freenet AG: freenet AG beschließt, Aktienrückkaufprogramm in Höhe von bis zu EUR
22 Mio. bis längstens 31. März 2022 zu verlängern

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freenet AG: freenet AG beschließt, Aktienrückkaufprogramm in Höhe von bis zu
EUR 22 Mio. bis längstens 31. März 2022 zu verlängern

12.01.2022 / 18:48 CET/CEST
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AD-HOC-MITTEILUNG NACH ART. 17 MAR

freenet AG beschließt, Aktienrückkaufprogramm in Höhe von bis zu EUR 22 Mio.
bis längstens 31. März 2022 zu verlängern

Büdelsdorf, 12. Januar 2022. Der Vorstand der freenet AG [ISIN DE000A0Z2ZZ5]
hat mit heutiger Zustimmung des Aufsichtsrats beschlossen, das
Aktienrückkaufprogramm 2021 bis längstens 31. März 2022 zu verlängern
(Aktienrückkaufprogramm 2022).

Im Rahmen des Aktienrückkaufprogramms 2022 sollen bis zu 4,2 Mio. Aktien der
Gesellschaft (das entspricht ca. 3,28 % des Grundkapitals von 128.061.016
EUR) über die Börse zurückgekauft werden. Das Volumen des
Aktienrückkaufprogramms 2022 beträgt insgesamt bis zu 22 Mio. EUR. Das
Programm soll am 13. Januar 2022 beginnen und wird längstens bis zum 31.
März 2022 laufen.

Damit macht die freenet AG von der durch die ordentliche Hauptversammlung am
27. Mai 2020 erteilten Ermächtigung Gebrauch, wonach bis zum 26. Mai 2025
Aktien im Umfang von bis zu 10 % des zum Zeitpunkt der Beschlussfassung
bzw., falls dieser Wert geringer ist, des zum Zeitpunkt der Ausübung der
Ermächtigung bestehenden Grundkapitals der Gesellschaft zurückgekauft werden
dürfen. Von der Ermächtigung wurde in der Zeit vom 1. September 2020 bis zum
28. Dezember 2020 und in der Zeit vom 25. Februar 2021 bis zum 28. Dezember
2021 bereits Gebrauch gemacht und es wurden im Jahr 2020 insgesamt 2.956.232
freenet-Aktien (rd. 2,31% des Grundkapitals) sowie im Jahr 2021 insgesamt
5.552.664 freenet-Aktien (rd. 4,34 % des Grundkapitals) zurück erworben. Die
Gesellschaft hält daher aktuell (einschließlich bereits vorab gehaltener
50.000 Aktien) 8.558.896 eigene Aktien (ca. 6,68 % des Grundkapitals).

Die zurückgekauften Aktien sollen unter Herabsetzung des Grundkapitals
eingezogen werden.

Der Aktienrückkauf 2022 wird nach den Regelungen der Verordnung (EU) Nr.
596/2014 und der Delegierten Verordnung (EU) 2016/1052 der Kommission
durchgeführt. Weitere Einzelheiten werden vor Beginn des
Aktienrückkaufprogramms 2022 veröffentlicht werden. Die freenet AG behält
sich das Recht vor, das Aktienrückkaufprogramm 2022 jederzeit anzupassen, zu
unterbrechen oder einzustellen.

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