Weitere Angaben zur Einberufung


              Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung 
              Im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung beträgt das Grundkapital der Gesellschaft EUR 
1.            11.000.000,00 und ist in 4.200.000 Stückaktien mit ebenso vielen Stimmrechten eingeteilt. Die Dierig 
              Holding AG hält im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung 96.900 Stück eigene Aktien. Hieraus 
              stehen ihr keine Rechte zu. 
              Virtuelle Hauptversammlung 
              Der Vorstand hat mit Zustimmung des Aufsichtsrats beschlossen, die Hauptversammlung in Form einer 
              virtuellen Hauptversammlung i.S.v. Art. 2 § 1 des 'Gesetzes zur Abmilderung der Folgen der 
              COVID-19-Pandemie im Zivil-, Insolvenz- und Strafverfahrensrecht' (BGBl I 2020, S. 569; im Folgenden 
              'PandemieG'), also ohne physische Präsenz der Aktionäre und ihrer Bevollmächtigten, abzuhalten. In dieser 
              Hauptversammlung können die Aktionäre ihre Stimmen insbesondere auch im Wege der elektronischen 
              Kommunikation abgeben. Die Hauptversammlung findet unter Anwesenheit des Vorsitzenden des Aufsichtsrats 
              und des Vorsitzenden des Vorstands und weiterer Mitglieder des Aufsichtsrats und des Vorstands sowie 
              eines mit der Niederschrift der Hauptversammlung beauftragten Notars in den Geschäftsräumen der 
              Gesellschaft in der Kirchbergstraße 23, 86157 Augsburg statt. 
              Die Durchführung der Hauptversammlung als virtuelle Hauptversammlung nach Maßgabe des PandemieG führt zu 
              Modifikationen in den Abläufen der Hauptversammlung sowie bei den Rechten der Aktionäre. Die 
              Hauptversammlung wird vollständig in Bild und Ton im Internet übertragen, die Stimmrechtsausübung der 
              Aktionäre über elektronische Kommunikation (Briefwahl oder elektronische Teilnahme) sowie 
              Vollmachtserteilung wird ermöglicht, den Aktionären wird ein Fragerecht im Wege der elektronischen 
              Kommunikation eingeräumt und Aktionäre, die ihr Stimmrecht ausgeübt haben, können über elektronische 
              Kommunikation Widerspruch gegen Beschlüsse der Hauptversammlung erheben. 
              Die Rechte der Aktionäre einschließlich der Voraussetzungen für ihre Ausübung - entweder durch den 
              Aktionär selbst oder einen von ihm Bevollmächtigten - werden in dieser und den nachfolgenden Ziffern 
              näher beschrieben. 
                            Anmeldung zur Hauptversammlung 
              a)            Die Aktionäre und ihre Bevollmächtigten können die unter b) - e) genannten Rechte nur 
                            ausüben, wenn sie sich zur Hauptversammlung ordnungsgemäß angemeldet haben. Das 
                            Anmeldeverfahren ist in Ziff. 3 (i.V.m. Ziff. 4.b) detailliert beschrieben. 
                            Bild- und Tonübertragung 
                            Für Aktionäre und ihre Bevollmächtigten wird die gesamte Hauptversammlung, einschließlich 
                            der Fragenbeantwortung und der Abstimmungen, in Bild und Ton live im passwortgeschützten 
                            Internetservice unter 
                            http://www.dierig.de/hv

übertragen. Die hierfür erforderlichen persönlichen Zugangsdaten erhalten die Aktionäre

bzw. ihre Bevollmächtigten nach der Anmeldung zur Hauptversammlung zugeschickt. Andere

Personen als die Aktionäre und ihre Bevollmächtigten können die Hauptversammlung nicht im

Internet verfolgen.

Die Übertragung der Hauptversammlung ermöglicht keine Teilnahme an der Hauptversammlung

i.S.v. § 118 Abs. 1 S. 2 AktG. Die Rechte der Aktionäre und ihrer Bevollmächtigten in der

Hauptversammlung ergeben sich vielmehr aus den folgenden Abschnitten c) - e).

Stimmrechtsausübung

Die Stimmrechtsausübung durch die Aktionäre und ihre Bevollmächtigten erfolgt im Wege

c) der elektronischen Briefwahl oder durch die hierzu bevollmächtigten, mit entsprechenden 2. Weisungen ausgestatteten Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft. Beide Möglichkeiten der

Stimmrechtsausübung sind in Ziff. 4 detailliert beschrieben.

Fragerecht

Aktionäre und ihre Bevollmächtigten wird gemäß Art. 2 § 1 Abs. 2 PandemieG das Recht

eingeräumt, Fragen über Angelegenheiten der Gesellschaft an die Verwaltung zu stellen. Um

eine Beantwortung der Fragen unter den erschwerten Bedingungen der COVID-19-Pandemie

sicherzustellen, sind diese in Übereinstimmung mit Art. 2 § 1 Abs. 2 S. 2 PandemieG bis

spätestens einen Tag vor der Hauptversammlung, also bis Dienstag, den 25. Mai 2021, 24.00

Uhr MESZ, in deutscher Sprache über den passwortgeschützten Internetservice unter

http://www.dierig.de/hv

d) bei der Gesellschaft einzureichen. Entscheidend für die Fristeinhaltung ist der Eingang

der Frage(n) bei der Gesellschaft.

Der Vorstand wird gemäß Art. 2 § 1 Abs. 2 Satz 2 PandemieG nach pflichtgemäßem, freiem

Ermessen entscheiden, wie er Fragen beantwortet. Antworten werden im Rahmen der

Fragenbeantwortung während der Hauptversammlung gegeben und gegebenenfalls auch vorab auf

der Website der Gesellschaft unter

http://www.dierig.de/hv

veröffentlicht.

Einlegung von Widersprüchen

Aktionäre bzw. ihre Bevollmächtigten, die das Stimmrecht gemäß c) ausgeübt haben, haben

das Recht, gegen einen Beschluss der Hauptversammlung über den passwortgeschützten

Internetservice unter

http://www.dierig.de/hv

bis zur Schließung der Hauptversammlung Widerspruch zu Protokoll des Notars einzulegen.

Verfügbarkeit des passwortgeschützten Internetservices

Der Internetservice ist über

http://www.dierig.de/hv

ab dem 6. Mai 2021 verfügbar.

Voraussetzungen für die Ausübung der Aktionärsrechte; Anmeldeverfahren; Nachweisstichtag

Zur Ausübung der unter Ziff. 2.b) - e) beschriebenen Aktionärsrechte sind gemäß Art. 2 § 1 PandemieG

in Verbindung mit § 16 Abs. 1 der Satzung nur diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich hierfür

rechtzeitig unter Beifügung des in § 67c Abs. 3 AktG bestimmten Nachweises ihres Anteilsbesitzes in

deutscher oder englischer Sprache angemeldet haben. Die Anmeldung und der Nachweis müssen der

Gesellschaft spätestens am Donnerstag, den 20. Mai 2021, 24.00 Uhr MESZ, in Textform (§ 126b BGB) unter

der nachstehenden Postanschrift, Faxnummer oder E-Mail-Adresse zugehen:

Dierig Holding AG

c/o Better Orange IR & HV AG

Haidelweg 48

81241 München

Deutschland

Fax: +49 (0)89 889 690 633

E-Mail: anmeldung@better-orange.de

Für die Fristwahrung ist der Eingang der Anmeldung bei der Gesellschaft entscheidend.

Der Nachweis des Anteilsbesitzes gemäß § 67c Abs. 3 AktG ist durch den Letztintermediär in Textform (§

126b BGB) zu erstellen und hat sich auf den Beginn des 21. Tages vor der Versammlung, also auf

Donnerstag, den 6. Mai 2021, 00.00 Uhr MESZ (Nachweisstichtag), zu beziehen.

Im Verhältnis zur Gesellschaft gilt für die Ausübung der unter Ziff. 2.b) - e) beschriebenen

Aktionärsrechte als Aktionär nur, wer den Nachweis zum Nachweisstichtag erbracht hat. Die Gesellschaft

ist berechtigt, bei Zweifeln an der Richtigkeit oder Echtheit des Nachweises einen geeigneten weiteren 3. Nachweis zu verlangen. Wird der Nachweis nicht oder nicht in gehöriger Form erbracht, kann die

Gesellschaft den Aktionär zurückweisen. Mit dem Verstreichen des Nachweisstichtags oder der Anmeldung zur

Hauptversammlung geht keine Sperre für die Veräußerbarkeit des Anteilsbesitzes einher. Insbesondere haben

Aktienveräußerungen nach dem Nachweisstichtag für Inhalt und Umfang der unter Ziff. 2.b) - e)

beschriebenen Aktionärsrechte keine Bedeutung. Entsprechendes gilt für den Zuerwerb von Aktien nach dem

Nachweisstichtag. Personen, die zum Nachweisstichtag noch keine Aktien besitzen und erst danach Aktionär

werden, stehen die unter Ziff. 2.b) - e) beschriebenen Aktionärsrechte nicht zu. Der Nachweisstichtag hat

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April 19, 2021 09:06 ET (13:06 GMT)