Das Bundeskartellamt hat eine Untersuchung wegen mutmaßlich wettbewerbswidrigen Verhaltens beim größten Postdienstleister des Landes, DHL, eingestellt. Anlass war die Trennung von Beteiligungen an einem Wettbewerber im Bereich der Konsolidierung von Geschäftspost.
Die zweijährige Prüfung der Behörde konzentrierte sich auf die sogenannte Postkonsolidierung. Dabei sammelt und bearbeitet die DHL-Tochter Deutsche Post InHaus Services Briefe verschiedener Unternehmen und gewährt Rabatte auf die zusammengefassten Sendungsmengen.
In diesem Marktsegment steht DHL im Wettbewerb mit der Max-Ventures-Gruppe. Beide Unternehmen hielten jedoch bislang auch Anteile an einem weiteren Akteur namens Compador: DHL war mit 26 Prozent, Max-Ventures mit 74 Prozent beteiligt.
Das Kartellamt teilte mit, dass DHL die Bedenken der Behörde durch den Verkauf seiner Compador-Anteile an Max-Ventures ausräumen konnte. Zudem wurden Verträge zur Auftragsabwicklung für Max-Ventures gekündigt, sodass diese nun ohne gesellschaftsrechtliche Verflechtungen neu verhandelt werden können.
DHL begrüßte die Einstellung des Verfahrens.
„Wir waren stets der Auffassung, dass weder die Deutsche Post AG noch die Deutsche Post InHaus Services gegen das Wettbewerbsrecht verstoßen haben, und sehen uns durch die Entscheidung bestätigt“, erklärte das Unternehmen.



















