KARLSRUHE (dpa-AFX) - Wegen des beschleunigten Atomausstiegs nach der Reaktorkatastrophe von Fukushima klagt der Energiekonzern Vattenfall bereits das zweite Mal in Karlsruhe. Jetzt hat das Bundesverfassungsgericht darüber entschieden, der Beschluss wird am Donnerstag (9.30 Uhr) veröffentlicht. (Az. 1 BvR 1550/19)

2011 hatte die Bundesregierung für die 17 deutschen Kernkraftwerke eine nur wenige Monate zuvor beschlossene Laufzeit-Verlängerung zurückgenommen. Bis spätestens Ende 2022 müssen alle Meiler zu festen Terminen vom Netz gegangen sein. Klagen von Eon, RWE und Vattenfall hatten die Verfassungsrichter 2016 im Wesentlichen zurückgewiesen. Für sinnlos gewordene Investitionen und verfallene Produktionsrechte steht den Energiekonzernen aber ein angemessener Ausgleich zu.

Nun geht es um die Gesetzesänderung zur Umsetzung dieses finanziellen Ausgleichs. Vattenfall ist der Ansicht, dass die 2018 beschlossenen Neuregelungen den Vorgaben aus Karlsruhe nicht gerecht werden. Der schwedische Konzern mit seinen Kraftwerken Krümmel und Brunsbüttel hatte wegen der politischen Kehrtwende keine Möglichkeit mehr, ursprünglich zugesagte Strommengen konzernintern zu produzieren./sem/DP/fba