Abbaupläne aufgrund von Änderungen der logistischen, technischen oder anderen Faktoren; (xi) Änderungen der Projektparameter, während die Pläne weiter verfeinert werden; (xii) Risiken in Bezug auf den Erhalt von Genehmigungen und behördlichen Zulassungen; (xiii) Verzögerungen bei Verhandlungen mit Interessenvertretern (einschließlich Verhandlungen mit betroffenen lokalen und indigenen Interessengemeinschaften); (xiv) Änderungen der Vorschriften, die für die Erschließung, den Betrieb und die Schließung von Bergbaubetrieben gelten, im Vergleich zu den derzeit geltenden Vorschriften; (xv) die Auswirkungen des Wettbewerbs in den Märkten, in denen First Mining tätig ist; (xvi) betriebliche und infrastrukturelle Risiken; (xvii) das Ermessen des Managements, die kurz- und langfristigen Geschäftspläne des Unternehmens zu ändern; und die zusätzlichen Risiken, die in First Minings Jahresinformationsblatt für das am 31. Dezember 2019 zu Ende gegangene Jahr, das bei den kanadischen Wertpapieraufsichtsbehörden unter dem SEDAR-Profil des Unternehmens unter www.sedar.com, und im Jahresbericht von First Mining auf Formular 40-F, der bei der SEC auf EDGAR eingereicht wurde.

First Mining warnt, dass die vorliegende Liste von Faktoren, die die zukünftigen Ergebnisse beeinflussen können, keinen Anspruch auf Vollständigkeit erhebt. Wenn Anleger und unsere Personen auf unsere zukunftsgerichteten Aussagen vertrauen, um Entscheidungen betreffend First Mining zu treffen, sollten sie die oben genannten Faktoren und unsere Unsicherheiten sowie mögliche Ereignisse sorgfältig berücksichtigen. First Mining verpflichtet sich nicht, zukunftsgerichtete Aussagen, ob in schriftlicher oder mündlicher Form, die von Zeit zu Zeit von der Gesellschaft oder in unserem Auftrag getätigt werden, zu aktualisieren, sofern dies nicht gesetzlich vorgeschrieben ist.

Vorsorglicher Hinweis für Anleger in den Vereinigten Staaten

Diese Pressemeldung wurde im Einklang mit den Bestimmungen der in Kanada geltenden Wertpapiergesetze erstellt, welche sich von den Bestimmungen der in den USA geltenden Wertpapiergesetze unterscheiden. Sofern nicht anders angegeben, wurden alle in dieser Pressemitteilung enthaltenen Ressourcen- und Reservenschätzungen in Übereinstimmung mit den NI 43-101-Stundards für die Offenlegung von NI 43-101 und den Definitionsstandards für Mineralressourcen und Mineralreserven des Canadian Institute of Mining, Metallurgy, und Petroleum von 2014 erstellt. NI 43 101 ist ein Regelwerk, das von der kanadischen Wertpapieraufsichtsbehörde entwickelt wurde und Richtlinien für alle von Emittenten veröffentlichten wissenschaftlichen und technischen Informationen zu Mineralprojekten vorgibt. Nach US-amerikanischen Standards darf die Mineralisierung nicht als "Reserve" klassifiziert werden, es sei denn, es wurde festgestellt, dass die Mineralisierung zum Zeitpunkt der Bestimmung der Reserven wirtschaftlich und legal produziert oder abgebaut werden könnte. Insbesondere, und ohne die allgemeine Gültigkeit des zuvor Erwähnten einzuschränken, ist der Begriff "Ressourcen" nicht mit dem Begriff "Reserven" gleichzusetzen. Nach US-Normen kann eine Mineralisierung nur dann als "Reserve" eingestuft werden, wenn festgestellt wurde, dass die Mineralisierung zum Zeitpunkt der Reservenbestimmung aus wirtschaftlicher und rechtlicher Sicht förderbar ist. Die Offenlegungsvorschriften der SEC erlauben für gewöhnlich nicht, dass Informationen zu "gemessenen Mineralressourcen", "angezeigten Mineralressourcen" oder "abgeleiteten Mineralressourcen" oder unsere Beschreibungen von mineralisierten Mengen in den Lagerstätten, die nach US-Maßstäben keine "Reserven" darstellen, in den bei der SEC eingereichten Unterlagen angeführt werden. US-Anleger sollten auch bedenken, dass "abgeleitete Ressourcen" mit großen Unsicherheiten hinsichtlich ihrer Existenz sowie ihrer Förderbarkeit aus wirtschaftlicher und rechtlicher Sicht behaftet sind. Es darf nicht davon ausgegangen werden, dass alle abgeleiteten Mineralressourcen, oder auch nur Teile davon, jemals in eine höhere Kategorie aufgewertet werden können. Gemäß den kanadischen Bestimmungen dürfen Schätzungen von abgeleiteten Mineralressourcen nur in sehr seltenen Fällen als Grundlage für Machbarkeits- oder Vormachbarkeitsstudien dienen. Die Anleger dürfen nicht annehmen, dass alle "abgeleiteten Mineralressourcen", oder auch nur Teile davon, existieren bzw. wirtschaftlich oder rechtlich abbaubar sind. Gemäß den kanadischen Vorschriften dürfen geschätzte "abgeleitete Mineralressourcen" nicht die Grundlage für Machbarkeits- oder andere wirtschaftliche Studien bilden. Investoren werden davor gewarnt, anzunehmen, dass alle oder ein Teil einer "abgeleiteten Mineralressource" existiert, wirtschaftlich oder rechtlich abbaubar ist oder jemals in eine höhere Ressourcenkategorie aufgewertet wird. Bei einer Veröffentlichung der "enthaltenen Unzen? handelt es sich um eine Veröffentlichung, die aufgrund der kanadischen Bestimmungen zulässig ist. Die SEC hingegen erlaubt Emittenten für gewöhnlich nur, über Mineralisierungen zu berichten, bei denen es sich nicht um "Reserven? im Sinne der SEC-Vorschriften handelt, und zwar in Form von Pro-Forma-Mengen und Erzgehalten und ohne Bezugnahme auf Maßeinheiten. Die Anforderungen von NI 43-101 zur Identifizierung von "Reserven" entsprechen nicht den Anforderungen der SEC. Die Reserven, die vom Unternehmen in Übereinstimmung mit NI 43-101 ausgewiesen werden, gelten möglicherweise nicht als "Reserven" im Sinne der SEC-Standards. Dementsprechend können Informationen über Minerallagerstätten, die hierin aufgeführt sind, möglicherweise nicht mit den veröffentlichten Informationen von SEC verglichen werden, die nach US-Standards ausgewiesen sind.

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January 20, 2021 09:11 ET (14:11 GMT)