Angaben zum unter Tagesordnungspunkt 6 vorgeschlagenen Kandidaten zur Wahl in den Aufsichtsrat gemäß § 
              125 Abs. 1 Satz 5 Aktiengesetz (AktG) und entsprechend der Empfehlungen des Deutschen Corporate 
              Governance Kodex 
              Dr. Florian Stetter, wohnhaft in Erding, geboren 1964 
              Vorstandsvorsitzender der RockHedge Asset Management AG, Krefeld 
              Lebenslauf 
              Dr. Florian Stetter studierte Betriebswirtschaftslehre an der Wirtschaftsuniversität in Wien und 
              promovierte an der Universität Wien. Er begann seine berufliche Laufbahn 1988 als Business Analyst bei 
              McKinsey & Company. Von 2000 bis 2010 war er Geschäftsführer der Strabag Property and Facility Services 
              GmbH. Derzeit ist er als Vorstandsvorsitzender der RockHedge Asset Management AG mit Sitz in Krefeld 
              sowie als Vorstand der RockHedge Grundbesitz Management AG, Wuppertal, tätig. 
              Relevante Kenntnisse, Fähigkeiten und Erfahrungen 
              Aufgrund seiner Ausbildung und beruflichen Laufbahn verfügt Dr. Florian Stetter über breite Kenntnisse 
              und Erfahrung in Unternehmensführung, Rechnungslegung sowie Abschlussprüfung. Zudem zeichnet ihn seine 
              tiefe immobilienwirtschaftliche Expertise aus. Mit seinen umfassenden persönlichen und fachlichen 
              Kompetenzen passt sich Dr. Florian Stetter gut in das Gesamtkompetenzprofil des Aufsichtsrates ein. 
              Mandate 
              Mitgliedschaften in anderen gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten im Sinne von § 125 Abs. 1 Satz 5 
              Halbsatz 1 AktG: 
              *             Historie & Wert Aktiengesellschaft, Wuppertal (Vorsitzender des Aufsichtsrats) 
              *             Noratis AG, Eschborn (stellvertretender Vorsitzender des Aufsichtsrats) 1.               Mitgliedschaften in vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen im 

Sinne von § 125 Abs. 1 Satz 5 Halbsatz 2 AktG:


              *             C&P Immobilien AG, Graz, Österreich (Mitglied des Aufsichtsrats) 
              *             Intelliway Services AD, Sofia, Bulgarien (Mitglied im Verwaltungsrat) 

Der Aufsichtsrat hat sich bei Dr. Florian Stetter vergewissert, dass dieser den zu erwartenden

Zeitaufwand aufbringen kann.

Unabhängigkeit

Nach Einschätzung des Aufsichtsrats bestehen keine für die Wahlentscheidung der Hauptversammlung

maßgebenden persönlichen oder geschäftlichen Beziehungen zwischen Dr. Florian Stetter einerseits und den

Gesellschaften des Deutsche Wohnen Konzerns, deren Organen oder einem direkt oder indirekt mit mehr als

10 % der stimmberechtigten Aktien an der Deutsche Wohnen SE beteiligten Aktionär andererseits.

Die Aufsichtsratsmitglieder sind zu der Einschätzung gelangt, dass Dr. Florian Stetter als unabhängig

von der Gesellschaft und dem Vorstand anzusehen ist, ungeachtet seiner mehr als 12jährigen Angehörigkeit

zum Aufsichtsrat, da er in keiner persönlichen oder geschäftlichen Beziehung zu der Gesellschaft oder dem

Vorstand steht, die einen wesentlichen und nicht nur vorübergehenden Interessenkonflikt begründet. Für

die Einschätzung der Unabhängigkeit eines Aufsichtsratsmitglieds sind nach Ansicht des Aufsichtsrats alle

relevanten Umstände in einer Gesamtbetrachtung zu berücksichtigen. Der Aufsichtsrat ist überzeugt, dass

ein automatisches Ausscheiden eines Aufsichtsratsmitglieds nach einer Zugehörigkeit zum Aufsichtsrat von

zwölf Jahren unabhängig von einer individuellen Betrachtung der jeweiligen Aufsichtsratsmitglieder und

der jeweiligen Zusammensetzung des Aufsichtsrats nicht geeignet ist, die Arbeit des Aufsichtsrats zu

verbessern oder zu professionalisieren. Es liegt im Unternehmensinteresse, die langjährige Erfahrung von

Dr. Florian Stetter im Aufsichtsrat der Deutsche Wohnen zu nutzen.

Mitgliedschaft in Ausschüssen des Aufsichtsrats

Dr. Florian Stetter ist aktuell Vorsitzender des Prüfungsausschusses des Aufsichtsrats der Deutsche

Wohnen SE. Er hat erklärt, im Fall seiner Wiederwahl in den Aufsichtsrat in der Hauptversammlung am 1.

Juni 2021 sich nicht erneut zur Wahl für den Vorsitz eines Ausschusses des Aufsichtsrats zu stellen.

Angaben zu Tagesordnungspunkt 7: System zur Vergütung der Mitglieder des Vorstands der Deutsche

Wohnen SE

Der Aufsichtsrat der Deutsche Wohnen SE vereinbart die Vergütung der Mitglieder des Vorstands der

Gesellschaft nach Maßgabe des folgenden, vom Aufsichtsrat am 15. April 2021 beschlossenen und der

Hauptversammlung vom 1. Juni 2021 zur Billigung vorgelegten Vergütungssystems.


                            Grundsätze. Die Vergütung der Vorstandsmitglieder trägt zur Förderung der 
                            Geschäftsstrategie und zur nachhaltigen Entwicklung des Unternehmens bei, indem sie Anreize 
                            setzt, die Gesellschaft und den Konzern als ein bestandshaltendes, kapitalmarkt- und 
                            wachstumsorientiertes Wohnimmobilienunternehmen im Interesse der Erzielung einer nachhaltig 
                            positiven und stabilen Rendite für die Aktionäre zu leiten. Das Vergütungssystem motiviert 
                            zur Verfolgung einer klaren und nachhaltigen Unternehmensstrategie, mit dem Ziel der 
                            langfristigen Wertsteigerung des Immobilienvermögens des Konzerns. Das Vergütungssystem ist 
                            gleichzeitig fair und attraktiv für die Mitglieder des Vorstands. Es ermöglicht der 
                            Gesellschaft auch zukünftig, herausragende Persönlichkeiten für die Leitung des 
                            Unternehmens zu gewinnen. 
                            Der Aufsichtsrat ist sich der Verantwortung des Unternehmens gegenüber ihren Mietern und 
              1.            Kunden sowie ihren Mitarbeitern bewusst, ebenso der Bedeutung des Engagements des 
                            Unternehmens für das Gemeinwohl. Daher werden auch nichtfinanzielle Faktoren bei der 
                            Vergütung der Vorstandsmitglieder berücksichtigt, insbesondere die Kundenzufriedenheit, die 
                            Mitarbeiterentwicklung sowie die Bereiche Umwelt, Soziales und gute Unternehmensführung 
                            (Environment, Social and Governance - ESG). 
                            Der Vorstand wird leistungsabhängig vergütet; Ziele der variablen Vergütungsbestandteile 
                            werden realistisch und ambitioniert festgelegt (Pay-for-Performance). Kriterien für die 
                            Angemessenheit der Vorstandsvergütung sind sowohl die Aufgaben des einzelnen 
                            Vorstandsmitglieds, seine persönliche Leistung, die wirtschaftliche Lage, der Erfolg und 
                            die Zukunftsaussichten des Unternehmens, als auch die Üblichkeit der Vergütung unter 
                            Berücksichtigung des Vergleichsumfelds und der Vergütungsstruktur im Unternehmen. Insgesamt 
                            ist das Vergütungssystem auf eine nachhaltige Unternehmensentwicklung ausgerichtet. 
                            Methodik der Festlegung, Überprüfung und Umsetzung des Vergütungssystems. Dieses 
                            Vergütungssystem wurde nach Empfehlung durch den Präsidial- und Nominierungsausschuss vom 
                            Aufsichtsrat beschlossen und der Hauptversammlung zur Billigung vorgelegt. Nach Billigung 
                            der Hauptversammlung wird der Aufsichtsrat Vorstandsverträge sowie Vergütungsvereinbarungen 
                            nur im Einklang mit diesem Vergütungssystem vereinbaren. Das Vergütungssystem und seine 
                            Anwendung werden vom Präsidial- und Nominierungsausschuss laufend im Hinblick auf 
                            wirtschaftliche und rechtliche Entwicklungen überwacht. Soweit der Präsidial- und 
                            Nominierungsausschuss oder der Aufsichtsrat einen Vergütungsexperten hinzuziehen, achten 
                            sie auf dessen Unabhängigkeit vom Vorstand und vom Unternehmen und wechseln diesen von Zeit 
                            zu Zeit. Die Hauptversammlung beschließt über die Billigung des Vergütungssystems bei jeder 
                            wesentlichen Änderung, mindestens jedoch alle vier Jahre. 
              2.            Zur Beurteilung der Üblichkeit der konkreten Gesamtvergütung der Vorstandsmitglieder wird 
                            ein Vergleich zu anderen Unternehmen herangezogen. Die Vergleichsgruppe der anderen 
                            Unternehmen setzt sich aus denjenigen Unternehmen zusammen, die zum relevanten Zeitpunkt in 
                            den Börsenindices DAX und MDAX aufgenommen sind sowie aus börsennotierten nationalen und 
                            internationalen Unternehmen der Immobilienbranche und anderen Unternehmen mit 
                            vergleichbaren Geschäftsmodellen (Peer-Group). Der Peer-Group Vergleich wird mit Bedacht 

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April 23, 2021 09:06 ET (13:06 GMT)