Erklärung des Vorstands und des Aufsichtsrats

der Eckert & Ziegler AG zu den Empfehlungen der

"Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex"

gem. §161 AktG

Seit der Abgabe der letzten Entsprechenserklärung vom 3. Dezember 2019 bis zum 20. März 2020 hat die Eckert & Ziegler AG allen Empfehlungen der "Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex" in der Fassung vom 7. Februar 2017 ("Kodex 2017") entspro-

chen, mit folgenden Ausnahmen:

  • 1. Empfehlung 3.8 des Kodex 2017: Die von der Gesellschaft für den Aufsichtsrat abge-schlossene D&O-Versicherung sieht keinen Selbstbehalt vor. Von der Vereinbarung ei-nes Selbstbehalts in der D&O-Versicherung (Haftpflichtversicherung für Mitglieder der Organe) für den Aufsichtsrat wird abgesehen, da nicht erkennbar ist, dass sich dadurch Motivation und Verantwortungsbewusstsein der Mitglieder des Aufsichtsrates grund-sätzlich verbessern lassen. Außerdem wird ein Selbstbehalt, angesichts der vergleichs-weise geringen Höhe der Vergütung des Aufsichtsrates nicht für sachgerecht gehalten.

  • 2. Empfehlung 5.3 des Kodex 2017: Der Aufsichtsrat hat keine Ausschüsse, insbeson-dere keinen Prüfungsausschuss oder Nominierungsausschuss, eingerichtet. Die Not-wendigkeit der Bildung von Ausschüssen, insbesondere eines Prüfungsausschusses o-der eines Nominierungsausschusses, wird aufgrund der geringen Anzahl der Aufsichtsratsmitglieder sowie der spezifischen Gegebenheiten des Unternehmens, ins-besondere der leichten Verfügbarkeit der Mitglieder des Aufsichtsrats, als nicht vordring-lich angesehen. Der Aufsichtsrat als Gesamtgremium kann die den Ausschüssen übli-cherweise überantworteten Aufgaben ebenso gut wahrnehmen.

  • 3. Empfehlung 5.1.2 des Kodex 2017: Für die Mitglieder des Vorstandes sind keine Al-tersgrenzen festgelegt worden. Menschen sollten wegen ihres Alters, ihrer Hautfarbe, ihrer Herkunft oder ihres Geschlechts weder privilegiert noch benachteiligt werden. Leit-linie für die Besetzung von Vorstandspositionen kann nur sein, aus einem möglichst großen Kandidatenpool jene Personen auszuwählen, die in einer gegebenen Lage auf-grund ihrer Kenntnisse, Fähigkeiten und fachlichen Erfahrungen am meisten geeignet ist, das Gremium und damit die Wettbewerbsfähigkeit des Unternehmens zu stärken.

DocID: 6968156.2

/..

4.

Empfehlung 4.2.3 des Kodex 2017: Die Vorstandsanstellungsverträge sehen zum Teil die Befugnis des Aufsichtsrats vor, einzelne Parameter zur Bemessung einzelner, vari-abler Vergütungsbestandteile im Falle außergewöhnlicher Ereignisse nachträglich an-zupassen. Eine solche Anpassungsmöglichkeit, die im Übrigen Anpassungen sowohl zugunsten als auch zum Nachteil der Vorstandsmitglieder erlaubt, stellt eine sachge-rechte Incentivierung der Vorstandsmitglieder sicher. Da die Entscheidung im alleinigen, sachgerechten Ermessen des Aufsichtsrats steht, ist eine solche Anpassungsmöglich-keit im besten Interesse der Gesellschaft und ihrer Aktionäre.

Die Eckert & Ziegler AG entspricht sämtlichen Empfehlungen der "Regierungskommission

Deutscher Corporate Governance Kodex" in der Fassung vom 16. Dezember 2019, die am 20. März 2020 in Kraft getreten ist ("Kodex 2020"), seit dem Inkrafttreten des Kodex 2020 und wird diesen auch zukünftig entsprechen, jeweils mit den folgenden Ausnahmen:

  • 1. Empfehlung B.5 des Kodex 2020: Die Gesellschaft legt für die Vorstandsmitglieder keine Altersgrenze fest, weil Alter für sie kein relevantes Kriterium ist.

  • 2. Empfehlungen D.3 und D.5 des Kodex 2020: Der Aufsichtsrat hat keinen Prüfungs-ausschuss und keinen Nominierungsausschuss eingerichtet. Die Bildung eines Prü-fungsausschusses oder eines Nominierungsausschusses ist aufgrund der geringen An-zahl der Aufsichtsratsmitglieder sowie der spezifischen Gegebenheiten des Unternehmens, insbesondere der leichten Verfügbarkeit der Mitglieder des Aufsichts-rats, nicht erforderlich. Der Aufsichtsrat als Gesamtgremium kann die einem Prüfungs-ausschuss und einem Nominierungsausschuss üblicherweise überantworteten Aufga-ben ebenso gut wahrnehmen.

  • 3. Empfehlung G.7 des Kodex 2020: Der Aufsichtsrat hat keine Leistungskriterien für je-des Vorstandsmitglied für das bevorstehende Geschäftsjahr für die variablen Vergü-tungsbestandteile festgelegt, die sich - neben operativen - vor allem an strategischen Zielsetzungen orientieren. Jährliche Festlegungen würden einen Eingriff des Aufsichts-rats in die Unternehmensführung darstellen, dessen es in der Situation der Gesellschaft nicht bedarf, um ihre nachhaltige und langfristige Entwicklung zu fördern. Die primäre Anknüpfung gemäß Vergütungssystem an den Jahresüberschuss bzw. an dessen lang-fristige Entwicklung, in Zusammenschau mit der Auszahlung der langfristigen variablen Vergütung in Aktien bzw. der Koppelung der Berechnung an den Aktienkurs, ist ausrei-chend.

  • 4. Empfehlung G.8 des Kodex 2020: Eine nachträgliche Änderung der Zielwerte oder der Vergleichsparameter ist nicht ausgeschlossen. Die Vorstandsanstellungsverträge sehen zum Teil die Befugnis des Aufsichtsrats vor, einzelne Parameter zur Bemessung einzel-

ner, variabler Vergütungsbestandteile im Falle außergewöhnlicher Ereignisse nachträg-lich anzupassen. Eine solche Anpassungsmöglichkeit, die im Übrigen Anpassungen so-wohl zugunsten als auch zum Nachteil der Vorstandsmitglieder erlaubt, stellt eine sach-gerechte Incentivierung der Vorstandsmitglieder sicher. Da die Entscheidung im alleinigen, sachgerechten Ermessen des Aufsichtsrats steht, ist eine solche Anpas-sungsmöglichkeit im besten Interesse der Gesellschaft und ihrer Aktionäre.

Berlin, den 3.12.2020

Eckert & Ziegler AG

Für den Vorstand: Dr. Andreas Eckert Vorstandsvorsitzender

Für den Aufsichtsrat:

Prof. Dr. Wolfgang Maennig Aufsichtsratsvorsitzender

Eckert & Ziegler AG veröffentlichte diesen Inhalt am 24 November 2020 und ist allein verantwortlich für die darin enthaltenen Informationen.
Unverändert und nicht überarbeitet weiter verbreitet am 03 Dezember 2020 08:30:02 UTC.

Originaldokumenthttps://www.ezag.com/fileadmin/ezag/user-uploads/pdf/Declaration-on-Compliance/Entsprechenserklaerung_2020_deutsch.pdf

Public permalinkhttp://www.publicnow.com/view/CB58448F690EFEA8CD971554D8515A8D198B37D6