Vorstand und Aufsichtsrat der freenet Group schlagen einmalige Aussetzung der Dividende vor -
Virtuelle Hauptversammlung findet am 27. Mai 2020 statt

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DGAP-Ad-hoc: freenet AG / Schlagwort(e): Dividende
Vorstand und Aufsichtsrat der freenet Group schlagen einmalige Aussetzung
der Dividende vor - Virtuelle Hauptversammlung findet am 27. Mai 2020 statt

03.05.2020 / 19:34 CET/CEST
Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Artikel 17 der Verordnung
(EU) Nr. 596/2014, übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG.
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Ad-hoc Mitteilung
Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Artikel 17 der Verordnung
(EU) Nr. 596/2014

Vorstand und Aufsichtsrat der freenet Group schlagen einmalige Aussetzung
der Dividende vor - Virtuelle Hauptversammlung findet am 27. Mai 2020 statt

Büdelsdorf, 03. Mai 2020. Die Coronavirus-Krise führt weltweit zu massiven
wirtschaftlichen Turbulenzen und Einschränkungen des öffentlichen Lebens.
Dennoch berichtete die freenet Group ebenfalls heute in einer separaten
Unternehmensmeldung sehr solide Zahlen für das erste Quartal 2020. Auf
dieser Basis und unter Berücksichtigung der Auswirkungen von COVID-19 wird
für das Jahr 2020 aus heutiger Sicht auch weiterhin von einer
Geschäftsentwicklung im Rahmen der im Februar 2020 abgegeben Prognose
ausgegangen.

Gleichwohl ist es aktuell noch nicht absehbar, in welchem Umfang sich der
durch sogenannte Lockdowns induzierte weltweite Angebotsschock in eine
systemische Wirtschaftskrise übersetzen wird, die den Arbeitsmarkt,
Bankensektor und noch stärker als bisher den Finanzmarkt erfasst. Vor diesem
Hintergrund könnten sich für die freenet Group aus dem kurzfristigen
Refinanzierungsbedarf von Schuldscheinen in Höhe von ca. 700 Millionen Euro
im Oktober 2020 und im März 2021 finanzielle Herausforderungen ergeben.

Aus diesem Grund haben Vorstand und Aufsichtsrat der freenet AG entschieden,
der Hauptversammlung am 27. Mai 2020, abgesehen von der verpflichtenden
Mindestdividende in Höhe von 0,04 Euro je Aktie, die einmalige Thesaurierung
des Bilanzgewinns (Aussetzung der Dividende) vorzuschlagen. Damit sollen die
finanzielle Stabilität und Flexibilität der Gruppe erhalten werden, um auch
bei einer Verschärfung der Situation handlungsfähig zu bleiben. Für die
Zukunft steht das Unternehmen zu seiner aktuellen Dividendenpolitik, die
eine Ausschüttung von mindestens 80 Prozent des Free Cashflow vorsieht.

Darüber hinaus haben Vorstand und Aufsichtsrat der freenet AG heute
beschlossen, die neuen Regelungen des sogenannten COVID-19 Gesetzes zur
Hauptversammlung in Anspruch zu nehmen und die Hauptversammlung am 27. Mai
2020 virtuell durchzuführen.

Nähere Erläuterungen finden sich auch in der heute veröffentlichten
Quartalsmitteilung, Management-Präsentation sowie Corporate News. Zudem wird
es am 04. Mai 2020 um 10:00 Uhr (MESZ) eine Telefonkonferenz für Analysten
und Investoren geben, in der das Management ausführlich zur aktuellen
Situation Stellung nehmen wird.


Kontakt:

Investor Relations
freenet Group
Tel.: +49 (0) 40 / 513 06 778
E-Mail: ir@freenet.ag
https://www.freenet-group.de


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                   24782 Büdelsdorf
                   Deutschland
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   E-Mail:         ir@freenet.ag
   Internet:       www.freenet-group.de
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1035019 03.05.2020 CET/CEST

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