--Annahme des Vergleichs empfohlen

--Telekom will Vorwürfe vom Tisch haben

--Angebote bis Mitte 2022

(NEU: Bestätigung der Telekom)

Von Jürgen Hesse

FRANKFURT (Dow Jones)--Fast 25 Jahre nach dem ersten Börsengang der Deutschen Telekom geht ein für betroffene Aktionäre schmerzhaftes Kapitel zu Ende. Es werde nun ein Vergleich geschlossen, teilten die Telekom, die DSW (Deutsche Schutzvereinigung für Wertpapierbesitz) und die klagende Tilp Rechtsanwaltsgesellschaft mit. Die DSW rät den Aktionären, den Vergleich anzunehmen.

Es geht in dem Verfahren um die dritte Tranche, die am 19. Juni 2000 an den Markt kam. Der Emissionspreis lag damals bei 66,50 Euro pro T-Aktie. Die T-Aktie fiel danach recht bald innerhalb von zwei Jahren auf ihren historischen Tiefststand von 7,70 Euro.

Kläger, die den Vergleich akzeptieren, erhalten laut DSW die vollen Erwerbskosten für die Aktien abzüglich erfolgter Dividendenzahlungen und möglicherweise zwischenzeitlichen Verkaufserlösen. Darüber hinaus werden 70 Prozent der Prozesszinsen erstattet. Erhaltene Bonusaktien werden ebenfalls berücksichtigt. "Damit werden - bis auf einen kleinen Teil der Zinsen - nahezu 100 Prozent der geltend gemachten Ansprüche befriedigt", erläutert die DSW.


 
Telekom will auf betroffene Aktionäre zugehen 
 

Die Telekom verwies darauf, dass nach dem Vergleichskonzept sämtlichen Klägern, die bestimmte Voraussetzungen erfüllen (Kauf der Aktien im Zeitraum zwischen dem 27. Mai 2000 und dem 19. Dezember 2000, kein Eintritt der Verjährung) angeboten werden. Klägern, die ihre Aktien zwischenzeitlich verkauft haben, wird die Differenz zwischen den Erwerbskosten und dem Verkaufserlös abzüglich der während der Haltedauer geflossenen Dividenden und zuzüglich anteiliger Prozesszinsen erstattet.

Die Telekom rechnete in einem Beispiel vor, für einen Kläger, der damals 50 Telekom-Aktien im Rahmen des Zeichnungsangebotes als Privatanleger erworben hat und diese Aktien bis heute hält, betrage der wirtschaftliche Gegenwert des Vergleichsangebots rund 5.184,07 Euro. Dabei könne der Anleger zuzüglich zum Vergleichsangebot von 3.609,22 Euro die damals erworbenen 50 Aktien zuzüglich 5 Treue-Aktien nach Ablauf der Haltefrist im Dezember 2001 sowie die bezogenen Dividenden behalten.


 
Angebote bis Mitte nächsten Jahres 
 

Geklagt hatten im Jahr 2001 rund 17.000 Anleger. In dem Verfahren ging es um fehlerhafte Angaben im Börsenprospekt zur dritten Tranche. Erstmals sollte dabei ein Sachverhalt mittels eines Musterverfahrens nach dem sogenannten KapMuG (Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetz) geklärt werden.

Die ersten Kläger sollen laut DSW noch im Jahr 2021 Vergleichszahlungen erhalten. Das zwischen den am Vergleichsschluss beteiligten Prozessvertretern ausgehandelte Vergleichsergebnis werde allen vergleichsberechtigten Klägern angeboten. Erklärtes Ziel sei es, den ersten Klägern noch in diesem Jahr die Vergleichszahlungen zukommen zu lassen.

Die Telekom betonte, die Vergleichsangebote erfolgten ohne eine gerichtliche Entscheidung oder Anerkenntnis einer Schadensersatzpflicht der Deutschen Telekom. Vielmehr dienten sie dem vorrangigen Ziel, die Verfahren nach rund 20 Jahren Verfahrensdauer nun in einem überschaubaren Zeitrahmen zu beenden. Bis Mitte 2022 will der Bonner DAX-Konzern allen in Betracht kommenden Klägern ein konkretes Angebot zum Abschluss eines Vergleichs unterbreiten.

Kontakt zum Autor: unternehmen.de@dowjones.com

DJG/jhe/kla

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November 23, 2021 07:14 ET (12:14 GMT)