eingehen müssen. Die notwendigen Zugangsdaten für das Aktionärsportal können die Aktionäre der per Post übersandten 
Stimmrechtskarte entnehmen. Bitte setzen Sie sich daher im eigenen Interesse möglichst frühzeitig mit Ihrem 
depotführenden Institut in Verbindung, um eine frühzeitige Anmeldung und einen rechtzeitigen Erhalt der 
Stimmrechtskarte sicherzustellen. 
Die persönlich haftende Gesellschafterin, die Fresenius Management SE, vertreten durch ihren Vorstand, entscheidet nach 
pflichtgemäßem, freiem Ermessen, wie sie Fragen beantwortet (Art. 2 § 1 Abs. 2 Satz 2 Halbsatz 1 COVID-19-Gesetz). 
Möglichkeit des Widerspruchs gegen Beschlüsse der Hauptversammlung 
 
Aktionären, die ihr Stimmrecht ausgeübt haben, wird die Möglichkeit eingeräumt, Widerspruch gegen Beschlüsse der 
Hauptversammlung zu erklären. Entsprechende Erklärungen können - eine Stimmabgabe vorausgesetzt - ab der Eröffnung der 
Hauptversammlung über das Aktionärsportal abgegeben werden und sind bis zu der Schließung der Hauptversammlung durch 
den Versammlungsleiter möglich. 
 
Möglichkeit der Einreichung von Stellungnahmen zur Veröffentlichung vor der Hauptversammlung 
 
Die Konzeption der virtuellen Hauptversammlung gemäß dem COVID-19-Gesetz sieht nicht vor, dass Aktionäre sich in der 
Hauptversammlung in Redebeiträgen zur Tagesordnung äußern können. Den Aktionären und ihren Bevollmächtigten soll jedoch 
- über die Vorgaben des COVID-19-Gesetzes hinaus - mit ihrer Einwilligung die Möglichkeit gegeben werden, vor der 
Hauptversammlung Stellungnahmen in Form von Videobotschaften mit Bezug zur Tagesordnung zur Veröffentlichung im 
Aktionärsportal einzureichen, die dort für die Aktionäre und ihre Bevollmächtigten bis zur Beendigung der 
Hauptversammlung einsehbar sind. 
Aktionäre und ihre Bevollmächtigten können Stellungnahmen in Videoform unter Angabe ihres Namens bis spätestens 17. Mai 
2021 (24:00 Uhr MESZ) (= 22:00 Uhr UTC) über das Aktionärsportal übermitteln. 
Ordnungsgemäß eingereichte Stellungnahmen werden in dem Aktionärsportal unter Offenlegung des Namens des einreichenden 
Aktionärs und gegebenenfalls des Bevollmächtigten veröffentlicht, sofern bei der Einreichung die nachstehenden Hinweise 
beachtet werden. 
Stellungnahmen sind ausschließlich in deutscher oder englischer Sprache zu übermitteln und sollen eine Dauer von drei 
Minuten nicht überschreiten. Es sind nur solche Stellungnahmen zulässig, in denen der Aktionär bzw. sein 
Bevollmächtigter selbst in Erscheinung tritt. Nach Einwilligung des Aktionärs und gegebenenfalls des Bevollmächtigten 
auf dem Aktionärsportal und der Einreichung der Stellungnahme wird diese mit Namensnennung im Aktionärsportal 
veröffentlicht. Die Einwilligung kann jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen werden. Einzelheiten zu den 
technischen und rechtlichen Voraussetzungen für das Einreichen von Stellungnahmen in Form von Videobotschaften sind auf 
der Internetseite der Gesellschaft unter https://www.fresenius.de/hauptversammlung sowie im Aktionärsportal 
dargestellt. 
Es wird darauf hingewiesen, dass kein Rechtsanspruch auf die Veröffentlichung einer Stellungnahme besteht. Die 
Gesellschaft behält sich vor, Stellungnahmen mit einer Dauer von mehr als drei Minuten sowie Stellungnahmen, die die 
technischen Voraussetzungen nicht erfüllen oder keinen hinreichenden Bezug zur Tagesordnung haben oder nicht bis zu dem 
vorstehend genannten Zeitpunkt eingereicht wurden, nicht zu veröffentlichen. Gleiches gilt für Stellungnahmen mit 
beleidigendem oder strafrechtlich relevantem Inhalt oder offensichtlich falschem oder irreführendem Inhalt. Ferner 
behält die Gesellschaft sich vor, pro Aktionär nur eine Stellungnahme zu veröffentlichen. Etwaige Anträge, 
Wahlvorschläge oder Fragen in den eingereichten Stellungnahmen werden nicht berücksichtigt. Diese sind ausschließlich 
auf dem in dieser Einberufung gesondert beschriebenen Weg einzureichen. 
Weitere Angaben zu den Abstimmungen gemäß Tabelle 3 DVO (EU) 2018/1212 
Unter den Tagesordnungspunkten 1 bis 5 sowie 7 bis 9 haben die Abstimmungen über die bekanntgemachten Beschluss- bzw. 
Wahlvorschläge verbindlichen Charakter, unter Tagesordnungspunkt 6 hat die Abstimmung über den bekanntgemachten 
Beschlussvorschlag empfehlenden Charakter. Die Aktionäre können bei sämtlichen Abstimmungen jeweils mit "Ja" 
(Befürwortung) oder "Nein" (Ablehnung) abstimmen oder sich der Stimme enthalten (Stimmenthaltung), d.h. nicht an der 
Abstimmung teilnehmen. 
Hauptversammlungsunterlagen 
Vom Tag der Veröffentlichung dieser Einberufungsbekanntmachung an sind die nachfolgend genannten Unterlagen über die 
Internetseite der Gesellschaft (unter www.fresenius.de im Bereich Investoren/Hauptversammlung) zugänglich: 
- vom Aufsichtsrat gebilligter Jahresabschluss der Fresenius SE & Co. KGaA zum 31. Dezember 2020 
- Lagebericht der Fresenius SE & Co. KGaA für das Geschäftsjahr 2020 
- vom Aufsichtsrat gebilligter Konzernabschluss der Fresenius SE & Co. KGaA nach IFRS zum 31. Dezember 2020 
- Konzernlagebericht der Fresenius SE & Co. KGaA nach IFRS für das Geschäftsjahr 2020 
- Geschäftsbericht 2020 des Fresenius-Konzerns nach IFRS, der unter anderem den Bericht des Aufsichtsrats, die 
Erklärung zur Unternehmensführung und den Vergütungsbericht zum Geschäftsjahr 2020 enthält 
- Vorschlag der persönlich haftenden Gesellschafterin und des Aufsichtsrats für die Verwendung des Bilanzgewinns für 
das am 31. Dezember 2020 abgelaufene Geschäftsjahr 2020 
- Erläuternder Bericht der persönlich haftenden Gesellschafterin zu den Angaben nach §§ 289a Abs. 1, 315a Abs. 1 HGB 
i.V.m. Art. 83 Abs. 1 Satz 2 EGHGB 
Veröffentlichungen auf der Internetseite 
Darüber hinaus sind den Aktionären auch die weiteren Informationen nach § 124a AktG i.V.m. § 278 Abs. 3 AktG zur 
Hauptversammlung (u.a. Formulare zur Bevollmächtigung und Weisungserteilung, ggf. Anträge von Aktionären) sowie 
weitergehende Erläuterungen zu den Rechten der Aktionäre und die Angaben nach § 125 AktG in Verbindung mit der 
Durchführungsverordnung (EU) 2018/1212 auf der Internetseite der Gesellschaft www.fresenius.de im Bereich Investoren/ 
Hauptversammlung zugänglich. 
Bad Homburg v.d.H., im April 2021 
Fresenius SE & Co. KGaA 
Die persönlich haftende Gesellschafterin 
Fresenius Management SE 
Der Vorstand 
Anlage zu Tagesordnungspunkt 6 
 
 
FRESENIUS 
MANAGEMENT SE 
VERGÜTUNGSSYSTEM 2021+ 
Inhaltsverzeichnis 
1 Einleitung 
2 Überblick über das Vergütungssystem 2021+ 
2.1 Feste Vergütungsbestandteile 
2.2 Variable Vergütungsbestandteile 
2.3 Finanzielle Erfolgsziele und Nachhaltigkeitsziele 
2.4 Begrenzungen (Caps) und Maximalvergütung 
2.5 Aktienhaltevorschriften 
2.6 Keine diskretionären Sonderzahlungen 
2.7 Einbehalt (Malus) und Rückforderung (Clawback) 
2.8 Anrechnung von Vergütungen 
2.9 Vergütungsstruktur 
3 Prozess der Festlegung, Prüfung und Umsetzung des Vergütungssystems 
4 Vergütungsbestandteile im Einzelnen 
4.1 Feste Vergütungsbestandteile 
4.1.1 Grundvergütung 
4.1.2 Nebenleistungen 
4.1.3 Versorgungszusagen 
4.2 Kurzfristige variable Vergütung 
4.2.1 Zielbeträge 
4.2.2 Erfolgsziele 
4.2.3 Festlegung der Erfolgsziele und Feststellung der Zielerreichung 
4.3 Langfristige variable Vergütung 
4.3.1 Zuteilungswerte 
4.3.2 Erfolgsziele 
4.3.3 Festlegung der Erfolgsziele und Feststellung der Zielerreichung 
5 Zusagen für den Fall des Ausscheidens 
6 Vergütungssystem im Fall von besonderen und außer-gewöhnlichen Umständen 
1 Einleitung 
Fresenius ist ein weltweit tätiger Gesundheitskonzern mit Produkten und Dienstleistungen für die Dialyse, das 
Krankenhaus und die ambulante Versorgung. Mit über 310.000 Beschäftigten in mehr als 100 Ländern und einem Jahresumsatz 
von über 36 Milliarden Euro ist Fresenius heute eines der führenden Unternehmen im Gesundheitsbereich weltweit. 
Das Wohl der Patientinnen und Patienten steht für Fresenius an erster Stelle. Leben zu erhalten und die Lebensqualität 
kranker Menschen zu verbessern, ist seit mehr als 100 Jahren unser Antrieb. Wir steigern kontinuierlich die Qualität 
und Effizienz der Gesundheitsversorgung und ermöglichen damit einer wachsenden Zahl von Menschen Zugang zu hochwertiger 
Medizin. Mit Bewährtem geben wir uns nicht zufrieden. Wir suchen immer weiter nach noch besseren Lösungen und tragen so 
zum medizinischen Fortschritt bei. "Forward thinking healthcare" formuliert unseren Anspruch für die Zukunft: immer 
bessere Medizin für immer mehr Menschen. 
Ziel von Fresenius ist es, seine Stellung als international führender Anbieter von Produkten und Dienstleistungen für 
den Gesundheitssektor langfristig zu sichern und auszubauen. Dabei steht das Patientenwohl und die sich daraus 
ergebende Verpflichtung zur Wahrung und Steigerung der Qualität der Gesundheitsversorgung an erster Stelle. Neue 
Produkte und Verfahren zu entwickeln und Therapien zu verbessern, sind feste Bestandteile unserer Wachstumsstrategie. 
Darüber hinaus beabsichtigen wir, unsere starke Position im Technologiebereich weiter auszubauen und durch innovative 
Lösungen Produkte zu entwickeln, die noch sicherer, anwendungsfreundlicher und individuell anpassbar sind. Dieser 
wertorientierte Versorgungsansatz ist darauf ausgerichtet, eine ganzheitliche medizinische Versorgung anzubieten und 

(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires

April 07, 2021 11:51 ET (15:51 GMT)