vorgenommen, damit es nicht zu einer automatischen Aufwärtsentwicklung kommt. Die Vergütungs- und Beschäftigungsbedingungen der Arbeitnehmer werden bei der Beurteilung der Üblichkeit der konkreten Gesamtvergütung berücksichtigt. Der Aufsichtsrat nimmt einen Vergleich zu dem Kreis der oberen Führungskräfte und der Belegschaft insgesamt vor. Betrachtet wird die durchschnittliche Vergütung der Arbeitnehmer auf Vollzeitäquivalenzbasis über die letzten fünf Geschäftsjahre. Leistungskriterien. Die finanziellen und nichtfinanziellen Leistungskriterien für die variablen Elemente der Vorstandsvergütung decken sich unmittelbar mit den Zielen der Gesellschaft und der Aktionäre an einer nachhaltigen, langfristig positiven Renditeperformance der Deutsche Wohnen-Aktie und der Immobilien des Konzerns. Für die Bemessung der jährlichen STI-Vergütung werden zu 80 % unternehmensbezogene finanzielle Ziele und zu 20 % Ziele angewendet, die schwerpunktmäßig an den Beitrag des einzelnen 3. Vorstandsmitglieds im jeweiligen Geschäftsjahr und die Umsetzung der Unternehmensplanung anknüpfen (individuelle Ziele mit finanziellen und/oder nichtfinanziellen Zielparametern). Im Rahmen der vierjährigen LTI-Vergütung wendet die Gesellschaft zu 70 % finanzielle Leistungskriterien an, welche die Wertentwicklung des Unternehmens abbilden. Mit einer Gewichtung von 30 % fließen die ESG-Ziele des Unternehmens in die LTI-Vergütung ein. Durch die Einbeziehung der ESG-Ziele in die langfristige Vergütung wird der Vorstand zur nachhaltigen und gemeinsamen Verfolgung dieser Ziele motiviert. Verhandlung und Abschluss von Vergütungsvereinbarungen mit Vorständen. Der Aufsichtsrat verhandelt Vergütungsvereinbarungen mit Vorstandsmitgliedern auf der Grundlage einer jährlichen Zielvergütung für den Fall einer 100 %igen Zielerreichung bei den variablen Vergütungsbestandteilen. Die Summe aus der avisierten Grundvergütung, der STI-Vergütung und der LTI-Vergütung entspricht 100 % der Zielvergütung. Die Vergütung deckt auch etwaige Tätigkeiten des Vorstandsmitglieds in Tochterunternehmen ab. Vorstände stellen dem Unternehmen für die Laufzeit ihrer Dienstverträge grundsätzlich ihre volle Arbeitskraft zur Verfügung. Nebentätigkeiten werden vom Aufsichtsrat nur genehmigt, wenn sie den Einsatz des 4. Vorstands für das Unternehmen nicht beeinträchtigen. Vergütungsvereinbarungen werden auf Vorschlag des Präsidial- und Nominierungsausschusses vom Plenum des Aufsichtsrats beschlossen. Der Aufsichtsrat wendet dabei - sollte dies erforderlich werden - die gesetzlichen Regelungen zu Geschäften mit nahestehenden Personen an und achtet insbesondere auch bei der Besetzung des Präsidial- und Nominierungsausschusses auf die Unabhängigkeit der Mitglieder und generell auf die Vermeidung von Interessenkonflikten. Die Struktur des Vergütungssystems im Überblick Feste Vergütungsbestandteile: 40 - 45 % der Zielvergütung: Grundvergütung (jährliche) Fest vereinbarte, erfolgsunabhängige Vergütung, die in zwölf gleichen monatlichen Raten gezahlt wird. Urlaub (bis zu 30 Arbeitstage), D&O Versicherung, Privatnutzung von Arbeitsmitteln (Dienstwagen, Laptop, Smartphone o. Ä.), Nutzbarkeit von Drittbonusprogrammen (Airlines, Hotels etc.), Nebenleistungen Zuschüsse für Kranken- und Pflegeversicherungen, weitere Vorsorge-/ Versicherungsinstrumente (z. B. Berufsunfähigkeit, Unfall) und sonstige jeweils marktübliche Nebenleistungen. Die Nebenleistungen betragen nicht mehr als ca. 3 % der Zielvergütung. Altersversorgung Die Gesellschaft gewährt keine Altersversorgungsleistungen Variable Vergütungsbestandteile: 20 - 25 % der Zielvergütung. Performance Periode: 1 Jahr. Leistungskriterien: Short Term Incentive Vergütung (STI) 80 % unternehmensbezogene finanzielle Ziele, 20 % individuelle Ziele. Höchstbetrag (STI Cap): 125 % Zielerreichung. 5. Auszahlung: Bar nach Ablauf der Performance Periode und Billigung des Konzernabschlusses. 35 - 40 % der Zielvergütung. Performance Periode: 4 Jahre. Leistungskriterien: Long Term Incentive Vergütung (LTI) 70 % unternehmensbezogene finanzielle Ziele. 30 % unternehmensbezogene ESG-Ziele. Höchstbetrag (LTI Cap): 250 % Zielerreichung. Auszahlung: Bar nach Ablauf der Performance Periode und Billigung des Konzernabschlusses. Weitere Vergütungselemente Höchstbetrag Vorstandsvorsitzende/r: 5,5 Mio. Euro pro Jahr. Weitere Vorstandsmitglieder: 3,5 Mio. Euro pro Jahr. Aktienhalteverpflichtungen (Share Ownership Vorstandsvorsitzende/r: Zielbestand = 3 x Jahresgrundvergütung, Guidelines - SOG) andere Vorstandsmitglieder: 1,5 x Jahresgrundvergütung. Zahlung eines Ausgleichs für Verluste eines Kandidaten bei einem Sign-On-Bonus Wechsel zur Gesellschaft, regelmäßig mit der Auflage, den Betrag ganz oder zum Teil zum Aufbau des Share-Ownership Plan Aktienbestandes einzusetzen. Abfindungen Nur in Change-of-Control Fällen bis zu zweifache Jahresvergütung, maximal Abgeltung der Restlaufzeit. Einbehalt oder Rückforderung variabler Vergütungen bei Malus und Claw Back gravierenden Pflichtverstößen oder fehlerhafter Bemessungsgrundlage. Feste und variable Vergütungsbestandteile und Verhältnis der Vergütungsbestandteile Vergütungsbestandteile Anteil Grundvergütung (p.a.) - 40-45 fest % Short Term Incentive 20-25 (STI) - variabel % Long Term Incentive (LTI) 35-40 - variabel % Gesamtvergütung Gesamtzielvergütung 100 % (max. EUR 5,5 Mio. p.a. (Vorsitzende/r) / max. EUR 3,5 Mio. (GZV = GV, STI + LTI) p.a. (ordentliche Mitglieder)) 1 - 3 Nebenleistungen % (GZV)
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April 23, 2021 09:06 ET (13:06 GMT)