Auszug aus der Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung der Deutsche Wohnen SE am 6. Mai 2024

Tagesordnungspunkt 8 - Wahl von Mitgliedern des Aufsichtsrats

Dr. Florian Stetter

wohnhaft in Wien, geboren 1964,

Selbständiger Immobilieninvestor

Nationalität: deutsch und österreichisch

Mitglied im Aufsichtsrat seit: März 2006

Beruflicher Werdegang

Seit 2024

Selbständiger Immobilieninvestor

2014

- 2022

RockHedge Asset Management AG, Vorstandsvorsitzender, und

Vorstand der RockHedge Grundbesitz Management AG

2000

- 2010

Strabag Property and Facility Services GmbH, Geschäftsführer

1998

- 1999

Oliver Wyman, Vice President

1991

- 1997

OC&C Strategy Consultants, Partner

1988

- 1991

McKinsey & Company, Senior Associate

Ausbildung/Akademischer Werdegang

Studium der Betriebswirtschaftslehre an der Wirtschafsuniversität Wien, Österreich, Abschluss als Magister; Promotion an der Universität Wien, Österreich.

Mandate (im Sinne von § 125 Abs. 1 Satz 5 AktG)

Mitgliedschaften in anderen gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten im Sinne von § 125 Abs. 1 Satz 5 Halbsatz 1 AktG:

  • RockHedge Asset Management AG, Krefeld (Vorsitzender des Aufsichtsrats)

Mitgliedschaft in vergleichbarem ausländischem Kontrollgremium von Wirtschaftsunternehmen im Sinne von § 125 Abs. 1 Satz 5 Halbsatz 2 AktG:

  • C&P Immobilien AG, Graz, Österreich (Mitglied des Aufsichtsrats)
  • Intelliway Services AD, Sofia, Bulgarien (Mitglied des Verwaltungsrats)

Weitere Angaben zu Empfehlung C.13 DCGK:

Abgesehen davon, dass Herr Dr. Stetter bereits gegenwärtig Mitglied des Aufsichtsrats der Gesellschaft ist, steht er in keiner persönlichen oder geschäftlichen Beziehung zur Gesellschaft, ihren Organen, einem mit ihr verbundenen Unternehmen oder einem wesentlichen an der Deutsche Wohnen SE beteiligten Aktionär, deren Offenlegung Ziffer C.13 DCGK empfiehlt.

Der Aufsichtsrat ist der Auffassung, dass Herr Dr. Stetter als unabhängig von der Gesellschaft und dem Vorstand anzusehen ist, da er in keiner persönlichen oder geschäftlichen Beziehung zu der Gesellschaft oder dem Vorstand steht, die einen wesentlichen und nicht nur vorübergehenden Interessenkonflikt begründet. Der Umstand, dass Herr Stetter seit über 18 Jahren dem Aufsichtsrat der Gesellschaft angehört, hat der Aufsichtsrat bei seinem Wahlvorschlag berücksichtigt. Gem. C.7 DCGK ist eine Mitgliedschaft im Aufsichtsrat einer Gesellschaft ein Indikator für eine Abhängigkeit von der Gesellschaft. Der Aufsichtsrat ist aber davon überzeugt, dass Herr Dr. Stetter seine Aufgaben weiterhin integer, objektiv und im besten Interesse der Gesellschaft wahrnehmen wird. Es liegt im Unternehmensinteresse, die langjährige Erfahrung von Herrn Dr. Stetter im Aufsichtsrat der Gesellschaft zu nutzen.

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Deutsche Wohnen SE published this content on 24 March 2024 and is solely responsible for the information contained therein. Distributed by Public, unedited and unaltered, on 11 April 2024 10:20:07 UTC.