DGAP-News: Dialog Semiconductor Plc. / Schlagwort(e): Vergleich 
Dialog Semiconductor Plc.: Veröffentlichung des Scheme Document 
2021-03-08 / 08:30 
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich. 
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NICHT ZUR VERÖFFENTLICHUNG ODER VERBREITUNG, WEDER GANZ NOCH TEILWEISE, INNERHALB EINER, IN EINE ODER AUS EINER 
RECHTSORDNUNG, IN DER DIE VERÖFFENTLICHUNG ODER VERBREITUNG EINEN VERSTO? GEGEN DIE JEWEILIG MASSGEBLICHEN REGELUNGEN 
DIESER RECHTSORDNUNG DARSTELLEN WÜRDE 
8. März 2021 
Empfohlenes Barangebot 
der 
Renesas Electronics Corporation ("Renesas") 
für die 
Dialog Semiconductor Plc ("Dialog") 
Veröffentlichung des Scheme Document 
Am 8. Februar 2021 haben Dialog und Renesas bekannt gegeben, dass sie sich auf die Angebotsbedingung für ein von Dialog 
unterstütztes Barangebot geeinigt haben, das von Renesas für das gesamte gezeichnete und zu zeichnende 
Gesellschaftskapital von Dialog abgegeben werden soll (das "Angebot"). Das Angebot soll mittels eines Scheme of 
Arrangement (das "Scheme") gemäß Teil 28 des UK Companies Act umgesetzt werden. 
Dialog und Renesas freuen sind, dass den Dialog-Aktionären am heutigen Tag ein Circular bezüglich des Scheme (das " 
Scheme Document") übersandt bzw. zugänglich gemacht wird. Das Scheme Document beinhaltet u. a. ein Schreiben des 
Chairman von Dialog, die vollständigen Regelungen und Bedingungen des Scheme, eine Erläuterung und Begründung ( 
explanatory statement), Einladungen zu den Versammlungen, den voraussichtlichen Zeitplan der wesentlichen 
Transaktionsschritte sowie Einzelheiten zu dem Handlungsbedarf für Dialog-Aktionären. 
Wie im Scheme Document beschrieben, bedarf das Scheme, um wirksam zu werden, unter Anderem der Zustimmung der 
Dialog-Aktionäre in einer gerichtlichen Versammlung (das "Court Meeting") und der Fassung eines Sonderbeschlusses ( 
special resolution) der Hauptversammlung sowie anschließend der Zustimmung des Gerichts. 
Das Court Meeting und die Hauptversammlung von Dialog, in deren Rahmen die Zustimmung zum Scheme (und zu den im Scheme 
soweit vorgesehenen Maßnahmen) erfolgen soll, sind auf den 9. April 2021 um 14:00 Uhr (Ortszeit London) bzw. 14:15 Uhr 
(Ortszeit London) (oder sobald das Court Meeting beendet oder vertagt wurde) bei der Reynolds Porter Chamberlain LLP, 
Tower Bridge House, St. Katherine's Way, London E1W 1AA terminiert. 
In Anbetracht der aktuellen COVID-19-Einschränkungen ist eine persönliche Teilnahme und Stimmabgabe bei den 
Versammlungen nicht erlaubt, die Dialog-Aktionäre werden allerdings darauf hingewiesen, dass sie - wie im Scheme 
Document beschrieben - über eine virtuelle Meetingplattform elektronisch an dem Court Meeting und an der 
Hauptversammlung von Dialog teilnehmen, schriftlich Fragen bzw. (im Falle des Court Meeting) Einwände einreichen und 
abstimmen können. 
Vorbehaltlich der Zustimmung der Versammlungen, der Zustimmung des Gerichts und der Erfüllung der sonstigen im Scheme 
Document dargelegten Bedingungen bzw. des Verzichts auf diese Bedingungen wird das Scheme voraussichtlich in der 
zweiten Jahreshälfte 2021 wirksam. 
Zeitplan 
Der voraussichtliche Zeitplan für die wesentlichen Transaktionsschritte sieht folgendes vor: 
Ereignis                                                                  Uhrzeit^1 bzw. Datum 
Spätester Zeitpunkt zur Einreichung der blauen               14:00 Uhr (Ortszeit London) am 7. April 2021^2 
Stimmrechtsvollmachts-/Weisungsformulare für das 
Court Meeting 
Spätester Zeitpunkt zur Einreichung der weißen               14:15 Uhr (Ortszeit London) am 7. April 2021^3 
Stimmrechtsvollmachts-/Weisungsformulare für die 
Dialog-Hauptversammlung 
Stichtag für die Berücksichtigung von                        18:30 Uhr (Ortszeit London) am 7. April 2021^4 
Stimmrechten 
Court Meeting                                                 14:00 Uhr (Ortszeit London) am 9. April 2021 
Hauptversammlung von Dialog                                  14:15 Uhr (Ortszeit London) am 9. April 2021^5 
Bei den folgenden Datums- und Zeitangaben in Zusammenhang mit dem Scheme bleiben Änderungen vorbehalten, sie sind u. a. 
vom dem Zeitpunkt, an dem die Bedingungen des Scheme erfüllt werden oder - soweit ein Verzicht möglich ist - auf diese 
verzichtet wird, vom Zeitpunkt der Genehmigung des Scheme durch das Gericht und von den gegenwärtigen Abstimmungen mit 
Clearstream und der FWB abhängig. Sobald die Zeitpunkte Dialog bekannt sind, wird Dialog sie mittels einer 
Bekanntmachung über einen für solche Veröffentlichungen anerkannten Informationsdienst ordnungsgemäß bekannt geben, 
wobei diese Bekanntmachung dann auch auf der Website der Dialog unter https://www.dialog-semiconductor.com/ zur 
Verfügung gestellt wird. Weitere aktuelle Informationen und Änderungen werden nach Ermessen der Dialog auf dieselbe 
Weise mitgeteilt. Siehe auch Hinweis (1) unten. 
Genehmigung durch das Gericht (Court Sanction       voraussichtlich nicht später als 14 Tage nach Erfüllung der (bzw. 
Hearing)                                           ggf. nach Verzicht auf die) in Teil A von Teil IV (Bedingungen und 
                                                      weitere Bestimmungen des Scheme und der Übernahme) des Scheme 
                                                     Document beschriebenen Bedingungen 2(a) bis einschließlich (k) 
                                                                                  ("D") 
Letzter Tag für den Handel mit Dialog-Aktien und                            D+1 Geschäftstag 
deren Umschreibung im Aktienregister 
Aussetzung des Handels mit Dialog-Aktien                          Nach dem Ende des Handels der FWB an 
                                                                            D+1 Geschäftstag 
Scheme Record Date                                           18:30 Uhr (Ortszeit London) am D+1 Geschäftstag 
Wirksamwerden des Scheme                                           Nach 18:30 Uhr (Ortszeit London) an 
                                                                            D+1 Geschäftstag 
Stichtag für Zahlungen für Aktien, die über Clearstream abgewickelt werden Frühestens D + 3 
Spätester Tag für die Veranlassung der Zahlungen (und ggf. Übersendung von Schecks)    Innerhalb von 14 Tagen nach dem 
der im Rahmen des Scheme zu zahlenden Bargegenleistung                                     Tag des Wirksamwerdens 
Beendigung der Börsennotierung der Dialog-Aktien an der Frankfurter Wertpapierbörse           Zu gegebener Zeit 
Long Stop Date des Scheme                                                                     21. Januar 2022^6 
Hinweise: 
Die Datums- und Zeitangaben sind unverbindlich und basieren auf den derzeitigen Erwartungen, wobei Änderungen 
vorbehalten sind (u. a. aufgrund von Änderungen im aufsichtsrechtlichen Zeitplan). Sofern nicht anders angegeben, 
beziehen sich Zeitangaben auf Ortszeit London, Vereinigtes Königreich. Bei Änderungen der oben genannten Zeit- und bzw. 
Datumsangaben werden die Dialog-Aktionäre mittels einer Bekanntmachung über einen anerkannten Informationsdienst über 
die geänderten Zeiten bzw. Daten in Kenntnis gesetzt. 
Es wird darum gebeten, die blauen Stimmrechtsvollmachts-/Weisungsformulare für das Court Meeting die gerichtliche 
Versammlung bis spätestens 48 Stunden vor dem für das Court Meeting angesetzten Zeitpunkt bzw. bei einer Vertagung des 
Court Meetings vor dem für das vertagte Court Meeting angesetzten Zeitpunkt (zuzüglich der Zeit, die in dem 48 Stunden 
Zeitraum auf einen Samstag oder Sonn- und Feiertag entfällt) einzureichen. Wird das blaue Stimmrechtsvollmachts-/ 
Weisungsformular nicht innerhalb dieser Frist eingereicht, kann es bis zum Beginn des Court Meetings per E-Mail an 
Martina Zawadzki (dialog_cm_gm@art-of-conference.de) gesendet werden. 
Die weißen Stimmrechtsvollmachts-/Weisungsformulare für die Dialog-Hauptversammlung müssen, um gültig zu sein, bis 
14:15 Uhr (Ortszeit London) am 7. April 2021 bzw. bei Vertagung der Dialog-Hauptversammlung 48 Stunden vor dem für die 
vertagte Dialog-Hauptversammlung angesetzten Zeitpunkt (zuzüglich der Zeit, die in dem 48 Stunden Zeitraum auf einen 
Samstag oder Sonn- und Feiertag entfällt) bei der Dialog Semiconductor Plc, c/o Art-of-Conference - Martina Zawadzki 
(bei Versand per E-Mail unter der E-Mail-Adresse dialog_cm_gm@art-of-conference.de) eingehen. Wird das weiße 
Stimmrechtsvollmachts-/Weisungsformular nicht innerhalb der entsprechenden Frist eingereicht, ist es ungültig. 
Bei Vertagung des Court Meetings oder der Dialog-Hauptversammlung ist der Stichtag für die Berücksichtigung von 
Stimmrechten für die vertagte Versammlung 18:30 Uhr (Ortszeit London) an dem Tag, der zwei Bankarbeitstage vor dem Tag 
der vertagten Versammlung liegt. 
Beginn um 14:15 Uhr (Ortszeit London) oder so bald wie möglich nach Ende oder Vertagung des Court Meetings. 
Dies ist das späteste Datum, an dem das Scheme wirksam werden kann. Das Long Stop Date kann allerdings bis zu einem 
späteren, zwischen Dialog und Renesas (erforderlichenfalls mit Zustimmung des Takeover Panel und Genehmigung des 
Gerichts) vereinbarten Zeitpunkt verlängert werden. 

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March 08, 2021 02:32 ET (07:32 GMT)