87. Ordentliche Generalversammlung und Investorentag müssen abgesagt und neu einberufen werden

Die Generalversammlung vom 19. März 2020 sowie der Investorentag vom 15. Mai 2020 finden nicht wie geplant statt. DKSH beabsichtigt, die Generalversammlung in den nächsten Monaten mit den ursprünglichen Traktanden einzuberufen und den Investorentag im 2. Halbjahr 2020 durchzuführen.

Zürich, Schweiz, 17. März 2020 - Die 87. Ordentliche Generalversammlung vom 19. März 2020 findet nicht statt. Mit den gestern publizierten Anordnungen der Schweizer Regierung bezüglich öffentlicher Veranstaltungen und den damit verbundenen Informationsfristen ist die Durchführung der Generalversammlung nicht mehr wie geplant möglich.

DKSH bedauert dies, unterstützt aber die behördlichen Massnahmen zur Eindämmung des Virus. DKSH beabsichtigt, die Generalversammlung zeitnah in den nächsten Monaten mit den ursprünglichen Traktanden wieder einzuberufen. Dies beinhaltet den bisherigen Vorschlag zur Ausschüttung einer ordentlichen Dividende von CHF 1.90 pro Aktie.

Zudem erschweren die derzeitigen Reisebeschränkungen die Durchführung des Investorentages am 15. Mai 2020. DKSH verschiebt den Investorentag und plant diesen im zweiten Halbjahr 2020 durchzuführen. Sobald möglich, wird DKSH bezüglich der beiden Veranstaltungen kommunizieren.


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