vorgenommen, damit es nicht zu einer automatischen Aufwärtsentwicklung kommt. 
                            Die Vergütungs- und Beschäftigungsbedingungen der Arbeitnehmer werden bei der Beurteilung 
                            der Üblichkeit der konkreten Gesamtvergütung berücksichtigt. Der Aufsichtsrat nimmt einen 
                            Vergleich zu dem Kreis der oberen Führungskräfte und der Belegschaft insgesamt vor. 
                            Betrachtet wird die durchschnittliche Vergütung der Arbeitnehmer auf 
                            Vollzeitäquivalenzbasis über die letzten fünf Geschäftsjahre. 
                            Leistungskriterien. Die finanziellen und nichtfinanziellen Leistungskriterien für die 
                            variablen Elemente der Vorstandsvergütung decken sich unmittelbar mit den Zielen der 
                            Gesellschaft und der Aktionäre an einer nachhaltigen, langfristig positiven 
                            Renditeperformance der Deutsche Wohnen-Aktie und der Immobilien des Konzerns. Für die 
                            Bemessung der jährlichen STI-Vergütung werden zu 80 % unternehmensbezogene finanzielle 
                            Ziele und zu 20 % Ziele angewendet, die schwerpunktmäßig an den Beitrag des einzelnen 
              3.            Vorstandsmitglieds im jeweiligen Geschäftsjahr und die Umsetzung der Unternehmensplanung 
                            anknüpfen (individuelle Ziele mit finanziellen und/oder nichtfinanziellen Zielparametern). 
                            Im Rahmen der vierjährigen LTI-Vergütung wendet die Gesellschaft zu 70 % finanzielle 
                            Leistungskriterien an, welche die Wertentwicklung des Unternehmens abbilden. Mit einer 
                            Gewichtung von 30 % fließen die ESG-Ziele des Unternehmens in die LTI-Vergütung ein. Durch 
                            die Einbeziehung der ESG-Ziele in die langfristige Vergütung wird der Vorstand zur 
                            nachhaltigen und gemeinsamen Verfolgung dieser Ziele motiviert. 
                            Verhandlung und Abschluss von Vergütungsvereinbarungen mit Vorständen. Der Aufsichtsrat 
                            verhandelt Vergütungsvereinbarungen mit Vorstandsmitgliedern auf der Grundlage einer 
                            jährlichen Zielvergütung für den Fall einer 100 %igen Zielerreichung bei den variablen 
                            Vergütungsbestandteilen. Die Summe aus der avisierten Grundvergütung, der STI-Vergütung und 
                            der LTI-Vergütung entspricht 100 % der Zielvergütung. Die Vergütung deckt auch etwaige 
                            Tätigkeiten des Vorstandsmitglieds in Tochterunternehmen ab. Vorstände stellen dem 
                            Unternehmen für die Laufzeit ihrer Dienstverträge grundsätzlich ihre volle Arbeitskraft zur 
                            Verfügung. Nebentätigkeiten werden vom Aufsichtsrat nur genehmigt, wenn sie den Einsatz des 
              4.            Vorstands für das Unternehmen nicht beeinträchtigen. 
                            Vergütungsvereinbarungen werden auf Vorschlag des Präsidial- und Nominierungsausschusses 
                            vom Plenum des Aufsichtsrats beschlossen. Der Aufsichtsrat wendet dabei - sollte dies 
                            erforderlich werden - die gesetzlichen Regelungen zu Geschäften mit nahestehenden Personen 
                            an und achtet insbesondere auch bei der Besetzung des Präsidial- und 
                            Nominierungsausschusses auf die Unabhängigkeit der Mitglieder und generell auf die 
                            Vermeidung von Interessenkonflikten. 
                            Die Struktur des Vergütungssystems im Überblick 
                            Feste 
                            Vergütungsbestandteile: 
                                                       40 - 45 % der Zielvergütung: 
                            Grundvergütung (jährliche) 
                                                       Fest vereinbarte, erfolgsunabhängige Vergütung, die in zwölf 
                                                       gleichen monatlichen Raten gezahlt wird. 
                                                       Urlaub (bis zu 30 Arbeitstage), D&O Versicherung, Privatnutzung 
                                                       von Arbeitsmitteln (Dienstwagen, Laptop, Smartphone o. Ä.), 
                                                       Nutzbarkeit von Drittbonusprogrammen (Airlines, Hotels etc.), 
                            Nebenleistungen            Zuschüsse für Kranken- und Pflegeversicherungen, weitere 
                                                       Vorsorge-/ 
                                                       Versicherungsinstrumente (z. B. Berufsunfähigkeit, Unfall) und 
                                                       sonstige jeweils marktübliche Nebenleistungen. Die 
                                                       Nebenleistungen betragen nicht mehr als ca. 3 % der 
                                                       Zielvergütung. 
                            Altersversorgung           Die Gesellschaft gewährt keine Altersversorgungsleistungen 
                            Variable 
                            Vergütungsbestandteile: 
                                                       20 - 25 % der Zielvergütung. 
                                                       Performance Periode: 1 Jahr. 
                                                       Leistungskriterien: 
                            Short Term Incentive 
                            Vergütung (STI)            80 % unternehmensbezogene finanzielle Ziele, 
                                                       20 % individuelle Ziele. 
                                                       Höchstbetrag (STI Cap): 125 % Zielerreichung. 
              5.                                       Auszahlung: Bar nach Ablauf der Performance Periode und 
                                                       Billigung des Konzernabschlusses. 
                                                       35 - 40 % der Zielvergütung. 
                                                       Performance Periode: 4 Jahre. 
                                                       Leistungskriterien: 
                            Long Term Incentive 
                            Vergütung (LTI)            70 % unternehmensbezogene finanzielle Ziele. 
                                                       30 % unternehmensbezogene ESG-Ziele. 
                                                       Höchstbetrag (LTI Cap): 250 % Zielerreichung. 
                                                       Auszahlung: Bar nach Ablauf der Performance Periode und 
                                                       Billigung des Konzernabschlusses. 
                            Weitere Vergütungselemente 
                            Höchstbetrag               Vorstandsvorsitzende/r: 5,5 Mio. Euro pro Jahr. 
                                                       Weitere Vorstandsmitglieder: 3,5 Mio. Euro pro Jahr. 
                            Aktienhalteverpflichtungen 
                            (Share Ownership           Vorstandsvorsitzende/r: Zielbestand = 3 x Jahresgrundvergütung, 
                            Guidelines - SOG)          andere Vorstandsmitglieder: 1,5 x Jahresgrundvergütung. 
                                                       Zahlung eines Ausgleichs für Verluste eines Kandidaten bei einem 
                            Sign-On-Bonus              Wechsel zur Gesellschaft, regelmäßig mit der Auflage, den Betrag 
                                                       ganz oder zum Teil zum Aufbau des Share-Ownership Plan 
                                                       Aktienbestandes einzusetzen. 
                            Abfindungen                Nur in Change-of-Control Fällen bis zu zweifache 
                                                       Jahresvergütung, maximal Abgeltung der Restlaufzeit. 
                                                       Einbehalt oder Rückforderung variabler Vergütungen bei 
                            Malus und Claw Back        gravierenden Pflichtverstößen oder fehlerhafter 
                                                       Bemessungsgrundlage. 
                            Feste und variable Vergütungsbestandteile und Verhältnis der Vergütungsbestandteile 
                            Vergütungsbestandteile    Anteil 
                            Grundvergütung (p.a.) -   40-45 
                            fest                      % 
                            Short Term Incentive      20-25 
                            (STI) - variabel          % 
                            Long Term Incentive (LTI) 35-40 
                            - variabel                %      Gesamtvergütung 
                            Gesamtzielvergütung 
                                                      100 %  (max. EUR 5,5 Mio. p.a. (Vorsitzende/r) / max. EUR 3,5 Mio. 
                            (GZV = GV, STI + LTI)            p.a. (ordentliche Mitglieder)) 
                                                      1 - 3 
                            Nebenleistungen           % 
                                                      (GZV) 

(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires

April 23, 2021 09:06 ET (13:06 GMT)