Kapitalmarktinformation
DGAP Zulassungsfolgepflichtmitteilung: Drägerwerk AG & Co. KGaA /
Bekanntmachung nach Art. 5 Abs. 1 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 i.V.m. Art.
2 Abs. 1 der Delegierten Verordnung (EU) 2016/1052 der Kommission
Drägerwerk AG & Co. KGaA: Veröffentlichung einer Kapitalmarktinformation
01.10.2019 / 20:00
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Bekanntmachung nach Art. 5 Abs. 1 derVerordnung (EU) Nr. 596/2014 i.V.m. Art. 2
Abs. 1 der Delegierten Verordnung (EU) 2016/1052 der Kommission
Die Drägerwerk AG & Co. KGaA ('Dräger') wird einen Aktienrückkauf vornehmen. Im
Zeitraum vom 4. November 2019 bis zum 13. November 2019 sollen bis zu 584.000
eigene Vorzugsaktien von Dräger zurückgekauft werden.
Der Aktienrückkauf dient der Durchführung des vom Vorstand der Drägerwerk
Verwaltungs AG am 16. September 2019 beschlossenen
Mitarbeiterbeteiligungsprogramms.
Bei einer ähnlichen Beteiligung der Mitarbeiter wie im Jahr 2018, würde Dräger
für das Mitarbeiterbeteiligungsprogramm vermutlich weniger als 60.000
Vorzugsaktien am Kapitalmarkt erwerben. Nur wenn alle berechtigten Mitarbeiter
im vollen Umfang an dem Programm teilnehmen, würden bis zu 584.000 Stück eigene
Vorzugaktien zurückgekauft werden.
Der Aktienrückkauf erfolgt grundsätzlich gemäß der Bestimmung des § 71 Abs. 1
Satz 1 Nr. 2 AktG. Soweit die zu erwerbenden Vorzugsaktien Personen gewährt
werden sollen, die nicht in einem Arbeitsverhältnis zu der Gesellschaft oder
einem mit ihr verbundenen Unternehmen stehen oder standen, erfolgt der Rückkauf
aufgrund der Ermächtigung der Hauptversammlung der Gesellschaft vom 27. April
2016, bis zu 10% des Grundkapitals an eigenen Aktien zurückzukaufen.
Mit dem Rückkauf wird eine Bank beauftragt, die ihre Entscheidungen über den
Zeitpunkt des Erwerbs der Vorzugsaktien unabhängig und unbeeinflusst von Dräger
trifft. Das Recht von Dräger, das Mandat der Bank vorzeitig zu beenden und den
Auftrag auf eine andere Bank zu übertragen, bleibt unberührt.
Der Rückkauf erfolgt in beiden Fällen nach den sog. Safe-Harbour-Regelungen des
Art. 5 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 in Verbindung mit der Delegierten
Verordnung (EU) 2016/1052 der Kommission.
Der Rückkauf erfolgt über die Börse. Hinsichtlich des Kaufpreises werden die
Vorgaben der Safe-Harbour-Regelungen eingehalten. Für diejenigen Vorzugsaktien,
die auf Grundlage der Hauptversammlungsermächtigung erworben werden, darf der
Kaufpreis je Vorzugsaktie (ohne Erwerbsnebenkosten) zusätzlich den am
entsprechenden Börsenhandelstag durch die Eröffnungsauktion ermittelten Kurs
der Vorzugsaktien im Xetra-Handel an der Frankfurter Wertpapierbörse um nicht
mehr als 10% über- oder unterschreiten.
Der Aktienrückkauf kann im Einklang mit den zu beachtenden rechtlichen Vorgaben
jederzeit ausgesetzt und wieder aufgenommen werden.
Die Transaktionen werden in einer den Anforderungen des Art. 2 Abs. 2 der
Delegierten Verordnung (EU) 2016/1052 der Kommission entsprechenden Weise
spätestens am Ende des siebten Handelstages nach deren Ausführung bekannt
gegeben.
Dräger wird auf der Internetseite der Gesellschaft (www.draeger.com) in der
Rubrik Investor Relations über den Verlauf des Rückkaufprogramms nach den
gesetzlichen Bestimmungen berichten.
Lübeck, 1. Oktober 2019
Der Vorstand
Drägerwerk Verwaltungs AG als persönlich haftende Gesellschafterin der
Drägerwerk AG & Co. KGaA
Moislinger Allee 53-55
23558 Lübeck, Deutschland
www.draeger.com
Disclaimer
Diese Mitteilung enthält Aussagen über die zukünftige Entwicklung des
Dräger-Konzerns. Diese zukunftsbezogenen Aussagen basieren auf den
gegenwärtigen Erwartungen, Vermutungen und Prognosen des Vorstands sowie den
ihm derzeit verfügbaren Informationen und sind nach bestem Wissen und Gewissen
zusammengestellt worden. Hinsichtlich solcher zukunftsbezogenen Aussagen kann
keine Garantie und keine Haftung für den Eintritt der genannten zukünftigen
Entwicklungen und Ergebnisse übernommen werden. Die zukünftigen Entwicklungen
und Ergebnisse sind vielmehr abhängig von einer Vielzahl von Faktoren. Sie
beinhalten Risiken und Unwägbarkeiten, die sich dem Einfluss des Unternehmens
entziehen und beruhen auf Annahmen, die sich möglicherweise als nicht
zutreffend erweisen. Unbeschadet rechtlicher Bestimmungen zur Korrektur von
Prognosen übernehmen wir keine Verpflichtung, die in dieser Meldung gemachten
zukunftsbezogenen Aussagen zu aktualisieren. Alle wichtigen Finanztermine
entnehmen Sie bitte unserer Unternehmenswebseite www.draeger.com unter
Investoren / Finanzkalender.
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01.10.2019 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten,
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Sprache: Deutsch
Unternehmen: Drägerwerk AG & Co. KGaA
Moislinger Allee 53-55
23542 Lübeck
Deutschland
Internet: www.draeger.com
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883745 01.10.2019