezogener Ver-gütung zu verpflichten. Für eine kleine Publikumsgesell-schaft wie die FRIWO AG kann sich dies als schwierig erweisen. Aus diesem Grund möchte sich die Gesell-schaft bei der Gestaltung von Vorstandsverträgen größtmöglichen Handlungsspielraum bewahren und hat (i) auf die Betrachtung des Verhältnisses der Vorstands-vergütung zur Vergütung des oberen Führungskreises und der Belegschaft insgesamt (entgegen der Empfeh-lung in Ziffer 4.2.2, Absatz 2, Satz 3 des DCGK 2017), (ii) auf die Festlegung betragsmäßiger Höchstgrenzen für die Vergütung insgesamt (entgegen der Empfehlung in Ziffer 4.2.3, Absatz 2, Satz 6 des DCGK 2017), (iii) auf eine Regelung, wonach variable Vergütungsbestand-teile eine im Wesentlichen zukunftsbezogene Bemes-sungsgrundlage haben müssen (entgegen der Empfeh-lung in Ziffer 4.2.3, Abs. 2 des DCGK 2017) sowie auch (iv) auf die Vereinbarung eines Abfindungs-Caps (entge-gen der Empfehlungen in Ziffer 4.2.3, Absatz 4 und 5 des DCGK 2017) verzichtet.

4.

Aus dem unter Ziffer 3 genannten Grund wurde auch auf die Festlegung einer Altersgrenze für Mitglieder des Vorstands sowie Selbstbeschränkungen bei der Bestel-lung bzw. Wiederbestellung von Vorständen (entgegen der Empfehlung in Ziffer 5.1.2, Absatz 2 des DCGK

2017) verzichtet.

  • 5. Entgegen der Empfehlung in Ziffer 4.2.3, Absatz 6 des DCGK 2017 hat die Gesellschaft aus Effizienzgründen darauf verzichtet, die Hauptversammlung separat über die Grundzüge des Vergütungssystems des Vorstands zu informieren. Informationen zur Vorstandsvergütung finden sich im Geschäftsbericht.

  • 6. Die Hauptversammlung hat entsprechend den gesetz-lich eröffneten Möglichkeiten im Jahr 2011 und noch-mals im Jahr 2016 jeweils für einen Zeitraum von fünf

Jahren beschlossen, dass eine individualisierte Offen-legung der Vorstandsvergütung unterbleibt. Entgegen der Empfehlung in Ziffer 4.2.5 des DCGK 2017 erfolg-ten aus Gründen des Schutzes der Privatsphäre der Vorstände daher im Vergütungsbericht keine individu-alisierten Angaben zu den den Vorständen gewährten Zuwendungen einschließlich Nebenleistungen, zur Auf-schlüsselung nach Fixvergütung, kurzfristiger variabler Vergütung und langfristiger variabler Vergütung sowie zur Altersversorgung und sonstigen Versorgungsleis-tungen. Auch insoweit finden sich alle gesetzlich er-forderlichen Informationen zur Vorstandsvergütung im Geschäftsbericht.

7.

Entgegen der Empfehlung in Ziffer 5.3 des DCGK 2017 hat der Aufsichtsrat keine Ausschüsse gebildet. Eine kleine Publikumsgesellschaft wie die FRIWO AG bietet aufgrund ihrer Größe und Komplexität dem Aufsichtsrat die Möglichkeit, alle Themen ausführlich im Gesamtgre-mium zu diskutieren.

8. Entgegen der Empfehlungen in Ziffer 5.4.1, Absatz 2 des DCGK 2017 hat der Aufsichtsrat zur Erhaltung der größtmöglichen Flexibilität bei Vorschlägen an die zu-ständigen Wahlgremien sowie aus Effizienzgründen sowohl auf die Festlegung einer Altersgrenze für Auf-sichtsratsmitglieder als auch auf eine Regelgrenze für die Zugehörigkeitsdauer zum Aufsichtsrat verzichtet. Ebenso verzichtet er entgegen der Empfehlungen in Ziffer 5.4.1, Abs. 5 des DCGK 2017 auf die Beifügung von Lebensläufen bei Kandidatenvorschlägen und die Veröffentlichung dieser Informationen auf der Web-seite des Unternehmens. Aus denselben Gründen und unter Berücksichtigung der nach wie vor vorhandenen Rechtsunsicherheit, was unter Zugrundelegung von Kodex Ziffer 5.4.1, Absatz 5 und 6, konkret mit dieser Empfehlung offenzulegen wäre, hat der Aufsichtsrat entgegen den Empfehlungen in Ziffern 5.4.1, Absatz 5 und 6 sowie 5.4.2, Satz 2 des DCGK 2017 zudem auf die Offenlegung von persönlichen und geschäftlichen Beziehungen der zur Wahl vorgeschlagenen Kandidaten zum Unternehmen, den Organen der Gesellschaft und einem wesentlich an der Gesellschaft beteiligten Aktio-när verzichtet.

  • 9. Entgegen der Empfehlung in Ziffer 5.4.6, Absatz 3 des DCGK 2017 wurde die Vergütung der Aufsichtsratsmit-glieder oder Vorteile für persönlich erbrachte Leistun-gen aus Gründen des Schutzes der Privatsphäre nicht individualisiert ausgewiesen.

  • 10. Der Aufsichtsrat hat entgegen der Empfehlung in Ziffer 5.6 des DCGK 2017 auf eine ausdrückliche Effizienz-prüfung verzichtet. Durch die enge und vertrauensvolle Zusammenarbeit und eine "Politik der kurzen Wege" ist aus Sicht des Aufsichtsrats ein höchstes Maß an Effizi-enz gegeben.

  • 11. Um den Abstimmungsprozess so effizient wie möglich zu gestalten, wurde der Halbjahresbericht vor seiner Veröffentlichung entgegen der Empfehlung in Ziffer 7.1.2 des DCGK 2017 nicht mit dem Gesamtaufsichts-rat, sondern nur mit dem Aufsichtsratsvorsitzenden er-örtert.

Aufgrund der Änderung der am 20. März 2020 im amtli-chen Teil des Bundesanzeigers bekannt gemachten Fas-sung vom 16. Dezember 2019 des Deutschen Corporate Governance Codex wurde die Entsprechenserklärung um die Änderung ergänzt.

2. Altersgrenze bei Mitgliedern des Aufsichtsrats (Empfehlung C.2, 1. Halbs. des DCGK 2020)

Gemäß Empfehlung in Ziffer C.2 1. Halbs. DCGK 2020 soll für Aufsichtsratsmitglieder eine Altersgrenze festgelegt werden.

Entsprechenserklärung gemäß § 161 AktG (DCGK 2020)

Vorstand und Aufsichtsrat der FRIWO AG erklären gemäß § 161 AktG:

"Der Vorstand und Aufsichtsrat der FRIWO AG erklären ge-mäß § 161 AktG, dass die Gesellschaft den Empfehlungen des Deutschen Corporate Governance Kodex (DCGK) in der am 20. März 2020 im amtlichen Teil des Bundesanzeigers bekannt gemachten Fassung vom 16. Dezember 2019 ("DCGK 2020") seit deren Bekanntmachung im Bundesan-zeiger mit den nachfolgend genannten Ausnahmen ent-sprochen hat und künftig entsprechen wird:"

1. Besetzung des Vorstands (Empfehlungen B.1 und B.5 des DCGK 2020)

Gemäß Empfehlung in Ziffer B.5 des DCGK 2020 soll für Vor-standsmitglieder eine Altersgrenze festgelegt werden.

Ziel der Gesellschaft ist es immer, die besten Führungs-kräfte zu verpflichten. Für eine kleine Publikumsgesell-schaft wie die FRIWO AG kann sich dies als schwierig er-weisen. Aus diesem Grund möchte sich der Aufsichtsrat bei der Bestellung von Vorstandsmitgliedern größtmöglichen Handlungsspielraum bewahren und hat daher entgegen der Empfehlung B.5 des DCGK 2020 von der Festlegung einer Altersgrenze für Mitglieder des Vorstands abgesehen und beabsichtigt, auch künftig keine Altersgrenze für Vor-standsmitglieder festzulegen.

Es wird daher eine Abweichung von der Empfehlung in Ziffer B.5 des DCGK 2020 erklärt.

Eine Altersgrenze für Aufsichtsratsmitglieder war bislang bei der Gesellschaft nicht festgelegt und soll auch künftig nicht festgelegt werden. Dadurch wurden bzw. wird nach Auffassung des Aufsichtsrates Kontinuität sowie langjähri-ge Expertise im Aufsichtsrat im Interesse der Gesellschaft ermöglicht und die größtmögliche Flexibilität mit Blick auf den Vorschlag fachlich qualifizierter Kandidaten gewahrt. .

Es wird daher eine Abweichung von der Empfehlung in Ziffer C.2 1. Halbs. des DCGK 2020 erklärt.

3. Wahlen zum Aufsichtsrat (Empfehlung C.13 und C.14 des DCGK 2020)

Gemäß Empfehlung in Ziffer C.13 des DCGK 2020 soll der Auf-sichtsrat bei seinen Wahlvorschlägen an die Hauptversammlung die persönlichen und die geschäftlichen Beziehungen eines jeden Kandidaten zum Unternehmen, den Organen der Gesellschaft und einem wesentlich an der Gesellschaft beteiligten Aktionär offenlegen. Die Empfehlung zur Offenlegung beschränkt sich auf solche Umstände, die nach der Einschätzung des Aufsichtsrats ein objektiv urteilender Aktionär für seine Wahlentscheidung als maßgebend ansehen würde. Wesentlich beteiligt im Sinn dieser Empfehlung sind Aktionäre, die direkt oder indirekt mehr als 10 % der stimmberechtigten Aktien der Gesellschaft halten.

Gemäß Empfehlung in Ziffer C.14 des DCGK 2020 soll dem Kandidatenvorschlag ein Lebenslauf beigefügt werden, der über relevante Kenntnisse, Fähigkeiten und fachliche Erfahrungen Auskunft gibt; dieser soll durch eine Übersicht über die wesent-lichen Tätigkeiten neben dem Aufsichtsratsmandat ergänzt und für alle Aufsichtsratsmitglieder jährlich aktualisiert auf der Inter-netseite des Unternehmens veröffentlicht werden.

Den Empfehlungen in Ziffer C.13 und C.14 des DCGK 2020 wurde bislang nicht entsprochen und wird auch künftig nicht entsprochen werden. Die Empfehlungen passen nicht zur Aktionärsstruktur der Gesellschaft und der damit ver-bundene Aufwand steht nicht im Verhältnis zum Informati-onsbedürfnis der Aktionäre. Es wird daher eine Abweichung von den Empfehlungen in Ziffer C.13 und C.14 des DCGK 2020 erklärt.

4. Veröffentlichung der Geschäftsordnung für den Aufsichtsrat (Empfehlung D.1 des DCGK 2020)

Gemäß Ziffer D.1, 2. Halbs. des DCGK 2020 soll sich der Auf-sichtsrat eine Geschäftsordnung geben und diese auf der Inter-netseite der Gesellschaft zugänglich machen.

Hierbei handelt es sich um eine neue Empfehlung des DCGK 2020. Die bei der Gesellschaft vorhandene Geschäftsord-nung für den Aufsichtsrat war bislang nicht auf der Internet-seite der Gesellschaft verfügbar. Eine Veröffentlichung auf der Internetseite ist auch in Zukunft nicht vorgesehen. Bei der Geschäftsordnung handelt es sich um ein internes Do-kument. Aufgaben und Zuständigkeiten des Aufsichtsrats sind bereits durch Gesetz und in der Satzung weitgehend geregelt. Über die Arbeit des Aufsichtsrats wird umfassend im Bericht des Aufsichtsrats berichtet. Aus Sicht von Vor-stand und Aufsichtsrat stellt die Veröffentlichung der Ge-schäftsordnung insofern keinen Mehrwert dar. Es wird da-her eine Abweichung von der Empfehlung in Ziffer D.1, 2. Halbs. des DCGK 2020 erklärt.

5. Bildung von Ausschüssen im Aufsichtsrat (Empfehlungen D.2, D.3, D.4 und D.5 des DCGK 2020)

Gemäß Empfehlung in Ziffer D.2 des DCGK 2020 soll der Auf-sichtsrat abhängig von den spezifischen Gegebenheiten des Unternehmens und der Anzahl seiner Mitglieder fachlich qua-lifizierte Ausschüsse bilden. Die jeweiligen Ausschussmitglieder und der Ausschussvorsitzende sollen namentlich in der Erklä-rung zur Unternehmensführung genannt werden.

Ziffer D.3 DCGK 2020 empfiehlt, dass der Aufsichtsrat einen Prüfungsausschuss einrichten soll, der sich - soweit kein an-derer Ausschuss oder das Plenum damit betraut ist - insbeson-dere mit der Prüfung der Rechnungslegung, der Überwachung des Rechnungslegungsprozesses, der Wirksamkeit des internen Kontrollsystems, des Risikomanagementsystems und des in-ternen Revisionssystems sowie der Abschlussprüfung und der Compliance befasst. Die Rechnungslegung umfasst insbeson-dere den Konzernabschluss und den Konzernlagebericht (ein-schließlich CSR-Berichterstattung), unterjährige Finanzinforma-tionen und den Einzelabschluss nach HGB.

Abschlussprüfung vertraut und unabhängig sein. Der Aufsichts-ratsvorsitzende soll nicht den Vorsitz im Prüfungsausschuss innehaben.

Gemäß Empfehlung in Ziffer D.5 DCGK 2020 soll der Aufsichts-rat einen Nominierungsausschuss bilden, der ausschließlich mit Vertretern der Anteilseigner besetzt ist und dem Aufsichtsrat geeignete Kandidaten für dessen Vorschläge an die Hauptver-sammlung zur Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern benennt.

Der Aufsichtsrat besteht gemäß der Satzung der Gesell-schaft aus sechs Mitgliedern. Alle Aufsichtsratsmitglieder weisen die erforderliche Kompetenz, Eignung und Erfah-rung zur ordnungsgemäßen Wahrnehmung ihres Aufsichts-ratsmandats auf und haben bislang zusammen alle Auf-gaben und Herausforderungen zum Wohl der Gesellschaft durchgeführt und werden dies auch in Zukunft tun. Da ein beschlussfähiger Ausschuss aus mindestens drei Mitglie-dern besteht, würde die Bildung von Ausschüssen aus Sicht des Aufsichtsrates nicht zu einer effizienteren Aufgabener-füllung führen. Um die erfolgreiche und bewährte Arbeit des Aufsichtsrats auch für die Zukunft zu erhalten, vertreten der Vorstand und der Aufsichtsrat gemeinsam die Auffassung, dass eine umfassende Kommunikation und Erörterung im Aufsichtsrat am zweckmäßigsten im Plenum zu erreichen sind. Eine Zersplitterung der Aufsichtsratstätigkeit und der Tätigkeit einzelner Aufsichtsratsmitglieder durch die Einrichtung von Aufsichtsratsausschüssen würde die ver-trauensvolle und effektive Arbeit des Aufsichtsrats lediglich hemmen.

Dementsprechend wurden seit Bekanntmachung des DCGK 2020 und werden auch in Zukunft keine Ausschüsse, insbe-sondere kein Prüfungs- und Nominierungsausschuss, ge-bildet. Es werden daher diesbezüglich Abweichungen vom DCGK 2020 erklärt.

6. Zusammenarbeit mit dem Abschlussprüfer

(Empfehlung D.11 des DCGK 2020)

Gemäß Empfehlung in Ziffer D.11 des DCGK 2020 soll der Prü-fungsausschuss regelmäßig eine Beurteilung der Qualität der Abschlussprüfung vornehmen.

Gemäß Empfehlung in Ziffer D.4 DCGK 2020 soll der Vorsitzen-de des Prüfungsausschusses über besondere Kenntnisse und Erfahrungen in der Anwendung von Rechnungslegungsgrund-sätzen und internen Kontrollverfahren verfügen sowie mit der

Hierbei handelt es sich um eine neue Empfehlung des DCGK 2020. Wie berichtet, gibt es keinen Prüfungsausschuss. Eine formalisierte regelmäßige Beurteilung der Qualität der Abschlussprüfung durch den Aufsichtsrat selbst gab es

nicht. Die formalisierte Beurteilung durch den Aufsichtsrat wird künftig im Rahmen der Bilanzsitzung erfolgen. Für die Vergangenheit wird vorsorglich eine Abweichung erklärt.

7. Aus- und Fortbildungsmaßnahmen der Mitglieder des Aufsichtsrates (Empfehlung D.12 des DCGK 2020)

Gemäß Empfehlung D.12 des DCGK 2020 soll die Gesellschaft die Mitglieder des Aufsichtsrats bei ihrer Amtseinführung sowie den Aus- und Fortbildungsmaßnahmen angemessen unterstüt-zen und über durchgeführte Maßnahmen im Bericht des Auf-sichtsrats berichten.

Der Aufsichtsrat sieht davon ab, im Bericht des Aufsichtsra-tes bezogen auf einzelne Mitglieder über Aus- und Fortbil-dungsmaßnahmen sowie Maßnahmen zur Unterstützung bei ihrer Amtseinführung zu berichten. Bei Aufnahme ihres Amtes werden neue Aufsichtsratsmitglieder entsprechend ihrer Vorkenntnisse in die Aufsichtsratsarbeit intern einge-wiesen und unterstützt. Darüber hinaus nehmen die Auf-sichtsratsmitglieder Aus- und Fortbildungsmaßnahmen eigenverantwortlich wahr.

Es wird daher eine Abweichung von der Empfehlung in Ziffer D.12 des DCGK 2020 erklärt.

8. Selbstbeurteilung des Aufsichtsrats (Empfehlung D.13 Satz 1 des DCGK 2020)

Gemäß Empfehlung in Ziffer D.13 Satz 1 des DCGK 2020 soll der Aufsichtsrat regelmäßig beurteilen, wie wirksam der Auf-sichtsrat insgesamt und seine Ausschüsse ihre Aufgaben erfül-len.

Wie berichtet, sind keine Ausschüsse eingerichtet. Eine for-malisierte regelmäßige Selbstbeurteilung der Wirksamkeit der Aufgabenerfüllung durch den Aufsichtsrat gab es bislang nicht und ist auch künftig nicht beabsichtigt. Angesichts der Größe des Aufsichtsrates und der intensiven Zusammen-arbeit werden Erfolgskontrollen laufend durchgeführt. Die Arbeitsergebnisse des Aufsichtsrates sind sichtbar. Aus die-sem Grund sieht der Aufsichtsrat kein Bedürfnis, zusätzlich formalisierte Selbstbeurteilungen durchzuführen. Es wird daher eine Abweichung von der Empfehlung in Ziffer D.13 Satz 1. des DCGK 2020 erklärt.

9. Vergütung des Vorstands (Empfehlungen in G.1 bis G.16 des DCGK 2020)

Der DCGK 2020 enthält in Ziffern G.1. bis G.16 Empfehlun-gen zur Vergütung von Vorstandsmitgliedern, die sich von den Empfehlungen des DCGK 2017 wesentlich unterschei-den. Zudem haben sich die Regelungen im Aktiengesetz zur Vorstandsvergütung durch das Gesetz zur Umsetzung der zweiten Aktionärsrechterichtlinie (ARUG II) geändert. Der Aufsichtsrat erarbeitet derzeit - in Übereinstimmung mit der Übergangsvorschrift des § 26j EGAktG - ein Vergütungs-system, welches den Anforderung der ARUG II entspricht, und wird dies der Hauptversammlung 2021 zur Billigung vorlegen. Der Aufsichtsrat wird sich im Zusammenhang mit der Erarbeitung des neuen Vorstandsvergütungssystems auch mit den Empfehlungen des DCGK 2020 befassen. Da die Empfehlungen des DCGK 2020 im Zeitpunkt der Aufstel-lung des aktuellen Vergütungssystems sowie des Abschlus-ses der aktuell bestehenden Vorstandsdienstverträge noch keine Berücksichtigung finden konnten, entsprechen die aktuell bestehenden Vorstandsdienstverträge sowie das zugrundeliegende Vorstandsvergütungssystem derzeit noch nicht sämtlichen Empfehlungen DCGK 2020. Über die bislang geltende Vergütungsstruktur wurde im Vergü-tungsbericht berichtet. Die nachstehend aufgeführten Ab-weichungen von den Empfehlungen der DCGK 2020 gehen daher nicht auf eine bewusste und aus bestimmten sach-lichen Gründen vom Aufsichtsrat getroffene Entscheidung zu einer solchen Abweichung zurück, sondern erklären sich allein aus dem zeitlichen Ablauf. Die Angabe einer sachli-chen Begründung für die nachstehend aufgeführten Abwei-chungen ist daher nicht oder nur eingeschränkt möglich. Ob und inwieweit der Aufsichtsrat sich im Zuge der Erarbeitung des neuen Vorstandsvergütungssystems zur Beibehaltung dieser oder anderer Abweichungen von Empfehlungen des DCGK 2020 entscheiden wird, ist derzeit noch offen. Zudem ist zu berücksichtigen, dass Änderungen der aktuell mit den Vorstandsmitgliedern vereinbarten Vergütung bis zum Ende der Laufzeit des jeweiligen Vorstandsvertrages nicht erfor-derlich sind. Die Regierungskommission Deutscher Corpo-rate Governance Kodex verlangt keine Änderung laufender Anstellungsverträge: "Änderungen des Kodex müssen nicht in laufenden Vorstandsverträgen berücksichtigt werden. Soweit den Empfehlungen dieses Abschnitts gefolgt wird, sind damit verbundene Änderungen bestehender Anstel-lungsverträge erst bei deren Verlängerung nach Inkrafttre-ten der Neufassung des Kodex erforderlich." (S. 14 der Be-gründung zum DCGK 2020).

Vorsorglich werden die folgenden Abweichungen von den Empfehlungen des DCGK 2020 erklärt:

a) Entgegen der Empfehlungen in Ziffer G.1 DCGK 2020 wird im aktuellen Vergütungssystems nicht festgelegt,

  • f) Gemäß Empfehlung in Ziffer G.11 des DCGK 2020 soll der

    Aufsichtsrat die Möglichkeit haben, außergewöhnlichen Ent-wicklungen in angemessenem Rahmen Rechnung zu tragen. In begründeten Fällen soll eine variable Vergütung einbehal-ten oder zurückgefordert werden können.

    -wie für die einzelnen Vorstandsmitglieder die Ziel-Gesamt-vergütung bestimmt wird und welche Höhe die Gesamtver-gütung nicht übersteigen darf (Maximalvergütung),

    - welchen relativen Anteil die Festvergütung einerseits sowie kurzfristig variable und langfristig variable Vergütungsbe-standteile andererseits an der Ziel-Gesamtvergütung haben,

    • b) Entgegen der Empfehlung in Ziffer G.2 DCGK 2020 wird für jedes Vorstandsmitglied keine konkrete Ziel-Gesamtvergü-tung festgelegt, die in einem angemessenen Verhältnis zu den Aufgaben und Leistungen des Vorstandsmitglieds sowie zur Lage des Unternehmens stehen und die übliche Vergü-tung nicht ohne besondere Gründe übersteigen.

    • c) Entgegen der Empfehlung in Ziffer G.3 DCGK 2020 hat der Aufsichtsrat die Zusammensetzung der Vergleichsgruppe nicht offengelegt.

    • d) Entgegen der Empfehlung in Ziffer G.6 des DCGK übersteigt die variable Vergütung, die sich aus dem Erreichen langfristig orientierter Ziele ergibt, nicht den Anteil aus kurzfristig orien-tierten Zielen.

    • e) Entgegen der Empfehlung in Ziffer G.10 des DCGK 2020 wird die den Vorstandsmitgliedern gewährten variablen Ver-gütungsbeträge von ihnen nicht unter Berücksichtigung der jeweiligen Steuerbelastung überwiegend in Aktien der Ge-sellschaft angelegt oder entsprechend aktienbasiert gewährt werden. Über die langfristig variablen Gewährungsbeträge soll das Vorstandsmitglied erst nach vier Jahren verfügen können.

    Die Dienstverträge der Vorstandsmitglieder enthalten derzeit keine Regelung, wonach die variable Vergütung einbehalten oder zurückgefordert werden kann. Es wird daher eine Abweichung von der Empfehlung in Ziffer G.11 des DCGK 2020 erklärt.

  • g) Gemäß Empfehlung in Ziffer G.13 Satz 1 DCGK 2020 sollen

    Zahlungen an ein Vorstandsmitglied bei vorzeitiger Beendi-gung der Vorstandstätigkeit den Wert von zwei Jahresvergü-tungen nicht überschreiten (Abfindungs-Cap) und nicht mehr als die Restlaufzeit des Anstellungsvertrags vergüten.

    Die bestehenden Vorstandsdienstverträge sehen nicht vor, dass der Abfindungs-Cap den Wert von zwei Jahres-vergütungen nicht überschreiten darf. Allerdings entfällt die Verpflichtung zur Zahlung einer variablen Vergütung nach der vertraglichen Regelung in einem solchen Fall je-doch zeitanteilig. Da eine Abfindungszahlung realistisch nicht nach dem ersten Tag des Beginns der bestehenden Laufzeit des Vorstandsdienstvertrages in Betracht kom-men wird und sie sich bereits nach ungefähr einem Vier-teljahr aufgrund der vertraglich vorgesehenen Reduzie-rung auf die Festvergütung dem nach DCGK zulässigen Abfindungs-Cap annähern würde, hielt der Aufsichtsrat keine ausdrückliche Regelung für notwendig. Es wird da-her eine Abweichung von der Empfehlung in Ziffer G.13 Satz 1 des DCGK 2020 erklärt.

  • h) Entgegen der Empfehlung in Ziffer G.16 des DCGK 2020 entscheidet der Aufsichtsrat bei der Übernahme konzern-fremder Aufsichtsratsmandate nicht, ob und inwieweit die Vergütung anzurechnen ist.

Die derzeitigen Dienstverträge sehen nicht vor, dass die den Vorstandsmitgliedern gewährten variablen Vergü-tungsbeträge aktienbasiert gewährt werden. Die variable Vergütung wird in bar gewährt. Es wird daher eine Ab-weichung von der Empfehlung in Ziffer G.10 des DCGK 2020 erklärt.

Die bestehenden Vorstandsdienstverträge sehen vor, dass die Vorstandsmitglieder Nebentätigkeiten nur aus-üben dürfen, wenn der Aufsichtsrat die vorherige, schrift-liche Zustimmung erteilt hat. Eine Anrechnung bzw. eine Entscheidung des Aufsichtsrats über die Anrechnung von Vergütungszahlungen für die Übernahme von Aufsichts-ratsmandaten ist jedoch nicht ausdrücklich vorgesehen.

10. Neue Empfehlungen des DCGK 2020 zur Verbesse-rung der Corporate Governance-Publizität

Der DCGK 2020 beinhaltet einige neue Empfehlungen, die einer Verbesserung der Corporate Governance-Publizität dienen. Die Regierungskommission Deutscher Corpora-te Governance Kodex hat dabei insbesondere den Ansatz verfolgt, die Erklärung zur Unternehmensführung gemäß § 289f HGB zum zentralen Instrument der Berichterstat-tung über die Corporate Governance zu machen. Die letzte Erklärung zur Unternehmensführung wurde für das Ge-schäftsjahr 2019 abgegeben. Naturgemäß enthält diese noch nicht diejenigen Angaben, die der DCGK 2020 seit seinem Inkrafttreten am 20. März 2020 erstmals als Erklä-rungsinhalt vorsieht. Gleiches gilt, sofern der DCGK 2020 erstmals bestimmte Angaben im Bericht des Aufsichtsrates empfiehlt. Höchst vorsorglich ist daher vergangenheitsbe-zogen eine Abweichung von den nachfolgend genannten Empfehlungen des DCGK 2020 zu erklären, soweit diese bestimmte Angaben oder Informationen in der Erklärung zur Unternehmensführung oder dem Aufsichtsratsbericht vorsehen:

Ostbevern, im Dezember 2020

Richard G. Ramsauer

Vorsitzender des Aufsichtsrats

Ziffer B.2, 2. Halbs. DCGK 2020: […] die Vorgehensweise [zur langfristigen Nachfolgeplanung] soll in der Erklärung zur Unter-nehmensführung beschrieben werden.

Ziffer B.5 DCGK 2020: Für Vorstandsmitglieder soll eine Alters-grenze festgelegt und in der Erklärung zur Unternehmensfüh-rung angegeben werden.

Ziffer C.1 Satz 4 DCGK 2020: Der Stand der Umsetzung [des Kompetenzprofils] soll in der Erklärung zur Unternehmensfüh-rung veröffentlicht werden.

Ziffer C.2, 2. Halbs. DCGK 2020: Für Aufsichtsratsmitglieder soll eine Altersgrenze [festgelegt und] in der Erklärung zur Unter-nehmensführung angegeben werden.

Ziffer C.3 DCGK 2020: Die Dauer der Zugehörigkeit zum Auf-sichtsrat soll offengelegt werden.

Ziffer D.13 Satz 2 DCGK 2020: In der Erklärung zur Unterneh-mensführung soll der Aufsichtsrat berichten, ob und wie eine Selbstbeurteilung durchgeführt wurde.

Rolf Schwirz

Vorstandsvorsitzender

Mitglied des Vorstands

Angaben zu Unternehmenspraktiken

Unternehmenspraktiken, die über die gesetzlichen Anforde-rungen hinausgehen, werden nicht angewandt.

Arbeitsweise des Vorstands

Der Vorstand als Leitungsorgan der FRIWO AG besteht aus zwei Mitgliedern. Er ist dem Unternehmensinteresse ver-pflichtet und orientiert sich dabei an der nachhaltigen Stei-gerung des Unternehmenswertes. Er führt die Geschäfte nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen, der Sat-zung und der Geschäftsordnung für den Vorstand.

Der Vorstand bestand 2020 durchgängig aus Männern, wo-mit der Anteil von Frauen im Vorstand bei 0 Prozent liegt. Eine Änderung ist nicht geplant, sodass der Aufsichtsrat in Fortführung seiner bisherigen Beschlussfassung zum Ge-setz für die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen und Män-nern an Führungspositionen beschlossen hat, den aktuellen Status bis zum 31. Dezember 2021 beizubehalten.

Zu den Vorstandsaufgaben gehören die strategische Aus-richtung des Unternehmens, die Planung und Festlegung des Unternehmensbudgets, die Ressourcenallokation so-wie die Kontrolle der Geschäftsführungen der Tochterunter-nehmen. Der Vorstand ist zuständig für die Aufstellung der Zwischen- und Jahresabschlüsse der Gesellschaft und des Konzerns sowie für die Besetzung von Schlüsselpositionen im Unternehmen.

Besteht der Vorstand aus mehreren Mitgliedern, so sind die-se gemeinschaftlich für die Geschäftsführung verantwort-lich. Gleichwohl führen die einzelnen Mitglieder die ihnen zugeordneten Bereiche in eigener Verantwortung. Die Ver-teilung der Aufgaben auf die Mitglieder des Vorstands ergibt sich bei einem Mehrpersonengremium aus einem schriftlich fixierten Geschäftsverteilungsplan. Als Vorstandsvorsitzen-der wurde Herr Schwirz ernannt. Die Geschäftsordnung des Vorstands regelt die Details der Vorstandsarbeit.

Der Vorstand in seiner Gesamtheit entscheidet in allen An-gelegenheiten von grundsätzlicher und wesentlicher Be-deutung sowie in gesetzlich oder anderweitig verbindlich festgelegten Fällen. Vorstandssitzungen finden regelmä-ßig statt. Die Geschäftsordnung des Vorstands sieht einen

Katalog von Maßnahmen vor, die der Behandlung und Ent-scheidung im Gesamtvorstand bedürfen.

Der Vorstand arbeitet inhaltlich und zeitlich eng mit dem Aufsichtsrat zusammen. Er informiert das Kontrollgremium regelmäßig, zeitnah und umfassend über alle für das Unter-nehmen relevanten Fragen der Strategie und deren Umset-zung, der Geschäftsplanung, der Geschäftsentwicklung und der Finanz- und Ertragslage sowie über unternehmerische Risiken und Compliance-Fragen. Wesentliche Entscheidun-gen sind durch den Katalog zustimmungspflichtiger Ge-schäfte an die Zustimmung des Aufsichtsrats gebunden.

Dem Vorstand obliegt zudem, Zielgrößen zur Erhöhung des Frauenanteils für die beiden Führungsebenen unterhalb des Vorstands innerhalb der FRIWO AG festzulegen. Da das operative Geschäft vollständig in den Tochtergesellschaften der FRIWO AG angesiedelt ist, existieren in der FRIWO AG keine Führungsebenen unterhalb des Vorstands, sodass die Festlegung solcher Zielgrößen nicht möglich war.

Arbeitsweise des Aufsichtsrats

Der Aufsichtsrat der FRIWO AG umfasst sechs Mitglieder. Er ist gemäß dem Gesetz über die Drittelbeteiligung der Ar-beitnehmer im Aufsichtsrat zu zwei Dritteln mit Vertretern der Anteilseigner und zu einem Drittel mit Arbeitnehmer-vertretern besetzt. Die Vertreter der Anteilseigner werden von der Hauptversammlung, die Vertreter der Arbeitnehmer in einem von der Hauptversammlung unabhängigen Wahl-verfahren von Arbeitnehmern gewählt. Die Amtsperiode der Aufsichtsräte beträgt fünf Jahre.

Der Frauenanteil im Aufsichtsrat liegt derzeit bei einem Sechstel, das weibliche Mitglied des Aufsichtsrats wurde von den Arbeitnehmern in den Aufsichtsrat gewählt. Die ak-tuelle Amtszeit der Arbeitnehmervertreter endet mit Ende der Hauptversammlung, die über die Entlastung für das Geschäftsjahr 2020 beschließt. Insofern hat sich der Auf-sichtsrat in Fortsetzung seiner bisherigen Beschlussfas-sung zum Ziel gesetzt, den aktuellen Status bis zum 10. Mai 2021 aufrechtzuerhalten.

Unterjährig tritt der Aufsichtsrat regelmäßig mindestens viermal (zweimal pro Halbjahr) zusammen. Der Aufsichts-rat hat sich eine Geschäftsordnung gegeben, die Aufgaben

und Arbeitsweise des Gremiums festlegt. Der Aufsichtsrat überwacht und berät den Vorstand bei der Führung der Geschäfte. In regelmäßigen Abständen erörtert er die Ge-schäftsentwicklung, die Planung, die Strategie und deren Umsetzung sowie Fragen der Nachhaltigkeit und Complian-ce-Themen. Er verabschiedet die Jahresplanung sowie den Jahresabschluss der FRIWO AG und des Konzerns unter Be-rücksichtigung der Prüfungsberichte des Abschlussprüfers und prüft die nichtfinanzielle Erklärung der Gesellschaft. In seinen Aufgabenbereich fällt darüber hinaus die Bestellung der Mitglieder des Vorstands. Wesentliche Vorstandsent-scheidungen sind an seine Zustimmung gebunden.

Der Aufsichtsrat hat keine Ausschüsse gebildet.

Vergütungsbericht

Der Vergütungsbericht gibt gemäß § 289a Abs. 2 HGB und § 315a Abs. 2 HGB einen Überblick über die Grundzüge des Vergütungssystems der Gesellschaft und des Konzerns. Aufgrund des Beschlusses der ordentlichen Hauptver-sammlung der FRIWO AG vom 11. Mai 2016 unterbleiben Angaben zur individualisierten Vergütung einzelner Vor-standsmitglieder gemäß § 285 Satz 1 Nr. 9 lit. a) Satz 5 bis 8 HGB und § 314 Abs. 1 Nr. 6 lit. a) Satz 5 bis 8 HGB für die Jahres- und Konzernabschlüsse der Gesellschaft.

Zu den Einzelheiten der Vergütungen von Vorstand und Aufsichtsrat der FRIWO AG wird auf die Ziffer 41 des Kon-zernanhangs und auf Ziffer 14 des Anhangs der FRIWO AG verwiesen.

Vorstandsvergütung

Für die Festlegung der Vorstandsvergütung ist der Aufsichts-rat zuständig. Er hat sicherzustellen, dass die Vergütung in einem angemessenen Verhältnis zu den Aufgaben und Leis-tungen des Vorstands sowie zur Lage des Unternehmens steht und sich in einem marktüblichen Rahmen bewegt. Die Vergütungsstruktur der FRIWO AG ist auf eine nachhaltige Unternehmensentwicklung ausgerichtet. Die Möglichkeit, das Vorstandsvergütungssystem durch die Hauptversamm-lung billigen zu lassen, nutzt FRIWO derzeit nicht.

Die Vergütung setzt sich aus drei Komponenten zusammen: einer festen Vergütung, einem jährlichen variablen Teil und einem langfristigen variablen Teil (Long-Term Incentive - LTI). Die feste Vergütung wird monatlich in gleichen Teilen als Gehalt ausgezahlt.

Der jährliche variable Teil ist von der Erreichung bestimm-ter finanzieller und qualitativer Ziele abhängig, die jährlich neu vereinbart werden. Die variable Vergütung sieht für eine außergewöhnliche Unternehmensentwicklung eine Begren-zung vor.

gliedern des Vorstands in jedem Geschäftsjahr in Abhängig-keit von der Unternehmenswertsteigerung der FRIWO AG ein LTI in Aussicht gestellt, der auf einem im Dienstvertrag festgelegten Prozentsatz zur Unternehmenswertsteigerung basiert.

Die Berechnung der Unternehmenswertsteigerung erfolgt nach einer bestimmten Formel unter Berücksichtigung von Nettoverschuldung, EBITDA und Dividendenausschüttung. Nach Ablauf eines jeden Geschäftsjahres wird der auszu-zahlende Bruttobetrag als Prozentsatz der Unternehmens-wertsteigerung ermittelt, wobei 50 Prozent ausgezahlt und 50 Prozent in eine virtuelle Bonusbank eingestellt werden. Die Auszahlung des LTIs im Folgejahr erfolgt nur, wenn eine weitere Unternehmenswertsteigerung stattgefunden hat. Sollte der Unternehmenswert rückläufig sein, so wird dieser Verlust mit dem Guthaben in der Bonusbank verrechnet. Ist der Saldo der Bonusbank negativ, erfolgt keine Auszahlung aus der Bonusbank. Beim Ausscheiden eines Vorstandsmit-glieds ist ein negativer Saldo der Bonusbank nicht auszuglei-chen.

Zusätzlich erhalten Vorstandsmitglieder Nebenleistungen in Form von Sachbezügen, die im Wesentlichen aus Dienst-wagennutzung und Versicherungsprämien bestehen. Der Aufsichtsrat kann darüber hinaus eine Sondervergütung festsetzen. Er hat zudem die Möglichkeit, im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen Aktienoptionen zuzuteilen. Derzeit besteht kein Stock-Option-Programm. Eine Pen-sionsvereinbarung wird den aktiven Vorstandsmitgliedern nicht gewährt.

Der Vorstandsvertrag enthält für den Fall der vorzeitigen Beendigung des Dienstverhältnisses keine Abfindungszusa-gen. Eine Ausgleichsverpflichtung kann sich aber aus einer individuell getroffenen Aufhebungsvereinbarung ergeben.

Aufsichtsratsvergütung

Der langfristige variable Teil schafft einen zusätzlichen An-reiz für den Vorstand, sich für den nachhaltigen Erfolg des Unternehmens einzusetzen. Zu diesem Zweck wird den Mit-

Die Vergütung des Aufsichtsrats erfolgt gemäß § 18 der Satzung der FRIWO AG.

Bericht des Vorstands über Beziehungen zu verbundenen UnternehmenNichtfinanzielle Konzernerklärung

In seinem Bericht über die Beziehungen zu verbundenen Unternehmen im Geschäftsjahr 2020 hat der Vorstand die folgende Erklärung abgegeben:

"Die Gesellschaft hat bei den im Bericht über BeziehungenDie FRIWO AG hat für das Geschäftsjahr 2020 gemäß § 315b, Abs. 1 HGB, eine zusammengefasste, nichtfinan-zielle Konzernerklärung erstellt. Diese Erklärung schließt folgende Konzernunternehmen ein:

zu verbundenen Unternehmen aufgeführten Rechtsge-

FRIWO AG, Ostbevern, Deutschland

schäften nach den Umständen, die uns zu dem Zeitpunkt,

zu dem die Rechtsgeschäfte vorgenommen wurden, be-

FRIWO Gerätebau GmbH, Ostbevern, Deutschland

kannt waren, bei jedem Rechtsgeschäft eine angemessene

Gegenleistung erhalten. Durch getroffene oder unterlasse-

FRIWO Vietnam Co. Ltd., Bien Hoa City, Vietnam

ne Maßnahmen wurde die Gesellschaft nicht benachteiligt."

FRIWO Power Solutions Technology (ShenZhen) Co. Ltd.,

Shenzhen, China

FRIEMANN & WOLF INDIA PRIVATE LIMITED, Bangalore,

Karnataka, Indien

Auf die Prüfung der nichtfinanziellen Konzernerklärung durch den Abschlussprüfer hat die Gesellschaft verzichtet.

Bei der Erstellung der nichtfinanziellen Konzernerklärung hat sich FRIWO an den Vorgaben des Deutschen Nachhal-tigkeitskodex (DNK) orientiert, insbesondere bei der Be-schreibung der Konzepte und der Darstellung verschiedener Key Performance-Indikatoren (KPIs). Dabei wurde der Indi-katorensatz nach den Vorgaben der Global Reporting Initia-tive (GRI) ausgewählt.

Geschäftstätigkeit des FRIWO-Konzerns

Die FRIWO AG mit ihren Tochterunternehmen ist einer der führenden Hersteller hochwertiger Ladegeräte, Stromver-sorgungen, Akkupacks und digital steuerbaren Antriebs-lösungen. Das Geschäftsmodell des FRIWO-Konzerns ist ausführlich im Kapitel "Grundlagen des Konzerns" beschrie-ben.

Bestimmung der wesentlichen nichtfinanziellen Themen und Risiken

Nachhaltigkeitsverständnis von FRIWO

Nachhaltiges Wirtschaften heißt für FRIWO, alle Perspek-tiven der Nachhaltigkeit bei der Ausrichtung des unterneh-merischen Handelns zu berücksichtigen. Als börsennotier-tes Unternehmen strebt FRIWO profitables Wachstum an, das die Inanspruchnahme von Ressourcen und negative Auswirkungen auf die Umwelt auf ein Mindestmaß redu-ziert und dabei die Mitarbeiterbelange bestmöglich berück-sichtigt. Der Fokus der strategischen Ausrichtung liegt dabei auf dem Vierklang aus Produkteffizienz, Umweltschutz, un-ternehmerischer Integrität sowie der Förderung von Mitar-beiterinnen und Mitarbeiter.

FRIWOs ausführliches Nachhaltigkeitsverständnis wird im Internet unter folgender Adresse öffentlich zugänglich ge-macht: https:/www.friwo.com/de/about/unsere-philosophie/.

Unternehmensführung Umwelt, Produkteffizienz Mitarbeiter

Für FRIWO wesentliche Themen

Abgeleitete Handlungsfelder

Unternehmensführung

Compliance

Umwelt, Produkteffizienz

Umweltbelange

Mitarbeiter

Arbeitnehmerbelange

Gesellschaft Lieferkette

Für FRIWO nachgelagert relevante Themen

Abgeleitete Handlungsfelder

Gesellschaft

Soziales und Gemeinwesen

Lieferkette

Menschenrechte

Bestimmung wesentlicher Risiken

Die Geschäftstätigkeit des Konzerns soll positiv auf die CSR-Themen einwirken und die verbundenen Risiken mi-nimieren. Insbesondere in den wesentlichen Handlungsfel-dern adressiert FRIWO Risiken systematisch und nachhaltig mit verschiedenen Steuerungsansätzen.

Erstellungsprozess der nichtfinanziellen Erklärung

Zur Erstellung der nichtfinanziellen Konzernerklärung hat FRIWO im Berichtsjahr einen internen Prozess durchlau-fen, um relevante Nachhaltigkeitsthemen mit Blick auf die gesetzlichen Anforderungen weiter zu analysieren und zu bewerten. Dabei sind bei den wesentlichen CSR-Themen und den Handlungsfeldern sowie deren Risikopotenzialen keine grundsätzlichen Änderungen zum Vorjahr identifiziert worden.

Bestimmung wesentlicher CSR-Themen und -Handlungsfelder

Die fünf übergeordneten CSR-Themen: Unternehmensfüh-rung, Umwelt, Mitarbeiter, Produkt (Produkteffizienz und Lieferkette) und Gesellschaft finden sich weiterhin in einer Wesentlichkeitsmatrix. Das Thema Gesellschaft war auch im Berichtsjahr sowohl für die Stakeholder als auch für die Geschäftstätigkeit von FRIWO von nachgelagerter Rele-vanz.

Die Themen wurden in die folgenden Handlungsfelder überführt, welche in den einzelnen Kapiteln ausführlich be-schrieben werden.

Die Bestimmung der wesentlichen Risiken erfolgte durch einen mehrstufigen Prozess. Unter Berücksichtigung von Geschäftsmodell, Produktsortiment und regionaler Auf-stellung wurden mögliche Risiken ermittelt, welche mit den Handlungsfeldern zusammenhängen. Der Austausch mit den Fachabteilungen führte schließlich zur finalen Beschrei-bung und ersten Bewertung der Risiken (Bruttobewertung). Unter Berücksichtigung bereits bestehender Maßnahmen zur Vermeidung dieser Risiken wurde eine erneute Bewer-tung vorgenommen, um das verbleibende Risiko (Nettobe-wertung) zu beurteilen.

Im Ergebnis wurde festgestellt: Es bestehen keine wesent-lichen Netto-Risiken, die mit der Geschäftstätigkeit von FRIWO verknüpft sind und die sehr wahrscheinlich schwer-wiegende negative Auswirkungen auf die in § 289c Absatz 2 HGB genannten Aspekte (Umweltbelange, Arbeitnehmer-belange, Sozialbelange, Achtung der Menschenrechte sowie Bekämpfung von Korruption und Bestechung) haben oder haben werden.

Außerdem bestehen keine wesentlichen Netto-Risiken, die mit den Geschäftsbeziehungen von FRIWO oder den Pro-dukten von FRIWO verknüpft sind und die sehr wahrschein-lich schwerwiegende negative Auswirkungen auf die in § 289c Absatz 2 HGB genannten Aspekte haben oder haben werden.

Nachhaltigkeitsprogramm von FRIWO

Zur Weiterentwicklung und Systematisierung der Aktivitäten im Bereich Nachhaltigkeit entstand das folgende Programm.

DNK Abschnitt

DNK Kriterium

Maßnahme

Zeithorizont

Status

Strategie

Tiefe der Wertschöpfungskette

Erweiterung der Wertschöpfungskette

laufend

FRIWO wandelt sich vom reinen Produkt- zum Produkt- und Systemanbieter

Prozess-management

Kontrolle

Verbesserung des Daten-erfassungssystems und der Qualität der Daten für Nachhaltigkeitskennzahlen

laufend

Datenqualität nimmt stetig zu, schrittweise Ausweitung der CO2-Erfassung, im Berichtsjahr wurden CO2-Umrechnungsfak-toren angepasst

Beteiligung von Anspruchsgruppen

Entwicklung eines metho-dischen Ansatzes für einen Stakeholderdialog der alle Anspruchsgruppen an allen Standorten umfasst

12/2021

Zeithorizont wurde verschoben von 12/2019 auf 12/2021

Im Berichtsjahr wurden noch keine Aktionen umgesetzt

Umwelt

Klimarelevante Emissionen

Formulierung einer Kon-zernrichtlinie zur Begren-zung der Emissionen des Fuhrparks

Ziel: Reduzierung um 3 Prozent bis 2020

12/2020

Die Umsetzung der Richtlinie ist erfolgt und wurde durch die An-schaffung von drei PHEV-Fahr-zeugen in der Dienstwagenflotte umgesetzt

Stand 12/2019 Ø 158 CO2 g/km Stand 12/2020 Ø 151 CO2 g/km

(Schätzungen basierend auf WLTP-Werten)

Reduzierung des relativen Verbrauchs HB-Stoffe um 2 Prozent bis 2020; Reduzierung des Wasser-verbrauches um 1 Prozent bis 2020; Reduzierung des relativen Energieverbrauchs um 2 Prozent bis 2020 (am Standort Ostbevern); Reduzierung des Restmülls um 5 Prozent bis 2020

12/2020

Die Einsparungen wurden erreicht, jedoch konnte auf-grund von COVID19 keine valide Auswertung der Maßnahmen vorgenommen werden

Gesellschaft

Menschenrechte

Verbesserung des Konzep-tes, welches die Lieferanten dauerhaft einbezieht

laufend

Weitere Sensibilisierung des Einkaufs für das Thema Men-schenrechte im Beschaffungs-prozess

FRIWO wartet in diesem The-menbereich auf eine mögliche gesetzliche Vorgabe, die im Rah-men eines Lieferkettengesetzes umgesetzt würde

Gesetzes- und richtlinienkonformes Verhalten

Konzernweit Compliance-Schulungen durchführen und weiterentwickeln

laufend

Weiterentwicklung eines konzernweiten Compliance-Managementsystems

Strategie

Tiefe der Wertschöpfungskette

Die Relevanz von Nachhaltigkeitsthemen bei der Lieferkette steigt durch die zunehmend internationale Ausrichtung des Unternehmens mit Gesellschaften in Vietnam, China und seit 2020 auch Indien.

Insgesamt kann FRIWO auf die frühen Stufen der Liefer-kette nur indirekt Einfluss nehmen, da die Komponenten zur Produktion der Endprodukte durch Dritte hergestellt werden. Jedoch kann FRIWO auf bestimmte Risiken im Produktionsprozess aktiv einwirken und diese im Wesent-lichen ausschließen. So durchlaufen neue Lieferanten einen Qualifizierungsprozess, bevor sie für den Bezug von Mate-rialien oder Dienstleistungen freigegeben werden. Neben einer Selbstauskunft anhand eines Fragebogens beinhaltet diese Qualifizierung eine Auditierung vor Ort. Die Zulieferer müssen ihre Sorgfaltspflichten auf Basis des FRIWO-Ver-haltenskodex für Lieferanten einhalten.

Prozessmanagement

Die Entwicklung und Umsetzung von CSR ist bei FRIWO ein zentral gesteuerter Prozess, der durch die Abteilung Cont-rolling koordiniert und überwacht wird. Das Controlling be-richtet dabei direkt an den Vorstand und bildet zusammen mit diesem und der Vertretung für rechtliche Angelegenhei-ten den Steuerungskreis. Es informiert zudem die einzelnen Standorte über konzeptionelle Änderungen und Neuerun-gen. Unterstützt werden die Gesamtverantwortlichen durch Fachverantwortliche aus den jeweiligen CSR-Handlungsfel-dern. Hierbei sind auch Verantwortliche aus Vietnam und China vertreten.

über die Ergebnisse der Steuerungsansätze ad hoc bei be-sonderen Anlässen. Das Datenerfassungssystem für Nach-haltigkeitskennzahlen wurde für alle Standorte ausgebaut und automatisiert, sodass gewährleistet ist, dass die Kenn-zahlen konsistent sind.

Beteiligung von Anspruchsgruppen

FRIWO ist offen für den Austausch mit allen Stakeholdern. Die Gesellschaft analysiert bei Bedarf zentrale Anspruchs-gruppen und identifiziert deren Erwartungen. Als relevante Stakeholder werden die Aktionäre, Mitarbeiter, Kunden, Lie-feranten sowie die Gemeinden, in denen der Konzern tätig ist, betrachtet. Für den Austausch mit den Stakeholdern gibt es aktuell noch keinen etablierten Prozess. Interessenten können ihre Anliegen an folgende E-Mail-Adresse senden:csr@friwo.com.

Anreizsysteme

Nachhaltigkeitsziele spielen bei der Zielvereinbarung mit unseren Führungskräften keine Rolle. Allgemeine Informa-tionen zur Vergütungspolitik können dem Vergütungsbe-richt des Geschäftsberichts entnommen werden.

Umweltbelange

Umweltschutz hat für FRIWO entlang der gesamten Wert-schöpfungskette einen hohen Stellenwert. Als produzie-rendes Unternehmen wirkt der Konzern indirekt und direkt auf die Umwelt ein - unter anderem durch den Verbrauch von Ressourcen und die Verwendung umweltgefährden-der Stoffe. Ziel ist, diese negativen Auswirkungen der Ge-schäftstätigkeit zielgerichtet zu verringern, um die Umwelt zu schonen und den damit verbundenen Risiken für FRIWO zu begegnen.

FRIWO kommuniziert die Regeln und Prozesse zur Steue-rung von Nachhaltigkeit im Intranet zu den einzelnen The-menbereichen und durch ein konzernweites CSR-Repor-tingsystem.

Kontrolle

FRIWO wendet bei den wesentlichen Handlungsfeldern entsprechende Managementsysteme an und verfolgt Steu-erungsansätze, welche über nichtfinanzielle Leistungsindi-katoren kontrolliert werden. Diese Indikatoren finden sich am Ende des nichtfinanziellen Berichts in der Kennzahlen-übersicht. Die Verantwortlichen unterrichten den Vorstand

Zentraler Ansatzpunkt für FRIWO als weiterverarbeitendes Unternehmen ist die Entwicklung von innovativen, hochef-fizienten und damit umweltschonenden Produkten. So leis-tet FRIWO mit seinem Geschäft indirekt einen Beitrag zur Ressourcenschonung.

Bei der Auswahl von Lieferanten berücksichtigt FRIWO, ob die zugelieferten Bauteile mit der REACH-Verordnung und der RoHS-Richtlinie in Einklang stehen (vgl. Kapitel "Um-weltbericht"). Bei diesem Auswahlprozess werden darüber hinaus auch Ergebnisse von Lieferantenaudits einbezogen. Auch bei der eigenen Geschäftstätigkeit entstehen Abfälle,

mit denen FRIWO gesetzeskonform umgeht. Im Berichts-jahr wurde beispielsweise am Standort Ostbevern ein neues Müllkonzept umgesetzt, welches eine noch bessere Müllt-rennung und Entsorgung vorsieht.

brauch der FRIWO-Gruppe ist zwar gestiegen, Grund hierfür ist aber die Verlagerung von Fremdfertigung in Polen (deren Stromverbrauch nicht reinkalkuliert wird) in das eigene Werk in Vietnam.

Relevante Gesetze für FRIWO beim Umweltschutz sind vor allem die Ökodesign-Richtlinie, die REACH-Verordnung und die RoHS-Richtlinie sowie die EU-Richtlinie über Elek-tro- und Elektronik-Altgeräte (WEEE). Produktseitig folgt FRIWO der Niederspannungsrichtlinie und den strengeren US-amerikanischen Energieeffizienz-Anforderungen für externe Stromversorgungen nach DOE Level VI. Diese for-mulieren die weltweit höchste Energie-Anforderungsstufe. Durch das Design und Stichprobentests in der Fertigung wird die Einhaltung der Vorgaben sichergestellt und stetig verbessert.

Mit dem Umweltmanagementsystem nach DIN EN ISO 14001 verfolgt FRIWO an allen Produktionsstandorten ei-nen übergreifenden Steuerungsansatz. Zu Beginn des Jah-res 2019 wurde ein Energieaudit gemäß DIN EN ISO 16247 durchgeführt. Zudem erfüllt FRIWO seit Dezember 2017 die DIN EN ISO 13485 das Qualitätsmanagementsystem für Medizinprodukte.

Des Weiteren wurden drei Plug-In-Hybrid-Wagen (PHEV) in die Dienstwagenflotte aufgenommen. Wie bereits im Vor-jahr fand die Berechnung des CO2-Flottenwerts auf Basis von offiziellen und geschätzten WLTP-Werten statt. Die COVID-19-Pandemie führte im Berichtsjahr zu erheblichen Emissionseinsparungen, weil Dienstreisen signifikant ver-ringert wurden.

Jede Mitarbeiterin und jeder Mitarbeiter bei FRIWO ist ver-antwortlich für die Durchführung der Maßnahmen zum Um-weltschutz. Die Umsetzung der umweltrelevanten Manage-mentsysteme wird dezentral gesteuert und kontrolliert. In Ostbevern ist hierfür der Umweltbeauftragte zuständig, der den Vorstand jährlich informiert. In Vietnam verantwortet ebenfalls ein Umweltbeauftragter die Umweltbelange des Standorts und berichtet diese an den General Manager vor Ort. Überdies erarbeitet an jedem produzierenden Standort ein Umweltausschuss zwei Mal jährlich Vorschläge zur Ver-besserung der betrieblichen Umweltleistung.

Das Unternehmen konzentriert sich auf die Bereiche des Produktlebenszyklus, die maßgeblich beeinflusst werden können. Das größte Wirkungspotenzial besteht darin, die Emissionen zu reduzieren, die in der Nutzungsphase der verkauften Stromversorgungen und Ladegeräte entstehen. Dieser Aspekt wird somit in der Forschung und Entwicklung besonders berücksichtigt. Grundsätzlich strebt FRIWO die Verwendung von ökologischen Verpackungen mit niedriger Umweltbelastung an, etwa Pendel- oder Mehrwegverpa-ckungen.

Um Umweltauswirkungen, die im Zuge der Geschäftstätig-keit entstehen, zu reduzieren, strebt FRIWO die konsequen-te Senkung des Energiebedarfs an, da dies mit der Reduktion von Emissionen und auch Produktionskosten einhergeht. Durch die Montage von Stromzählern konnte eine noch detailliertere Verbrauchsstatistik ermittelt werden, anhand derer Anpassungen in der Produktion vorgenommen wur-den. Zudem bezieht der Standort Ostbevern ab dem Jahr 2021 Ökostrom von dem lokalen Energieversorger, sodass der Großteil der CO2-Emissionen - verursacht durch den Stromverbrauch - eingespart wird. Der in der nachfolgen-den Kennzahlenübersicht ausgewiesene Gesamtstromver-

Im Berichtsjahr kam es in der FRIWO-Gruppe weder zu Ge-setzesverstößen noch zu Bußgeldern mit Umweltbezug.

Arbeitnehmerbelange

Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind ein entscheiden-der Faktor für die Entwicklung innovativer Produkte und den wirtschaftlichen Erfolg von FRIWO. Das Unternehmen hat direkten Einfluss auf die Arbeitsumgebung und Entwick-lungsmöglichkeiten der Mitarbeiter sowie auf deren Sicher-heit, Gesundheit und Wohlbefinden.

Neben den Risiken für die Belegschaft adressiert FRIWO auch die Herausforderungen des demografischen Wandels.

Dagegen hat FRIWO auf Arbeitnehmerbelange und die da-mit verbundenen Risiken entlang der Wertschöpfungskette lediglich einen eingeschränkten Einfluss. Deshalb werden die Maßnahmen bei Zulieferern auf wesentliche Themen beschränkt, die für die Anspruchsgruppen relevant und für FRIWO beeinflussbar sind.

FRIWO achtet die Arbeitnehmerrechte und unterstützt insbesondere die Diskriminierungsfreiheit und Vereini-gungsfreiheit der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mit verschiedenen Maßnahmen. Mit Blick auf das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz bietet das Unternehmen ein Ar-beitsumfeld, das von Chancengleichheit geprägt ist. In den vergangenen Jahren gab es keine Beschwerden über Ver-stöße gegen das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz.

Der Arbeits- und Gesundheitsschutz der Mitarbeiter ist FRIWO ein besonderes Anliegen. So gibt es an den Stand-orten spezifische Angebote aus Vorsorge- und Nachsor-gemaßnahmen. Gerade im Zuge der COVID-19-Pandemie wurden Homeoffice-Konzepte unbürokratisch ermöglicht und individuelle Lösungen gefunden.

Prinzipiell schaffen die nationalen Gesetzgebungen ver-pflichtende Rahmenbedingungen für das Handeln von FRIWO gegenüber den Arbeitnehmern. Die Einhaltung die-ser mitarbeiterrelevanten Gesetze ist für FRIWO selbstver-ständlich.

Um die Sicherheit und Gesundheit der Mitarbeiter zu ge-währleisten, gibt es am Standort Ostbevern einen Arbeitssi-cherheits-Ausschuss und in Ho Chi Minh-Stadt einen Health and Safety Officer. Darüber hinaus bietet FRIWO ein aktives Gesundheitsmanagement an. Weitere Angebote zum vor-sorglichen Gesundheitsschutz umfassen Zuschüsse für Gesundheitsförderungsmaßnahmen sowie verbesserte Gesundheitskommunikation und das Arbeitsbewältigungs-coaching. Die reibungslose Wiederaufnahme der Tätigkeit nach einem Krankheitsfall wird mit dem betrieblichen Ein-gliederungsmanagement gesichert.

Menschenrechte

Es gehört zum Selbstverständnis von FRIWO, Menschen-rechte zu achten und Verstöße gegen diese nicht zu tolerie-ren. Die internationale Vernetzung mit Lieferanten und Ge-schäftspartnern sowie die Geschäftstätigkeit birgt jedoch grundsätzlich immer ein Risiko mittelbarer und unmittelba-rer Menschenrechtsverstöße.

Die Erfüllung der gesetzlichen Arbeitgeberpflichten über-wacht im Allgemeinen die jeweilige Personalabteilung. In Deutschland informiert sich diese regelmäßig in Seminaren des Arbeitgeberverbandes über neue Entwicklungen und wird dabei gegebenenfalls durch externe Anwälte unter-stützt. Im Speziellen sorgen die Arbeitnehmervertretungen sowie der Beauftragte nach dem Allgemeinen Gleichbe-handlungsgesetz für wirksamen Rechtsschutz der Mitar-beiterinnen und Mitarbeiter.

Gemäß der Materialitäts- und Risikoanalyse ist das Thema Menschenrechte nicht wesentlich für die Geschäftstätig-keit. Durch die Einhaltung der relevanten Gesetze und die Anwendung der FRIWO-spezifischen Einzelmaßnahmen können Menschenrechtsverletzungen im Wesentlichen ausgeschlossen werden. Entsprechend dieser Einschät-zung gibt es keine Due-Diligence-Prozesse. Dennoch sollen im Folgenden die Bemühungen zur Vermeidung von Men-schenrechtsverletzungen kurz dargestellt werden.

Zur Erfüllung der gesetzlichen Vorgaben verfolgt FRIWO standortspezifische Konzepte. Die Maßnahmen sind auf lokale Rahmenbedingungen abgestimmt, verfolgen jedoch ein einheitliches Ziel: die Gewährleistung von Sicherheit und Gesundheit, Diskriminierungsfreiheit, Chancengleichheit und persönlicher Weiterentwicklung für alle Mitarbeiterin-nen und Mitarbeiter.

Es besteht eine enge Zusammenarbeit zwischen der Un-ternehmensführung, dem Betriebsrat, der Schwerbehin-dertenvertretung und der Jugend- und Auszubildenden-vertretung. Damit einher geht auch die Selbstverpflichtung zur Schaffung von Chancengleichheit zwischen Männern und Frauen. Die Mitarbeiter von FRIWO werden nach ihrer Stellenbeschreibung entlohnt, egal welchem Geschlecht sie angehören.

Unmittelbare Menschenrechtsverstöße können poten-ziell unternehmensintern auftreten. Der Vorstand ver-steht es als Teil seiner Sorgfaltspflicht, dieses Umfeld so zu gestalten, dass Toleranz und Gleichbehandlung für alle FRIWO-Mitarbeiter gewährleistet ist.

Mittelbare Menschenrechtsverstöße können auch poten-ziell unternehmensextern, also in den Lieferketten bei Ge-schäftspartnern und Zulieferern auftreten. Sie können bei-spielsweise Kinderarbeit oder andere Verstöße betreffen, die mit der Rohstoffgewinnung und Verarbeitung einherge-hen.

FRIWO verwendet Produktkomponenten, die seltene Erden beinhalten. Einige dieser sogenannten Konfliktmineralien werden in politisch instabilen Regionen Afrikas gewonnen

und stehen im Zusammenhang mit humanitären Missstän-den, Gewalt und ökologischer Verwüstung. FRIWO verurteilt diese von Menschrechtsverletzungen geprägten Zustände in den Herkunftsländern der belasteten Rohstoffe und for-dert jährlich alle Lieferanten auf, vollständige Konfliktmine-ralienberichte im Rahmen der EICC/GeSI "Conflict Minerals Report" Template bereitzustellen.

FRIWO verfolgt verschiedene Einzelmaßnahmen zur Erfül-lung der Sorgfaltspflicht.

Die zentrale Maßnahme zur Begrenzung des Risikos von Menschenrechtsverstößen in der vorgelagerten Wertschöp-fungskette ist der Verhaltenskodex für Lieferanten. Dieser verpflichtet die Zulieferer unter anderem zur Einhaltung der Gesetze, zur Achtung der Grundrechte der Mitarbeiter und zur Unterlassung von Kinderarbeit. Ergänzt wird der Verhal-tenskodex durch einen Fragebogen zu den Themen soziale Verantwortung, Logistik, Kooperation, Qualitätssicherung und Umweltmanagement, der - wie im Nachhaltigkeitspro-gramm beschlossen - erweitert wurde.

Der Vice President Global Procurement verantwortet zen-tral die Steuerung und Kontrolle der Maßnahmen zur Ver-meidung von Menschenrechtsverletzungen in der Lieferket-te. Er koordiniert die Aktivitäten im Rahmen der gegebenen Möglichkeiten dergestalt, dass keine wesentlichen Risiken für mittelbare und unmittelbare Menschenrechtsverletzun-gen verbleiben.

Im Geschäftsjahr 2020 verzeichnete FRIWO weltweit keine Menschenrechtsverletzung.

Gesetzes- und Richtlinienkonformes Verhalten

Soziales/Gemeinwesen

FRIWO will das Gemeinwesen positiv beeinflussen. Im Vergleich zu den anderen Tätigkeitsfeldern wird das En-gagement für die Gesellschaft allerdings als nachgelagert betrachtet, da dieses nur indirekt mit dem Kerngeschäft verknüpft ist.

Durch die Einhaltung der relevanten Gesetze und durch einzelne Aktivitäten können Risiken im Bereich Soziales/ Gemeinwesen im Allgemeinen ausgeschlossen werden, so-dass Due-Diligence-Prozesse und übergreifende Konzepte nicht notwendig sind.

Compliance

FRIWO will seinen Stakeholdern ein verlässlicher und ver-antwortungsvoller Partner sein. Geschäftspartner und die Gemeinden, in denen das Unternehmen tätig ist, erwarten jederzeit gesetzestreues Verhalten. Darüber hinaus beste-hen Verbote und Genehmigungspflichten des Außenwirt-schaftsrechts, welche FRIWO als global agierendes Unter-nehmen beachten muss.

Vor allem in Ländern, in denen Korruption verbreitet ist, birgt die internationale Geschäftstätigkeit des Konzerns jedoch das Risiko von gesetzeswidrigen Geschäftspraktiken. Be-sonders die Bereiche Unternehmensführung, Beschaffung und Vertrieb sind durch die direkte Verbindung zu den dif-fizilen Tätigkeiten der Angebotsverhandlung, Auftragsver-gabe und -abrechnung möglicherweise dem Risiko solcher Verstöße ausgesetzt. So kann es sowohl unternehmens-intern als auch in der vorgelagerten Wertschöpfungskette im Austausch mit Kunden, Lieferanten oder Behörden zu unredlichem Verhalten kommen. Um dem Selbstverständ-nis als integrer Geschäftspartner jederzeit gerecht zu wer-den sowie um Strafen und Reputationsschäden präventiv auszuschließen, ergreift FRIWO vor allem die nachfolgen-den Maßnahmen:

Eine politische Einflussnahme, die von den Mitarbeitern und Geschäftsleitern von FRIWO ausgeht oder auf FRIWO wirkt, ist inakzeptabel. Um eine derartige Beeinflussung wech-selseitig auszuschließen, existieren Maßnahmen zur Kor-ruptions- und Bestechungsprävention.

Darüber hinaus ist das gesetzes- und richtlinienkonforme Verhalten von Mitarbeitern und Geschäftsleitern für die Geschäftstätigkeit essenziell. FRIWO beachtet landesspe-zifische Handelsrestriktionen sowie Verbote und Genehmi-gungspflichten des Außenwirtschaftsrechts.

Die Einhaltung von Gesetzen mit Bezug zum Thema Integ-rität und Compliance ist für FRIWO selbstverständlich. Als verantwortungsvolles Unternehmen kommen wir unserer Sorgfalts- und Rechenschaftspflicht nach - sowohl intern also auch gegenüber dem Gesetzgeber und der Öffentlich-keit im Allgemeinen. Daher nimmt die Geschäftsführung von FRIWO die Verhinderung von Korruption, Bestechung und anderen unredlichen Geschäftspraktiken im Gesamt-konzern sehr ernst und verfolgt einen präventiven Ansatz.

In den vorgelagerten Schritten der Wertschöpfungskette kann FRIWO Compliance- und Gesetzesverstöße nur indi-rekt adressieren und nicht vollständig ausschließen. FRIWO wendet länderspezifische Verhaltenskodizes zur Einhaltung gesetzlicher Vorgaben und standortübergreifenden Richt-linien zur internen Regulierung kritischer Themen an. Die Kodizes und Richtlinien sind Grundlage des Handelns der Mitarbeiter und den Adressaten jederzeit zugänglich.

Generell sind die Führungskräfte dafür verantwortlich, ihren Mitarbeitern die Compliance-Regelungen zu vermitteln. Die Umsetzung der Vorgaben liegt bei jedem Mitarbeiter selbst. Ergänzend erfolgt für alle Bereiche, in denen Verpflichtungs-geschäfte eingegangen oder Risiken übernommen werden, eine konsequente Prüfung der Entscheidungen nach dem Vier-Augen-Prinzip.

FRIWO nimmt mit Blick auf geltende Rechtsvorschriften und Behördenauflagen interne Auditierungen vor. Darüber hinaus finden jährliche Kontrollen an den asiatischen Stand-orten statt, um die Einhaltung der Compliance-Regelungen sicherzustellen.

Der Compliance-Verantwortliche überprüft standortüber-greifend die Aktivitäten. Er ist verantwortlich für die Kon-solidierung der standortspezifischen Informationen und die Umsetzung in diesem Bereich und erstattet dem Vor-stand regelmäßig Bericht. Bei Außenwirtschaftsthemen hat FRIWO einen globalen externen Zollbeauftragten und intern einen Verantwortlichen für den Bereich Außenwirtschaft.

Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von FRIWO können dem Compliance-Beauftragten über die E-Mail-Adressecompliance@friwo.comvertraulich Hinweise zu Rechtsver-letzungen melden und sich bei Fragen zum Verhaltenskodex beraten lassen. Allen Mitarbeitern und Außenstehenden steht neben den etablierten Meldekanälen zudem ein web-basiertes Hinweisgebersystem zur Verfügung.

Im Berichtszeitraum kam es weder zu Gesetzesverstößen noch zu Bußgeldern mit Bezug zu Bestechung, Korruption oder anderen unredlichen Geschäftspraktiken.

Perspektivisch soll der Umgang mit Compliance-Themen standortübergreifend vereinheitlicht werden.

Kennzahlenübersicht

Indikator GRI

Einheit

2020

2019

Verkaufte Geräte

Mio. Stück

8,4

8,3

Umwelt

Energieverbrauch gesamt

SRS 302-1

MWh

7.619

6.848

Strom

SRS 302-1

MWh

6.542

5.838

Heizöl

SRS 302-1

MWh/t

1.076

1.009

Änderung des Energieverbrauchs

SRS 302-4

%

10

-8

CO2 direkt

SRS 305-1

t

299

281

CO2 indirekt

SRS 305-2

t

3.693

3.877

CO2 gesamt

SRS 305-3

t

3.992

4.158

Wasserverbrauch

SRS 303-1

cbm

27.593

40.045

Abfallmenge gesamt

SRS 306-2

t

246

304

Mitarbeiter (Stichtag)

2.608

1.708

Durchschnittsalter

SRS 405-1

29

30

<30 Jahre

SRS 405-1

Anzahl

1.631

940

30 bis 50 Jahre

SRS 405-1

Anzahl

882

648

>50 Jahre

SRS 405-1

Anzahl

95

120

Frauenanteil

SRS 405-1

%

55

67

Mitarbeiter mit Behinderung

SRS 405-1

Anzahl

6

8

Unfälle

SRS 403-2

Anzahl

4

3

Verstöße gegen das AGG

SRS 406-1

Anzahl

0

0

Gesellschaft

Spenden

SRS 201-1

Euro

1.200

3.100

Compliance

Bewiesene Korruptionsfälle

SRS 205-3

Anzahl

0

0

Ostbevern, 11. März 2021

Der Vorstand

Rolf Schwirz (Vorsitzender)

Konzernabschluss

Inhaltsübersicht

  • 63 Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung

  • 64 Konzern-Gesamtergebnisrechnung

  • 65 Konzern-Kapitalflussrechnung

  • 66 Konzern-Bilanz

    • 87 Sonstige Angaben zur Erfolgsrechnung

    • 87 (19) Forschungs- und Entwicklungskosten

    • 87 (20) Sonstige Angaben zur Gewinn- und Verlustrechnung

    • 89 Erläuterungen zur Kapitalflussrechnung

    • 89 (21) Kapitalflussrechnung

  • 68 Konzern-Eigenkapitalveränderungs-rechnung

  • 69 Konzernanhang

  • 69 Allgemeine Informationen

  • 69 (1) Informationen zum Unternehmen

  • 70 Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze

  • 70 (2) Erklärung zur Übereinstimmung mit den IFRS

    70 70 70 70 72 73 79

    • (3) Grundlagen der Abschlusserstellung

    • (4) Wesentliche Beurteilungen durch FRIWO

    • (5) Konsolidierungsgrundsätze

    • (6) Änderungen von Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

    • (7) Währungsumrechnung

    • (8) Zusammenfassung wesentlicher Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

    • (9) Konsolidierungskreis

  • 80 Segmentberichterstattung des FRIWO-Konzerns

  • 80 (10) Segmentberichterstattung

  • 82 Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung

    82 82 82

    • (11) Umsatzerlöse

    • (12) Vertriebskosten

    • (13) Allgemeine Verwaltungskosten

  • 82 (14) Sonstige betriebliche Aufwendungen und Erträge

82 83 83 86

  • (15) Restrukturierungsaufwendungen

  • (16) Finanzergebnis

  • (17) Ertragsteuern

  • (18) Ergebnis je Aktie

  • 90 Erläuterungen zur Bilanz

  • 90 (22) Anlagevermögen

  • 94 (23) Nutzungsrechte

  • 95 (24) Vorräte

  • 95 (25) Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und Vertragssalden

    96

    • (26) Sonstige Vermögenswerte

      97

    • (27) Zahlungsmittel

      97

    • (28) Eigenkapital

      98

    • (29) Rückstellungen für Pensionen

      99

    • (30) Sonstige Rückstellungen

  • 100 (31) Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten

    101 101 101 101 101

    • (32) Gesellschafterdarlehen

    • (33) Leasingverbindlichkeiten

    • (34) Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen

    • (35) Sonstige finanzielle Verbindlichkeiten

    • (36) Sonstige nicht finanzielle Verbindlichkeiten

  • 102 Weitere Anhangangaben

  • 102 (37) Sonstige finanzielle Verpflichtungen und

Haftungsverhältnisse

102 105 106 107 108 108 109 109

  • (38) Finanzrisikomanagement und derivative Finanzinstrumente

  • (39) Weitere Angaben zu Finanzinstrumenten

  • (40) Beziehungen zu nahestehenden Unternehmen und Personen

  • (41) Gesamtbezüge des Aufsichtsrats und des Vorstands

  • (42) Honorar des Abschlussprüfers

  • (43) Anteilsbesitz

  • (44) Angabe zur Corporate Governance-Erklärung

  • (45) Ereignisse nach dem Bilanzstichtag

Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung

für das Geschäftsjahr 2020

in T Euro

Anhang

Umsatzerlöse

(11)

Kosten der umgesetzten Leistungen

Bruttoergebnis vom Umsatz

Vertriebskosten

(12)

Allgemeine Verwaltungskosten

(13)

Sonstige betriebliche Aufwendungen

(14)

Sonstige betriebliche Erträge

(14)

Restrukturierungsaufwendungen

(15)

Ergebnis vor Zinsen und Steuern (EBIT)

Zinsertrag

(16)

Zinsaufwand

(16)

Ergebnis vor Ertragsteuern (PBT)

Ertragsteuern

(17)

Konzernergebnis

2020

2019

99.356

95.760

-92.425

-92.423

6.931

3.337

-3.879

-4.055

-6.456

-6.415

-3.460

-1.289

3.015

1.827

0

-9.000

-3.849

-15.595

0

1

-1.374

-785

-5.223

-16.379

-287

5.051

-5.510

-11.328

Ergebnis je Aktie (unverwässert und verwässert) (in Euro)

(18)

-0,72

-1,47

Konzern-Gesamtergebnisrechnung

für das Geschäftsjahr 2020

in T Euro

Anhang

Konzernergebnis

Neubewertung der Nettoschuld aus leistungsorientierten Plänen

Latente Steuern

(29) (17)

Nettoergebnis aus der Veränderung der Nettoschuld aus leistungsorientierten Plänen

Summe der im Eigenkapital erfassten Wertänderungen, die anschlie-ßend nicht in die Gewinn- und Verlustrechnung umgegliedert werden

Gewinne / Verluste aus der Umrechnung ausländischer Geschäftsbetriebe

Summe der im Eigenkapital erfassten Wertänderungen, die anschließend in die Gewinn- und Verlustrechnung umgegliedert werden, sofern bestimmte Bedingungen erfüllt sind

Summe der im sonstigen Konzernergebnis erfassten Wertänderungen

Konzern-Gesamtergebnis

2020

2019

-5.510

-11.328

-33

-304

10

91

-23

-213

-23

-213

-646

156

-646

156

-669

-57

-6.179

-11.385

Konzern-Kapitalflussrechnung

für das Geschäftsjahr 2020

in T Euro Konzernergebnis

Erfolgswirksam erfasster Steueraufwand/-ertrag Erfolgswirksam erfasstes Zinsergebnis Abschreibungen

Gezahlte Dividenden

Veränderung der Rückstellungen

Ergebnis aus dem Abgang von Anlagevermögen Veränderung der Vorräte

Veränderung der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sowie übriger Aktiva, die nicht der Investitions- oder Finanzierungstätigkeit zuzuordnen sind

Veränderung der Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen sowie anderer Verbindlichkeiten, die nicht derAnhang

(17)

(16)

(22)(23)

(29)(30)

(14)

(24)

(25)(26)Investitions- oder Finanzierungstätigkeit zuzuordnen sind (34)(35)(36)

Gezahlte Zinsen

Erhaltene Zinsen Gezahlte/erhaltene Ertragsteuern Sonstige nicht zahlungswirksame Effekte

Cashflow aus der betrieblichen Geschäftstätigkeit

Einzahlungen aus Abgängen von Gegenständen des Sachanlagevermögens / immateriellen Anlagevermögens

Auszahlungen für Investitionen in das immaterielle

Anlagevermögen

Auszahlungen für Investitionen in das Sachanlagevermögen

Cashflow aus der Investitionstätigkeit

Aufnahme Gesellschafterdarlehen

Aufnahme (im Vorjahr: Tilgung) von langfristigen Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten

Tilgung (im Vorjahr: Aufnahme) von kurzfristigen Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten (netto)

Tilgung von Leasingverbindlichkeiten

Cashflow aus der Finanzierungstätigkeit

Einfluss von Wechselkursänderungen Nettoveränderung der Zahlungsmittel

Zahlungsmittel zum Jahresbeginn

Zahlungsmittel zum Jahresende

(27)

(22) (22)

(32)

(31)

(31) (33)

(27)

FRIWO Geschäftsbericht 2020

Konzern-Bilanz

zum 31. Dezember 2020

Aktiva

in T Euro

Anhang

Langfristige Vermögenswerte

Geschäfts- oder Firmenwert

(22)

Sonstige Immaterielle Vermögenswerte

(22)

Sachanlagen

(22)

Nutzungsrechte aus Leasingverträgen

(23)

Latente Steuern

(17)

Kurzfristige Vermögenswerte

Vorräte

(24)

Forderungen aus Lieferungen und Leistungen

(25)

Vertragsvermögenswerte

(25)

Sonstige finanzielle Vermögenswerte

(26)

Forderungen aus Ertragsteuern

Sonstige nicht finanzielle Vermögenswerte

(26)

Zahlungsmittel

(27)

Summe Aktiva

31.12.2020

31.12.2019

2.286

2.489

1.654

1.630

8.894

9.955

2.090

1.639

4.510

4.784

19.434

20.497

20.890

22.273

4.114

3.366

8.385

7.550

1.876

1.583

121

113

2.310

1.129

4.203

5.855

41.899

41.869

61.333

62.366

Passiva

in T Euro

Anhang

Eigenkapital

(28)

Gezeichnetes Kapital

Kapitalrücklage

Gewinnrücklagen

Sonstige Rücklagen

Langfristige Schulden

Gesellschafterdarlehen

(32)

Langfristige Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten

(31)

Langfristige Leasingverbindlichkeiten

(33)

Rückstellungen für Pensionen

(29)

Sonstige langfristige Rückstellungen

(30)

Kurzfristige Schulden

Sonstige kurzfristige Rückstellungen

(30)

Kurzfristige Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten

(31)

Kurzfristige Leasingverbindlichkeiten

(33)

Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen

(34)

Vertragsverbindlichkeiten

(25)

Sonstige finanzielle Verbindlichkeiten

(35)

Verbindlichkeiten aus Ertragsteuern

Sonstige nicht finanzielle Verbindlichkeiten

(36)

Schulden

Summe Passiva

31.12.2020

31.12.2019

20.020

20.020

2.002

2.002

-16.497

-10.964

-773

-127

4.752

10.931

2.722

0

9.382

600

1.306

983

2.899

3.039

143

248

16.452

4.870

4.868

9.449

14.693

21.192

870

708

12.352

11.125

235

229

6.053

2.402

10

118

1.048

1.342

40.129

46.565

56.581

51.435

61.333

62.366

Konzern-Eigenkapitalveränderungsrechnung

für das Geschäftsjahr 2020

in T Euro

Stand am 01.01.2019

Konzernergebnis Sonstiges Konzernergebnis

Konzern-Gesamtergebnis Dividendenzahlung Stand am 31.12.2019

Konzernergebnis Sonstiges Konzernergebnis

Konzern-Gesamtergebnis Stand am 31.12.2020

Gewinnrücklagen

Sonstige Rücklagen

20.020

2.002

4.655

-998

-283

25.396

-11.328

-11.328

-213

156

-57

-11.328

-213

156

-11.385

-3.080

-3.080

20.020

2.002

-9753

-1.211

-127

10.931

-5.510

-5.510

-23

-646

-669

-5.510

-23

-646

-6.179

20.020

2.002

-15.263

-1.234

-773

4.752

GezeichnetesKapital

Kapitalrücklage

andere Gewinnrücklagen

Neubewertung Leistungsorientierte Pensionspläne

Währungs-umrechnung

Konzerneigenkapital

Die sonstigen Rücklagen enthalten ausschließlich die Ergebnisse aus der Umrechnung ausländischer Geschäftsbetriebe.

Konzernanhang

Allgemeine Informationen

(1) Informationen zum Unternehmen

Die FRIWO AG ist mit ihren Tochtergesellschaften ein inter-national tätiger Anbieter hochwertiger Lade- und Netzgerä-te für verschiedene Märkte und Branchen.

Die Anschrift lautet:

FRIWO AG, Von-Liebig-Straße 11, 48346 Ostbevern. Sitz Ostbevern, Amtsgericht Münster, HRB 11727.

Der Konzernabschluss und der zusammengefasste Lagebe-richt der FRIWO AG und des Konzerns für das Geschäftsjahr 2020 werden im Bundesanzeiger veröffentlicht.

Die VTC Industriebeteiligungen GmbH & Co. KG, München, (VTC) stellt den Konzernabschluss für den größten Kreis von Unternehmen auf, in den die FRIWO AG einbezogen wird.

Damit ist die Gesellschaft ein verbundenes Unternehmen zur VTC und deren unmittelbaren und mittelbaren Tochter-unternehmen.

Nach Auskunft der VTC Industriebeteiligungen GmbH & Co. KG hielt deren Tochtergesellschaft, die Cardea Holding GmbH, Grünwald, zum 31. Dezember 2020 85,37 Prozent der Aktien der FRIWO AG. Der Konzernabschluss der FRIWO AG wird in den Konzernabschluss der VTC Industriebeteili-gungen GmbH & Co. KG einbezogen, der im Bundesanzeiger veröffentlicht wird.

Der Konzernabschluss der FRIWO AG wurde am 11. März 2021 vom Vorstand zur Veröffentlichung freigegeben (Tag der Freigabe zur Vorlage an den Aufsichtsrat durch den Vor-stand).

Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze

(2) Erklärung zur Übereinstimmung mit den IFRS

Die FRIWO AG nimmt mit ihren Eigenkapitaltiteln an einem geregelten Markt innerhalb der Europäischen Union teil. Der Konzernabschluss wird nach den Vorschriften der Inter-national Financial Reporting Standards (IFRS) aufgestellt, wie sie in der EU anzuwenden sind. Daneben werden die in § 315a HGB normierten Anforderungen beachtet.

(5) Konsolidierungsgrundsätze

Die in die Konsolidierung einbezogenen Abschlüsse der in-und ausländischen Tochterunternehmen werden nach ein-heitlichen Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden aufge-stellt.

Das Geschäftsjahr aller konsolidierten Gesellschaften ein-schließlich der FRIWO AG entspricht dem Kalenderjahr.

Die Erstellung des Konzernabschlusses erfolgt grundsätz-lich unter Anwendung des Anschaffungskostenprinzips.

(3) Grundlagen der Abschlusserstellung

Die wesentlichen Bilanzierungs- und Bewertungsmetho-den, die bei der Erstellung des vorliegenden Konzernab-schlusses angewendet wurden, sind im Folgenden darge-stellt. Die beschriebenen Methoden wurden stetig auf die dargestellten Berichtsperioden angewendet, sofern nichts anderes angegeben ist.

Der Konzernabschluss wurde in Euro aufgestellt. Soweit nicht anders vermerkt, werden alle Beträge auf Tausend Euro (T Euro) gerundet angegeben.

(4) Wesentliche Beurteilungen durch FRIWO

Die Aufstellung des Konzernabschlusses unter Beachtung der IFRS erfordert, dass Annahmen getroffen und Schätzungen verwendet werden, die sich auf Höhe und Ausweis der bilan-zierten Vermögenswerte und Schulden, der Erträge und Auf-wendungen sowie der Eventualverbindlichkeiten auswirken.

Die wesentlichen Beurteilungen betreffen die Werthaltig-keit von langfristigen Vermögenswerten (siehe Ziffer (22)), den Ansatz und die Höhe von Rückstellungen (siehe Ziffer (29) und (30)), den Ansatz von aktiven latenten Steuern auf Verlustvorträge (siehe Ziffer (17)) sowie die Ermittlung der beizulegenden Zeitwerte der im Rahmen von Unterneh-menszusammenschlüssen erworbenen Vermögenswerte (siehe Ziffer (22)).

Forderungen und Verbindlichkeiten zwischen den Konzern-gesellschaften werden gegeneinander aufgerechnet. Die Umsätze, Zwischenergebnisse sowie alle übrigen konzern-internen Aufwendungen und Erträge werden eliminiert.

Die Erstkonsolidierung erfolgt auf den Erwerbszeitpunkt nach der Erwerbsmethode. Der Erwerbszeitpunkt stellt den Zeitpunkt dar, an dem die Möglichkeit der Beherrschung der finanziellen und operativen Handlungen des erworbe-nen Unternehmens auf den FRIWO-Konzern übergeht. Die erworbenen, identifizierbaren Vermögenswerte und Schul-den werden mit ihrem beizulegenden Zeitwert zum Er-werbszeitpunkt bewertet. Übersteigt der Kaufpreis das neu bewertete Nettovermögen, entsteht ein zu aktivierender Geschäfts- oder Firmenwert. Ein etwaiger negativer Un-terschiedsbetrag wird erfolgswirksam erfasst. Die Erträge und Aufwendungen erworbener Unternehmen sind jeweils ab dem Kontrollerwerb im Konzernabschluss enthalten. Im Falle der Veräußerung sind Erträge und Aufwendungen bis zum Verlust der Kontrolle im Konzernabschluss enthalten.

(6) Änderungen von Bilanzierungs-und Bewertungsmethoden

Der Konzernabschluss von FRIWO zum 31. Dezember 2020 ist nach den International Financial Reporting Stan-dards (IFRS), wie sie in der EU anzuwenden sind, und den am Abschlussstichtag gültigen Richtlinien des International Accounting Standards Board (IASB) erstellt. Die Bezeichnung IFRS umfasst auch die noch gültigen International Accoun-ting Standards (IAS). Alle für das Geschäftsjahr 2020 ver-bindlich anzuwendenden Interpretationen (IFRIC) des IFRS Interpretations Committee wurden ebenfalls angewendet.

Die Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden entsprechen grundsätzlich den im Vorjahr angewendeten Methoden.

Die folgenden neuen und geänderten Standards und Inter-pretationen sind im Geschäftsjahr 2020 erstmalig ange-wendet worden:

IFRS 3 Unternehmenszusammenschüsse

Mit der im Oktober 2018 veröffentlichten Änderung re-agierte das IASB auf Anwendungsfragen bezüglich der Identifikation von Geschäftsbetrieben im Sinne des IFRS 3. Die Unklarheiten werden durch eine angepasste Defi-nition sowie zusätzliche Vorgaben und Beispiele adres-siert. Das Endorsement erfolgte am 21. April 2020. We-sentliche Auswirkungen auf den Konzernabschluss von FRIWO ergaben sich nicht.

Überarbeitung des Rahmenkonzepts und Änderungen von Querverweisen zum Rahmenkonzept in verschiedenen IFRS

Im März 2018 hat das IASB eine überarbeitete Fassung des Rahmenkonzepts veröffentlicht. Darin enthalten sind über-arbeitete Definitionen von Vermögenswerten und Schul-den sowie neue Leitlinien zu Bewertung und Ausbuchung, Ausweis und Angaben. Das EU-Endorsememt erfolgte am 29. November 2019. Die Aktualisierungen der Querverwei-se in den einzelnen Standards waren ab dem 1. Januar 2020 anzuwenden. FRIWO hat diese Änderungen berücksichtigt. Wesentliche Auswirkungen auf den Konzernabschluss von FRIWO haben sich nicht ergeben.

Änderungen an IAS 1 "Darstellung des Abschlusses" und IAS 8 "Rechnungslegungsmethoden, Änderungen von rechnungslegungsbezogenen Schätzungen und Fehler": Definition von Wesentlichkeit

Im Oktober 2018 hat das IASB Änderungen an IAS 1 und IAS 8 bezüglich der Definition von Wesentlichkeit von Ab-schlussinformationen veröffentlicht. Die Änderungen sol-len insbesondere Erstellern von IFRS-Abschlüssen die Beurteilung von Wesentlichkeit erleichtern. Zudem wird mit den Änderungen sichergestellt, dass die Definition von Wesentlichkeit einheitlich im IFRS-Regelwerk erfolgt. Die Änderungen sind für Geschäftsjahre ab dem 1. Januar 2020 anzuwenden. Das EU-Endorsement erfolgte am 29. No-vember 2019. FRIWO berücksichtigt diese Änderungen. Wesentliche Auswirkungen auf den Konzernabschluss von FRIWO haben sich nicht ergeben.

Änderungen an IAS 39 "Finanzinstrumente: Ansatz und Bewertung" und IFRS 9 "Finanzinstrumente": Interest Rate Benchmark Reform

Im September 2019 hat das IASB die Änderungen an IAS 39 und IFRS 9 veröffentlicht. Das ISAB reagiert auf die be-stehende Unsicherheit in Bezug auf die Reform der Refe-renzzinssätze (IBOR-Reform). Die Änderungen betreffen Sicherungsbeziehungen nach IFRS. Thematisiert wird die prospektive Effektivitätsbeurteilung von Sicherungsbezie-hungen, die Anpassung des Kriteriums "highly probable" in Bezug auf Cashflow Hedges sowie die IBOR-Risikokompo-nente.

Das IASB hat das IBOR-Projekt in zwei Phasen unterteilt.

Phase 1: Fragestellungen zur Finanzberichterstattung im Zeitraum vor der Ablösung eines bestehenden Referenz-zinssatzes durch einen alternativen Zinssatz (EU-Endorse-ment am 15. Januar 2020; anzuwenden ab dem 1. Januar 2020).

Phase 2: Fragestellungen, die die Finanzberichterstattung im Zeitpunkt der Ablösung eines bestehenden Referenz-zinssatzes durch einen alternativen Zinssatz betreffen (EU-Endorsement am 13. Januar 2021; anzuwenden ab dem 1. Januar 2021).

FRIWO wird diese Änderungen berücksichtigen. Derzeitig ist FRIWO nicht betroffen.

Ab dem 1. Juni 2020 ist die folgende Änderung anzuwenden:

Änderungen an IFRS 16 "Leasingverhältnisse": Covid-19-bezogene Mietkonzessionen

Im Mai 2020 hat das IASB die Änderungen an IFRS 16 ver-öffentlicht. Das Endorsement erfolgte am 9. Oktober 2020. Die Änderungen gewähren Leasingnehmern eine Befreiung von der Beurteilung, ob aufgrund der COVID-19-Pandemie eingeräumte Mietkonzessionen eine Leasingmodifikation darstellen. Die Inanspruchnahme dieses Erleichterungs-wahlrechtes würde zu einer Neubewertung der Leasing-verbindlichkeit entsprechend der geänderten Konditionen unter Beibehaltung des ursprünglichen Diskontierungszins-satzes führen. Bei FRIWO ergaben sich keine wesentlichen Veränderungen auf den Konzernabschluss.

Im Juni 2020 hat das IASB beschlossen, das Datum des Inkrafttretens von IFRS 17 Versicherungsverträge auf Ge-

schäftsjahre zu verschieben, die am oder nach dem 1. Janu-ar 2023 beginnen.

In diesem Zusammenhang hat das IASB im Juni 2020 eine Veränderung an IFRS 4 Versicherungsverträge beschlos-sen, mit der das Auslaufen der Ausnahme der Anwendung von IFRS 9 in IFRS 4 auf Geschäftsjahre verschoben wird, die ebenfalls am oder nach dem 1. Januar 2023 beginnen.

Darüber hinaus hat das IASB die folgenden Verlautbarun-gen veröffentlicht, bei denen das EU-Endorsement noch aussteht und von denen FRIWO keine wesentlichen Aus-wirkungen auf den Konzernabschluss erwartet:

Standard

Änderungen an IFRS 1, IFRS 9, IFRS 16 und IAS 41

Änderungen an IFRS 3

Änderungen an IAS 16

Änderungen an IAS 37

IFRS 17

Änderungen an IAS 1

Änderungen an IAS 1 und IFRS-Leit-liniendoku-ment 2

Änderungen an IAS 8

Änderungen an IFRS 10 und IAS 28

Titel

Verpflichtende Anwendung für Geschäftsjahre beginnend ab

Jährliche Verbesserun-gen der IFRS - Zyklus 2018-2020

01.01.2022

Verweis auf das Rah-menkonzept 2018

01.01.2022

Einnahmen vor der beabsichtigten Nut-zung

01.01.2022

Belastende Verträge - Kosten der Vertrags-erfüllung

01.01.2022

Versicherungsverträge

01.01.2023

Klassifizierung von Schulden als kurz-oder langfristig

01.01.2023

Angabe von Bilanzie-rungs- und Bewer-tungsmethoden

01.01.2023

Definition von rech-nungslegungsbezoge-nen Schätzungsände-rungen

01.01.2023

Veräußerung oder Ein-bringung von Vermö-genswerten zwischen einem Investor und einem assoziierten Unternehmen oder Joint Venture

Erstanwendungs-zeitpunkt auf unbestimmte Zeit verschoben

(7) Währungsumrechnung

Die Berichtswährung des Konzerns ist der Euro. Dies ent-spricht der Berichtswährung der FRIWO AG.

Jedes Unternehmen innerhalb des Konzerns legt seine ei-gene funktionale Währung fest. Die im Abschluss des je-weiligen Unternehmens enthaltenen Posten werden un-ter Verwendung dieser funktionalen Währung bewertet. Fremdwährungstransaktionen werden zunächst zum am Tag des Geschäftsvorfalls gültigen Kassakurs zwischen der funktionalen Währung und der Fremdwährung umge-rechnet. Monetäre Vermögenswerte und Schulden in einer Fremdwährung werden zum Stichtagskurs in die funktiona-le Währung umgerechnet. Alle Währungsdifferenzen wer-den im Periodenergebnis erfasst. Nicht-monetäre Posten, die zu historischen Anschaffungs- oder Herstellungskos-ten in einer Fremdwährung bewertet wurden, werden mit dem Kurs am Tag des Geschäftsvorfalles umgerechnet. Nicht-monetäre Posten, die mit ihrem beizulegenden Zeit-wert in einer Fremdwährung bewertet werden, werden mit dem Kurs umgerechnet, der zum Zeitpunkt der Ermittlung des beizulegenden Zeitwerts gültig war.

Die Abschlüsse der ausländischen Tochtergesellschaften werden gemäß IAS 21 "Auswirkungen von Wechselkursän-derungen" nach dem Konzept der funktionalen Währung umgerechnet. Die Bilanzen werden mit dem Stichtagskurs am Bilanzstichtag und die Gewinn- und Verlustrechnungen mit Durchschnittskursen umgerechnet, da diese Gesell-schaften ihr Geschäft in finanzieller, wirtschaftlicher und or-ganisatorischer Hinsicht selbstständig betreiben. Die funk-tionale Währung der Gesellschaften im Ausland entspricht daher der jeweiligen Landeswährung. Die bei der Umrech-nung entstehenden Währungsdifferenzen werden im sons-tigen Ergebnis erfasst.

Der Währungsumrechnung liegen die folgenden Wechsel-kurse zugrunde:

In Fremd-währung / Euro

Vietnam (VND)

USA (USD)

China (CNY)

Indien (INR)

Stichtag

Durchschnitt

31.12.2020

31.12.2019

2020

2019

8,0225

7,8205

7,8745

7,7355

1,2271

1,1234

1,1421

1,1195

27.872,20

25.447,00

25.991,90

25.490,00

89,6605

84,6219

(8) Zusammenfassung wesentlicher

Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Die Gewinn- und Verlustrechnung wird nach dem Umsatz-kostenverfahren aufgestellt.

Umsatzerlöse (Erlöse aus Verträgen mit Kunden) werden erfasst, wenn die Verfügungsgewalt über die Güter oder Dienstleistungen auf den Kunden übertragen wird. Bei FRIWO ergibt sich die überwiegende Leistungsverpflichtung aus der Herstellung und Lieferung von Produkten. Dienst-leistungen (Entwicklung und Werkzeuge) sind als Leistungs-verpflichtung nicht wesentlich. Die Erfassung der Erlöse erfolgt in Höhe der Gegenleistung, die der Konzern im Aus-tausch für diese Güter und Dienstleistungen voraussichtlich erhalten wird. Bei der zeitraumbezogenen Umsatzrealisie-rung von kundenspezifischen Produkten ohne alternative Nutzungsmöglichkeit und mit einem Rechtsanspruch auf Zahlung der bereits erbrachten Leistung erfolgt die Umsatz-ermittlung auf Basis der angefallenen Herstellungskosten.

Aufgrund der Vertragsspezifika vermittelt dies ein getreues Bild der Übertragung der Güter.

Die Zahlungsbedingungen sehen üblicherweise eine Zahlung innerhalb von spätestens 60 Tagen nach Rechnungstellung vor. Signifikante Finanzierungskomponenten bestehen re-gelmäßig nicht. Der Zeitraum zwischen der Übertragung der Güter und dem Zahlungszeitpunkt beträgt nicht über zwölf Monate.

Der Transaktionspreis entspricht in der Regel dem Umsatz-erlös. Enthält ein Vertrag mehrere Leistungsverpflichtun-gen, wird der Transaktionspreis an Hand der relativen Ein-zelveräußerungspreise auf die Leistungsverpflichtungen verteilt.

FRIWO bildet für die Verpflichtung zur Reparatur oder zum Austausch fehlerhafter Produkte im Rahmen der gesetzli-chen Gewährleistung ("service-type warranties") eine Rück-stellung. Darüber hinausgehende Garantien ("assurance-ty-pe warranties") bestehen regelmäßig nicht.

Die Kosten der umgesetzten Leistungen umfassen die Herstellungskosten der verkauften Erzeugnisse sowie die Einstandskosten der verkauften Handelswaren. Die Kosten der selbsterstellten Erzeugnisse beinhalten gemäß IAS 2 "Vorräte" neben den direkt zurechenbaren Kosten wie den Materialkosten und den Fertigungslöhnen auch sämtliche produktionsbezogenen Gemeinkosten einschließlich der fertigungsbezogenen Abschreibungen.

Weiterhin werden unter dieser Position die produktbezoge-nen Entwicklungs- und Logistikkosten ausgewiesen.

Die Entwicklungskosten werden in der Periode als Aufwand erfasst, in der sie anfallen. Die Voraussetzungen für die Ak-tivierung von Entwicklungskosten nach IAS 38.57 werden nicht erfüllt. FRIWO schafft keine immateriellen Vermö-genswerte, da sich die Entwicklungsarbeit im Wesentli-chen darauf konzentriert, die bestehende Technologie zu optimieren und Produkte unter Nutzung der bestehenden Technologie an die individuellen Anforderungen der Kunden anzupassen.

Latente Steuern werden gemäß IAS 12 auf temporäre Dif-ferenzen zwischen den in der Konzernbilanz angesetzten Buchwerten und steuerlichen Wertansätzen sowie auf et-waige steuerlich nutzbare Verlustvorträge berechnet. Die aufgrund dieser Unterschiede zukünftig wahrscheinlich eintretenden Steuerentlastungen bzw. -belastungen wer-den aktiviert bzw. passiviert. Aktive latente Steuern auf steuerliche Verlustvorträge werden nur angesetzt, soweit die Realisierung der Steuerminderungsansprüche aus der erwarteten Nutzung bestehender Verlustvorträge in den Folgejahren mit hinreichender Sicherheit gewährleistet ist.

Sofern die den Steuerlatenzen zugrunde liegenden Be- oder Entlastungen ergebnisneutral im Eigenkapital erfasst wer-

den, erfolgt die Bildung bzw. Auflösung der latenten Steuern ebenfalls ergebnisneutral. Des Weiteren ergeben sich Steu-erlatenzen aus Konsolidierungsmaßnahmen.

Die latenten Steuern werden auf Basis der Steuersätze er-mittelt, die nach der derzeitigen Rechtslage in den einzel-nen Ländern zum Realisationszeitpunkt gelten bzw. erwar-tet werden. Für die inländischen Gesellschaften wurde ein Steuersatz von 30 Prozent (Vorjahr: 30 Prozent) zugrunde gelegt.

Soweit die aktiven latenten Steuern den Betrag der passi-ven latenten Steuern übersteigen, erfolgt die Beurteilung der Werthaltigkeit unter Berücksichtigung der voraussicht-lichen Ergebnisentwicklung des betreffenden Konzernun-ternehmens.

Latente Steueransprüche und latente Steuerschulden wer-den miteinander verrechnet, wenn die Voraussetzungen dazu erfüllt sind.

Finanzinstrumente: Finanzielle Vermögenswerte im Sinne von IFRS 9 werden beim erstmaligen Ansatz sowie zur Folgebilanzierung als zu fortgeführten Anschaffungs-kosten, erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert im sonstigen Ergebnis (mit oder ohne Recycling) oder erfolgs-wirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet klassifiziert. Beim erstmaligen Ansatz von finanziellen Vermögenswer-ten werden diese zu ihrem beizulegenden Zeitwert bewer-tet.

Die Klassifizierung von Finanzinstrumenten basiert auf dem Geschäftsmodell, in welchem die Instrumente gehalten werden, sowie der Zusammensetzung der vertraglichen Zahlungsströme.

Finanzielle Vermögenswerte, die zu fortgeführten Anschaf-fungskosten bewertet werden, sind nicht derivative finan-zielle Vermögenswerte mit vertraglichen Zahlungen, die ausschließlich aus Zins- und Tilgungszahlungen auf den ausstehenden Nominalbetrag bestehen und die mit dem Ziel gehalten werden, die vertraglich vereinbarten Zah-lungsströme zu vereinnahmen, wie z.B. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen oder Zahlungsmittel.

Nach dem erstmaligen Ansatz werden diese finanziell Ver-mögenswerte zu fortgeführten Anschaffungskosten unter Anwendung der Effektivzinsmethode abzüglich Wertmin-derungen bewertet. Gewinne oder Verluste werden im Kon-zernergebnis erfasst, wenn die Kredite und Forderungen wertgemindert oder ausgebucht werden. Die Effekte aus der Währungsumrechnung werden ebenfalls erfolgswirk-sam erfasst.

Wertminderung finanzieller Vermögenswerte: Finanzi-elle Vermögenswerte (mit Ausnahme von erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewerteten finanziellen Ver-mögenswerten und erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert bewerteten Eigenkapitalinstrumenten), Vertrags-vermögenswerte gem. IFRS 15, Leasingforderungen, Kre-ditzusagen sowie finanzielle Garantien unterliegen dem Wertminderungsmodell i.S.v. IFRS 9.5.5.

Die Höhe der Wertminderung bemisst sich nach den erwar-teten Kreditverlusten. Erwartete Kreditverluste ergeben sich aus dem Unterschiedsbetrag zwischen den vertraglich vereinbarten Zahlungsströmen und den erwarteten Zah-lungsströmen, bewertet zum Barwert mit dem ursprüng-lichen Effektivzinssatz. Die erwarteten Zahlungsströme beinhalten auch Erlöse aus Sicherungsverkäufen und sons-tiger Kreditsicherheiten, die integraler Bestandteil des je-weiligen Vertrages sind.

Erwartete Kreditverluste werden in drei Stufen erfasst. Für finanzielle Vermögenswerte, für die sich keine signifikante Erhöhung des Ausfallrisikos seit dem erstmaligen Ansatz ergeben hat, wird die Wertberichtigung in Höhe des erwar-teten 12-Monats-Kreditverlusts bemessen (Stufe 1). Im Falle einer signifikanten Erhöhung des Ausfallrisikos wird der erwartete Kreditverlust für die verbleibende Laufzeit des Vermögenswerts ermittelt (Stufe 2). FRIWO unterstellt grundsätzlich, dass eine signifikante Erhöhung des Kre-ditrisikos vorliegt, sofern eine Überfälligkeit von 30 Tagen vorliegt. Dieser Grundsatz kann widerlegt werden, wenn im jeweiligen Einzelfall belastbare und vertretbare Infor-mationen darauf hinweisen, dass sich das Kreditrisiko nicht erhöht hat. Sofern objektive Hinweise auf eine Wertminde-rung vorliegen, sind die zugrundliegenden Vermögenswerte der Stufe 3 zuzuordnen.

Die für FRIWO im Wesentlichen relevanten Klassen von Ver-mögenswerten für die Anwendung des Wertminderungs-modells sind Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sowie Vertragsvermögenswerte, für welche der vereinfach-te Ansatz gem. IFRS 9.5.15 angewandt wird. Demnach wird die Wertberichtigung stets in Höhe der über die Laufzeit er-

warteten Kreditverluste bemessen. Für weitere Details zur Ermittlung der erwarteten Kreditverluste siehe Ziffer (38) im Abschnitt "Kreditrisiko". Für alle anderen Vermögenswer-te, die dem Wertminderungsmodell gem. IFRS 9.5.5 unter-liegen, ergaben sich keine wesentlichen erwarteten Kredit-verluste.

Wertminderung überprüft. Eine Überprüfung erfolgt auch, wenn Ereignisse oder Umstände eintreten, die darauf hin-deuten, dass der Buchwert möglicherweise nicht wiederer-langt werden kann. Es werden keine Wertaufholungen auf abgeschriebene Geschäfts- oder Firmenwerte vorgenom-men.

FRIWO unterstellt grundsätzlich einen Ausfall, wenn die vertraglichen Zahlungen um mehr als 90 Tage überfällig sind. Zusätzlich werden in Einzelfällen auch interne oder externe Informationen herangezogen, die darauf hindeuten, dass die vertraglichen Zahlungen nicht vollständig geleistet werden können. Finanzielle Vermögenswerte werden aus-gebucht, wenn keine begründbare Erwartung über die zu-künftige Zahlung besteht.

Ausbuchungen finanzieller Vermögenswerte: Ein finanziel-ler Vermögenswert (bzw. ein Teil eines finanziellen Vermö-genswerts oder ein Teil einer Gruppe ähnlicher finanzieller Vermögenswerte) wird ausgebucht, wenn die entsprechen-den Voraussetzungen IFRS 9.3.2.3 ff. erfüllt sind. Eine fi-nanzielle Verbindlichkeit wird ausgebucht, wenn die dieser Verbindlichkeit zugrunde liegende Verpflichtung erfüllt, ge-kündigt oder erloschen ist.

Immaterielle Vermögenswerte werden gemäß den Vor-schriften in IAS 38 zu Anschaffungs- oder Herstellungs-kosten angesetzt und planmäßig linear über die voraus-sichtliche wirtschaftliche Nutzungsdauer abgeschrieben. Die Nutzungsdauer für die immateriellen Vermögenswerte (ohne Geschäfts- oder Firmenwerte) beträgt drei bis sechs Jahre. Der Abschreibungszeitraum und die Methode werden in jeder Periode überprüft. Liegen Anhaltspunkte für eine Wertminderung vor und liegt der erzielbare Betrag unter den fortgeführten Anschaffungs- oder Herstellungskosten, werden die immateriellen Vermögenswerte außerplanmä-ßig abgeschrieben. Bei Fortfall der Gründe für die außer-planmäßigen Abschreibungen werden entsprechende Zu-schreibungen vorgenommen.

Die Abschreibungen auf immaterielle Vermögenswerte werden gemäß ihrer sachlichen Zuordnung entweder in die Kosten der umgesetzten Leistungen oder in den Vertriebs-oder Verwaltungskosten ausgewiesen.

Geschäfts- oder Firmenwerte unterliegen keiner planmä-ßigen Abschreibung, sondern werden einmal jährlich auf

Das Sachanlagevermögen wird gemäß IAS 16 zu fortge-führten Anschaffungs- oder Herstellungskosten bewertet. Bei selbsterstellten Anlagen enthalten die Herstellungskos-ten neben den Einzelkosten sämtliche produktionsbezo-genen Gemeinkosten einschließlich der produktionsbezo-genen Abschreibungen. Fremdkapitalkosten werden in der Regel nicht in die Anschaffungs- und Herstellungskosten einbezogen. Sind sie direkt dem Erwerb, dem Bau oder der Herstellung eines qualifizierten Vermögenswerts zuzurech-nen, werden sie gemäß IAS 23 "Fremdkapitalkosten" akti-viert. Derzeit bestehen hierfür keine Anwendungsfälle.

Auf Gegenstände des Sachanlagevermögens, deren Nut-zung zeitlich begrenzt ist, werden planmäßige linea-re Abschreibungen entsprechend der voraussichtlichen wirtschaftlichen Nutzungsdauer verrechnet, sofern nicht aufgrund des tatsächlichen Nutzungsverlaufs Anhaltspunk-te für eine Wertminderung vorliegen.

Den planmäßigen Abschreibungen auf Sachanlagen liegen im Wesentlichen folgende Nutzungsdauern zugrunde:

Gebäude

8 bis 50 Jahre

Technische Anlagen und Maschinen

3 bis 15 Jahre

Betriebs- und Geschäftsausstattung

3 bis 15 Jahre

Fahrzeuge

6 bis 8 Jahre

Die verwendeten Nutzungsdauern und Abschreibungs-methoden werden in jeder Periode überprüft, um sicher-zustellen, dass die Abschreibungsmethode und der Ab-schreibungszeitraum mit dem erwarteten wirtschaftlichen Nutzen aus Gegenständen des Sachanlagevermögens übereinstimmen.

Die Abschreibungen auf Sachanlagen werden gemäß ihrer sachlichen Zuordnung entweder in den Kosten der umge-setzten Leistungen oder in den Vertriebs- oder Verwal-tungskosten ausgewiesen.

Komplexere Sachanlagen, die aus klar trennbaren Kompo-nenten mit unterschiedlichen Nutzungsdauern bestehen, werden für Zwecke der Abschreibungsermittlung in diese Komponenten aufgeteilt. Die Berechnung der Abschreibung erfolgt anhand der Nutzungsdauern der einzelnen Kompo-nenten.

Wartungs- und Reparaturkosten werden als Aufwand er-fasst. Erhaltungsaufwendungen, die zur Erhöhung des künftigen Nutzenpotenzials eines Vermögenswertes füh-ren, werden aktiviert.

wenn sich seit der Erfassung des letzten Wertminderungs-aufwands eine Änderung in den Schätzungen ergeben hat, die bei der Bestimmung des erzielbaren Betrags herange-zogen wurden. Wenn dies der Fall ist, ist der Buchwert des Vermögenswerts auf seinen erzielbaren Betrag zu erhöhen.

Dieser erhöhte Buchwert darf nicht den Buchwert überstei-gen, der sich nach Berücksichtigung der Abschreibungen ergeben würde, wenn in den früheren Jahren kein Wert-minderungsaufwand erfasst worden wäre. Eine solche Wertaufholung ist sofort im Periodenergebnis zu erfassen.

Wertminderung von langfristigen nicht finanziellen Ver-mögenswerten: Der Konzern beurteilt an jedem Bilanz-stichtag, ob Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass ein Ver-mögenswert wertgemindert sein könnte. Liegen solche Anhaltspunkte vor oder ist eine jährliche Überprüfung eines Vermögenswerts auf Wertminderung erforderlich, nimmt der Konzern eine Schätzung des erzielbaren Betrags vor. Der erzielbare Betrag eines Vermögenswerts ist der höhe-re der beiden Beträge aus beizulegendem Zeitwert eines Vermögenswerts oder einer Zahlungsmittel generierenden Einheit abzüglich Veräußerungskosten und dem Nutzungs-wert. Der erzielbare Betrag wird für jeden einzelnen Vermö-genswert bestimmt, es sei denn, ein Vermögenswert er-zeugt keine Mittelzuflüsse, die weitestgehend unabhängig von denen anderer Vermögenswerte oder anderer Gruppen von Vermögenswerten sind. Übersteigt der Buchwert eines Vermögenswerts seinen erzielbaren Betrag, wird der Ver-mögenswert als wertgemindert betrachtet und auf seinen erzielbaren Betrag abgeschrieben. Zur Ermittlung des Nut-zungswerts werden die geschätzten künftigen Cashflows unter Zugrundelegung eines Abzinsungssatzes vor Steuern, der die aktuellen Markterwartungen hinsichtlich des Zinsef-fektes und der spezifischen Risiken des Vermögenswerts widerspiegelt, auf ihren Barwert abgezinst. Wertminde-rungsaufwendungen der fortzuführenden Geschäftsbe-reiche werden in den Aufwandskategorien erfasst, die der Funktion des wertgeminderten Vermögenswerts entspre-chen.

An jedem Berichtsstichtag wird geprüft, ob eine in früheren Perioden erfasste Wertminderung, soweit diese sich nicht auf Geschäfts- oder Firmenwerte bezieht, nicht länger be-steht oder sich vermindert haben könnte. Liegt ein solcher Indikator vor, wird der erzielbare Betrag geschätzt. Ein zuvor erfasster Wertminderungsaufwand ist dann aufzuheben,

Die Vorräte werden gemäß IAS 2 "Vorräte" zu Anschaffungs-bzw. Herstellungskosten oder zum niedrigeren Nettoveräu-ßerungswert am Bilanzstichtag unter Beachtung des Ein-zelbewertungsgrundsatzes angesetzt. Bei austauschbaren Gegenständen wird gemäß IAS 2.25 die Durchschnittsme-thode angewendet.

Die Herstellungskosten umfassen die Materialeinzelkosten, die Fertigungseinzelkosten sowie sämtliche produktionsbe-zogenen Gemeinkosten einschließlich der produktionsbe-zogenen Abschreibungen. Zinsaufwendungen werden nicht in die Anschaffungs- und Herstellungskosten einbezogen.

Vertragssalden: Hat eine der Parteien des Vertrags ihre ver-traglichen Verpflichtungen erfüllt, wird - abhängig zwischen der Leistungserbringung von FRIWO und der Zahlung des Kunden - ein Vertragsvermögenswert bzw. eine Vertrags-verbindlichkeit ausgewiesen. Vertragsvermögenwerte und -verbindlichkeiten werden als kurzfristig ausgewiesen, da sie innerhalb des gewöhnlichen Geschäftszyklus angefal-len sind. Forderungen werden ausgewiesen, wenn der An-spruch auf den Erhalt der Gegenleistung keiner Bedingung mehr unterliegt.

Wertberichtigungen auf Vertragsvermögenswerte werden entsprechend der Bewertungsmethode für Forderungen gebildet.

Forderungen und sonstige Vermögenswerte werden mit ihren fortgeführten Anschaffungskosten, welche regelmä-ßig dem Nominalwert entsprechen, bilanziert. Forderungen in fremder Währung sind gemäß IAS 21 zum Stichtagskurs umgerechnet. Differenzen aus dieser Umrechnung sind er-folgswirksam erfasst.

Erkennbaren Risiken bei einzelnen Forderungen wird durch angemessene Einzelwertberichtigungen auf gesonderten Wertberichtigungskonten Rechnung getragen.

Die übrigen Forderungen aus Lieferungen und Leistungen werden gemäß dem vereinfachten Wertminderungsmodell in Übereinstimmung mit IFRS 9 bewertet. Dabei werden die auf Basis von Überfälligkeiten ermittelten durchschnittli-chen Ausfallraten zur Berechnung der erwarteten Verluste herangezogen.

Der Bilanzposten Zahlungsmittel umfasst den Kassenbe-stand, Bankguthaben sowie kurzfristige Einlagen.

Restrukturierungsrückstellungen: Rückstellungen für Re-strukturierungsmaßnahmen werden erfasst, wenn der Konzern einen detaillierten, formalen Restrukturierungs-plan aufgestellt hat und dieser den betroffenen Parteien mitgeteilt wurde.

Verbindlichkeiten werden zu fortgeführten Anschaffungs-kosten erfasst. Verbindlichkeiten in fremder Währung wer-den mit dem Stichtagskurs umgerechnet. Dabei auftretende Differenzen gegenüber dem Einbuchungskurs werden er-folgswirksam verrechnet. Die langfristigen Verbindlichkei-ten aus Finanzierung sind bei FRIWO marktgerecht verzinst, sodass der Bilanzwert nahezu dem Zeitwert entspricht.

Die Passivierung der Rückstellungen für Pensionen erfolgt nach den Vorgaben des IAS 19.

Die Pensionsverpflichtungen aus unmittelbaren Pensions-zusagen werden nach dem Anwartschaftsbarwertverfahren (Projected-Unit-Credit-Methode) unter Berücksichtigung von zukünftigen Entgelt- und Rentenanpassungen ermit-telt. Der Barwert der Verpflichtung (DBO) wird berechnet, indem die erwarteten künftigen Mittelabflüsse mit einem Zinssatz, basierend auf Zinssätzen von Industrieanleihen hoher Bonität, abgezinst werden.

Die Zinsanteile der Veränderungen der Rückstellungen für Pensionen sind im Finanzergebnis und die übrigen Aufwen-dungen in den jeweils zutreffenden Positionen ausgewiesen.

Die Sonstigen Rückstellungen sind nach IAS 37 bilanziert. Sie werden nur dann ausgewiesen, wenn das Unternehmen eine gegenwärtige (gesetzliche, vertragliche oder fakti-sche) Verpflichtung aufgrund eines vergangenen Ereignis-ses besitzt und es wahrscheinlich ist, dass die Erfüllung der Verpflichtung mit einem Abfluss von Ressourcen, die wirtschaftlichen Nutzen verkörpern, einhergeht und wenn der Betrag der Verpflichtung verlässlich ermittelt werden kann. Die bilanzierten Rückstellungen decken die Risiken im Konzernabschluss, die gegenüber Dritten bestehen, aus-reichend ab. Die Bemessung erfolgte in der Höhe der vor-aussichtlichen Inanspruchnahme. Rückstellungen mit einer voraussichtlichen Restlaufzeit von mehr als einem Jahr sind mit dem Barwert angesetzt, sofern der Effekt wesentlich ist. Rückstellungen mit einer erwarteten Inanspruchnahme innerhalb eines Jahres sind unter den kurzfristigen Rück-stellungen ausgewiesen.

Leasingverhältnisse: Für alle neuen Verträge, die am oder nach dem 1. Januar 2019 wirksam werden, prüft der Kon-zern, ob ein Vertrag ein Leasingverhältnis darstellt oder enthält. Die Regelungen des IFRS 16 werden jedoch durch Ausübung des entsprechenden Wahlrechts nicht auf Nut-zungsrechte an immaterielle Vermögenswerten ange-wandt.

Ein Leasingverhältnis ist definiert als ein Vertrag oder Teil eines Vertrages, der das Recht einräumt, einen Vermögens-wert für einen bestimmten Zeitraum gegen Entgelt zu nut-zen. Zur Anwendung dieser Definition beurteilt der Konzern, ob der Vertrag die folgenden drei Voraussetzungen erfüllt:

  • • Der Vertrag bezieht sich auf einen identifizierten Vermö-genswert.

  • • Der Konzern hat das Recht, im Wesentlichen den ge-samten wirtschaftlichen Nutzen aus der Nutzung des identifizierten Vermögenswerts während der gesamten Nutzungsdauer unter Berücksichtigung seiner Rechte im Rahmen des definierten Vertragsumfangs zu ziehen.

  • • Der Konzern hat das Recht, die Nutzung des identifi-zierten Vermögenswertes während des gesamten Nut-zungszeitraums zu bestimmen.

Bei Verträgen mit mehreren separaten Leasingkomponen-ten wird jede separate Leasingkomponente getrennt bilan-ziert. Bei Verträgen, die neben Leasingkomponenten auch Nicht-Leasingkomponenten enthalten, wird von der Mög-lichkeit Gebrauch gemacht, auf die Trennung dieser Kompo-nenten zu verzichten.

Zum Bereitstellungsdatum des Leasinggegenstandes er-fasst der Konzern ein Nutzungsrecht und eine Leasingver-bindlichkeit in der Bilanz. Die Anschaffungskosten des Nut-zungsrechts entsprechen im Zugangszeitpunkt der Höhe der Leasingverbindlichkeit, berichtigt um die anfänglichen direkten Kosten des Konzerns, einer Schätzung der Kosten für die Demontage und den Ausbau des Vermögenswertes am Ende des Leasingverhältnisses sowie den vor Beginn des Leasingverhältnisses geleisteten Leasingzahlungen abzgl. etwaiger Leasinganreize. In den Folgeperioden wird das Nutzungsrecht zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet.

Die Leasingverbindlichkeit bemisst sich als der Barwert der Leasingzahlungen, die während der Laufzeit des Leasing-verhältnisses gezahlt werden, unter Anwendung des dem Leasingverhältnisses zugrundeliegenden Zinssatzes oder, wenn dieser nicht verfügbar ist, des Grenzfremdkapital-zinssatzes. Im Rahmen der Folgebewertung wird der Buch-wert der Leasingverbindlichkeit unter Anwendung des zur Abzinsung verwendeten Zinssatzes aufgezinst und um die geleisteten Leasingzahlungen reduziert.

linear ab. FRIWO führt bei Vorliegen entsprechender Indika-toren zudem Werthaltigkeitsprüfungen durch.

FRIWO hat sich für die Nutzung der praktischen Erleichte-rungen für kurzfristige Leasingverhältnisse (short-term-leases) und Leasingverhältnisse über Vermögenswerte von geringem Wert (low-value-leases) entschieden, wobei für letztere gegenwärtig keine Anwendungsfälle bestehen. Statt der Erfassung eines Nutzungsrechts und einer ent-sprechenden Leasingverbindlichkeit, werden die mit derar-tigen Leasingverhältnissen verbundenen Zahlungen linear über die Laufzeit des Leasingverhältnisses als Aufwand in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst.

In der Bilanz werden Nutzungsrechte sowie Leasingver-bindlichkeiten separat ausgewiesen.

Bei der bilanziellen Abbildung von Leasingverhältnissen wurden durch das Management des Konzerns im Hinblick auf die Bestimmung des Diskontierungszinssatzes die nachfolgend dargestellten Annahmen und Schätzungen zu-grunde gelegt.

Die in die Bewertung der Leasingverbindlichkeit einbezoge-nen Leasingzahlungen setzen sich zusammen aus festen Zahlungen (einschließlich de facto festen Zahlungen) und variablen Zahlungen, die an einen Wechselkurs gekoppelt sind.

Sofern der dem Leasingverhältnis zugrunde liegende Zins-satz dem Konzern nicht bekannt ist, wird ein laufzeitäquiva-lenter, länder- sowie währungsspezifischer risikoäquivalen-ter Grenzfremdkapitalzinssatz ausgehend von bestehenden Finanzierungen ermittelt.

Gegenwärtig beinhalten die bestehenden vertraglichen Vereinbarungen keine bewertungsrelevanten Restwertga-rantien, Kündigungs- oder Verlängerungsoptionen. Straf-zahlungen für etwaige Kündigungen waren demnach nicht zu berücksichtigen.

Änderungen der Leasingverhältnisse und Neubewertungen der Leasingverbindlichkeiten werden grundsätzlich erfolgs-neutral gegen das Nutzungsrecht erfasst. Eine erfolgswirk-same Erfassung in der Gewinn- und Verlustrechnung er-folgt, wenn der Buchwert des Nutzungsrechts bereits auf Null reduziert ist oder diese aufgrund einer teilweisen Be-endigung des Leasingverhältnisses resultiert.

FRIWO schreibt die Nutzungsrechte ab dem Bereitstel-lungszeitpunkt des Leasinggegenstands bis zu dem frühe-ren Zeitpunkt aus dem Ende der Nutzungsdauer des Lea-singgegenstands oder bis zum Ende der Vertragslaufzeit

Vertragsspezifische Anpassungen sind nach Einschätzung des Managements im Rahmen des bestehenden Vertrags-bestandes nicht notwendig und werden deshalb nicht be-rücksichtigt.

FRIWO überprüft anlassbezogen (Abschluss wesentlicher neuer Verträge) die Parameter zur Herleitung des Grenzka-pitalzinssatzes

Der Konzern tritt derzeit nicht als Leasinggeber gegenüber Dritten auf. Innerkonzernliche Leasingverhältnisse werden nicht nach IFRS 16 abgebildet, sondern beim Leasingneh-mer analog zu den vormals als operating Leasingverhältnis klassifizierten Vereinbarungen behandelt.

Eventualverbindlichkeiten sind im Konzernabschluss so-lange nicht passiviert, bis eine Inanspruchnahme wahr-scheinlich ist. Sie werden im Konzernanhang angegeben,

sofern eine Inanspruchnahme nicht unwahrscheinlich ist. Als international tätiges Unternehmen mit unterschiedli-chen Geschäftsfeldern ist FRIWO einer Vielzahl von recht-lichen Risiken ausgesetzt. Hierzu können insbesondere Ri-siken aus den Bereichen Produkthaftung, Gewährleistung, Steuerrecht, zugesicherte Rechte aus Unternehmenstrans-aktionen und sonstige Rechtsstreitigkeiten gehören. Die Ergebnisse von gegenwärtig anhängigen bzw. künftigen Verfahren können nicht mit Sicherheit vorausgesehen wer-den, sodass aufgrund von Entscheidungen Aufwendungen entstehen könnten, die nicht in vollem Umfang durch Versi-cherungen abgedeckt sind und die wesentliche Auswirkun-gen auf das Geschäft und seine Ergebnisse haben könnten.

In den zum Bilanzstichtag anhängigen Rechtsverfahren sind nach Einschätzung des Vorstands keine Entscheidungen mit wesentlichem Einfluss auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage zu Lasten des Konzerns zu erwarten, die nicht bilanziert sind.

Ereignisse nach dem Bilanzstichtag, die zusätzliche Infor-mationen zur Lage des Unternehmens zum Bilanzstichtag liefern, werden in der Bilanz berücksichtigt. Wertbegrün-dende Ereignisse nach dem Bilanzstichtag werden aus-schließlich im Anhang angegeben.

(9) Konsolidierungskreis

In den Konzernabschluss sind neben der FRIWO AG alle inländischen und ausländischen Gesellschaften einbezo-gen, die durch die FRIWO AG aufgrund unmittelbarer oder mittelbarer Stimmrechtsmehrheit beherrscht werden. Be-herrschung liegt nach IFRS 10 vor, wenn die FRIWO AG schwankenden Renditen aus ihrem Engagement bei dem Beteiligungsunternehmen ausgesetzt ist und die Fähigkeit hat, diese Renditen mittels ihrer Verfügungsgewalt über das Beteiligungsunternehmen zu beeinflussen.

Im Geschäftsjahr 2020 wurde erstmalig die neugegründe-te FRIEMANN & WOLF INDIA PRIVATE LIMITED, Bangalore, Karnataka, Indien mit in den Konsolidierungskreis einbe-zogen. Die FRIEMANN & WOLF INDIA PRIVATE LIMITED ist eine hundertprozentige Tochtergesellschaft der FRIWO Ge-rätebau GmbH, Ostbevern, Deutschland.

Der Konsolidierungskreis umfasst damit zwei inländische und drei ausländische Gesellschaften. Wir verweisen auf den in Ziffer (43) dargestellten Anteilsbesitz.

Segmentberichterstattung des FRIWO-Konzerns

(10) Segmentberichterstattung

Ein Geschäftssegment im Sinne von IFRS 8 ist unter an-derem dadurch gekennzeichnet, dass dessen Betriebser-gebnisse regelmäßig vom Hauptentscheidungsträger des Unternehmens im Hinblick auf Entscheidungen über die Allokation von Ressourcen zu diesem Segment und die Be-wertung seiner Ertragskraft überprüft werden. Hauptent-scheidungsträger der FRIWO-Gruppe ist demgemäß der Vorstand der FRIWO AG, der die zentrale Entscheidungs-kompetenz über wesentliche Ressourcenallokationen hat.

Dem Vorstand stehen aus dem regelmäßigen internen Berichtswesen der Konzerngesellschaften diverse Aus-

Segmentinformationen

wertungen zur Verfügung, die jeweils die Ertragskraft des Unternehmens aus unterschiedlichen Sichten analysieren. Dabei spielt der regionale Aspekt in verschiedenen Ausprä-gungen eine sehr bedeutende Rolle. Insofern erachtet der Vorstand die regionale Differenzierung als das für den Seg-mentbericht gemäß IFRS 8 grundlegende Kriterium.

Die Segmentierung erfolgt nach Umsätzen für die Regio-nen Deutschland, übriges Europa, Asien (ohne Japan) und Übrige. Die regionale Zuordnung der Umsätze erfolgt nach Lieferadressen der Kunden. Die Sonstigen Geschäftsaktivi-täten enthalten die Aufwendungen der Holding, die keinem regionalen Segment zuzuordnen sind.

Umsatzerlöse

45.689

40.478

6.875

6.314

0

99.356

0

99.356

Abschreibungen

2.011

1.697

269

252

16

4.245

0

4.245

Operatives Ergebnis

-88

-2.293

-67

19

-975

-3.404

0

-3.404

2019

Umsatzerlöse

42.588

43.873

5.024

4.275

0

95.760

0

95.760

Abschreibungen

1.813

2.080

246

196

14

4.349

0

4.349

Operatives Ergebnis

-2.266

-3.710

52

51

-1.260

-7.133

0

-7.133

Überleitung des Segmentergebnisses in T Euro

Operatives Ergebnis der berichtspflichtigen Segmente Überleitung

Sonstige betriebliche Aufwendungen und Erträge Restrukturierungsaufwand

Zinsertrag Zinsaufwendungen Ertragsteuern Konzernergebnis

2020

2019

-3.404

-7.133

0

0

-445

538

0

-9.000

0

1

-1.374

-785

-287

5.051

-5.510

-11.328

Geschäftstätigkeiten zwischen den Segmenten finden nicht statt. Die Segmente werden anhand des operativen Ergebnisses beurteilt. Dabei bleiben Finanzierungs- und Steuereffekte ebenso wie sonstige Erträge oder Aufwen-dungen unberücksichtigt. Da die interne Berichterstattung den Grundsätzen der IFRS-Bilanzierung folgt, ergeben sich keine Überleitungseffekte.

Von dem langfristigen Anlagevermögen entfallen 44 Pro-zent (Vorjahr: 47 Prozent) der Buchwerte auf die inländi-schen Standorte sowie 56 Prozent (Vorjahr: 53 Prozent) auf die ausländischen Standorte.

Bei der Ermittlung der operativen Ergebnisse der Berichts-segmente werden die Abschreibungen asymmetrisch zu dieser Aufteilung den Segmenten gemäß des Beitrags den der einzelne Standort zum Umsatz des jeweiligen Segments leistet, zugeordnet.

Die Erfassung der Umsatzerlöse 2020 erfolgte mit 92,8 Mio. Euro (Vorjahr: 77,2 Mio. Euro) zeitraumbezogen und mit 6,6 Mio. Euro (Vorjahr: 18,6 Mio. Euro) zeitpunktbezogen.

Der Umsatz der FRIWO-Gruppe verteilte sich 2020 mit 49,7 Mio. Euro auf die Produktgruppen Netzgeräte (Vorjahr: 46,6 Mio. Euro), mit 40,8 Mio. Euro auf Ladegeräte (Vorjahr: 44,0 Mio. Euro) und mit 8,9 Mio. Euro auf "Sonstige" (Vor-jahr: 5,2 Mio. Euro).

Auf einen Kunden, der in den geographischen Bereichen Deutschland, übriges Europa und Asien enthalten ist, entfiel im Berichtsjahr mit 20,3 Mio. Euro (Vorjahr: 22,9 Mio. Euro) 20,4 Prozent (Vorjahr: 23,9 Prozent) des Gesamtumsat-zes. Auf einen weiteren Kunden entfielen im Berichtsjahr mit 13,9 Mio. Euro 14,0 Prozent (Vorjahr: 11,7 Mio. Euro 12,2 Prozent) des Gesamtumsatzes.

Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung

(11) Umsatzerlöse

Die Entwicklung der Umsatzerlöse nach Regionen und Produktgruppen ist in der Segmentberichterstattung nach IFRS 8 aufgeführt.

Der Transaktionspreis, der (teilweise) nicht erfüllten Leis-tungsverpflichtungen zum Bilanzstichtag zugeordnet war, beträgt 36,6 Mio. Euro. Davon werden voraussichtlich 23,4 Mio. Euro in der kommenden Periode als Umsatz re-alisiert.

(12) Vertriebskosten

Die Vertriebskosten enthalten neben den Personal- und Sachkosten der Vertriebsabteilungen die Kosten für Wer-bung und Provisionsaufwendungen.

(13) Allgemeine Verwaltungskosten

Hier werden die Personal- und Sachkosten der Verwaltung sowie die Kosten für externe Dienstleistungen ausgewie-sen.

(14) Sonstige betriebliche Aufwendungenund Erträge

in T Euro Währungsverluste Andere Aufwendungen

Sonstige betriebliche Aufwendun-gen/Erträge (saldiert)

Sonstige betriebliche Erträge

Andere Erträge

Währungsgewinne

Sonstige betriebliche Aufwendungen

2020

2019

-3.205

-974

-255

-315

-3.460

-1.289

2.574

1.584

441

243

3.015

1.827

-445

538

(15) Restrukturierungsaufwendungen

Als Restrukturierungsaufwendungen gelten solche Auf-wendungen, die die Definition des IAS 37.70 ff. erfüllen. Gemäß ihrer Bedeutung werden die Restrukturierungsauf-wendungen gesondert ausgewiesen.

Die im Vorjahr ausgewiesenen Aufwendungen in Höhe von 9.000 T Euro betreffen die Bildung einer Rückstellung für die Kosten des Personalabbaus im Zusammenhang mit dem im Dezember 2019 bekanntgegebenen Programm zur Trans-formation der FRIWO-Gruppe. Die im Vorjahr in gleicher Höhe gebildete Rückstellung wies zum Jahresende 2020 einen Saldo von 4.114 T Euro aus. Es wird davon ausgegan-gen, dass die Rückstellung in voller Höhe in Anspruch ge-nommen wird.

(16) Finanzergebnis

(17) Ertragsteuern

in T Euro

Finanzergebnis

Zinsanteil in den Zuführungen zu Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen

Sonstige Zinsen und ähnliche ErträgeZinsen und ähnliche Aufwendungen

2020

2019

0

1

-1.349

-736

-25

-49

-1.373

-784

Die Verschlechterung des Finanzergebnisses resultiert im Wesentlichen aus dem Abschluss des Konsortialkredites und des Gesellschafterdarlehens, die mit einem höheren Zinssatz als die Darlehen im Vorjahr abgeschlossen wurden.

In den Finanzierungsaufwendungen sind Zinsaufwendun-gen für Leasingverbindlichkeiten in Höhe von 96 T Euro (Vorjahr: 120 T Euro) und Zinsaufwendungen für das Gesell-schafterdarlehen in Höhe von 93 T Euro enthalten.

Als Ertragsteuern werden die in den einzelnen Ländern gezahlten oder geschuldeten Steuern auf Einkommen und Ertrag sowie die latenten Steuerabgrenzungen ausgewie-sen. Die Ertragsteuern werden nach IAS 12 berechnet und setzen sich wie folgt zusammen:

in T Euro

Laufende Ertragsteuern Steuern aus Vorjahren Latente Ertragsteuern

2020

2019

-13

-93

5

0

-279

5.144

-287

5.051

Die bilanzierten Steuerlatenzen betreffen folgende Bilanzposten:

in T Euro

Immaterielle Vermögenswerte Vorräte

Forderungen, Vertragsvermögenswer-te und sonstige Vermögenswerte

Pensionsrückstellungen Sonstige Rückstellungen Übrige Verbindlichkeiten Verlustvorträge

Saldierung

Konzernbilanz

2020

2019

aktiv

passiv

aktiv

passiv

0

301

0

392

84

39

102

81

12

442

188

346

348

0

374

0

73

0

44

0

0

192

0

72

4.967

0

4.967

0

5.484

974

5.675

891

-974

-974

-891

-891

4.510

0

4.784

0

in T Euro

Immaterielle Vermögenswerte Vorräte

Forderungen, Vertragsvermögenswerte und Sonstige Vermögenswerte

Pensionsrückstellungen Sonstige Rückstellungen Übrige Verbindlichkeiten Verlustvorträge

Konzernbilanz

Saldiert

davon

2020

2019

-301

-392

91

91

0

0

45

21

24

24

0

0

-430

-158

-272

-267

0

-5

348

374

-26

-36

10

0

73

44

29

29

0

0

-192

-72

-120

-120

0

0

4.967

4.967

0

0

0

0

4.510

4.784

-274

-279

10

-5

Veränderung

inGuV aufimEK erfasste Transaktionen

Währungs-umrechnung

Im Vorjahr stellten sich die Daten wie folgt dar:

in T Euro

Immaterielle Vermögenswerte Sachanlagen

Vorräte

Forderungen, Vertragsvermögenswer-te und sonstige Vermögenswerte

Pensionsrückstellungen

Verbindlichkeiten gegenüber Kreditin-stituten

Sonstige Rückstellungen Übrige Verbindlichkeiten Verlustvorträge

Saldierung

Konzernbilanz

2019

2018

aktiv

passiv

aktiv

passiv

0

392

0

483

0

0

2

0

102

81

100

96

188

346

57

363

374

0

321

0

0

0

0

6

44

0

34

0

0

72

0

19

4.967

0

0

0

5.675

891

514

967

-891

-891

-514

-514

4.784

0

0

453

in T Euro

Immaterielle Vermögenswerte Sachanlagen

Vorräte

Forderungen, Vertragsvermögenswerte und Sonstige Vermögenswerte

Pensionsrückstellungen

Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten

Sonstige Rückstellungen Übrige Verbindlichkeiten Verlustvorträge

Konzernbilanz

Saldiert

davon

2019

2018

-392

-483

91

91

0

0

0

2

-2

-2

0

0

21

4

17

17

0

0

-158

-306

148

147

0

1

374

321

53

-38

91

0

0

-6

6

6

0

0

44

34

10

10

0

0

-72

-19

-54

-54

0

0

4.967

0

4.967

4.967

0

0

4.784

-453

5.236

5.144

91

1

Veränderung

inGuV aufimEK erfasste Transaktionen

Währungs-umrechnung

Auf temporäre Differenzen zum Bilanzstichtag wurden la-tente Steuern angesetzt. Auf den im Inland entstandenen Verlust des Jahres 2019 wurden latente Steueransprüche berechnet. Auf den im Inland entstandenen zusätzlichen Verlust des Jahres 2020 in Höhe von -6,2 Mio. Euro wurden allerdings keine weiteren latenten Steueransprüche akti-viert (1,9 Mio. Euro), weil nicht mit hinreichender Sicherheit bestimmt werden kann, dass die inländischen Einkommen ausreichen werden, den gesamten Verlustvortrag innerhalb eines überschaubaren Zeitraums vollständig auszugleichen.

Der bestehende aktive latente Steueranspruch wird mit überwiegender Wahrscheinlichkeit durch ausreichende zu-künftige zu versteuernde Ergebnisse durch das eingeleitete Transformationskonzept und die Verlagerung der Produk-tion nach Vietnam ausgeglichen.

Die Überleitung vom rechnerischen zum tatsächlichen Steueraufwand zeigt die folgende Tabelle:

in T Euro

Tatsächlicher Steueraufwand

Nicht abzugsfähige übrige Ausgaben Steuern für Vorjahre Steuerbefreites Auslandsergebnis Sonstiges, saldiert

Ergebnis vor Ertragsteuern Erwarteter Steueraufwand1)

Nichtansatz von aktiven latenten Steuern

Steuersatzdifferenzen

2020

2019

-5.223

-16.379

-1.567

-4.913

-99

-139

1.895

0

42

71

180

0

-157

-59

-7

-11

287

-5.051

1) Erwarteter Steueraufwand bei Steuersatz der FRIWO AG von 30 Prozent (Vorjahr: 30 Prozent)

(18) Ergebnis je Aktie

Das Ergebnis je Aktie wird nach IAS 33 "Ergebnis je Aktie" auf Basis des Konzernergebnisses ermittelt und beträgt für 2020 -0,72 Euro (Vorjahr: -1,47 Euro). Die Aktienanzahl (7,7 Mio. Stückaktien) hat sich im Berichtsjahr sowie im Vor-jahr nicht verändert. Da keine Finanzinstrumente ausste-hen, die in Aktien umgetauscht werden können, entspricht das verwässerte Ergebnis dem unverwässerten Ergebnis.

in T Euro

Ergebnis je Aktie (in Euro)

Konzernergebnis

Anzahl der ausgegebenen Stückaktien

2020

2019

7.700.000

7.700.000

-5.510

-11.328

-0,72

-1,47

Sonstige Angaben zur Erfolgsrechnung

(19) Forschungs- und Entwicklungskosten

Im Berichtsjahr sind Aufwendungen für Forschung und Ent-wicklung in Höhe von 5,1 Mio. Euro erfasst worden (Vorjahr: 4,7 Mio. Euro). Die Kosten, die im Wesentlichen Aufwendun-gen für die projektbezogene Weiterentwicklung der Pro-duktpalette darstellen, sind in den Kosten der umgesetzten Leistungen enthalten.

(20) Sonstige Angaben zur

Gewinn- und Verlustrechnung

In den Kosten der umgesetzten Leistungen, den Vertriebs-kosten und den allgemeinen Verwaltungskosten sind unter anderem die folgenden Aufwandsarten enthalten:

Abschreibungen

Abschreibungen auf Nutzungsrechte gemäß IFRS 16

Abschreibungen auf Sachanlagen

Abschreibungen auf immaterielle Vermögenswerte

in T Euro

Materialaufwand

2020

2019

469

485

2.851

2.982

925

882

4.245

4.349

Aufwendungen für bezogene Leistun-gen

Aufwendungen für Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe und für bezogene Waren

in T Euro

2020

2019

55.738

52.042

2.608

4.777

58.346

56.819

Personalaufwand

Anzahl der Mitarbeiter

in T Euro

Im Jahresdurchschnitt waren im Konzern beschäftigt:

Löhne und Gehälter

Anzahl der Mitarbeiter

Soziale Abgaben

Inland

Aufwendungen für Altersversorgung

und Unterstützung

Ausland

Zum Stichtag 31. Dezember 2020 waren im Konzern 2.608

(Vorjahr: 1.708) Mitarbeiter beschäftigt, davon 200 (Vorjahr:

271) im Inland.

2020

2019

23.296

22.794

3.550

3.727

13

14

26.859

26.535

2020

2019

209

264

2.136

1.642

2.345

1.906

Erläuterungen zur Kapitalflussrechnung

(21) Kapitalflussrechnung

Im Folgenden wird eine Überleitungsrechnung zwischen Eröffnungsbilanz- und Schlussbilanzwerten für Verbindlichkeiten aus der Finanzierungstätigkeit dargestellt:

in T Euro

Stand zum 01.01.2019

Anpassung durch neue IFRS

Zahlungswirksame Änderungen

Nicht zahlungswirksame Änderungen

Währungsumrechnung

Stand zum 31.12.2019

Zahlungswirksame Änderungen

Nicht zahlungswirksame Änderungen

Stand zum 31.12.2020

6.724

0

7.711

0

14.435

0

0

0

2.150

2.150

-1.124

0

8.454

-831

6.499

-5.000

0

5.000

372

372

0

0

27

0

27

600

0

21.192

1.691

23.483

8.782

2.722

-6.498

-892

4.114

0

0

0

1.377

1.377

9.382

2.722

14.693

2.176

28.973

Verbindlichkeiten Kreditinstitute Langfristig

Gesellschafter-darlehen

Verbindlichkeiten Kreditinstitute Kurzfristig

Leasing-verbindlichkeiten

Gesamt

Erläuterungen zur Bilanz

(22) Anlagevermögen

Anlagespiegel des FRIWO-Konzerns für die Geschäftsjahre 2020 und 2019:

2020

in T Euro

01.01.2020

Immaterielle Vermögenswerte Geschäfts- und Firmenwerte

Gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte

Geleistete Anzahlungen

Sachanlagen Grundstücke und Bauten Technische Anlagen und Maschinen

Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung

Geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau

Anschaffungskosten

Zugänge

2019

in T Euro

Immaterielle Vermögenswerte

Geschäfts- und Firmenwerte

Gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte

Geleistete Anzahlungen

Sachanlagen Grundstücke und Bauten Technische Anlagen und Maschinen

Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung

Geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau

AbgängeUmbuchungenWährungs-änderungen

31.12.2020

-203

2.286

-16

5.800

0

375

-219

8.461

-101

10.224

-581

15.083

-168

16.370

-10

370

-860

42.047

Anschaffungskosten

0

53

2.489

-6

15

5.692

0

0

0

-6

68

8.181

21

9.998

125

15.519

31

15.847

2

294

179

41.658

31.12.2019 31.12.2020

0

0

0

4.062

469

0

0

0

0

4.062

469

0

8.338

165

0

10.593

1.575

719

12.772

1.111

217

0

0

0

31.703

2.851

936

0

3.569

0

3.569

8.182

9.255

12.073

0

29.510

Konzernanhang

91

Buchwert

0

0

2.286

2.489

-10

4.521

1.279

1.630

0

0

375

0

-10

4.521

3.940

4.119

-21

8.482

1.742

1.660

-347

11.102

3.981

4.926

-97

13.569

2.801

3.075

0

0

370

294

-465

33.153

8.894

9.955

Buchwert

0

0

0

0

2.489

2.436

485

-6

2

4.062

1.630

2.020

0

0

0

0

0

0

485

-6

2

4.062

4.119

4.456

154

0

2

8.338

1.660

1.667

1.694

406

50

10.593

4.926

5.921

1.134

450

15

12.772

3.075

3.400

0

0

0

0

294

492

2.982

856

67

31.703

31.12.2019 31.12.2020

31.12.2018 31.12.2019

Zum Anlagevermögen liegen Besicherungen vor siehe Ziffer (31).

Überprüfung von zahlungsmittelgenerierenden Einheiten (ZGEs) mit einem Geschäfts- und Firmenwert auf Wert-minderung

Die in 2017 als asset deal erworbene Transformatorenfa-brik wurde in die FRIWO Vietnam Co. Ltd., Bien Hoa City, Vietnam integriert. Mit dem Erwerb ist ein Geschäfts- und Firmenwert in Höhe von 2.531 T Euro entstanden. In den letzten Jahren konnte die Trennung des EBITs der Transfor-mer- und Power Supply Factory weitestgehend eindeutig in der FRIWO Vietnam vorgenommen werden. Dabei wurden die direkten Kosten auf die Produkte (Power Supplies und Transformer) verteilt und damit die absolute variable Mar-ge pro Fabrik ermittelt. Die intern verwendeten Transfor-mer (Transformer, die für die eigenen Endgeräte verwendet werden und in der Power Supply Fabrik weiter verarbeitet werden) wurden zur Ermittlung der variablen Marge mit Vergleichspreisen bewertet und berücksichtigt. Anschlie-ßend konnten die indirekten Kosten, aufgrund der Buchung auf Kostenstellen, die den einzelnen Fabriken eindeutig zugeordnet sind, getrennt werden und ein Ergebnis der Transformer Fabrik konnte ermittelt werden. Seit Beginn des Jahres 2019 hat FRIWO Vietnam verstärkt den Fokus auf das Insourcing von Komponenten gelegt und fertigt nun auch Leitungen, Kühlkörper, Spulenkörper und Gehäuse, die für die eigenen Endgeräte verwendet werden, in einer dritten Fabrik. Durch den Aufbau der dritten Fabrik und der schwankenden Kapazitätsauslastung in den anderen zwei Fabriken, fanden Verschiebungen der direkten Mitarbeiter zwischen den drei Fabriken statt. Dadurch wurde eine ein-deutige Zuordnung der direkten Kosten erschwert und der Einsatz der Produktionsfaktoren ist nicht mehr unabhängig voneinander. Zudem fand eine Zusammenlegung von inter-nen Leistungsbereichen statt, um die internen Prozesse zu optimieren, Einkaufsvolumen/-prozesse zu bündeln und die Kommunikationswege zwischen den indirekten Abteilun-gen, die zum Teil auf unterschiedliche Fabriken aufgeteilt waren, zu verbessern. Dies erschwert zusätzlich die bis-herige Aufteilung der indirekten Kosten und damit die Er-mittlung des Ergebnisses pro Fabrik in der FRIWO Vietnam. Die vertriebenen Produkte sind somit das Ergebnis des Zu-sammenwirkens unterschiedlicher Produktionsstandorte, die auf eine einheitliche Infrastruktur sowie gemeinsames Management zurückgreifen. Zur Ermittlung der kleinsten zahlungsmittelgenerierenden Einheit ist es wichtig, dassdie cash inflows als unabhängig angesehen werden kön-nen. Dies ist im Falle der Transformer Fabrik nicht mehr der Fall, da durch das Vorliegen der Zusammenfassung und Zusammenlegung von internen Leistungsbereichen und der einheitlichen Nutzung der Infrastruktur sowie des gemeinsamen Managements keine klare Abgrenzung der ZGE Transformer Fabrik mehr möglich ist. Zudem besteht im Zweifelsfall die Tendenz zur Zusammenfassung von Ver-mögenswerten zu eher größeren als kleineren ZGEs. Daher sind zur Bewertung des Goodwills der Transformer Fabrik die Zahlungsströme der FRIWO Vietnam als nun kleinste zahlungsmittelgenerierende Einheit zu verwenden. Da die funktionale Währung der ZGE der vietnamesische Dong ist, entstand zum Bilanzstichtag beim erworbenen Geschäfts-oder Firmenwert eine währungsbedingte Abwertung von 398 T Euro, die erfolgsneutral im sonstigen Ergebnis erfasst wurde. Daher beträgt der Buchwert des Geschäfts- oder Firmenwertes nach Währungskursanpassung zum Stichtag 2.133 T Euro (Vorjahr: 2.336 T Euro).

Für die Prüfung auf Wertminderung ermittelt FRIWO zum Stichtag den erzielbaren Betrag der Einheit als Nutzungs-wert durch Diskontierung erwarteter Cashflows. Die Grund-lagen für die Schätzung der Cashflows bilden unter ande-rem Marktbeobachtungen, sofern verfügbar Marktdaten, Plan-Ist-Abweichungen, Detailplanungen sowie Erfahrun-gen aus der Vergangenheit. Annahmen und Schätzungen beziehen sich insbesondere auf Kunden, absetzbare Men-gen, erzielbare Preise, korrespondierende Kostenentwick-lungen, die langfristige Wachstumsrate sowie den zur Dis-kontierung verwendeten Kapitalkostensatz. Es wurde eine durchschnittliche EBITDA-Wachstumsrate von 4,3 Prozent (Vorjahr: 5,7 Prozent) über einen Planungshorizont von 5 Jahren angenommen. Über den Planungshorizont hinaus wurde wie im Vorjahr eine langfristige Wachstumsrate von 1 Prozent angenommen.

Zur Diskontierung der Cashflows wurde ein Abzinsungssatz von 10,7 Prozent (Vorjahr: 9,2 Prozent) verwendet.

Diese Annahmen führen zu einem Nutzwert, der über dem Buchwert der ZGE liegt, sodass kein Wertminderungsbedarf besteht.

Der ZGE FRIWO Deutschland ist ein im Vergleich zum ge-samten Geschäfts- und Firmenwert nicht signifikanter Geschäfts- und Firmenwert in Höhe von 153 T Euro (Vor-jahr: 153 T Euro) zugeordnet. Für die ZGE ergab sich kein

Wertminderungsbedarf. Die Verlagerung der Produktions-kapazitäten von Ostbevern nach Vietnam im Rahmen des Transformationsprozesses und der damit verbundenen Verlagerung des betroffenen Anlagevermögens indiziert keinen Wertminderungsbedarf.

Rahmen der Bewertung des Anlagevermögens ist gemäß IAS 36 das Vorliegen eines sogenannten Triggering Events. In den vorangegangen Jahren lagen keine Indikatoren vor, die einen Einfluss auf die Werthaltigkeit des Anlagevermö-gens hätten haben können.

Überprüfung von Vermögenswerten und zahlungsmittel-generierenden Einheiten ohne Geschäfts- und Firmenwert auf Wertminderung

FRIWO überprüft, ob Indikatoren für einen möglichen Im-pairmentbedarf auf das Anlagevermögen vorhanden sind. Auslöser für die Durchführung eines Impairment Tests im

Nach Betrachtung des Geschäftsverlaufes der FRIWO in 2020 sind ebenfalls keine Indikatoren, auch unter der Be-rücksichtigung der aktuellen COVID-19-Situation, die Aus-löser für die Durchführung eines Impairment Tests für nicht Goodwill-tragende ZGEs oder Vermögenswerte identifiziert worden.

(23) Nutzungsrechte

Die folgende Tabelle stellt die Veränderungen der durch den

Im Vorjahr stellten sich die Werte wie folgt dar:

Konzern bilanzierten Nutzungsrechte dar.

in T Euro

in T Euro

Anschaffungskosten

Anschaffungskosten

Stand zum 01.01.20202.138

Zugänge

Abgänge

Währungsumrechnung

Stand zum 31.12.20203.271

Abschreibungen

Stand zum 01.01.2020

Zugänge

Abgänge

Währungsabrechnung

Stand zum 31.12.20201.417

Buchwert

Zum 31.12.2020

Der Konzern hat mehrere Immobilienleasingverträge ab-geschlossen. Hierbei handelt es sich im Wesentlichen um ausländische Produktionsstandorte und Büros. In der Be-richtsperiode wurde der Mietvertrag eines Werkes in Viet-nam um weitere 5 Jahre verlängert

Die Nutzungsrechte im Bereich der Betriebs- und Ge-schäftsausstattung umfassen insbesondere Kopierer.

Darüber hinaus bestehen mehrere Fahrzeugleasingverhält-nisse.

brauch und Gängigkeit zur Ermittlung der erzielbaren Erträ-ge (net realizable value) in die Bewertung ein. Dazu wurden Annahmen zu künftigen Umsatzerwartungen auf Produk-tebene getroffen.

Zu den Vorräten liegen Besicherungen vor siehe Ziffer (31).

(25) Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und Vertragssalden

Teilweise sind mit dem Leasingverhältnissen entsprechen-de Instandhaltungs-, Wartungs- und/oder Versicherungs-verpflichtungen verbunden.

Zu den Erläuterungen im Hinblick auf die korrespondieren-den Leasingverbindlichkeiten verweisen wir auf das Kapitel "Leasingverbindlichkeiten" (33).

(24) Vorräte

in T Euro

Roh-, Hilfs- und Betriebs-stoffe

Unfertige Erzeugnisse

Fertige Erzeugnisse und Waren

Geleistete Anzahlungen auf Vorräte

31.12.2020

31.12.2019

14.444

13.041

4.368

4.630

1.108

2.198

970

2.404

20.890

22.273

Zum 31. Dezember 2020 betrugen die Wertberichtigungen 4,5 Mio. Euro (Vorjahr: 4,0 Mio. Euro). Der Buchwert der zum Nettoveräußerungswert bilanzierten Vorräte betrug zum Ende des Berichtsjahres 0,2 Mio. Euro (Vorjahr: 0,7 Mio. Euro). Im Berichtsjahr wurden den Wertberichtigungen 0,8 Mio. Euro (Vorjahr: 2,3 Mio. Euro) zugeführt, die insbe-sondere die Erwartungen in Bezug auf die Gängigkeit be-stimmter Produkte repräsentieren.

In die Ermittlung der absatzmarktbezogenen Wertberich-tungen gehen neben den aktuellen Preisentwicklungen auf der Absatzseite auch Lagerreichweite, erwarteter Ver-

FRIWO verkauft einen Teil der Forderungen aus Lieferun-gen und Leistungen in Form eines echten Factorings. Das heißt, die abgetretenen Forderungen stehen nicht mehr in der Bilanz von FRIWO, da überwiegend alle Chancen und Risiken, insbesondere das Delkredererisiko, an den Factor übergehen.

FRIWO hat zudem nicht die Verfügungsgewalt laut IFRS 9.3.2.6 behalten, da der Factor die Fähigkeit hat und recht-lich in der Lage ist, die Forderung an einen Dritten zu ver-kaufen.

Die FRIWO behält weder die vertraglichen Pflichten und Rechte, da die Verfügungsgewalt laut IFRS 9.3.2.6 an den Factor übergeht, noch erlangt sie neue Pflichten und Rechte aus der Übertragung bzw. dem Forderungsverkauf an den Factor. Ein sogenanntes anhaltendes Engagement nach IFRS 7 liegt somit nicht vor.

Der Factor stellt den Kaufpreis zum überwiegenden Teil FRIWO als liquide Mittel zur Verfügung. Für den Zeitraum zwischen Kauf und Zahlungseingang erhält der Factor einen Zinssatz in Höhe eines Referenzzinssatzes zzgl. 1,5 Prozent Zinsmarge.

Es gibt keine Forderungen, die mehr als 360 Tage überfäl-lig sind und nicht wertberichtigt wurden. Für den Bestand der weder überfälligen noch wertgeminderten Forderungen wurden keine Anzeichen identifiziert, dass die Schuldner ihren Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommen werden.

Die Vertragsvermögenswerte werden vollständig innerhalb des nächsten Jahres realisiert bzw. erfüllt. Die Vertragsver-mögenswerte in Höhe von 8,4 Mio. Euro (Vorjahr: 7,6 Mio. Euro) betreffen noch nicht fakturierte Produkte und weisen

im Wesentlichen die gleichen Risikomerkmale wie die For-derungen aus Lieferungen und Leistungen auf.

Die folgende Tabelle zeigt die auf Basis der erwarteten Kre-ditverluste berechneten Wertberichtigungen.

in T Euro

Auf Überfälligkeit basierende Wertberichtigungen

Auf Einzelbasis erfasste Wertberichtigungen

Wertberichtigungen auf Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und Ver-tragsvermögenswerten

31.12.2020

31.12.2019

140

133

90

109

230

242

Die Vertragsverbindlichkeiten in Höhe von 0,2 Mio. Euro (Vorjahr: 0,2 Mio. Euro) betreffen Anzahlungen für Entwick-lungskosten, die bei der folgenden Serienfertigung umsatz-und ergebniswirksam realisiert werden. Die zu Beginn der Berichtsperiode ausgewiesenen Salden wurden in der Be-richtsperiode vollständig erlöswirksam erfasst.

Zu den Forderungen liegen Besicherungen vor siehe Ziffer (31).

(26) Sonstige Vermögenswerte

Sonstige finanzielle Vermögenswerte

in T Euro

Kaufpreiseinbehalt aus Factoring

Mietkautionen

Übrige finanzielle Vermögenswerte

31.12.20120

31.12.2019

1.400

1.110

244

254

232

219

1.876

1.583

Der Kaufpreiseinbehalt aus Factoring beläuft sich auf ei-nen Betrag in Höhe eines Prozentsatzes auf den Wert der verkauften Bruttoforderung und dient der Absicherung des Factors gegenüber dem Factornehmer, um die üblichen Skonti- und Bonuszahlungen, die allgemeinen Gebühren sowie das Veritätsrisiko zu decken.

Sonstige nicht finanzielle Vermögenswerte

in T Euro

Forderungen aus sonstigen Steuern, Zöllen

Abgrenzungsposten

31.12.2020

31.12.2019

1.648

886

662

243

2.310

1.129

Zu den Stichtagen gab es keine Wertberichtigungen auf die sonstigen finanziellen und nicht finanziellen Vermögens-werte.

(27) Zahlungsmittel

Scheck- und KassenbeständeGuthaben bei Kreditinstituten

31.12.2020

31.12.2019

57

5

4.146

5.850

4.203

5.855

in T Euro

Gemäß Hauptversammlungsbeschluss vom 15. Mai 2018 wurde der Vorstand der FRIWO AG ermächtigt, bis zum 14. Mai 2023 das Grundkapital der Gesellschaft mit Zustim-mung des Aufsichtsrats durch einmalige oder mehrmalige Ausgabe neuer, auf den Inhaber lautender Stückaktien ge-gen Bar- und/oder Sacheinlagen und mit der Möglichkeit zum Bezugsrechtsausschluss, um bis zu 10.010 T Euro zu erhöhen (genehmigtes Kapital).

In den Guthaben bei Kreditinstituten ist in Höhe von 2,5 Mio. Euro (Vorjahr: 5,1 Mio. Euro) das Guthaben beim Factor für den noch nicht in Anspruch genommenen, aber jederzeit abrufbaren Teil des Kaufpreises der an den Factor abgetre-tenen Forderungen enthalten.

Diese Definition der Zahlungsmittel wird auch in der Kapi-talflussrechnung angewandt.

Zu den Zahlungsmitteln liegen Besicherungen vor siehe Zif-fer (31).

(28) Eigenkapital

Das gezeichnete Kapital und die Kapitalrücklage betreffen die FRIWO AG. Das Grundkapital der FRIWO AG in Höhe von 20.020 T Euro ist in 7,7 Mio. gleichberechtigte Inhaberak-tien ohne Nennbetrag eingeteilt. Damit repräsentiert jede Aktie einen Anteil am gezeichneten Kapital von 2,60 Euro. Die Zahl der ausgegebenen Aktien hat sich im Geschäfts-jahr 2020 sowie im Vorjahr nicht verändert. Die Einlagen auf das Grundkapital sind in voller Höhe geleistet. Eigene Aktien werden weder direkt noch indirekt von der FRIWO AG ge-halten. Die Kapitalrücklage steht zur Verrechnung etwaiger zukünftiger Verluste und teilweise zur Erhöhung des Grund-kapitals im Rahmen der Restriktionen des § 150 AktG zur Verfügung, jedoch nicht für Ausschüttungen.

Die Kapitalrücklage betrifft die gesetzliche Mindestrücklage der FRIWO AG.

Die Gewinnrücklagen enthalten die Unterschiedsbeträge aus der Kapitalkonsolidierung, die Ergebnisse des Berichts-jahres und der Vorjahre, gekürzt um die in der Vergangen-heit gezahlten Dividenden sowie die Teile des sonstigen Konzernergebnisses, die nicht in die Gewinn- und Verlust-rechnung umgegliedert werden.

In den sonstigen Rücklagen werden die kumulierten Ergeb-nisse der im sonstigen Konzernergebnis erfassten Eigenka-pitalveränderungen ausgewiesen, die anschließend in die Gewinn- und Verlustrechnung umgegliedert werden, sofern bestimmte Bedingungen erfüllt sind.

In ihrem handelsrechtlichen Einzelabschluss zum 31. De-zember 2020 weist die FRIWO AG nach Verrechnung mit dem Ergebnisvortrag einen Bilanzverlust in Höhe von -21.328 T Euro (Vorjahr: Bilanzverlust -15.323 T Euro) aus.

Eine Dividende wurde in 2020 aufgrund des hohen Bilanz-verlustes nicht gezahlt. In 2019 wurde eine Dividende in Höhe von 0,40 Euro je dividendenberechtigter Stückaktie der Gesellschaft, somit insgesamt 3.080 T Euro ausge-schüttet.

Aussagen zur Kapitalsteuerung finden sich im Abschnitt zum Finanzrisikomanagement (38).

(29) Rückstellungen für Pensionen

Bei den Verpflichtungen, die ausschließlich im Inland beste-hen, handelt es sich größtenteils um dienstzeitbezogene Versorgungsleistungen auf der Grundlage von Festbeträ-gen. Daneben gibt es auch eine einkommens- und dienst-zeitabhängige Zusage. Bei den Zusagen handelt es sich ausschließlich um Individualvereinbarungen.

Die versicherungsmathematische Bewertung erfolgt auf der Grundlage diverser Annahmen. Dazu zählen die Be-stimmung der Abzinsungssätze, künftiger Lohn- und Ge-haltssteigerungen, der Sterblichkeitsrate und künftiger Rentensteigerungen. Alle Annahmen werden zu jedem Ab-schlussstichtag überprüft.

Der versicherungsmathematischen Berechnung liegen die folgenden Parameter zugrunde: ein Abzinsungssatz von 0,82 Prozent (Vorjahr: 0,86 Prozent), ein Gehaltstrend von 2,00 Prozent (Vorjahr: 2,13 Prozent) und neben individu-ell vereinbarten Rentenanpassungen ein Rententrend von 1,5 Prozent (Vorjahr: 1,5 Prozent). Hinsichtlich der Lebens-erwartung wurden die Richttafeln 2018 G von Dr. Klaus Heu-beck verwendet. Die Entwicklung der Pensionsverpflichtung wird durch versicherungsmathematische Gutachten belegt.

Der Dienstzeitaufwand und der Zinsaufwand werden in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst, die Veränderungen der versicherungsmathematischen Gewinne und Verluste sind Bestandteil des sonstigen Konzernergebnisses.

Der Barwert der leistungsorientierten Verpflichtung hat sich wie folgt entwickelt:

in T Euro

Leistungsorientierte Verpflichtung (DBO) zum 01.01.

Laufender Dienstzeitaufwand (Barwert der im Geschäftsjahr erdienten Pensionsansprüche)

Zinsaufwand

Neubewertungseffekte

Versicherungsmathematische Gewinne (-) / Verluste (+) aus der Änderung finanzieller Annahmen

Versicherungsmathematische Ge-winne (-) / Verluste (+) aus der Ände-rung demografischer Annahmen

Erfahrungsbedingte AnpassungenGezahlte Leistungen

Leistungsorientierte Verpflichtung (DBO) zum 31.12.

2020

2019

3.039

2.885

5

4

25

49

11

250

0

0

22

54

-203

-203

2.899

3.039

Der Barwert der leistungsorientierten Verpflichtung zum Bilanzstichtag entspricht dem jeweiligen Fehlbetrag des Plans, da kein Planvermögen existiert.

Die im Folgejahr erwarteten Rentenzahlungen betragen 200 T Euro.

Die gewichtete durchschnittliche Laufzeit der Verpflichtung beträgt zum Bilanzstichtag 10 Jahre (Vorjahr: 10 Jahre).

Aufgrund der Komplexität der Bewertung, der zugrun-de liegenden Annahmen und ihrer Langfristigkeit reagiert eine leistungsorientierte Verpflichtung höchst sensibel auf Änderungen dieser Annahmen. FRIWO ist diesen versiche-rungsmathematischen Risiken ausgesetzt.

Ein Anstieg bzw. Rückgang der wesentlichen versicherungs-mathematischen Annahmen hätte folgende Auswirkungen:Die langfristigen Rückstellungen betreffen die Jubiläums-verpflichtungen.

AnstiegRückgang

302-57328-62

Die Ermittlung der Effekte erfolgte unter Anwendung der gleichen Methoden wie für die Bewertung der Verpflichtung zum Jahresende. Dabei wurden die Effekte jeweils isoliert be-trachtet, d. h. eventuell bestehende Abhängigkeiten zwischen den untersuchten Parametern blieben unberücksichtigt.

Die Arbeitgeberanteile für die gesetzliche Rentenversiche-rung, definiert als beitragsorientierter Versorgungsplan, be-trugen 1.145 T Euro (Vorjahr: 1.322 T Euro).

(30) Sonstige Rückstellungen

Übrige

Restrukturierung

Drohverluste

in T Euro

Sonstige langfristige Rückstellungen

Personal- und Sozial-bereich

Sonstige kurzfristige Rückstellungen

Gewährleistungen

248

16

101

12

143

209

209

0

402

402

100

100

0

217

217

140

34

0

29

135

9.000

4.886

0

0

4.114

9.449

5.229

0

648

4.868

Stand01.01.2020

Die langfristigen Rückstellungen wurden durch Abzinsung ermittelt. Die Erhöhung des abgezinsten Betrags wäh-rend der Berichtsperiode aufgrund des Zeitablaufs betrug 1 T Euro (Vorjahr: 2 T Euro). Zur Abzinsung wurde ein lauf-zeitadäquater Zinssatz gewählt. Der Effekt aus der Zinssat-zänderung war unwesentlich.

Die Rückstellungen für Gewährleistungen dienen zur De-ckung von Garantieverpflichtungen aufgrund von bereits erbrachten Lieferungen und Leistungen. Die Drohverluste betreffen belastende Verträge, bei denen die unvermeidba-ren Kosten zur Erfüllung der vertraglichen Verpflichtungen höher sind als der erwartete wirtschaftliche Nutzen.

Die Restrukturierungsrückstellung betrifft das Transforma-tionsprogramm der FRIWO-Gruppe (siehe Ziffer (15)).

Die FRIWO Gerätebau GmbH bietet ihren Mitarbeitern die Möglichkeit Lohn- und Gehaltsbestandteile in Langzeit-konten einzubringen. Der Wert der Rückstellungen aus den mitarbeiterfinanzierten Langzeitkonten bestimmt sich nach der Wertentwicklung des Aktivwerts der kongruenten Rückdeckungsversicherung. Der Ausweis erfolgt saldiert.

Inanspruchnahme

Auflösung

Zuführung

Stand31.12.2020

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Friwo AG published this content on 21 March 2021 and is solely responsible for the information contained therein. Distributed by Public, unedited and unaltered, on 25 March 2021 09:04:09 UTC.