Vorfeld der Hauptversammlung nur mittels des Vollmachts- und Weisungsformulars möglich, das die Aktionäre

zusammen mit der Eintrittskarte zur ordentlichen Hauptversammlung erhalten. Das entsprechende Formular

steht auch auf der Internetseite der Gesellschaft unter

https://www.deutsche-wohnen.com/hv

zum Download bereit.

Die Bevollmächtigung der Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft und die Erteilung von Weisungen an sie 7. sind bis Montag, den 31. Mai 2021, 24.00 Uhr MESZ, eingehend zu übermitteln; sie bedürfen der Textform.

Die Bevollmächtigung und Weisungserteilung an die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter per

Post oder auf elektronischem Weg (per E-Mail) sind an folgende Adresse zu richten:

Deutsche Wohnen SE

c/o Link Market Services GmbH

Landshuter Allee 10

80637 München

E-Mail: inhaberaktien@linkmarketservices.de

Vor und während der Hauptversammlung steht Ihnen für die Ausübung des Stimmrechts im Wege der

Vollmacht an die Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft auch das unter der Internetadresse

https://www.deutsche-wohnen.com/hv

erreichbare HV-Portal der Gesellschaft zur Verfügung. Die Bevollmächtigung über das HV-Portal ist ab

Dienstag, den 11. Mai 2021, bis zum Beginn der Abstimmungen am Tag der Hauptversammlung möglich. Hierfür

ist im HV-Portal die Schaltfläche 'Vollmacht und Weisungen' vorgesehen. Über das HV-Portal können Sie

auch während der Hauptversammlung bis zum Beginn der Abstimmung eine etwaige zuvor erteilte Vollmacht und

Weisung ändern oder widerrufen.

Fragerecht der Aktionäre

Auf Grundlage des C-19 AuswBekG ist den Aktionären in der virtuellen Hauptversammlung zwar kein

Auskunftsrecht im Sinne des § 131 AktG, jedoch das Recht einzuräumen, Fragen zu stellen.

Ordnungsgemäß angemeldete Aktionäre haben das Recht, im Wege der elektronischen Kommunikation Fragen

zu stellen (vgl. § 1 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 C-19 AuswBekG). Etwaige Fragen sind bis spätestens einen Tag vor

der Hauptversammlung, d. h. bis Sonntag, den 30. Mai 2021, 24.00 Uhr MESZ, über das unter der

Internetadresse


8.            https://www.deutsche-wohnen.com/hv

zugängliche HV-Portal der Gesellschaft einzureichen. Hierfür ist im HV-Portal die Schaltfläche 'Frage

einreichen' vorgesehen. Nach Ablauf der genannten Frist können keine Fragen mehr eingereicht werden.

Nach § 1 Abs. 2 Satz 2 C-19 AuswBekG entscheidet der Vorstand nach pflichtgemäßem, freien Ermessen,

wie er die von den Aktionären fristgerecht gestellten Fragen beantwortet. Fragen in Fremdsprachen werden

nicht berücksichtigt. Der Vorstand behält sich vor, Fragen vorab auf der Internetseite der Gesellschaft

zu beantworten.

Erklärung von Widersprüchen zu Protokoll

Ordnungsgemäß angemeldeten Aktionären wird unter Verzicht auf das Erfordernis des Erscheinens in der 9. Hauptversammlung eine Möglichkeit zum Widerspruch gegen Beschlüsse der Hauptversammlung eingeräumt. Sie

können von Beginn der virtuellen Hauptversammlung bis zum Ende der virtuellen Hauptversammlung über das

HV-Portal auf elektronischem Wege Widerspruch gegen Beschlüsse der Hauptversammlung zu Protokoll des

Notars erklären. Hierfür ist im HV-Portal die Schaltfläche 'Widerspruch einlegen' vorgesehen.

Weitere Rechte der Aktionäre


                            Anträge von Aktionären auf Ergänzung der Tagesordnung gemäß Art. 56 Satz 2 und Satz 3 
                            SE-VO, § 50 Abs. 2 SEAG, § 122 Abs. 2 AktG 
                            Ein oder mehrere Aktionäre, deren Anteile zusammen fünf Prozent des Grundkapitals oder den 
                            anteiligen Betrag von EUR 500.000,00 (dies entspricht 500.000 Aktien) erreichen, können 
                            verlangen, dass Gegenstände auf die Tagesordnung gesetzt und bekannt gemacht werden. Dieses 
                            Quorum ist gemäß Art. 56 Satz 3 SE-VO in Verbindung mit § 50 Abs. 2 SEAG für 
                            Ergänzungsverlangen der Aktionäre einer Europäischen Aktiengesellschaft (SE) erforderlich; 
                            § 50 Abs. 2 SEAG entspricht dabei inhaltlich der Regelung des § 122 Abs. 2 AktG. Jedem 
                            neuen Gegenstand muss eine Begründung oder eine Beschlussvorlage beiliegen. 
                            Ein solches Ergänzungsverlangen ist schriftlich an den Vorstand zu richten und muss der 
                            Gesellschaft mindestens 30 Tage vor der Hauptversammlung zugehen; der Tag des Zugangs und 
                            der Tag der Hauptversammlung sind dabei nicht mitzurechnen. Letztmöglicher Zugangstermin 
                            ist also Sonnabend, der 1. Mai 2021, 24.00 Uhr MESZ. Später zugegangene Ergänzungsverlangen 
                            werden nicht berücksichtigt. 
              a)            Etwaige Ergänzungsverlangen bitten wir, an folgende Adresse zu übermitteln: 
                            Deutsche Wohnen SE 
                            Vorstand 
                            z. Hd. Herrn Dirk Sonnberg 
                            Mecklenburgische Straße 57 
                            14197 Berlin 
                            Bekanntzumachende Ergänzungen der Tagesordnung werden unverzüglich nach Zugang des 
                            Verlangens im Bundesanzeiger bekannt gemacht. Sie werden außerdem auf der Internetseite der 
                            Gesellschaft unter 
                            https://www.deutsche-wohnen.com/hv

bekannt gemacht und den Aktionären nach § 125 Abs. 1 Satz 3, Abs. 2 AktG mitgeteilt.

Gegenanträge und Wahlvorschläge gemäß §§ 126, 127 AktG

Jeder Aktionär hat gemäß §§ 126, 127 AktG das Recht, Gegenanträge und Wahlvorschläge zu

bestimmten Punkten der Tagesordnung zu stellen.

Gegenanträge und Wahlvorschläge, die der Gesellschaft unter der nachstehend angegebenen

Adresse mindestens 14 Tage vor der Hauptversammlung, wobei der Tag des Zugangs und der Tag

der Hauptversammlung nicht mitzurechnen sind, also spätestens am Montag, den 17. Mai 2021,

24.00 Uhr MESZ, zugegangen sind, werden einschließlich des Namens des Aktionärs, einer

etwaigen Begründung und einer etwaigen Stellungnahme der Verwaltung unverzüglich über die

Internetseite der Gesellschaft unter 10.

https://www.deutsche-wohnen.com/hv

zugänglich gemacht (vgl. § 126 Abs. 1 Satz 3 AktG).

In § 126 Abs. 2 AktG sowie in § 127 Satz 1 AktG in Verbindung mit § 126 Abs. 2 AktG und

in § 127 Satz 3 in Verbindung mit § 125 Abs. 1 Satz 5 AktG nennt das Gesetz Gründe, bei

deren Vorliegen Gegenanträge und Wahlvorschläge und deren etwaige Begründung nicht über die

Internetseite zugänglich gemacht werden müssen. Diese sind auf der Internetseite der

Gesellschaft unter

https://www.deutsche-wohnen.com/hv

b) beschrieben. Gegenanträge und Wahlvorschläge müssen nicht mit einer Begründung versehen

sein. Eine etwaige Begründung braucht insbesondere nicht zugänglich gemacht zu werden, wenn

sie insgesamt mehr als 5.000 Zeichen beträgt. Wahlvorschläge von Aktionären brauchen zudem

nicht zugänglich gemacht zu werden, wenn sie nicht den Namen, den ausgeübten Beruf und den

Wohnort der vorgeschlagenen Person enthalten.

Für die Übermittlung von Gegenanträgen und Wahlvorschlägen nebst etwaiger Begründung ist

folgende Adresse ausschließlich maßgeblich:

Deutsche Wohnen SE

Legal/Compliance

Mecklenburgische Straße 57

14197 Berlin

E-Mail: compliance@deuwo.com

Anderweitig adressierte Gegenanträge und Wahlvorschläge werden nicht zugänglich gemacht.

Anträge oder Wahlvorschläge von Aktionären, die nach § 126 oder § 127 AktG zugänglich zu

machen sind, gelten als in der Versammlung gestellt, wenn der den Antrag stellende oder den

Wahlvorschlag unterbreitende Aktionär ordnungsgemäß legitimiert und zur Hauptversammlung

angemeldet ist (§ 1 Abs. 2 Satz 3 C-19 AuswBekG). Dies gilt auch für Gegenanträge zu

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April 23, 2021 09:06 ET (13:06 GMT)