Florida Canyon Gold Inc. gab bekannt, dass das Unternehmen eine verbindliche Vereinbarung über den Verkauf seiner Beteiligungen an der Mine San Agustin, der Mine El Castillo, der Mine La Colorada, dem Projekt Cerro del Gallo und dem Projekt San Antonio an Heliostar Metals Ltd. geschlossen hat. Der Verkauf der mexikanischen Geschäftseinheit ist das Ergebnis der zuvor angekündigten Prüfung strategischer Alternativen durch das Unternehmen und steht im Einklang mit dem erklärten Ziel des Unternehmens, den Wert seines Portfolios von Vermögenswerten zu steigern und Risiken zu managen. Bei Abschluss der Transaktion wird Heliostar eine Barzahlung in Höhe von 5 Millionen USD an das Unternehmen leisten. Darüber hinaus hat das Unternehmen Anspruch auf Barmittel, die von der mexikanischen Geschäftseinheit vor dem 11. Juli 2024 erwirtschaftet werden, sowie auf Barmittel in Höhe von 5 Mio. USD, die aus dem operativen Cashflow nach dem 16. Juli 2024 erwirtschaftet werden, vorausgesetzt, dass bei Abschluss der Transaktion mindestens 2 Mio. USD an Nettoumlaufvermögen in der mexikanischen Geschäftseinheit verbleiben.
Die Transaktion stellt einen wichtigen Schritt dar, um das Unternehmen in die Lage zu versetzen, Alternativen zur Maximierung des Shareholder Value im Zusammenhang mit der Mine Florida Canyon zu prüfen, die nach Abschluss des Verkaufs der mexikanischen Geschäftseinheit der wichtigste Vermögenswert des Unternehmens sein wird. Als Teil der Transaktion werden FCGI und Heliostar eine Vereinbarung abschließen, die die ausstehenden bedingten Zahlungen von Heliostar an FCGI gemäß der Vereinbarung, mit der Heliostar zuvor das Projekt Ana Paula erworben hat, sowie die bedingten Optionszahlungen für das Projekt San Antonio beseitigt. Nach Abschluss der Transaktion wird Heliostar alle Verantwortlichkeiten für die mexikanische Geschäftseinheit übernehmen, einschließlich der Rekultivierung.
Der Abschluss der Transaktion wird für das dritte Quartal 2024 erwartet und unterliegt bestimmten Abschlussbedingungen, darunter die Zustimmung der zuständigen Behörden, ein Nettoumlaufvermögen der mexikanischen Geschäftseinheit von mindestens 2 Mio. USD sowie weitere übliche Abschlussbedingungen für eine Transaktion dieser Art.