Die Gesellschaft gewährt
eine jährliche feste (erfolgsunabhängige) Grundvergütung (GV) sowie 5.1 a) Nebenleistungen und als variable Vergütungsbestandteile b) * eine Short Term Incentive Vergütung (STI) sowie * eine Long Term Incentive Vergütung (LTI).
Bezogen auf die Zielvergütung bei 100 %iger Zielerreichung beträgt das Verhältnis von
Grundvergütung, STI-Zielvergütung und LTI-Zielvergütung: 40 - 45 % GV, 20 - 25 % STI und 35
- 40 % LTI. Die Nebenleistungen betragen ca. 1-3 % der Zielvergütung (ohne Berücksichtigung
eines Geldwerts von Urlaubstagen). Weitere Vergütungsbestandteile werden bei der Angabe der
vorstehenden Verhältnisse nicht berücksichtigt.
Die Zielvergütungsstruktur gewährleistet eine Ausrichtung an der langfristigen und
nachhaltigen Entwicklung der Gesellschaft. Durch eine hohe Gewichtung des LTI wird
sichergestellt, dass die variable Vergütung, die sich aus dem Erreichen langfristig
orientierter Ziele ergibt, den Anteil aus kurzfristig orientierten Zielen übersteigt.
Zeitgleich werden die operativen jährlichen Ziele durch die Gewichtung der variablen
Vergütung und den STI incentiviert.
Höchstbetrag (jährliche Maximalvergütung). Es wird eine nominelle absolute jährliche
Maximalvergütung vereinbart. Die Summe der Grundvergütung, der STI-Vergütung, der
5.2 LTI-Vergütung und der Nebenleistungen pro Jahr darf für den Vorsitzenden oder die
Vorsitzende des Vorstands 5,5 Millionen Euro, für ordentliche Vorstandsmitglieder 3,5
Millionen Euro nicht überschreiten.
Erfolgsziele. Die STI-Vergütung und die LTI-Vergütung werden in Abhängigkeit und nach
dem Grad ausgezahlt, zu dem über die Performance Periode die Erfolgsziele erreicht wurden
(Zielerreichungsgrad). 100 % des von einem Leistungskriterium abhängigen
Vergütungsbestandteils sollen jeweils bei einer unternehmerisch sehr zufriedenstellenden
Entwicklung dieses Kriteriums erreicht werden. Nach Abschluss einer Performance Periode
stellt der Aufsichtsrat im Zusammenhang mit der Prüfung des Konzernabschlusses fest, ob und
inwieweit die Leistungskriterien erfüllt wurden. Dazu greift der Aufsichtsrat auf die bei
der Gesellschaft vorhandenen Finanzinformationen, insbesondere die betreffenden
Konzernjahresabschlüsse, sowie öffentlich verfügbare Finanzinformationen (z.B. die
5.3 Referenzindices für die LTI-Vergütung) zurück, bewertet die Leistung des Vorstands im
Hinblick auf die nichtfinanziellen Ziele und nimmt die zur Kalkulation der Zielerreichung
und der daraus resultierenden Vergütungsansprüche notwendigen Rechenoperationen vor. Der
Aufsichtsrat legt auch bei der Vereinbarung von nichtfinanziellen Zielen geeignete messbare
quantitative oder qualitative Parameter fest, die sich nachträglich anhand der bei der
Gesellschaft vorhandenen oder sonst verfügbaren betriebswirtschaftlichen oder statistischen
Auswertungen im Rahmen eines nachprüfbaren Beurteilungsspielraums messen lassen. Zur
Entscheidung über die Zielerreichung wertet der Aufsichtsrat diese Informationen aus und
entscheidet über den Grad der Zielerreichung.
Transparenz. Der Aufsichtsrat berichtet über die Vergütung des Vorstands ausführlich im
5.4 jährlichen Vergütungsbericht. Der Vergütungsbericht erläutert insbesondere auch die Wahl
und Erreichung von Erfolgszielen sowie etwaige Anpassungen oder besondere Entwicklungen.
6. Kernvergütungsbestandteile Jahresgrundvergütung. Als feste Vergütung gewährt die Gesellschaft die jährliche Grundvergütung (Jahresgrundvergütung). Die jährliche Grundvergütung wird den 6.1 Vorstandsmitgliedern monatlich in gleichen Raten (1/12) über die Laufzeit ihrer Verträge ausgezahlt. Nebenleistungen. Des Weiteren kann die Gesellschaft geldwerte Vorteile in Form der Privatnutzung von Arbeitsmitteln (Dienstwagen, Laptop, Smartphone o. Ä.), Nutzbarkeit von Drittbonusprogrammen (Airlines, Hotels etc.) sowie pauschale oder konkrete, jeweils angemessene Zuschüsse für Kranken- und Pflegeversicherungen, weitere Vorsorge- und Versicherungsinstrumente (z. B. Berufsunfähigkeit, Unfall) oder sonstige marktübliche Nebenleistungen zusagen. Die Mitglieder des Vorstands werden über eine angemessene D& O-Versicherung der Gesellschaft versichert. 6.2 Im Falle vorübergehender Arbeitsunfähigkeit oder Berufsunfähigkeit zahlt die Gesellschaft die Vergütung maximal über einen angemessenen Zeitraum von längstens 6 Monaten fort. Im Falle des Ablebens eines Vorstandsmitglieds können Lebenspartnern und unterhaltsberechtigten Kindern entsprechende Ansprüche gewährt werden. Die Gesellschaft zahlt den Mitgliedern des Vorstands keine Renten, Pensionen oder eine sonstige Altersversorgung (Gehaltsumwandlungen (z. B. Direktversicherung) bleiben unberührt). Short Term Incentive Vergütung (STI). Ziele (Geschäftsjahr) Gewichtung EBITDA (adjusted) 50 % FFO I 10 % STI Verkaufsergebnis 10 % Ergebnis aus at-Equity bewerteten Unternehmen 10 % (max. 125 % der STI-Zielvergütung) Individuelle Ziele 20 %
Die Short Term Incentive Vergütung wird für die Erreichung von Jahreszielen im
jeweiligen Geschäftsjahr gewährt. Sie beträgt maximal 125 % der für sie vereinbarten
STI-Zielvergütung.
Die Performance Periode der STI-Vergütung beträgt ein (1) Jahr und bezieht sich auf das
Geschäftsjahr. Für Dienstzeiten, die kein volles Geschäftsjahr umfassen, werden Vergütungen
zeitanteilig gewährt und/oder es wird - sofern in Ansehung der Leistungs- und
Incentivierungswirkung sachgerecht - ein angemessener unterjähriger Zielerreichungswert
gesetzt.
Die Erfolgsziele der STI-Vergütung sind zu 80 % unternehmensbezogene finanzielle Ziele,
zu 20 % individuelle Ziele. Die individuellen Ziele sind Leistungsziele, die den
Verantwortungsbereich des einzelnen Vorstandsmitglieds betreffen. Alle STI-Ziele werden
jeweils vor Beginn des relevanten Geschäftsjahrs mit jedem Vorstandsmitglied vereinbart.
Als unternehmensbezogene finanzielle Leistungskriterien verwendet die Gesellschaft im
Rahmen der STI-Vergütung, jeweils, soweit für die Umsetzung der Unternehmensstrategie im
Geschäftsjahr relevant und wie folgt gewichtet (in Bezug auf 100 % der STI-Zielvergütung):
* (adjusted) EBITDA (50 %), * FFO I (10 %), * Verkaufsergebnis (10 %), 6.3 * Ergebnis aus at-Equity bewerteten Unternehmen (10 %)
Das EBITDA, bereinigt um Sondereffekte, berücksichtigt die operativen
Ergebnisbeiträge aller vier Segmente (Wohnungsbewirtschaftung, Verkauf,
Pflegebetriebe und Pflegeimmobilien). Damit zählt es zu den bedeutsamsten
aggregierten Steuerungsgrößen auf Konzernebene, die den finanziellen
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April 23, 2021 09:06 ET (13:06 GMT)