Dexin China Holdings Company Limited gab bekannt, dass das Unternehmen gemäß den Regeln 13.49(6) und 13.48(1) der Börsenzulassungsregeln verpflichtet ist, seine Zwischenergebnisse für die sechs Monate bis zum 30. Juni 2024 am oder vor dem 30. August 2024 zu veröffentlichen und den Zwischenbericht für die sechs Monate bis zum 30. Juni 2024 an seine Aktionäre am oder vor dem 30. September 2024 zu versenden. Die Liquidatoren unternehmen Schritte, um die aktuellen Angelegenheiten der Gesellschaft und ihrer Tochtergesellschaften zu ermitteln und arbeiten mit dem Management der Gruppe zusammen, um den Abschluss der Gruppe für die sechs Monate bis zum 30. Juni 2024 zu erstellen. Infolgedessen gehen die Liquidatoren davon aus, dass die Gesellschaft nicht in der Lage sein wird, den Zwischenbericht 2024 am oder vor dem 30. September 2024 zu versenden.
Die Liquidatoren erkennen an, dass die Verzögerung bei der Veröffentlichung des Zwischenergebnisses 2024 und die Verzögerung bei der Versendung des Zwischenberichts 2024 einen Verstoß gegen die Regeln 13.49(6) und 13.48(1) der Börsenzulassungsregeln darstellen wird. Weitere Ankündigungen bezüglich der Veröffentlichung der 2024er Zwischenergebnisse und der Freigabe des 2024er Zwischenberichts oder anderer Informationen werden zu gegebener Zeit erfolgen, wie es die Börsenzulassungsregeln verlangen.