VERGÜTUNGSBERICHT

Grundzüge des Vergütungssystems

Der vorliegende Vergütungsbericht bildet das bisherige Vergütungssystem ab. Ab dem Jahr 2022 wurde ein neues Vergütungssystem eingeführt und in den Vorstandsverträgen ab dem Jahr 2022 umgesetzt. Die beste-henden Altverträge stehen unter Bestandsschutz gem. § 26 j Einführungsgesetz zum Aktiengesetz (EGAktG).

Das System der Vorstandsvergütung ist darauf ausgerichtet, einen Anreiz für eine langfristig erfolgreiche Unternehmensentwicklung zu setzen. Wesentlicher Aspekt des Vergütungssystems ist dabei, dass neben fixen Vergütungsteilen auch variable Vergütungsteile mit einer mehrjährigen Bemessungsgrundlage verein-bart werden, sodass die Mitglieder des Vorstandes sowohl an positiven als auch an negativen Entwicklungen angemessen beteiligt sind.

Bei der Festlegung der Gesamtvergütung sowie der Auſteilung auf einzelne Vergütungsteile werden insbe-sondere der dem jeweiligen Vorstandsmitglied übertragene Verantwortungsbereich und die persönliche Leistung bewertet. Des Weiteren werden die wirtschaſtliche Lage, der Erfolg und die Zukunſtsaussichten des Unternehmens in die Bewertung einbezogen. Schließlich soll die Vergütung auch im Vergleich zur üblichen Vergütung im Wettbewerbsumfeld und zur Vergütungsstruktur im Unternehmen, sowohl im Verhältnis zum oberen Führungskreis als auch zur Belegschaſt, attraktiv und angemessen sein.

Die Gesamtvergütung der einzelnen Mitglieder des Vorstandes sowie das Vergütungssystem werden vom Aufsichtsrat für einen mehrjährigen Zeitraum festgesetzt und in regelmäßigen Abständen überprüſt. Ziel ist eine Vergütungsstruktur, die auf eine nachhaltige Unternehmensentwicklung ausgerichtet ist. Im Hin-blick auf die Bestimmungen des Gesetzes zur Angemessenheit der Vorstandsvergütung (VorstAG) wurden die Vorstandsverträge mit Wirkung zum Geschäſtsjahr 2011 angepasst, sodass die variablen Vergütungs-teile nunmehr grundsätzlich eine mehrjährige Bemessungsgrundlage und Höchstbeträge aufweisen. Einge-führt wurde zugleich die Möglichkeit, die Vergütung des Vorstandes für den Zeitraum der Verschlechte-rung der wirtschaſtlichen Situation des Unternehmens auf eine angemessene Höhe herabsetzen zu können. Die fixen Vergütungsteile werden monatlich anteilig als Gehalt ausgezahlt. Die Vorstandsmitglieder erhal-ten außerdem Nebenleistungen in Form von Sachbezügen, die im Wesentlichen aus Dienstwagennutzung, Telefon sowie Versicherungsprämien bestehen, die allen Vorstandsmitgliedern prinzipiell in gleicher Weise zustehen, jedoch in der Höhe je nach der persönlichen Situation variieren können. Als Vergütungsbestand-teil sind diese Nebenleistungen vom einzelnen Vorstandsmitglied zu versteuern.

Als variable Vergütungsteile werden Tantiemen mit mehrjähriger Bemessungsgrundlage vereinbart. Diese basieren auf einem Prozentsatz vom kumulierten EBIT bzw. Jahresüberschuss des direkten Verantwor-tungsbereichs, der über einen definierten, mehrjährigen Zeitraum betrachtet wird. Nach Feststellung des Jahresabschlusses bzw. nach Billigung des Konzernabschlusses werden jährlich Abschlagszahlungen geleis-tet; die Endabrechnung erfolgt am Ende des vereinbarten Zeitraums. Daneben können auch variable Vergü-tungsteile vereinbart werden, die lediglich auf einer jährlichen Erfolgsbetrachtung und damit entweder auf einer konkreten Zielerreichung oder einer prozentualen Beteiligung am Jahresergebnis basieren. Die varia-blen Vergütungsteile sehen betragsmäßige Höchstgrenzen vor. Im Geschäſtsjahr 2021 wurde von der Mög-lichkeit variable Vergütungsbestandteile zurückzufordern kein Gebrauch gemacht.

Für den Fall der vorzeitigen oder regulären Beendigung der Tätigkeit eines Vorstandsmitglieds sind keine Abfindungen vereinbart worden. Für Herrn Dr. Hasselmann und Herrn Dr. Helmke wurden jedoch nach-vertragliche Wettbewerbsklauseln vereinbart, wonach 50% der im letzten Jahr durchschnittlichen monat-lichen Vergütung über einen Zeitraum von einem Jahr nach Beendigung des Dienstverhältnisses als Ent-schädigung für das Verbot einer Beschäſtigung in der Branche zu zahlen ist.

Die Mitglieder des Aufsichtsrates erhalten eine feste jährliche Vergütung in Höhe von 18.000 €. Der Vor-sitzende erhält eine feste jährliche Vergütung von 36.000 €, der stellvertretende Vorsitzende einen Betrag von 24.000€. Für die Tätigkeit im Vergütungsausschuss erhalten die Mitglieder dieses Ausschusses seit dem 1. Juli 2021 eine zusätzliche feste jährliche Vergütung von 5.000 €. Zum 2. Juni 2021 wurde ein Prü-fungsausschuss eingerichtet. Der Vorsitzende des Prüfungsausschusses erhält für seine Tätigkeit eine zusätzliche feste jährliche Festvergütung von 16.000€, die weiteren Mitglieder erhalten für ihre Aus-schusstätigkeit jeweils einen festen Betrag von 8.000 €.

Besteht die Mitgliedschaſt im Aufsichtsrat oder in den Ausschüssen nicht ein ganzes Geschäſtsjahr, erhält das jeweilige Mitglied die Vergütung zeitanteilig.

Über die feste jährliche Vergütung hinaus erhalten die Mitglieder des Aufsichtsrates für jede Teilnahme an einer Aufsichtsratssitzung ein Sitzungsgeld in Höhe von 1.000€. Die Vergütung des Aufsichtsrats wird jeweils im Folgejahr für das vorangegangene Jahr ausgezahlt.

Nachfolgend werden jedem einzelnen gegenwärtigen oder früheren Mitglied des Vorstands und des Auf-sichtsrats von der Gesellschaſt und von den Unternehmen desselben Konzerns gewährte und geschuldete Vergütungen dargestellt. Eine Vergütung ist gewährt, wenn diese dem Organmitglied faktisch, d. h. tatsäch-lich zufließt und somit in sein Vermögen übergeht. Eine Vergütung ist geschuldet, wenn die Gesellschaſt eine rechtliche bestehende Verpflichtung gegenüber dem Organmitglied hat, die fällig, aber noch nicht erfüllt ist. Ist eine solche Vergütung noch nicht fällig, handelt es sich um eine zugesagte Vergütung.

Gesamtbezüge des Vorstandes

In der folgenden Tabelle werden die Gesamtvergütungen und die Vergütungsbestandteile der Vorstände dargestellt:

Angaben zu den Gesamtvergütungen und den Vergütungsbestandteilen

Name des Organ-mitglieds, Position

Feste Vergütungs-bestandteile in €

Variable Vergütungs-bestandteile in €

SonstigeVersor-gungs-Gesamt-Grund-gehalt

Neben- kurzfristig langfristig aufwand vergütungleistungen (≤ 1 J.) (> 1 J.)in €

in €

relativer Anteil der variablen Vergütung an der Gesamtvergütung in %relativer Anteil der festen Vergütung an der Gesamtvergütung in %

Dr. Eckert Ziegler Vorstands-vorsitzender

300.000

40.752

3.263.518

3.604.270

90,55 9,45

Dr. Harald Hasselmann Vorstands-mitglied

216.360

42.195

250.000

508.555

49,16 50,84

Dr. Lutz Helmke Vorstands-mitglied

210.000

42.395

  • 200.000 1.800

454.195

44,03 55,57

Dem Vorstandsvorsitzenden, Dr. Andreas Eckert, wurde neben dem vereinbarten Festgehalt eine anteils-basierte Vergütung zugesagt, die über mehrere Jahre erdient wurde und ihm 2021 zugeflossen ist. Diese aktienbasierte Vergütung beläuſt sich auf 2.763.518€ und ist in der langfristigen variablen Vergütung von Herrn Dr. Eckert enthalten.

Herr Dr. Helmke hat über den Gruppenvertrag der Eckert & Ziegler AG bei der Allianz Lebensversiche-rungs-AG einen Vertrag zur betrieblichen Altersversorgung abgeschlossen, im Durchführungsweg einer Direktversicherung mit Entgeltumwandlung. Die an die Versicherung durch Herrn Dr. Helmke geleisteten Zahlungen (monatliche Entgeltumwandlung in Höhe von 370 €) sind in seinem Grundgehalt enthalten. Die Eckert & Ziegler AG bezuschusst diese Versicherungsprämie mit einer monatlichen Zahlung in Höhe von 150 € (jährlich 1.800 €).

Herr Dr. Edgar Löffler ist ein ehemaliges Vorstandsmitglied. Nach seiner Pensionierung im Jahr 2016 erhält er monatliche Rentenbezüge aus einer Unterstützungskasse. Im Geschäſtsjahr 2021 beliefen sich seine Rentenbezüge auf 55.017,86€. Da der Leistungsanspruch aus der betrieblichen Altersvorsorge im Durchführungsweg einer Unterstützungskasse sich gegen den Arbeitgeber richtet, werden die Rentenbe-züge von Hr. Dr. Löffler zunächst an die Eckert & Ziegler AG überwiesen und im Anschluss nach erfolgtem Lohnsteuerabzug an Herrn Dr. Löffler ausgezahlt.

Die langfristige Entwicklung der Gesellschaſt wird durch die Ausgestaltung der variablen Vergütung in Form der Beteiligung am Konzern-EBIT für den Vorstandsvorsitzenden und am Konzernjahresüberschuss ohne den Beitrag des durch das jeweilige Vorstandsmitglied zu verantwortenden Segments sowie am Jahres-überschuss des von dem jeweiligen Vorstandsmitglied zu verantwortenden Segments für die weiteren Vor-standsmitglieder gewährleistet.

In Absprache mit dem Aufsichtsrat beziehen Dr. Hasselmann und Dr. Helmke ihre Vergütung für die Vor-standstätigkeit von den Tochtergesellschaſten Eckert & Ziegler BEBIG GmbH bzw. Eckert & Ziegler Radio-pharma GmbH. Bei der Eckert & Ziegler BEBIG GmbH sowie bei der Eckert & Ziegler Radiopharma GmbH handelt es sich um Dritte im Sinne des §162 Abs. 2 Nr. 1 AktG. Die Dr. Hasselmann und Dr. Helmke von Dritten gewährte Vergütung ist der obigen Tabelle zu entnehmen. Die Herrn Dr. Hasselmann und Herrn Dr. Helmke von Dritten zugesagte Vergütung beläuſt sich auf 250.000€ bzw. 300.000€ und umfasst die Abschlagszahlung für die langfristige variable Vergütung für das Geschäſtsjahr 2021.

Aufgrund der guten wirtschaſtlichen Situation des Unternehmens bestand für den Aufsichtsrat keine Not-wendigkeit die Vergütung des Vorstandes herabzusetzen.

Die nachfolgende Tabelle enthält Angaben zu den angewendeten Leistungskriterien. In den Altverträgen wurden noch keine Zielwerte für die Leistungskriterien zur Messung der variablen Vergütung festgelegt, es wurden lediglich Höchstbeträge für die variablen Vergütungsbestandteile vereinbart. Im Jahr 2021 wurde die im Jahr 2020 erreichte variable Vergütung ausgezahlt. Da die tatsächlich gemessene variable Vergütung im Jahr 2020 über der maximal möglichen Abschlagszahlung lag, wurden jeweils nur die Abschlagszahlung und somit die Maximalvergütung an die Vorstände ausgezahlt.

Ab dem Jahr 2022 werden im Zusammenhang mit den neuen Vorstandsverträgen die Leistungskriterien angepasst. Die Zielerreichungswerte der nachfolgenden Tabelle (Höchstbetrag) werden im Jahr 2022 ausge-zahlt.

Name des Organ-mitglieds, Position

Dr. Andreas Eckert Vorstands-vorsitzenderDr. Harald Hasselmann Vorstands-mitglied

Dr. Lutz Helmke Vorstands-mitglied

Angaben zu den angewendeten Leistungskriterien

Beschreibung der LeistungskriterienRelative Gewichtung der Leistungs-kriterien

Die langfristige variable Vergütung besteht ab dem Jahr 2011 in 100% einer prozentualen Beteiligung an dem, über einen Fünahres-zeitraum, nachfolgend jeweils Dreijahreszeiträume, kumulierten Konzern-EBIT in Höhe von 1,67%. Auf die langjährige variable Vergütung wird eine jährliche Abschlagszahlung geleistet. Die langfristige variable Vergütung ist der Höhe nach auf insgesamt 2,5 Mio. € (für 5 Jahre) bzw. auf insgesamt 1,5 Mio. € (für 3 Jahre) begrenzt. Die jährliche Abschlagszahlung darf 500 Tsd. € nicht übersteigen. Der neue Dreijahreszeitraum hat im Geschäftsjahr 2019 begenonnen und endet 2021. Das Konzern-EBIT für das Geschäftsjahr 2021 beträgt 47,45 Mio €.

Die langfristige variable Vergütung besteht aus zwei Teilen: 60% A) prozentuale Beteiligung an dem durchschnittlichen Jahres-überschuss des Segments Therapie, jeweils berechnet für die letzten drei Geschäftsjahre in Höhe von 2%. Auf die langjährige variable Vergütung wird eine jährliche Abschlagszahlung geleis-tet. Die jährliche Abschlagszahlung darf 150 Tsd. € nicht über-steigen. Der neue Dreijahreszeitraum hat im Geschäftsjahr 2020 begonnen. Der durchschnittliche Jahresüberschuss des Therapie-segments im Geschäftsjahr 2021 beträgt 8,9 Mio €.

B) prozentuale Beteiligung an dem durchschnittlichen Jahres- 40% überschuss der restlichen Segmente (ohne das Segment Thera-pie), jeweils berechnet für die letzten drei Geschäftsjahre in Höhe von 1%. Auf die langjährige variable Vergütung wird eine jähr-liche Abschlagszahlung geleistet. Die jährliche Abschlagszahlung darf 100 Tsd. € nicht übersteigen. Der neue Dreijahreszeitraum hat im Geschäftsjahr 2020 begonnen. Der durchschnittliche Kon-zernjahresüberschuss ohne das Therapiesegment im Geschäfts-jahr 2021 beträgt 20,35 Mio €.

Die langfristige variable Vergütung besteht aus zwei Teilen: 83,33% A) prozentuale Beteiligung an dem über einen Dreijahreszeitraum (2019-2021) kumulierten Jahresüberschuss des Segments Radio-pharma, in Höhe von 2 %. Auf die langjährige variable Vergütung wird eine jährliche Abschlagszahlung geleistet. Die jährliche Abschlagszahlung darf 250 Tsd. € nicht übersteigen. Der Jahres-überschuss für das Segment Radiopharma im Geschäftsjahr 2021 beträgt 13,96 Mio €.

B) prozentuale Beteiligung an dem über einen Dreijahreszeit- 16,67% raum (2019-2021) kumulierten Jahresüberschuss der restlichen Segmente (ohne das Segment Radiopharma) in Höhe von 0,5 %. Auf die langjährige variable Vergütung wird eine jährliche Ab-schlagszahlung geleistet. Die jährliche Abschlagszahlung darf 50 Tsd. € nicht übersteigen. Der Jahresüberschuss für die übri-gen Segmente im Geschäftsjahr 2021 beträgt 20,57 Mio €.

Informationen über die

Leistungsziele

  • a) Minimalziel

  • b) Entspre-chende Vergütung a) Das

    Minimal-ziel nebst entspre-chender Vergütung wurde nicht fest-gelegt

b) 500.000

  • a) Das Minimal-ziel nebst entspre-chender Vergütung wurde nicht fest-gelegt

  • b) 150.000

  • a) Das Minimal-ziel nebst entspre-chender Vergütung wurde nicht fest-gelegt

  • b) 100.000

  • a) Das Minimal-ziel nebst entspre-chender Vergütung wurde nicht fest-gelegt

  • b) 250.000

  • a) Das Minimal-ziel nebst entspre-chender Vergütung wurde nicht fest-gelegt

  • b) 50.000

  • a) Zielwert

  • b) Entspre-chende Vergütung a) Zielwert nebst entspre-chender Vergütung wurde nicht fest-gelegt

b) 500.000

  • a) Zielwert nebst entspre-chender Vergütung wurde nicht fest-gelegt

  • b) 150.000

  • a) Zielwert nebst entspre-chender Vergütung wurde nicht fest-gelegt

  • b) 100.000

  • a) Zielwert nebst entspre-chender Vergütung wurde nicht fest-gelegt

  • b) 250.000

  • a) Zielwert nebst entspre-chender Vergütung wurde nicht fest-gelegt

  • b) 50.000

Zielerrei-chungswert in €

  • a) Gemessene Leistung

  • b) Entspre-chende Vergütung a) 792.415

b) 500.000

  • a) 178.000

  • b) 150.000

  • a) 203.500

  • b) 100.000

  • a) 279.160

  • b) 250.000

  • a) 102.845

  • b) 50.000

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Eckert & Ziegler AG published this content on 28 March 2022 and is solely responsible for the information contained therein. Distributed by Public, unedited and unaltered, on 30 March 2022 07:14:06 UTC.