BERLIN (dpa-AFX) - Der Export von Brennelementen für ältere Atomkraftwerke nahe der deutschen Grenze soll nach dem Willen von Bundesumweltministerin Svenja Schulze (SPD) verboten werden. Das geht aus einem Arbeitsentwurf aus Schulzes Ministerium zur Änderung des Atomgesetzes hervor, der der Deutschen Presse-Agentur vorliegt. Demnach soll es keine Genehmigungen mehr für den Export geben, wenn ein Akw weniger als 150 Kilometer von der deutschen Grenze entfernt steht und vor 1989 in Betrieb gegangen ist - Lieferungen zum Beispiel an die umstrittenen Akw Tihange und Doel in Belgien sowie nach Cattenom in Frankreich wären damit nicht mehr erlaubt.

Exporte aus der Brennelementefabrik Lingen an "Risikokernkraftwerke" in der deutschen Nachbarschaft zu verhindern, ist seit langem eine Forderung von Atomkraftkritikern, aber auch aus den Bundesländern - Baden-Württemberg, Nordrhein-Westfalen, das Saarland und Rheinland-Pfalz hatten dazu Anfang des Jahres einen gemeinsamen Antrag im Bundesrat gestellt.

Deutschland hat zwar den Ausstieg aus der Atomkraft bis Ende 2022 beschlossen, das umfasst aber nicht die Urananreicherungsanlage Gronau im Münsterland und die Brennelementefabrik in Lingen im Emsland. Die Ausfuhrgenehmigungen für die Brennelemente erteilt das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA), die Fachaufsicht liegt beim Bundesumweltministerium.

Bisher hatte das Ministerium argumentiert, dass es europarechtlich gar nicht möglich sei, die Exporte allein unter Hinweis auf Zweifel an der Sicherheit ausländischer Atomkraftwerke zu verbieten - zu diesem Ergebnis war ein Rechtsgutachten gekommen, das noch unter Schulzes Vorgängerin Barbara Hendricks (SPD) in Auftrag gegeben worden war. Andere Gutachten kamen jedoch zu einem anderen Schluss.

In dem Arbeitsentwurf heißt es zur Begründung des geplanten Verbots nun, Kernkraftwerke bärgen "das Risiko schwerer Unfälle, Störfälle oder sonstiger für die kerntechnische Sicherheit bedeutsamer Ereignisse mit möglicher katastrophaler Auswirkung", und die möglichen Auswirkungen seien "auch grenzüberschreitend". Ziel des Verbots sei daher die "Abwendung möglicher radiologischer Risiken für die in Deutschland lebende Bevölkerung". Die Regelungen seien "geeignet und erforderlich", um das Ziel zu erreichen, "das mit der Nutzung der Kernenergie verbundene Restrisiko zu minimieren".

Die 150 Kilometer ergeben sich dem Entwurf zufolge aus der in Empfehlungen zum Katastrophenschutz definierten "Außenzone" von 100 Kilometern Radius um ein Akw herum plus einen pauschalen Aufschlag von 50 Prozent, da für eine detaillierte Bewertung den atomrechtlichen Behörden in Deutschland die Daten fehlten. Das Jahr 1989 sei gewählt worden, weil zwar vom Alter eines Akw nicht auf dessen Sicherheitszustand geschlossen werden könne, aber "Kernkraftwerke dieses Alters ein veraltetes Anlagendesign und eine Komponentenalterung und damit ein erhöhtes Risiko aufweisen"./ted/DP/zb