Der Aufsichtsrat der Energiekontor AG hat am 5. April 2021 das nachfolgende System zur Vergütung der Vorstandsmitglieder der Energiekontor AG beschlossen. Das Vergütungssystem setzt die geänderten regulatorischen Anforderungen zur Vorstandsvergütung nach dem Gesetz zur Umsetzung der zweiten Aktionärsrechterichtlinge (ARUG II) um.

Das Vergütungssystem gilt für alle ab dem 20. Mai 2021 neu abzuschließende oder zu verlängernde Dienstverträge mit Vorstandsmitgliedern.


              Beitrag des Vergütungssystems zur Förderung der Strategie und langfristigen Entwicklung der Energiekontor 
              AG 
              Die Energiekontor AG ('Gesellschaft" oder 'Energiekontor") realisiert Wind- und Solarparks im In- und 
              Ausland von der Planung über den Bau bis hin zur Betriebsführung. Darüber hinaus betreibt sie Wind- und 
              Solarparks im eigenen Bestand. Die Wachstumsstrategie der Energiekontor AG orientiert sich eng am 
              Leitbild des Unternehmens als Pionier der Energiewende und beinhaltet zum einen die Verstärkung des 
              regionalen Ansatzes, bei dem mit eigenen Teams vor Ort Projekte in bestimmten Regionen mit entsprechend 
              regional maßgeschneiderten Vorgehensweisen entwickelt und umgesetzt werden, was zu einem beschleunigten 
              Prozess und einer hohen Akzeptanz führt. Ein weiteres wesentliches Element der Energiekontor-Strategie 
              ist der Ausbau der Internationalisierung durch sukzessive Erweiterung des bestehenden Länderportfolios, 
              um zusätzliche Wachstumspotenziale zu erschließen und das organische Unternehmenswachstum zu stärken. 
              Zudem sollen Innovations- und Effizienzmaßnahmen weiter verstärkt werden, um insbesondere die 
              Wirtschaftlichkeit sowohl geplanter Projekte als auch der sich im eigenen Bestand befindenden Windparks 
              zu erhöhen. Grundlage und Fundament der Wachstumsstrategie ist die finanzielle Stabilität von 
              Energiekontor, die ganz wesentlich auf den stabilen Cash-Überschüssen aus der Stromerzeugung in 
              konzerneigenen Windparks und aus der kaufmännischen und technischen Betriebsführungstätigkeit basiert. 
I. 
              Das System zur Vergütung der Vorstandsmitglieder der Energiekontor AG ist auf eine nachhaltige und 
              langfristige Unternehmensentwicklung sowie eine Steigerung des Unternehmenswerts zugunsten aller 
              Aktionäre ausgerichtet. Durch strategische und operative Leistungskriterien setzt das System Anreize für 
              eine an der Strategie ausgerichtete wertschaffende und langfristige Entwicklung der Gesellschaft. Die 
              strategischen und operativen Leistungskriterien werden im Einklang mit der Unternehmensstrategie 
              ausgestaltet und sollen in der variablen Vergütung der Vorstandsmitglieder verankert werden. Das 
              Vergütungssystem leistet insofern einen Beitrag zur Förderung der Geschäftsstrategie und zur nachhaltigen 
              und langfristigen Entwicklung der Gesellschaft. Die Vergütung der Vorstandsmitglieder kann, wenn die 
              rechtlichen Voraussetzungen vorliegen, durch die Ausgabe von Aktienoptionen aus einem 
              Aktienoptionsprogramm ergänzt und damit die Vergütung an die Kursentwicklung der Aktie der Gesellschaft 
              gekoppelt werden, wodurch ein Gleichlauf von Management- und Aktionärsinteressen erwartet wird. 
              Das Vergütungssystem zielt darauf ab, die Vorstandsmitglieder entsprechend ihrem Aufgaben- und 
              Verantwortungsbereich angemessen und leistungsgerecht zu entlohnen, wobei durch die variablen 
              leistungsabhängigen Vergütungsbestandteile insbesondere auch der persönlichen Leistung eines jeden 
              Vorstandsmitglieds Rechnung getragen werden soll. 
              Verfahren für die Festlegung, Umsetzung und Überprüfung des Vergütungssystems 
              Zuständigkeit für das Vergütungssystem und die Vorstandsvergütung 
              Der Aufsichtsrat legt das System und die Höhe der Vorstandsvergütung einschließlich der Maximalvergütung 
              fest. Falls erforderlich, werden externe Vergütungsberater hinzugezogen, bei denen auf Unabhängigkeit 
              geachtet wird. 
              Der Aufsichtsrat gestaltet das System zur Vergütung der Vorstandsmitglieder unter Berücksichtigung der 
              geltenden Gesetze und Regelungen, insbesondere der Vorgaben des Aktiengesetzes (AktG) in seiner jeweils 
              gültigen Fassung. Er achtet dabei auf Klarheit und Verständlichkeit. Das vom Aufsichtsrat so beschlossene 
              Vorstandsvergütungssystem wird der Hauptversammlung zur Beschlussfassung über dessen Billigung vorgelegt. 
              Auf Basis des Vergütungssystems legt der Aufsichtsrat die konkrete Ziel-Gesamtvergütung fest. 
              Sollte bei den Entscheidungen über das Vergütungssystem für den Vorstand in der Person eines 
              Aufsichtsratsmitglieds ein Interessenkonflikt auftreten, wird der Aufsichtsrat diesen ebenso behandeln, 
              wie andere Interessenkonflikte innerhalb des Aufsichtsrats, so dass das betreffende Aufsichtsratsmitglied 
              an der Beschlussfassung oder, im Falle eines schwerwiegenden Interessenkonflikts, auch an der Beratung 
              nicht teilnehmen wird. Dabei wird durch eine frühzeitige Offenlegung von Interessenkonflikten 
              sichergestellt, dass die Entscheidungen des Aufsichtsrats nicht durch sachfremde Erwägungen beeinflusst 
              werden. 
              Überprüfung des Vergütungssystems 
              Der Aufsichtsrat überprüft regelmäßig das Vergütungssystem des Vorstands und die Angemessenheit der 
              Vergütung. Zur Beurteilung der Angemessenheit wird auch ein Vergleich sowohl in horizontaler wie auch in 
              vertikaler Hinsicht gezogen. 
II. 
              Horizontalvergleich 
              Der Aufsichtsrat vergleicht die Vergütung des Vorstands der Energiekontor AG regelmäßig mit anderen 
              Unternehmen. Die Zusammensetzung der Vergleichsgruppe wird nach Branche und Unternehmensgröße festgelegt. 
              Vertikalvergleich 
              Zum anderen berücksichtigt der Aufsichtsrat bei der Überprüfung und Beurteilung der Angemessenheit der 
              Vorstandsvergütung die Höhe der Vorstandsvergütung in Relation zum Vergütungsniveau innerhalb der 
              Energiekontor AG. 
              Maßgeblich für diesen Vertikalvergleich ist die Festvergütung eines Vorstandsmitglieds und die 
              durchschnittliche Festvergütung eines Mitarbeiters auf Basis der ersten Führungsebene der Energiekontor 
              AG (nach dem Vorstand) sowie auf Basis der Gesamtbelegschaft der Energiekontor-Gruppe. 
              Vorübergehende Abweichungen vom Vergütungssystem 
              Der Aufsichtsrat kann in besonderen begründeten Ausnahmefällen vorübergehend von einzelnen Bestandteilen 
              des hier beschriebenen Vergütungssystems abweichen, wenn dies im Interesse des langfristigen Wohlergehens 
              der Gesellschaft notwendig ist. Dabei ist die Vorstandsvergütung weiterhin auf eine nachhaltige und 
              langfristige Entwicklung der Gesellschaft auszurichten und die finanzielle Leistungsfähigkeit der 
              Gesellschaft nicht zu überfordern. Unter einen solchen begründeten Ausnahmefall könnten außergewöhnliche 
              und weitreichende Änderungen der Wirtschaftssituation fallen, sofern diese oder ihre konkreten 
              Auswirkungen für den Aufsichtsrat im Zeitpunkt der Festlegung der Leistungskriterien und Ziele nicht 
              vorhersehbar waren. Eine allgemein ungünstige Marktentwicklung gilt allerdings ausdrücklich nicht als 
              begründeter Ausnahmefall. 
              Bestandteile der Vorstandsvergütung 
III.          Die Vergütung der Vorstandsmitglieder setzt sich aus festen und variablen Bestandteilen zusammen. Zu den 
              festen Bestandteilen gehören das feste Jahresgehalt und Nebenleistungen. Variable Bestandteile sind 
              leistungsabhängige Erfolgsbeteiligungen. Daneben können bei Vorliegen der rechtlichen Voraussetzungen im 
              Einzelfall Aktienoptionen gewährt werden. 
              Feste Vergütung 
1.            Die feste Vergütung besteht aus dem festen Jahresgehalt und den Nebenleistungen. Sie ist 
              erfolgsunabhängig und sichert für die Vorstandsmitglieder ein angemessenes Basiseinkommen, wodurch das 
              Eingehen unangemessener Risiken für das Unternehmen vermieden wird. Die einzelnen erfolgsunabhängigen 
              Komponenten der Vorstandsvergütung setzen sich wie folgt zusammen: 
              Festes Jahresgehalt 
1.1           Das feste Jahresgehalt wird in zwölf gleichen Teilbeträgen jeweils am Ende eines Kalendermonats 
              ausgezahlt. 
              Nebenleistungen 
              Den Mitgliedern des Vorstands werden ferner vertragliche Nebenleistungen gewährt, die hinsichtlich Höhe 
              und Umfang individuell unterschiedlich unter Berücksichtigung der jeweiligen Vertragssituation 
              ausgestaltet werden können. Diese Nebenleistungen können insbesondere die Bereitstellung eines 
1.2           Dienstwagens zur dienstlichen und privaten Nutzung, die Bereitstellung von Versicherungsschutz in 

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April 12, 2021 09:06 ET (13:06 GMT)