Gemeinsamer Brief des Aufsichtsratsvorsitzenden und des designierten Aufsichtsratsvorsitzenden

zur virtuellen Hauptversammlung der Fresenius SE & Co. KGaA am 21. Mai 2021

Sehr geehrte Aktionärinnen und Aktionäre!

Wir blicken auf ein außergewöhnliches Jahr 2020 zurück. Ein Jahr mit großen Herausforde- rungen - medizinisch und wirtschaftlich. Herausforderungen, die zum großen Teil nach wie vor anhalten. Oberste Priorität hatte und hat der Schutz der Gesundheit der Patientinnen und Patienten sowie unserer Beschäftigten. Gleichzeitig hat das Unternehmen Zukunftsprojekte weiter vorangetrieben und die Weichen für den langfristigen Erfolg gestellt.

Auf dieser Hauptversammlung legen wir Ihnen wichtige Themen zur Entscheidung vor. Dazu gehören Vergütungsfragen und ganz besonders die Wahl der Aufsichtsratsmitglieder der Anteilseigner-Seite. Diese sollen Ihre Interessen in der Aufsicht und Beratung der Gesellschaft vertreten. Dazu finden Sie bereits viele Informationen, wie zum Beispiel im Geschäftsbericht oder auch in der Einladung zur Hauptversammlung, die am 7. April 2021 im Bundesanzeiger veröffentlicht wurde.

Im Folgenden möchten wir Ihnen zu einigen Themen, mit denen sich der Aufsichtsrat befasst hat, Informationen und Hintergründe zur Verfügung stellen. Wir hoffen, dass Sie unsere unter- nehmerischen Entscheidungen nachvollziehen können und diese Ihre Unterstützung finden.

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VIRTUELLE HAUPTVERSAMMLUNG

Wir verfolgen die Diskussion um die Zukunft der Hauptversammlung sehr genau. Leider können wir in diesem Jahr zu Ihrem Schutz sowie dem unserer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter abermals nur eine virtuelle Hauptversammlung durchführen. Wir bedauern dies sehr, weil wir uns im Zuge der vorgeschlagenen Nachfolgeregelung für den Aufsichtsratsvorsitz gerne nicht nur via Bildschirm von Ihnen verabschiedet bzw. Ihnen vorgestellt hätten.

Wir bieten Ihnen in diesem Jahr an, Videostatements im Aktionärsportal hochzuladen.

­Ferner werden wir die Rede des Vorstandsvorsitzenden Stephan Sturm etwa eine Woche vor der Hauptversammlung veröffentlichen, damit Sie mit Ihren Fragen darauf Bezug nehmen können.

AUFSICHTSRATSWAHL UND NACHFOLGE

DES AUFSICHTSRATSVORSITZENDEN

Gestützt auf die Empfehlung des Nominierungsausschusses schlägt der Aufsichtsrat vor, die derzeitigen Vertreter der Anteilseigner mit Ausnahme des Aufsichtsratsvorsitzenden für eine weitere Amtszeit zu wählen. Die aktuelle Zusammensetzung des Aufsichtsrats entspricht dem beschlossenen Kompetenzprofil. Die benannten Ziele werden weiterhin erfüllt. Nach Ansicht des Aufsichtsrats sind alle Aufsichtsratsmitglieder unabhängig.

Mit der vom Aufsichtsrat vorgeschlagenen Nachfolgereglung für den Aufsichtsratsvorsitz würde ein reibungsloser Übergang gewährleistet. Wir arbeiten bereits seit Anfang des Jahres 2020 im Aufsichtsrat der Fresenius Management SE eng und vertrauensvoll zusammen.

KONTINUITÄT UND NACHFOLGE IM PRÜFUNGSAUSSCHUSS

Im Oktober 2020 haben wir bekannt gegeben, dass sich Michael Sen in der Hauptversamm- lung 2021 zur Wahl in den Aufsichtsrat der Fresenius SE & Co. KGaA stellen wird, mit dem Ziel, den Vorsitz im Prüfungsausschuss zu übernehmen. Am 16. März 2021 hat der Aufsichts- rat der Fresenius Management SE Herrn Sen - abweichend von der kommunizierten ursprüng- lichen Planung - zum verantwortlichen Vorstandsmitglied für Fresenius Kabi berufen. Er folgt in dieser Funktion auf Mats Henriksson, der das Unternehmen aufgrund unterschiedlicher Vorstellungen zur weiteren Ausrichtung von Fresenius Kabi verlassen hat. Michael Sen ist ein

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im Gesundheitssektor erfahrener Manager, der unser Team sehr gut ergänzt. Der Fresenius- Vorstand ist bestens aufgestellt, die Strategie in den nächsten Jahren erfolgreich umzusetzen und die Wachstumsgeschichte von Fresenius fortzuschreiben.

Zur Vermeidung der sich gegenüber der ursprünglichen Planung ergebenden Vakanz hat sich Klaus-Peter Müller bereit erklärt, sich für ein weiteres Jahr erneut zur Wahl in den Aufsichts- rat der Fresenius SE & Co. KGaA zu stellen mit dem Ziel, den Prüfungsausschuss der Gesellschaft weiterhin zu leiten. Dies soll im Interesse des Unternehmens eine geordnete Übergabe der Aufgaben im Prüfungsausschuss gewährleisten.

Susanne Zeidler soll der Hauptversammlung 2022 zur Wahl in den Aufsichtsrat der Fresenius SE & Co. KGaA vorgeschlagen werden mit dem Ziel, den Vorsitz im Prüfungsausschuss zu über- nehmen. Frau Zeidler soll bereits in diesem Jahr in den Aufsichtsrat der persönlich haftenden Gesellschafterin Fresenius Management SE gewählt werden und als Gast an den Sitzungen des Prüfungsausschusses teilnehmen.

KÜRZERE AMTSZEITEN FÜR AUFSICHTSRAT UND ALTERSGRENZEN

Die Wahl der Vertreter der Anteilseigner im Aufsichtsrat wird für eine Amtszeit von vier statt wie bisher fünf Jahren vorgeschlagen. Damit wollen wir sowohl den Erwartungen vieler Aktio- närinnen und Aktionäre als auch den Anforderungen moderner Corporate Governance gerecht werden.

Ferner plant das Unternehmen, in diesem Jahr mit Wirksamkeit ab der Hauptversammlung 2022 eine Regelaltersgrenze für die Wahl in den Aufsichtsrat festzulegen. Zur Wahl sollen in der Regel nur Kandidaten vorgeschlagen werden, die zum Zeitpunkt der Wahl nicht älter als 75 Jahre sind.

Für die Mitglieder des Vorstands plant das Unternehmen, eine Regelaltersgrenze von 65 Jahren festzulegen.

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VERGÜTUNGSSYSTEM 2021+

Die Hauptversammlung der Fresenius SE & Co. KGaA hat das System zur Vergütung der Mit- glieder des Vorstands der persönlich haftenden Gesellschafterin zuletzt am 18. Mai 2018 mit einer Zustimmungsquote von rund 63 % gebilligt. Dieses Ergebnis hat die Gesellschaft als Auftrag verstanden, das System zu überarbeiten. Dabei waren neuere Bestimmungen des Aktien- gesetzes, die aktualisierten Empfehlungen des Deutschen Corporate Governance Kodex und nicht zuletzt der Inhalt vieler Gespräche mit Ihnen, unseren Aktionärinnen und Aktionären, zu berücksichtigen. Nach umfänglicher Beratung hat der Aufsichtsrat der Fresenius Management SE in seiner Sitzung am 3. Dezember 2020 die Weiterentwicklung des bestehenden ­Systems zur Vergütung der Mitglieder des Vorstands mit Wirkung ab dem 1. Januar 2021 beschlossen.

Das Vergütungssystem 2021+, das wir Ihnen in der diesjährigen Hauptversammlung zum Beschluss vorlegen, ist zielgerichtet und leicht verständlich. Es verfolgt insbesondere die folgen- den Grundsätze:

  • Förderung der Strategie
    Das Vergütungssystem 2021+ für die Mitglieder des Vorstands trägt zur Umsetzung der globalen Geschäftsstrategie von Fresenius bei.
  • Ausrichtung an den Interessen der Aktionärinnen und Aktionäre
    Mit der Zielsetzung eines rentablen und profitablen Unternehmenswachstums sowie der Berücksichtigung der Gesamtaktionärsrendite ist das Vergütungssystem 2021+ an den Interessen der Aktionärinnen und Aktionäre ausgerichtet. Bei der Gestaltung wurde das Feedback zahlreicher Investoren berücksichtigt und der Bezug zur Entwicklung des Unter- nehmenswerts gestärkt.
  • Langfristige Ausrichtung
    Die Vergütungsbestandteile und die langfristig ausgerichtete Vergütungsstruktur fördern die langfristige und nachhaltige Wertschöpfung.
  • Belohnung von finanziellem Erfolg und Nachhaltigkeit
    Die Erfolgsziele reflektieren die Geschäftsstrategie und verstärken das Bekenntnis der Gesell- schaft in Bezug auf Umwelt-, Sozial- und Governance-Aspekte (auch "Environmental, Social, Governance - ESG").

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  • Gute Unternehmensführung
    Das Vergütungssystem 2021+ ist so konzipiert, dass es den Empfehlungen des Deutschen Corporate Governance Kodex in der Fassung vom 16. Dezember 2019 folgt.
  • Leistungsbezug
    Das Vergütungssystem 2021+ ist durch seinen hohen Anteil an variabler Vergütung in signi- fikantem Maße am Unternehmenserfolg ausgerichtet. Die bisher garantierte Auszahlung aus der kurzfristigen variablen Vergütung wurde abgeschafft, um den Leistungsbezug des Ver- gütungssystems noch weiter zu stärken.

COVID-19, VERGÜTUNG, DIVIDENDE

Der Aufsichtsrat der Fresenius Management SE hat die Angemessenheit der Vergütung des Vorstands in diesen herausfordernden Zeiten ausführlich erörtert. Der Vorstand hat Fresenius bisher gut und sicher durch die Pandemie gesteuert. Der Umsatz konnte sogar weiter gestei- gert werden, das Ergebnis liegt stabil auf hohem Niveau. Covid-19-bedingte Kündigungen sowie Kurzarbeit konnten wir weitestgehend verhindern.

Unsere Helios-Krankenhäuser wurden aufgrund staatlicher Anforderungen in Deutschland im Frühjahr 2020 aufgefordert, planbare Operationen und Neuaufnahmen auszusetzen, um Kapazitäten für die Behandlung von Covid-19-Patienten vorzuhalten. Dies hatte Einnahme­ ausfälle und Mehrkosten zur Folge. Um die Krankenhäuser finanziell zu unterstützen, ver­ abschiedete der Bundestag im März 2020 das Gesetz zur wirtschaftlichen Entlastung der Kran- kenhäuser, den sogenannten Krankenhaus-Rettungsschirm. Hierbei handelt es sich aber nicht um öffentliche Zuschüsse, sondern um Kompensationszahlungen für die von Helios Deutsch- land im Zusammenhang mit der Pandemie erbrachten Leistungen.

Vor diesem Hintergrund haben wir die Dividendenpolitik des Unternehmens nicht geändert: Dividende und Wachstum des Gewinns je Aktie sollen aufeinander abgestimmt werden. Angesichts der soliden operativen Entwicklung im vergangenen Geschäftsjahr und unter der Annahme, dass die Covid-19-Pandemie die Ergebnisentwicklung lediglich vorübergehend beeinträchtigt, schlagen wir vor, die Dividende für das Geschäftsjahr 2020 um 5 % auf 0,88 € je Aktie zu erhöhen (Geschäftsjahr 2019: 0,84 €). Sollte der Vorschlag von der Hauptversamm- lung angenommen werden, handelt es sich um die 28. Dividendenerhöhung in Folge. An dieser Dividendenpolitik wollen wir auch in Zukunft festhalten.

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Fresenius SE & Co. KGaA published this content on 26 April 2021 and is solely responsible for the information contained therein. Distributed by Public, unedited and unaltered, on 26 April 2021 13:26:04 UTC.