eine Beendigung der Lieferung von Beatmungsgeräten
DGAP-Ad-hoc: Drägerwerk AG & Co. KGaA / Schlagwort(e): Vereinbarung
Drägerwerk AG & Co. KGaA: Dräger vereinbart mit der Bundesregierung eine
Beendigung der Lieferung von Beatmungsgeräten
10.09.2020 / 16:28 CET/CEST
Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Artikel 17 der Verordnung (EU)
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Ad-hoc-Mitteilung nach § 17 MAR
Drägerwerk AG & Co. KGaA: Dräger vereinbart mit der Bundesregierung eine
Beendigung der Lieferung von Beatmungsgeräten
Dräger hat im März von der Bundesregierung einen Großauftrag zur Lieferung von
10.000 Beatmungsgeräten erhalten. Damit hat die Bundesregierung in Zeiten
größter Unsicherheit durch COVID-19 eine gute Versorgung des Gesundheitswesens
in Deutschland abgesichert. Seit Beginn der Pandemie ist Dräger in intensivem
Austausch mit der Bundesregierung und vielen anderen Kunden in aller Welt.
Unter Berücksichtigung des aktuellen Standes der Entwicklung der Pandemie in
Deutschland und anderen Ländern haben Dräger und die Bundesregierung nunmehr im
Grundsatz vereinbart, daß über die bereits gelieferten 1.557 hinaus keine
weiteren Geräte mehr von Dräger an die Bundesregierung geliefert werden. Die
für die Bereitstellung und Vorhaltung der Fertigungskapazität entstandenen
Kosten übernimmt die Bundesregierung. Die nunmehr freiwerdenden Kapazitäten
ermöglichen Dräger die Belieferung von anderen wichtigen Märkten außerhalb
Deutschlands mit dort weiterhin dringend benötigten Beatmungsgeräten. Die von
Dräger am 14.07. veröffentliche Jahresprognose bleibt unverändert. Demnach
erwartet Dräger für das Gesamtjahr 2020 ein währungsbereinigtes Umsatzwachstum
von 14 bis 22 Prozent. Die EBIT-Marge wird zwischen 7,0 und 11,0 Prozent
erwartet.
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