Internetadresse zugänglich gemacht.

Anträge oder Wahlvorschläge von Aktionären, die nach § 126 oder § 127 Aktiengesetz zugänglich zu

machen sind, gelten als in der Versammlung gestellt, wenn der den Antrag stellende oder den Wahlvorschlag

unterbreitende Aktionär ordnungsgemäß legitimiert und zur Hauptversammlung angemeldet ist.

Auskunftsrecht gemäß § 131 Absatz 1 Aktiengesetz in Verbindung mit § 1 Absatz 2 Satz 1 Nr. 3 und Satz

2 COVID-19-Gesetz

Auf Grundlage des COVID-19-Gesetzes ist den Aktionären in der virtuellen Hauptversammlung zwar kein

Auskunftsrecht im Sinne des § 131 Aktiengesetz einzuräumen, jedoch steht ihnen ein Fragerecht zu.

Das Fragerecht können ordnungsgemäß angemeldete Aktionäre oder ihre Bevollmächtigten ausschließlich im

Wege der elektronischen Kommunikation über den passwortgeschützten Internetservice auf der Internetseite

der Gesellschaft unter


              www.durr-group.com/hv/ 

gemäß dem dafür vorgesehenen Verfahren ausüben.

Jeder ordnungsgemäß angemeldete Aktionär oder sein Bevollmächtigter kann der Gesellschaft bis zum

Mittwoch, den 5. Mai 2021, 24.00 Uhr (MESZ), Fragen zu den Gegenständen der Tagesordnung über den

passwortgeschützten Internetservice auf der Internetseite der Gesellschaft unter


              www.durr-group.com/hv/ 

gemäß dem dafür vorgesehenen Verfahren übermitteln. Während der virtuellen Hauptversammlung können

keine Fragen gestellt werden.

Nach § 1 Absatz 2 Satz 2 des COVID-19-Gesetzes entscheidet der Vorstand nach pflichtgemäßem, freiem

Ermessen, wie er Fragen beantwortet. Er kann dabei insbesondere Fragen zusammenfassen. Der Vorstand kann

auch vorgeben, dass Fragen bis spätestens einen Tag vor der Versammlung im Wege elektronischer

Kommunikation einzureichen sind; dazu hat sich der Vorstand mit Zustimmung des Aufsichtsrats, wie

vorstehend beschrieben, entschieden.

Widerspruchsmöglichkeit der Aktionäre oder ihrer Bevollmächtigten

Die Möglichkeit der Aktionäre oder ihrer Bevollmächtigten, die das Stimmrecht im Wege der oben

beschriebenen elektronischen Kommunikation (Briefwahl) oder Vollmachtserteilung ausgeübt haben,

Widerspruch gegen einen Beschluss der Hauptversammlung einzulegen, wird ausschließlich im Wege der

elektronischen Kommunikation eingeräumt.

Der Aktionär oder sein Bevollmächtigter kann über den passwortgeschützten Internetservice auf der

Internetseite der Gesellschaft unter


8.            www.durr-group.com/hv/ 

gemäß dem dafür vorgesehenen Verfahren dem amtierenden Notar gegenüber bis zur Beendigung der

virtuellen Hauptversammlung durch den Versammlungsleiter Widerspruch zur Niederschrift gemäß § 245 Nr. 1

Aktiengesetz gegen einen Beschluss der Hauptversammlung einlegen. Die Erklärung ist von Beginn der

virtuellen Hauptversammlung an bis zu deren Ende möglich.

Die Gesellschaft weist nochmals darauf hin, dass die von der Gesellschaft benannten

Stimmrechtsvertreter keine Weisungen zum Einlegen von Widersprüchen entgegennehmen.

Veröffentlichungen auf der Internetseite der Gesellschaft

Alsbald nach der Einberufung der virtuellen Hauptversammlung werden über die Internetseite der

Gesellschaft unter


              www.durr-group.com/hv/ 

folgende Informationen und Unterlagen zugänglich sein (vgl. § 124a Aktiengesetz):


                            der Inhalt der Einberufung mit der Erläuterung zur fehlenden Beschlussfassung zu Punkt 1 
              *             der Tagesordnung und der Gesamtzahl der Aktien und der Stimmrechte im Zeitpunkt der 
                            Einberufung; 
              *             die der Versammlung zugänglich zu machenden Unterlagen; 
              *             das Formular, das bei Stimmabgabe durch Vertretung oder bei Stimmabgabe mittels Briefwahl 
                            verwendet werden kann. 

Diese Informationen und Unterlagen werden dort auch während der virtuellen Hauptversammlung zugänglich

sein.

Nähere Erläuterungen und Informationen zu den Rechten der Aktionäre nach §§ 122 Absatz 2, 126 Absatz

1, 127 und 131 Absatz 1 Aktiengesetz, § 1 Absatz 2 Satz 1 Nr. 3 i.V.m. Satz 2 COVID-19-Gesetz stehen den

Aktionären auf der Internetseite der Gesellschaft unter


              www.durr-group.com/hv/ 

zur Verfügung.

Etwaige im Sinne der vorgenannten Fristen rechtzeitig bei der Gesellschaft eingehende und

veröffentlichungspflichtige Gegenanträge, Wahlvorschläge und Ergänzungsverlangen von Aktionären werden

ebenfalls über die oben genannte Internetseite zugänglich gemacht werden.

Die Abstimmungsergebnisse werden nach der virtuellen Hauptversammlung unter der gleichen

Internetadresse veröffentlicht.

Bild- und Tonübertragung der Hauptversammlung

Unter


              www.durr-group.com/hv/ 

kann die Hauptversammlung von den Aktionären und ihren Bevollmächtigten nach Eingabe ihres 10. individuellen Passworts im Internet von ihrem Beginn bis zu ihrem Ende (Schließung der Versammlung durch

den Versammlungsleiter) live verfolgt werden. Weiterhin wird während der virtuellen Hauptversammlung das

Teilnehmerverzeichnis vor der ersten Abstimmung auf der Internetseite der Gesellschaft unter


              www.durr-group.com/hv/ 

zur Verfügung stehen.

Informationen zum Datenschutz für Aktionäre

Die Dürr Aktiengesellschaft, Carl-Benz-Straße 34, 74321 Bietigheim-Bissingen, verarbeitet als

Verantwortlicher personenbezogene Daten der Aktionäre (Name und Vorname, Anschrift, E-Mail-Adresse,

Aktienanzahl, Aktiengattung, Besitzart der Aktien und Nummer der Anmeldebestätigung) sowie gegebenenfalls

personenbezogene Daten der Aktionärsvertreter auf Grundlage der geltenden Datenschutzgesetze. Die

Verarbeitung der personenbezogenen Daten ist für die ordnungsgemäße Vorbereitung und Durchführung der

virtuellen Hauptversammlung, für die Stimmrechtsausübung der Aktionäre sowie für die Verfolgung der

virtuellen Hauptversammlung im Wege der elektronischen Zuschaltung rechtlich zwingend erforderlich.

Rechtsgrundlage für die Verarbeitung ist Artikel 6 Absatz 1 Satz 1 lit. c Datenschutzgrundverordnung

('DS-GVO') in Verbindung mit §§ 67, 118 ff. Aktiengesetz sowie in Verbindung mit § 1 des

COVID-19-Gesetzes. Darüber hinaus können Datenverarbeitungen, die der Organisation der virtuellen

Hauptversammlung dienlich sind, auf Grundlage überwiegender berechtigter Interessen erfolgen (Artikel 6

Absatz 1 Satz 1 lit. f DS-GVO). Die Dürr Aktiengesellschaft erhält die personenbezogenen Daten der

Aktionäre in der Regel über die Anmeldestelle von dem Kreditinstitut, das die Aktionäre mit der

Verwahrung ihrer Aktien beauftragt haben (sog. Depotbank). Die Dürr Aktiengesellschaft überträgt die

Hauptversammlung im Internet. Hierbei können die personenbezogenen Daten von Teilnehmern verarbeitet

werden, die zuvor Anträge und Fragen eingereicht haben. Rechtsgrundlage für diese Verarbeitung ist Art. 6

(1) S. 1 lit. f) DS-GVO.

Die von der Dürr Aktiengesellschaft für den Zweck der Ausrichtung der virtuellen Hauptversammlung

beauftragten Dienstleister verarbeiten die personenbezogenen Daten der Aktionäre ausschließlich nach

Weisung der Dürr Aktiengesellschaft und nur, soweit dies für die Ausführung der beauftragten

Dienstleistung erforderlich ist. Alle Mitarbeiter der Dürr Aktiengesellschaft und die Mitarbeiter der

beauftragten Dienstleister, die Zugriff auf personenbezogene Daten der Aktionäre haben und/oder diese

verarbeiten, sind verpflichtet, diese Daten vertraulich zu behandeln. Darüber hinaus sind

personenbezogene Daten von Aktionären bzw. Aktionärsvertretern, die ihr Stimmrecht ausüben und im Wege 11. elektronischer Zuschaltung die virtuelle Hauptversammlung verfolgen, im Rahmen der gesetzlichen

Vorschriften (insbesondere das Teilnehmerverzeichnis, § 129 Aktiengesetz) für andere Aktionäre und

Aktionärsvertreter einsehbar. Dies gilt auch für Fragen, die Aktionäre bzw. Aktionärsvertreter

gegebenenfalls vorab gestellt haben (§ 1 Absatz 2 Satz 1 Nr. 3 COVID-19-Gesetz). Die Dürr

Aktiengesellschaft löscht die personenbezogenen Daten der Aktionäre im Einklang mit den gesetzlichen

Regelungen, insbesondere wenn die personenbezogenen Daten für die ursprünglichen Zwecke der Erhebung oder

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March 24, 2021 10:05 ET (14:05 GMT)