NUTZUNGSBEDINGUNGEN FÜR DEN INTERNETDIALOG

1. GEGENSTAND DIESER NUTZUNGSBEDINGUNGEN

Diese Nutzungsbedingungen gelten für alle im Aktienregister Eingetragenen (Aktionäre) der Deutschen Telekom AG und deren Vertreter, die den Internetdialogunterwww.telekom.com/hv-serviceder Deutschen Telekom AG (Internetdialog) nutzen.

Diese Nutzungsbedingungen berücksichtigen auch Besonderheiten, die sich daraus ergeben, dass die ordentliche Hauptversammlung am 1. April 2021 als sogenannte virtuelle Hauptversammlung abge-halten wird. Detaillierte Angaben zur Hauptversammlung und zu den Besonderheiten der virtuellen Hauptversammlung werden in der im Bundesanzeiger bekanntgemachten und den Aktionären nach § 125 AktG mitzuteilenden Einladung (Einladung zur Hauptversammlung) beschrieben. Für die am 1. April 2021 stattfindende ordentliche Hauptversammlung wurde die Einladung zur Hauptversammlung am 26. Februar 2021 im Bundesanzeiger bekanntgemacht. Sie ist von da an auch unterwww.telekom.com/hvabrufbar.

Der Internetdialog bietet Ihnen die Möglichkeit

  • sich für den elektronischen Versand der Einladung zur Hauptver- sammlung zu registrieren (dazu unter 2),

  • sich zur Hauptversammlung anzumelden und Aktionen betreffend die Stimmrechtsausübung durchzuführen (dazu unter 3), nament- lich:

    • Ihre Stimmen per Briefwahl online abzugeben (dazu unter 3.2),

    • den von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertretern Vollmacht und Weisungen für die Ausübung Ihres Stimmrechts zu erteilen (dazu unter 3.3),

    • einem bzw. einer der an dem entsprechenden Service der Deut-schen Telekom AG teilnehmenden Intermediäre, Aktionärsverei- nigungen oder Stimmrechtsberater Vollmacht und, wenn ge-wünscht, Weisungen für die Ausübung Ihres Stimmrechts zu erteilen (dazu unter 3.4),

    • einer dritten Person Vollmacht zur Ausübung Ihrer Aktionärs- rechte zu erteilen (dazu unter 3.5),

  • Fragen vor der Hauptversammlung einzureichen (dazu unter 4),

  • Widerspruch gegen einen Beschluss der Hauptversammlung zu erklären (dazu unter 5),

  • Informationen aus dem Teilnehmerverzeichnis und zur Präsenz abzurufen (dazu unter 6),

  • eine Bestätigung über den Zugang elektronisch abgegebener Stimmen zu generieren (dazu unter 7),

eine Bestätigung über die Stimmzählung zu generieren (dazu unter 8)

Ihre im Aktienregister enthaltenen Aktionärsdaten einzusehen und gegebenenfalls zu aktualisieren (dazu unter 9).

Neben den besonderen Bestimmungen, die für die einzelnen der vorgenannten Aktionen unter Nutzung des Internetdialogs gelten, finden Sie nachfolgend auch noch

wichtige allgemeine Bestimmungen, die für alle der vorgenanntenAktionen unter Nutzung des Internetdialogs gelten (dazu unter 10),

Hinweise zu Ihren Sorgfaltspflichten (dazu unter 11),

Hinweise zu Stabilität und Verfügbarkeit des Internetdialogs so-wie Bestimmungen zum Haftungsausschluss (dazu unter 12),

Hinweise zum Datenschutz (dazu unter 13),

Bestimmungen zu möglichen Änderungen dieser Nutzungsbedin-gungen (dazu unter 14).

Diese Nutzungsbedingungen regeln nicht die Voraussetzungen für die Teilnahme an der Hauptversammlung (die bei der virtuellen Hauptversammlung für die Aktionäre nur durch die von der Gesell- schaft benannten Stimmrechtsvertreter möglich ist) und die Aus- übung des Stimmrechts. Angaben hierzu finden sich vielmehr in der Einladung zur Hauptversammlung. Die Einladung zur Hauptver-sammlung enthält auch Angaben zum Verfahren für die Stimmab- gabe durch Briefwahl sowie zum Verfahren für die Stimmabgabe durch Bevollmächtigte. Diese Nutzungsbedingungen betreffen insoweit nur den Fall, dass die Stimmabgabe per Briefwahl oder die Erteilung von Vollmacht undWeisungen über den Internetdia- log erfolgt. Für diesen Fall enthalten Sie ergänzende Bestim- mungen, die bei Nutzung des Internetdialogs zu beachten sind.

Die Einladung zur Hauptversammlung enthält außerdem Angaben zur Einreichung von Fragen vor der Hauptversammlung und zur Erklärung eines Widerspruchs gegen einen Beschluss der Haupt-versammlung. Für beides ist die Nutzung des Internetdialogs zwin- gend und insoweit sind auch diese Nutzungsbedingungen ergän-zend zu den Angaben in der Einladung zur Hauptversammlung zu beachten. Dasselbe gilt für den Abruf von Informationen aus dem Teilnehmerverzeichnis und zur Präsenz. Zu den Bestätigungen über den Zugang elektronisch abgegebener Stimmen und über die Stimmzählung sind die Angaben zu beachten, die sich aus der Einladung zur Hauptversammlung in Verbindung mit den Hinweisen unterwww.telekom.com/hvfinden. Hinsichtlich dieser Bestätigungen ist die Nutzung des Internetdialogs nicht zwingend. Sofern insoweit der Internetdialog genutzt werden kann, sind diese Nutzungsbedingungen ergänzend zu den Angaben in der Einladung zur Hauptversammlung und den Hinweisen unterwww.telekom.com/hvzu beachten.

2. EINLADUNG PER MAIL ERHALTEN

2.1 Registrierung zum elektronischen Versand

Wir bieten an, Ihnen Einladungen zur Hauptversammlung elektro-nisch zuzusenden. Der elektronische Versand umfasst E-Mail und De-Mail. Die Deutsche Telekom AG behält sich die Entscheidung

darüber vor, ob und welche elektronischen Versandmittel angebo-ten werden. Die Deutsche Telekom AG behält sich außerdem im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben die Entscheidung darüber vor, ob die Einladung zur Hauptversammlung vollständig oder als Kurzfassung in Form einer PDF und/oder ein Link zur Langfassung versandt werden.

Damit wir Ihnen Einladungen zur Hauptversammlung elektronisch zusenden können, benötigen wir Ihre Einwilligung. Diese Einwilli-gung können Sie über den Internetdialog erteilen, indem Sie sich für den elektronischen Versand der Einladung zur Hauptversamm- lung registrieren. Wenn Sie also noch nicht zum elektronischen Versand der Einladung zur Hauptversammlung registriert sind, können Sie sich hierzu gleich nach dem Login oder zu einem spä- teren Zeitpunkt - dann unter dem im Hauptmenü befindlichen Menüpunkt "Einladung per Mail" - registrieren. Über diesen Menü-punkt können Sie auch den Newsletter für Aktionäre abonnieren und abbestellen.

Etwa sieben Wochen vor jeder Hauptversammlung ermitteln wir, für welche der für den elektronischen Versand registrierten Per- sonen Aktien im Aktienregister der Deutschen Telekom AG einge-tragen sind, um den Einladungsversand vorzubereiten. Wenn Sie sich vor diesem Zeitpunkt registrieren, erhalten Sie erstmals für die auf Ihre Registrierung folgende Hauptversammlung der Deutschen Telekom AG die Einladung zur Hauptversammlung an die von Ih-nen angegebene elektronische Adresse zugesandt. Spätere Regis-trierungen können erst für die darauffolgende Hauptversammlung berücksichtigt werden.

Bitte informieren Sie die HV-Hotline unter +49 228 181-55770 - montags bis freitags (außer an Feiertagen) von 8:00 bis 18:00 Uhr -, falls Sie, obwohl Sie sich hierfür registriert haben, Ihre Einladung zur Hauptversammlung nicht rechtzeitig elektronisch erhalten haben.

2.2 Angaben bei Registrierung, Wahl eines Online-Passworts

Bitte geben Sie eine elektronische Adresse (E-Mail oder De-Mail) als Versandadresse an, die Sie regelmäßig verwenden. Sollten wir trotzdem eine technische Rückmeldung über die Unzustellbarkeit erhalten, senden wir Ihnen die Einladung zur Hauptversammlung (oder im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben gegebenenfalls deren Kurzfassung oder eine Information mit dem nach § 125 erforderlichen Mindestinhalt) per Post zu. Im Übrigenist jeder Aktionär selbst dafür verantwortlich, dass die von ihm angegebene elektronische Adresse funktionsfähig ist und einge-hende E-Mails und De-Mails gelesen werden. Sollte sich Ihre elek-tronische Adresse ändern, teilen Sie uns dies bitte über den Inter-netdialog mit.

Um sich für den elektronischen Versand der Einladung zur Haupt- versammlung zu registrieren, müssen Sie ein persönliches Online-Passwort wählen. Behandeln Sie dieses bitte vertraulich. Es dient Ihnen künftig zur Nutzung des Internetdialogs und zur Ausführung der unter 3. bis 8. dargestellten Aktionen, soweit diese auch bei künftigen Hauptversammlungen vorgesehen sind.

2.3 Verschlüsselungsoptionen

E-Mails, die Sie von uns erhalten, versenden wir grundsätzlich unverschlüsselt. Wir bieten Ihnen jedoch an, als Versandweg eine De-Mail-Adresse anzugeben.

2.4 Änderung der Registrierungsdaten und des Online-Passworts 2

Unser Internetdialog steht Ihnen zur Änderung der Registrierungs- daten und des Online-Passworts ganzjährig zur Verfügung. Sie können über den Internetdialog Ihre elektronische Adresse und Ihr Online-Passwort ändern.

2.5 Formulare für die Anmeldung zur Hauptversammlung

Stimmen per Briefwahl online abgeben,

Sobald wir Ihnen nach Ihrer Registrierung für den elektronischen Versand der Einladung zur Hauptversammlung diese elektronisch zusenden, senden wir Ihnen nicht mehr automatisch das gedruckteFormular für die Anmeldung zur Hauptversammlung zu.

2.6 Widerruf der Einwilligung für den elektronischen Versand

Ihre Einwilligung zum elektronischen Versand können Sie jederzeit über den Internetdialog widerrufen (siehe ergänzend unter 14).

Wenn Sie Ihre Einwilligung zum elektronischen Versand der Einla- dung zur Hauptversammlung widerrufen, erhalten Sie diese (oder im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben gegebenenfalls deren Kurzfassung oder eine Information mit dem nach § 125 erforderlichen Mindestinhalt) künftigwieder per Post zugesandt. Der Widerruf ist grundsätzlich jederzeit möglich. Erfolgt der Widerruf allerdings zwischen dem Beginn der technischen Vorbereitungen für den Versand der Einladungen zur Hauptversammlung und dem Einladungsversand, können wir Ihren Widerruf erst für die darauffolgende Hauptversammlung berück- sichtigen. Die Umstellung auf den Post-Versand der Einladung zur Hauptversammlung ist nur sichergestellt, wenn uns der Widerruf bis spätestens sieben Wochen vor der Hauptversammlung zuge- gangen ist.

2.7 Zwischenzeitliche Veräußerung der Aktien

Falls Sie zwischen zwei Hauptversammlungen der Deutschen Telekom AG zu einem Zeitpunkt alle Ihre Deutsche-Telekom-Aktien verkauft haben und bis etwa sieben Wochen vor der nächsten Hauptversammlung der Deutschen Telekom AG wieder Telekom Aktien erwerben, gilt Ihre vor Veräußerung erteilte Einwilligung zur Teilnahme am elektronischen Versand der Hauptversammlungsein- ladung weiter fort.

Etwa sieben Wochen vor jeder Hauptversammlung ermitteln wir, für welche der für den elektronischen Versand registrierten Personen Aktien im Aktienregister eingetragen sind, um den Einladungsver-sand vorzubereiten. Sind für Sie zu diesem Zeitpunkt keine Aktien im Aktienregister eingetragen, erlischt Ihre Einwilligung zum elek- tronischen Versand der Einladung zur Hauptversammlung automa-tisch. Erwerben Sie später wieder Deutsche-Telekom-Aktien, erhal- ten Sie die Einladung zur Hauptversammlung der Deutschen Telekom AG per Post zugesandt.

2.8 Weitere wichtige Bestimmungen

Wichtige allgemeine Bestimmungen, die auch für die Registrierungfür den elektronischen Versand der Einladung zur Hauptversamm- lung gelten, finden Sie unter 10.

3. ANMELDUNG ZUR HAUPTVERSAMMLUNG UND

AKTIONENBETREFFEND DIE STIMMRECHTSAUSÜBUNG

3.1 Anmeldung zur Hauptversammlung unter Nutzung desInternetdialogs

Sie können sich unter Nutzung des Internetdialogs zur Hauptver-sammlung anmelden, indem Sie eine der nachfolgenden die Stimmrechtsausübung betreffenden Aktionen durchführen, nämlich

3

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Deutsche Telekom AG published this content on 26 February 2021 and is solely responsible for the information contained therein. Distributed by Public, unedited and unaltered, on 26 February 2021 15:36:02 UTC.