Die kommende Hauptversammlung der FACC AG am 1. Juli 2021 findet in Einklang mit § 1 Abs 1 des Gesellschaftsrechtlichen COVID-19-Gesetzes (COVID-19-GesG) sowie der Verordnung der Bundesminis­terin für Justiz zur näheren Regelung der Durchführung von gesellschaftsrechtlichen Versammlungen ohne physische Anwesenheit der Teilnehmer und von Beschlussfassungen auf andere Weise (Gesell­schaftsrechtliche COVID-19-Verordnung (COVID-19-GesV) gemäß § 1 Abs 2 COVID-19-GesG) als virtuelle Hauptversammlung ohne physische Anwesenheit der Teilnehmer statt. Dies bedeutet, dass bei der Hauptversammlung der FACC AG am 1. Juli 2021 Aktionäre nicht physisch anwesend sein können. Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass es nicht möglich ist, dass Aktionäre selbst zum Veranstaltungsort der Hauptversammlung kommen können.
Die Hauptversammlung kann mittels deutschem Livestream und englischer Simultanübersetzung auf www.facc.com verfolgt werden.

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FACC AG published this content on 24 June 2021 and is solely responsible for the information contained therein. Distributed by Public, unedited and unaltered, on 24 June 2021 06:36:00 UTC.