FRANKFURT (dpa-AFX) - Der langjährige Anlegerschutzprozess um den sogenannten dritten Börsengang der Deutschen Telekom im Jahr 2000 könnte durch einen Vergleich beendet werden. Auf dem Tisch liegt ein Vorschlag, der sowohl vom Musterkläger und weiteren geschädigten Anlegern sowie der beklagten Deutschen Telekom AG, der Bundesrepublik Deutschland und der Staatsbank KfW unterstützt wird. Das teilte das Oberlandesgericht Frankfurt am Montag mit. Der Vorschlag soll am Dienstag kommender Woche (23. November) zwischen den Streitparteien erörtert werden.

Hinter dem Musterverfahren stehen rund 16 000 klagende Kleinaktionäre, die Schadenersatz für ihre erlittenen Kursverluste in Höhe von rund 80 Millionen Euro verlangen, den die Telekom bislang verweigert. Ihre Klagen waren zu einem Kapitalanlegermusterverfahren zusammengefasst worden, das bereits zwei Mal am OLG Frankfurt verhandelt wurde. Der Bundesgerichtshof hatte aber zu einer Teilfrage eine dritte Verhandlung in Frankfurt notwendig gemacht./ceb/DP/ngu