DGAP-Ad-hoc: Drägerwerk AG & Co. KGaA / Schlagwort(e): Kapitalmaßnahme
Drägerwerk AG & Co. KGaA: Dräger kündigt Genussscheine der Serie D
24.03.2020 / 15:24 CET/CEST
Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Artikel 17 der Verordnung (EU)
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Die Drägerwerk AG & Co. KGaA hat heute beschlossen, sämtliche 566.819
Genussscheine der Serie D (ISIN DE0005550719) gem. § 6 Abs. 3 der
Genussscheinbedingungen unter Einhaltung der Kündigungsfrist von 24 Monaten zum
Ende des Kalenderjahres 2022 zu kündigen. Die Kündigung wird in den nächsten
Tagen gem. § 14 Abs. 1 der Genussscheinbedingungen unter anderem im
Bundesanzeiger bekannt gemacht.
Der Rückkaufwert ermittelt sich gem. §12 Abs. 2 und 3 der
Genussscheinbedingungen und entspricht dem Zehnfachen des durchschnittlichen
Börsenkurses der Vorzugsaktie der letzten drei Kalendermonate vor Bekanntgabe
der Kündigung (Dezember 2019 bis Februar 2020). Der Rückkaufwert beläuft sich
auf rund 310 Mio. Euro. Die Auszahlung des Rückkaufwertes an die Inhaber der
Genussscheine erfolgt gem. § 6 Abs. 7 der Genussscheinbedingungen im Januar
2023.
Dräger plant die Rückzahlung aus bestehender Liquidität. Falls erforderlich,
verfügt die Gesellschaft über ausreichende Kreditlinien.
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Dräger-Konzerns. Diese zukunftsbezogenen Aussagen basieren auf den
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ISIN: DE0005550602, DE 000 555 063 6, DE 000 555 065 1, DE 000 555 067
7, DE 000 555 071 9
WKN: 555060, 555063 Vorzüge, 555065 Genussschein A, 555067 Genussschein
K, 555071 Genussschein D
Indizes: SDAX, TecDAX
Börsen: Regulierter Markt in Berlin, Düsseldorf, Frankfurt (Prime
Standard), Hamburg, Hannover, München; Freiverkehr in Stuttgart,
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