KÖLN (dpa-AFX) - In den Erbschaftsstreit bei Tengelmann kommt Bewegung. Firmenchef Christian Haub hat der Ehefrau seines vor zweieinhalb Jahren verschwundenen Bruders ein milliardenschweres Angebot für dessen Firmenanteile gemacht, wie Christian Haubs Anwalt Mark Binz am Mittwoch der Deutschen Presse-Agentur sagte. Zuvor hatte das "Handelsblatt" darüber berichtet.

"Christian Haub hat ein Angebot in Höhe von 1,1 Milliarden Euro für die Firmenanteile seines verschollenen Bruders vorgelegt. Damit kommt er Katrin Haub mit Rücksicht auf die familiären Beziehungen weit entgegen", sagte Binz. Denn es seien rund 150 Millionen Euro mehr, als nach dem Tengelmann-Gesellschaftervertrag bei dem Ausscheiden eines Gesellschafters eigentlich zu zahlen wäre. Die Satzung sehe vor, dass dem ausscheidenden Gesellschafter lediglich 70 Prozent des Verkehrswerts seiner Anteile zustünden - und das auch erst nach einer Wartefrist von zehn Jahren. Die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft KPMG hatte den Firmenwert Binz zufolge auf rund 4 Milliarden Euro taxiert.

Ein Sprecher von Katrin Haub wollte den Vorschlag zunächst nicht kommentieren.

Karl-Erivan Haub, einer der reichsten Deutschen, war am 7. April 2018 allein zu einer Skitour aufgebrochen und nicht zurückgekehrt. Die Familie geht davon aus, dass er am Klein Matterhorn bei Zermatt in der Schweiz tödlich verunglückte. Kurz nach Karl-Erivan Haubs Verschwinden hatte dessen Bruder Christian die Leitung des Familienunternehmens übernommen.

Seitdem Verschwinden schwelt ein Familienstreit um die Neuverteilung der Macht bei dem milliardenschweren Handelskonzern. In die Auseinandersetzung kam Bewegung, als Christian Haub zusammen mit seinem Bruder Georg Anfang des Monats beim Amtsgericht Köln beantragte, den Vermissten für tot erklären zu lassen. Ein Unternehmenssprecher sagte, Ziel sei es, klare und stabile Verhältnisse im Gesellschafterkreis sowie Sicherheit für die Unternehmensgruppe und ihre 90 000 Mitarbeiter zu erhalten.

Mit dem Schritt der Brüder des Verstorbenen stieg aber auch der Druck auf Katrin Haub und ihre Kinder, die Anteile ihres Familienstamms zu verkaufen. Schließlich müssen sich die Kinder auf Erbschaftssteuerzahlungen in dreistelliger Millionenhöhe einstellen.

Katrin Haub hatte den Vorstoß der Brüder heftig kritisiert. "Es ist sehr befremdlich, dass sich jemand Drittes anmaßt, solche Entscheidungen für unsere Familie treffen zu wollen", ließ sie der Deutschen Presse-Agentur über einen Sprecher mitteilen.

"Den Antrag, den eigenen verschollenen Ehemann für tot erklären zu lassen, wird niemand leichten Herzens stellen. Nicht ohne Grund räumt das Gesetz für die Stellung eines Antrags auf Todeserklärung eine Frist von zehn Jahren ein", ließ sie ausrichten. "Steuerliche Gründe, wie von Christian Haubs Anwalt Marc Binz öffentlich behauptet, stehen dabei ganz sicherlich nicht im Vordergrund."/rea/DP/nas