Fair Value REIT-AG
Frankfurt am Main
ISIN: DE000A0MW975 / WKN: A0MW97
Eindeutige Kennung des Ereignisses: FairVR_oHV2022
Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung 2022 der Fair Value REIT-AG (virtuelle Hauptversammlung)
Sehr geehrte Aktionärinnen und Aktionäre,
hiermit laden wir Sie herzlich zur ordentlichen Hauptversammlung der Fair Value REIT-AG, Frankfurt am Main, ein, die
am Mittwoch, den 18. Mai 2022, um 10:00 Uhr (MESZ),
in den Geschäftsräumen des Notariats Gerns & Partner, An der Welle 3, 60322 Frankfurt am Main, als virtuelle Hauptversammlung ohne physische Präsenz der Aktionäre oder ihrer Bevollmächtigten (mit Ausnahme der von der
Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter) stattfindet.
Die Hauptversammlung wird für unsere Aktionäre, die sich ordnungsgemäß angemeldet und ihren Anteilsbesitz nachgewiesen haben,
und ihre Bevollmächtigten über das HV-Portal der Gesellschaft live im Internet unter
www.fvreit.de
und dort im Bereich 'Investor Relations' unter dem weiterführenden Link 'Hauptversammlung' bzw. unter dem Link
www.fvreit.de/investor-relations/hauptversammlung
übertragen. Die Stimmrechtsausübung erfolgt ausschließlich im Wege der elektronischen Briefwahl oder durch Erteilung von Vollmacht
und Weisungen an die Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft. Nähere Erläuterungen hierzu finden Sie nachstehend unter Abschnitt
III 'Weitere Angaben zur Einberufung'.
I. Tagesordnung
1. |
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2021, des gebilligten Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2021
sowie des zusammengefassten Lageberichtes für die Gesellschaft und den Konzern für das Geschäftsjahr 2021 - einschließlich
des erläuternden Berichts des Vorstands zu den Angaben nach §§ 289a, 315a Handelsgesetzbuch (HGB) - sowie des Berichts des
Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2021 Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss sowie den Konzernabschluss am 16. März 2022 gebilligt,
der Jahresabschluss ist damit festgestellt. Der Jahresabschluss, der Konzernabschluss, der zusammengefasste Lagebericht für
die Fair Value REIT-AG und den Konzern, erläuternde Berichte des Vorstands und der Bericht des Aufsichtsrats sind der Hauptversammlung,
ohne dass es nach dem Aktiengesetz (AktG) einer Beschlussfassung bedarf, zugänglich zu machen.
Der Vorstand und, soweit der Bericht des Aufsichtsrats betroffen ist, der Aufsichtsrat werden die zugänglich gemachten Unterlagen
im Rahmen der Hauptversammlung erläutern. Die Aktionäre haben die Gelegenheit, im Rahmen ihres Fragerechts im Vorfeld der
Hauptversammlung Fragen hierzu zu stellen.
| 2. |
Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns für das Geschäftsjahr 2021 Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Bilanzgewinn der Fair Value REIT-AG für das Geschäftsjahr 2021 in Höhe von EUR
8.028.813,89 wie folgt zu verwenden:
a) | Ausschüttung an die Aktionäre in Höhe von insgesamt EUR 5.471.315,07, entsprechend einer Dividende in Höhe von EUR 0,39 für
jede der 14.029.013 dividendenberechtigten Stückaktien. Die Dividende ist zahlbar am 23. Mai 2022.
| b) | Gewinnvortrag auf neue Rechnung in Höhe von EUR 2.557.498,82. |
Bei den angegebenen Beträgen für die Gewinnausschüttung sind die zur Zeit des Gewinnverwendungsvorschlags von Vorstand und
Aufsichtsrat vorhandenen 14.029.013 dividendenberechtigten Aktien berücksichtigt. Die zum Zeitpunkt des Gewinnverwendungsvorschlags
von Vorstand und Aufsichtsrat von der Gesellschaft gehaltenen 81.310 eigenen Aktien bzw. solche, die ihr als eigene Aktien
zugerechnet werden, wurden nicht berücksichtigt, da der Gesellschaft gemäß § 71b AktG aus diesen Aktien kein Dividendenrecht
zusteht.
Sollte sich die Zahl der dividendenberechtigten Aktien bis zur Hauptversammlung ändern, wird in der Hauptversammlung ein entsprechend
angepasster Beschlussvorschlag zur Abstimmung gestellt:
Sofern sich die Anzahl der dividendenberechtigten Aktien und damit die Dividendensumme vermindert, wird weiterhin unverändert
eine Dividende von EUR 0,39 je dividendenberechtigter Stückaktie ausgeschüttet. Der die Dividendensumme überschreitende Bilanzgewinn
wird in diesem Fall auf neue Rechnung vorgetragen.
Sofern sich die Anzahl der dividendenberechtigten Aktien erhöht, erfolgt eine entsprechende Herabsetzung der je dividendenberechtigter
Stückaktie auszuschüttenden Dividende.
| 3. |
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2021 Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor zu beschließen, den im Geschäftsjahr 2021 amtierenden Mitgliedern des Vorstands für
diesen Zeitraum Entlastung zu erteilen.
| 4. |
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2021 Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor zu beschließen, den im Geschäftsjahr 2021 amtierenden Mitgliedern des Aufsichtsrats
für diesen Zeitraum Entlastung zu erteilen.
| 5. |
Wahl des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2022 und des Prüfers für etwaige verkürzte
Abschlüsse und Zwischenberichte sowie unterjährige Finanzberichte Der Aufsichtsrat, welcher gleichzeitig gemäß § 107 Abs. 4 Satz 2 AktG Prüfungsausschuss ist schlägt vor, folgenden Beschluss
zu fassen:
| Die PricewaterhouseCoopers GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft mit Sitz in Frankfurt am Main und Zweigniederlassung in Berlin
wird zum Abschlussprüfer und zum Konzernabschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2022 sowie zum Prüfer für eine etwaige prüferische
Durchsicht verkürzter Abschlüsse und Zwischenberichte sowie unterjähriger Finanzberichte in den Geschäftsjahren 2022 und 2023
bis zur nächsten ordentlichen Hauptversammlung bestellt.
|
Der Aufsichtsrat hat vor Unterbreitung des Wahlvorschlags eine Erklärung der PricewaterhouseCoopers GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft,
Frankfurt am Main, zu deren Unabhängigkeit eingeholt.
| 6. |
Beschlussfassung über die Billigung des Vergütungsberichts Nach der Änderung des Aktiengesetzes durch das Gesetz zur Umsetzung der zweiten Aktionärsrechterichtlinie (ARUG II) ist erstmals
für das Geschäftsjahr 2021 ein Vergütungsbericht gemäß § 162 AktG von Vorstand und Aufsichtsrat zu erstellen und der Hauptversammlung
gemäß § 120a Abs. 4 AktG zur Billigung vorzulegen. Die Entscheidung der Hauptversammlung über die Billigung des Vergütungsberichts
hat empfehlenden Charakter.
Vorstand und Aufsichtsrat haben daher für das Geschäftsjahr 2021 einen Vergütungsbericht der Gesellschaft erstellt. Dieser
wurde gemäß § 162 Abs. 3 AktG durch den Abschlussprüfer daraufhin geprüft, ob die gesetzlich geforderten Angaben nach § 162
Abs. 1 und 2 AktG gemacht wurden. Der Vermerk über die Prüfung des Vergütungsberichts ist im Geschäftsbericht 2021 der Fair
Value REIT-AG auf Seite 122 veröffentlicht.
Der Vergütungsbericht ist in dieser Einberufung im Abschnitt II 'Vergütungsbericht zu Tagesordnungspunkt 6' abgedruckt und von der Einberufung der Hauptversammlung an zudem über unsere Website unter
www.fvreit.de/investor-relations/hauptversammlung |
zugänglich. Er wird dort auch während der Hauptversammlung zugänglich sein.
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den nach § 162 AktG erstellten und geprüften Vergütungsbericht der Fair Value REIT-AG
für das Geschäftsjahr 2021 zu billigen.
|
II. Vergütungsbericht zu Tagesordnungspunkt 6
VERGÜTUNGSBERICHT 2021 - UNGEPRÜFT Im nachfolgenden Vergütungsbericht nach § 162 Aktiengesetz (AktG) werden die Vergütungen der gegenwärtigen und früheren Mitglieder
des Vorstands und des Aufsichtsrats der Fair Value REIT-AG (FVR AG) im Geschäftsjahr 2021 dargestellt und erläutert. Um die
Einordnung der gemachten Angaben zu erleichtern und das Verständnis zu fördern, werden auch die im Geschäftsjahr 2021 geltenden
Vergütungssysteme für den Vorstand und den Aufsichtsrat in ihren Grundzügen dargestellt. Der Vergütungsbericht sowie der Vermerk
des Abschlussprüfers über die durchgeführte formelle Prüfung sind auf der Internetseite der FVR AG abrufbar. Informationen
zu den jeweils aktuellen Vergütungssystemen können ebenfalls auf der Internetseite abgerufen werden unter
www.fvreit.de/investor-relations/corporate-governance/verguetungsbericht.html
Rückblick auf das Vergütungsjahr 2021
BESCHLUSSFASSUNG ÜBER DIE BILLIGUNG DES VERGÜTUNGSSYSTEMS FÜR DIE VORSTANDSMITGLIEDER Das aktuelle System der Vergütung für die Mitglieder des Vorstands der FVR AG wurde vom Aufsichtsrat in Übereinstimmung mit
§§ 87 Abs. 1, 87a Abs. 1 AktG beschlossen und von der Hauptversammlung am 28. April 2021 mit einer Mehrheit von 99,99 % des
vertretenen Kapitals gebilligt.
BESCHLUSSFASSUNG ÜBER DIE BILLIGUNG DES VERGÜTUNGSSYSTEMS FÜR DIE AUFSICHTSRATSMITGLIEDER Das Vergütungssystem für den Aufsichtsrat, das in § 16 der Satzung geregelt ist, wurde von der Hauptversammlung am 28. April
2021 mit einer Mehrheit von 97,13 % des vertretenen Kapitals ebenfalls gebilligt.
Anwendung des Vorstandsvergütungssystems im Geschäftsjahr 2021 Das Vorstandsmitglied Herr Kevin J. Fuhr wurde per Aufsichtsratsbeschluss vom 21. März 2019 mit Wirkung ab dem 1. April 2019
bis zum Ablauf des 31. März 2022 zum Vorstandsmitglied bestellt. Das Vorstandsmitglied Herr Tim Brückner wurde per Aufsichtsratsbeschluss
am 1. April 2019 mit Wirkung ab dem 20. Mai 2019 bis zum Ablauf des 31. Dezember 2022 zum Vorstandsmitglied bestellt. Am 18.
Februar 2022 wurde die Bestellung der Vorstände jeweils bis zum 31. Dezember 2024 verlängert.
Grundlage für die Vorstandsvergütung beider Vorstände durch die FVR AG sind die Vergütungsregelungen im Vorstandsdienstvertrag
von Herrn Tim Brückner mit der Großaktionärin DEMIRE Deutsche Real Estate Mittelstand AG (DEMIRE AG) und die Vergütungsregelungen
im Arbeitsvertrag von Herrn Kevin J. Fuhr mit der DEMIRE AG.
Der Vorstandsdienstvertrag von Herrn Tim Brückner mit der DEMIRE AG wurde per Verlängerungsvereinbarungen vom 26. Mai 2021
bis zum 31. Dezember 2024 verlängert. Ausführliche Informationen dazu finden sich auf der Internetseite der Gesellschaft unter
www.demire.ag/media/20210428_-_verguetung_des_vorstands.pdf
ANWENDUNG DES VERGÜTUNGSSYSTEMS FÜR DEN AUFSICHTSRAT IM GESCHÄFTSJAHR 2021 Das Vergütungssystem für den Aufsichtsrat wurde vollständig - wie in § 16 der Satzung (in der Version vom 8. Juli 2020) geregelt
- angewendet.
DIE VERGÜTUNG DES VORSTANDS IM GESCHÄFTSJAHR 2021
Überblick über die Ausgestaltung des Vergütungssystems des Vorstands Das vom Aufsichtsrat beschlossene System zur Vergütung der Vorstandsmitglieder der FVR AG basiert auf der Besonderheit der
bestehenden Doppelmandate der Vorstandsmitglieder der Gesellschaft, die neben ihrer Vorstandstätigkeit zugleich auch Vorstandsmitglieder
oder Arbeitnehmer bei der Großaktionärin der Gesellschaft, der DEMIRE AG, sind.
Das Vorstandsvergütungssystem sieht vor diesem Hintergrund keine direkte Vergütung des Vorstands durch die FVR AG vor. Die
Vergütung erfolgt vielmehr ausschließlich indirekt in Form von Umlageverträgen, indem die von der DEMIRE AG an die Vorstandsmitglieder
der FVR AG in ihrer jeweiligen Funktion für die DEMIRE AG gezahlte Festvergütung inkl. Personalnebenkosten sowie etwaiger
Zusatzvergütungen (wie beispielsweise eine Firmenwagenpauschale) ('Festvergütung DEMIRE') anteilig an die Gesellschaft weiterbelastet
wird. Die Höhe der Weiterbelastung ('Weiterbelastete Aufwendungen') richtet sich nach dem erwarteten Anteil der Tätigkeiten
unter dem jeweiligen Dienst- bzw. Anstellungsverhältnis mit der DEMIRE AG ('Grundverhältnis'), der für die Gesellschaft erbracht
wird, und bemisst sich ausschließlich anhand der Festvergütung DEMIRE AG. Weitergehende - insbesondere von der DEMIRE AG gewährte
variable kurz- und langfristige - Vergütungsbestandteile werden nicht an die FVR AG weiterbelastet und daher in voller Höhe
wirtschaftlich von der DEMIRE AG getragen.
Nach Maßgabe der Grundverhältnisse sind mit der danach geschuldeten Vergütung grundsätzlich auch alle Tätigkeiten für die
mit der DEMIRE AG nach den §§ 15 ff. AktG verbundenen Unternehmen abgegolten. Den Vorstandsmitgliedern steht gegenüber der
FVR AG daher kein eigenständiger, zusätzlicher Vergütungsanspruch zu.
Die DEMIRE AG hat zudem eine konzernweit geltende - auch die Mitglieder des Vorstands der FVR AG umfassende - Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung
(sog. D&O-Versicherung) abgeschlossen ('D&O-Versicherung DEMIRE'). Die für den Versicherungsschutz ihrer Vorstandsmitglieder
anfallenden Versicherungsprämien zahlt die FVR AG.
Von den im Vergütungssystem gemäß den rechtlichen Vorgaben verankerten Möglichkeiten, vorübergehend vom Vergütungssystem abzuweichen
oder bei Vorliegen bestimmter Umstände Anpassungen bei der Zielerreichung vorzunehmen, hat der Aufsichtsrat im abgelaufenen
Geschäftsjahr 2021 keinen Gebrauch gemacht.
In der untenstehenden Tabelle werden die grundlegenden Bestandteile des Vergütungssystems dargestellt, welches für die Dienstverträge
mit Vorstandsmitgliedern der FVR AG im Geschäftsjahr 2021 Anwendung finden soll.
Gesamtübersicht der Vergütungsbestandteile des Vergütungssystems im Geschäftsjahr 2021:
VERGÜTUNGSBESTANDTEIL
Erfolgsunabhängige Vergütung | Bemessungsgrundlage/Parameter | Anteilige Festvergütung 'DEMIRE' |
Fixe vertraglich vereinbarte Erstattung der anteiligen 'Festvergütung DEMIRE' auf Grundlage des jeweiligen Umlagevertrags
mit der DEMIRE AG, die in quartalsweisen Raten ausbezahlt wird.
| Nebenleistungen |
Anteilige Erstattung der Kosten für die Bereitstellung eines Dienstwagens auf Grundlage des jeweiligen Umlagevertrags sowie
die Fortführung der bestehenden Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung (D&O-Versicherung).
| Versorgungsaufwand |
Anteilige Beteiligung an Beiträgen zu einer gesetzlichen oder angemessenen privaten Krankenversicherung und der Pflegeversicherung
in entsprechender Anwendung des § 257 SGB V und § 61 SGB XI auf Grundlage des jeweiligen Umlagevertrags.
|
Erfolgsunabhängige Vergütungsbestandteile
ANTEILIGE ERSTATTUNG DER 'FESTVERGÜTUNG DEMIRE' Die auf Grundlage der Umlageverträge anteilige Erstattung der 'Festvergütung DEMIRE' der Vorstandsmitglieder wird in quartalsweise
Raten entsprechend detaillierten Auflistungen durch die FVR AG gezahlt.
Der Erstattungsbetrag der erfolgsunabhängigen Vergütung inklusive Dienstwagen für den Vorstandsvorsitzenden Herr Tim Brückner
beträgt seit dem 1. Januar 2020 jährlich 87.600,00 ? brutto und ab dem 1. Januar 2022 90.384,00 ?.
Für das ordentliche Vorstandsmitglied Herr Kevin J. Fuhr beträgt der Erstattungsbetrag der erfolgsunabhängigen Vergütung inklusive
Dienstwagen seit dem 1. April 2019 jährlich 72.000,00 ? brutto. Eine Anpassung zum 1. Januar 2022 hat nicht stattgefunden.
NEBENLEISTUNGEN Die DEMIRE AG hat eine konzernweit geltende - auch die Mitglieder des Vorstands der FVR AG - umfassende Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung
(sog. D&O--Versicherung) abgeschlossen ('D&O-Versicherung DEMIRE'). Die D&O-Versicherung enthält den gesetzlich vorgeschriebenen
Mindestselbstbehalt von 10 % des Schadens bis jährlich zur Höhe des Eineinhalbfachen der festen jährlichen Vergütung gemäß
§ 93 Abs. 2 Satz 3 AktG. Die für den Versicherungsschutz ihrer Vorstandsmitglieder anfallenden Versicherungsprämien zahlt
die FVR AG.
VERSORGUNGSAUFWAND Der Versorgungsaufwand setzt sich aus einer Beteiligung an Beiträgen zu einer gesetzlichen oder angemessenen privaten Krankenversicherung
und der Pflegeversicherung in entsprechender Anwendung des § 257 SGB V und § 61 SGB XI zusammen.
LEISTUNGEN DRITTER Im vergangenen Geschäftsjahr wurden keinem Vorstandsmitglied Leistungen von einem Dritten außer der DEMIRE AG im Hinblick
auf seine Tätigkeit als Vorstandsmitglied zugesagt oder gewährt.
VERGÜTUNG FÜR AUFSICHTSRATSMANDATE/VORSTANDSMANDATE/GESCHÄFTSFÜHRERMANDATE INNERHALB UND AUSSERHALB DER FVR AG Herr Tim Brückner ist seit dem 13. August 2019 als einer von zwei Geschäftsführern der Tochtergesellschaft der FVR AG, GP
Value Management, bestellt. Herr Kevin J. Fuhr ist seit dem 8. Mai 2019 als einer von zwei Geschäftsführern der GP Value Management
bestellt.
Eine gesonderte Vergütung für die Übernahme eines Geschäftsführermandats bei der GP Value Management GmbH ist nicht vorgesehen.
Herrn Tim Brückner wurden im Rahmen seiner Vorstandstätigkeit bei der DEMIRE AG Vergütungszahlungen durch die DEMIRE AG gewährt.
Im Rahmen seiner Arbeitnehmertätigkeit bei der DEMIRE AG wurden Herrn Kevin J. Fuhr Lohnzahlungen durch die DEMIRE AG gewährt.
Konzernfremde Vorstands-/Aufsichtsratsmandate oder Geschäftsführungsmandate wurden von den Herren Tim Brückner und Kevin J.
Fuhr im Geschäftsjahr 2021 nicht begleitet.
Individualisierte Offenlegung der anteiligen Erstattung der 'Festvergütung DEMIRE'
IST-VERGÜTUNG DER GEGENWÄRTIGEN VORSTANDSMITGLIEDER FÜR DAS ABGELAUFENE GESCHÄFTSJAHR Die folgende Tabelle stellt die jeweilige anteilige Erstattung der 'Festvergütung DEMIRE' der amtierenden Vorstandsmitglieder
für das Geschäftsjahr 2021 dar. Die Erstattung wurde direkt im Rahmen der Umlageverträge an die DEMIRE AG gezahlt.
Zielvergütung und Zufluss in Anlehnung an DCGK (2017) für das Geschäftsjahr 2021
TIM BRÜCKNER VORSTANDSVORSITZENDER SEIT 20. MAI 2019
in ? brutto | | DEMIRE Vorstandsvertrag
|
Vertraglicher Erstattungsbetrag in Höhe von 30 %
|
Weiterbelastete Aufwendungen* |
Zufluss | Anteilige Erstattung der Festvergütung 'DEMIRE AG' |
Grundvergütung 2021 |
240.000,00 |
72.000,00 |
72.000.00 |
72.000,00 | Nebenleistungen 2021 |
49.266,36 |
14.779,91 |
15.600,00 |
15.600,00 |
GESAMTERSTATTUNG | | 289.266,36 |
86.779,91 |
87.600,00 |
87.600,00 |
* Abweichungen bei der Weiterbelastung der Nebenleistungen sind rundungsbedingt.
KEVIN J. FUHR VORSTANDSMITGLIED SEIT 1. APRIL 2019
in ? brutto | | DEMIRE Arbeitnehmervertrag
|
Vertraglicher Erstattungsbetrag in Höhe von 50 %
|
Weiterbelastete Aufwendungen* |
Zufluss | Anteilige Erstattung der Festvergütung 'DEMIRE AG' |
Grundvergütung 2021 |
120.000,00 |
60.000,00 |
60.000.00 |
60.000,00 | Nebenleistungen 2021 |
22.506,36 |
11.253,18 |
12.00000 |
12.000,00 |
GESAMTERSTATTUNG | | 142.506,36 |
71.253,18 |
72.000,00 |
72.000,00 |
* Abweichungen bei der Weiterbelastung der Nebenleistungen sind rundungsbedingt.
Im abgelaufenen Geschäftsjahr gewährte und geschuldete Vergütung der gegenwärtigen Vorstandsmitglieder nach § 162 AktG Aufgrund der Umlageverträge mit der DEMIRE AG hat die FVR AG den gegenwärtigen Vorstandsmitgliedern im abgelaufenen Geschäftsjahr
die bereits zuvor gezeigte und hier wiederholte Vergütung geschuldet und gewährt. Sie entspricht dem Zufluss nach den Anforderungen
des Deutschen Corporate Governance Kodex ('DCGK').
TIM BRÜCKNER VORSTANDSVORSITZENDER SEIT 20. MAI 2019
in ? brutto | | DEMIRE Vorstandsvertrag
|
Vertraglicher Erstattungsbetrag in Höhe von 30 %
|
Weiterbelastete Aufwendungen* |
Zufluss | Anteilige Erstattung der Festvergütung 'DEMIRE AG' |
Grundvergütung 2021 |
240.000,00 |
72.000,00 |
72.000.00 |
72.000,00 | Nebenleistungen 2021 |
49.266,36 |
14.779,91 |
15.600,00 |
15.600,00 |
GESAMTERSTATTUNG | | 289.266,36 |
86.779,91 |
87.600,00 |
87.600,00 |
* Abweichungen bei der Weiterbelastung der Nebenleistungen sind rundungsbedingt.
KEVIN J. FUHR VORSTANDSMITGLIED SEIT 1. APRIL 2019
in ? brutto | | DEMIRE Arbeitnehmervertrag
|
Vertraglicher Erstattungsbetrag in Höhe von 50 %
|
Weiterbelastete Aufwendungen* |
Zufluss | Anteilige Erstattung der Festvergütung 'DEMIRE AG' |
Grundvergütung 2021 |
120.000,00 |
60.000,00 |
60.000.00 |
60.000,00 | Nebenleistungen 2021 |
22.506,36 |
11.253,18 |
12.00000 |
12.000,00 |
GESAMTERSTATTUNG | | 142.506,36 |
71.253,18 |
72.000,00 |
72.000,00 |
* Abweichungen bei der Weiterbelastung der Nebenleistungen sind rundungsbedingt.
Die Vergütung des Aufsichtsrats im Geschäftsjahr 2021
GRUNDLAGEN DES VERGÜTUNGSSYSTEMS FÜR DEN AUFSICHTSRAT Das Vergütungssystem für den Aufsichtsrat ist in § 16 der Satzung geregelt. Insofern wird sichergestellt, dass die Vergütung
der Aufsichtsratsmitglieder stets dem von der Hauptversammlung beschlossenen Vergütungssystem entspricht.
Gemäß § 16 der Satzung haben die Aufsichtsratsmitglieder einen Anspruch auf eine feste Vergütungskomponente sowie eine erfolgsorientierte
variable Vergütung.
AUSGESTALTUNG UND ANWENDUNG DES VERGÜTUNGSSYSTEMS DES AUFSICHTSRATS IM GESCHÄFTSJAHR 2021 Für die Mitglieder des Aufsichtsrats kann eine jährliche, zahlbare Vergütung festgelegt werden, über deren Höhe die Hauptversammlung
entscheidet. Die zuletzt beschlossene Vergütung bleibt so lange gültig, bis die Hauptversammlung eine geänderte Vergütung
beschließt.
Der Vorsitzende erhält den zweifachen, der Stellvertreter den eineinhalbfachen Betrag der jährlich, zahlbaren Vergütung eines
ordentlichen Aufsichtsratsmitglieds. Aufsichtsratsmitglieder, die nur während eines Teils eines Geschäftsjahres dem Aufsichtsrat
angehört haben, erhalten die Vergütung zeitanteilig.
Die Mitglieder des Aufsichtsrats erhalten ferner Ersatz aller ihnen durch die Ausübung ihres Amtes entstehenden Auslagen sowie
Ersatz der etwa auf ihre Vergütung und Auslagen zu entrichtender Umsatzsteuer.
Die Aufsichtsratsmitglieder werden in eine im Interesse der Gesellschaft von dieser in angemessener Höhe unterhaltene Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung
für Organmitglieder und bestimmte Mitarbeiter einbezogen, soweit eine solche besteht. Die Prämien hierfür entrichtet die Gesellschaft.
Im Rahmen der ordentlichen Hauptversammlung vom 28. April 2021 wurde mit Wirkung zum Beginn des Geschäftsjahres 2021 eine
Festvergütung von 5.000,00 ? sowie eine erfolgsorientierte variable Vergütung in Höhe von 1,00 ? für jede 1.000,00 ? ausgeschüttete
Dividende je ordentlichem Aufsichtsratsmitglied festgesetzt. Die variable Vergütung ist begrenzt auf den Höchstbetrag von
25.000,00 ? je Aufsichtsratsmitglied. Der Vorsitzende des Aufsichtsrats erhält hierbei das Zweifache und der stellvertretende
Vorsitzende das Eineinhalbfache des vorgenannten Betrags. Eine gegebenenfalls anfallende Umsatzsteuer auf diese Beträge wird
ebenfalls vergütet.
INDIVIDUALISIERTE OFFENLEGUNG DER VERGÜTUNG DES AUFSICHTSRATS Die folgende Tabelle stellt die den gegenwärtigen Aufsichtsratsmitgliedern im abgelaufenen Geschäftsjahr gewährte Vergütung
einschließlich des jeweiligen relativen Anteils nach § 162 AktG dar. Die Tabelle bezieht die Vergütung ehemaliger Aufsichtsratsmitglieder
ein, da diese im Geschäftsjahr 2021 eine Vergütung erhalten haben.
Im Ausweis für das Geschäftsjahr 2021 handelt es sich demzufolge um die im Geschäftsjahr 2021 ausbezahlte feste und variable
Vergütung für die Aufsichtsratstätigkeit im Geschäftsjahr 2020.
Die nachfolgende Tabelle zeigt die auf die einzelnen Mitglieder entfallende Vergütung: IM GESCHÄFTSJAHR 2021 GEWÄHRTE VERGÜTUNG DER GEGENWÄRTIGEN MITGLIEDER DES AUFSICHTSRATS
Gegenwärtige Mitglieder des Aufsichtsrats |
Festvergütung |
Variable Vergütung |
Gesamtvergütung | in ? |
in % |
in ? |
in % |
in ? | Frank Hölzle 1.1.2020 - 31.12.2020 |
10.000,00 |
56,9 |
7.575,67 |
43,1 |
17.575,67 | Ingo Hartlief 1.1.2020 - 31.12.2020 |
7.500,00 |
56,9 |
5.681,75 |
43,1 |
13.181,75 | Barbara Deisenrieder 25.6.2020 - 31.12.2020 |
2.589,04 |
46,7 |
2.957,62 |
53,3 |
5.546,66 |
Insgesamt |
20.089,04 |
55,3 |
16.215,04 |
44,7 |
36.304,08 | Ausgeschiedene Mitglieder des Aufsichtsrats
|
|
|
|
|
| Daniel Zimmer 1.1.2020 - 25.6.2020 |
2.410,96 |
57,0 |
1.816,08 |
43,0 |
4.227,04 |
Insgesamt |
2.410,96 |
57,0 |
1.816,08 |
43,0 |
4.227,04 |
Das Aufsichtsratsmitglied Ingo Hartlief ist Vorstandsvorsitzender der DEMIRE AG. Herr Hartlief hat die ihm zu stehende Vergütung
an die DEMIRE AG abgetreten.
VERGLEICHENDE DARSTELLUNG DER VERGÜTUNGS- UND ERTRAGSENTWICKLUNG FÜR DIE MITGLIEDER DES VORSTANDS Die folgende vergleichende Darstellung stellt die jährliche Veränderung der gewährten und geschuldeten Vergütung der gegenwärtigen
und früheren Vorstands- und Aufsichtsratsmitglieder, der Ertragsentwicklung der Gesellschaft und der Vergütung von Arbeitnehmern
auf Vollzeitäquivalenzbasis dar, wobei für Letztere auf die durchschnittlichen Löhne und Gehälter der Mitarbeiter der FVR
AG im jeweiligen Geschäftsjahr abgestellt wird.
Anmerkung: Starke Schwankungen bei den jährlichen Vergütungen einzelner Vorstände sind dadurch bedingt, dass es seit 2017
zu mehreren unterjährigen Vorstandswechseln kam und den damit verbundenen anteiligen jährlichen Vergütungen.
VERGLEICHENDE DARSTELLUNG DER VERGÜTUNGS- UND ERTRAGSENTWICKLUNG FÜR DIE MITGLIEDER DES VORSTANDS
Gegenwärtige Mitglieder des Vorstands |
Gewährte und geschuldete Vergütung 2021 | Gewährte und geschuldete Vergütung 2020
|
Veränderung 2021 gegenüber 2020
|
Veränderung 2020 gegenüber 2019
|
Veränderung 2019 gegenüber 2018
|
Veränderung 2018 gegenüber 2017
| in ? |
in ? |
in ? |
in % |
in ? |
in % |
in ? |
in % |
in ? |
in % | Tim Brückner Seit 1.4.2019 |
87,600,00 |
87.600,00 |
0,00 |
0 |
41.925,00 |
92 |
45.675,00 |
100 |
|
| Kevin Julian Fuhr Seit 21.3.2019 |
72.000,00 |
72.000,00 |
0,00 |
0 |
18.000,00 |
33 |
54.000,00 |
100 |
|
|
Frühere Mitglieder des Vorstands | |
|
|
|
|
|
|
|
|
| Frank Schaich 18.9.2007 - 31.3.2017 |
|
|
|
|
|
|
|
|
- 90.733,85 |
- 100 | Patrick Kaiser 1.11.2016 - 28.2.2018 |
|
|
|
|
|
|
- 319.309,38 |
- 100 |
85.457,05 |
| Ralf Kind 4.12.2017 - 10.1.2019 |
|
|
|
|
- 4.500,00 |
- 100 |
- 103.500,00 |
- 96 |
108.000,00 |
100 | Stefan Herb 1.3.2018 - 29.3.2019 |
|
|
|
|
- 16.250,00 |
- 100 |
- 37.916,67 |
- 70 |
54.166,67 |
100 | Ingo Hartlief 15.1.2019 - 20.5.2019 |
|
|
|
|
- 35.700,00 |
- 100 |
35.700,00 |
100 |
|
|
Arbeitnehmer | |
|
|
|
|
|
|
|
|
| Ø Arbeitnehmer |
71.051,52 |
70.957,20 |
94,32 |
0 |
281,52 |
0 |
12.807,12 |
- 15 |
14.421,84 |
20 |
Ertragsentwicklung | |
|
|
|
|
|
|
|
|
| Jahresüberschuss der Gruppe (FVR-Konzern) |
13,5 Mio. |
4,1 Mio. |
9,4 Mio. |
230 |
- 11,0 Mio. |
- 73 |
- 7,68 Mio. |
- 33,7 |
10,2 Mio. |
81 | Jahresüberschuss der FVR AG |
9,6 Mio. |
4,16 Mio. |
5,44 Mio. |
130 |
0,16 Mio. |
4 |
1,66 Mio. |
42 |
- 2,92 Mio. |
- 43 |
Anmerkung: Der Jahresüberschuss der Gruppe (FVR-Konzern) wird nach den Rechnungslegungsvorschriften der IFRS ermittelt. Der
Jahresüberschuss der FVR AG wird nach den Rechnungslegungsvorschriften des HGB ermittelt.
VERGLEICHENDE DARSTELLUNG DER VERGÜTUNGS- UND ERTRAGSENTWICKLUNG FÜR DIE MITGLIEDER DES AUFSICHTSRATS
Gegenwärtige Mitglieder des Aufsichtsrats |
Gewährte und geschuldete Vergütung 2021 | Gewährte und geschuldete Vergütung 2020
|
Veränderung 2021 gegenüber 2020
|
Veränderung 2020 gegenüber 2019
|
Veränderung 2019 gegenüber 2018
|
Veränderung 2018 gegenüber 2017
| in ? |
in ? |
in ? |
in % |
in ? |
in % |
in ? |
in % |
in ? |
in % | Frank Hölzle |
20.915,04 |
20.581,15 |
333,89 |
1,6 |
3.609,79 |
21 |
12.486,18 |
282 |
4.422,18 |
100 | Ingo Hartlief |
13.181,75 |
9.516,26 |
3.666,490 |
39 |
9.515,26 |
100 |
|
|
|
| Barbara Deisenrieder |
6.600,53 |
0 |
6.600,53 |
100 |
|
|
|
|
|
|
Frühere Mitglieder des Aufsichtsrats | |
|
|
|
|
|
|
|
|
| Daniel Zimmer |
4.227,04 |
10.290,58 |
- 6.063,54 |
- 39 |
1.836,40 |
22 |
7.485,34 |
772 |
968,84 |
100 | Dr. Thomas Wetzel |
0 |
4.957,30 |
- 4.975,30 |
- 100 |
- 5.719,23 |
- 53 |
9.203,26 |
633 |
1.453,27 |
100 | Rolf Elgeti |
|
|
|
|
|
|
- 21.314,59 |
- 100 |
- 3.941,03 |
- 16 | Prof. Andreas Steyer |
|
|
|
|
|
|
- 7.867,55 |
- 100 |
7.867,55 |
100 | Markus Drews |
|
|
|
|
|
|
- 15.985,94 |
- 100 |
15.985,94 |
100 |
Arbeitnehmer | |
|
|
|
|
|
|
|
|
| Ø Arbeitnehmer |
71.051,52 |
70.957,20 |
94,32 |
0 |
281,52 |
0 |
12.807,12 |
- 15 |
14.421,84 |
20 |
Ertragsentwicklung | |
|
|
|
|
|
|
|
|
| Jahresüberschuss der Gruppe (FVR-Konzern) |
13,5 Mio. |
4,1 Mio. |
9,4 Mio. |
230 |
- 11,0 Mio. |
- 73 |
- 7,68 Mio. |
- 33,7 |
10,2 Mio. |
81 | Jahresüberschuss der FVR AG |
9,6 Mio. |
4,16 Mio. |
5,44 Mio. |
130 |
0,16 Mio. |
4 |
1,66 Mio. |
42 |
- 2,92 Mio. |
- 43 |
Anmerkung: In den Jahren seit 2017 kam zu mehreren unterjährigen Wechseln im Aufsichtsrat mit der damit verbundenen Teilvergütung.
Die Vergütungen der Aufsichtsräte schwanken dadurch stark.
III. Weitere Angaben zur Einberufung
1. |
Gesamtzahl der Aktien und der Stimmrechte zum Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung Das Grundkapital der Gesellschaft beträgt zum Zeitpunkt der Einberufung der virtuellen Hauptversammlung EUR 28.220.646,00
und ist eingeteilt in 14.110.323 auf den Inhaber lautende Stückaktien, die grundsätzlich je eine Stimme gewähren. Zum Zeitpunkt
der Einberufung der virtuellen Hauptversammlung entfallen davon 81.310 Stückaktien auf eigene Aktien, aus denen der Gesellschaft
keine Stimmrechte zustehen.
| 2. |
Informationen zur Durchführung der virtuellen Hauptversammlung Die Hauptversammlung wird mit Zustimmung des Aufsichtsrats nach Maßgabe des Gesetzes über Maßnahmen im Gesellschafts-, Genossenschafts-,
Vereins-, Stiftungs- und Wohnungseigentumsrecht zur Bekämpfung der Auswirkungen der COVID-19-Pandemie vom 27. März 2020 (BGBl.
I S. 569, 570), zuletzt geändert durch Art. 15 des Gesetzes zur Errichtung eines Sondervermögens 'Aufbauhilfe 2021' und zur
vorübergehenden Aussetzung der Insolvenzantragspflicht wegen Starkregenfällen und Hochwassern im Juli 2021 sowie zur Änderung
weiterer Gesetze vom 10. September 2021 (BGBl. I S. 4147), ('COVID-19-Gesetz') als virtuelle Hauptversammlung ohne physische Präsenz der Aktionäre oder ihrer Bevollmächtigten (mit Ausnahme der von der
Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter) abgehalten.
Die gesamte Hauptversammlung wird am Mittwoch, den 18. Mai 2022, ab 10:00 Uhr (MESZ) live in Bild und Ton in unserem HV-Portal unter
und dort im Bereich 'Investor Relations' unter dem weiterführenden Link 'Hauptversammlung' bzw. unter dem Link
www.fvreit.de/investor-relations/hauptversammlung |
übertragen.
Es können nur diejenigen Aktionäre, die sich zuvor ordnungsgemäß angemeldet und ihren Anteilsbesitz nachgewiesen haben (siehe
unten unter Ziffer 3 'Anmeldung zur virtuellen Hauptversammlung und Nachweis des Anteilsbesitzes'), oder ihre Bevollmächtigten die Bild- und Tonübertragung der gesamten Hauptversammlung in dem HV-Portal verfolgen. Darüber
hinaus können Aktionäre nach den unten näher beschriebenen Bestimmungen persönlich oder durch Bevollmächtigte ihr Stimmrecht
per elektronischer Briefwahl oder durch die Erteilung von Vollmacht und Weisungen an die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter
ausüben sowie Fragen stellen und einen Widerspruch gegen Beschlüsse der Hauptversammlung erklären.
Das HV-Portal ist unter der Internetadresse
und dort im Bereich 'Investor Relations' unter dem weiterführenden Link 'Hauptversammlung' bzw. unter dem Link
www.fvreit.de/investor-relations/hauptversammlung |
ab dem 27. April 2022, 0:00 Uhr (MESZ), für Aktionäre, die sich ordnungsgemäß angemeldet und ihren Anteilsbesitz nachgewiesen
haben, und ihre Bevollmächtigten zugänglich. Um das HV-Portal nutzen zu können, müssen sie sich mit den Zugangsdaten anmelden,
die sie nach form- und fristgerechtem Eingang der Anmeldung und des Nachweises des Anteilsbesitzes bei der Gesellschaft zusammen
mit der Zugangskarte erhalten. Die verschiedenen Möglichkeiten zur Ausübung der Aktionärsrechte in Bezug auf die virtuelle
Hauptversammlung erscheinen dann auf der Benutzeroberfläche im HV-Portal.
Die Übertragung der Hauptversammlung in Bild und Ton sowie die Einräumung des Stimmrechts, des Fragerechts und der Möglichkeit
zum Widerspruch berechtigen die Aktionäre und ihre Bevollmächtigten nicht zur Teilnahme an der Hauptversammlung im Wege elektronischer
Kommunikation im Sinne von § 118 Abs. 1 Satz 2 AktG (keine Online-Teilnahme).
Eine physische Teilnahme der Aktionäre oder ihrer Bevollmächtigten (mit Ausnahme der von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter)
ist ausgeschlossen. Die Stimmrechtsausübung der Aktionäre oder ihrer Bevollmächtigten erfolgt ausschließlich im Wege der elektronischen
Briefwahl oder durch Erteilung von Vollmacht und Weisungen an die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter.
Die Durchführung der ordentlichen Hauptversammlung 2022 als virtuelle Hauptversammlung nach Maßgabe des COVID-19-Gesetzes
führt zu Modifikationen in den Abläufen der Hauptversammlung sowie bei den Rechten der Aktionäre. Wir bitten die Aktionäre
daher um besondere Beachtung der nachstehenden Hinweise zur Anmeldung zur Hauptversammlung, zur Ausübung des Stimmrechts sowie
zu weiteren Aktionärsrechten.
| 3. |
Anmeldung zur virtuellen Hauptversammlung und Nachweis des Anteilsbesitzes Zur Verfolgung der virtuellen Hauptversammlung im HV-Portal und zur Ausübung der weiteren Aktionärsrechte in Bezug auf die
virtuelle Hauptversammlung, insbesondere des Stimmrechts, sind nur diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich ordnungsgemäß
zur Hauptversammlung angemeldet und ihren Anteilsbesitz nachgewiesen haben.
Als Nachweis der Berechtigung reicht ein durch den Letztintermediär ausgestellter Nachweis des Anteilsbesitzes gemäß § 67c
Abs. 3 AktG aus. Dieser Nachweis hat sich auf den Beginn des 21. Tages vor der Hauptversammlung, das heißt auf Mittwoch, den 27. April 2022, 00:00 Uhr (MESZ), zu beziehen (sogenannter Nachweisstichtag). Die Anmeldung und der Nachweis über den Anteilsbesitz bedürfen der Textform
(§ 126b BGB) und müssen in deutscher oder englischer Sprache abgefasst sein.
Die Anmeldung und der Nachweis des Anteilsbesitzes müssen der Gesellschaft jeweils bis spätestens Mittwoch, den 11. Mai 2022, 24:00 Uhr (MESZ) (Zeitpunkt des Zugangs) unter einer der folgenden Kontaktmöglichkeiten zugehen:
| Fair Value REIT-AG c/o GFEI Aktiengesellschaft Ostergrube 11 30559 Hannover oder E-Mail: fair-value-reit-HV@gfei.de oder Telefax: +49-511-47402319
|
Nach Eingang der ordnungsgemäßen Anmeldung und des ordnungsgemäßen Nachweises des Anteilsbesitzes bei der Gesellschaft unter
einer der oben genannten Kontaktmöglichkeiten werden die Zugangsdaten für die Nutzung des HV-Portals unter
und dort im Bereich 'Investor Relations' unter dem weiterführenden Link 'Hauptversammlung' bzw. unter dem Link
www.fvreit.de/investor-relations/hauptversammlung |
übersandt. Wir bitten die Aktionäre, frühzeitig für die Anmeldung und Übersendung des Nachweises ihres Anteilsbesitzes an
die Gesellschaft Sorge zu tragen.
Bedeutung des Nachweisstichtags Im Verhältnis zur Gesellschaft gilt für die Berechtigung zur Verfolgung der virtuellen Hauptversammlung und für die Ausübung
der weiteren Aktionärsrechte in Bezug auf die virtuelle Hauptversammlung, insbesondere des Stimmrechts, als Aktionär nur,
wer einen Nachweis des Anteilsbesitzes zum Nachweisstichtag erbracht hat. Die Berechtigung zur Ausübung von Aktionärsrechten
in Bezug auf die virtuelle Hauptversammlung und der Umfang des Stimmrechts bemessen sich dabei ausschließlich nach dem Anteilsbesitz
des Aktionärs zum Nachweisstichtag. Mit dem Nachweisstichtag geht keine Sperre für die Veräußerbarkeit des Anteilsbesitzes
einher. Auch im Fall der vollständigen oder teilweisen Veräußerung des Anteilsbesitzes nach dem Nachweisstichtag ist für die
Ausübung von Aktionärsrechten in Bezug auf die virtuelle Hauptversammlung und den Umfang des Stimmrechts ausschließlich der
Anteilsbesitz des Aktionärs am Nachweisstichtag maßgeblich, d. h. Veräußerungen von Aktien nach dem Nachweisstichtag haben
keine Auswirkungen auf die Berechtigung zur Ausübung von Aktionärsrechten in Bezug auf die virtuelle Hauptversammlung und
auf den Umfang des Stimmrechts. Entsprechendes gilt für den Zuerwerb von Aktien nach dem Nachweisstichtag. Personen, die zum
Nachweisstichtag noch keine Aktien besitzen und erst danach Aktionär werden, können Aktionärsrechte in Bezug auf die virtuelle
Hauptversammlung nur ausüben, soweit sie sich bevollmächtigen oder zur Rechtsausübung ermächtigen lassen. Der Nachweisstichtag
ist kein relevantes Datum für eine eventuelle Dividendenberechtigung.
| 4. |
Verfahren für die Stimmabgabe durch elektronische Briefwahl Aktionäre können ihre Stimme im Wege elektronischer Kommunikation abgeben ('elektronische Briefwahl'). Zur Ausübung des Stimmrechts im Wege der elektronischen Briefwahl sind nur die Aktionäre berechtigt, die sich rechtzeitig
entsprechend den oben unter Ziffer 3 'Anmeldung zur virtuellen Hauptversammlung und Nachweis des Anteilsbesitzes' genannten Voraussetzungen angemeldet und den Nachweis des Anteilsbesitzes ordnungsgemäß erbracht haben.
Die Stimmabgabe per elektronischer Briefwahl sowie Änderungen hinsichtlich Ihrer Briefwahlstimmen und der Widerruf einer erfolgten
Stimmabgabe per elektronischer Briefwahl können über das HV-Portal unter
und dort im Bereich 'Investor Relations' unter dem weiterführenden Link 'Hauptversammlung' bzw. unter dem Link
www.fvreit.de/investor-relations/hauptversammlung |
vorgenommen werden.
Die Stimmabgabe über das HV-Portal ist ab dem 27. April 2022, 0:00 Uhr (MESZ), bis unmittelbar vor Beginn der Abstimmung in der virtuellen Hauptversammlung am 18.
Mai 2022 möglich. Bis zum Beginn der Abstimmung in der virtuellen Hauptversammlung am 18. Mai 2022 kann im HV-Portal eine über das
HV-Portal vorgenommene Stimmabgabe auch geändert oder widerrufen werden.
Wird bei der elektronischen Briefwahl zu einem Tagesordnungspunkt keine ausdrückliche oder eindeutige Stimme abgegeben, so
wird dies für diesen Tagesordnungspunkt als Enthaltung gewertet. Sollte zu einem Tagesordnungspunkt eine Einzelabstimmung
durchgeführt werden, ohne dass dies im Vorfeld der virtuellen Hauptversammlung mitgeteilt wurde, so gilt eine Stimmabgabe
zu diesem Tagesordnungspunkt insgesamt auch als entsprechende Stimmabgabe für jeden Punkt der Einzelabstimmung.
Die vorstehenden Ausführungen gelten für die Stimmabgabe im Wege der elektronischen Briefwahl durch einen Bevollmächtigten
entsprechend.
| 5. |
Verfahren für die Stimmabgabe durch Bevollmächtigte Die Aktionäre können ihre Aktionärsrechte in Bezug auf die virtuelle Hauptversammlung auch durch einen Bevollmächtigten, z.B.
durch einen Intermediär, eine Aktionärsvereinigung, einen Stimmrechtsberater oder eine andere Person ihrer Wahl ausüben lassen.
Auch in diesem Fall bedarf es einer rechtzeitigen Anmeldung und des Nachweises des Anteilsbesitzes entsprechend den oben unter
Ziffer 3 'Anmeldung zur virtuellen Hauptversammlung und Nachweis des Anteilsbesitzes' genannten Voraussetzungen.
Die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft bedürfen der Textform
(§ 126b BGB); für die in § 135 AktG genannten Bevollmächtigten können Abweichungen gelten (siehe dazu noch unten). Eine Bevollmächtigung,
ihr Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung können bis spätestens Dienstag, den 17. Mai 2022, 24:00 Uhr (MESZ) (Zeitpunkt des Zugangs), postalisch, per E-Mail oder per Telefax an eine der oben unter Ziffer 3 'Anmeldung zur virtuellen Hauptversammlung und Nachweis des Anteilsbesitzes' genannten Kontaktmöglichkeiten erfolgen. Wir wären Ihnen dankbar, wenn Sie das hierfür vorgesehene Vollmachtsformular verwenden
würden. Das Vollmachtsformular und die entsprechenden Erläuterungen werden den Aktionären nach der oben beschriebenen form-
und fristgerechten Anmeldung und dem ordnungsgemäßen Nachweis des Anteilsbesitzes zusammen mit der Zugangskarte übermittelt.
Ein entsprechendes Formular ist zudem auf der Internetseite der Gesellschaft unter
www.fvreit.de/investor-relations/hauptversammlung |
zugänglich.
Ferner steht Ihnen insoweit das HV-Portal unter
und dort im Bereich 'Investor Relations' unter dem weiterführenden Link 'Hauptversammlung' bzw. unter dem Link
www.fvreit.de/investor-relations/hauptversammlung |
zur Verfügung, über das die Erteilung und Änderungen der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung bis zur Schließung der virtuellen Hauptversammlung am 18. Mai 2022 durch den Versammlungsleiter, möglich sein werden.
Für Intermediäre, Aktionärsvereinigungen, Stimmrechtsberater und die übrigen in § 135 AktG genannten Bevollmächtigten gelten
die gesetzlichen Regelungen gemäß § 135 AktG; bitte wenden Sie sich an den betreffenden Intermediär, die betreffende Aktionärsvereinigung,
den betreffenden Stimmrechtsberater oder die betreffende sonstige in § 135 Abs. 8 AktG genannte Person oder Institution, um
Näheres zu erfahren.
Bevollmächtigte können ebenfalls weder physisch noch im Wege elektronischer Kommunikation im Sinne von § 118 Abs. 1 Satz 2
AktG an der virtuellen Hauptversammlung teilnehmen. Sie können das Stimmrecht für von ihnen vertretene Aktionäre lediglich
im Wege der elektronischen Briefwahl oder durch Erteilung von (Unter-)Vollmacht und Weisungen an die von der Gesellschaft
benannten Stimmrechtsvertreter ausüben.
Bevollmächtigt ein Aktionär mehr als eine Person, so kann die Gesellschaft eine oder mehrere von diesen zurückweisen.
Gehen auf unterschiedlichen Übermittlungswegen voneinander abweichende Erklärungen ein, werden - jeweils unabhängig vom Eingangszeitpunkt
- zunächst die über das HV-Portal abgegebenen Erklärungen, danach die per E-Mail abgegebenen Erklärungen, danach die per Telefax
abgegebenen Erklärungen und zuletzt Erklärungen in Papierform berücksichtigt.
Gehen bei der Gesellschaft Stimmabgaben (Briefwahlstimmen) und Vollmachtserteilungen bzw. Weisungen an die von der Gesellschaft
benannten Stimmrechtsvertreter gleichzeitig ein, werden die Briefwahlstimmen vorrangig berücksichtigt.
| 6. |
Verfahren für die Stimmabgabe durch weisungsgebundene Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft Aktionäre haben auch die Möglichkeit, ihr Stimmrecht aufgrund Erteilung von Vollmacht und Weisungen durch von der Gesellschaft
benannte Stimmrechtsvertreter ausüben zu lassen. Auch in diesem Fall bedarf es einer rechtzeitigen Anmeldung und des ordnungsgemäßen
Nachweises des Anteilsbesitzes entsprechend den oben unter Ziffer 3 'Anmeldung zur virtuellen Hauptversammlung und Nachweis des Anteilsbesitzes' genannten Voraussetzungen.
Die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter üben das Stimmrecht ausschließlich auf Grundlage der vom Aktionär
oder dessen Bevollmächtigten erteilten Weisungen aus. Die hierzu notwendigen Vollmachten und Weisungen können Aktionäre in
Textform (§ 126b BGB) erteilen. Die Erteilung sowie Änderungen hinsichtlich der Vollmacht und Weisungen an die von der Gesellschaft
benannten Stimmrechtsvertreter können bis spätestens Dienstag, den 17. Mai 2022, 24:00 Uhr (MESZ) (Zeitpunkt des Zugangs), postalisch, per E-Mail oder per Telefax an eine der oben unter Ziffer 3 'Anmeldung zur virtuellen Hauptversammlung und Nachweis des Anteilsbesitzes' genannten Kontaktmöglichkeiten erfolgen. Wir wären Ihnen dankbar, wenn Sie Sie das hierfür vorgesehene Vollmachts- und Weisungsformular
verwenden würden. Das Vollmachts- und Weisungsformular und die entsprechenden Erläuterungen werden den Aktionären nach der
oben beschriebenen form- und fristgerechten Anmeldung und dem ordnungsgemäßen Nachweis des Anteilsbesitzes zusammen mit der
Zugangskarte übermittelt. Ein entsprechendes Formular ist zudem auf der Internetseite der Gesellschaft unter www.fvreit.de/investor-relations/hauptversammlung
zugänglich. Bei mehrfach eingehenden Erklärungen hat die zuletzt eingegangene form- und fristgerechte Erklärung Vorrang. Außerdem
steht Ihnen auch insoweit das HV-Portal unter
und dort im Bereich 'Investor Relations' unter dem weiterführenden Link 'Hauptversammlung' bzw. unter dem Link
www.fvreit.de/investor-relations/hauptversammlung |
zur Verfügung, über das die Erteilung sowie Änderungen hinsichtlich der Vollmacht und Weisungen an die von der Gesellschaft
benannten Stimmrechtsvertreter bis unmittelbar vor Beginn der Abstimmung in der virtuellen Hauptversammlung am 18. Mai 2022 möglich sein werden.
Sollte zu einem Tagesordnungspunkt eine Einzelabstimmung durchgeführt werden, ohne dass dies im Vorfeld der virtuellen Hauptversammlung
mitgeteilt wurde, so gilt eine Weisung zu diesem Tagesordnungspunkt insgesamt auch als entsprechende Weisung für jeden Punkt
der Einzelabstimmung.
Bitte beachten Sie, dass die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter weder im Vorfeld noch während der virtuellen
Hauptversammlung Weisungen zu Verfahrensanträgen entgegennehmen können. Ebenso wenig nehmen die von der Gesellschaft benannten
Stimmrechtsvertreter Aufträge oder Weisungen zu Wortmeldungen, zum Einlegen von Widersprüchen gegen Hauptversammlungsbeschlüsse
oder zum Stellen von Fragen oder Anträgen entgegen.
Gehen auf unterschiedlichen Übermittlungswegen voneinander abweichende Erklärungen ein, werden - jeweils unabhängig vom Eingangszeitpunkt
- zunächst die über das HV-Portal abgegebenen Erklärungen, danach die per E-Mail abgegebenen Erklärungen, danach die per Telefax
abgegebenen Erklärungen und zuletzt Erklärungen in Papierform berücksichtigt.
Gehen bei der Gesellschaft Stimmabgaben (Briefwahlstimmen) und Vollmachtserteilungen bzw. Weisungen an die von der Gesellschaft
benannten Stimmrechtsvertreter gleichzeitig ein, werden die Briefwahlstimmen vorrangig berücksichtigt.
| 7. |
Angaben zu den Rechten der Aktionäre gemäß §§ 122 Abs. 2, 126 Abs. 1 und 127 AktG sowie § 1 Abs. 2 Satz 3 COVID-19-Gesetz Anträge auf Ergänzung der Tagesordnung nach § 122 Abs. 2 AktG Aktionäre, deren Anteile alleine oder zusammen den zwanzigsten Teil des Grundkapitals oder den anteiligen Betrag von EUR 500.000,00
am Grundkapital erreichen, können verlangen, dass Gegenstände auf die Tagesordnung gesetzt und bekanntgemacht werden. Jedem
neuen Gegenstand muss eine Begründung oder eine Beschlussvorlage beiliegen. Das Verlangen ist schriftlich an den Vorstand
der Gesellschaft zu richten und muss der Gesellschaft mindestens 30 Tage vor der virtuellen Hauptversammlung, also spätestens
am Sonntag, den 17. April 2022, 24:00 Uhr (MESZ) (Zeitpunkt des Zugangs), unter folgender Adresse zugehen:
| Fair Value REIT-AG - Vorstand - Robert-Bosch-Straße 11 63225 Langen (Hessen)
|
Die Antragsteller haben nachzuweisen, dass sie seit mindestens 90 Tagen vor dem Tag des Zugangs des Verlangens Inhaber der
Aktien sind und dass sie die Aktien bis zur Entscheidung des Vorstands über den Antrag halten. § 70 AktG findet Anwendung.
Im Übrigen ist § 121 Abs. 7 AktG entsprechend anzuwenden.
Bekanntmachung und Zuleitung von Ergänzungsverlangen erfolgen in gleicher Weise wie bei der Einberufung.
Ein etwaiger mit dem ordnungsgemäß gestellten Ergänzungsverlangen übermittelter zulässiger Beschlussantrag wird in der virtuellen
Hauptversammlung so behandelt, als sei er in der Hauptversammlung gestellt worden, wenn der antragstellende Aktionär ordnungsgemäß
zur virtuellen Hauptversammlung angemeldet ist und den Nachweis des Aktienbesitzes erbracht hat.
Gegenanträge und Wahlvorschläge nach §§ 126, 127 AktG i.V.m. § 1 Abs. 2 Satz 3 COVID-19-Gesetz Aktionäre können der Gesellschaft Gegenanträge gegen Vorschläge von Vorstand und/oder Aufsichtsrat zu bestimmten Punkten der
Tagesordnung sowie Wahlvorschläge zur Wahl eines Aufsichtsratsmitglieds (eine solche steht derzeit aber nicht auf der Tagesordnung)
oder des Abschlussprüfers übersenden. Gegenanträge (nebst etwaiger Begründung) und Wahlvorschläge zu einem bestimmten Tagesordnungspunkt
sind ausschließlich an eine der folgenden Kontaktmöglichkeiten zu richten:
| Fair Value REIT-AG - Vorstand - Robert-Bosch-Straße 11 63225 Langen (Hessen) oder Telefax: +49-511-47402319 oder E-Mail: fair-value-reit-HV@gfei.de
|
Die Gesellschaft wird alle Gegenanträge zu einem Vorschlag des Vorstands und/oder des Aufsichtsrats zu einem bestimmten Tagesordnungspunkt
gemäß § 126 AktG und Wahlvorschläge gemäß § 127 AktG einschließlich des Namens des Aktionärs, ggf. einer Begründung und einer
etwaigen Stellungnahme der Verwaltung im Internet unter
und dort im Bereich 'Investor Relations' unter dem weiterführenden Link 'Hauptversammlung' bzw. unter dem Link
www.fvreit.de/investor-relations/hauptversammlung |
zugänglich machen, wenn sie der Gesellschaft mindestens 14 Tage vor der Versammlung, also spätestens am Dienstag, den 03. Mai 2022, 24:00 Uhr (MESZ) (Zeitpunkt des Zugangs), unter einer der oben genannten Kontaktmöglichkeiten zugehen. Anderweitig adressierte Gegenanträge und Wahlvorschläge von
Aktionären bleiben unberücksichtigt.
Von einer Veröffentlichung eines Gegenantrags und seiner Begründung kann die Gesellschaft insbesondere absehen, wenn einer
der Ausschlusstatbestände gemäß § 126 Abs. 2 Nr. 1 bis 7 AktG vorliegt, etwa weil der Gegenantrag zu einem gesetzes- oder
satzungswidrigen Beschluss der Hauptversammlung führen würde. Eine Begründung eines Gegenantrags braucht nicht zugänglich
gemacht zu werden, wenn sie insgesamt mehr als 5.000 Zeichen beträgt. Wahlvorschläge von Aktionären braucht der Vorstand außer
in den Fällen des § 126 Abs. 2 AktG auch dann nicht zugänglich zu machen, wenn diese nicht die Angaben nach § 124 Abs. 3 Satz
4 AktG (Angabe von Namen, ausgeübtem Beruf und Wohnort der vorgeschlagenen Kandidaten zur Aufsichtsratswahl oder Abschlussprüfer)
enthalten.
Während der virtuellen Hauptversammlung können keine Gegenanträge gestellt oder Wahlvorschläge unterbreitet werden. Gegenanträge
und Wahlvorschläge, die nach Maßgabe der vorstehenden Voraussetzungen gemäß § 126 oder § 127 AktG zugänglich zu machen sind,
gelten gemäß § 1 Abs. 2 Satz 3 COVID-19-Gesetz als in der Hauptversammlung gestellt, wenn der antragstellende oder den Wahlvorschlag
unterbreitende Aktionär ordnungsgemäß zur virtuellen Hauptversammlung angemeldet ist und den Nachweis des Aktienbesitzes erbracht
hat.
Das Recht des Versammlungsleiters, im Rahmen der Abstimmung zuerst über die Vorschläge der Verwaltung abstimmen zu lassen,
bleibt hiervon unberührt. Sollten die Vorschläge der Verwaltung mit der notwendigen Mehrheit angenommen werden, haben sich
insoweit die Gegenanträge oder (abweichenden) Wahlvorschläge erledigt.
| 8. |
Fragerecht der Aktionäre und ihrer Bevollmächtigten gemäß § 1 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3, Satz 2 COVID-19-Gesetz Aktionäre, die sich ordnungsgemäß angemeldet und ihren Anteilsbesitz nachgewiesen haben, und ihre Bevollmächtigten haben das
Recht, im Wege der elektronischen Kommunikation Fragen zu stellen.
Fragen sind aus organisatorischen Gründen bis spätestens Montag, den 16. Mai 2022, 24:00 Uhr (MESZ) (Zeitpunkt des Zugangs), ausschließlich über das HV-Portal unter
und dort im Bereich 'Investor Relations' unter dem weiterführenden Link 'Hauptversammlung' bzw. unter dem Link
www.fvreit.de/investor-relations/hauptversammlung |
einzureichen. Auf anderem Wege oder später eingereichte Fragen bleiben unberücksichtigt. Der Vorstand wir alle Fragen beantworten;
er entscheidet nach pflichtgemäßem, freiem Ermessen, wie er Fragen beantwortet. Fragen in Fremdsprachen werden nicht berücksichtigt.
Darüber hinaus stehen den Aktionären und ihren Bevollmächtigten weder das Auskunftsrecht gemäß § 131 AktG noch ein Rede- oder
Fragerecht in und während der virtuellen Hauptversammlung zu.
| 9. |
Möglichkeit des Widerspruchs gegen Beschlüsse der Hauptversammlung nach § 245 Nr. 1 AktG i.V.m. § 1 Abs. 2 Satz 1 Nr. 4 COVID-19-Gesetz Unter Verzicht auf das Erfordernis des Erscheinens in der Hauptversammlung (§ 245 Nr. 1 AktG i.V.m. § 1 Abs. 2 Satz 1 Nr.
4 COVID-19-Gesetz) wird Aktionären, die sich ordnungsgemäß angemeldet und ihren Anteilsbesitz nachgewiesen haben, bzw. ihren
Bevollmächtigten die Möglichkeit eingeräumt, Widerspruch gegen Beschlüsse der Hauptversammlung im Wege elektronischer Kommunikation
zu erklären, wenn sie ihr Stimmrecht nach den vorstehenden Bestimmungen ausüben oder ausgeübt haben. Der Widerspruch kann
ausschließlich auf elektronischem Wege über das HV-Portal unter
und dort im Bereich 'Investor Relations' unter dem weiterführenden Link 'Hauptversammlung' bzw. unter dem Link
www.fvreit.de/investor-relations/hauptversammlung |
ab dem Beginn der virtuellen Hauptversammlung am 18. Mai 2022 bis zu deren Schließung durch den Versammlungsleiter erklärt werden. Eine anderweitige Form der Übermittlung von Widersprüchen ist ausgeschlossen.
| 10. |
Hinweis auf Internetseite der Gesellschaft Diese Einladung zur Hauptversammlung, die der Hauptversammlung zugänglich zu machenden Unterlagen und weitere Informationen
im Zusammenhang mit der Hauptversammlung sind ab der Einberufung der Hauptversammlung auf der Internetseite der Gesellschaft
unter
und dort im Bereich 'Investor Relations' unter dem weiterführenden Link 'Hauptversammlung' bzw. unter dem Link
www.fvreit.de/investor-relations/hauptversammlung |
abrufbar. Dort finden sich auch Informationen zum Datenschutz für Aktionäre. Ferner werden dort nach der Hauptversammlung
die Abstimmungsergebnisse veröffentlicht.
| 11. |
Datenschutzrechtliche Informationen für Aktionäre Wenn sich Aktionäre für die Hauptversammlung anmelden und ihre Aktionärsrechte in Bezug auf die virtuelle Hauptversammlung
ausüben oder eine Stimmrechtsvollmacht erteilen, erhebt die Gesellschaft personenbezogene Daten über die Aktionäre und/oder
ihre Bevollmächtigten, um den Aktionären und Aktionärsvertretern die Ausübung ihrer Rechte in Bezug auf die virtuelle Hauptversammlung
zu ermöglichen.
Die Gesellschaft verarbeitet personenbezogene Daten als verantwortliche Stelle unter Beachtung der Bestimmungen der Datenschutz-Grundverordnung
('DS-GVO') sowie aller weiteren maßgeblichen Gesetze. Einzelheiten zum Umgang mit den personenbezogenen Daten und zu den Rechten der
Aktionäre gemäß der DS-GVO finden sich auf der Internetseite der Gesellschaft unter www.fvreit.de/investor-relations/hauptversammlung.
|
Frankfurt am Main, im April 2022 Fair Value REIT-AG Der Vorstand |