Evergreen Fibreboard Berhad (KLSE:EVERGRN) beginnt am 21. Januar 2022 mit dem Rückkauf von Aktien im Rahmen des Programms, das von den Aktionären auf der Jahreshauptversammlung am 16. August 2021 beschlossen wurde. Gemäß dem Mandat ist das Unternehmen berechtigt, bis zu 10 % seines ausgegebenen Aktienkapitals zurückzukaufen, so dass der Eigenbestand des Unternehmens zusammen mit den zurückgekauften Aktien 10 % des ausgegebenen Aktienkapitals nicht überschreitet. Der Höchstbetrag der von der Gesellschaft für den Erwerb der Aktien bereitzustellenden Mittel darf die Summe der einbehaltenen Gewinne und des Agio-Kontos der Gesellschaft nicht übersteigen. Die zurückgekauften Aktien werden eingezogen oder im eigenen Bestand gehalten oder teilweise eingezogen und im eigenen Bestand gehalten oder als Dividende an die Aktionäre ausgeschüttet oder an der Bursa Securities weiterverkauft. Die Ermächtigung erlischt frühestens mit der nächsten Jahreshauptversammlung, dem Datum, an dem die nächste Jahreshauptversammlung abgehalten werden muss, oder dem Datum, an dem die Ermächtigung in einer Hauptversammlung geändert oder widerrufen wird.