LUXEMBURG (AFP)--Beim Europäischen Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg legt am Donnerstag (9.30 Uhr) ein richterlicher Rechtsgutachter seine sogenannten Schlussanträge zu einer Datenschutz-Klage des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv) gegen Facebook vor. Umstritten ist, ob die Verbraucherschützer Datenschutzverstöße abmahnen und gerichtlich auf Unterlassung klagen können. (Az: C-319/20)

Der mit dem Streit befasste Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe hatte im Mai 2020 den EuGH um Auslegung des EU-Rechts gebeten. Hierzu wird nun der sogenannte Generalanwalt Jean Richard de la Tour ein Rechtsgutachten vorlegen. Für sein abschließendes Urteil ist der EuGH daran nicht gebunden, er folgt den Schlussanträgen aber in den allermeisten Fällen.

Kontakt zum Autor: konjunktur.de@dowjones.com

DJG/ros

(END) Dow Jones Newswires

December 01, 2021 23:55 ET (04:55 GMT)