(Reuters) - Europäische Unternehmen können Iran-Geschäfte aufgeben, wenn ihnen durch US-Sanktionen unverhältnismäßig hohe wirtschaftliche Verluste entstünden.

Zu diesem Urteil ist der Europäische Gerichtshof (EuGH), das höchste Gericht der EU, am Dienstag gekommen. Hintergrund ist eine Klage der deutschen Niederlassung der iranischen Staatsbank Melli gegen die Deutsche Telekom. Der Telekommunikationskonzern hatte 2018 einen Vertrag mit der Bank vor Vertragsende gekündigt. Nun muss das Oberlandesgericht Hamburg entscheiden, ob durch die Aufrechterhaltung des Vertrages mit der Bank Melli der Telekom, die mit ihrem US-Geschäft etwa die Hälfte ihres Umsatzes macht, ein solcher unverhältnismäßiger Schaden entsteht. Wann die Entscheidung des OLG fällt, war unklar.

Ebenfalls 2018 hatte der damalige US-Präsident Donald Trump das internationale Atomabkommen mit dem Iran einseitig aufgekündigt und wieder harte Wirtschaftsanktionen verhängt, die im Zuge des Abkommens von 2015 aufgehoben worden waren. Mit Strafmaßnahmen wurden auch Firmen bedroht, die mit dem Iran Geschäfte machten. Anders als die USA hielten die Unterzeichnerstaaten Großbritannien, Frankreich, Deutschland, China und Russland an dem Abkommen fest. Der Iran verstieß ein Jahr nach dem US-Ausstieg wie angekündigt schrittweise gegen seine Auflagen.

Die EU, die das Atomabkommen mitträgt, bemühte sich, die Vereinbarung zu retten und erließ ein Gesetz, das es Einzelpersonen und Firmen untersagt, die erneuten US-Sanktionen einzuhalten. Der EuGH unterstützte in seinem Urteil diese Gesetz und argumentiert: "Das EU-Recht zur Einhaltung von Sekundärsanktionen der USA gegen den Iran kann in Zivilverfahren geltend gemacht werden."