DGAP-News: Energiekontor AG / Schlagwort(e): Aktienrückkauf 
Energiekontor AG: Bekanntmachung gem. Art. 5 Abs. 1 lit. a der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 in Verbin-dung mit Art. 2 
Abs. 1 der delegierten Verordnung (EU) 2016/1052 
2021-05-21 / 19:11 
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Das von der Energiekontor AG am 21. Mai 2021 per ad hoc-Mitteilung angekündigte Aktienrückkaufprogramm beginnt am 25. 
Mai 2021 und soll spätestens am 30. Juni 2022 beendet werden. Ein Wertpapierhaus bzw. Kreditinstitut wird maximal bis 
zu 150.000 Aktien der Gesellschaft zurückzukaufen, wobei jedoch der Rückkauf auf eine solche Anzahl von Aktien bzw. auf 
einen Gesamtkaufpreis von EUR 9.000.000 begrenzt ist. Die erworbenen Aktien sollen zu allen rechtlich zulässigen 
Zwecken verwendet werden. Der Vorstand macht damit von der durch die ordentliche Hauptversammlung vom 20. Mai 2020 
eingeräumten Ermächtigung zum Rückerwerb eigener Aktien nach § 71 Abs. 1 Nr. 8 AktG Gebrauch. 
Das Wertpapierhaus bzw. Kreditinstitut wurde beauftragt, die Aktien ausschließlich an der Börse unabhängig und 
unbeeinflusst von der Gesellschaft zurückzukaufen. Das Recht der Gesellschaft, das Mandat mit dem Wertpapierhaus 
jederzeit zu beenden und ein anderes Wertpapierhaus oder eine Investmentbank zu beauftragen, bleibt unberührt. Der 
gebotene Kaufpreis je Aktie (ohne Erwerbsnebenkosten) darf den durchschnittlichen Schlusskurs an der Frankfurter 
Wertpapierbörse an den drei Börsenhandelstagen vor dem Tag der Veröffentlichung um nicht mehr als 10 % über- oder 
unterschreiten. Der Rückkauf erfolgt unter Führung eines Kreditinstituts im Einklang mit der Marktmissbrauchsverordnung 
und Art. 2 bis 4 der delegierten Verordnung (EU) 2016/1052 der Kommission vom 8. März 2016 zur Ergänzung der Verordnung 
(EU) Nr. 596/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates durch technische Regulierungsstandards für die auf 
Rückkaufprogramme und Stabilisierungsmaßnahmen anwendbaren Bedingungen. Das Kreditinstitut darf hiernach an einem Tag 
zusammen nicht mehr als 25 % des durchschnittlichen täglichen Aktienumsatzes an der Börse, an der der jeweilige Kauf 
erfolgt, erwerben. Der durchschnittliche tägliche Aktienumsatz wird berechnet auf Basis des durchschnittlichen 
täglichen Handelsvolumens in den 20 Börsentagen vor dem Kauftermin. Der Aktienrückkauf kann im Einklang mit den zu 
beachtenden rechtlichen Vorgaben jederzeit ausgesetzt und wieder aufgenommen werden. 
Die Transaktionen werden in einer den Anforderungen des Artikels 5 Abs. 3 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 des 
Europäischen Parlaments und Rates vom 16. April 2014 in Verbindung mit Art. 2 Abs. 2 und Abs. 3 der delegierten 
Verordnung (EU) 2016/1052 entsprechenden Weise spätestens am Ende des 7. Handelstags nach deren Ausführung 
bekanntgegeben und unter anderem auf der Webseite der Gesellschaft unter https://www.energiekontor.de/ 
investor-relations/aktienrueckkauf.html veröffentlicht. 
Energiekontor AG 
Der Vorstand 
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2021-05-21 Veröffentlichung einer Corporate News/Finanznachricht, übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group 
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Sprache:      Deutsch 
Unternehmen:  Energiekontor AG 
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              28359 Bremen 
              Deutschland 
Telefon:      04 21/33 04-126 
Fax:          04 21/33 04-4 44 
E-Mail:       ir@energiekontor.de 
Internet:     www.energiekontor.de 
ISIN:         DE0005313506 
WKN:          531350 
Börsen:       Regulierter Markt in Frankfurt (General Standard); Freiverkehr in Berlin, Düsseldorf, Hamburg, München, 
              Stuttgart, Tradegate Exchange 
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1199620 2021-05-21


 
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May 21, 2021 13:12 ET (17:12 GMT)