FRANKFURT (dpa-AFX) - Maskenpflicht am größten deutschen Airport: Das Frankfurter Gesundheitsamt hat am Dienstag eine Mund-Nase-Maskenpflicht innerhalb aller Terminalbereiche des Frankfurter Flughafens angeordnet. Sie gelte zunächst für drei Monate, teilte ein Behördensprecher mit.

Die Verpflichtung, Mund und Nase zu bedecken, gilt nicht für Kinder unter sechs Jahren oder Menschen, die wegen gesundheitlicher Beeinträchtigung keine Mund-Nasen-Bedeckung tragen können. Mitarbeiter des Flughafenbetreibers Fraport müssen keine Maske tragen, wenn es Schutzmaßnahmen wie etwa Trennvorrichtungen gibt.

Der Frankfurter Gesundheitsdezernent Stefan Majer (Grüne) begründete die Einführung der Maskenpflicht mit der Aufhebung der Reisewarnung für EU-Staaten, Großbritannien und Schengen-assoziierte Staaten ab Mitte Juni und die damit erwartete Zunahme des Flugverkehrs. "Mit den steigenden Passagierzahlen ist für bestimmte Bereiche des Flughafens ein Mindestabstand nicht einzuhalten, die Pflicht, eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen, ist deshalb unumgänglich", sagte er.

Die Maskenpflicht sei neben dem Hygienekonzept der Fraport "zum jetzigen Zeitpunkt eine notwendige Maßnahme, um die Infektionszahlen weiterhin auf einem niedrigen Niveau halten zu können", sagte der Leiter des Frankfurter Gesundheitsamtes, René Gottschalk./czy/DP/eas