Satzung

der

Deutsche Telekom AG

I. Allgemeine Bestimmungen

§ 1

Firma, Sitz und Geschäftsjahr

  1. Die Aktiengesellschaft - nachstehend "Gesellschaft" genannt - führt die Firma Deutsche Telekom AG.
  2. Sie hat ihren Sitz in Bonn.
  3. Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.

§ 2

Gegenstand des Unternehmens

  1. Gegenstand des Unternehmens ist die Betätigung im gesamten Bereich der Telekommunikation, Informationstechnologie, Multimedia, Informa- tion und Unterhaltung (einschließlich Glücksspiel- oder Wettgeschäft), der Sicherheitsdienstleistungen, Vertriebs- und Vermittlungsdienstleis- tungen, des E-Banking,E-Money und sonstiger Zahlungslösungen, des Inkasso, Factoring und der Empfangs- und Bewachungsleistungen sowie der mit diesen Bereichen im Zusammenhang stehenden Serviceleistun- gen und in verwandten Bereichen im In- und Ausland. Darüber hinaus gehört zum Gegenstand des Unternehmens die Betätigung im Bereich Venture Capital (Risikokapital), einschließlich des Erwerbs, Haltens, Verwaltens und der Veräußerung von Venture Capital-Beteiligungen, insbesondere, aber nicht ausschließlich, an Unternehmen, die in den in

Stand nach Eintragung in das Handelsregister am 28. September 2021

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Satz 1 genannten Bereichen tätig sind. Daneben gehört zum Gegenstand des Unternehmens auch die Betätigung im Bereich Rückversicherung im Zusammenhang mit den in Satz 1 genannten Bereichen; diese Betätigung darf nicht unmittelbar durch die Gesellschaft selbst erfolgen.

  1. Die Gesellschaft ist zu allen Geschäften und Maßnahmen berechtigt, die geeignet erscheinen, dem Gegenstand des Unternehmens nach Absatz 1 zu dienen. Sie kann auch andere Unternehmen gleicher oder verwandter Art im In- und Ausland gründen, erwerben und sich an ihnen beteiligen sowie solche Unternehmen leiten oder sich auf die Verwaltung der Betei- ligung beschränken. Sie kann ihren Betrieb ganz oder teilweise in ver- bundene Unternehmen ausgliedern.
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    Beauftragung der Bundesanstalt

für Post und Telekommunikation Deutsche Bundespost

Die Gesellschaft lässt Angelegenheiten im Sinne des § 3 Abs. 1 des Bundesan- stalt Post-Gesetzes durch die Bundesanstalt für Post und Telekommunikation Deutsche Bundespost wahrnehmen. Sie schließt zu diesem Zweck entgeltliche Geschäftsbesorgungsverträge mit der Bundesanstalt.

    • 4
      Bekanntmachungen und Informationen
  1. Die Bekanntmachungen der Gesellschaft werden im Bundesanzeiger ver- öffentlicht.
  2. Die Gesellschaft ist im Rahmen des gesetzlich Zulässigen berechtigt, In- formationen an ihre Aktionäre im Wege der Datenfernübertragung zu übermitteln.

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II. Grundkapital und Aktien

§ 5

Höhe und Einteilung des Grundkapitals

  1. Das Grundkapital der Gesellschaft beträgt € 12.765.334.005,76 (in Wor- ten: zwölf Milliarden siebenhundertfünfundsechzig Millionen dreihun- dertvierunddreißig Tausend fünf Euro sechsundsiebzig Cent). Es ist ein- geteilt in 4.986.458.596 (in Worten: vier Milliarden neunhundertsechsun- dachtzig Millionen vierhundertachtundfünfzig Tausend fünfhundert- sechsundneunzig) Stückaktien.
  2. Der Vorstand ist ermächtigt, das Grundkapital in der Zeit bis zum 30. Mai 2022 mit Zustimmung des Aufsichtsrats um bis zu € 3.024.000.000 durch Ausgabe von bis zu 1.181.250.000 auf den Namen lautende Stück- aktien gegen Bar- und/ oder Sacheinlagen zu erhöhen. Die Ermächtigung kann vollständig oder ein- oder mehrmals in Teilbeträgen ausgenutzt werden. Der Vorstand ist ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats Spitzenbeträge von dem Bezugsrecht der Aktionäre auszunehmen. Der Vorstand ist zudem ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Bezugsrecht der Aktionäre bei Kapitalerhöhungen gegen Sacheinlagen auszuschließen, um neue Aktien im Rahmen von Unternehmenszusam- menschlüssen oder im Rahmen des Erwerbs von Unternehmen, Unter- nehmensteilen oder Beteiligungen an Unternehmen, einschließlich der Erhöhung bestehenden Anteilsbesitzes, oder anderen mit einem solchen Akquisitionsvorhaben im Zusammenhang stehenden einlagefähigen Wirtschaftsgütern, einschließlich Forderungen gegen die Gesellschaft, auszugeben. Jedoch darf der auf neue Aktien, für die das Bezugsrecht aufgrund dieser Ermächtigungen ausgeschlossen wird, insgesamt entfal- lende anteilige Betrag des Grundkapitals zusammen mit dem anteiligen
die Inhaber bzw. Gläubiger von Optionsschuldverschreibungen, Wandelschuldverschreibungen, Genussrechten und/oder Gewinn- schuldverschreibungen (bzw. Kombinationen dieser Instrumente) mit Options- oder Wandlungsrechten, die von der Deutschen Tele- kom AG oder deren unmittelbaren oder mittelbaren Mehrheitsbetei- ligungsgesellschaften aufgrund des Ermächtigungsbeschlusses der ordentlichen Hauptversammlung vom 17. Mai 2018 bis zum
16. Mai 2023 ausgegeben bzw. garantiert werden, von ihren Options- bzw. Wandlungsrechten Gebrauch machen oder

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Betrag des Grundkapitals, der auf Aktien entfällt oder auf den sich Wandlungs- und/oder Optionsrechte bzw. -pflichten aus Schuldver- schreibungen beziehen, die nach Beginn des 31. Mai 2017 unter Bezugs- rechtsausschluss ausgegeben bzw. veräußert worden sind, 20% des Grundkapitals nicht überschreiten; maßgeblich ist entweder das zum 31. Mai 2017, das zum Zeitpunkt der Eintragung der Ermächtigung oder das zum Zeitpunkt der Ausgabe der neuen Aktien vorhandene Grundkapital, wobei auf denjenigen der drei genannten Zeitpunkte abzustellen ist, zu dem der Grundkapitalbetrag am geringsten ist. Als Bezugsrechtsaus- schluss ist es auch anzusehen, wenn die Ausgabe bzw. Veräußerung in entsprechender oder sinngemäßer Anwendung von § 186 Abs. 3 Satz 4 AktG erfolgt. Der Vorstand ist darüber hinaus ermächtigt, mit Zustim- mung des Aufsichtsrats den weiteren Inhalt der Aktienrechte und die Be- dingungen der Aktienausgabe festzulegen (Genehmigtes Kapital 2017).

  1. Das Grundkapital der Gesellschaft ist um bis zu € 1.200.000.000, einge- teilt in bis zu 468.750.000 Stückaktien, bedingt erhöht (Bedingtes Kapi- tal 2018). Die bedingte Kapitalerhöhung wird nur insoweit durchgeführt, wie
    (a)
  1. die aus von der Deutschen Telekom AG oder deren unmittelbaren oder mittelbaren Mehrheitsbeteiligungsgesellschaften aufgrund des Ermächtigungsbeschlusses der ordentlichen Hauptversammlung

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vom 17. Mai 2018 bis zum 16. Mai 2023 ausgegebenen oder garan- tierten Optionsschuldverschreibungen, Wandelschuldverschreibun- gen, Genussrechten und/oder Gewinnschuldverschreibungen (bzw. Kombinationen dieser Instrumente) Verpflichteten ihre Options- bzw. Wandlungspflicht erfüllen (einschließlich des Falls, dass die Deutsche Telekom AG in Ausübung eines Tilgungswahlrechtes bei Endfälligkeit ganz oder teilweise an Stelle der Zahlung des fälligen Geldbetrages Aktien der Deutsche Telekom AG gewährt)

und nicht andere Erfüllungsformen eingesetzt werden. Die neuen Aktien nehmen vom Beginn des Geschäftsjahres an, in dem sie durch Ausübung von Options- oder Wandlungsrechten oder durch Erfüllung von Options- bzw. Wandlungspflichten entstehen, am Gewinn teil. Der Aufsichtsrat ist ermächtigt, § 5 Abs. 3 der Satzung entsprechend der jeweiligen Inan- spruchnahme des bedingten Kapitals und nach Ablauf sämtlicher Options- bzw. Wandlungsfristen zu ändern.

  1. Die Aktien lauten auf den Namen.
  2. Trifft bei einer Kapitalerhöhung der Erhöhungsbeschluss keine Bestim- mung darüber, ob die neuen Aktien auf den Inhaber oder auf den Namen lauten sollen, so lauten sie auf den Namen.
  3. Die Form der Aktienurkunden und der Gewinnanteil- und Erneuerungs- scheine bestimmt der Vorstand. Ein Anspruch der Aktionäre auf Verbrie- fung ihrer Aktien und Gewinnanteilscheine ist ausgeschlossen, soweit nicht eine Verbriefung nach den Regeln einer Börse erforderlich ist, an der die Aktie zugelassen ist. Die Gesellschaft ist berechtigt, Aktienur- kunden auszustellen, die einzelne Aktien (Einzelaktien) oder mehrere Aktien (Sammelurkunden) verkörpern.
  4. Bei einer Kapitalerhöhung kann die Gewinnbeteiligung neuer Aktien ab- weichend von § 60 des Aktiengesetzes bestimmt werden.

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Deutsche Telekom AG published this content on 13 October 2021 and is solely responsible for the information contained therein. Distributed by Public, unedited and unaltered, on 13 October 2021 16:11:07 UTC.