Verarbeitung nicht mehr notwendig sind, die Daten nicht mehr im Zusammenhang mit etwaigen Verwaltungs-

oder Gerichtsverfahren benötigt werden und keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten bestehen.

Unter den gesetzlichen Voraussetzungen haben die Aktionäre das Recht, Auskunft über ihre verarbeiteten

personenbezogenen Daten zu erhalten und die Berichtigung oder Löschung ihrer personenbezogenen Daten oder

die Einschränkung der Verarbeitung zu beantragen. Zudem steht den Aktionären ein Beschwerderecht bei den

Aufsichtsbehörden zu.

Werden personenbezogene Daten auf Grundlage von Artikel 6 Absatz 1 Satz 1 Buchstabe f DS-GVO

verarbeitet, steht den Aktionären bzw. Aktionärsvertretern unter den gesetzlichen Voraussetzungen auch

ein Widerspruchsrecht zu.

Für Anmerkungen und Rückfragen zu der Verarbeitung von personenbezogenen Daten erreichen Aktionäre den

Datenschutzbeauftragten der Dürr Aktiengesellschaft unter:

Dürr Aktiengesellschaft

- Datenschutzbeauftragter -

Carl-Benz-Straße 34

74321 Bietigheim-Bissingen oder

Telefon: +49 71 42 78 13 80 oder

E-Mail: dataprotection@durr.com


              Vergütung der Mitglieder des Vorstands 
              Präambel und Änderungen des Vergütungssystems der Dürr Aktiengesellschaft im Überblick 
              Der Aufsichtsrat der Dürr Aktiengesellschaft hat das nachfolgende Vergütungssystem für die 
              Vorstandsmitglieder der Dürr Aktiengesellschaft mit Wirkung zum 1. Januar 2021 beschlossen. Dadurch 
              werden die geänderten gesetzlichen Anforderungen des Aktiengesetzes (AktG) zur Vorstandsvergütung nach 
              dem Gesetz zur Umsetzung der zweiten Aktionärsrechterichtlinie (ARUG II) umgesetzt und Konformität mit 
              dem Deutschen Corporate Governance Kodex 2019 (DCGK) sichergestellt. Hervorzuheben sind insbesondere 
              nachstehende Änderungen: 
                            Einbeziehung eines oder mehrerer ESG-Ziele (Environmental, Social and Governance) in die 
              1.            einjährige variable Vergütung (Short-Term Incentive - STI) 
                            Festlegung von Zielbeträgen für die variable Vergütung und Definition einer 
              2.            Ziel-Gesamtvergütung 
              3.            Aufnahme einer Clawback-Klausel in die Dienstverträge 
                            Auszahlung der langfristigen variablen Vergütung (Long-Term Incentive - LTI) bei 
              4.            vorzeitigem Ausscheiden erst nach Ablauf der jeweiligen Tranche 
                            Die einzige noch bestehende Zusage zu Leistungen im Falle eines Kontrollwechsels wurde aus 
              5.            dem entsprechenden Vorstandsdienstvertrag gestrichen 
              6.            Vorstandsmitglieder sind unabhängig von der langfristigen variablen Vergütung dazu 
                            verpflichtet, eine festgelegte Anzahl Aktien der Dürr Aktiengesellschaft zu halten 

Das Vergütungssystem gilt für alle Vorstandsmitglieder der Dürr Aktiengesellschaft seit dem 1. Januar

2021 sowie für alle neu abzuschließenden Dienstverträge mit Vorstandsmitgliedern der Dürr

Aktiengesellschaft und für Vertragsverlängerungen.

Das Vergütungssystem im Detail

A. Festlegung der Maximalvergütung (§ 87a Abs. 1 S. 2 Nr. 1 AktG)

Die für ein Geschäftsjahr zu gewährende Gesamtvergütung jedes Vorstandsmitglieds (Summe aller für das

betreffende Geschäftsjahr aufgewendeten Vergütungsbeträge einschließlich festen Jahresgehalts, variabler

Vergütungsbestandteile, Versorgungsaufwands für die betriebliche Altersversorgung und Nebenleistungen) -

unabhängig davon, ob sie in diesem Geschäftsjahr oder zu einem späteren Zeitpunkt ausbezahlt wird - ist

nach oben absolut begrenzt ('Maximalvergütung').

Die Maximalvergütung beträgt für den Vorstandsvorsitzenden 3.890.000 Euro, für den stellvertretenden

Vorstandsvorsitzenden 2.735.000 Euro und für die ordentlichen Vorstandsmitglieder jeweils 2.055.000 Euro.

Übersteigt die für ein Geschäftsjahr berechnete Gesamtvergütung die Maximalvergütung, wird der

Auszahlungsbetrag aus dem Long-Term Incentive (LTI) so weit gekürzt, dass die Maximalvergütung

eingehalten wird. Erforderlichenfalls kann der Aufsichtsrat nach pflichtgemäßem Ermessen andere

Vergütungskomponenten kürzen.

Unabhängig von der festgesetzten Maximalvergütung sind zudem die Auszahlungsbeträge der einzelnen

variablen Vergütungsbestandteile betragsmäßig begrenzt.

B. Beitrag der Vergütung zur Förderung der Geschäftsstrategie und zur langfristigen Entwicklung der

Dürr Aktiengesellschaft (§ 87a Abs. 1 S. 2 Nr. 2 AktG)

Das Vergütungssystem fördert die Geschäftsstrategie sowie die langfristigen Interessen der Dürr

Aktiengesellschaft und trägt damit zur langfristigen Entwicklung der Dürr Aktiengesellschaft bei. Die

Stärkung eines profitablen und nachhaltigen Wachstums der Divisions der Dürr Aktiengesellschaft steht

dabei im Fokus und liegt der Ausgestaltung des Vergütungssystems der Vorstandsmitglieder zugrunde.

Hierbei fördert das Vergütungssystem mit unterschiedlichen, an der Profitabilität (durch EBIT und

EBIT-Marge), der Liquidität (durch den Free Cashflow), der Unternehmenswertentwicklung (durch den

Aktienkurs) und der ökologischen und sozialen Nachhaltigkeit (durch die ESG-Ziele) ausgerichteten Zielen

die Strategie der Dürr Aktiengesellschaft der Stärkung eines profitablen und nachhaltigen Wachstums der

Divisions. Die genutzten finanziellen und nichtfinanziellen Kenngrößen haben dabei unterschiedliche, aber

häufig mehrjährige Laufzeiten, um den strategischen Erfolg des Unternehmens nachhaltig zu unterstützen.

Besondere Aufmerksamkeit wird dabei auf eine möglichst hohe Kongruenz zwischen den Interessen und

Erwartungen der Aktionäre und der Vorstandsvergütung gelegt.

C. Überblick über alle festen und variablen Vergütungsbestandteile und ihren jeweiligen relativen

Anteil an der Vergütung (§ 87a Abs. 1 S. 2 Nr. 3 AktG) sowie Leistungskriterien für die Gewährung

variabler Vergütungsbestandteile (§ 87a Abs. 1 S. 2 Nr. 4 AktG)

Das veränderte Vergütungssystem der Vorstandsmitglieder der Dürr Aktiengesellschaft setzt sich aus

festen und variablen Vergütungsbestandteilen zusammen. Die feste erfolgsunabhängige Vergütung umfasst das

feste Jahresgehalt, die betriebliche Altersversorgung sowie Nebenleistungen. Die variable

erfolgsabhängige Vergütung umfasst das Short-Term Incentive sowie das Long-Term Incentive.

Der Anteil der variablen Vergütungsbestandteile übersteigt sowohl in der Ziel-Gesamt- als auch in der

Maximalvergütung den Anteil der festen Vergütungsbestandteile. Gleichzeitig übersteigt der Anteil des

Long-Term Incentives an der Gesamtvergütung den Anteil des Short-Term Incentives. Dies gilt sowohl für

die Ziel-Gesamtvergütung als auch für die Maximalvergütung.

i. Bestimmung der Ziel-Gesamtvergütung und relativer Anteil der Vergütungsbestandteile an der

Ziel-Gesamtvergütung

Der Aufsichtsrat bestimmt für die einzelnen Vorstandsmitglieder eine Ziel-Gesamtvergütung. Die

Ziel-Gesamtvergütung setzt sich aus der Summe aller für die Gesamtvergütung maßgeblichen

Vergütungsbestandteile zusammen. Für STI und LTI sind dabei jeweils die Zielbeträge bei einer

Zielerfüllung von 100 % ('Zielbeträge der variablen Vergütungsbestandteile') maßgeblich. Der Aufsichtsrat

bestimmt für jedes Geschäftsjahr die Zielbeträge der variablen Vergütungsbestandteile. Dabei beschließt

der Aufsichtsrat auf Grundlage der Ergebnisfeststellungen der vorausgegangenen Geschäftsjahre im Rahmen

der Budgetplanung für das folgende Geschäftsjahr und der strategischen Planung für die nächsten Jahre,

welche Ziele die Gesellschaft und der Vorstand in Bezug auf die unter C.iii. angegebenen

Leistungskriterien erreichen sollen.

Für das Geschäftsjahr 2021 liegt beim Vorstandsvorsitzenden der Anteil der festen Vergütung (festes

Jahresgehalt, Versorgungsaufwand für die betriebliche Altersversorgung und Nebenleistungen) bei ungefähr

43 % der Ziel-Gesamtvergütung und der Anteil der variablen Vergütung bei ungefähr 57 % der

Ziel-Gesamtvergütung. Beim stellvertretenden Vorstandsvorsitzenden liegt der Anteil der festen Vergütung

(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires

March 24, 2021 10:05 ET (14:05 GMT)