"Die Ausbauziele sind teilweise noch ambitionierter als im Klimaschutzprogramm 2030 geregelt, um zusätzliche Sicherheit bei der Erreichung des 65-Prozent-Ausbauziels zu schaffen", heißt es im Gesetzentwurf des Erneuerbare Energien Gesetzes (EEG), das Reuters am Montag vorlag. Das 65-Prozent-Ziel besagt, dass 2030 dieser Anteil am Stromverbrauch mit Wind, Wasser oder Sonner erzeugt werden muss. Der Entwurf sieht einzelne Jahresmengen bis 2030 für Wind an Land und auf See, Solar-Energie und Biomasse vor. Zuletzt hatte vor allem der Ausbau der Windenergie an Land gestockt. Nun sollen die Kommunen und Bürger an Erlösen der Windparks beteiligt werden, um mehr Akzeptanz für die Anlagen zu schaffen.

Der Ausbau erneuerbarer Energie gilt als Voraussetzung dafür, dass Deutschland seine Klimaschutzziele schaffen kann. Diese könnten in diesem Jahr noch einmal verschärft werden, da die EU ihre Ziele als Verpflichtung aus dem Pariser Weltklimavertrag anheben will. Daher gilt ein Anteil von 65-Prozent aus erneuerbaren Energien am Verbrauch als Mindestanforderung.

SOLARENERGIE SOLL GRÖSSERE ROLLE SPIELEN

Geplant ist künftig, dass besonders die Solarenergie eine wichtigere Rolle spielen solle. Große Solaranlagen etwa auf Supermärkten oder anderen Gewerbedächern mit mehr als 500 Kilowatt Leistung werden dem Entwurf zufolge nun über Ausschreibungen gefördert. Bislang gab es für den Strom von Dächern feste Abnahmepreise, die jetzt nur noch für kleinere Flächen greifen soll. Bei den Ausschreibungen wird der Aufbau einer bestimmte Menge an elektrischer Leistung als Ziel gesetzt. Den Zuschlag für seine Projekte erhält derjenige, der dafür die geringsten Subventionen verlangt. Ingesamt soll in den nächsten Jahren jedes Jahr bis 2030 neue Solarenergie mit einer Leistung von 4,6 bis 5,6 Gigawatt ans Netz. Zuletzt waren es rund vier Gigawatt im Jahr 2019.

Bei der Windenergie an Land soll mit gesteigerter Akzeptanz im Schnitt der nächsten Jahre ebenfalls rund vier Gigawatt neuer Leistung gebaut werden. Das Ministerium verweist aber darauf, dass dafür die Akzeptanz über die Beteiligung von Kommunen und Bürgern hinaus gesteigert werden müsse. "So müssen insbesondere auch das Planungs-, das Genehmigungs- und das Natur- und Artenschutzrecht die ambitionierten Ausbauziele für erneuerbare Energien widerspiegeln."

Um die Windenergie gerade in Süddeutschland voranzubringen, wo der Wind meist schwächer weht, soll es eine Südquote von 15 Prozent bei den Ausschreibungen bis 2023 geben, danach steigt sie auf 20 Prozent.

Erstmals soll es auch Regelungen für alte Anlagen geben, deren 20-jährige Förderung über garantierte Abnahmepreise ab 2021 ausläuft. Um deren Abriss zu verhindern, soll es für kleinere Anlagen eine Regelung geben, dass sie ihren Strom weiter zu Marktpreisen an den Netzbetreiber verkaufen können.