IRW-PRESS: First Majestic Silver Corp.: First Majestic stellt Update zum Steuerstreit mit der
mexikanischen Steuerbehörde SAT bereit

Vancouver, BC, Kanada - First Majestic Silver Corp. (das Unternehmen oder First Majestic)
berichtet über den aktuellen Stand des laufenden Steuerstreits mit der mexikanischen
Steuerbehörde Servicio de Administracion Tributaria (die SAT) in Verbindung mit der Advance
Pricing Agreement (die APA) (Anm.: Vorabzusage über Verrechnungspreise) aus dem Jahr 2012, die
mit Primero Empresa Minera, S.A. de C.V. (PEM), einer Tochtergesellschaft des Unternehmens,
getroffen wurde. 

Wie bereits am 13. Mai 2020 bekannt gegeben, hat das Unternehmen der mexikanischen Regierung eine
Absichtserklärung zur Geltendmachung eines Anspruchs (die Mitteilung) gemäß den
Bestimmungen von Kapital 11 des nordamerikanischen Freihandelsabkommens (NAFTA) zugestellt. Mit der
Zustellung dieser Mitteilung begann eine 90-tägige Frist, in der die mexikanische Regierung mit
dem Unternehmen in Verhandlungen über die Beilegung des Streits in gutem Glauben eintreten
konnte. Diese 90-tägige Frist lief am 11. August 2020 ab, ohne dass der Steuerstreit beigelegt
werden konnte. 

Das Unternehmen wurde überdies von seinen mexikanischen Rechtsberatern darüber
informiert, dass PEM eine Entscheidung, zu der das Bundesverwaltungsgericht (das Bundesgericht) am
23. September 2020 gelangte, zugestellt wird, die die PEM gewährte APA für nichtig
erklärt und die Steuerbehörde anweist, die Beweislage und die Grundlage für die
Gewährung der APA erneut zu prüfen. Gegen die Entscheidung des Bundesgerichts kann beim
Bezirksgericht Berufung eingelegt werden. 

Die Rechtsberater des Unternehmens sind der Ansicht, dass die Entscheidung des Bundesgerichts
nicht nach Befolgung regulärer Verfahren erging, übereilt getroffen wurde und PEM nicht
die Möglichkeit zur Vorlage von Beweisen bot. Darüber hinaus steht die Entscheidung im
Widerspruch zu früheren Präzedenzfällen und verstößt gegen die
mexikanische Bundesverfassung. Das Unternehmen prüft nach wie vor all seine rechtlichen
Möglichkeiten sowohl auf inländischer als auch auf internationaler Ebene,
einschließlich im Rahmen des nordamerikanischen Freihandelsabkommens, und wird gegebenenfalls
über seine geplante rechtliche Vorgehensweise informieren.

ÜBER DAS UNTERNEHMEN

First Majestic ist ein börsennotiertes Bergbauunternehmen, dessen Hauptaugenmerk auf der
Silberproduktion in Mexiko liegt und das seine Unternehmensstrategie konsequent auf die
Erschließung seiner bestehenden Rohstoffkonzessionen konzentriert. Das Unternehmen besitzt und
betreibt die Silber-Gold-Mine San Dimas, die Silber-Gold-Mine Santa Elena und die Silbermine La
Encantada. Die Produktion bei diesen Minen soll 2020 zwischen 11,0 und 11,7 Millionen Unzen Silber
bzw. 21,4 und 22,9 Unzen Silberäquivalent liegen.

WEITERE INFORMATIONEN erhalten Sie über info@firstmajestic.com oder auf unserer Website
unter www.firstmajestic.com bzw. unter unserer gebührenfreien Telefonnummer 1.866.529.2807.


FIRST MAJESTIC SILVER CORP.
Unterschrift:
Keith Neumeyer
President & CEO 

Vorsorglicher Hinweis in Bezug auf zukunftsgerichtete Aussagen

Diese Pressemeldung enthält zukunftsgerichtete Informationen und zukunftsgerichtete Aussagen
gemäß den geltenden kanadischen und US-amerikanischen Wertpapiergesetzen (zusammen
zukunftsgerichtete Aussagen). Diese Aussagen beziehen sich auf zukünftige Ereignisse oder die
zukünftige Leistungen, Geschäftsaussichten oder -chancen des Unternehmens, die auf
Prognosen zukünftiger Ergebnisse, Schätzungen von noch nicht ermittelbaren Beträgen
und Annahmen des Managements beruhen, die wiederum auf der Erfahrung und Wahrnehmung des Managements
in Bezug auf historische Trends, aktuelle Bedingungen und erwartete zukünftige Entwicklungen
basieren. Zukunftsgerichtete Aussagen beinhalten, sind aber nicht beschränkt auf, Aussagen in
Bezug auf: die Geschäftsstrategie des Unternehmens; zukünftige Planungsprozesse;
kommerzielle Bergbauaktivitäten; Cashflow; Budgets; Zeitpunkt und Umfang der geschätzten
zukünftigen Produktion; Gewinnungsraten; Minenpläne und die Lebensdauer der Minen; den
zukünftigen Preis für Silber und andere Metalle; Produktionskosten; Kosten und Zeitpunkt
der Erschließung neuer Lagerstätten; Investitionsprojekte und
Explorationsaktivitäten sowie deren mögliche Ergebnisse. Die Annahmen können sich als
falsch erweisen und die tatsächlichen Ergebnisse können wesentlich von den Erwartungen
abweichen. Die Zielvorgaben können daher nicht garantiert werden. Die Anleger werden
dementsprechend ausdrücklich darauf hingewiesen, sich nicht vorbehaltlos auf die Vorgaben und
zukunftsgerichtete Aussagen zu verlassen, da es keine Garantie dafür gibt, dass die Pläne,
Annahmen oder Erwartungen, auf die sich diese stützen, eintreten werden. Alle anderen Aussagen
- ausgenommen Aussagen über historische Fakten - können zukunftsgerichtete Aussagen
darstellen. Aussagen über nachgewiesene und wahrscheinliche Mineralreserven- und
Mineralressourcenschätzungen können auch als zukunftsgerichtete Aussagen angesehen werden,
soweit sie Schätzungen der Mineralisierung beinhalten, die bei einer Erschließung des
Konzessionsgebiets entdeckt wird, und im Falle von gemessenen und angezeigten Mineralressourcen oder
nachgewiesenen und wahrscheinlichen Mineralreserven spiegeln diese Aussagen die auf bestimmten
Annahmen beruhende Schlussfolgerung wider, dass die Minerallagerstätte wirtschaftlich abbaubar
ist. Alle Aussagen, die Vorhersagen, Erwartungen, Überzeugungen, Pläne, Prognosen, Ziele
bzw. zukünftige Ereignisse oder Leistungen zum Ausdruck bringen oder betreffen (oft, aber nicht
immer, unter Gebrauch von Wörtern oder Begriffen wie suchen, rechnen mit, planen, fortsetzen,
schätzen, erwarten, können, werden, vorhersagen, prognostizieren, Potenzial, Ziel,
beabsichtigen, könnten, dürften, sollten, glauben und ähnliche Ausdrücke), sind
keine Aussagen über historische Fakten und können zukunftsgerichtete Aussagen sein.

Die aktuellen Ergebnisse können von den zukunftsgerichteten Aussagen abweichen.
Zukunftsgerichtete Aussagen unterliegen bekannten und unbekannten Risiken, Unsicherheiten und
anderen Faktoren, die dazu führen können, dass die tatsächlichen Ergebnisse
wesentlich von denen abweichen, die in solchen zukunftsgerichteten Aussagen zum Ausdruck gebracht
oder impliziert werden. Dazu gehören unter anderem: die Dauer und die Auswirkungen des
Coronavirus und von COVID-19 sowie aller anderen Pandemien auf unsere Betriebe und Mitarbeiter sowie
die Auswirkungen auf die globale Wirtschaft und Gesellschaft; die Risiken im Zusammenhang mit der
Integration von Akquisitionen; tatsächliche Ergebnisse von Explorationstätigkeiten;
Schlussfolgerungen aus wirtschaftlichen Bewertungen; Änderungen der Projektparameter im Zuge
der Verfeinerung von Plänen; Rohstoffpreise; Schwankungen der Erzreserven, -gehalte oder
-gewinnungsraten; die tatsächliche Leistung von Anlagen, Ausrüstungen oder Prozessen im
Vergleich zu den Spezifikationen und Erwartungen; Unfälle; Arbeitsbeziehungen; Beziehungen zu
lokalen Gemeinschaften; Änderungen in nationalen oder lokalen Regierungen; Änderungen der
geltenden Gesetzgebung oder deren Anwendung; Verzögerungen bei der Einholung von Genehmigungen,
der Sicherung von Finanzierungen oder bei der Fertigstellung von Erschließungs- oder
Bautätigkeiten; Wechselkursschwankungen; zusätzlicher Kapitalbedarf; staatliche
Regulierung; Umweltrisiken; Reklamationskosten; Ergebnisse anhängiger Rechtsstreitigkeiten;
Einschränkungen des Versicherungsschutzes sowie die Faktoren, die im Abschnitt Description of
the Business - Risk Factors der aktuellen Annual Information Form des Unternehmens, die unter
www.sedar.com einsehbar ist, und Formblatt 40-F, das bei der United States Securities and Exchange
Commission in Washington, D.C. eingereicht wurde. Obwohl First Majestic versucht hat, wichtige
Faktoren zu identifizieren, die dazu führen könnten, dass die tatsächlichen
Ergebnisse wesentlich von denen in zukunftsgerichteten Aussagen abweichen, kann es andere Faktoren
geben, die dazu führen, dass die Ergebnisse nicht wie erwartet, geschätzt oder
beabsichtigt ausfallen.

Das Unternehmen ist der Ansicht, dass die in diesen zukunftsgerichteten Aussagen zum Ausdruck
gebrachten Erwartungen angemessen sind, es kann jedoch keine Gewähr dafür übernommen
werden, dass sich diese Erwartungen als richtig erweisen. Den hierin enthaltenen zukunftsgerichteten
Aussagen sollte daher kein übermäßiges Vertrauen entgegengebracht werden. Diese
Aussagen gelten nur zum Zeitpunkt dieser Meldung. Das Unternehmen beabsichtigt nicht und
übernimmt keine Verpflichtung, diese zukunftsgerichteten Aussagen zu aktualisieren, es sei
denn, dies ist durch geltende Gesetze vorgeschrieben. 

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ist die offizielle, autorisierte und rechtsgültige Version. Diese Übersetzung wird zur
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