Kapitalmarktinformation

DGAP Zulassungsfolgepflichtmitteilung: Drägerwerk AG & Co. KGaA /              
Bekanntmachung nach Art. 5 Abs. 1 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 i.V.m. Art. 
2 Abs. 1 der Delegierten Verordnung (EU) 2016/1052 der Kommission              
Drägerwerk AG & Co. KGaA: Veröffentlichung einer Kapitalmarktinformation       
                                                                               
01.10.2019 / 20:00                                                             
Veröffentlichung einer Zulassungsfolgepflichtmitteilung übermittelt durch DGAP 
- ein Service der EQS Group AG.                                                
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.   
                                                                               
                                                                               
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Bekanntmachung nach Art. 5 Abs. 1 derVerordnung (EU) Nr. 596/2014 i.V.m. Art. 2
Abs. 1 der Delegierten Verordnung (EU) 2016/1052 der Kommission                
                                                                               
Die Drägerwerk AG & Co. KGaA ('Dräger') wird einen Aktienrückkauf vornehmen. Im
Zeitraum vom 4. November 2019 bis zum 13. November 2019 sollen bis zu 584.000  
eigene Vorzugsaktien von Dräger zurückgekauft werden.                          
                                                                               
Der Aktienrückkauf dient der Durchführung des vom Vorstand der Drägerwerk      
Verwaltungs AG am 16. September 2019 beschlossenen                             
Mitarbeiterbeteiligungsprogramms.                                              
                                                                               
Bei einer ähnlichen Beteiligung der Mitarbeiter wie im Jahr 2018, würde Dräger 
für das Mitarbeiterbeteiligungsprogramm vermutlich weniger als 60.000          
Vorzugsaktien am Kapitalmarkt erwerben. Nur wenn alle berechtigten Mitarbeiter 
im vollen Umfang an dem Programm teilnehmen, würden bis zu 584.000 Stück eigene
Vorzugaktien zurückgekauft werden.                                             
                                                                               
Der Aktienrückkauf erfolgt grundsätzlich gemäß der Bestimmung des § 71 Abs. 1  
Satz 1 Nr. 2 AktG. Soweit die zu erwerbenden Vorzugsaktien Personen gewährt    
werden sollen, die nicht in einem Arbeitsverhältnis zu der Gesellschaft oder   
einem mit ihr verbundenen Unternehmen stehen oder standen, erfolgt der Rückkauf
aufgrund der Ermächtigung der Hauptversammlung der Gesellschaft vom 27. April  
2016, bis zu 10% des Grundkapitals an eigenen Aktien zurückzukaufen.           
                                                                               
Mit dem Rückkauf wird eine Bank beauftragt, die ihre Entscheidungen über den   
Zeitpunkt des Erwerbs der Vorzugsaktien unabhängig und unbeeinflusst von Dräger
trifft. Das Recht von Dräger, das Mandat der Bank vorzeitig zu beenden und den 
Auftrag auf eine andere Bank zu übertragen, bleibt unberührt.                  
                                                                               
Der Rückkauf erfolgt in beiden Fällen nach den sog. Safe-Harbour-Regelungen des
Art. 5 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 in Verbindung mit der Delegierten      
Verordnung (EU) 2016/1052 der Kommission.                                      
                                                                               
Der Rückkauf erfolgt über die Börse. Hinsichtlich des Kaufpreises werden die   
Vorgaben der Safe-Harbour-Regelungen eingehalten. Für diejenigen Vorzugsaktien,
die auf Grundlage der Hauptversammlungsermächtigung erworben werden, darf der  
Kaufpreis je Vorzugsaktie (ohne Erwerbsnebenkosten) zusätzlich den am          
entsprechenden Börsenhandelstag durch die Eröffnungsauktion ermittelten Kurs   
der Vorzugsaktien im Xetra-Handel an der Frankfurter Wertpapierbörse um nicht  
mehr als 10% über- oder unterschreiten.                                        
                                                                               
Der Aktienrückkauf kann im Einklang mit den zu beachtenden rechtlichen Vorgaben
jederzeit ausgesetzt und wieder aufgenommen werden.                            
                                                                               
Die Transaktionen werden in einer den Anforderungen des Art. 2 Abs. 2 der      
Delegierten Verordnung (EU) 2016/1052 der Kommission entsprechenden Weise      
spätestens am Ende des siebten Handelstages nach deren Ausführung bekannt      
gegeben.                                                                       
                                                                               
Dräger wird auf der Internetseite der Gesellschaft (www.draeger.com) in der    
Rubrik Investor Relations über den Verlauf des Rückkaufprogramms nach den      
gesetzlichen Bestimmungen berichten.                                           
                                                                               
Lübeck, 1. Oktober 2019                                                        
                                                                               
Der Vorstand                                                                   
Drägerwerk Verwaltungs AG als persönlich haftende Gesellschafterin der         
Drägerwerk AG & Co. KGaA                                                       
                                                                               
Moislinger Allee 53-55                                                         
23558 Lübeck, Deutschland                                                      
www.draeger.com                                                                
                                                                               
                                                                               
Disclaimer                                                                     
Diese Mitteilung enthält Aussagen über die zukünftige Entwicklung des          
Dräger-Konzerns. Diese zukunftsbezogenen Aussagen basieren auf den             
gegenwärtigen Erwartungen, Vermutungen und Prognosen des Vorstands sowie den   
ihm derzeit verfügbaren Informationen und sind nach bestem Wissen und Gewissen 
zusammengestellt worden. Hinsichtlich solcher zukunftsbezogenen Aussagen kann  
keine Garantie und keine Haftung für den Eintritt der genannten zukünftigen    
Entwicklungen und Ergebnisse übernommen werden. Die zukünftigen Entwicklungen  
und Ergebnisse sind vielmehr abhängig von einer Vielzahl von Faktoren. Sie     
beinhalten Risiken und Unwägbarkeiten, die sich dem Einfluss des Unternehmens  
entziehen und beruhen auf Annahmen, die sich möglicherweise als nicht          
zutreffend erweisen. Unbeschadet rechtlicher Bestimmungen zur Korrektur von    
Prognosen übernehmen wir keine Verpflichtung, die in dieser Meldung gemachten  
zukunftsbezogenen Aussagen zu aktualisieren. Alle wichtigen Finanztermine      
entnehmen Sie bitte unserer Unternehmenswebseite www.draeger.com unter         
Investoren / Finanzkalender.                                                   
                                                                               
                                                                               
                                                                               
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01.10.2019 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, 
Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.                       
Medienarchiv unter http://www.dgap.de                                          
                                                                               
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Sprache:     Deutsch                 

Unternehmen: Drägerwerk AG & Co. KGaA

             Moislinger Allee 53-55  

             23542 Lübeck            

             Deutschland             

Internet:    www.draeger.com         







                                       

Ende der Mitteilung  DGAP News-Service



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883745  01.10.2019