keine Bedeutung für die Dividendenberechtigung.
Nach fristgerechtem Eingang der Anmeldung und des Nachweises über den Anteilsbesitz wird den
Aktionären bzw. den von ihnen benannten Bevollmächtigten von der Anmeldestelle ihr jeweiliger
individueller Zugangscode für den passwortgeschützten Internetservice unter
http://www.dierig.de/hv
übersandt. Über den Internetservice kann der Aktionär bzw. der Bevollmächtigte seine elektronische
Briefwahlstimme abgeben, ändern oder widerrufen, Vollmacht und ggf. Weisung, auch an die
Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft, erteilen, ändern oder widerrufen, Fragen im Vorfeld der
Hauptversammlung an die Gesellschaft richten und Widerspruch zu Protokoll des Notars erklären.
Um den rechtzeitigen Erhalt ihrer individuellen Zugangscodes sicherzustellen, bitten wir die
Aktionäre, frühzeitig für die Übersendung der Anmeldung und des Nachweises ihres Anteilsbesitzes Sorge zu
tragen.
Verfahren für die Stimmabgabe; Stimmrechtsvertretung
Ordnungsgemäß angemeldete Aktionäre können ihre Stimme bis zum Beginn der Abstimmung am Tag
der Hauptversammlung (Donnerstag, 27. Mai 2021) über den passwortgeschützten
Internetservice unter
http://www.dierig.de/hv
abgeben, ändern oder widerrufen.
a)
Diejenigen Aktionäre, die ihr Stimmrecht im Wege der elektronischen Briefwahl ausüben
wollen, werden gebeten, hierzu den passwortgeschützten Internetservice unter
http://www.dierig.de/hv
zu nutzen.
Aktionäre, die ihr Stimmrecht nicht persönlich ausüben wollen, können hiermit auch einen
hierzu bereiten Bevollmächtigten, z.B. ihre depotführende Bank oder ein sonstiges
Kreditinstitut, eine Aktionärsvereinigung oder eine andere Person ihrer Wahl, betrauen.
Auch in diesem Fall bedarf es der ordnungsgemäßen, in Ziff. 3 näher beschriebenen Anmeldung
zur Hauptversammlung (einschließlich des Nachweises ihres Anteilsbesitzes), entweder durch
den Aktionär oder den Bevollmächtigten. Bevollmächtigt ein Aktionär mehr als eine Person,
so kann die Gesellschaft eine oder mehrere von diesen zurückweisen.
Vollmachten können elektronisch über den passwortgeschützten Internetservice unter
http://www.dierig.de/hv
oder in Textform (§ 126b BGB) gegenüber dem zu Bevollmächtigenden oder gegenüber der
Gesellschaft erteilt werden.
Für die Vollmachtserteilung gegenüber der Gesellschaft und die Übermittlung des
Nachweises einer gegenüber dem Vertreter erklärten Bevollmächtigung sowie für die
Stimmabgabe durch den Bevollmächtigten stehen die nachfolgende Postanschrift, Faxnummer und
E-Mail-Adresse sowie der passwortgeschützte Internetservice unter
b)
http://www.dierig.de/hv
jeweils bis zu den dort genannten Zeitpunkten, zur Verfügung.
Dierig Holding AG
c/o Better Orange IR & HV AG
Haidelweg 48
81241 München
Deutschland
Fax: +49 (0)89 889 690 655
E-Mail: dierig@better-orange.de
Bei der Bevollmächtigung von Intermediären, also z.B. Kreditinstituten oder - soweit sie
diesen nach § 135 Abs. 8 AktG gleichgestellt sind - Aktionärsvereinigungen,
Stimmrechtsberatern und Personen, die sich geschäftsmäßig gegenüber Aktionären zur Ausübung
des Stimmrechts in der Hauptversammlung erbieten, können Besonderheiten gelten; die
Aktionäre werden gebeten, sich in einem solchen Fall mit dem zu Bevollmächtigenden
rechtzeitig wegen einer von ihm möglicherweise geforderten Form der Vollmacht abzustimmen.
Für den Widerruf oder die Änderung einer Vollmacht gelten die unter b) zu deren
c) Erteilung gemachten Ausführungen entsprechend.
Ein Vollmachtsformular und weitere Informationen zur Bevollmächtigung werden den
ordnungsgemäß angemeldeten Personen übersandt. Das Vollmachtsformular wird den Aktionären
bzw. ihren Bevollmächtigten auch jederzeit auf Verlangen zugesandt und ist außerdem unter
http://www.dierig.de/hv
d) abrufbar. Die Aktionäre werden gebeten, Vollmacht vorzugsweise über den
passwortgeschützten Internetservice unter
http://www.dierig.de/hv
oder mittels des von der Gesellschaft zur Verfügung gestellten Vollmachtsformulars zu
erteilen.
Zusätzlich bieten wir unseren Aktionären bzw. ihren Bevollmächtigten an, sich durch die
Stimmrechtsvertreter der Dierig Holding Aktiengesellschaft vertreten zu lassen. Diejenigen
Aktionäre, die den von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertretern eine Vollmacht
erteilen möchten, müssen ihre Aktien ebenfalls gemäß den unter Ziff. 3 genannten
Voraussetzungen ordnungsgemäß zur Hauptversammlung anmelden. Die Stimmrechtsvertreter der
Gesellschaft sind ausschließlich berechtigt, aufgrund der ihnen von dem vollmachtgebenden
Aktionär erteilten Weisungen abzustimmen. Ohne eine ausdrückliche und eindeutige Weisung zu
den einzelnen Gegenständen der Tagesordnung werden die Stimmrechtsvertreter der Dierig
Holding Aktiengesellschaft das Stimmrecht nicht ausüben. Diejenigen Aktionäre, die den
Stimmrechtsvertretern der Gesellschaft Vollmacht und Weisungen erteilen wollen, werden
gebeten, hierzu den passwortgeschützten Internetservice unter
http://www.dierig.de/hv
oder das ihnen übersandte Vollmachts- und Weisungsformular zu verwenden. Alternativ wird
das Vollmachts- und Weisungsformular den Aktionären bzw. ihren Bevollmächtigten auch
jederzeit auf Verlangen zugesandt und ist außerdem im Internet unter
http://www.dierig.de/hv
abrufbar.
Vollmacht und Weisungen ordnungsgemäß angemeldeter Aktionäre an die Stimmrechtsvertreter
e) der Gesellschaft müssen der Gesellschaft unter der nachfolgenden Postanschrift, Faxnummer
oder E-Mail-Adresse oder über den passwortgeschützten Internetservice unter
http://www.dierig.de/hv
jeweils bis zu den dort genannten Zeitpunkten, zugehen. Entsprechendes gilt für die
Änderung oder den Widerruf von Vollmacht und Weisungen. Entscheidend ist jeweils der
Eingang bei der Gesellschaft.
Dierig Holding AG
c/o Better Orange IR & HV AG
Haidelweg 48
81241 München
Deutschland
Fax: +49 (0)89 889 690 655
E-Mail: dierig@better-orange.de
Informationen zur Stimmrechtsvertretung stehen unseren Aktionären auch im Internet unter
http://www.dierig.de/hv
zur Verfügung.
Bitte beachten Sie, dass Stimmrechtsvertreter lediglich für die weisungsgebundene
Ausübung von Stimmrechten zur Verfügung stehen.
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April 19, 2021 09:06 ET (13:06 GMT)