Verfahren für die Stimmabgabe durch Briefwahl und die Stimmabgabe und Verfolgung der Bild- und Tonübertragung der gesamten gesonderten Versammlung der Vorzugsaktionäre durch einen Bevollmächtigten


1.            Verfahren für die Stimmabgabe durch Briefwahl 

Vorzugsaktionäre haben die Möglichkeit, im nachfolgend beschriebenen Rahmen ihre Stimmen im Wege der Briefwahl abzugeben, ohne an der gesonderten Versammlung der Vorzugsaktionäre teilzunehmen. Auch in diesem Fall sind eine fristgerechte Anmeldung zur gesonderten Versammlung der Vorzugsaktionäre und ein Nachweis des Anteilsbesitzes nach den vorstehenden Bestimmungen erforderlich. Briefwahlstimmen, die keiner ordnungsgemäßen Anmeldung zugeordnet werden können, sind gegenstandslos. Die Stimmabgabe im Wege der Briefwahl erfolgt schriftlich oder im Wege elektronischer Kommunikation. Für die Übermittlung elektronischer Briefwahlstimmen bzw. für deren Widerruf oder Änderung bietet die Gesellschaft den passwortgeschützten Internetservice auf der Website der Gesellschaft unter www.draeger.com/hv

an. Die Zugangsdaten für den Internetservice werden den Vorzugsaktionären nach ordnungsgemäßer Anmeldung zur gesonderten Versammlung der Vorzugsaktionäre und Nachweis des Anteilsbesitzes mit der Zugangskarte übermittelt.

Die Stimmabgabe per elektronischer Briefwahl über den passwortgeschützten Internetservice ist unbeschadet der rechtzeitigen Anmeldung und des Nachweises des Anteilsbesitzes bis unmittelbar vor Beginn der Abstimmung der gesonderten Versammlung der Vorzugsaktionäre am 07. Mai 2021 (wobei dieser Zeitpunkt durch den Versammlungsleiter angekündigt werden wird) möglich.

Die Änderung oder der Widerruf bereits erteilter Briefwahlstimmen kann über den passwortgeschützten Internetservice ebenfalls bis zum oben genannten Zeitpunkt erfolgen.

Für eine schriftliche Briefwahl stellt die Gesellschaft ein Formular zur Verfügung, das mit der Zugangskarte auf dem Postweg übersandt wird. Ein Formular für die schriftliche Briefwahl steht außerdem auf der Website der Gesellschaft unter www.draeger.com/hv

zur Verfügung. Die Stimmabgabe im Wege der Briefwahl ohne Nutzung des passwortgeschützten Internetservice muss der Gesellschaft unbeschadet der rechtzeitigen Anmeldung und des Nachweises des Anteilsbesitzes nach den vorstehenden Bestimmungen spätestens bis Donnerstag, den 06. Mai 2021, 18:00 Uhr (MESZ) (Eingang), per Post, per Telefax oder auf elektronischem Weg wie folgt übermittelt werden:


              Drägerwerk AG & Co. KGaA 
              c/o UBJ. GmbH 
              Drägerwerk Sonderversammlung 2021 
              Kapstadtring 10 
              22297 Hamburg 
              Telefax: +49 40 6378-5423 
              E-Mail: hv@ubj.de 

Weitere Einzelheiten zur Briefwahl sind auf der Internetseite der Gesellschaft unter www.draeger.com/hv

abrufbar.

Auch bevollmächtigte Intermediäre (z.B. Kreditinstitute), diesen gemäß §§ 138 Satz 2 i.V.m. 135 Abs. 8 AktG gleichgestellte Personen oder Institutionen (Stimmrechtsberater, Aktionärsvereinigungen oder geschäftsmäßig Handelnde) oder sonstige Bevollmächtigte der Vorzugsaktionäre können sich der Briefwahl bedienen.


              Verfahren für die Stimmabgabe und Teilnahme an der virtuellen gesonderten Versammlung der 
2.            Vorzugsaktionäre durch Verfolgung der Bild- und Tonübertragung der gesamten gesonderten Versammlung der 
              Vorzugsaktionäre durch einen Bevollmächtigten 

Vorzugsaktionäre haben außerdem die Möglichkeit, ihr Stimmrecht in dem nachfolgend beschriebenen Rahmen durch die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter in der gesonderten Versammlung der Vorzugsaktionäre ausüben zu lassen. Auch in diesem Fall sind eine fristgerechte Anmeldung zur gesonderten Versammlung der Vorzugsaktionäre und ein Nachweis des Anteilsbesitzes nach den vorstehenden Bestimmungen erforderlich. Die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter stehen nur für die Stimmrechtsausübung zur Verfügung und üben das Stimmrecht im Falle ihrer Bevollmächtigung ausschließlich weisungsgebunden aus. Ohne Weisungen des Vorzugsaktionärs sind die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter nicht zur Stimmrechtsausübung befugt. Die Erteilung der Vollmacht (mit Weisungen) und ihr Widerruf bedürfen der Textform gemäß § 126b BGB. Ein Vollmachts- und Weisungsvordruck sowie weitere Einzelheiten hierzu sind in der Zugangskarte enthalten, die den Vorzugsaktionären nach ordnungsgemäßer Anmeldung und Nachweis des Anteilsbesitzes übersandt wird.

Die Erteilung von Vollmachten und Weisungen an die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter ist unbeschadet der rechtzeitigen Anmeldung und des Nachweises des Anteilsbesitzes über den passwortgeschützten Internetservice, der unter der Internetadresse www.draeger.com/hv

erreichbar ist, bis unmittelbar vor Beginn der Abstimmung in der virtuellen gesonderten Versammlung der Vorzugsaktionäre am 07. Mai 2021 (wobei dieser Zeitpunkt durch den Versammlungsleiter angekündigt werden wird) möglich. Die Zugangsdaten für den Internetservice werden den Vorzugsaktionären mit der Zugangskarte übermittelt.

Vollmachten und Weisungen der Vorzugsaktionäre an die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter, die nicht unter Nutzung des Internetservice übermittelt werden, müssen der Gesellschaft unbeschadet der rechtzeitigen Anmeldung und des Nachweises des Anteilsbesitzes spätestens bis Donnerstag, den 06. Mai 2021, 18:00 Uhr (MESZ) (Eingang), per Post, per Telefax oder auf elektronischem Weg wie folgt übermittelt werden:


              Drägerwerk AG & Co. KGaA 
              c/o UBJ. GmbH 
              Drägerwerk Sonderversammlung 2021 
              Kapstadtring 10 
              22297 Hamburg 
              Telefax: +49 40 6378-5423 
              E-Mail: hv@ubj.de 

Die Änderung oder der Widerruf einer bereits erteilten Vollmacht und Weisung an die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter ist auf den vorstehend angegebenen Wegen bis zu den jeweils genannten Zeitpunkten möglich. Weitere Einzelheiten zur Vollmachts- und Weisungserteilung sind auf der Internetseite der Gesellschaft unter www.draeger.com/hv

abrufbar oder ergeben sich aus dem Formular, das mit der Zugangskarte auf dem Postweg übersandt wird.

Bitte beachten Sie, dass die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter keine Aufträge zu Wortmeldungen, zur Einlegung von Widersprüchen gegen Beschlüsse der gesonderten Versammlung der Vorzugsaktionäre oder zum Stellen von Fragen oder von Anträgen entgegennehmen.

Vorzugsaktionäre, die nicht selbst ihr Stimmrecht über Briefwahl oder die Bevollmächtigung und Weisung an die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter für die gesonderte Versammlung der Vorzugsaktionäre ausüben möchten, können ihr Stimmrecht für die gesonderte Versammlung der Vorzugsaktionäre auch durch einen anderen Bevollmächtigten, z.B. durch einen Intermediär (etwa die depotführende Bank), eine Aktionärsvereinigung oder eine andere Person ihrer Wahl, ausüben lassen; dies gilt grundsätzlich auch für die Möglichkeit zur Verfolgung der Bild- und Tonübertragung der gesamten gesonderten Versammlung der Vorzugsaktionäre über unseren Internetservice, zur elektronischen Fragenstellung und zum elektronischen Widerspruch gegen einen Beschluss der gesonderten Versammlung der Vorzugsaktionäre. Auch in diesem Fall sind eine fristgerechte Anmeldung zur gesonderten Versammlung der Vorzugsaktionäre und ein Nachweis des Anteilsbesitzes nach den vorstehenden Bestimmungen erforderlich.

Der Bevollmächtigte kann seinerseits im Rahmen des gesetzlich Zulässigen das Stimmrecht nur über Briefwahl oder die (Unter-)Bevollmächtigung und Weisung an die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter ausüben. Möchte der Bevollmächtigte zur Stimmabgabe den passwortgeschützten Internetservice nutzen, benötigt er hierzu die Zugangsdaten, die dem Vorzugsaktionär mit der Zugangskarte übermittelt werden.

Soweit Vollmachten zur Ausübung des Stimmrechtes nicht an einen Intermediär (z.B. ein Kreditinstitut), eine Aktionärsvereinigung oder eine andere der in § 138 Satz 2 i.V.m. § 135 AktG gleichgestellten Personen oder Institutionen erteilt werden, bedarf ihre Erteilung nach § 138 Satz 2 AktG i.V.m. § 30 Abs. 2 der Satzung der Textform. Gleiches gilt nach § 138 Satz 2 i.V.m. § 134 Abs. 3 Satz 3 AktG für ihren Widerruf und den Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft.

Für die Bevollmächtigung eines Intermediärs (z.B. eines Kreditinstituts), einer Aktionärsvereinigung, eines Stimmrechtsberaters oder einer diesen nach § 135 Abs. 8 AktG gleichgestellten Person oder Institution sowie den Widerruf und den Nachweis einer solchen Bevollmächtigung können Besonderheiten gelten; die Vorzugsaktionäre werden gebeten, sich in einem solchen Fall mit dem zu Bevollmächtigenden rechtzeitig wegen einer von ihm möglicherweise geforderten Form der Vollmacht abzustimmen.

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March 08, 2021 09:06 ET (14:06 GMT)