Bericht des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2020

Sehr geehrte Kommanditaktionäre,

der Aufsichtsrat hat im Geschäftsjahr 2020 die ihm nach Gesetz und Satzung obliegenden Prüfungs- und Kontrollaufgaben mit der gebotenen Sorgfalt wahrgenommen.

Der Aufsichtsrat hat die Ecolutions Management GmbH bei der Unternehmensleitung beraten sowie die Geschäftsführung und Geschäftsentwicklung der Gesellschaft überwacht. In alle Entscheidungen, die für das Unternehmen von grundlegender Bedeutung waren, oder in welchen der Aufsichtsrat kraft Gesetzes oder Satzung mitzuwirken hatte, war das Aufsichtsgremium von der Geschäftsleitung einbezogen.

Der Aufsichtsrat hat die persönlich haftende Gesellschafterin sorgfältig wie umsichtig kontrolliert.

Geschäftsführung

Die persönlich haftende Gesellschafterin (Komplementärin) der ecolutions GmbH & Co. KGaA ist die Ecolutions Management GmbH. Sie führt die Geschäfte der ecolutions GmbH & Co. KGaA und wird durch ihren alleinigen Geschäftsführer Volker Glaser vertreten.

Besetzung des Aufsichtsrats und personelle Veränderung

Satzungsgemäß besteht der Aufsichtsrat aus sechs Mitgliedern. Während vier Kandidaten von der Hauptversammlung gewählt werden, gibt es für zwei Kommanditaktionäre gemäß der Satzung das Recht, jeweils ein Mitglied in den Aufsichtsrat zu entsenden. Es handelt sich um die Kommanditaktionäre Finlab AG (vormals: Altira AG) sowie Futuren SA (vormals: Theolia SA).

Die Hauptversammlung der Gesellschaft vom 23. August 2019 hat die Herren Möckesch, Dr. Zierlein, Dr. Otmar Weigele sowie Sebastian Oertel für einen weiteren Zeitraum von vier Jahren gewählt. In der Besetzung des Aufsichtsrats im Geschäftsjahr 2020 kam es zu keinen Veränderungen.

Mitglieder des Aufsichtsrats waren im Geschäftsjahr 2020:

Hans-Georg Möckesch

Vorsitzender des Aufsichtsrats

Sascha Magsamen

Stellvertretender Aufsichtsratsvorsitzender

George Hersbach

Dr. Jürgen Zierlein

Sebastian Oertel

Dr. Otmar M. Weigele

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Aufsichtsratssitzungen

Während des Geschäftsjahres 2020 hat sich der Aufsichtsrat zur Wahrnehmung seiner Aufgaben in einer ordentlichen Sitzung über die aktuelle Lage der Gesellschaft informiert und die Situation mit der Geschäftsführung eingehend erörtert.

Das Geschäftsjahr 2020 wie auch die Tätigkeit des Aufsichtsrats waren durch die Covid-19- Pandemie beeinflusst. Der Aufsichtsrat hat sich wie gesagt zur Wahrnehmung seiner Aufgaben durch schriftliche und mündliche Berichte sowie in einer Sitzung im Wege der Telefonkonferenz über die Entwicklung und Lage der Gesellschaft informieren lassen. Diese Situation wurde mit der Geschäftsführung eingehend erörtert. Der Aufsichtsrat hat die Komplementärin bei der Leitung des Unternehmens beraten und die Geschäftsführung überwacht. Überdies hat die Geschäftsführung den Vorsitzenden laufend über wichtige Entscheidungen informiert. Die Geschäftsführung unterrichtete den Aufsichtsrat regelmäßig über wesentliche Fragen der Unternehmensplanung sowie über den Gang der Geschäfte.

Die Aufsichtsratssitzung fand am 02. November 2020 zugleich als Bilanzsitzung für das Geschäftsjahr 2019 statt. An der Aufsichtsratssitzung haben alle Mitglieder des Aufsichtsrats teilgenommen.

Zu den wichtigsten Beratungsthemen im abgelaufenen Geschäftsjahr zählten:

  • Erörterung der Lage der Gesellschaft sowie die Liquidität und Liquiditätsplanung.
  • Berichterstattung der Komplementärin zur Entwicklung aller wesentlichen Finanzkennziffern und Entwicklung der Liquidität.
  • Erörterung der Entwicklung der Rechtsstreitigkeiten sowie deren Beendigung.
  • Entwicklung und Performance sowie Maßnahmen zur Optimierung der Solarparks Rügen und Merseburg.
  • Investitionen in die Solarparks Rügen und Merseburg, um die Performance zu verbessern.
  • Berichterstattung der Komplementärin zum Verlauf und Stand der Prüfung durch das Finanzamt Frankfurt am Main sowie Erörterung der Risiken daraus.
  • Diskussion über die weitere Entwicklung der Gesellschaft und Evaluierung von neuen Projekten oder Ergänzung des Geschäftsmodells.
  • Umwandlung der Solarparks in eigenständige GmbHs.

Jahresabschluss 2020

Die ecolutions GmbH & Co. KGaA ist weder nach Gesetz noch nach Satzung des Unternehmens verpflichtet, einen Konzernabschlussaufzustellen oder den Jahresabschluss durch einen Abschlussprüfer prüfen zu lassen. Die Satzung der Gesellschaft sieht auch eine freiwillige Prüfung durch einen Abschlussprüfer nicht vor. Somit hat die Hauptversammlung für das Geschäftsjahr 2020 auch keinen Abschlussprüfer gewählt.

Den Jahresabschluss 2020 hat die Frank Klar Steuerberatungsgesellschaft aus Westhofen für die Komplementärin erstellt. Alle Mitglieder des Aufsichtsrats haben die Unterlagen des Jahresabschlusses rechtzeitig erhalten. Die Komplementärin hat in der Bilanzsitzung des Aufsichtsrats den Jahresabschluss eingehend erläutert und die Fragen der Mitglieder des Aufsichtsrats beantwortet. Der Aufsichtsrat nahm das Ergebnis des von der Komplementärin vorgelegten Jahresabschlusses zustimmend zur Kenntnis. Der Aufsichtsrat prüfte den Jahresabschluss sowie den Vorschlag der Komplementärin zur Ergebnisverwendung selbst im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen und hatte keine Einwendungen.

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Der Aufsichtsrat hat den von der Komplementärin vorgelegten Jahresabschluss gebilligt, der nach den gesetzlichen Bestimmungen von der Hauptversammlung festzustellen ist.

Der Aufsichtsrat dankt der Geschäftsführung für ihre Tätigkeit wie ihr Engagement und ihren Einsatz im Geschäftsjahr 2020. Den Aktionären der ecolutions GmbH & Co. KGaA dankt der Aufsichtsrat für das in ihn gesetzte Vertrauen.

Für den Aufsichtsrat

Hans-Georg Möckesch

Vorsitzender des Aufsichtsrats

München, im Dezember 2021

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