Bericht des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2021

Sehr geehrte Kommanditaktionäre,

der Aufsichtsrat hat im Geschäftsjahr 2021 die ihm nach Gesetz und Satzung obliegenden Prüfungs- und Kontrollaufgaben mit der gebotenen Sorgfalt wahrgenommen.

Der Aufsichtsrat hat die Ecolutions Management GmbH bei der Unternehmensleitung beraten sowie die Geschäftsführung und Geschäftsentwicklung der Gesellschaft überwacht. In alle Entscheidungen, die für das Unternehmen von grundlegender Bedeutung waren, oder in welchen der Aufsichtsrat kraft Gesetzes oder Satzung mitzuwirken hatte, war das Aufsichtsgremium von der Geschäftsleitung einbezogen.

Der Aufsichtsrat hat die persönlich haftende Gesellschafterin sorgfältig und umsichtig kontrolliert.

Geschäftsführung

Die persönlich haftende Gesellschafterin (Komplementärin) der ecolutions GmbH & Co. KGaA ist die Ecolutions Management GmbH. Sie führt die Geschäfte der ecolutions GmbH & Co. KGaA und wird durch ihren alleinigen Geschäftsführer Volker Glaser vertreten.

Besetzung des Aufsichtsrats

Satzungsgemäß besteht der Aufsichtsrat aus sechs Mitgliedern. Im Berichtszeitraum des Jahres 2021 gab es im Aufsichtsrat keine Änderungen.

Aufsichtsratssitzungen

Während des Geschäftsjahres 2021 hat sich der Aufsichtsrat zur Wahrnehmung seiner Aufgaben in einer ordentlichen Sitzung über die aktuelle Lage der Gesellschaft informiert und die Situation mit der Geschäftsführung eingehend erörtert.

Das Geschäftsjahr 2021 wie auch die Tätigkeit des Aufsichtsrats waren analog zum Jahr 2020 durch die Covid-19-Pandemie beeinflusst. Der Aufsichtsrat hat sich zur Wahrnehmung seiner Aufgaben durch schriftliche und mündliche Berichte sowie in einer Sitzung im Wege der Telefonkonferenz über die Entwicklung und Lage der Gesellschaft informieren lassen. Diese Situation wurde mit der Geschäftsführung eingehend erörtert. Der Aufsichtsrat hat die Komplementärin bei der Leitung des Unternehmens beraten und die Geschäftsführung überwacht. Überdies hat die Geschäftsführung den Vorsitzenden laufend über wichtige Entscheidungen informiert. Die Geschäftsführung unterrichtete den Aufsichtsrat regelmäßig über wesentliche Fragen der Unternehmensplanung sowie über den Gang der Geschäfte.

Die Aufsichtsratssitzung fand am 22. Dezember 2021 zugleich als Bilanzsitzung für das Geschäftsjahr 2020 statt. An der Aufsichtsratssitzung haben alle Mitglieder des Aufsichtsrats teilgenommen. Aufgrund der Corona-Pandemie hat nur eine Aufsichtsratssitzung im Jahr 2021 stattgefunden.

Zu den wichtigsten Beratungsthemen im abgelaufenen Geschäftsjahr zählten:

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  • Erörterung der Lage der Gesellschaft sowie die Liquidität und Liquiditätsplanung & Struktur der Gesellschaft.
  • Berichterstattung der Komplementärin zur Entwicklung aller wesentlichen Finanzkennziffern und Entwicklung der Liquidität und Kostenpositionen.
  • Entwicklung und Performance sowie Maßnahmen zur Optimierung der Solarparks Rügen und Merseburg.
  • Investitionen in die Solarparks Rügen und Merseburg, um die Performance zu verbessern.
  • Umwandlung der Solarparks in eigenständige Gesellschaften in Form der GmbH.
  • Diskussion über die weitere Entwicklung der Gesellschaft und Evaluierung von neuen Projekten oder Ergänzung des Geschäftsmodells.
  • Ausrichtung des Unternehmens und mögliche Kapitalmaßnahmen, um die Gesellschaft für due Zukunft auszurichten.

Jahresabschluss 2021

Die ecolutions GmbH & Co. KGaA ist weder nach Gesetz noch nach Satzung des Unternehmens verpflichtet, einen Konzernabschluss aufzustellen oder den Jahresabschluss durch einen Abschlussprüfer prüfen zu lassen. Die Satzung der Gesellschaft sieht auch eine freiwillige Prüfung durch einen Abschlussprüfer nicht vor.

Den Jahresabschluss 2021 hat die Frank Klar Steuerberatungsgesellschaft aus Westhofen im Auftrag der Komplementärin erstellt. Alle Mitglieder des Aufsichtsrats haben die Unterlagen des Jahresabschlusses rechtzeitig erhalten. Allerdings hat die Geschäftsführung beim Jahresabschluss 2021 die Frist des § 264 Abs. 1 Satz 4 HGB, als auch die des § 28 der Satzung nicht eingehalten. Die Geschäftsleitung hat den Jahresabschluss 2021 am 31. August 2022 aufgestellt und gemäß § 245 HGB unterzeichnet. Die Komplementärin hat in der Bilanzsitzung des Aufsichtsrats den Jahresabschluss eingehend erläutert und die Fragen der Mitglieder des Aufsichtsrats beantwortet. Der Aufsichtsrat nahm das Ergebnis des von der Komplementärin vorgelegten Jahresabschlusses zustimmend zur Kenntnis. Der Aufsichtsrat prüfte den Jahresabschluss sowie den Vorschlag der Komplementärin zur Ergebnisverwendung selbst im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen und hatte keine Einwendungen.

Der Aufsichtsrat hat den von der Komplementärin vorgelegten Jahresabschluss gebilligt, der nach den gesetzlichen Bestimmungen von der Hauptversammlung festzustellen ist. Es wird darauf verwiesen, dass die Jahresabschlüsse für 2019 und 2020 ebenfalls noch von der Hauptversammlung festzustellen sind.

Für den Aufsichtsrat

Hans-Georg Möckesch

Vorsitzender des Aufsichtsrats

München, im November 2022

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ecolutions GmbH & Co. KGaA published this content on 02 December 2022 and is solely responsible for the information contained therein. Distributed by Public, unedited and unaltered, on 02 December 2022 08:33:05 UTC.